11 RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN SOWIE LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ

(CHF in 1’000)

 

Formelle Enteignungen

 

Lärm- und Anwohnerschutz

 

Total

Bestand per 1. Januar 2020

 

248’079

 

139’428

 

387’507

Auszahlung 1)

 

–1’089

 

–2’952

 

–4’041

Barwertanpassung

 

0

 

0

 

0

Bestand per 30. Juni 2020

 

246’990

 

136’476

 

383’466

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahres)

 

16’641

 

16’051

 

32’692

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

230’349

 

120’425

 

350’774

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund).

RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN

Per 30. Juni 2020 betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 83.0 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 247.0 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme unverändert 0.00% beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und anwohnerschutz

Per 30. Juni 2020 betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 263.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 136.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme unverändert 0.00% beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.