10 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

Formelle Enteignungen

 

Lärm- und Anwohnerschutz

 

Total

Bestand per 1. Januar 2023

 

226.3

 

92.4

 

318.7

Auszahlung 1)

 

–0.4

 

–2.2

 

–2.6

Bildung Rückstellung

 

1.3

 

0.6

 

1.9

Barwertanpassung

 

2.2

 

0.9

 

3.1

Bestand per 30. Juni 2023

 

229.4

 

91.7

 

321.1

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahres)

 

43.4

 

13.5

 

56.9

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

186.0

 

78.2

 

264.2

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund).

Rückstellung für formelle Enteignungen

Per 30. Juni 2023 betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 87.0 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 243.0 Mio. (Nominalwert) sind im konsolidierten Halbjahresabschluss zum Barwert von CHF 229.4 Mio. zurückgestellt. Der entsprechende Zinssatz beträgt 1.9 % (31. Dezember 2022: 2.1 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Per 30. Juni 2023 betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 302.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 97.4 Mio. (Nominalwert) sind im konsolidierten Halbjahresabschluss zum Barwert von CHF 91.7 Mio. zurückgestellt. Der entsprechende Zinssatz beträgt 1.9 % (31. Dezember 2022: 2.1 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.