Schallschutz

Durch den Einbau von Schallschutzfenstern schützt der Flughafen Zürich Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind.

Schallschutzmassnahmen und Rückerstattungen

Die Umsetzung des Schallschutzprogramms ist neben der Lärmminderung an Triebwerken ein wichtiges Element der Fluglärmbekämpfung. Das Programm umfasst passive Schallschutzmassnahmen an Gebäuden der umliegenden Gemeinden und finanziert diese. Als Anlagehalterin ist die Flughafen Zürich AG gesetzlich verpflichtet, für diese Schutzmassnahmen aufzukommen. In den Genuss der Massnahmen kommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, lärmempfindliche Räume aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, wird durch die Flughafen Zürich AG eine Kostenrückerstattung ausbezahlt.

Von 1999 bis und mit 2017 wurden rund CHF 236.5 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 5ʼ900 Gebäuden ausgegeben. Von rund CHF 16.0 Mio. Ausgaben im Jahr 2017 (ohne Schutzkonzept Süd) entfielen rund CHF 1.0 Mio. auf Projektierungen, CHF 12.5 Mio. auf Sanierungen und rund CHF 2.5 Mio. auf Rückerstattungen.

Übersichtskarte Schallschutzmassnahmen 2017 (Programm 2010, Stand März 2017).

Erweiterung Schallschutzprogramm

Das BAZL hat die Flughafen Zürich AG in Zusammenhang mit dem genehmigten Lärm und dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 verpflichtet, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Dieser Verpflichtung kam die Flughafen Zürich AG nach und reichte termingerecht das Schallschutzprogramm 2015 ein. Zusätzlich zu den im Rahmen des ursprünglichen Schallschutzprogramms «Programm 2010» geschätzten CHF 240.0 Mio. für Lärm- und Anwohnerschutz hat der Verwaltungsrat mit dem Schallschutzprogramm 2015 am 22. Juni 2015 weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. verabschiedet. Die Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) liegt seit Dezember 2016 vor. Das Programm ist aufgrund einer Beschwerde hängig. Das rechtskräftige Schallschutzprogramm 2015 soll innert zehn Jahren umgesetzt sein.

Schallschutzperimeter reiner Wohnzonen der Empfindlichkeitsstufe (ES) II.

Schutzkonzept Süd

Im Rahmen des Schutzkonzepts Süd hat die Flughafen Zürich AG in zahlreichen Liegenschaften in Zürich, Opfikon, Wallisellen und Dübendorf kostenlos Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter in den Schlafzimmern eingebaut (Ausgaben 2017: rund CHF 1.3 Mio.). Diese Massnahmen waren bis auf wenige Ausnahmen bis Ende Jahr 2017 umgesetzt.

Die Flughafen Zürich AG erhielt vom Bund die Auflage, bis Ende 2017 ein ergänzendes Konzept auf der Grundlage eines akustischen Kriteriums und eine neue Abgrenzung des Massnahmengebiets einzureichen. Diese Auflage wurde mit der Eingabe vom 20. Dezember 2017 erfüllt.