Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines

      Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.

      Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die derivativen Finanz­instrumente, die als zur Veräusserung verfügbar klassierten Anlagen des Airport Zurich Noise Fund, die assoziierten Gesellschaften und die Pensionsverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzern­gesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessens­ausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessens­entscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:

    • Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat folgende geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftjahr, beginnend am 1. Januar 2017, erstmals angewendet werden müssen:

      • Änderungen von IAS 7 Offenlegungsinitiative
      • Änderungen von IAS 12 Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten
      • Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014–2016)

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG.

      Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen auf neue transaktionen und ereignisse

      Im Zusammenhang mit der Übernahme der Kontrollmehrheit an A-port Chile S.A. und den damit verbundenen Konzessionen an den Flughäfen in Antofagasta und Iquique sowie der Konzession im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb und Ausbau des Flughafens Hercílio Luz im brasilianischen Florianópolis wurde folgender Rechnungslegungsgrundsatz erstmals angewendet:

      IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsverträge

      IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsverträge regelt die Bilanzierung von Rechten, die aus Verträgen entstehen, bei denen die öffentliche Hand (Konzessionsgeber) einem privaten Unternehmen (Betreiber) die Konzession zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wie Bau, Betrieb und Erhaltung von Infrastruktureinrichtungen gewährt werden und bei denen die öffentliche Hand bestimmte Kontrollrechte behält. Das vom Konzessionsgeber gewährte Recht ist beim Betreiber als finanzieller Vermögenswert zu bilanzieren, soweit der Betreiber einen unbedingten Anspruch auf Zahlung einer festgelegten Gegenleistung gegenüber der öffentlichen Hand erwirbt («Financial Asset Model»). Soweit dem Betreiber ein Recht auf eine Gegenleistung in Abhängigkeit von der Nutzung der Infrastruktureinrichtung eingeräumt wird, führt dies beim Betreiber zum Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts («Intangible Asset Model»).

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2018 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2017 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Neue Standards oder Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

      IFRS 9 Finanzinstrumente

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      IFRS 15 Umsätze aus Verträge mit Kunden

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

       

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      01. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung

       

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      01. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

       

       

       

       

       

       

       

      Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen

       

       

       

       

       

       

      Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen (Änderungen von IFRS 2)

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Änderungen von IAS 40)

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014 – 2016)

       

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      01. Januar 2018

       

      Geschäftsjahr 2018

      Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen zu IAS 28)

       

      *

       

      01. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen zu IFRS 9)

       

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      01. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015 – 2017)

       

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      01. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

      ** Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungen oder Änderungen in der Darstellung in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

      IFRS 9 Finanzinstrumente

      Der im Juli 2014 herausgegebene Standard IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leit­linien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Aus den neuen Vorschriften werden sich in einigen Fällen Änderungen in der Klassifizierung ergeben und die neuen Vorschriften zur Wertminderung werden in einigen Fällen zu früheren erfolgswirksamen Verlusten führen. Eine Analyse hat ergeben, dass aus der Anwendung von IFRS 9 per 1. Januar 2018 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Gesellschaft zu erwarten sind.

      IFRS 15 Umsätze aus Verträgen mit Kunden

      IFRS 15 Umsätze aus Verträgen mit Kunden legt mit einem einheitlichen fünfstufigen Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Die Gesellschaft wählt für die erstmalige Anwendung des neuen Standards den modifizierten rückwirkenden Ansatz, bei dem der Standard rückwirkend per 1. Januar 2018 nur auf Verträge anzuwenden ist, die per diesen Stichtag noch nicht erfüllt sind. Eine daraus resultierende Umstellung wird (ohne Anpassung der Vorjahreszahlen) per 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Eine Analyse der Verträge mit Kunden hat ergeben, dass die Gesellschaft keine wesentlichen Verträge hat, bei welchen IFRS 15 Änderungen in der Umsatzerfassung zur Folge hat. Daher sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerfassung zu erwarten.

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

      IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazugehörenden Interpretationen. Eine detaillierte Anaylse der Auswirkungen wird im laufenden Geschäftsjahr vorgenommen. Allerdings erwartet die Gesellschaft, dass die Anwendung des neuen Standards keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung haben wird.

      Die obenstehenden Erläuterungen sowie die in der Tabelle offengelegten erwarteten Effekte aus Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen stellen die aktuelle Einschätzung des Managements dar.

    • ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGKREIS

      Mit der per Mitte April 2017 erfolgten Übernahme der Kontrollmehrheit an A-port Chile S.A. mit Sitz in Santiago de Chile wurde der Kreis der vollkonsolidierten Gesellschaften in Lateinamerika erweitert. Der Flughafen Zürich AG gehörte via ihre Tochtergesellschaft A-port S.A. (früher Zurich Airport Latin America S.A.) bereits seit mehreren Jahren ein Anteil von 49% an dieser Gesellschaft, die insbesondere die Konzessionen für die chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique hält.

      Im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs und Ausbaus des Flughafens Hercílio Luz in Florianópolis (Brasilien) gründete die Flughafen Zürich AG zudem die 100%-ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

    • ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

      KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN

      Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmens­erwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb an­fallende Transaktionskosten werden erfolgs­wirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konso­lidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungs­differenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften, Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht ist, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, und sich dieser verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbeson­dere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend reali­siert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Leasing als Leasingnehmer

      Finanzierungsleasing

      Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Bewertung erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen abzüglich der kumulierten Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen (Impairment). Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Operatives Leasing

      Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus den Zinszahlungen auf Fremd­kapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen, Zinserträgen, Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten, Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf von als zur Veräusserung verfügbar klassierten Finanzan­lagen, Wertberichtigungen auf Finanzanlagen und erfolgswirksam erfassten Gewinnen/Verlusten auf Absicherungsinstrumenten zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:

      • Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tunnel und Brücken: bis maximal 50 Jahre
      • Mobilien und Fahrzeuge: 3 bis 20 Jahre

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvesti­tionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Projekte in Arbeit

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach der Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt. Bereits genutzte Projekte oder Bauten, die unter der Position «Projekte in Arbeit» bilanziert sind, werden ab Beginn der Nutzung abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden auch keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung ge­halten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.

      GEMEINSAME VEREINBARUNGEN

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunter­nehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärm­belasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Ver­mögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 in Übereinstimmung mit IAS 11 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen

      Die Finanzanlagen enthalten als zum Verkauf verfügbar klassierte Wertschriften des Airport Zurich Noise Fund. Bei der Ersterfassung erfolgt die Bewertung zum Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Nachfolgend werden die Wertschriften ebenfalls zum Marktwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Eigenkapital (Verkehrs­wertreserven, netto) erfasst und ausgewiesen werden; bei Veräusserung oder im Falle eines Impairments werden diese in die Erfolgsrechnung übertragen.

      Die Finanzanlagen beinhalten auch Minderheitsbeteiligungen ohne massgeblichen Einfluss und Darlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert werden.

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absiche­r­ung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt nach IAS 39 zu Verkehrs­werten. Veränderungen im Verkehrswert von derivativen Instrumenten, die den Anforderungen für Cashflow Hedges entsprechen, werden direkt über die ausgesonderte Eigenkapitalposition (Hedging-­Reserven, netto) verbucht. Sobald die abgesicherte Transaktion eingetreten ist, erfolgt eine Übertragung der kumulierten nicht realisierten Gewinne und Verluste in die Erfolgsrechnung. Bei allen übrigen derivativen, nicht für Hedge Accounting qualifizierenden Finanzinstrumenten werden die Verkehrswertveränderungen in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchs­material, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto reali­sierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen, bewertet. Die Wertberichtigung setzt sich zusammen aus individuellen Wertberichtigungen für spezifisch identifizierte Positionen, bei denen objektive Hinweise dafür bestehen, dass der ausstehende Betrag nicht vollumfänglich eingehen wird, sowie pauschalen Wertberichtigungen für Gruppen von Forderungen mit ähnlichem Risikoprofil. Die pauschalen Wertberichtigungen decken Verluste ab, die eingetreten, aber noch nicht bekannt sind. Die Basis für die pauschalen Wertberichtigungen bilden historische Daten über Zahlungsstatistiken der Forderungen. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung einge­treten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      zur veräusserung gehaltene langfristige vermögenswerte

      Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräusserungsgruppe wird als zur Veräusserung gehalten klassifiziert, sobald der zugehörige Buchwert voraussichtlich durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Veräusserungsvorgang, zu dem sich das Management verpflichtet hat, innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.

      Langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen, die zur Veräusserung gehalten werden, werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten separat ausgewiesen. Die Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen werden dabei zum niedrigen Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungkosten bewertet. Allfällige Wertminderungen aus der erstmaligen Umklassifizierung werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Wertbeeinträchtigungen

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Wert­einbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).

      Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

      Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows abdiskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungs­mittel­generierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahl­bar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unter­nehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzins­methode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmer

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmal­prämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zu­rückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsan­nahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehalts­entwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersgut­haben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungs­mathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahme­änderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozins­aufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamt­ergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst. Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Im Rahmen des Bonus- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramms gibt die Flughafen Zürich AG Aktien an eigene Mitarbeiter ab. Die aktien­basierten Vergütungen werden über den Leistungszeitraum verteilt als Aufwand erfasst und das Eigenkapital wird entsprechend erhöht. Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert am Gewährungszeitpunkt.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-­Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegen­ständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuer­sätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise angekündigt sind.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • Aktuelle Risikosituation

      1.1 Rechtliche Unsicherheiten

      Verschiedene in- und ausländische Restriktionen könnten dazu führen, dass die Flughafen Zürich AG ihre Infrastrukturen nicht vollumfänglich nutzen kann respektive Zusatzinvestitionen und Kosten tragen muss. Dazu zählen unter anderem:

      • Regelung über die Nutzung des süddeutschen Luftraums
      • Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
      • Investitionen zur Reduktion der betrieblichen Komplexität
      • Jährlicher Nachweis der Lärmbelastung
      • Zürcher Fluglärm-Index (ZFI)
      • Wegfall der bilateralen Verträge mit der EU

      1.2 Nachfragerückgang

      Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Luftverkehr ein wachsendes, wenn auch volatiles Geschäft ist, das sensitiv auf externe Ereignisse wie zum Beispiel Wirtschaftskrisen, Terror­anschläge oder Epidemien reagiert. Solche Ereignisse könnten vor­übergehend zu einem Nachfragerückgang am Flughafen Zürich führen. Darüber hinaus können auch weitere externe Faktoren wie beispielsweise das politische und makroökonomische Umfeld die Nach­frage sowohl im aviatischen wie auch im nicht aviatischen Geschäft am Flughafen Zürich negativ beeinflussen.

      1.3 Steigende Safety- und Security-Anforderungen

      Zusätzliche Safety- und Security-Auflagen können zu steigenden Kosten und reduzierten Erträgen oder Änderungen in der Kapazität führen. Während ein Teil der höheren Kosten allenfalls zeitverzögert durch höhere Gebühren kompensiert beziehungsweise refinanziert werden kann, wird bei anderen Elementen ein negativer Einfluss auf das Ergebnis nicht ausgeschlossen.

      1.4 Betriebsunterbrechung aufgrund operationeller Ereignisse oder Naturgefahren

      Der komplexe und eng verflochtene Flughafenbetrieb kann durch operationelle Ereignisse wie Unfälle oder Ausfälle kritischer Systeme empfindlich gestört werden. Je nach Ausmass der Beeinträchtigung muss der Betrieb zur Wahrung der Sicherheit von Reisenden und Flughafenmitarbeitenden eingeschränkt oder gar eingestellt werden. Die grossflächig angelegte Flughafeninfrastruktur ist Naturgefahren – insbesondere Erdbeben und Überflutung nach schweren Niederschlägen – besonders stark ausgesetzt. Um das Risiko klein zu halten, werden Infrastruktur und Betrieb robust gestaltet und soweit möglich kosteneffizient durch Sach- und Betriebsunterbruchsversicherungen abgedeckt.

      1.5 Hub Carrier

      Wie jeder andere Umsteigeflughafen ist Zürich in erheblichem Masse von der betrieblichen und finanziellen Entwicklung seines Hub Carrier Swiss (beziehungsweise dessen Muttergesellschaft Lufthansa) abhängig. Die Fluggesellschaft Swiss ist der bedeutendste Kunde der Flughafen Zürich AG. Im Berichtsjahr betrug der Anteil der Swiss beim Passagiervolumen rund 52%. Die Swiss steuert innerhalb des Lufthansa-Konzerns überdurchschnittlich zum Gewinn bei, weshalb das Risiko eines Ausfalls des Hub Carrier aus wirtschaftlichen Gründen momentan als gering einzuschätzen ist. Kapazitätsreduktionen können jedoch nie ausgeschlossen werden.

      1.6 Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist von hoher Komplexität. Insbesondere der Bereich der formellen Enteignungen erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine zuver­lässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften.

      Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft per Ende 2010 und 2011 je eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung mit geschätzten Kosten für formelle Enteignungen in Höhe von CHF 385.0 Mio. konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2016 um CHF 21.5 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 385.0 Mio., wovon CHF 63.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 321.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 316.6 Mio. ausgewiesen.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutz­programm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 340.0 Mio., wovon CHF 236.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 103.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 102.7 Mio. ausgewiesen.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärm­verbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über Gebühren. Die wichtigste Gebühr für die Refinanzierung bildete bis zum 1. Februar 2014 eine separate Passagierlärmgebühr von CHF 5.00. Aufgrund einer Verfügung des BAZL über die Flugbetriebsgebühren vom 14. November 2013 wurde diese passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben, da davon auszugehen ist, dass die Mittel des Airport Zurich Noise Fund ausreichen, um die aktuell geschätzten Kosten finanzieren zu können. Falls die zukünftigen effektiven Lärmkosten deutlich über der geschätzten Grössenordnung lägen, müsste die Gebühr mittelfristig wieder erhoben werden, um die Kosten decken zu können. Es werden weiterhin Flugzeuglärmgebühren er­hoben.

    • Auswirkungen der aktuellen Risikosituation auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

      Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sowie Verlässlichkeit der Schätzung von aktivierungspflichtigen Lärmentschädigungen

      Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.0 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). Mindestens einmal jährlich wird diesbezüglich überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die in den vorhergehenden Abschnitten erläuterten Risikofaktoren (insbesondere 1.1 Rechtliche Unsicherheiten und 1.6 Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärm­thematik) wesentlich negativ beeinflusst werden (siehe Ziffer 8, Sachanlagen, und Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte).

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 segmentberichterstattung

      Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich für das aktuelle Geschäftsjahr wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2017

       

       

       

       

       

      Erträge mit Dritten

       

      612.6

       

      11.6

       

      412.9

       

       

       

      1’037.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      18.9

       

      0.0

       

      88.6

       

      –107.5

       

      0.0

      Total Erträge

       

      631.5

       

      11.6

       

      501.5

       

      –107.5

       

      1’037.1

      Betriebskosten

       

      –352.3

       

      –3.5

       

      –205.3

       

      107.6

       

      –453.5

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      279.2

       

      8.1

       

      296.2

       

      0.1

       

      583.6

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –138.6

       

      –5.3

       

      –99.8

       

       

       

      –243.7

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      140.6

       

      2.8

       

      196.4

       

      0.1

       

      339.9

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –18.3

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –3.1

      Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      36.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –69.3

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      285.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital

       

      1’934.4

       

      157.5

       

      1’378.8

       

       

       

      3’470.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      579.8

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      248.2

      Total Aktiven

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’298.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.9

       

      1.4

       

      12.2

       

       

       

      8.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      94.4

       

      0.1

       

      196.2

       

       

       

      290.7

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      13.5

       

       

       

      13.5

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2017

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge mit Dritten

       

      361.5

       

      14.7

       

      68.6

       

      166.8

       

      1.0

       

      0.0

       

      612.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.0

       

      0.0

       

      5.7

       

      10.7

       

      2.1

       

      –18.6

       

      18.9

      Total Erträge

       

      380.5

       

      14.7

       

      74.3

       

      177.5

       

      3.1

       

      –18.6

       

      631.5

      Betriebskosten

       

      –174.7

       

      –12.5

       

      –33.4

       

      –89.6

       

      –60.7

       

      18.6

       

      –352.3

      EBITDA

       

      205.8

       

      2.2

       

      40.9

       

      87.9

       

      –57.6

       

      0.0

       

      279.2

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –100.8

       

      –0.1

       

      –24.9

       

      –8.6

       

      –4.2

       

       

       

      –138.6

      EBIT

       

      105.0

       

      2.1

       

      16.0

       

      79.3

       

      –61.8

       

      0.0

       

      140.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital

       

      1’452.3

       

      7.4

       

      318.2

       

      114.0

       

      42.5

       

       

       

      1’934.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.8

       

      27.0

       

      4.0

       

      61.1

       

      –116.4

       

       

       

      5.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’419.0

       

      5.8

       

      311.9

       

      100.1

       

      38.2

       

       

       

      1’875.0

      ROIC (in %) nach FGV

       

      6.7

       

      39.1

       

      4.2

       

      75.6

       

      –126.3

       

       

       

      6.7

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, deren angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 9.6%.

      Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich für das Vorjahr wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2016

       

       

       

       

       

      Erträge mit Dritten

       

      608.7

       

      11.7

       

      392.4

       

       

       

      1’012.8

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.6

       

       

       

      92.5

       

      –112.1

       

      0.0

      Total Erträge

       

      628.3

       

      11.7

       

      484.9

       

      –112.1

       

      1’012.8

      Betriebskosten

       

      –351.6

       

      –3.5

       

      –191.0

       

      112.1

       

      –434.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      276.7

       

      8.2

       

      293.9

       

      0.0

       

      578.8

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –141.6

       

      –5.6

       

      –94.3

       

       

       

      –241.5

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      135.1

       

      2.6

       

      199.6

       

      0.0

       

      337.3

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –17.4

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –5.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –66.6

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      248.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital

       

      1’887.5

       

      149.8

       

      1’178.4

       

       

       

      3’215.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      649.1

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      200.6

      Total Aktiven

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’065.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.7

       

      1.3

       

      13.6

       

       

       

      8.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      93.7

       

      1.1

       

      125.9

       

       

       

      220.7

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      14.8

       

       

       

      14.8

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2016

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge mit Dritten

       

      358.5

       

      12.9

       

      61.4

       

      174.9

       

      1.0

       

       

       

      608.7

      Intersegmentäre Erträge

       

      20.9

       

       

       

      4.9

       

      11.7

       

      1.9

       

      –19.8

       

      19.6

      Total Erträge

       

      379.4

       

      12.9

       

      66.3

       

      186.6

       

      2.9

       

      –19.8

       

      628.3

      Betriebskosten

       

      –178.1

       

      –12.1

       

      –31.3

       

      –88.4

       

      –61.5

       

      19.8

       

      –351.6

      EBITDA

       

      201.3

       

      0.8

       

      35.0

       

      98.2

       

      –58.6

       

      0.0

       

      276.7

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –94.9

       

      –0.2

       

      –34.1

       

      –8.0

       

      –4.4

       

       

       

      –141.6

      EBIT

       

      106.4

       

      0.6

       

      0.9

       

      90.2

       

      –63.0

       

      0.0

       

      135.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital

       

      1’437.9

       

      4.7

       

      310.6

       

      92.5

       

      41.8

       

       

       

      1’887.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.9

       

      11.6

       

      0.2

       

      79.9

       

      –106.9

       

       

       

      5.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’384.8

       

      2.6

       

      301.0

       

      66.7

       

      39.5

       

       

       

      1’794.6

      ROIC (in %) nach FGV

       

      7.0

       

      19.9

       

      0.2

       

      104.0

       

      –114.7

       

       

       

      6.7

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, deren angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 15.8%.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Haupt­entscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die Unternehmung verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebs­relevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, welche die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Fracht­betrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flug­zeugenergieversorgungsanlage, Handling­abstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Hand­gepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungs­patrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmäs­sige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäfts­bereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekate­gorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2017 CHF 13.4 Mio. (2016: CHF 16.3 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2016: CHF 3.2 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 400.1 Mio. (2016: CHF 391.2 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Passagiergebühren

       

      238’757

       

      235’034

      Sicherheitsgebühren

       

      165’884

       

      173’934

      PRM-Gebühren

       

      14’675

       

      12’887

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      419’316

       

      421’855

      Landegebühren

       

      82’609

       

      90’976

      Flugzeug-Lärmgebühren

       

      11’561

       

      11’680

      Emissionsgebühren

       

      3’830

       

      3’688

      Parkgebühren

       

      25’102

       

      13’238

      Frachterträge

       

      8’667

       

      7’675

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      131’769

       

      127’257

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      551’085

       

      549’112

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      41’438

       

      35’251

      Deicing

       

      12’750

       

      5’549

      Check-in

       

      5’830

       

      4’265

      Gate- und Transferschalter

       

      0

       

      1’798

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      3’636

       

      10’886

      CUTE-Gebühren (Check-in-System für Handling-Agents)

       

      0

       

      3’591

      Übrige Entgelte

       

      5’933

       

      6’476

      Total Aviation-Entgelte

       

      69’587

       

      67’816

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      943

       

      959

      Restliche Erträge

       

      2’626

       

      2’515

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      3’569

       

      3’474

      Total Aviation-Erträge

       

      624’241

       

      620’402

      Retail, Tax & Duty Free

       

      102’108

       

      96’450

      Food & Beverage

       

      17’496

       

      16’673

      Werbeflächen und Promotion

       

      18’303

       

      16’888

      Parkingerträge

       

      79’387

       

      75’350

      Übrige Kommerzerträge

       

      16’924

       

      15’320

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      234’218

       

      220’681

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      89’234

       

      89’011

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      21’438

       

      22’008

      Reinigung

       

      4’872

       

      4’770

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      4’254

       

      7’645

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      119’798

       

      123’434

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      15’282

       

      14’568

      Übrige Dienstleistungen und Diverses 1)

       

      16’072

       

      15’148

      Catering

       

      1’977

       

      1’918

      Treibstoffgebühren

       

      8’220

       

      7’928

      Total Erträge aus Dienstleistungen

       

      41’551

       

      39’562

      Consultingerträge 1)

       

      6’596

       

      8’725

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      7’589

       

      0

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      3’132

       

      0

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft 1)

       

      17’317

       

      8’725

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      412’884

       

      392’402

      Total Erträge

       

      1’037’125

       

      1’012’804

      1) Aus Transparenzgründen werden die Erträge aus dem internationalen Geschäft für das Berichtsjahr erstmals in separaten Positionen gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst (Umgliederung Consultingerträge aus Position «Übrige Dienstleistungen und Diverses»).

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Löhne und Gehälter

       

      151’131

       

      148’496

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      23’170

       

      23’325

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14’114

       

      13’326

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer

       

      13’043

       

      11’486

      Total Personalaufwand

       

      201’458

       

      196’633

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’618

       

      1’523

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’713

       

      1’523

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember

       

      118

       

      129

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.

      2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 151 Aktien (Vorjahr 302 Aktien) im Wert von CHF 33ʼ644 (Vorjahr CHF 49ʼ055) abgegeben.

      Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen. Dieser basiert auf dem Unternehmensergebnis und je nach Funktionsstufe auf dem Erreichungsgrad der persönlichen Ziele. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Die Beurteilung des Erreichungsgrads der persönlichen Ziele erfolgt im Rahmen des jährlich durchgeführten Management-by-Objectives-Prozesses. Sowohl der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses als auch jener über die Erreichung der persönlichen Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr werden jeweils im neuen Geschäftsjahr gefällt respektive genehmigt (Gewährungszeitpunkt). Der erfolgsabhängige Teil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet. Für detaillierte Angaben zur Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder wird auf den separaten Vergütungsbericht verwiesen.

       

       

      2017

       

      2016

       

      2016 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      401

       

      424

       

      1’960

       

      216.00

      Mitglieder des Kaders

       

      760

       

      815

       

      3’849

       

      216.00

      Anpassung Ausgabewert im Folgejahr an Börsenkurs 2)

       

      16

       

      –38

       

       

       

       

      Total

       

      1’177

       

      1’201

       

      5’809

       

      216.00

      1) Im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2016.

      2) Der Ausgabewert der Aktien lag im April 2017 (Gewährungszeitpunkt) um CHF 15'550 höher als der Abgrenzungsbetrag des Bonusteils für das Geschäftsjahr 2016 per Jahresende 2016.

      Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Erreichungsgrad des massgebenden Betriebsergebnisses respektive der persönlichen Zielerreichung wurde der Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2017 berechnet und abgegrenzt. Die Anzahl Aktien kann noch nicht abschliessend berechnet werden, da der Ausgabewert der Aktien dem Börsenkurs zum Gewährungszeitpunkt entspricht. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ208 Aktien vergütet werden müssen.

      Bonusprogramm Verwaltungsrat

      Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen (siehe dazu den separaten Vergütungsbericht).

      Optionsprogramm

      Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      20’830

       

      21’014

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      11’768

       

      11’517

      Weitere Betriebskosten

       

      7’478

       

      7’263

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      3’201

       

      3’200

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      3’030

       

      2’418

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      2’201

       

      2’116

      Kommunikationskosten

       

      1’817

       

      1’863

      Passagierdienste

       

      1’246

       

      1’575

      Total andere Betriebskosten

       

      51’571

       

      50’966

    • 5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      14’649

       

      13’513

      Andere Erträge

       

      5’101

       

      10’835

      Aktivierte Eigenleistungen und andere Erträge

       

      19’750

       

      24’348

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –3’132

       

      0

      Andere Aufwendungen

       

      –2’168

       

      –4’012

      Aufwendungen für Bauvorhaben und andere Aufwendungen

       

      –5’300

       

      –4’012

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.6 Mio. (Vorjahr CHF 13.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, welche die Bauherren­ver­tretung wahrnehmen.

      Die Position «Andere Erträge» setzt sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einer Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. (Vorjahr CHF 3.5 Mio.) im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair zusammen. Im Vorjahr war in dieser Position zudem eine zusätzliche Kaufpreiszahlung von CHF 7.3 Mio. für das Grundstück THE CIRCLE, die mit der Auslösung der zweiten Etappe des Projekts THE CIRCLE fällig wurde, enthalten.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr CHF 0.0 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      Der Saldo der Position «Andere Aufwendungen» enthält sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr im Wesentlichen Buchverluste aus Anlageabgängen.

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –13’016

       

      –15’375

      Abzüglich aktivierter Fremdkapitalzinsen für Bauten in Arbeit

       

      838

       

      1’038

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen, netto

       

      –12’178

       

      –14’337

      Leasingzins

       

      –195

       

      –622

      Zuschreibung Finanzverbindlichkeiten

       

      –330

       

      –733

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’072

       

      –1’240

      Übrige Zinsaufwendungen

       

      –710

       

      –776

      Total Zinsaufwand

       

      –14’485

       

      –17’708

      Verlust auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      –2’222

       

      –2’324

      Übriger Finanzaufwand

       

      –3’733

       

      –1’825

      Währungsverluste

       

      –1’493

       

      –396

      Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)

       

      –1’355

       

      0

      Zinsaufwand Aufzinsung langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –843

       

      0

      Total Finanzaufwand

       

      –24’131

       

      –22’253

      Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      3’183

       

      3’011

      Zinsertrag Post- und Bankguthaben/Darlehen

       

      1’287

       

      39

      Zinsertrag Aufzinsung Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)

       

      0

       

      1’052

      Total Zinsertrag

       

      4’470

       

      4’102

      Währungsgewinne

       

      650

       

      434

      Netto-Veränderung Fair Value von zu Handelszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstrumenten

       

      671

       

      0

      Übrige Finanzerträge

       

      16

       

      288

      Total Finanzertrag

       

      5’807

       

      4’824

      Finanzergebnis

       

      –18’324

       

      –17’429

      1) Siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz.

      Das Finanzergebnis der Flughafen Zürich AG beträgt im Berichtsjahr CHF – 18.3 Mio. (Vorjahr CHF –17.4 Mio.).

      Aufgrund einer im Mai 2017 ausgelaufenen Anleihe, die zu deutlich günstigeren Konditionen refinanziert werden konnte, reduzierte sich der Zinsaufwand um CHF 2.4 Mio. gegenüber dem Vorjahr.

      Auf der anderen Seite machte sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr im Finanzergebnis die erstmalige Konsolidierung der Tochtergesellschaften in Lateinamerika mit einem Mehraufwand von rund CHF 1.2 Mio. bemerkbar, wovon CHF 0.4 Mio. liquiditätswirksam waren.

      Während im Vorjahr aus der Aufdiskontierung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz ein Ertrag von CHF 1.1 Mio. resultierte, fiel im Berichtsjahr ein Aufwand von CHF 1.4 Mio. an. 

    • 7 Ertragssteuern

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Steuern des laufenden Jahres

       

      73’027

       

      71’641

      Steuern der Vorjahre

       

      –3’610

       

      189

      Total laufende Ertragssteuern

       

      69’417

       

      71’830

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      –167

       

      –5’253

      Total latente Ertragssteuern

       

      –167

       

      –5’253

      Total Ertragssteuern

       

      69’250

       

      66’577

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Gewinn vor Ertragssteuern

       

      354’777

       

      314’595

       

       

       

       

       

      Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.5% (2016: 20.5%)

       

      72’686

       

      64’515

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      –2’787

       

      190

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      –932

       

      847

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      343

       

      0

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Schweiz

       

      1

       

      384

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Ausland

       

      –139

       

      100

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      78

       

      541

      Total Ertragssteuern

       

      69’250

       

      66’577

    • 8 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Projekte in Arbeit

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Anlagen in Leasing

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      108.3

       

      1’659.6

       

      4’029.7

       

      227.2

       

      273.3

       

      112.6

       

      6’410.7

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      174.1

       

       

       

       

       

      174.1

      Abgänge

       

       

       

      –26.1

       

      –7.2

       

      –0.8

       

      –11.5

       

       

       

      –45.6

      Transfers

       

      0.4

       

      55.7

       

      175.3

       

      –253.1

       

      13.9

       

       

       

      –7.8

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      90.8

       

       

       

       

       

      –90.8

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      108.7

       

      1’689.2

       

      4’288.6

       

      147.4

       

      275.7

       

      21.8

       

      6’531.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      108.7

       

      1’689.2

       

      4’288.6

       

      147.4

       

      275.7

       

      21.8

       

      6’531.4

      Zugänge

       

      10.0

       

       

       

       

       

      136.9

       

       

       

       

       

      146.9

      Abgänge

       

       

       

      –3.4

       

      –87.2

       

       

       

      –18.7

       

       

       

      –109.3

      Transfers

       

       

       

      26.2

       

      110.3

       

      –161.5

       

      16.4

       

       

       

      –8.6

      Änderung im Konsolidierungskreis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      0.1

       

       

       

      0.1

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      118.7

       

      1’712.0

       

      4’311.7

       

      122.8

       

      273.5

       

      21.8

       

      6’560.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      0.0

       

      –791.8

       

      –2’497.3

       

      0.0

       

      –191.3

       

      –90.9

       

      –3’571.3

      Zugänge

       

       

       

      –55.9

       

      –152.1

       

       

       

      –14.8

       

      –11.2

       

      –234.0

      Abgänge

       

       

       

      25.1

       

      6.1

       

       

       

      11.3

       

       

       

      42.5

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      –85.5

       

       

       

       

       

      85.5

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      0.0

       

      –822.6

       

      –2’728.8

       

      0.0

       

      –194.8

       

      –16.6

       

      –3’762.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      0.0

       

      –822.6

       

      –2’728.8

       

      0.0

       

      –194.8

       

      –16.6

       

      –3’762.8

      Zugänge

       

       

       

      –60.8

       

      –156.4

       

       

       

      –15.6

       

      –1.4

       

      –234.2

      Abgänge

       

       

       

      2.8

       

      86.6

       

       

       

      18.4

       

       

       

      107.8

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0.0

       

      –880.6

       

      –2’798.6

       

      0.0

       

      –192.0

       

      –18.0

       

      –3’889.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      0.0

       

      –3.6

       

      –1.0

       

      –4.6

       

      –0.2

       

      0.0

       

      –9.4

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –4.1

       

      0.1

       

       

       

      –4.0

      Abgänge

       

       

       

      0.4

       

      0.6

       

       

       

       

       

       

       

      1.0

      Transfers

       

       

       

      –7.0

       

      –0.7

       

      7.6

       

       

       

       

       

      –0.1

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      0.0

       

      –10.2

       

      –1.1

       

      –1.1

       

      –0.1

       

      0.0

       

      –12.5

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –1.3

       

       

       

       

       

      –1.3

      Abgänge

       

       

       

      0.7

       

      0.1

       

       

       

      0.3

       

       

       

      1.1

      Transfers

       

       

       

      –1.4

       

      –0.1

       

      2.4

       

      –0.9

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0.0

       

      –10.9

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –12.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 1. Januar 2016

       

      108.3

       

      864.2

       

      1’531.4

       

      222.6

       

      81.8

       

      21.7

       

      2’830.0

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2016

       

      108.7

       

      856.4

       

      1’558.7

       

      146.3

       

      80.8

       

      5.2

       

      2’756.1

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      118.7

       

      820.5

       

      1’512.0

       

      122.8

       

      80.8

       

      3.8

       

      2’658.6

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 136.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 174.1 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:

      • Erweiterung der Standplätze West und Süd (CHF 31.0 Mio.)
      • Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 21.9 Mio.)
      • Sanierung Parkhaus 1 (CHF 8.9 Mio.)

      Leasing Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA)

      Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie der sich damals im Bau befindenden Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) eingetreten. Aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der beiden Anlagen wurde per 1. August 2003 je eine erste Tranche der definitiven Leasingverträge über einen Gesamtbetrag von CHF 84.5 Mio. in Kraft gesetzt. In den Jahren 2004 bis 2014 sind weitere elf Tranchen im Gesamtwert von CHF 28.2 Mio. dazugekommen. Der Leasing­rahmenvertrag sowie auch die entsprechenden Leasingverträge sind vom Sachverhalt her als Finanzierungsleasing einzustufen und wurden deshalb bilanziert. Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden geleasten Anlagen wurden ab Zeitpunkt der Fertigstellung abgeschrieben.

      Das Finanzierungsleasing der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) läuft bis 31. Juli 2020. Das Leasing für die Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) endete am 31. Dezember 2016. Die entsprechende Anlage wurde auf diesen Zeitpunkt zum Restwert von CHF 5.3 Mio. übernommen und in die Hochbauten reklassifiziert.

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF 234.1 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.1 Mio. verrechnet.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt freiwillig eine jährliche Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die er­warteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskon­tierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2017 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 9 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in 1’000)

       

      Land

       

      Projekt- und Baukosten

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      950

       

      72’624

       

      73’574

      Zugänge

       

      0

       

      46’562

       

      46’562

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      950

       

      119’186

       

      120’136

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      950

       

      119’186

       

      120’136

      Zugänge

       

      0

       

      92’123

       

      92’123

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      950

       

      211’309

       

      212’259

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      0

       

      0

       

      0

      Zugänge

       

      0

       

      0

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      0

       

      0

       

      0

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      0

       

      0

       

      0

      Zugänge

       

      0

       

      –352

       

      –352

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0

       

      –352

       

      –352

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 1. Januar 2016

       

      950

       

      72’624

       

      73’574

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2016

       

      950

       

      119’186

       

      120’136

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      950

       

      210’957

       

      211’907

      Projekt THE CIRCLE

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 211.0 Mio. beinhaltet die bisher aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 242.6 Mio. (Vorjahr: CHF 166.8 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Wertes erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 10 immaterielle vermögenswerte

      (CHF in 1’000)

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      210’043

       

      0

       

      69’386

      Zugänge

       

      0

       

      0

       

      0

      Abgänge

       

      –21’485

       

      0

       

      –916

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      7’887

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      188’558

       

      0

       

      76’357

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      188’558

       

      0

       

      76’357

      Zugänge

       

      0

       

      51’294

       

      434

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      –425

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      8’596

      Änderungen im Konsolidierungskreis

       

      0

       

      25’800

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      188’558

       

      77’094

       

      84’962

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Amortisationen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      –48’687

       

      0

       

      –62’521

      Zugänge

       

      –4’248

       

      0

       

      –4’246

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      816

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      –52’935

       

      0

       

      –65’951

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      –52’935

       

      0

       

      –65’951

      Zugänge

       

      –3’941

       

      –1’901

       

      –4’390

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      391

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      –56’876

       

      –1’901

       

      –69’950

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 1. Januar 2016

       

      161’356

       

      0

       

      6’865

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2016

       

      135’623

       

      0

       

      10’406

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      131’682

       

      75’193

       

      15’012

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage über­tragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letzt­instanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

      Gestützt auf die Bundesgerichtsentscheide des ersten Halbjahrs 2016 in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2016 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 21.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2017 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 131.7 Mio. (Vorjahr CHF 135.6 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 75.2 Mio. (Vorjahr CHF 0.0 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique (CHF 24.4 Mio.), an denen die Flughafen Zürich AG seit dem April 2017 via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis (CHF 50.8 Mio.), der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 11.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.0) sind als langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt freiwillig eine jährliche Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die er­warteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskon­tierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2017 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 11 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 399 Mio. (Vorjahr BRL 323 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)

       

      13’518

       

      11’487

      A-port Chile S.A., Santiago de Chile (Chile)

       

       

       

       

      Kapital: CLP 10'613 Mio. (Vorjahr CLP 5'264 Mio.) / Beteiligungsquote 100.0% (Vorjahr 49.0%) 1)

       

      n/a

       

      3’284

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)

       

      0

       

      0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      13’518

       

      14’771

      1) A-port Chile S.A. wird seit Übernahme der Kontrollmehrheit per 12. April 2017 konsolidiert.

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsor­tium beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten in den ersten Konzessionsjahren. Ende 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Kommerzbereich sowie den Flugbetriebsleiter.

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 19.4 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2017) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Weitere Angaben

      In den nachfolgenden Tabellen sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaften der Flughafen Zürich AG angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen der in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlüsse der jeweiligen assoziierten Gesellschaft und wurden (soweit erforderlich) für Zwecke der Bilanzierung nach der Equitymethode entsprechend angepasst.

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S. A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Umsatz

       

      122’219

       

      219’206

      Verlust

       

      –12’272

       

      –20’202

      Gesamtergebnis

       

      –12’272

       

      –20’202

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      676’421

       

      635’942

      Umlaufvermögen

       

      40’335

       

      37’858

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –442’898

       

      –415’869

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –167’849

       

      –167’949

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      –51’936

       

      –44’035

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      54’073

       

      45’947

      Beteiligungsquote

       

      25.0% 

       

      25.0% 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      13’518

       

      11’487

      A-port Chile S. A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Umsatz

       

      n/a

       

      7’385

      Verlust

       

      n/a

       

      –2’582

      Gesamtergebnis

       

      n/a

       

      –2’582

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      n/a

       

      37’867

      Umlaufvermögen

       

      n/a

       

      2’954

      Langfristiges Fremdkapital

       

      n/a

       

      –29’252

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      n/a

       

      –4’863

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      n/a

       

      –4

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      n/a

       

      6’702

      Beteiligungsquote

       

      n/a

       

      49% 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      n/a

       

      3’284

    • 12 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Kurzfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund)

       

      76’578

       

      47’136

      Langfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund)

       

      360’525

       

      308’594

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      437’103

       

      355’730

      Bei den zum Verkauf gehaltenen Wertschriften handelt es sich grösstenteils um Obligationen in CHF sowie einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2017 zwischen 0.00% und 2.625% (2016: zwischen 0.00% und 3.375%). Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-­Management, i), Ausfallrisiko).

    • 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1)

       

      110’663

       

      112’147

      Wertberichtigungen

       

      –761

       

      –1’282

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      109’902

       

      110’865

      1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 27.1 Mio. (2016: CHF 35.3 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2017 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Schweiz

       

      41’927

       

      46’970

      Europa

       

      10’004

       

      9’484

      Andere

       

      6’031

       

      5’790

      Total Aviation

       

      57’962

       

      62’244

      Schweiz

       

      50’400

       

      48’634

      Europa

       

      247

       

      93

      Indien

       

      0

       

      6

      Lateinamerika

       

      1’973

       

      1’096

      Andere

       

      81

       

      74

      Total Non-Aviation

       

      52’701

       

      49’903

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      110’663

       

      112’147

      Die Altersgliederung der Forderungen sah per Bilanzstichtag wie folgt aus:

       

       

      Forderungen brutto

       

      Einzelwert- berichtigung

       

      Pauschalwert- berichtigung

       

      Forderungen brutto

       

      Einzelwert- berichtigung

       

      Pauschalwert- berichtigung

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2017

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

       

      31.12.2016

       

      31.12.2016

      Nicht fällig

       

      88’719

       

      –192

       

      –418

       

      104’647

       

      –674

       

      –522

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      12’269

       

      –27

       

      –58

       

      4’273

       

      –28

       

      –21

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      1’428

       

      –3

       

      –7

       

      1’021

       

      –7

       

      –5

      Fällig über 61 Tage

       

      8’247

       

      –18

       

      –38

       

      2’206

       

      –14

       

      –11

      Total

       

      110’663

       

      –240

       

      –521

       

      112’147

       

      –723

       

      –559

      Die Wertberichtigung hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert:

       

       

      Einzelwertberichtigung

       

      Pauschalwertberichtigung

       

      Total Wertberichtigung

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

       

      2017

       

      2016

       

      2017

       

      2016

      Bestand per 1. Januar

       

      –723

       

      –491

       

      –559

       

      –490

       

      –1’282

       

      –1’282

      Veränderung

       

      483

       

      –232

       

      38

       

      –69

       

      520

       

      –301

      Bestand per 31. Dezember

       

      –240

       

      –723

       

      –521

       

      –559

       

      –761

       

      –1’282

      Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbe­­zie­hungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 14 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Noch nicht fakturierte Leistungen

       

      11’119

       

      10’254

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      566

       

      910

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      21’923

       

      21’616

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      33’608

       

      32’780

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      5’600

       

      6’346

      Sonstige Forderungen

       

      1’712

       

      944

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      40’920

       

      40’070

      Die übrigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungen beinhalten die folgenden Finanzinstrumente:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Noch nicht fakturierte Leistungen

       

      11’119

       

      10’254

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      566

       

      910

      Total Finanzinstrumente

       

      11’685

       

      11’164

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      5’600

       

      6’346

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      21’923

       

      21’616

      Sonstige Forderungen

       

      1’712

       

      944

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      40’920

       

      40’070

      Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.

      Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Einzel- oder Pauschalwertberichtigung erfordert hätten.

    • 15 Flüssige Mittel und Festgelder

       

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      (CHF in 1’000)

       

      Total

       

      davon AZNF

       

      Total

       

      davon AZNF

      Bargeld

       

      227

       

      0

       

      219

       

      0

      Post- und Bankguthaben

       

      225’346

       

      20’184

       

      312’559

       

      58’605

      Call- und Festgelder 1)

       

      89’042

       

      0

       

      135’000

       

      0

      Total flüssige Mittel

       

      314’615

       

      20’184

       

      447’778

       

      58’605

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Festgelder 2)

       

      230’000

       

      0

       

      50’000

       

      50’000

      Langfristige Festgelder 2)

       

      41’667

       

      0

       

      0

       

      0

      Total Festgelder

       

      271’667

       

      0

       

      50’000

       

      50’000

      1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

      2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.

      Die Ursprungswährung, die Zinssätze und die Laufzeit der flüssigen Mittel und Festgelder sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

       

       

       

       

      2017

       

      2016

       

      2017

       

      2016

       

       

      Ursprungswährung

       

      Zinssätze in %

       

      Zinssätze in %

       

      Späteste Fälligkeit

       

      Späteste Fälligkeit

      Post- und Bankguthaben

       

      CHF

       

      –0.75 bis 0.00

       

      –0.75 bis 0.00

       

      n/a

       

      n/a

      Call- und Festgelder 1)

       

      CHF

       

      0.00 bis 0.10

       

      –0.40 bis 0.01

       

      n/a

       

      n/a

      Call- und Festgelder 1)

       

      USD

       

      2.40

       

       

       

      01.02.2018

       

      n/a

      Festgelder 2)

       

      CHF

       

      0.00 bis 0.10

       

       

       

      24.05.2019

       

      n/a

      1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

      2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.

    • 16 zur veräusserung gehaltene Vermögenswerte

      Die Flughafen Zürich AG hatte am 15. April 2016 eine Vereinbarung zum Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an Bangalore International Airport Ltd. (BIAL), der Eigentümer- und Betriebsgesellschaft des internationalen Flughafens im indischen Bengaluru, zum Preis von USD 48.9 Mio. unterzeichnet. Die Beteiligung an BIAL wurde auf diesen Zeitpunkt letztmals gemäss der bisher angewandten Equitymethode bewertet und in der Position «Zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert» im Umlaufvermögen der Konzernbilanz der Flughafen Zürich AG ausgewiesen. Die Verkaufstransaktion konnte am 24. März 2017 abgeschlossen werden. Es resultierte ein Veräusserungsgewinn in Höhe von CHF 31.4 Mio. (nach Steuern).

    • 17 Aktienkapital und Reserven

      (Anzahl Aktien)

       

      Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

       

      Eigene Aktien

       

      Total Aktien im Umlauf

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      30’701’875

       

      6’150

       

      30’695’725

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      5’206

       

      –5’206

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –5’643

       

      5’643

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      30’701’875

       

      5’713

       

      30’696’162

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      2’349

       

      –2’349

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –5’968

       

      5’968

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      30’701’875

       

      2’094

       

      30’699’781

      Aktiensplit

      Per 6. Mai 2016 erfolgte ein Aktiensplit im Verhältnis von 1 : 5. Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist seit diesem Zeitpunkt neu aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien (­bisher 6ʼ140ʼ375 Namenaktien) mit einem Nennwert von CHF 10.00 (bisher CHF 50.00).

      Aktienrechte

      Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

      Eigene Aktien

      Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.5, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.

      Hedging-Reserve

      Diese Reserve enthält die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf Cashflow-Hedging-Instrumenten im Zusammenhang mit abgesicherten, noch nicht eingetretenen Transaktionen.

      Verkehrswertreserve

      Diese Reserve enthält die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf als zum Verkauf gehaltenen Finanzanlagen bis zum Zeitpunkt ihrer Veräusserung.

      Umrechnungsdifferenzen

      Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Einheiten sowie auf assoziierten Gesellschaften enthalten.

      Gewinn je Aktie

      Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      2017

       

      2016

      Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF

       

      285’224’564

       

      247’728’063

      Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’698’833

       

      30’697’277

      Einfluss der verwässernden Aktien

       

      7’046

       

      8’286

      Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’705’879

       

      30’705’563

      Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      9.29

       

      8.07

      Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      9.29

       

      8.07

      Ausschüttungsbegrenzung

      Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.0 Mio. (Vorjahr: CHF 154.4 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.

      Dividenden

      Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2017 vor, eine ordentliche Dividende von CHF 3.30 pro Aktie (insgesamt CHF 101.3 Mio.) aus dem Bilanzgewinn auszuschütten. Zudem beantragt der Verwaltungsrat die Auszahlung einer Zusatzdividende in der Höhe von CHF 3.20 pro Aktie (insgesamt CHF 98.2 Mio.) zulasten der Kapitaleinlagereserven.

      Gemäss Generalversammlungsbeschluss vom 20. April 2017 hat die Flughafen Zürich AG für das Geschäftsjahr 2016 eine ordentliche Dividende von insgesamt CHF 98.2 Mio. und eine Zusatzdividende von total CHF 98.2 Mio. ausbezahlt.

      Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung

      Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

       

       

      2017

       

      2016

      Öffentliche Hand

       

      38.60% 

       

      38.60% 

      Private

       

      4.69% 

       

      4.07% 

      Unternehmungen

       

      4.55% 

       

      5.01% 

      Pensionskassen

       

      1.96% 

       

      2.23% 

      Finanzinstitute (inkl. Nominee-Bestände)

       

      26.58% 

       

      28.58% 

      Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

       

      23.62% 

       

      21.51% 

      Total

       

      100.00% 

       

      100.00% 

       

       

       

       

       

      Anzahl Aktionäre

       

      9’862

       

      7’334

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mehr als 5% der Stimmrechte:

       

       

      2017

       

      2016

      Kanton Zürich

       

      33.33% 

       

      33.33% 

      Stadt Zürich

       

      5.00% 

       

      5.00% 

    • 18 Finanzverbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Anleihen

       

      1’050’134

       

      699’274

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      11’751

       

      0

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      3’010

       

      4’762

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      11’665

       

      0

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’076’560

       

      704’036

      Anleihen

       

      0

       

      249’800

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      2’967

       

      0

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’752

       

      1’692

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      4’719

       

      251’492

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’081’279

       

      955’528

      Die im Mai 2017 fällig gewordene Anleihe über CHF 250.0 Mio. (Nominalbetrag) wurde über eine neue Anleihe über CHF 350.0 Mio. (Nominalbetrag) mit einer Laufzeit von zwölf Jahren refinanziert.

      Im Geschäftsjahr 2017 wurden zudem in Übereinstimmung mit den bestehenden Leasingverträgen insgesamt CHF 1.7 Mio. der ausstehenden Leasingverbindlichkeiten zurückbezahlt (Vorjahr: CHF 19.2 Mio.).

      Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Bankkredite der chilenischen Tochtergesellschaft A-port S.A.

      Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

      31.12.2017

       

      31.12.2017

       

       

       

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      Nominalbetrag

       

      Buchwert

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungs- termin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      300’000

       

      299’695

       

      2012 – 2020

       

      1.250% 

       

      nein

       

      3.7.

      Anleihe

       

      400’000

       

      399’745

       

      2013 – 2023

       

      1.500% 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe

       

      350’000

       

      350’695

       

      2017 – 2029

       

      0.625% 

       

      nein

       

      24.5.

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      11’751

       

      11’751

       

      2022

       

      6.200% 

       

      nein

       

      n/a

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      3’094

       

      3’010

       

      2019 – 2020

       

      3.476% 

       

      nein

       

      1. des Monats

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      46’576

       

      11’665

       

      2023 – 2047

       

      n/a

       

      nein

       

      n/a

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

      1’076’560

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.

      Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 238.5 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liqui­ditätsrisiko).

      Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Fällig innerhalb 1 Jahr

       

      4’719

       

      251’492

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      314’455

       

      304’338

      Fällig nach 5 Jahren

       

      762’105

       

      399’698

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’081’279

       

      955’528

      Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:

       

       

      31.12.2016

       

      Cash Flows

       

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

       

      31.12.2017

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      Zu-(+)/Abgänge(-)

       

      Fremdwährungs- bewegungen

       

      Wertveränderungen

       

      Anleihen

       

      699’274

       

      350’731

       

      0

       

      0

       

      129

       

      1’050’134

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      0

       

      0

       

      10’846

       

      905

       

      0

       

      11’751

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      4’762

       

      0

       

      –1’752

       

      0

       

      0

       

      3’010

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      0

       

      0

       

      11’109

       

      –287

       

      843

       

      11’665

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      704’036

       

      350’731

       

      20’203

       

      618

       

      972

       

      1’076’560

      Anleihen

       

      249’800

       

      –250’000

       

      0

       

      0

       

      200

       

      0

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      0

       

      –3’433

       

      6’171

       

      229

       

      0

       

      2’967

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’692

       

      –1’692

       

      1’752

       

      0

       

      0

       

      1’752

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      251’492

       

      –255’125

       

      7’923

       

      229

       

      200

       

      4’719

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      955’528

       

      95’606

       

      28’126

       

      847

       

      1’172

       

      1’081’279

      Übersicht Leasingverbindlichkeiten

      Die unten dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den unter Ziffer 8, Sachanlagen, dargestellten Leasingvertrag für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA), wobei der Zinsatz der entsprechenden Leasingverbindlichkeit per Bilanzstichtag 3.476% beträgt.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

       

       

       

      Fällig innerhalb 1 Jahr

       

      1’887

       

      1’887

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      3’094

       

      4’980

      Fällig nach 5 Jahren

       

      0

       

      0

      Total zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

      4’981

       

      6’867

       

       

       

       

       

      Zukünftige Zinsen

       

      –219

       

      –413

       

       

       

       

       

      Barwert der Leasingverbindlichkeiten

       

      4’762

       

      6’454

      Fällig innerhalb 1 Jahr

       

      1’752

       

      1’692

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      3’010

       

      4’762

      Fällig nach 5 Jahren

       

      0

       

      0

    • 19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      (CHF in 1’000)

       

      Formelle Enteignungen

       

      Lärm- und Anwohnerschutz

       

      Total

      Bestand per 1. Januar 2016

       

      354’307

       

      131’413

       

      485’720

      Auszahlung 1)

       

      –10’724

       

      –12’585

       

      –23’309

      Reduktion Rückstellung

       

      –21’485

       

      0

       

      –21’485

      Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)

       

      –1’880

       

      828

       

      –1’052

      Bestand per 31. Dezember 2016

       

      320’218

       

      119’656

       

      439’874

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      19’965

       

      13’983

       

      33’948

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      300’253

       

      105’673

       

      405’926

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      320’218

       

      119’656

       

      439’874

      Auszahlung 1)

       

      –4’563

       

      –17’319

       

      –21’882

      Reduktion Rückstellung

       

      0

       

      0

       

      0

      Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)

       

      968

       

      387

       

      1’355

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      316’623

       

      102’724

       

      419’347

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      34’140

       

      15’980

       

      50’120

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      282’483

       

      86’744

       

      369’227

      1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

      Rückstellung für formelle Enteignungen

      Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2016 um CHF 21.5 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 385.0 Mio., wovon CHF 63.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 321.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 316.6 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung der nominellen Zahlungsströme beträgt unverändert 0.35%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 340.0 Mio., wovon CHF 236.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 103.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 102.7 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung beträgt unverändert 0.25%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.

    • 20 Airport Zurich Noise Fund

      Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren ab­züglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der unten stehenden Tabelle dargestellt.

      Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

      Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter ­www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

      Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

       

      457’924

       

      471’744

      Total Einnahmen Lärmgebühren

       

      11’557

       

      11’601

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –17’320

       

      –12’585

      Kosten für formelle Enteignungen 1)

       

      –5’133

       

      –11’406

      Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis

       

      447’028

       

      459’354

      Operative Kosten

       

      –3’295

       

      –3’277

      Zinsertrag aus Finanzanlagen

       

      1’730

       

      2’639

      Marktwertveränderung Finanzanlagen

       

      264

       

      1’532

      Realisierte Kursgewinne/-verluste Finanzanlagen

       

      –2’222

       

      –2’324

      Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

       

      443’505

       

      457’924

      1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

       

      20’184

       

      58’605

      Festgelder (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

       

      0

       

      50’000

      Kurzfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund)

       

      76’578

       

      47’136

      Langfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund)

       

      360’525

       

      308’594

      Abgrenzung gegenüber Flughafen Zürich AG 1)

       

      –13’782

       

      –6’411

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      443’505

       

      457’924

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2019

       

      2020

       

      2021

       

      2022ff.

       

      Total

      Flüssige Mittel

       

      20’184

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      20’184

      AAA

       

      23’010

       

      8’108

       

      7’420

       

      44’535

       

      71’560

       

      154’633

      AA+/AA/AA–

       

      30’438

       

      8’147

       

       

       

       

       

      41’581

       

      80’166

      A+/A/A–

       

      8’138

       

      2’009

       

       

       

       

       

      22’811

       

      32’958

      Ohne Rating

       

      14’991

       

      5’419

       

      10’041

       

      3’904

       

      134’991

       

      169’346

      Übrige 1)

       

      –13’782

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –13’782

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      82’979

       

      23’683

       

      17’461

       

      48’439

       

      270’943

       

      443’505

      in %

       

      18.71

       

      5.34

       

      3.94

       

      10.92

       

      61.09

       

      100.00

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

    • 21 Verbindlichkeiten für latente Steuern

      Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht von einem unveränderten Steuersatz von 20.5% aus. Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften mass­gebenden (gerundeten) Steuerbelastung.

      Der Bestand der latenten Steuern entwickelte sich wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Latente Steuerverbindlichkeiten, netto, per 1. Januar

       

      49’409

       

      58’238

      Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht

       

      12’947

       

      –3’576

      Veränderung gemäss Erfolgsrechnung

       

      –669

       

      –5’253

      Latente Steuerverbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember

       

      61’687

       

      49’409

      Die latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen: 

       

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

       

       

      Aktiven

       

      Passiven

       

      Aktiven

       

      Passiven

      Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen

       

       

       

      17’845

       

       

       

      17’201

      Beteiligungen und übrige Finanzanlagen

       

       

       

      1’321

       

       

       

      1’522

      Erneuerungsfonds

       

       

       

      34’461

       

       

       

      33’333

      Fluglärmthematik

       

       

       

      37’551

       

       

       

      36’674

      Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten

       

      28

       

       

       

       

       

      190

      Vorsorgeverpflichtung

       

      28’134

       

       

       

      39’728

       

       

      Diverse Positionen

       

      1’329

       

       

       

       

       

      217

      Latente Steueraktiven/-verbindlichkeiten

       

      29’491

       

      91’178

       

      39’728

       

      89’137

      Verrechnung von Aktiven und Passiven

       

      –29’491

       

      –29’491

       

      –39’728

       

      –39’728

      Latente Steuerverbindlichkeiten, netto

       

      0

       

      61’687

       

      0

       

      49’409

    • 22 Leistungen an Arbeitnehmer

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –125’560

       

      –182’633

      Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –11’678

       

      –11’163

      Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –137’238

       

      –193’796

      22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

      a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungs­aufsicht des Kantons Zürich (BVS) registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

      Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

      Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden­vorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeit­geber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Lang­lebigkeit ausgesetzt.

      Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

      Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2017 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 100.0% (Vorjahr: 99.4%) auf. Aufgrund der im Vorjahr bestehenden Unterdeckung musste Flughafen Zürich AG bis am 30. Juni 2017 für alle versicherten Personen Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2.5% des versicherten Lohns leisten.

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% (Vorjahr: 7.2% bis 14.4%) des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2% (Vorjahr: 1.8%). Bis zum 20. Altersjahr (Vorjahr: 23. Altersjahr) fällt nur der Risikobeitrag an.

      Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäfts­leitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

      Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

      Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

      Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

      Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2017 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2017 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

      Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

      Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

       

      –642’408

       

      –657’505

      Marktwert des Planvermögens

       

      516’848

       

      474’872

      In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –125’560

       

      –182’633

      Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –657’505

       

      –612’545

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –22’912

       

      –23’067

      Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –3’867

       

      –4’807

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      –11’219

       

      –9’791

      Ausbezahlte Leistungen

       

      29’477

       

      27’302

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –1’523

       

      –19’789

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

       

      20’122

       

      3’561

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      5’019

       

      –18’369

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –642’408

       

      –657’505

      Per 31. Dezember 2017 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 17.4 Jahre (Vorjahr: 17.3 Jahre).

      Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

       

      474’872

       

      454’398

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’097

       

      17’443

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      11’219

       

      9’791

      Ausbezahlte Leistungen

       

      –29’477

       

      –27’302

      Administrationskosten

       

      –258

       

      –258

      Zinserträge auf Planvermögen

       

      2’858

       

      3’647

      Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

       

      39’537

       

      17’153

      Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

       

      516’848

       

      474’872

      Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –182’633

       

      –158’147

      Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

       

      –24’179

       

      –24’485

      Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

       

      63’155

       

      –17’444

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’097

       

      17’443

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –125’560

       

      –182’633

      Für das Geschäftsjahr 2018 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 18.6 Mio.

      Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –22’912

       

      –23’067

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’009

       

      –1’160

      Administrationskosten

       

      –258

       

      –258

      In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

       

      –24’179

       

      –24’485

      Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –1’523

       

      –19’789

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      20’122

       

      –18’369

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

       

      5’019

       

      3’561

      Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

       

      39’537

       

      17’153

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag

       

      63’155

       

      –17’444

      Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

      (in % oder Jahren)

       

      2017

       

      2016

      Diskontierungssatz per 31. Dezember

       

      0.65

       

      0.60

      Inflation

       

      0.50

       

      0.50

      Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)

       

      1.00

       

      1.00

      Künftige Rentenerhöhungen

       

      0.00

       

      0.00

      Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):

       

       

       

       

      Frauen (Alter 45)

       

      25.5

       

      26.3

      Frauen (Alter 65)

       

      23.7

       

      24.4

      Männer (Alter 45)

       

      23.5

       

      24.3

      Männer (Alter 65)

       

      21.7

       

      22.3

      Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

      Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2017 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation 2016 Modell (CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50% ermittelt (2016: BVG 2015 Generationentafel). Aus der erstmaligen Anwendung des CMI-Modells resultierte eine Verminderung der Vorsorgeverpflichtung um CHF 15.7 Mio., welche als Teil der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde.

      Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

      (in %)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Anlagekategorie

       

       

       

       

      Flüssige Mittel

       

      4.1

       

      2.0

      Aktien

       

      34.8

       

      33.0

      Obligationen

       

      34.9

       

      37.0

      Immobilien

       

      16.9

       

      18.0

      Andere

       

      9.3

       

      10.0

      Total

       

      100.0

       

      100.0

      Sensitivitäten

      Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

       

       

      2017 Effekt auf DBO

       

      2016 Effekt auf DBO

      (CHF in 1’000)

       

      +0.25%

       

      –0.25%

       

      +0.25%

       

      –0.25%

      Diskontierungssatz

       

      –23’769

       

      25’696

       

      –26’300

       

      28’273

      Künftige Lohnerhöhungen

       

      1’285

       

      –642

       

      1’973

       

      –1’315

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      1’285

       

      –642

       

      3’945

       

      –2’630

      Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

      b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

      Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

      22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

      Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treue­prämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.7 Mio. (Vorjahr: CHF 11.2 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.2 Jahre (Vorjahr: 9.1 Jahre) beträgt.

    • 23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände

       

      37’457

       

      40’209

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

       

      7’373

       

      9’992

      Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen

       

      38’211

       

      36’951

      Übrige passive Rechnungsabgrenzungen

       

      13’464

       

      5’891

      Passive Rechnungsabgrenzungen

       

      96’505

       

      93’043

      Cross Currency Swap

       

      6’088

       

      0

      Personalguthaben (Ferien und Überzeit)

       

      4’078

       

      3’594

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

       

      9’225

       

      4’011

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      5’919

       

      2’425

      Andere Verpflichtungen

       

      4’083

       

      1’063

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      125’898

       

      104’136

      Im übrigen kurzfristigen Fremdkapital und in den Rechnungsabgrenzungen sind die folgenden Finanzinstrumente enthalten:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände

       

      37’457

       

      40’209

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

       

      7’373

       

      9’992

      Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen

       

      38’211

       

      36’951

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      83’041

       

      87’152

      Cross Currency Swap

       

      6’088

       

      0

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      6’088

       

      0

      Personalguthaben (Ferien und Überzeit)

       

      4’078

       

      3’594

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

       

      9’225

       

      4’011

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      5’919

       

      2’425

      Andere Verpflichtungen

       

      4’083

       

      1’063

      Übrige passive Rechnungsabgrenzungen

       

      13’464

       

      5’891

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente

       

      36’769

       

      16’984

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      125’898

       

      104’136

    • 24 Weitere Angaben

      24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

      Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unter­nehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

      Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

      Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

      • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
      • Risk-Management-Organisation
      • Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
      • Risikoberichterstattung
      • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

      Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, die die folgenden Rollen umfasst:

      Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer

      Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabili­tätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

      Abteilung Risk Management & Versicherungen

      Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

      Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)

      Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).

      Fachstellen

      In Abstimmung mit der Abteilung Risk Management & Versicherungen übernehmen die Fachstellen eine spezifische, risikobezogene Querschnittfunktion im Unternehmen, wie zum Beispiel Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung.

      Bei der Risikoberichterstattung beschreibt die Flughafen Zürich AG die wichtigsten identifizierten Unternehmens­risiken im Detail und bewertet sie sowohl im Hinblick auf die Eintretenswahrscheinlichkeit als auch auf die möglichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem werden Verantwortlichkeiten und ein terminierter Massnahmenplan definiert, der festhält, wie das entsprechende Risiko minimiert werden kann. Die Risk-Management-­Organisation überwacht die Umsetzung der definierten Massnahmen laufend.

      a) Finanzielles Risk Management

      Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

      • i) Ausfallrisiko
      • ii) Liquiditätsrisiko
      • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapital­management der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

      i) Ausfallrisiko

      Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

      Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

      Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

      Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 27.1 Mio. (Vorjahr: CHF 35.3 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 13, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanz­stichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2017 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo not­wendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinaus führen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

       

      314’388

       

      447’559

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      271’667

       

      50’000

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      360’525

       

      308’594

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

       

      109’902

       

      110’865

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      76’578

       

      47’136

      Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      11’685

       

      11’164

      Übrige finanzielle Vermögenswerte

       

      21

       

      23

      Total maximales Ausfallrisiko

       

      1’144’766

       

      975’341

      ii) Liquiditätsrisiko

      Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfüg­barer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

      (CHF in 1’000)

       

      Laufzeit bis

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Betriebskreditlimiten (committed credit lines)

       

      31.12.2019

       

      240’000

       

      240’000

      Total Kreditlimiten

       

       

       

      240’000

       

      240’000

      Beanspruchung 1)

       

       

       

      –1’522

       

      –60

      Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

       

       

       

      238’478

       

      239’940

      1) Letter of Credit und Bankgarantien.

      Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahr

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2017

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’050’134

       

      1’123’500

       

      11’938

       

      340’250

       

      771’313

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      14’718

       

      14’718

       

      2’967

       

      11’751

       

      0

      Leasingverbindlichkeiten

       

      4’762

       

      4’981

       

      1’887

       

      3’094

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      11’665

       

      46’576

       

      0

       

      0

       

      46’576

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      39’846

       

      39’846

       

      39’846

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      83’041

       

      83’041

       

      83’041

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’204’166

       

      1’312’662

       

      139’679

       

      355’095

       

      817’888

      Cross Currency Swap

       

      6’088

       

      6’088

       

      1’218

       

      4’870

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      6’088

       

      6’088

       

      1’218

       

      4’870

       

      0

      Total

       

      1’210’254

       

      1’318’750

       

      140’897

       

      359’965

       

      817’888

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahr

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2016

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      949’074

       

      1’012’625

       

      265’375

       

      335’250

       

      412’000

      Leasingverbindlichkeiten

       

      6’454

       

      6’867

       

      1’887

       

      4’980

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      32’349

       

      32’349

       

      32’349

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      87’152

       

      87’152

       

      87’152

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative Finanzinstrumente

       

      1’075’029

       

      1’138’993

       

      386’763

       

      340’230

       

      412’000

      Total

       

      1’075’029

       

      1’138’993

       

      386’763

       

      340’230

       

      412’000

      iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanz­ergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

      Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

      iiia) Fremdwährungsrisiko

      Fremdwährungsrisiken treten bei Transaktionen in Währungen auf, die von der Funktionalwährung der betroffenen Gesellschaft abweichen.

      Im operativen Geschäft erfolgt der überwiegende Teil der Transaktionen in der Fremdwährung der jeweiligen Tochtergesellschaften. Per Bilanzstichtag existieren Fremdwährungskonti sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Euro und US-Dollar.

      Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Währungsrisiken:

       

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      (CHF in 1’000)

       

      Euro

       

      US-Dollar

       

      Euro

       

      US-Dollar

      Post- und Bankguthaben

       

      3’054

       

      48’456

       

      3’435

       

      629

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      62

       

      271

       

      715

       

      277

      Total Währungsrisiken Aktiven

       

      3’116

       

      48’727

       

      4’150

       

      906

      Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des CHF um 10% gegenüber den unten aufgeführten Währungen per 31. Dezember 2017 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um unten stehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben. Für das Vorjahr wurde mit der gleichen Abweichung gerechnet.

       

       

      Verteuerung CHF plus 10%

       

      Abwertung CHF minus 10%

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      US-Dollar

       

      0

       

      –73

       

      0

       

      73

      Euro

       

      0

       

      –354

       

      0

       

      354

      31. Dezember 2016

       

      0

       

      –427

       

      0

       

      427

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      US-Dollar

       

      0

       

      –3’781

       

      0

       

      3’781

      Euro

       

      0

       

      –290

       

      0

       

      290

      31. Dezember 2017

       

      0

       

      –4’071

       

      0

       

      4’071

      iiib) Zinssatzrisiko

      Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zins­zahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

      Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funtionalwährung CHF bevorzugt. Sind jedoch Fremdfinanzierungen in Fremdwährung zu attraktiveren Konditionen zu beschaffen, so werden das Fremdwährungs- und das Zinssatzrisiko abgesichert. Ziel ist es, bei solchen Fremdwährungstransaktionen fixe Zinszahlungen und Amortisationen in der Funktionalwährung CHF zu leisten.

      Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurz­fristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist hier nicht erlaubt.

      Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanz­instrumenten:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      271’667

       

      50’000

      Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      329’649

       

      345’688

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      601’316

       

      395’688

      Flüssige Mittel

       

      294’431

       

      389’173

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      20’184

       

      58’605

      Variabel verzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      6’004

       

      10’042

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      320’619

       

      457’820

      Total verzinsliche Aktiven

       

      921’935

       

      853’508

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’050’134

       

      –949’074

      Leasingverbindlichkeiten

       

      –4’762

       

      –6’454

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      –14’718

       

      0

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

       

      –1’069’614

       

      –955’528

      Total verzinsliche Passiven

       

      –1’069’614

       

      –955’528

      Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

       

       

      Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

       

      Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’979

       

      0

       

      –1’979

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –5’812

       

      0

       

      5’812

       

      0

      31. Dezember 2016

       

      –5’812

       

      1’979

       

      5’812

       

      –1’979

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’251

       

      0

       

      –1’251

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –5’203

       

      0

       

      5’203

       

      0

      31. Dezember 2017

       

      –5’203

       

      1’251

       

      5’203

       

      –1’251

      b) Verkehrswerte (Fair Values)

      Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfris­tigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.

      Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanz­stichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

      Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

      Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

       

       

      Buchwert

       

      Fair Value

       

      Buchwert

       

      Fair Value

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

       

      31.12.2016

      Anleihen

       

      1’050’134

       

      1’095’379

       

      949’074

       

      996’967

      Total

       

      1’050’134

       

      1’095’379

       

      949’074

       

      996’967

      c) Kategorien von Finanzinstrumenten

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

       

      314’388

       

      447’559

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      271’667

       

      50’000

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      109’902

       

      110’865

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      11’685

       

      11’164

      Übrige Finanzanlagen

       

      11

       

      11

      Total Darlehen und Forderungen

       

      707’653

       

      619’599

       

       

       

       

       

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (kurz- und langfristig)

       

      437’103

       

      355’730

      Übrige Finanzanlagen 1)

       

      7’920

       

      3’486

      Total zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen

       

      445’023

       

      359’216

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’081’279

       

      –955’528

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      –39’846

       

      –32’349

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

       

      –83’041

       

      –87’152

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –1’204’166

       

      –1’075’029

       

       

       

       

       

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

       

      –6’088

       

      0

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –6’088

       

      0

      1) Bewertung zu Anschaffungskosten.

      d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

      Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

      Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

       

       

      Zur Veräusserung gehaltene Wertschriften Anleihen Airport Zurich Noise Fund

       

      Cross Currency Swap

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

       

      335’653

       

      355’730

       

      0

       

      0

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

       

      101’450

       

      0

       

      6’088

       

      0

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

      Total Verkehrswerte

       

      437’103

       

      355’730

       

      6’088

       

      0

      e) Kapitalmanagement

      Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

      Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

      24.2 Mietverträge

      Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      a) Fixmietverträge

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      b) Umsatzmietverträge

      Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaften­bewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 90.3 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      184’304

       

      98’061

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      558’469

       

      216’039

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      488’045

       

      121’706

      Total

       

      1’230’818

       

      435’806

      24.3 Investitionsverpflichtungen

      Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 265 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erweiterung und Sanierung der Parkinganlagen (rund CHF 52 Mio.), die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (rund CHF 23 Mio.) sowie die Erstellung von Standplätzen im Süden des Flughafens (CHF 15 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 200 Mio.

      24.4 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können ins­besondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 15.9 Mio. (Vorjahr: CHF 14.9 Mio.). Zugleich ist die Gesellschaft im Zuge der lokalen Fremdfinanzierung eine Rückbürgschaft gegenüber der brasilianischen CCR S.A. in Höhe von CHF 14.9 Mio. eingegangen (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 12.0 Mio. (Vorjahr: CHF 22.0 Mio.).

      Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf BRL 113.5 Mio. (Vorjahr BRL 0.0 Mio.) bzw. CHF 33.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.).

      Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 6.9 Mio.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.

      24.5 Nahestehende Personen und Gesellschaften

      Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

      • Kanton Zürich
      • Mitglieder des Verwaltungsrats
      • Mitglieder der Geschäftsleitung
      • Assoziierte Gesellschaften
      • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

      a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 98.4 Mio. (Vorjahr: CHF 97.2 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 6.3 Mio. (Vorjahr: CHF 8.0 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

      Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.2 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0 Mio).

      Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 17.4 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.3 Mio) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» (Ziffer 23) enthalten.

      b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      20

       

      20

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      117

       

      350

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      174

      Josef Felder 1)

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’000

       

      n/a

      Stephan Gemkow 1)

       

      Mitglied

       

      100

       

      n/a

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Kaspar Schiller 2)

       

      Mitglied

       

      n/a

       

      65

      Ulrik Svensson 3)

       

      Mitglied

       

      n/a

       

      0

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      26’226

       

      1’289

      1) Seit 20. April 2017.

      2) Bis 20. April 2017.

      3) Bis 31. Dezember 2016.

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2017

       

      31.12.2016

      Stephan Widrig

       

      3’858

       

      3’025

      Lukas Brosi 1)

       

      464

       

      n/a

      Stefan Conrad 2)  

       

      n/a

       

      2’925

      Stefan Gross 3)  

       

      218

       

      0

      Daniel Scheifele 4)  

       

      235

       

      0

      Daniel Schmucki 5)  

       

      n/a

       

      5’950

      Stefan Tschudin 6)  

       

      5

       

      n/a

      Total

       

      4’780

       

      11’900

      1) Seit 1. Februar 2017.

      2) Bis 30. September 2017.

      3) Seit 1. Februar 2016.

      4) Seit 1. April 2016.

      5) Bis 31. Januar 2017.

      6) Seit 1. Oktober 2017.

      Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

      c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

      Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

      (CHF in 1’000)

       

      2017

       

      2016

      Kurzfristig fällige Leistungen

       

      3’774

       

      4’064

      Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

       

      569

       

      542

      Andere langfristig fällige Leistungen

       

      0

       

      0

      Anteilbasierte Vergütung

       

      401

       

      425

      Total

       

      4’744

       

      5’031

      24.6 Konzerngesellschaften

      Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Flughafen Zürich AG

       

      Kloten

       

      CHF 307'018'750

       

      Muttergesellschaft

      Zurich Airport International AG

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda.

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 1.8 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

       

      Florianópolis

       

      BRL 150 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 9'760 Mio.

       

      100.0

      A-port Chile S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'613 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 5'350 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A.

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V.

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 200 Mio.

       

      99.0

      Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 399 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 762 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      24.7 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

      Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

      Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

      Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

      Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfer­tigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Demgemäss wurden die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der zur Bodenabfertigung Zugelassenen beschränkt werden kann, nach Ablauf einer ersten Siebenjahresperiode mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2011 mit einer Laufzeit bis Ende November 2018 neu vergeben.

      24.8 Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb der ausländischen flughäfen

      Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau von drei ausländischen Flughäfen zuständig:

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG hat am 16. März 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2017 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens wird eine Konzessionsgebühr von BRL 241.5 Mio. (CHF 71.2 Mio.) fällig. Ein Teil der Konzessionsabgabe (BRL 83.3 Mio., inflationiert BRL 83.7 Mio. – rund CHF 24.7 Mio.) wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung bereits entrichtet. Darüber hinaus sind über die Laufzeit der Konzession weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (mit einer inflationsbedingten Anpassung; rund CHF 46.7 Mio. zum 31. Dezember 2017) zu leisten. Die Laufzeit der Konzession beträgt 30 Jahre. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung am 28. Juli 2017 und der Erfüllung sämtlicher aufschiebender Wirkungen hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (CHF 162 Mio.).

      Chile

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit Januar 2013 die Konzession für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Tarapacá-Region. Mit 1.3 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Flughafen Zürich AG ist seit April 2017 zu 100% an A-port Chile S.A. beteiligt. Der Konzessionsvertrag in Iquique sieht eine Laufzeit von vier Jahren vor, die im Dezember 2016 um weitere 15 Monate bis März 2018 verlängert wurde. A-port Chile S.A. hat im Mai 2017 die Neuausschreibung der Konzession des Flughafens in Iquique gewonnen. Die neue Konzession, die im April 2018 beginnen wird, weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 63 Mio. (CHF 62 Mio.).

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

      24.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2017 am 26. Februar 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

      Zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.