11 RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN SOWIE LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
(CHF in 1’000) |
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Formelle Enteignungen |
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Lärm- und Anwohnerschutz |
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Total |
Bestand per 1. Januar 2020 |
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248’079 |
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139’428 |
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387’507 |
Auszahlung 1) |
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–1’089 |
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–2’952 |
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–4’041 |
Barwertanpassung |
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0 |
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0 |
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0 |
Bestand per 30. Juni 2020 |
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246’990 |
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136’476 |
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383’466 |
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahres) |
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16’641 |
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16’051 |
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32’692 |
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr) |
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230’349 |
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120’425 |
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350’774 |
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund).
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Per 30. Juni 2020 betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 83.0 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 247.0 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme unverändert 0.00% beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und anwohnerschutz
Per 30. Juni 2020 betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 263.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 136.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme unverändert 0.00% beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.