Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr 2021, beginnend am 1. Januar, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)
Die genannten Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Halbjahresabschluss. Im Übrigen wurde der vorliegende Halbjahresabschluss in Übereinstimmung mit den in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.