Anhang zur Jahresrechnung
I grundsätze der jahresrechnung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2017 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts erstellt.
Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.
Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die Kosten für die formellen Enteignungen qualifizieren nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Passivierung in gleicher Höhe. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden angemessene Rückstellungen gebildet. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt.
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist von hoher Komplexität und erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen, der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und aus den politischen Diskussionen. Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2017 noch rund 7ʼ000 offen waren. Davon sind etwa 1ʼ200 bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit –, eine zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft per Ende 2010 und 2011 je eine Neueinschätzung der Lärmkosten vor.
Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 30. Juni 2016.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutzprogramm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.
Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 15.1 Mio. (Vorjahr: CHF 14.4 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 485.3 Mio. (Vorjahr: CHF 497.6 Mio.) aus.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) per 1. Februar 2014 sistiert.
Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Werden für aktienbasierte Vergütungen an Management und Mitarbeiter eigene Aktien verwendet, stellt die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Abgabepreis bei der Aktienzuteilung Personalaufwand dar.
LEASINGGESCHÄFTE
Leasing- und Mietgeschäfte werden nach Massgabe des rechtlichen Eigentums bilanziert. Entsprechend werden die Aufwendungen als Leasingnehmerin beziehungsweise Mieterin periodengerecht im Aufwand erfasst, die Leasing- beziehungsweise Mietgegenstände selber jedoch nicht bilanziert.
WARENLAGER
Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliches Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
FINANZANLAGEN AIRPORT ZURICH NOISE FUND
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet, wobei die Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen, mit Ausnahme von Land, erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
IMMATERIELLE ANLAGEN
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
EIGENE AKTIEN
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
II erläuterungen zur jahresrechnung
1 Ausserordentliches Ergebnis
(CHF in 1’000)
2017
2016
Ausserordentlicher Ertrag
47’987
12’335
Ausserordentlicher Aufwand
–3’081
–3’770
Ausserordentliches Ergebnis
44’906
8’565
Der ausserordentliche Ertrag setzt sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einer Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair sowie dem Buchgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung von 5% an Bangalore International Airport Ltd. in der Höhe von CHF 42.9 Mio. zusammen. Im Vorjahr war im Saldo neben einer Abschlagszahlung von CHF 3.5 Mio. im Rahmen der Swissair-Nachlassliquidation eine zusätzliche Kaufpreiszahlung von CHF 7.3 Mio. für das Grundstück THE CIRCLE, die mit der Auslösung der zweiten Etappe des Projekts THE CIRCLE fällig wurde, enthalten.
Der ausserordentliche Aufwand beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr im Wesentlichen Buchverluste aus Anlageabgängen.
2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
107’995
111’501
Wertberichtigung
–762
–1’282
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
895
576
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
108’128
110’795
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen stellen offene Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Zurich Airport International AG dar.
3 Aktive Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten
13’261
13’826
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen
0
48
Total aktive Rechnungsabgrenzungen
13’261
13’874
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen stellen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Zurich Airport International AG dar.
4 Beteiligungen
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Zurich Airport International AG 1)
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda. 2)
Rio de Janeiro
BRL 1.8 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)
Florianópolis
BRL 150 Mio.
100.0
A-port S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 9'760 Mio.
100.0
A-port Chile S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP10'613 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 5'350 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A. 2)
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V. 2)
Tegucigalpa
HNL 200 Mio.
99.0
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 399 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 762 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A. 1)
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
1) Direkte Beteiligung.
2) Indirekte Beteiligung.
Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.
Die 100%-ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle Beteiligungen in Lateinamerika.
Im Berichtsjahr hat Zurich Airport International AG via ihre Tochtergesellschaft A-port S.A. zusätzliche Anteile an A-port Chile S.A. (neu 100.0%, bisher 49.0%) sowie deren Beteiligungsgesellschaften und an A-port Operaciones S.A. (neu 99.0%, bisher 62.0%) sowie deren Beteiligungsgesellschaften übernommen. Weiter wurde im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs und Ausbaus des brasilianischen Flughafens Hercílio Luz in Florianópolis die 100%-ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis gegründet.
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 19.4 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2017) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Eine Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
241’619
140’652
Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
–21’509
–1’618
Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
220’110
139’034
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind.
Die Miteigentümergemeinschaft ist für die Realisierung und den späteren Betrieb von THE CIRCLE zuständig.
6 Sachanlagen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Grundstücke
119’697
109’697
Hochbauten, Tiefbauten
2’260’389
2’329’221
Projekte in Arbeit
124’196
146’863
Mobile Sachanlagen
79’911
80’668
Total Sachanlagen
2’584’193
2’666’449
7 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
45’486
36’810
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
2’354
2’301
Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
47’840
39’111
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.
8 langfristige verzinsliche finanzverbindlichkeiten
31.12.2017
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungs- termin
(CHF in 1’000)
Anleihe
300’000
2012 – 2020
1.250%
nein
3.7.
Anleihe
400’000
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’050’000
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 238.5 Mio.
9 Rückstellung für Fluglärm
(CHF in 1’000)
2017
2016
Bestand per 1. Januar
497’599
504’493
Reduktion Rückstellung für Fluglärm
–12’340
–6’894
Bestand per 31. Dezember
485’259
497’599
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
50’120
33’948
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
435’139
463’651
Die Reduktion der Rückstellung für Fluglärm ergibt sich wie nachfolgend dargestellt aus dem Saldo der Erträge aus Lärmgebühren und der lärmbezogenen Kosten beziehungsweise Aufwendungen:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Erträge aus Lärmgebühren
11’561
11’680
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–17’318
–12’585
Kosten für formelle Enteignungen
–570
–682
Operative Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
–3’295
–3’276
Amortisation immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
–3’941
–4’248
Zinserträge und realisierte/unrealisierte Kursgewinne/-verluste aus Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
1’223
2’217
Total Reduktion Rückstellung für Fluglärm
–12’340
–6’894
Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.
10 Aktienkapital und KAPITALEINLAGERESERVEN
Per 6. Mai 2016 erfolgte ein Aktiensplit im Verhältnis von 1 : 5. Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist seit diesem Zeitpunkt neu aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien (bisher 6ʼ140ʼ375 Namenaktien) mit einem Nennwert von CHF 10.00 (bisher CHF 50.00). Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag CHF 313.5 Mio. (Vorjahr: CHF 411.7 Mio.).
11 Eigene Aktien
(Anzahl Aktien)
2017
2016
Bestand per 1. Januar
5’713
6’150
Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)
2’349
5’206
Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)
–5’968
–5’643
Bestand per 31. Dezember
2’094
5’713
1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.
Im Berichtsjahr wurden 2ʼ349 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 5ʼ206 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.
12 Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen
Die Leasingverbindlichkeiten, die nicht innert Jahresfrist auslaufen oder gekündigt werden können, weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Fällig innerhalb 1 Jahr
1’887
1’887
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
3’094
4’980
Fällig nach 5 Jahren
0
0
Total nicht bilanzierter Leasingverbindlichkeiten
4’981
6’867
13 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die neuen, aber auch die alten Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
14 Nettoauflösung Stille reserven
Im Berichtsjahr wurden stille Reserven im Umfang von CHF 4.0 Mio. aufgelöst (Vorjahr: CHF 7.5 Mio.).
15 Bedeutende Aktionäre
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mehr als 5% der Stimmrechte:
2017
2016
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
16 Beteiligung DES Verwaltungsrats
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2017
31.12.2016
Andreas Schmid
Präsident
20
20
Vincent Albers
Mitglied
117
350
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
174
Josef Felder 1)
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’000
n/a
Stephan Gemkow 1)
Mitglied
100
n/a
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Kaspar Schiller 2)
Mitglied
n/a
65
Ulrik Svensson 3)
Mitglied
n/a
0
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
26’226
1’289
1) Seit 20. April 2017.
2) Bis 20. April 2017.
3) Bis 31. Dezember 2016.
17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 1ʼ960 Aktien (Vorjahr: 1ʼ630 Aktien) im Wert von CHF 423ʼ360 (Vorjahr: CHF 289ʼ162) zugeteilt und Kadermitgliedern 3ʼ849 Aktien (Vorjahr: 3ʼ705 Aktien) im Wert von CHF 831ʼ384 (Vorjahr: CHF 657ʼ267).
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2017
31.12.2016
Stephan Widrig
3’858
3’025
Lukas Brosi 1)
464
n/a
Stefan Conrad 2)
n/a
2’925
Stefan Gross 3)
218
0
Daniel Scheifele 4)
235
0
Daniel Schmucki 5)
n/a
5’950
Stefan Tschudin 6)
5
n/a
Total
4’780
11’900
1) Seit 1. Februar 2017.
2) Bis 30. September 2017.
3) Seit 1. Februar 2016.
4) Seit 1. April 2016.
5) Bis 31. Januar 2017.
6) Seit 1. Oktober 2017.
Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 151 Aktien (Vorjahr: 302 Aktien) im Wert von CHF 33ʼ644 (Vorjahr: CHF 49ʼ055) abgegeben.
18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2017 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 26. Februar 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Jahresrechnung gemäss OR durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der Jahresrechnung gemäss OR zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.