13Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

(CHF in Mio.)

2026

2025

Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar

223.5

216.0

Auszahlungen für formelle Enteignungen 1

–0.3

–0.5

Bildung/Auflösung Rückstellung

1.3

4.6

Barwertanpassung

1.1

1.7

Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni

225.6

221.8

Rückstellung für Lärm– und Anwohnerschutz per 1. Januar

56.3

68.3

Auszahlungen für Lärm– und Anwohnerschutzmassnahmen

–3.7

–4.0

Bildung/Auflösung Rückstellung

0.1

0.8

Barwertanpassung

0.1

0.4

Rückstellung für Lärm– und Anwohnerschutz per 30. Juni

52.8

65.5

Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm– und Anwohnerschutz per 30. Juni

278.4

287.3

davon kurzfristig

36.3

28.8

davon langfristig

242.1

258.5

1Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten.

Rückstellung für formelle Enteignungen

Per 30. Juni 2026 betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 91.0 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt (CHF 225.6 Mio.). Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 0.9 % (31. Dezember 2025: 1.0 %). Es wird aufgrund der noch offenen Gerichtsverfahren damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2040 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Per 30. Juni 2026 betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 346.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind per Bilanzstichtag zum Barwert zurückgestellt (CHF 52.8 Mio.). Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 0.5 % (31. Dezember 2025: 0.6 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.