ANHANG ZUm konsolidierten Halbjahresabschluss
I GRUNDSÄTZE DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG
EINHALTUNG DER STANDARDS
Der ungeprüfte konsolidierte Halbjahresabschluss per 30. Juni 2019 wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) zur Zwischenberichterstattung erstellt. Er umfasst nicht alle Angaben, die in der Konzernrechnung 2018 enthalten sind, und sollte daher im Zusammenhang mit der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 gelesen werden.
Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr 2019, beginnend am 1. Januar, erstmals angewendet werden müssen.
- IFRS 16 Leasingverhältnisse
- IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
- Änderungen von IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
- Änderungen von IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
- Änderungen von IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)
Die Anwendung der neuen und geänderten Standards hat mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keinen wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Halbjahresabschluss. Im Übrigen wurde der vorliegende Halbjahresabschluss in Übereinstimmung mit den in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Dieser Standard ersetzt IAS 17 und legt die Prinzipien für Ansatz, Bewertung, Präsentation und Offenlegung von Leasingverhältnissen dar. Die wichtigste Auswirkung von IFRS 16 ist die Einführung eines einheitlichen Rechnungslegungsmodells für den Leasingnehmer, das ihn verpflichtet, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für fast alle Leasingverhältnisse zu bilanzieren.
Buchwerte und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverträgen, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasing qualifizierten, wurden nicht geändert. Die Anforderungen aus IFRS 16 wurden per 1. Januar 2019 auf diese Verträge angewendet. Zudem werden Anlagen, die als Finanzierungsleasing qualifizieren, im Sachanlagespiegel neu als «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» bezeichnet (vorher «Anlagen in Leasing»).
Die Flughafen Zürich AG übernahm IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 unter Inanspruchnahme der modifizierten Erstanwendungsmethode, wobei die neuen Grundsätze von IFRS 16 keinen Einfluss auf die Sachanlagen, Finanzverbindlichkeiten und das Eigenkapital zum 1. Januar 2019 hatten.
Rechnungslegungsgrundsatz Leasingverhältnisse
Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Bei dieser Beurteilung, die ein gewisses Ermessen erfordert, wird geprüft, ob ein bestimmter Vermögenswert betroffen ist, die Gesellschaft im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des Vermögenswerts erhält und ob die Gesellschaft über das Recht verfügt, die Nutzung des Leasingobjekts zu steuern.
Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen.
Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, welche die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird unter den Sachanlagen verbucht und die Leasingverbindlichkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau der beiden Flughäfen Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. mit Sitz in Vitória (Brasilien) gegründet (siehe Ziffer 15.1, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
Saisonalität
Branchenbedingt und gemäss Erfahrungswerten ist das zweite Halbjahr verkehrsmässig (Passagieraufkommen und Anzahl Flugbewegungen) in der Regel stärker als das erste Semester.
II BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BETREFFEND BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Im Vorjahr fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Entscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen im Vorjahr um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Da sich im ersten Halbjahr 2019 keine weiteren Erkenntnisse ergeben haben, die die letztjährige Einschätzung verändert hätten, belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen nach wie vor auf CHF 350.0 Mio., wovon CHF 77.8 Mio. per 30. Juni 2019 bereits ausbezahlt worden sind (siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
RÜCKSTELLUNG FÜR LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei sollte das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden im Vorjahr zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt.
Da sich im ersten Halbjahr 2019 keine weiteren Erkenntnisse ergeben haben, die die letztjährige Einschätzung verändert hätten, belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen nach wie vor auf CHF 400.0 Mio., wovon CHF 251.9 Mio. per 30. Juni 2019 bereits ausbezahlt worden sind (siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
III ERLÄUTERUNGEN ZUm konsolidierten Halbjahresabschluss
1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
1. Halbjahr 2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
309.8
5.5
144.7
0.0
460.0
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.1
0.0
127.9
0.0
128.0
Erträge mit Dritten
309.9
5.5
272.6
0.0
588.0
Intersegmentäre Erträge
9.9
0.0
44.7
–54.6
0.0
Total Erträge
319.8
5.5
317.3
–54.6
588.0
Betriebskosten
–176.8
–1.6
–160.5
54.6
–284.3
Segmentergebnis (EBITDA)
143.0
3.9
156.8
0.0
303.7
Abschreibungen und Amortisationen
–68.4
–2.1
–45.5
0.0
–116.0
Segmentergebnis (EBIT)
74.6
1.8
111.3
0.0
187.7
Finanzergebnis
–3.7
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–1.8
Ertragssteuern
–38.8
Gewinn
143.4
Investiertes Kapital per 30. Juni 2019
1’809.6
105.7
1’555.5
3’470.8
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
618.0
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
213.8
Total Aktiven per 30. Juni 2019
4’302.6
ROIC (in %) 1)
7.6
3.4
11.6
9.2
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
1. Halbjahr 2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
181.9
7.4
35.7
84.1
0.7
0.0
309.8
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.1
Erträge mit Dritten
182.0
7.4
35.7
84.1
0.7
0.0
309.9
Intersegmentäre Erträge
9.4
0.0
2.2
5.7
1.0
–8.4
9.9
Total Erträge
191.4
7.4
37.9
89.8
1.7
–8.4
319.8
Betriebskosten
–87.2
–6.5
–15.9
–44.3
–31.3
8.4
–176.8
EBITDA
104.2
0.9
22.0
45.5
–29.6
0.0
143.0
Abschreibungen und Amortisationen
–51.0
–0.1
–12.5
–3.1
–1.7
0.0
–68.4
EBIT
53.2
0.8
9.5
42.4
–31.3
0.0
74.6
Investiertes Kapital per 30. Juni 2019
1’361.6
4.8
320.4
87.7
35.1
1’809.6
ROIC (in %) 1)
7.3
33.1
4.6
76.0
–139.5
7.6
1) Basierend auf dem Ergebnis der dem Bilanzstichtag vorausgegangenen 12 Monate.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie den nicht verzinslichen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» sowie den nicht verzinslichen Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 17.1%.
Für die Vorjahresperiode stellen sich die berichtspflichtigen Segmente wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
1. Halbjahr 2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
303.3
5.6
106.7
0.0
415.6
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.1
0.0
124.5
0.0
124.6
Erträge mit Dritten
303.4
5.6
231.2
0.0
540.2
Intersegmentäre Erträge
9.4
0.0
43.8
–53.2
0.0
Total Erträge
312.8
5.6
275.0
–53.2
540.2
Betriebskosten
–170.6
–59.1
–124.1
53.2
–300.6
Segmentergebnis (EBITDA)
142.2
–53.5
150.9
0.0
239.6
Abschreibungen und Amortisationen
–67.8
–2.7
–53.3
0.0
–123.8
Segmentergebnis (EBIT)
74.4
–56.2
97.6
0.0
115.8
Finanzergebnis
–9.4
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–1.8
Ertragssteuern
–20.1
Gewinn
84.5
Investiertes Kapital per 30. Juni 2018
1’883.1
72.7
1’429.4
3’385.2
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
585.3
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
212.7
Total Aktiven per 30. Juni 2018
4’183.2
ROIC (in %) 1)
6.7
–39.6
11.8
7.2
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
1. Halbjahr 2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
178.7
7.2
34.0
82.8
0.6
0.0
303.3
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.1
Erträge mit Dritten
178.8
7.2
34.0
82.8
0.6
0.0
303.4
Intersegmentäre Erträge
9.2
0.0
2.8
5.3
1.1
–9.0
9.4
Total Erträge
188.0
7.2
36.8
88.1
1.7
–9.0
312.8
Betriebskosten
–83.6
–6.4
–16.2
–43.3
–30.1
9.0
–170.6
EBITDA
104.4
0.8
20.6
44.8
–28.4
0.0
142.2
Abschreibungen und Amortisationen
–50.3
–0.1
–12.6
–3.1
–1.7
0.0
–67.8
EBIT
54.1
0.7
8.0
41.7
–30.1
0.0
74.4
Investiertes Kapital per 30. Juni 2018
1’421.8
6.5
310.3
112.0
32.5
1’883.1
ROIC (in %) 1)
6.5
27.4
4.0
62.4
–142.7
6.7
1) Basierend auf dem Ergebnis der dem Bilanzstichtag vorausgegangenen 12 Monate.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie den nicht verzinslichen Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» sowie den nicht verzinslichen Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 14.1%.
2 ERTRÄGE
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2019
1. Halbjahr 2018
Passagiergebühren
118’650
117’075
Sicherheitsgebühren
83’096
81’746
PRM-Gebühren
7’399
7’239
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
209’145
206’060
Landegebühren
42’417
41’457
Flugzeuglärmgebühren
5’473
5’619
Emissionsgebühren
1’998
1’944
Parkgebühren
13’248
12’725
Frachterträge
4’207
4’378
Andere Flugbetriebsgebühren
67’343
66’123
Total Flugbetriebsgebühren
276’488
272’183
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
21’232
20’718
Deicing
7’390
6’286
Check-in
2’838
2’873
Flugzeugenergieversorgungsanlage
1’792
1’725
Übrige Entgelte
3’135
3’026
Total Aviation-Entgelte
36’387
34’628
Rückerstattung Sicherheitskosten
1’043
1’008
Restliche Erträge
1’458
1’205
Total übrige Aviation-Erträge
2’501
2’213
Total Aviation-Erträge
315’376
309’024
Retail, Tax & Duty Free
54’678
52’211
Food & Beverage
9’122
8’895
Werbeflächen und Promotion
9’162
9’103
Parkingerträge
39’220
38’846
Übrige Kommerzerträge
8’327
8’448
Total Kommerz- und Parkingerträge
120’509
117’503
Mieterträge und Pachtzinsen
45’796
44’884
Energie- und Nebenkostenverrechnung
12’024
11’226
Reinigung
2’439
2’348
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
2’360
1’999
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
62’619
60’457
Kommunikationsdienstleistungen
7’752
7’605
Übrige Dienstleistungen und Diverses
8’669
8’635
Catering
1’023
960
Treibstoffgebühren
4’311
4’121
Total Erträge aus Dienstleistungen
21’755
21’321
Consultingerträge
3’719
3’198
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
18’874
19’918
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
45’102
8’761
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
67’695
31’877
Total Non-Aviation-Erträge
272’578
231’158
Total Erträge
587’954
540’182
Darstellung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2019
1. Halbjahr 2018
Flugbetriebsgebühren
276’488
272’183
Aviation-Entgelte
36’387
34’628
Übrige Aviation-Erträge
2’396
2’110
Total Aviation-Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
315’271
308’921
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
105
103
Total Aviation-Erträge
315’376
309’024
Kommerz- und Parkingerträge
39’426
38’882
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
16’568
15’322
Erträge aus Dienstleistungen
21’019
20’631
Erträge aus dem internationalen Geschäft
67’694
31’877
Total Non-Aviation-Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
144’707
106’712
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
127’871
124’446
Total Non-Aviation-Erträge
272’578
231’158
Total Erträge
587’954
540’182
3 Übrige ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2019
1. Halbjahr 2018
Aktivierte Eigenleistungen
7’237
6’620
Übrige Erträge
1’689
587
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
8’926
7’207
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–45’102
–8’761
Übrige Aufwendungen
–3’401
–60’672
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–48’503
–69’433
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 45.1 Mio. (Vorjahresperiode: CHF 8.8 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In der Position «Übrige Aufwendungen» ist in der Vorjahresperiode die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. enthalten.
4 FINANZERGEBNIS
(CHF in 1’000)
1. Halbjahr 2019
1. Halbjahr 2018
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen, netto
–5’345
–5’545
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen, netto
–537
–409
Leasingzinsen
–44
–75
Übriger Zinsaufwand
–980
–781
Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0
–2’746
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)
–2’159
–94
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–1’662
–933
Währungsverluste
–640
0
Übriger Finanzaufwand
–2’132
–1’345
Total Finanzaufwand
–13’499
–11’928
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
243
1’088
Übriger Zinsertrag
3’062
1’012
Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
6’410
0
Währungsgewinne
0
185
Übriger Finanzertrag
53
204
Total Finanzertrag
9’768
2’489
Finanzergebnis
–3’731
–9’439
1) Siehe Ziffer 10, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz.
5 SACHANLAGEN
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Zugänge
94.5
94.5
Abgänge
–32.9
–37.4
–9.7
–80.0
Transfers
0.2
8.6
–14.9
4.7
–1.4
Bestand per 30. Juni 2019
118.7
1’665.3
4’349.1
264.4
267.9
21.8
6’687.2
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Zugänge
–29.7
–69.8
–7.7
–0.7
–107.9
Abgänge
32.8
36.9
9.9
79.6
Bestand per 30. Juni 2019
0.0
–895.3
–2’969.4
0.0
–189.4
–20.1
–4’074.2
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
0.0
–12.2
Zugänge
–0.3
–0.3
Abgänge
0.4
0.1
0.1
0.6
Bestand per 30. Juni 2019
0.0
–9.7
–1.6
–0.3
–0.3
0.0
–11.9
Nettobuchwert per 1. Januar 2019
118.7
789.5
1’439.7
184.8
80.9
2.4
2’616.0
Nettobuchwert per 30. Juni 2019
118.7
760.3
1’378.1
264.1
78.2
1.7
2’601.1
Projekte in Arbeit
Im ersten Halbjahr 2019 investierte die Flughafen Zürich AG CHF 94.5 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahresperiode: CHF 72.4 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
-
Erneuerung und Erweiterung Gepäcksystem (CHF 16.0 Mio.)
-
Erneuerung Elektroversorgung Flugbetriebsflächen (CHF 15.1 Mio.)
-
Erneuerung und Erweiterung Gepäcksystem (CHF 16.0 Mio.)
6 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
950
306’696
307’646
Zugänge
0
44’405
44’405
Bestand per 30. Juni 2019
950
351’101
352’051
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0
–592
–592
Zugänge
0
–120
–120
Bestand per 30. Juni 2019
0
–712
–712
Nettobuchwert per 1. Januar 2019
950
306’104
307’054
Nettobuchwert per 30. Juni 2019
950
350’389
351’339
PROJEKT THE CIRCLE
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als Joint Operation gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen (Anteil Flughafen Zürich AG: 51%).
Der anteilige Vermögenswert an der im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskostenmodells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück in der Höhe von CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf der das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 350.4 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 306.1 Mio.) beinhaltet die bisher aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen.
Der aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 444.7 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 373.3 Mio.).
7 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
154’029
130’475
92’377
Zugänge
0
68’923
729
Abgänge
0
–2’062
–5’533
Transfers
0
–408
1’826
Fremdwährungsdifferenzen
0
–637
7
Bestand per 30. Juni 2019
154’029
196’291
89’406
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
–60’292
–4’843
–74’492
Zugänge
–1’446
–3’235
–3’830
Abgänge
0
0
5’245
Fremdwährungsdifferenzen
0
–354
–5
Bestand per 30. Juni 2019
–61’738
–8’432
–73’082
Nettobuchwert per 1. Januar 2019
93’737
125’632
17’885
Nettobuchwert per 30. Juni 2019
92’291
187’859
16’324
investitionen in flughafen-betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in der Höhe von CHF 187.9 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 35.1 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie mit CHF 152.8 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und den Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 27.7 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- bzw. langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 9, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
8 FLÜSSIGE MITTEL UND FESTGELDER
30.06.2019
31.12.2018
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
191
0
213
0
Post- und Bankguthaben
241’158
13’516
273’288
34’242
Call- und Festgelder 1)
38’780
0
122’371
0
Total flüssige Mittel
280’129
13’516
395’872
34’242
Kurzfristige Festgelder 2)
116’319
0
149’167
0
Langfristige Festgelder 2)
127
0
37’500
0
Total Festgelder
116’446
0
186’667
0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
9 FINANZVERBINDLICHKEITEN
(CHF in 1’000)
30.06.2019
31.12.2018
Anleihen
1’050’298
1’050’244
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
263
1’655
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
26’757
25’711
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
96’147
7’860
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’173’465
1’085’470
Anleihen
0
38’204
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’847
1’355
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
984
438
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
3’044
2’660
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
5’875
42’657
Total Finanzverbindlichkeiten
1’179’340
1’128’127
10 RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN SOWIE LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2019
275’183
148’170
423’353
Auszahlung 1)
–5’726
–2’754
–8’480
Barwertanpassung
1’024
1’135
2’159
Bestand per 30. Juni 2019
270’481
146’551
417’032
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahres)
35’076
15’220
50’296
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
235’405
131’331
366’736
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund).
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Per 30. Juni 2019 betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert zum letzten Bilanzstichtag CHF 350.0 Mio., wovon CHF 77.8 Mio. bisher ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 272.2 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 30. Juni 2019 zum Barwert von CHF 270.5 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der künftigen nominellen Zahlungsströme beträgt aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus 0.10% (31. Dezember 2018: 0.25%). Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und anwohnerschutz
Per 30. Juni 2019 betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert zum letzten Stichtag CHF 400.0 Mio., wovon CHF 251.9 Mio. bisher ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 148.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 30. Juni 2019 zum Barwert von CHF 146.6 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der künftigen nominellen Zahlungsströme beträgt aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus 0.10% (31. Dezember 2018: 0.35%). Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
11 AIRPORT ZURICH NOISE FUND
(CHF in 1’000)
2019
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
425’405
Einnahmen Lärmgebühren
5’287
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–2’754
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–5’875
Airport Zurich Noise Fund per 30. Juni vor operativen Kosten und Finanzergebnis
422’063
Operative Kosten
–1’701
Zinsertrag Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
221
Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
6’410
Airport Zurich Noise Fund per 30. Juni
426’993
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten.
Nachweis der in den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
30.06.2019
31.12.2018
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 8, Flüssige Mittel und Festgelder)
13’516
34’242
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
37’342
21’967
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
380’953
377’241
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
–4’818
–8’045
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
426’993
425’405
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
12 LATENTE STEUERguthaben und -verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht aktuell von einem Steuersatz von 20.4% (31. Dezember 2018: 20.5%) aus.
Der Bestand der latenten Steuern entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2019
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 1. Januar
–42’334
Veränderung Steuersatz, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
–25
Veränderung Steuersatz, in Erfolgsrechnung erfasst
292
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
5’926
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
–1’177
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 30. Juni
–37’318
davon latente Steuerguthaben
790
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–38’108
13 VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
(CHF in 1’000)
30.06.2019
31.12.2018
Nettovorsorgeverpflichtungen
–174’180
–143’466
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
–12’227
–11’889
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
–186’407
–155’355
Die Nettovorsorgeverpflichtungen haben sich dabei im ersten Halbjahr 2019 wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2019
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–143’466
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–10’577
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
–29’059
Arbeitgeberbeiträge
8’922
Nettovorsorgeverpflichtungen per 30. Juni
–174’180
Das Total der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Bewertungsänderungen resultierte einerseits aus der Veränderung des Diskontsatzes und andererseits aus der im ersten Halbjahr 2019 erzielten Vermögensperformance. Der Diskontsatz ist im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 0.8% auf 0.3% gesunken, was zu einer Erhöhung der Verpflichtung von rund 8% führte. Vermögenseitig hingegen konnte eine Performance von rund 4.5% erzielt werden. Diese wurde auf Basis der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung ermittelt.
14 ANGABEN ZU VERKEHRSWERTEN
Verkehrswerte (fair values)
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfristigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs per Bilanzstichtag (Stufe 1).
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwertmethode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
(CHF in 1’000)
30.06.2019
31.12.2018
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Obligationen des Airport Zurich Noise Fund
418’295
425’806
303’812
307’599
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund
101’806
101’806
95’396
95’396
Total Finanzanlagen
520’101
527’612
399’208
402’995
Anleihen
–1’050’298
–1’106’547
–1’088’448
–1’121’597
Cross Currency Swap
–5’644
–5’644
–5’624
–5’624
Total Finanzverbindlichkeiten
–1’055’942
–1’112’191
–1’094’072
–1’127’221
verkehrswerte finanzinstrumente nach hierarchiestufen
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 – Notierte Marktpreise
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 – Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 – Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
(CHF in 1’000)
30.06.2019
31.12.2018
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert
101’806
95’396
Cross Currency Swap
–5’644
–5’624
15 WEITERE ANGABEN
15.1 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und den Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:
brasilien
Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2018 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 40.1 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im Juli 2017 hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit investiert die Flughafen Zürich AG rund BRL 550 Mio. (rund CHF 140 Mio.) in die Flughafeninfrastruktur. Die Eröffnung des neuen Terminals wird für Oktober 2019 erwartet.
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2018 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 3.2 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen ist eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 110.8 Mio.) zu leisten, die anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 fällig wird. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung wird die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Betrieb der Flughäfen von dem staatlichen Betreiber Infraero übernehmen.
Chile
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.4 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Gesellschaft in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 60 Mio. (rund CHF 58 Mio.).
15.2 eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer bzw. abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich des Südanflugsbereichs – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 26.5 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 26.5 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 11.2 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 10.6 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 87.9 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 30.8 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 28.8 Mio.).
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 6.4 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 7.0 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
15.3 Ereignisse nach dem bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresabschluss 2019 am 22. August 2019 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Zwischen dem 30. Juni 2019 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.