19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

(CHF in 1’000)

 

Formelle Enteignungen

 

Lärm- und Anwohnerschutz

 

Total

Bestand per 1. Januar 2016

 

354’307

 

131’413

 

485’720

Auszahlung 1)

 

–10’724

 

–12’585

 

–23’309

Reduktion Rückstellung

 

–21’485

 

0

 

–21’485

Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)

 

–1’880

 

828

 

–1’052

Bestand per 31. Dezember 2016

 

320’218

 

119’656

 

439’874

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

 

19’965

 

13’983

 

33’948

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

300’253

 

105’673

 

405’926

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2017

 

320’218

 

119’656

 

439’874

Auszahlung 1)

 

–4’563

 

–17’319

 

–21’882

Reduktion Rückstellung

 

0

 

0

 

0

Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)

 

968

 

387

 

1’355

Bestand per 31. Dezember 2017

 

316’623

 

102’724

 

419’347

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

 

34’140

 

15’980

 

50’120

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

282’483

 

86’744

 

369’227

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

Rückstellung für formelle Enteignungen

Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2016 um CHF 21.5 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte).

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 385.0 Mio., wovon CHF 63.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 321.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 316.6 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung der nominellen Zahlungsströme beträgt unverändert 0.35%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 340.0 Mio., wovon CHF 236.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 103.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 102.7 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung beträgt unverändert 0.25%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.