ANHANG ZUm konsolidierten Halbjahresabschluss
I GRUNDSÄTZE DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG
EINHALTUNG DER STANDARDS
Der ungeprüfte konsolidierte Halbjahresabschluss per 30. Juni 2018 wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) zur Zwischenberichterstattung erstellt. Er umfasst nicht alle Angaben, die in der Konzernrechnung 2017 enthalten sind, und sollte daher im Zusammenhang mit der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 gelesen werden.
Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr 2018, beginnend am 1. Januar, erstmals angewendet werden müssen.
- IFRS 9 Finanzinstrumente
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
- Änderungen von IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
- Änderungen von IAS 40: Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014–2016)
Die Anwendung der neuen und geänderten Standards hat mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keinen wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Halbjahresabschluss. Im Übrigen wurde der vorliegende Halbjahresabschluss in Übereinstimmung mit den in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 Finanzinstrumente enthält überarbeitete Grundsätze zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.
Aufgrund der neuen Grundsätze von IFRS 9 haben sich in einigen Fällen Änderungen in der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ergeben, insbesondere im Bereich der Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF), die bisher als zum Verkauf verfügbare Wertschriften klassifiziert wurden. Neu werden die Finanzanlagen des AZNF einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. Zudem werden gemäss den neuen Grundsätzen zur Wertminderung Verluste auf finanziellen Vermögenswerten früher erfasst. In der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen haben sich keine Änderungen ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat sich das Eigenkapital per 1. Januar 2018 um CHF 3.8 Mio. vermindert. Die Vorjahresangaben wurden nicht angepasst, da die modifizierte Erstanwendungsmethode gewählt wurde.
IFRS 15 erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt mit einem einheitlichen fünfstufigen Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.
Die neuen Grundsätze von IFRS 15 haben weder auf die Umsatzerfassung noch auf das Eigenkapital per 1. Januar 2018 wesentliche Auswirkungen, werden aber die Offenlegung in der Konzernrechnung beeinflussen.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Für die Erschliessung der Märkte in Asien hat die Flughafen Zürich AG im April 2018 die 100%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport Asia Consultancy Sdn. Bhd. mit Sitz in Kuala Lumpur (Malaysia) gegründet.
Saisonalität
Branchenbedingt und gemäss Erfahrungswerten ist das zweite Halbjahr verkehrsmässig (Passagieraufkommen und Anzahl Flugbewegungen) in der Regel stärker als das erste Semester.
II BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BETREFFEND BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden (siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwoherschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 7, Immaterielle Vermögenswerte).
RÜCKSTELLUNG FÜR LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 3, Übrige Erträge und Aufwendungen, bzw. Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
III ERLÄUTERUNGEN ZUm konsolidierten Halbjahresabschluss
1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
1. Halbjahr 2018
Erträge mit Dritten
303.4
5.6
231.2
0.0
540.2
Intersegmentäre Erträge
9.4
0.0
43.8
–53.2
0.0
Total Erträge
312.8
5.6
275.0
–53.2
540.2
Betriebskosten
–170.6
–59.1
–124.1
53.2
–300.6
Segmentergebnis (EBITDA)
142.2
–53.5
150.9
0.0
239.6
Abschreibungen und Amortisationen
–67.8
–2.7
–53.3
–123.8
Segmentergebnis (EBIT)
74.4
–56.2
97.6
0.0
115.8
Finanzergebnis
–9.4
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–1.8
Gewinn aus Verkauf von assoziierten Gesellschaften
0.0
Ertragssteuern
–20.1
Gewinn
84.5
Investiertes Kapital per 30. Juni 2018
1’883.1
72.7
1’429.4
3’385.2
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
585.3
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
212.7
Total Aktiven per 30. Juni 2018
4’183.2
ROIC (in %) 1)
6.7
–39.6
11.8
7.2
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
1. Halbjahr 2018
Erträge mit Dritten
178.8
7.2
34.0
82.8
0.6
0.0
303.4
Intersegmentäre Erträge
9.2
0.0
2.8
5.3
1.1
–9.0
9.4
Total Erträge
188.0
7.2
36.8
88.1
1.7
–9.0
312.8
Betriebskosten
–83.6
–6.4
–16.2
–43.3
–30.1
9.0
–170.6
EBITDA
104.4
0.8
20.6
44.8
–28.4
0.0
142.2
Abschreibungen und Amortisationen
–50.3
–0.1
–12.6
–3.1
–1.7
–67.8
EBIT
54.1
0.7
8.0
41.7
–30.1
0.0
74.4
Investiertes Kapital per 30. Juni 2018
1’421.8
6.5
310.3
112.0
32.5
1’883.1
ROIC (in %) 1)
6.5
27.4
4.0
62.4
–142.7
6.7
1) Basierend auf dem Ergebnis der dem Bilanzstichtag vorausgegangenen 12 Monate.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie den nicht verzinslichen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» sowie den nicht verzinslichen Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 14.1%.
Für die Vorjahresperiode stellen sich die berichtspflichtigen Segmente wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
1. Halbjahr 2017
Erträge mit Dritten
286.9
5.5
196.4
488.8
Intersegmentäre Erträge
9.6
0.0
43.4
–53.0
0.0
Total Erträge
296.5
5.5
239.8
–53.0
488.8
Betriebskosten
–171.6
–1.6
–97.0
53.0
–217.2
Segmentergebnis (EBITDA)
124.9
3.9
142.8
0.0
271.6
Abschreibungen und Amortisationen
–68.7
–2.7
–49.0
–120.4
Segmentergebnis (EBIT)
56.2
1.2
93.8
0.0
151.2
Finanzergebnis
–7.3
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–1.3
Gewinn aus Verkauf von assoziierten Gesellschaften
36.3
Ertragssteuern
–35.7
Gewinn
143.2
Investiertes Kapital per 30. Juni 2017
1’889.8
146.7
1’268.3
3’304.8
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
609.0
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
156.4
Total Aktiven per 30. Juni 2017
4’070.2
ROIC (in %) 1)
5.6
1.6
13.5
8.4
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
1. Halbjahr 2017
Erträge mit Dritten
169.1
6.8
33.4
77.1
0.5
286.9
Intersegmentäre Erträge
9.5
0.0
2.8
5.3
1.0
–9.0
9.6
Total Erträge
178.6
6.8
36.2
82.4
1.5
–9.0
296.5
Betriebskosten
–84.6
–6.1
–15.8
–44.0
–30.1
9.0
–171.6
EBITDA
94.0
0.7
20.4
38.4
–28.6
0.0
124.9
Abschreibungen und Amortisationen
–50.1
–0.1
–12.3
–4.0
–2.2
–68.7
EBIT
43.9
0.6
8.1
34.4
–30.8
0.0
56.2
Investiertes Kapital per 30. Juni 2017
1’422.7
6.2
316.8
108.6
35.5
1’889.8
ROIC (in %) 1)
5.7
28.7
2.2
71.0
–134.3
5.6
1) Basierend auf dem Ergebnis der dem Bilanzstichtag vorausgegangenen 12 Monate.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie den nicht verzinslichen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» sowie den nicht verzinslichen Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 12.7%.
2 ERTRÄGE
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2018
1. Halbjahr 2017
Passagiergebühren
117’075
109’998
Sicherheitsgebühren
81’746
76’639
PRM-Gebühren
7’239
6’799
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
206’060
193’436
Landegebühren
41’457
39’699
Flugzeuglärmgebühren
5’619
5’466
Emissionsgebühren
1’944
1’844
Parkgebühren
12’725
12’477
Frachterträge
4’378
4’010
Andere Flugbetriebsgebühren
66’123
63’496
Total Flugbetriebsgebühren
272’183
256’932
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
20’718
19’892
Deicing
6’286
6’526
Check-in
2’873
2’739
Flugzeugenergieversorgungsanlage
1’725
1’736
Übrige Entgelte
3’026
3’014
Total Aviation-Entgelte
34’628
33’907
Rückerstattung Sicherheitskosten
1’008
470
Restliche Erträge
1’205
1’100
Total übrige Aviation-Erträge
2’213
1’570
Total Aviation-Erträge
309’024
292’409
Retail, Tax & Duty Free
52’211
48’066
Food & Beverage
8’895
8’236
Werbeflächen und Promotion
9’103
9’037
Parkingerträge
38’846
38’076
Übrige Kommerzerträge
8’448
7’878
Total Kommerz- und Parkingerträge
117’503
111’293
Mieterträge und Pachtzinsen
44’884
44’300
Energie- und Nebenkostenverrechnung
11’226
11’416
Reinigung
2’348
2’409
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
1’999
1’892
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
60’457
60’017
Kommunikationsdienstleistungen
7’605
7’639
Übrige Dienstleistungen und Diverses
8’635
7’705
Catering
960
923
Treibstoffgebühren
4’121
3’900
Total Erträge aus Dienstleistungen
21’321
20’167
Consultingerträge
3’198
3’214
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
19’918
1’693
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
8’761
0
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
31’877
4’907
Total Non-Aviation-Erträge
231’158
196’384
Total Erträge
540’182
488’793
Darstellung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2018
1. Halbjahr 2017
Flugbetriebsgebühren
272’183
256’932
Aviation-Entgelte
34’628
33’907
Übrige Aviation-Erträge
2’110
1’467
Total Aviation-Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
308’921
292’306
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
103
103
Total Aviation-Erträge
309’024
292’409
Kommerz- und Parkingerträge
38’882
37’531
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
15’322
15’503
Erträge aus Dienstleistungen
20’631
19’481
Erträge aus dem internationalen Geschäft
31’877
4’907
Total Non-Aviation-Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
106’712
77’422
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
124’446
118’962
Total Non-Aviation-Erträge
231’158
196’384
Total Erträge
540’182
488’793
3 Übrige ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2018
1. Halbjahr 2017
Aktivierte Eigenleistungen
6’620
7’703
Übrige Erträge
587
242
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
7’207
7’945
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–8’761
0
Übrige Aufwendungen
–60’672
–952
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–69’433
–952
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 8.8 Mio (Vorjahresperiode: CHF 0.0 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In der Position «Übrige Aufwendungen» ist die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. enthalten (siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen).
4 FINANZERGEBNIS
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2018
1. Halbjahr 2017
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen, netto
–5’545
–7’047
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen, netto
–409
–542
Leasingzinsen
–75
–105
Übriger Zinsaufwand
–781
–712
Verluste auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
–2’746
–594
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)
–94
0
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–933
0
Übriger Finanzaufwand
–1’345
–835
Total Finanzaufwand
–11’928
–9’835
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
1’088
1’171
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)
0
1’115
Übriger Zinsertrag
1’012
87
Währungsgewinne
185
100
Übriger Finanzertrag
204
93
Total Finanzertrag
2’489
2’566
Finanzergebnis
–9’439
–7’269
1) Siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz.
5 SACHANLAGEN
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Anlagen in Leasing
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Zugänge
72.4
72.4
Abgänge
–1.0
–44.7
–8.7
–54.4
Transfers
–0.1
4.0
–10.9
3.5
–3.5
Bestand per 30. Juni 2018
118.7
1’710.9
4’271.0
184.3
268.3
21.8
6’575.0
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Zugänge
–31.3
–77.3
–7.7
–0.7
–117.0
Abgänge
1.0
44.6
8.5
54.1
Bestand per 30. Juni 2018
0.0
–910.9
–2’831.3
0.0
–191.2
–18.7
–3’952.1
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–10.9
–1.1
0.0
–0.7
0.0
–12.7
Zugänge
0.0
Abgänge
0.4
0.1
0.1
0.6
Bestand per 30. Juni 2018
0.0
–10.5
–1.0
0.0
–0.6
0.0
–12.1
Nettobuchwert per 1. Januar 2018
118.7
820.5
1’512.0
122.8
80.8
3.8
2’658.6
Nettobuchwert per 30. Juni 2018
118.7
789.5
1’438.7
184.3
76.5
3.1
2’610.8
Projekte in Arbeit
Im ersten Halbjahr 2018 investierte die Flughafen Zürich AG CHF 72.4 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahresperiode: CHF 28.4 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erneuerung und Erweiterung Gepäcksystem (CHF 14.4 Mio.)
- Erweiterung Flugzeugstandplätze Süd (CHF 10.4 Mio.)
-
Bau Multiple Entry und Schnellabrollwege (CHF 7.2 Mio.)
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von CHF 117.0 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 0.6 Mio. verrechnet.
6 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
950
211’309
212’259
Zugänge
0
36’426
36’426
Bestand per 30. Juni 2018
950
247’735
248’685
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0
–352
–352
Zugänge
0
–120
–120
Bestand per 30. Juni 2018
0
–472
–472
Nettobuchwert per 1. Januar 2018
950
210’957
211’907
Nettobuchwert per 30. Juni 2018
950
247’263
248’213
PROJEKT THE CIRCLE
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als Joint Operation gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen (Anteil Flughafen Zürich AG: 51%).
Der anteilige Vermögenswert an der im Bau befindlichen Immobilien THE CIRCLE qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskostenmodells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück in der Höhe von CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf der das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 247.3 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 211.0 Mio.) beinhaltet die bisher aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen.
Der aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 298.7 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 242.6 Mio.).
7 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
188’558
77’094
84’962
Zugänge
0
28’735
1’012
Abgänge
–34’528
0
–2’084
Transfers
0
1’116
2’367
Fremdwährungsdifferenzen
0
–7’985
–222
Bestand per 30. Juni 2018
154’030
98’960
86’035
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
–56’876
–1’901
–69’950
Zugänge
–1’971
–2’458
–2’752
Abgänge
0
0
1’841
Fremdwährungsdifferenzen
0
171
28
Bestand per 30. Juni 2018
–58’847
–4’188
–70’833
Nettobuchwert per 1. Januar 2018
131’682
75’193
15’012
Nettobuchwert per 30. Juni 2018
95’183
94’772
15’202
immaterieller vermögenswert aus recht zur formellen enteignung
Gestützt auf die Bundesgerichtstentscheide des ersten Halbjahrs 2018 in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2018 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 34.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 95.2 Mio. aus (31. Dezember 2017: CHF 131.7 Mio.). Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
investitionen in flughafen-betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in der Höhe von CHF 94.8 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 75.2 Mio.) handelt es sich im Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 33.3 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 24.4 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie mit CHF 61.5 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 50.8 Mio.) den Ausbau und den Betrieb des brasilianischen Flughafen in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 25.9 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 11.7 Mio.) sind als kurz- bzw. langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 9, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
8 FLÜSSIGE MITTEL UND FESTGELDER
30.06.2018
31.12.2017
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
224
0
227
0
Post- und Bankguthaben
191’881
17’127
225’346
20’184
Call- und Festgelder 1)
73’037
0
89’042
0
Total flüssige Mittel
265’142
17’127
314’615
20’184
Kurzfristige Festgelder 2)
162’645
0
230’000
0
Langfristige Festgelder 2)
50’000
0
41’667
0
Total Festgelder
212’645
0
271’667
0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
9 FINANZVERBINDLICHKEITEN
(CHF in 1’000)
30.06.2018
31.12.2017
Anleihen
1’050’309
1’050’134
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
2’110
3’010
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25’041
11’665
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
9’798
11’751
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’087’258
1’076’560
Anleihen
38’319
0
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’783
1’752
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
835
0
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’832
2’967
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
43’769
4’719
Total Finanzverbindlichkeiten
1’131’027
1’081’279
10 RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN SOWIE LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2018
316’623
102’724
419’347
Auszahlung 1)
–3’830
–1’795
–5’625
Auflösung Rückstellung
–34’528
0
–34’528
Bildung Rückstellung
0
57’556
57’556
Barwertanpassung
527
–433
94
Bestand per 30. Juni 2018
278’792
158’052
436’844
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahres)
45’062
21’655
66’717
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
233’730
136’397
370’127
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund).
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 7, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen neu CHF 350.0 Mio., wovon CHF 67.7 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt wurden. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 282.3 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 30. Juni 2018 zum Barwert von CHF 278.8 ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung der künftigen nominellen Zahlungsströme beträgt unverändert 0.35%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und anwohnerschutz
Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 3, Übrige Erträge und Aufwendungen).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen neu CHF 400.0 Mio. (bisher CHF 340.0 Mio.), wovon CHF 238.3 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt wurden. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 161.7 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 30. Juni 2018 zum Barwert von CHF 158.1 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung der künftigen nominellen Zahlungsströme erhöhte sich von 0.25% auf 0.45%, da sich die durchschnittliche Frist der künftigen Auszahlungen erhöht hat. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen unter Einbezug des erweiterten Schallschutzprogramms bis Ende 2030 (bisher Ende 2025) abgeschlossen werden können.
11 AIRPORT ZURICH NOISE FUND
(CHF in 1’000)
2018
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
443’505
Einnahmen Lärmgebühren
5’293
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–1’795
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–3’916
Airport Zurich Noise Fund per 30. Juni vor operativen Kosten und Finanzergebnis
443’087
Operative Kosten
–1’669
Zinsertrag aus Finanzanlagen
571
Marktwertveränderungen sowie realisierte Kursgewinne/-verluste auf Finanzanlagen
–2’196
Airport Zurich Noise Fund per 30. Juni
439’793
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten.
Nachweis der in den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
30.06.2018
31.12.2017
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 8, Flüssige Mittel und Festgelder)
17’127
20’184
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
33’772
76’578
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
386’528
360’525
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
2’366
–13’782
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
439’793
443’505
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
12 LATENTE STEUERguthaben und -verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht aktuell von einem Steuersatz von 20.5% (31. Dezember 2017: 20.5%) aus.
Der Bestand der latenten Steuern entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2018
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 1. Januar
–61’687
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
–2’172
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
14’086
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 30. Juni
–49’773
davon latente Steuerguthaben
10’907
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–60’680
13 ANGABEN ZU VERKEHRSWERTEN
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrigen kurzfristigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values (Stufe 1).
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (AZNF): Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem Nettoinvertarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs per Bilanzstichtag (Stufe 1).
(CHF in 1’000)
30.06.2018
31.12.2017
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Anleihen
1’088’628
1’123’714
1’050’134
1’095’379
Total
1’088’628
1’123’714
1’050’134
1’095’379
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwertmethode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 – Notierte Marktpreise
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 – Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 – Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar. Die Flughafen Zürich AG verfügt über keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
(CHF in 1’000)
30.06.2018
01.01.2018
31.12.2017
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Zur Veräusserung gehaltene Finanzanlagen des AZNF
335’653
101’450
Obligationen des AZNF zu fortgeführten Anschaffungskosten 1)
320’875
331’846
Gemischter Anlagefonds des AZNF zum Marktwert 2)
99’425
101’450
Cross Currency Swap
–6’004
–6’088
–6’088
1) Die Veränderung im Vergleich von 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 von CHF –3.8 Mio. ist auf die Einführung von IFRS 9 zurückzuführen. CHF –3.4 Mio. resultieren aus der Bewertung der Obligation zu fortgeführten Anschaffungskosten (vorher Bewertung zu Fair Value via Gesamtergebnis) und CHF –0.4 Mio. resultieren aus den neuen Grundsätzen zur Berechnung der Wertminderungen gemäss IFRS 9. Der neue Standard verlangt unter anderem die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten Informationen (expected credit losses). Für weitere Ausführungen siehe auch Anhang zur Konzernrechnung, I. Grundsätze der Konzernrechnungslegung, IFRS 9 Finanzinstrumente.
2) Der gemischte Anlagefonds des AZNF wird nach wie vor zu Marktwerten bewertet. Die Veränderungen im Marktwert werden seit dem 1. Januar 2018 erfolgswirksam verbucht (vorher via Gesamtergebnis). Entsprechend wurde der kumulierte Betrag im Eigenkapital per 31. Dezember 2017 von CHF 1.4 Mio. per 1. Januar 2018 innerhalb des Eigenkapitals von den Verkehrswertreserven zu den übrigen Gewinnreserven umgebucht (siehe auch Veränderung des Konzerneigenkapitals, Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9, nach Steuern).
14 WEITERE ANGABEN
14.1 DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN FÜR DEN BETRIEB DER AUSLÄNDISCHEN FLUGHÄFEN
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und den Ausbau der nachfolgenden drei ausländischen Flughäfen zuständig:
brasilien (Florianopolis)
Die Flughafen Zürich AG hat am 16. März 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafenprivatisierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch für internationale Reisende. Im Jahr 2017 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens wird eine Konzessionsgebühr von BRL 241.5 Mio. (CHF 61.7 Mio.) fällig. Ein Teil der Konzessionsabgabe (BRL 83.3 Mio., inflationiert BRL 83.7 Mio. – rund CHF 21.4 Mio.) wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung bereits entrichtet und als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Darüber hinaus sind über die Laufzeit der Konzession weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (mit einer inflationsbedingten Anpassung; rund CHF 40.4 Mio. zum 30. Juni 2018) zu leisten, die einerseits zum Barwert zurückgestellt und andererseits als immaterieller Vermögenswert aktiviert sind. Die Laufzeit der Konzession beträgt 30 Jahre. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung am 28. Juli 2017 und der Erfüllung sämtlicher aufschiebender Wirkungen hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 vom staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (CHF 141 Mio.).
Chile (Antofagasta und Iquique)
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hielt bis Ende März 2018 die Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.3 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port Chile S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena in Iquique übernommen. Die Konzession begann am 1. April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 60 Mio. (CHF 59 Mio.).
14.2 eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer bzw. abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich des Südanflugsbereichs – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 13.8 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 15.9 Mio.). Zugleich ist die Gesellschaft im Zuge der lokalen Fremdfinanzierung eine Rückbürgschaft in Höhe von CHF 12.9 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 14.9 Mio.) gegenüber der Companhia de Concessões Rodoviárias S.A. eingegangen, die Mitaktionärin am Flughafen Confins ist. Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.7 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 12.0 Mio.).
Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 29.0 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 33.5 Mio.).
Darüber hinaus hat die Gesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. mit der brasilianischen Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários im Juni 2018 eine einjährige Schuldverschreibung abgeschlossen. Die Schuldverschreibung, die zwei Tranchen in Höhe von je BRL 150 Mio. umfasst, dient zur Finanzierung der im Konzessionsvertrag festgelegten, obligatorischen Infrastrukturmassnehmen und beinhalten unter anderem den Bau eines neuen Terminalgebäudes, die Erweiterung der Parkflächen und die Verlängerung der Piste am Flughafen Florianópolis. Zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung gewährt die Flughafen Zürich AG eine Garantie gegenüber Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários. Per Bilanzstichtag wurde eine erste Tranche der Schuldverschreibung in der Höhe von BRL 150 Mio. (CHF 38.3 Mio.) gezogen.
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 7.3 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 6.9 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
14.3 Ereignisse nach dem bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresabschluss 2018 am 23. August 2018 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Zwischen dem 30. Juni 2018 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.