Anhang zur Jahresrechnung

  • I grundsätze der jahresrechnung

    • Allgemeines

      Die Jahresrechnung 2017 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts erstellt.

      Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuer­liche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.

      Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.

      Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik

      Die Kosten für die formellen Enteignungen qualifizieren nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Passivierung in gleicher Höhe. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden angemes­sene Rückstellungen gebildet. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungs­kosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt.

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist von hoher Komplexität und erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstel­lungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen, der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und aus den politischen Diskussionen. Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2017 noch rund 7ʼ000 offen waren. Davon sind etwa 1ʼ200 bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit –, eine zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorher­sehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Gestützt auf diese Bundes­gerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft per Ende 2010 und 2011 je eine Neueinschätzung der Lärmkosten vor.

      Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 30. Juni 2016.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutzprogramm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.

      Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 15.1 Mio. (Vorjahr: CHF 14.4 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 485.3 Mio. (Vorjahr: CHF 497.6 Mio.) aus.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gege­bener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) per 1. Februar 2014 sistiert.

    • Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesent­lichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann.

      AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN

      Werden für aktienbasierte Vergütungen an Management und Mitarbeiter eigene Aktien verwendet, stellt die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Abgabepreis bei der Aktien­zuteilung Personalaufwand dar.

      LEASINGGESCHÄFTE

      Leasing- und Mietgeschäfte werden nach Massgabe des rechtlichen Eigentums bilanziert. Entsprechend werden die Aufwendungen als Leasingnehmerin beziehungsweise Mieterin periodengerecht im Aufwand erfasst, die Leasing- beziehungsweise Mietgegenstände selber jedoch nicht bilanziert.

      WARENLAGER

      Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliches Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      FINANZANLAGEN AIRPORT ZURICH NOISE FUND

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften zum Börsenkurs am Bilanzstichtag be­wertet, wobei die Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

      SACHANLAGEN

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen, mit Ausnahme von Land, erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      IMMATERIELLE ANLAGEN

      Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wert­berichtigt.

      EIGENE AKTIEN

      Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.

  • II erläuterungen zur jahresrechnung

    • 1 Ausserordentliches Ergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Ausserordentlicher Ertrag

       

      47’987

       

      12’335

      Ausserordentlicher Aufwand

       

      –3’081

       

      –3’770

      Ausserordentliches Ergebnis

       

      44’906

       

      8’565

      Der ausserordentliche Ertrag setzt sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einer Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair sowie dem Buchgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung von 5% an Bangalore International Airport Ltd. in der Höhe von CHF 42.9 Mio. zusammen. Im Vorjahr war im Saldo neben einer Abschlagszahlung von CHF 3.5 Mio. im Rahmen der Swissair-Nachlassliquidation eine zusätzliche Kaufpreiszahlung von CHF 7.3 Mio. für das Grundstück THE CIRCLE, die mit der Auslösung der zweiten Etappe des Projekts THE CIRCLE fällig wurde, enthalten.

      Der ausserordentliche Aufwand beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr im Wesentlichen Buchverluste aus Anlageabgängen.

    • 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten

       

      107’995

       

      111’501

      Wertberichtigung

       

      –762

       

      –1’282

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

       

      895

       

      576

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      108’128

       

      110’795

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen stellen offene Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Zurich Airport International AG dar.

    • 3 Aktive Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten

       

      13’261

       

      13’826

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen

       

      0

       

      48

      Total aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      13’261

       

      13’874

      Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen stellen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Zurich Airport International AG dar.

    • 4 Beteiligungen

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Zurich Airport International AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda. 2)

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 1.8 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)

       

      Florianópolis

       

      BRL 150 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 9'760 Mio.

       

      100.0

      A-port Chile S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP10'613 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 5'350 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A. 2)

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V. 2)

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 200 Mio.

       

      99.0

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 399 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 762 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A. 1)

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      1) Direkte Beteiligung.

      2) Indirekte Beteiligung.

      Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.

      Die 100%-ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungs­weise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle Beteiligungen in Lateinamerika.

      Im Berichtsjahr hat Zurich Airport International AG via ihre Tochtergesellschaft A-port S.A. zusätzliche Anteile an A-port Chile S.A. (neu 100.0%, bisher 49.0%) sowie deren Beteiligungsgesellschaften und an A-port Operaciones S.A. (neu 99.0%, bisher 62.0%) sowie deren Beteiligungsgesellschaften übernommen. Weiter wurde im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs und Ausbaus des brasilianischen Flughafens Hercílio Luz in Florianópolis die 100%-ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis gegründet.

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutz­abkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungs­eingang (rund USD 19.4 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2017) an das Konsortium verpflichtet. Der Flug­hafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Eine Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

    • 5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      241’619

       

      140’652

      Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      –21’509

       

      –1’618

      Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      220’110

       

      139’034

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind.

      Die Miteigentümergemeinschaft ist für die Realisierung und den späteren Betrieb von THE CIRCLE zuständig.

    • 6 Sachanlagen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Grundstücke

       

      119’697

       

      109’697

      Hochbauten, Tiefbauten

       

      2’260’389

       

      2’329’221

      Projekte in Arbeit

       

      124’196

       

      146’863

      Mobile Sachanlagen

       

      79’911

       

      80’668

      Total Sachanlagen

       

      2’584’193

       

      2’666’449

    • 7 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

       

      45’486

       

      36’810

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

       

      2’354

       

      2’301

      Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

       

      47’840

       

      39’111

      Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.

    • 8 langfristige verzinsliche finanzverbindlichkeiten

       

       

      31.12.2017

       

       

       

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      Nominalbetrag

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungs- termin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      300’000

       

      2012 – 2020

       

      1.250% 

       

      nein

       

      3.7.

      Anleihe

       

      400’000

       

      2013 – 2023

       

      1.500% 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe

       

      350’000

       

      2017 – 2029

       

      0.625% 

       

      nein

       

      24.5.

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’050’000

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 238.5 Mio.

    • 9 Rückstellung für Fluglärm

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Bestand per 1. Januar

       

      497’599

       

      504’493

      Reduktion Rückstellung für Fluglärm

       

      –12’340

       

      –6’894

      Bestand per 31. Dezember

       

      485’259

       

      497’599

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      50’120

       

      33’948

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      435’139

       

      463’651

      Die Reduktion der Rückstellung für Fluglärm ergibt sich wie nachfolgend dargestellt aus dem Saldo der Erträge aus Lärmgebühren und der lärmbezogenen Kosten beziehungsweise Aufwendungen:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Erträge aus Lärmgebühren

       

      11’561

       

      11’680

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –17’318

       

      –12’585

      Kosten für formelle Enteignungen

       

      –570

       

      –682

      Operative Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik

       

      –3’295

       

      –3’276

      Amortisation immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      –3’941

       

      –4’248

      Zinserträge und realisierte/unrealisierte Kursgewinne/-verluste aus Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      1’223

       

      2’217

      Total Reduktion Rückstellung für Fluglärm

       

      –12’340

       

      –6’894

      Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.

    • 10 Aktienkapital und KAPITALEINLAGERESERVEN

      Per 6. Mai 2016 erfolgte ein Aktiensplit im Verhältnis von 1 : 5. Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist seit diesem Zeitpunkt neu aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien (bisher 6ʼ140ʼ375 Namenaktien) mit einem Nennwert von CHF 10.00 (bisher CHF 50.00). Die Kapitaleinlage­reserven betragen per Bilanzstichtag CHF 313.5 Mio. (Vorjahr: CHF 411.7 Mio.).

    • 11 Eigene Aktien

      (Anzahl Aktien)

       

      2017

       

      2016

      Bestand per 1. Januar

       

      5’713

       

      6’150

      Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)

       

      2’349

       

      5’206

      Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)

       

      –5’968

       

      –5’643

      Bestand per 31. Dezember

       

      2’094

       

      5’713

      1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.

      Im Berichtsjahr wurden 2ʼ349 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 5ʼ206 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.

    • 12 Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen

      Die Leasingverbindlichkeiten, die nicht innert Jahresfrist auslaufen oder gekündigt werden können, weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Fällig innerhalb 1 Jahr

       

      1’887

       

      1’887

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      3’094

       

      4’980

      Fällig nach 5 Jahren

       

      0

       

      0

      Total nicht bilanzierter Leasingverbindlichkeiten

       

      4’981

       

      6’867

    • 13 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können ins­besondere die neuen, aber auch die alten Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärm­kosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.

    • 14 Nettoauflösung Stille reserven

      Im Berichtsjahr wurden stille Reserven im Umfang von CHF 4.0 Mio. aufgelöst (Vorjahr: CHF 7.5 Mio.).

    • 15 Bedeutende Aktionäre

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mehr als 5% der Stimmrechte:

       

       

      2017

       

      2016

      Kanton Zürich

       

      33.33% 

       

      33.33% 

      Stadt Zürich

       

      5.00% 

       

      5.00% 

    • 16 Beteiligung DES Verwaltungsrats

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      20

       

      20

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      117

       

      350

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      174

      Josef Felder 1)

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’000

       

      n/a

      Stephan Gemkow 1)

       

      Mitglied

       

      100

       

      n/a

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Kaspar Schiller 2)

       

      Mitglied

       

      n/a

       

      65

      Ulrik Svensson 3)

       

      Mitglied

       

      n/a

       

      0

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      26’226

       

      1’289

      1) Seit 20. April 2017.

      2) Bis 20. April 2017.

      3) Bis 31. Dezember 2016.

    • 17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende

      Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 1ʼ960 Aktien (Vorjahr: 1ʼ630 Aktien) im Wert von CHF 423ʼ360 (Vorjahr: CHF 289ʼ162) zugeteilt und Kadermitgliedern 3ʼ849 Aktien (Vorjahr: 3ʼ705 Aktien) im Wert von CHF 831ʼ384 (Vorjahr: CHF 657ʼ267).

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Stephan Widrig

       

      3’858

       

      3’025

      Lukas Brosi 1)

       

      464

       

      n/a

      Stefan Conrad 2)  

       

      n/a

       

      2’925

      Stefan Gross 3)  

       

      218

       

      0

      Daniel Scheifele 4)  

       

      235

       

      0

      Daniel Schmucki 5)  

       

      n/a

       

      5’950

      Stefan Tschudin 6)  

       

      5

       

      n/a

      Total

       

      4’780

       

      11’900

      1) Seit 1. Februar 2017.

      2) Bis 30. September 2017.

      3) Seit 1. Februar 2016.

      4) Seit 1. April 2016.

      5) Bis 31. Januar 2017.

      6) Seit 1. Oktober 2017.

      Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 151 Aktien (Vorjahr: 302 Aktien) im Wert von CHF 33ʼ644 (Vorjahr: CHF 49ʼ055) abgegeben.

    • 18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2017 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 26. Februar 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

      Zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Jahresrechnung gemäss OR durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der Jahresrechnung gemäss OR zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.