16 WEITERE ANGABEN
16.1 Wertbeeinträchtigungen nach IAS 36 (Impairment-Test)
Die durch die Coronakrise verursachte teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich AG ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einen Impairment-Test durch. Dabei wurde als realisierbarer Wert jeweils der Nutzwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit) bestimmt und geprüft, ob dieser den entsprechenden Buchwert übersteigt. Als Ergebnis dieser Analyse identifizierte die Geschäftsführung per Bilanzstichtag keine Wertminderungen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Flughafen Zürich AG. Im zweiten Halbjahr werden die Impairment-Berechnungen aufgrund der aktuellen Auswirkungen der Coronakrise erneuert.
16.2 eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich des Südanflugsbereichs – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch.
16.3 Ereignisse nach dem bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresabschluss 2020 am 18. August 2020 zur Veröffentlichung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Am 3. Juli 2020 wurde eine Anleihe in der Höhe von CHF 300 Mio. fristgerecht zurückbezahlt.