10 immaterielle vermögenswerte

(CHF in 1’000)

 

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

 

Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

 

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2016

 

210’043

 

0

 

69’386

Zugänge

 

0

 

0

 

0

Abgänge

 

–21’485

 

0

 

–916

Transfer

 

0

 

0

 

7’887

Bestand per 31. Dezember 2016

 

188’558

 

0

 

76’357

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2017

 

188’558

 

0

 

76’357

Zugänge

 

0

 

51’294

 

434

Abgänge

 

0

 

0

 

–425

Transfer

 

0

 

0

 

8’596

Änderungen im Konsolidierungskreis

 

0

 

25’800

 

0

Bestand per 31. Dezember 2017

 

188’558

 

77’094

 

84’962

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen/Amortisationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2016

 

–48’687

 

0

 

–62’521

Zugänge

 

–4’248

 

0

 

–4’246

Abgänge

 

0

 

0

 

816

Bestand per 31. Dezember 2016

 

–52’935

 

0

 

–65’951

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2017

 

–52’935

 

0

 

–65’951

Zugänge

 

–3’941

 

–1’901

 

–4’390

Abgänge

 

0

 

0

 

391

Bestand per 31. Dezember 2017

 

–56’876

 

–1’901

 

–69’950

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nettobuchwert per 1. Januar 2016

 

161’356

 

0

 

6’865

Nettobuchwert per 31. Dezember 2016

 

135’623

 

0

 

10’406

Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

 

131’682

 

75’193

 

15’012

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage über­tragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letzt­instanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

Gestützt auf die Bundesgerichtsentscheide des ersten Halbjahrs 2016 in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2016 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 21.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2017 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 131.7 Mio. (Vorjahr CHF 135.6 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 75.2 Mio. (Vorjahr CHF 0.0 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique (CHF 24.4 Mio.), an denen die Flughafen Zürich AG seit dem April 2017 via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis (CHF 50.8 Mio.), der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 11.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.0) sind als langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

Impairment

Die Flughafen Zürich AG erstellt freiwillig eine jährliche Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die er­warteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskon­tierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2017 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.