Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze der Vergütungspolitik der Flughafen Zürich AG sowie die damit zusammenhängenden Entscheidungskompetenzen und Vergütungselemente.

1. Vergütungspolitik der Flughafen Zürich AG

1. Grundlagen und Grundsätze

Die bei der Flughafen Zürich AG geltenden Regeln bezüglich Vergütungen basieren auf den gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben des Obligationenrechts, der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und den SIX-Regularien sowie auf den Gesellschaftsstatuten und gestützt darauf erlassenen Beschlüssen und Reglementen.

Die Vergütungsphilosophie der Flughafen Zürich AG orientiert sich an einer auf nachhaltigen Erfolg ausgerichteten Unternehmensstrategie und soll mit der Ausrichtung marktgerechter, leistungsorientierter und erfolgsabhängiger Vergütungen die Voraussetzungen dafür schaffen, in einem kompetitiven Arbeitsmarkt qualifizierte und engagierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Das Vergütungssystem soll einfach ausgestaltet, klar und transparent sein. Das bei der Gesellschaft bestehende System der Vergütungen ist in seinen Grundzügen seit langem unverändert und über die Jahre lediglich in Einzelaspekten adjustiert worden.

2. Komponenten und Festsetzungsverfahren

Für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Vergütungen an die amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus Jahrespauschalen und Sitzungsgeldern zusammen.

Die Ansätze werden vom Gesamtverwaltungsrat auf Antrag des Nomination & Compensation Committee nach pflichtgemässem Ermessen festgesetzt. Sie behalten ihre Gültigkeit auf unbestimmte Zeit, das heisst, bis sie gegebenenfalls durch neuerlichen Beschluss geändert werden. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die gesamten auf diesen Beträgen von Gesetzes wegen anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Bonus- und Beteiligungsprogramme für Verwaltungsratsmitglieder bestehen nicht.

Für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung basieren auf Einzelarbeitsverträgen und setzen sich zusammen aus einem festen Lohnanteil (Basisvergütung und Sachleistungen) sowie einem erfolgsabhängigen, variablen Anteil, zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialversicherungs- und beruflicher Vorsorgebeiträge. Der variable Anteil wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in mit einer vierjährigen Sperrfrist versehenen Aktien der Gesellschaft ausgerichtet, womit das Anreizsystem auch ein auf eine langfristige Perspektive ausgerichtetes Element miteinschliesst.

Die Bemessung des festen Lohnanteils erfolgt nach pflichtgemässem Ermessen. Die Bemessung des variablen Anteils ist abhängig vom Erreichungsgrad des vom Verwaltungsrat für das betreffende Geschäftsjahr definierten Zielwerts für den Unternehmenserfolg. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exkl. Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der für eine 100%ige Zielerreichung veranschlagte Zielbonus beträgt für den CEO 100% und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung 50% der Basisvergütung. Die variable Vergütung ist im Falle überschiessender Zielerreichung bei 150% des Zielbonus limitiert, im Falle eines Zielerreichungsgrads von unter 70% entfällt sie vollständig.

Diese Entschädigungen werden vom Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination & Compensation Committee festgesetzt. Eine Teilnahme oder ein Mitspracherecht steht den Geschäftsleitungsmitgliedern bei diesen Entscheiden des Verwaltungsrats nicht zu.

3. Genehmigung durch die Generalversammlung

Die Generalversammlung stimmt alljährlich in bindender Weise über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats und den Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung ab. Das erfolgt auf der Grundlage von Art. 26 der Gesellschaftsstatuten in prospektiver Weise; das heisst, es werden die maximalen Gesamtbeträge, die für das jeweils nächstfolgende Geschäftsjahr an die Mitglieder des Verwaltungsrats beziehungsweise an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet werden können, der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

Gegebenenfalls steht gemäss Art. 26 Abs. 2 der Statuten für die Vergütung nachträglich nominierter Geschäftsleitungsmitglieder ein Zusatzbetrag im Umfang von 30% des genehmigten Gesamtbetrags pro zusätzliches Mitglied zur Verfügung, der nicht der Genehmigung durch die Generalversammlung bedarf.

Angesichts des Umstands, dass die effektiv zur Auszahlung gelangenden Beträge auch von einem im Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht bekannten Unternehmensergebnis abhängen, bringt es der prospektive Genehmigungsmodus mit sich, dass den Genehmigungsbeschlüssen der Generalversammlung die theoretischen Maximalbeträge zugrunde gelegt werden müssen. Die tatsächlich ausgerichteten Vergütungen des betreffenden Geschäftsjahrs werden im darauffolgenden Jahr im Vergütungsbericht ausgewiesen, welcher der Generalversammlung zur konsultativen Abnahme unterbreitet wird.

2. Ausgerichtete Vergütungen

Die tatsächlich pro Geschäftsjahr ausgerichteten Vergütungen sind die folgenden:

1. Vergütungen des Verwaltungsrats

a) für das Berichtsjahr (2017):

(CHF)

 

 

 

Verwaltungsrats- entschädigung

 

Sitzungsgelder für VR-Sitzungen

 

Committee- Entschädigungen

 

Sitzungsgelder für Committees

 

Sozialleistungen

 

Total

Name

 

Funktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Schmid

 

Präsident

 

225’000

 

22’500

 

15’000

 

40’000

 

41’868

 

344’368

Vincent Albers

 

Mitglied

 

85’000

 

22’500

 

5’000

 

17’500

 

18’951

 

148’951

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

97’301

 

25’756

 

7’631

 

28’618

 

0

 

159’306

Josef Felder 1)

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

64’867

 

17’171

 

7’632

 

5’724

 

0

 

95’394

Stephan Gemkow 1)

 

Mitglied

 

56’667

 

7’500

 

3’333

 

0

 

9’840

 

77’340

Corine Mauch

 

Mitglied

 

19’597

 

12’500

 

1’153

 

2’500

 

5’212

 

40’962

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; ab 20.April 2017: Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

100’000

 

20’000

 

13’333

 

15’000

 

21’496

 

169’829

Kaspar Schiller 2)

 

Mitglied; bis 20. April 2017: Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

31’298

 

8’285

 

3’682

 

5’523

 

0

 

48’788

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

 

 

679’730

 

136’212

 

56’764

 

114’865

 

97’367

 

1’084’938

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich bezahlt wurden folgende Pauschalentschädigungen:

 

 

an die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (für die auf Carmen Walker Späh entfallende Vergütung)

 

130’000

an die Stadt Zürich (als Teil der auf Corine Mauch entfallenden Vergütung)

 

69’250

Gesamttotal

 

1’284’188

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

1’600’000

1) Seit 20. April 2017

2) Bis 20. April 2017

b) für das Vorjahr (2016):

(CHF)

 

 

 

Verwaltungsrats- entschädigung

 

Sitzungsgelder für VR-Sitzungen

 

Committee- Entschädigungen

 

Sitzungsgelder für Committees

 

Sozialleistungen

 

Total

Name

 

Funktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Schmid

 

Präsident

 

225’000

 

25’000

 

15’000

 

40’000

 

41’827

 

346’827

Vincent Albers

 

Mitglied

 

85’000

 

25’000

 

5’000

 

22’500

 

19’877

 

157’377

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

97’287

 

25’753

 

5’723

 

20’030

 

0

 

148’793

Corine Mauch

 

Mitglied

 

20’000

 

17’250

 

0

 

0

 

5’385

 

42’635

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin

 

100’000

 

25’000

 

10’000

 

15’000

 

21’534

 

171’534

Kaspar Schiller

 

Mitglied; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

93’807

 

22’072

 

11’036

 

11’036

 

0

 

137’951

Ulrik Svensson

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

85’000

 

25’000

 

10’000

 

7’500

 

18’431

 

145’931

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

 

 

706’094

 

165’075

 

56’759

 

116’066

 

107’054

 

1’151’048

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich bezahlt wurden folgende Pauschalentschädigungen:

 

 

an die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (für die auf Carmen Walker Späh entfallende Vergütung)

 

132’500

an die Stadt Zürich (als Teil der auf Corine Mauch entfallenden Vergütung)

 

77’750

Gesamttotal

 

1’361’298

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

1’600’000

Weder im Jahr 2016 noch im Jahr 2017 wurden Abgangsentschädigungen oder andere langfristige Vergütungen ausgerichtet.

2. Vergütungen der Geschäftsleitung

a) für das Berichtsjahr (2017):

(CHF)

 

Salär

 

Bonus (Baranteil) 1)

 

Bonus (Aktienanteil) 1)

 

Vorsorge- und Sozialaufwand 2)

 

Diverses

 

Total CHF

 

Aktien in Stück 3)

 

CHF je Aktie 3)

Name

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Widrig (CEO)

 

400’000

 

325’506

 

162’494

 

180’539

 

26’994

 

1’095’533

 

729

 

222.90

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

1’170’834

 

479’184

 

231’816

 

461’633

 

98’387

 

2’441’854

 

1’040

 

222.90

Total

 

1’570’834

 

804’690

 

394’310

 

642’172

 

125’381

 

3’537’387

 

1’769

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

4’400’000

 

 

 

 

1) Die Zuteilung wird auf ganze Aktien abgerundet und ein verbleibender Restbetrag dem Baranteil zugeschlagen. Dadurch kann sich die Aufteilung des Bonus in Bar- und Aktienanteil, bei unverändertem Gesamtbonus, noch geringfügig verändern.

2) Der Vorsorge- und Sozialaufwand umfasst Zahlungen für die Rentenzusatzversicherung sowie für Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen.

3) Die oben aufgeführten Bonusaktien basieren auf dem Aktienkurs per Jahresende. Die definitive Anzahl Aktien wird gemäss Kurswert zum Zeitpunkt der Ausrichtung berechnet.

Die Vergütungen an die Geschäftsleitung setzen sich gemäss vorstehender Tabelle zusammen. Der Bonus (Bar- und Aktienanteil) wird periodengerecht für das Berichtsjahr abgegrenzt, die Auszahlung erfolgt jeweils im Frühling des Folgejahrs. Die gesamte variable Vergütung (Bonus Bar- und Aktienanteil) beläuft sich bei den einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern auf zwischen 50% und 122% ihres fixen Salärs. Die Bonusaktien sind mit einer Sperrfrist von vier Jahren belegt (siehe dazu auch Finanzbericht, Konzernrechnung gemäss IFRS, Erläuterungen zur Konzernrechnung, Ziffer 3, Personalaufwand). Im Jahr 2017 wurden keine langfristigen Vergütungen und auch keine Abgangsentschädigungen ausgerichtet.

b) für das Vorjahr (2016):

(CHF)

 

Salär

 

Bonus (Baranteil) 1)

 

Bonus (Aktienanteil) 1)

 

Vorsorge- und Sozialaufwand 2)

 

Diverses

 

Total CHF

 

Aktien in Stück

 

CHF je Aktie

Name

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Widrig (CEO)

 

400’000

 

360’072

 

179’928

 

182’277

 

26’994

 

1’149’271

 

833

 

216.00

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

1’258’541

 

575’459

 

243’432

 

496’182

 

113’660

 

2’687’274

 

1’127

 

216.00

Total

 

1’658’541

 

935’531

 

423’360

 

678’459

 

140’654

 

3’836’545

 

1’960

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

3’500’000

 

 

 

 

Maximal verfügbarer Zusatzbetrag 3)

 

2’100’000

 

 

 

 

Vom Zusatzbetrag beanspruchter Betrag 4)

 

336’545

 

 

 

 

1) Die Aufteilung des Bonus in Bar- und Aktienanteil ist gegenüber den im Vergütungsbericht des Vorjahrs aufgeführten Angaben geringfügig verändert. Dies deshalb weil bei der erst im Zeitpunkt der Ausrichtung erfolgenden Zuteilung der Bonusaktien auf ganze Aktien abgerundet und der verbleibende Restbetrag dem Baranteil zugeschlagen wurde.

2) Der Vorsorge- und Sozialaufwand umfasst Zahlungen für die Rentenzusatzversicherung sowie für Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen.

3) Gemäss Art. 26 Abs. 2 der Statuten steht pro zusätzlich ernanntes Geschäftsleitungsmitglied ein Zusatzbetrag im Umfang von 30% des von der Generalversammlung genehmigten Betrags zur Verfügung.

4) Für den vom genehmigten Gesamtbetrag nicht gedeckten Teil der Vergütungen der neuen Geschäftsleitungsmitglieder Stefan Gross, Leiter Geschäftsbereich Commercial, und Daniel Scheifele, Leiter Geschäftsbereich Real Estate (je CHF 168'272.50).

3. Darlehen, Kredite, nicht marktübliche Vergütungen

Weder im Jahr 2016 noch im Jahr 2017 wurden Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung gewährt oder nicht marktübliche Vergütungen an den Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet.

Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung des Vergütungsberichts 2017 (PDF)