Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die derivativen Finanzinstrumente, die als zur Veräusserung verfügbar klassierten Anlagen des Airport Zurich Noise Fund, die assoziierten Gesellschaften und die Pensionsverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:
Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftjahr, beginnend am 1. Januar 2017, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen von IAS 7 Offenlegungsinitiative
- Änderungen von IAS 12 Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014–2016)
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG.
Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen auf neue transaktionen und ereignisse
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Kontrollmehrheit an A-port Chile S.A. und den damit verbundenen Konzessionen an den Flughäfen in Antofagasta und Iquique sowie der Konzession im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb und Ausbau des Flughafens Hercílio Luz im brasilianischen Florianópolis wurde folgender Rechnungslegungsgrundsatz erstmals angewendet:
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsverträge
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsverträge regelt die Bilanzierung von Rechten, die aus Verträgen entstehen, bei denen die öffentliche Hand (Konzessionsgeber) einem privaten Unternehmen (Betreiber) die Konzession zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wie Bau, Betrieb und Erhaltung von Infrastruktureinrichtungen gewährt werden und bei denen die öffentliche Hand bestimmte Kontrollrechte behält. Das vom Konzessionsgeber gewährte Recht ist beim Betreiber als finanzieller Vermögenswert zu bilanzieren, soweit der Betreiber einen unbedingten Anspruch auf Zahlung einer festgelegten Gegenleistung gegenüber der öffentlichen Hand erwirbt («Financial Asset Model»). Soweit dem Betreiber ein Recht auf eine Gegenleistung in Abhängigkeit von der Nutzung der Infrastruktureinrichtung eingeräumt wird, führt dies beim Betreiber zum Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts («Intangible Asset Model»).
Einführung von neuen Standards im Jahr 2018 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2017 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Neue Standards oder Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
IFRS 9 Finanzinstrumente
**
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
IFRS 15 Umsätze aus Verträge mit Kunden
**
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
*
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse
**
01. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
*
01. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen
Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen (Änderungen von IFRS 2)
*
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Änderungen von IAS 40)
*
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014 – 2016)
*
01. Januar 2018
Geschäftsjahr 2018
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen zu IAS 28)
*
01. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen zu IFRS 9)
*
01. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015 – 2017)
*
01. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
** Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungen oder Änderungen in der Darstellung in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Der im Juli 2014 herausgegebene Standard IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Aus den neuen Vorschriften werden sich in einigen Fällen Änderungen in der Klassifizierung ergeben und die neuen Vorschriften zur Wertminderung werden in einigen Fällen zu früheren erfolgswirksamen Verlusten führen. Eine Analyse hat ergeben, dass aus der Anwendung von IFRS 9 per 1. Januar 2018 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Gesellschaft zu erwarten sind.
IFRS 15 Umsätze aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 Umsätze aus Verträgen mit Kunden legt mit einem einheitlichen fünfstufigen Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Die Gesellschaft wählt für die erstmalige Anwendung des neuen Standards den modifizierten rückwirkenden Ansatz, bei dem der Standard rückwirkend per 1. Januar 2018 nur auf Verträge anzuwenden ist, die per diesen Stichtag noch nicht erfüllt sind. Eine daraus resultierende Umstellung wird (ohne Anpassung der Vorjahreszahlen) per 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Eine Analyse der Verträge mit Kunden hat ergeben, dass die Gesellschaft keine wesentlichen Verträge hat, bei welchen IFRS 15 Änderungen in der Umsatzerfassung zur Folge hat. Daher sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerfassung zu erwarten.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazugehörenden Interpretationen. Eine detaillierte Anaylse der Auswirkungen wird im laufenden Geschäftsjahr vorgenommen. Allerdings erwartet die Gesellschaft, dass die Anwendung des neuen Standards keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung haben wird.
Die obenstehenden Erläuterungen sowie die in der Tabelle offengelegten erwarteten Effekte aus Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen stellen die aktuelle Einschätzung des Managements dar.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGKREIS
Mit der per Mitte April 2017 erfolgten Übernahme der Kontrollmehrheit an A-port Chile S.A. mit Sitz in Santiago de Chile wurde der Kreis der vollkonsolidierten Gesellschaften in Lateinamerika erweitert. Der Flughafen Zürich AG gehörte via ihre Tochtergesellschaft A-port S.A. (früher Zurich Airport Latin America S.A.) bereits seit mehreren Jahren ein Anteil von 49% an dieser Gesellschaft, die insbesondere die Konzessionen für die chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique hält.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs und Ausbaus des Flughafens Hercílio Luz in Florianópolis (Brasilien) gründete die Flughafen Zürich AG zudem die 100%-ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften, Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht ist, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, und sich dieser verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Leasing als Leasingnehmer
Finanzierungsleasing
Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Bewertung erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen abzüglich der kumulierten Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen (Impairment). Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.
Operatives Leasing
Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus den Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen, Zinserträgen, Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten, Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf von als zur Veräusserung verfügbar klassierten Finanzanlagen, Wertberichtigungen auf Finanzanlagen und erfolgswirksam erfassten Gewinnen/Verlusten auf Absicherungsinstrumenten zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tunnel und Brücken: bis maximal 50 Jahre
- Mobilien und Fahrzeuge: 3 bis 20 Jahre
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Projekte in Arbeit
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach der Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt. Bereits genutzte Projekte oder Bauten, die unter der Position «Projekte in Arbeit» bilanziert sind, werden ab Beginn der Nutzung abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden auch keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 in Übereinstimmung mit IAS 11 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen enthalten als zum Verkauf verfügbar klassierte Wertschriften des Airport Zurich Noise Fund. Bei der Ersterfassung erfolgt die Bewertung zum Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Nachfolgend werden die Wertschriften ebenfalls zum Marktwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Eigenkapital (Verkehrswertreserven, netto) erfasst und ausgewiesen werden; bei Veräusserung oder im Falle eines Impairments werden diese in die Erfolgsrechnung übertragen.
Die Finanzanlagen beinhalten auch Minderheitsbeteiligungen ohne massgeblichen Einfluss und Darlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert werden.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt nach IAS 39 zu Verkehrswerten. Veränderungen im Verkehrswert von derivativen Instrumenten, die den Anforderungen für Cashflow Hedges entsprechen, werden direkt über die ausgesonderte Eigenkapitalposition (Hedging-Reserven, netto) verbucht. Sobald die abgesicherte Transaktion eingetreten ist, erfolgt eine Übertragung der kumulierten nicht realisierten Gewinne und Verluste in die Erfolgsrechnung. Bei allen übrigen derivativen, nicht für Hedge Accounting qualifizierenden Finanzinstrumenten werden die Verkehrswertveränderungen in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen, bewertet. Die Wertberichtigung setzt sich zusammen aus individuellen Wertberichtigungen für spezifisch identifizierte Positionen, bei denen objektive Hinweise dafür bestehen, dass der ausstehende Betrag nicht vollumfänglich eingehen wird, sowie pauschalen Wertberichtigungen für Gruppen von Forderungen mit ähnlichem Risikoprofil. Die pauschalen Wertberichtigungen decken Verluste ab, die eingetreten, aber noch nicht bekannt sind. Die Basis für die pauschalen Wertberichtigungen bilden historische Daten über Zahlungsstatistiken der Forderungen. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
zur veräusserung gehaltene langfristige vermögenswerte
Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräusserungsgruppe wird als zur Veräusserung gehalten klassifiziert, sobald der zugehörige Buchwert voraussichtlich durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Veräusserungsvorgang, zu dem sich das Management verpflichtet hat, innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen, die zur Veräusserung gehalten werden, werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten separat ausgewiesen. Die Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen werden dabei zum niedrigen Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungkosten bewertet. Allfällige Wertminderungen aus der erstmaligen Umklassifizierung werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Wertbeeinträchtigungen
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).
Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows abdiskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst. Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Im Rahmen des Bonus- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramms gibt die Flughafen Zürich AG Aktien an eigene Mitarbeiter ab. Die aktienbasierten Vergütungen werden über den Leistungszeitraum verteilt als Aufwand erfasst und das Eigenkapital wird entsprechend erhöht. Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert am Gewährungszeitpunkt.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise angekündigt sind.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Aktuelle Risikosituation
1.1 Rechtliche Unsicherheiten
Verschiedene in- und ausländische Restriktionen könnten dazu führen, dass die Flughafen Zürich AG ihre Infrastrukturen nicht vollumfänglich nutzen kann respektive Zusatzinvestitionen und Kosten tragen muss. Dazu zählen unter anderem:
- Regelung über die Nutzung des süddeutschen Luftraums
- Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
- Investitionen zur Reduktion der betrieblichen Komplexität
- Jährlicher Nachweis der Lärmbelastung
- Zürcher Fluglärm-Index (ZFI)
- Wegfall der bilateralen Verträge mit der EU
1.2 Nachfragerückgang
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Luftverkehr ein wachsendes, wenn auch volatiles Geschäft ist, das sensitiv auf externe Ereignisse wie zum Beispiel Wirtschaftskrisen, Terroranschläge oder Epidemien reagiert. Solche Ereignisse könnten vorübergehend zu einem Nachfragerückgang am Flughafen Zürich führen. Darüber hinaus können auch weitere externe Faktoren wie beispielsweise das politische und makroökonomische Umfeld die Nachfrage sowohl im aviatischen wie auch im nicht aviatischen Geschäft am Flughafen Zürich negativ beeinflussen.
1.3 Steigende Safety- und Security-Anforderungen
Zusätzliche Safety- und Security-Auflagen können zu steigenden Kosten und reduzierten Erträgen oder Änderungen in der Kapazität führen. Während ein Teil der höheren Kosten allenfalls zeitverzögert durch höhere Gebühren kompensiert beziehungsweise refinanziert werden kann, wird bei anderen Elementen ein negativer Einfluss auf das Ergebnis nicht ausgeschlossen.
1.4 Betriebsunterbrechung aufgrund operationeller Ereignisse oder Naturgefahren
Der komplexe und eng verflochtene Flughafenbetrieb kann durch operationelle Ereignisse wie Unfälle oder Ausfälle kritischer Systeme empfindlich gestört werden. Je nach Ausmass der Beeinträchtigung muss der Betrieb zur Wahrung der Sicherheit von Reisenden und Flughafenmitarbeitenden eingeschränkt oder gar eingestellt werden. Die grossflächig angelegte Flughafeninfrastruktur ist Naturgefahren – insbesondere Erdbeben und Überflutung nach schweren Niederschlägen – besonders stark ausgesetzt. Um das Risiko klein zu halten, werden Infrastruktur und Betrieb robust gestaltet und soweit möglich kosteneffizient durch Sach- und Betriebsunterbruchsversicherungen abgedeckt.
1.5 Hub Carrier
Wie jeder andere Umsteigeflughafen ist Zürich in erheblichem Masse von der betrieblichen und finanziellen Entwicklung seines Hub Carrier Swiss (beziehungsweise dessen Muttergesellschaft Lufthansa) abhängig. Die Fluggesellschaft Swiss ist der bedeutendste Kunde der Flughafen Zürich AG. Im Berichtsjahr betrug der Anteil der Swiss beim Passagiervolumen rund 52%. Die Swiss steuert innerhalb des Lufthansa-Konzerns überdurchschnittlich zum Gewinn bei, weshalb das Risiko eines Ausfalls des Hub Carrier aus wirtschaftlichen Gründen momentan als gering einzuschätzen ist. Kapazitätsreduktionen können jedoch nie ausgeschlossen werden.
1.6 Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist von hoher Komplexität. Insbesondere der Bereich der formellen Enteignungen erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften.
Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft per Ende 2010 und 2011 je eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung mit geschätzten Kosten für formelle Enteignungen in Höhe von CHF 385.0 Mio. konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2016 um CHF 21.5 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 385.0 Mio., wovon CHF 63.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 321.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 316.6 Mio. ausgewiesen.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutzprogramm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 340.0 Mio., wovon CHF 236.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 103.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 102.7 Mio. ausgewiesen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über Gebühren. Die wichtigste Gebühr für die Refinanzierung bildete bis zum 1. Februar 2014 eine separate Passagierlärmgebühr von CHF 5.00. Aufgrund einer Verfügung des BAZL über die Flugbetriebsgebühren vom 14. November 2013 wurde diese passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben, da davon auszugehen ist, dass die Mittel des Airport Zurich Noise Fund ausreichen, um die aktuell geschätzten Kosten finanzieren zu können. Falls die zukünftigen effektiven Lärmkosten deutlich über der geschätzten Grössenordnung lägen, müsste die Gebühr mittelfristig wieder erhoben werden, um die Kosten decken zu können. Es werden weiterhin Flugzeuglärmgebühren erhoben.
Auswirkungen der aktuellen Risikosituation auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Werthaltigkeit der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sowie Verlässlichkeit der Schätzung von aktivierungspflichtigen Lärmentschädigungen
Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.0 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). Mindestens einmal jährlich wird diesbezüglich überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die in den vorhergehenden Abschnitten erläuterten Risikofaktoren (insbesondere 1.1 Rechtliche Unsicherheiten und 1.6 Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik) wesentlich negativ beeinflusst werden (siehe Ziffer 8, Sachanlagen, und Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte).
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich für das aktuelle Geschäftsjahr wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2017
Erträge mit Dritten
612.6
11.6
412.9
1’037.1
Intersegmentäre Erträge
18.9
0.0
88.6
–107.5
0.0
Total Erträge
631.5
11.6
501.5
–107.5
1’037.1
Betriebskosten
–352.3
–3.5
–205.3
107.6
–453.5
Segmentergebnis (EBITDA)
279.2
8.1
296.2
0.1
583.6
Abschreibungen und Amortisationen
–138.6
–5.3
–99.8
–243.7
Segmentergebnis (EBIT)
140.6
2.8
196.4
0.1
339.9
Finanzergebnis
–18.3
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–3.1
Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten
36.3
Ertragssteuern
–69.3
Gewinn
285.5
Investiertes Kapital
1’934.4
157.5
1’378.8
3’470.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
579.8
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
248.2
Total Aktiven
4’298.7
ROIC (in %)
5.9
1.4
12.2
8.1
Investitionen
94.4
0.1
196.2
290.7
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
13.5
13.5
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2017
Erträge mit Dritten
361.5
14.7
68.6
166.8
1.0
0.0
612.6
Intersegmentäre Erträge
19.0
0.0
5.7
10.7
2.1
–18.6
18.9
Total Erträge
380.5
14.7
74.3
177.5
3.1
–18.6
631.5
Betriebskosten
–174.7
–12.5
–33.4
–89.6
–60.7
18.6
–352.3
EBITDA
205.8
2.2
40.9
87.9
–57.6
0.0
279.2
Abschreibungen und Amortisationen
–100.8
–0.1
–24.9
–8.6
–4.2
–138.6
EBIT
105.0
2.1
16.0
79.3
–61.8
0.0
140.6
Investiertes Kapital
1’452.3
7.4
318.2
114.0
42.5
1’934.4
ROIC (in %)
5.8
27.0
4.0
61.1
–116.4
5.9
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’419.0
5.8
311.9
100.1
38.2
1’875.0
ROIC (in %) nach FGV
6.7
39.1
4.2
75.6
–126.3
6.7
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, deren angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 9.6%.
Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2016
Erträge mit Dritten
608.7
11.7
392.4
1’012.8
Intersegmentäre Erträge
19.6
92.5
–112.1
0.0
Total Erträge
628.3
11.7
484.9
–112.1
1’012.8
Betriebskosten
–351.6
–3.5
–191.0
112.1
–434.0
Segmentergebnis (EBITDA)
276.7
8.2
293.9
0.0
578.8
Abschreibungen und Amortisationen
–141.6
–5.6
–94.3
–241.5
Segmentergebnis (EBIT)
135.1
2.6
199.6
0.0
337.3
Finanzergebnis
–17.4
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–5.3
Ertragssteuern
–66.6
Gewinn
248.0
Investiertes Kapital
1’887.5
149.8
1’178.4
3’215.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
649.1
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
200.6
Total Aktiven
4’065.4
ROIC (in %)
5.7
1.3
13.6
8.4
Investitionen
93.7
1.1
125.9
220.7
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
14.8
14.8
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2016
Erträge mit Dritten
358.5
12.9
61.4
174.9
1.0
608.7
Intersegmentäre Erträge
20.9
4.9
11.7
1.9
–19.8
19.6
Total Erträge
379.4
12.9
66.3
186.6
2.9
–19.8
628.3
Betriebskosten
–178.1
–12.1
–31.3
–88.4
–61.5
19.8
–351.6
EBITDA
201.3
0.8
35.0
98.2
–58.6
0.0
276.7
Abschreibungen und Amortisationen
–94.9
–0.2
–34.1
–8.0
–4.4
–141.6
EBIT
106.4
0.6
0.9
90.2
–63.0
0.0
135.1
Investiertes Kapital
1’437.9
4.7
310.6
92.5
41.8
1’887.5
ROIC (in %)
5.9
11.6
0.2
79.9
–106.9
5.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’384.8
2.6
301.0
66.7
39.5
1’794.6
ROIC (in %) nach FGV
7.0
19.9
0.2
104.0
–114.7
6.7
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, deren angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 15.8%.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die Unternehmung verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, welche die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2017 CHF 13.4 Mio. (2016: CHF 16.3 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2016: CHF 3.2 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 400.1 Mio. (2016: CHF 391.2 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2017
2016
Passagiergebühren
238’757
235’034
Sicherheitsgebühren
165’884
173’934
PRM-Gebühren
14’675
12’887
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
419’316
421’855
Landegebühren
82’609
90’976
Flugzeug-Lärmgebühren
11’561
11’680
Emissionsgebühren
3’830
3’688
Parkgebühren
25’102
13’238
Frachterträge
8’667
7’675
Andere Flugbetriebsgebühren
131’769
127’257
Total Flugbetriebsgebühren
551’085
549’112
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
41’438
35’251
Deicing
12’750
5’549
Check-in
5’830
4’265
Gate- und Transferschalter
0
1’798
Flugzeugenergieversorgungsanlage
3’636
10’886
CUTE-Gebühren (Check-in-System für Handling-Agents)
0
3’591
Übrige Entgelte
5’933
6’476
Total Aviation-Entgelte
69’587
67’816
Rückerstattung Sicherheitskosten
943
959
Restliche Erträge
2’626
2’515
Total übrige Aviation-Erträge
3’569
3’474
Total Aviation-Erträge
624’241
620’402
Retail, Tax & Duty Free
102’108
96’450
Food & Beverage
17’496
16’673
Werbeflächen und Promotion
18’303
16’888
Parkingerträge
79’387
75’350
Übrige Kommerzerträge
16’924
15’320
Total Kommerz- und Parkingerträge
234’218
220’681
Mieterträge und Pachtzinsen
89’234
89’011
Energie- und Nebenkostenverrechnung
21’438
22’008
Reinigung
4’872
4’770
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’254
7’645
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
119’798
123’434
Kommunikationsdienstleistungen
15’282
14’568
Übrige Dienstleistungen und Diverses 1)
16’072
15’148
Catering
1’977
1’918
Treibstoffgebühren
8’220
7’928
Total Erträge aus Dienstleistungen
41’551
39’562
Consultingerträge 1)
6’596
8’725
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
7’589
0
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
3’132
0
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft 1)
17’317
8’725
Total Non-Aviation-Erträge
412’884
392’402
Total Erträge
1’037’125
1’012’804
1) Aus Transparenzgründen werden die Erträge aus dem internationalen Geschäft für das Berichtsjahr erstmals in separaten Positionen gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst (Umgliederung Consultingerträge aus Position «Übrige Dienstleistungen und Diverses»).
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2017
2016
Löhne und Gehälter
151’131
148’496
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
23’170
23’325
Sozialversicherungsbeiträge
14’114
13’326
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
13’043
11’486
Total Personalaufwand
201’458
196’633
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)
1’618
1’523
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)
1’713
1’523
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
118
129
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 151 Aktien (Vorjahr 302 Aktien) im Wert von CHF 33ʼ644 (Vorjahr CHF 49ʼ055) abgegeben.
Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen. Dieser basiert auf dem Unternehmensergebnis und je nach Funktionsstufe auf dem Erreichungsgrad der persönlichen Ziele. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Die Beurteilung des Erreichungsgrads der persönlichen Ziele erfolgt im Rahmen des jährlich durchgeführten Management-by-Objectives-Prozesses. Sowohl der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses als auch jener über die Erreichung der persönlichen Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr werden jeweils im neuen Geschäftsjahr gefällt respektive genehmigt (Gewährungszeitpunkt). Der erfolgsabhängige Teil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet. Für detaillierte Angaben zur Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder wird auf den separaten Vergütungsbericht verwiesen.
2017
2016
2016 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
401
424
1’960
216.00
Mitglieder des Kaders
760
815
3’849
216.00
Anpassung Ausgabewert im Folgejahr an Börsenkurs 2)
16
–38
Total
1’177
1’201
5’809
216.00
1) Im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2016.
2) Der Ausgabewert der Aktien lag im April 2017 (Gewährungszeitpunkt) um CHF 15'550 höher als der Abgrenzungsbetrag des Bonusteils für das Geschäftsjahr 2016 per Jahresende 2016.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Erreichungsgrad des massgebenden Betriebsergebnisses respektive der persönlichen Zielerreichung wurde der Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2017 berechnet und abgegrenzt. Die Anzahl Aktien kann noch nicht abschliessend berechnet werden, da der Ausgabewert der Aktien dem Börsenkurs zum Gewährungszeitpunkt entspricht. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ208 Aktien vergütet werden müssen.
Bonusprogramm Verwaltungsrat
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen (siehe dazu den separaten Vergütungsbericht).
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2017
2016
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
20’830
21’014
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
11’768
11’517
Weitere Betriebskosten
7’478
7’263
Versicherungen und Selbstbehalte
3’201
3’200
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
3’030
2’418
Kosten eigener Fahrzeugpark
2’201
2’116
Kommunikationskosten
1’817
1’863
Passagierdienste
1’246
1’575
Total andere Betriebskosten
51’571
50’966
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2017
2016
Aktivierte Eigenleistungen
14’649
13’513
Andere Erträge
5’101
10’835
Aktivierte Eigenleistungen und andere Erträge
19’750
24’348
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–3’132
0
Andere Aufwendungen
–2’168
–4’012
Aufwendungen für Bauvorhaben und andere Aufwendungen
–5’300
–4’012
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.6 Mio. (Vorjahr CHF 13.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, welche die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
Die Position «Andere Erträge» setzt sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einer Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. (Vorjahr CHF 3.5 Mio.) im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair zusammen. Im Vorjahr war in dieser Position zudem eine zusätzliche Kaufpreiszahlung von CHF 7.3 Mio. für das Grundstück THE CIRCLE, die mit der Auslösung der zweiten Etappe des Projekts THE CIRCLE fällig wurde, enthalten.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr CHF 0.0 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
Der Saldo der Position «Andere Aufwendungen» enthält sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr im Wesentlichen Buchverluste aus Anlageabgängen.
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2017
2016
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–13’016
–15’375
Abzüglich aktivierter Fremdkapitalzinsen für Bauten in Arbeit
838
1’038
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen, netto
–12’178
–14’337
Leasingzins
–195
–622
Zuschreibung Finanzverbindlichkeiten
–330
–733
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’072
–1’240
Übrige Zinsaufwendungen
–710
–776
Total Zinsaufwand
–14’485
–17’708
Verlust auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
–2’222
–2’324
Übriger Finanzaufwand
–3’733
–1’825
Währungsverluste
–1’493
–396
Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)
–1’355
0
Zinsaufwand Aufzinsung langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–843
0
Total Finanzaufwand
–24’131
–22’253
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
3’183
3’011
Zinsertrag Post- und Bankguthaben/Darlehen
1’287
39
Zinsertrag Aufzinsung Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz 1)
0
1’052
Total Zinsertrag
4’470
4’102
Währungsgewinne
650
434
Netto-Veränderung Fair Value von zu Handelszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstrumenten
671
0
Übrige Finanzerträge
16
288
Total Finanzertrag
5’807
4’824
Finanzergebnis
–18’324
–17’429
1) Siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz.
Das Finanzergebnis der Flughafen Zürich AG beträgt im Berichtsjahr CHF – 18.3 Mio. (Vorjahr CHF –17.4 Mio.).
Aufgrund einer im Mai 2017 ausgelaufenen Anleihe, die zu deutlich günstigeren Konditionen refinanziert werden konnte, reduzierte sich der Zinsaufwand um CHF 2.4 Mio. gegenüber dem Vorjahr.
Auf der anderen Seite machte sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr im Finanzergebnis die erstmalige Konsolidierung der Tochtergesellschaften in Lateinamerika mit einem Mehraufwand von rund CHF 1.2 Mio. bemerkbar, wovon CHF 0.4 Mio. liquiditätswirksam waren.
Während im Vorjahr aus der Aufdiskontierung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz ein Ertrag von CHF 1.1 Mio. resultierte, fiel im Berichtsjahr ein Aufwand von CHF 1.4 Mio. an.
7 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2017
2016
Steuern des laufenden Jahres
73’027
71’641
Steuern der Vorjahre
–3’610
189
Total laufende Ertragssteuern
69’417
71’830
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
–167
–5’253
Total latente Ertragssteuern
–167
–5’253
Total Ertragssteuern
69’250
66’577
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Gewinn vor Ertragssteuern
354’777
314’595
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.5% (2016: 20.5%)
72’686
64’515
Steuereffekte aus Vorperioden
–2’787
190
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
–932
847
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
343
0
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Schweiz
1
384
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Ausland
–139
100
Verschiedene Überleitungsposten
78
541
Total Ertragssteuern
69’250
66’577
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Anlagen in Leasing
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2016
108.3
1’659.6
4’029.7
227.2
273.3
112.6
6’410.7
Zugänge
174.1
174.1
Abgänge
–26.1
–7.2
–0.8
–11.5
–45.6
Transfers
0.4
55.7
175.3
–253.1
13.9
–7.8
Reklassifizierung
90.8
–90.8
0.0
Bestand per 31. Dezember 2016
108.7
1’689.2
4’288.6
147.4
275.7
21.8
6’531.4
Bestand per 1. Januar 2017
108.7
1’689.2
4’288.6
147.4
275.7
21.8
6’531.4
Zugänge
10.0
136.9
146.9
Abgänge
–3.4
–87.2
–18.7
–109.3
Transfers
26.2
110.3
–161.5
16.4
–8.6
Änderung im Konsolidierungskreis
0.1
0.1
Bestand per 31. Dezember 2017
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2016
0.0
–791.8
–2’497.3
0.0
–191.3
–90.9
–3’571.3
Zugänge
–55.9
–152.1
–14.8
–11.2
–234.0
Abgänge
25.1
6.1
11.3
42.5
Reklassifizierung
–85.5
85.5
0.0
Bestand per 31. Dezember 2016
0.0
–822.6
–2’728.8
0.0
–194.8
–16.6
–3’762.8
Bestand per 1. Januar 2017
0.0
–822.6
–2’728.8
0.0
–194.8
–16.6
–3’762.8
Zugänge
–60.8
–156.4
–15.6
–1.4
–234.2
Abgänge
2.8
86.6
18.4
107.8
Bestand per 31. Dezember 2017
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2016
0.0
–3.6
–1.0
–4.6
–0.2
0.0
–9.4
Zugänge
–4.1
0.1
–4.0
Abgänge
0.4
0.6
1.0
Transfers
–7.0
–0.7
7.6
–0.1
Bestand per 31. Dezember 2016
0.0
–10.2
–1.1
–1.1
–0.1
0.0
–12.5
Zugänge
–1.3
–1.3
Abgänge
0.7
0.1
0.3
1.1
Transfers
–1.4
–0.1
2.4
–0.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2017
0.0
–10.9
–1.1
0.0
–0.7
0.0
–12.7
Nettobuchwert per 1. Januar 2016
108.3
864.2
1’531.4
222.6
81.8
21.7
2’830.0
Nettobuchwert per 31. Dezember 2016
108.7
856.4
1’558.7
146.3
80.8
5.2
2’756.1
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
118.7
820.5
1’512.0
122.8
80.8
3.8
2’658.6
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 136.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 174.1 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
-
Erweiterung der Standplätze West und Süd (CHF 31.0 Mio.)
-
Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 21.9 Mio.)
- Sanierung Parkhaus 1 (CHF 8.9 Mio.)
Leasing Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA)
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie der sich damals im Bau befindenden Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) eingetreten. Aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der beiden Anlagen wurde per 1. August 2003 je eine erste Tranche der definitiven Leasingverträge über einen Gesamtbetrag von CHF 84.5 Mio. in Kraft gesetzt. In den Jahren 2004 bis 2014 sind weitere elf Tranchen im Gesamtwert von CHF 28.2 Mio. dazugekommen. Der Leasingrahmenvertrag sowie auch die entsprechenden Leasingverträge sind vom Sachverhalt her als Finanzierungsleasing einzustufen und wurden deshalb bilanziert. Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden geleasten Anlagen wurden ab Zeitpunkt der Fertigstellung abgeschrieben.
Das Finanzierungsleasing der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) läuft bis 31. Juli 2020. Das Leasing für die Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) endete am 31. Dezember 2016. Die entsprechende Anlage wurde auf diesen Zeitpunkt zum Restwert von CHF 5.3 Mio. übernommen und in die Hochbauten reklassifiziert.
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF 234.1 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.1 Mio. verrechnet.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt freiwillig eine jährliche Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2017 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
-
Erweiterung der Standplätze West und Süd (CHF 31.0 Mio.)
9 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2016
950
72’624
73’574
Zugänge
0
46’562
46’562
Bestand per 31. Dezember 2016
950
119’186
120’136
Bestand per 1. Januar 2017
950
119’186
120’136
Zugänge
0
92’123
92’123
Bestand per 31. Dezember 2017
950
211’309
212’259
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2016
0
0
0
Zugänge
0
0
0
Bestand per 31. Dezember 2016
0
0
0
Bestand per 1. Januar 2017
0
0
0
Zugänge
0
–352
–352
Bestand per 31. Dezember 2017
0
–352
–352
Nettobuchwert per 1. Januar 2016
950
72’624
73’574
Nettobuchwert per 31. Dezember 2016
950
119’186
120’136
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
950
210’957
211’907
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 211.0 Mio. beinhaltet die bisher aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 242.6 Mio. (Vorjahr: CHF 166.8 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Wertes erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
10 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2016
210’043
0
69’386
Zugänge
0
0
0
Abgänge
–21’485
0
–916
Transfer
0
0
7’887
Bestand per 31. Dezember 2016
188’558
0
76’357
Bestand per 1. Januar 2017
188’558
0
76’357
Zugänge
0
51’294
434
Abgänge
0
0
–425
Transfer
0
0
8’596
Änderungen im Konsolidierungskreis
0
25’800
0
Bestand per 31. Dezember 2017
188’558
77’094
84’962
Abschreibungen/Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2016
–48’687
0
–62’521
Zugänge
–4’248
0
–4’246
Abgänge
0
0
816
Bestand per 31. Dezember 2016
–52’935
0
–65’951
Bestand per 1. Januar 2017
–52’935
0
–65’951
Zugänge
–3’941
–1’901
–4’390
Abgänge
0
0
391
Bestand per 31. Dezember 2017
–56’876
–1’901
–69’950
Nettobuchwert per 1. Januar 2016
161’356
0
6’865
Nettobuchwert per 31. Dezember 2016
135’623
0
10’406
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
131’682
75’193
15’012
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Gestützt auf die Bundesgerichtsentscheide des ersten Halbjahrs 2016 in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2016 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 21.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2017 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 131.7 Mio. (Vorjahr CHF 135.6 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 75.2 Mio. (Vorjahr CHF 0.0 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique (CHF 24.4 Mio.), an denen die Flughafen Zürich AG seit dem April 2017 via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis (CHF 50.8 Mio.), der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 11.7 Mio. (Vorjahr CHF 0.0) sind als langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt freiwillig eine jährliche Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2017 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
11 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 399 Mio. (Vorjahr BRL 323 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)
13’518
11’487
A-port Chile S.A., Santiago de Chile (Chile)
Kapital: CLP 10'613 Mio. (Vorjahr CLP 5'264 Mio.) / Beteiligungsquote 100.0% (Vorjahr 49.0%) 1)
n/a
3’284
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
13’518
14’771
1) A-port Chile S.A. wird seit Übernahme der Kontrollmehrheit per 12. April 2017 konsolidiert.
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten in den ersten Konzessionsjahren. Ende 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Kommerzbereich sowie den Flugbetriebsleiter.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 19.4 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2017) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In den nachfolgenden Tabellen sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaften der Flughafen Zürich AG angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen der in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlüsse der jeweiligen assoziierten Gesellschaft und wurden (soweit erforderlich) für Zwecke der Bilanzierung nach der Equitymethode entsprechend angepasst.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S. A.
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Umsatz
122’219
219’206
Verlust
–12’272
–20’202
Gesamtergebnis
–12’272
–20’202
Anlagevermögen
676’421
635’942
Umlaufvermögen
40’335
37’858
Langfristiges Fremdkapital
–442’898
–415’869
Kurzfristiges Fremdkapital
–167’849
–167’949
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–51’936
–44’035
Nettoreinvermögen
54’073
45’947
Beteiligungsquote
25.0%
25.0%
Buchwert der assoziierten Beteiligung
13’518
11’487
A-port Chile S. A.
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Umsatz
n/a
7’385
Verlust
n/a
–2’582
Gesamtergebnis
n/a
–2’582
Anlagevermögen
n/a
37’867
Umlaufvermögen
n/a
2’954
Langfristiges Fremdkapital
n/a
–29’252
Kurzfristiges Fremdkapital
n/a
–4’863
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
n/a
–4
Nettoreinvermögen
n/a
6’702
Beteiligungsquote
n/a
49%
Buchwert der assoziierten Beteiligung
n/a
3’284
12 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Kurzfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund)
76’578
47’136
Langfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund)
360’525
308’594
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
437’103
355’730
Bei den zum Verkauf gehaltenen Wertschriften handelt es sich grösstenteils um Obligationen in CHF sowie einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2017 zwischen 0.00% und 2.625% (2016: zwischen 0.00% und 3.375%). Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1)
110’663
112’147
Wertberichtigungen
–761
–1’282
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
109’902
110’865
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 27.1 Mio. (2016: CHF 35.3 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2017 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Schweiz
41’927
46’970
Europa
10’004
9’484
Andere
6’031
5’790
Total Aviation
57’962
62’244
Schweiz
50’400
48’634
Europa
247
93
Indien
0
6
Lateinamerika
1’973
1’096
Andere
81
74
Total Non-Aviation
52’701
49’903
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
110’663
112’147
Die Altersgliederung der Forderungen sah per Bilanzstichtag wie folgt aus:
Forderungen brutto
Einzelwert- berichtigung
Pauschalwert- berichtigung
Forderungen brutto
Einzelwert- berichtigung
Pauschalwert- berichtigung
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2017
31.12.2017
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2016
Nicht fällig
88’719
–192
–418
104’647
–674
–522
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
12’269
–27
–58
4’273
–28
–21
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
1’428
–3
–7
1’021
–7
–5
Fällig über 61 Tage
8’247
–18
–38
2’206
–14
–11
Total
110’663
–240
–521
112’147
–723
–559
Die Wertberichtigung hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert:
Einzelwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung
Total Wertberichtigung
(CHF in 1’000)
2017
2016
2017
2016
2017
2016
Bestand per 1. Januar
–723
–491
–559
–490
–1’282
–1’282
Veränderung
483
–232
38
–69
520
–301
Bestand per 31. Dezember
–240
–723
–521
–559
–761
–1’282
Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
14 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Noch nicht fakturierte Leistungen
11’119
10’254
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
566
910
Vorausbezahlte Leistungen
21’923
21’616
Aktive Rechnungsabgrenzungen
33’608
32’780
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
5’600
6’346
Sonstige Forderungen
1’712
944
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
40’920
40’070
Die übrigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungen beinhalten die folgenden Finanzinstrumente:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Noch nicht fakturierte Leistungen
11’119
10’254
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
566
910
Total Finanzinstrumente
11’685
11’164
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
5’600
6’346
Vorausbezahlte Leistungen
21’923
21’616
Sonstige Forderungen
1’712
944
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
40’920
40’070
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Einzel- oder Pauschalwertberichtigung erfordert hätten.
15 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2017
31.12.2016
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
227
0
219
0
Post- und Bankguthaben
225’346
20’184
312’559
58’605
Call- und Festgelder 1)
89’042
0
135’000
0
Total flüssige Mittel
314’615
20’184
447’778
58’605
Kurzfristige Festgelder 2)
230’000
0
50’000
50’000
Langfristige Festgelder 2)
41’667
0
0
0
Total Festgelder
271’667
0
50’000
50’000
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
Die Ursprungswährung, die Zinssätze und die Laufzeit der flüssigen Mittel und Festgelder sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
2017
2016
2017
2016
Ursprungswährung
Zinssätze in %
Zinssätze in %
Späteste Fälligkeit
Späteste Fälligkeit
Post- und Bankguthaben
CHF
–0.75 bis 0.00
–0.75 bis 0.00
n/a
n/a
Call- und Festgelder 1)
CHF
0.00 bis 0.10
–0.40 bis 0.01
n/a
n/a
Call- und Festgelder 1)
USD
2.40
01.02.2018
n/a
Festgelder 2)
CHF
0.00 bis 0.10
24.05.2019
n/a
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
16 zur veräusserung gehaltene Vermögenswerte
Die Flughafen Zürich AG hatte am 15. April 2016 eine Vereinbarung zum Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an Bangalore International Airport Ltd. (BIAL), der Eigentümer- und Betriebsgesellschaft des internationalen Flughafens im indischen Bengaluru, zum Preis von USD 48.9 Mio. unterzeichnet. Die Beteiligung an BIAL wurde auf diesen Zeitpunkt letztmals gemäss der bisher angewandten Equitymethode bewertet und in der Position «Zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert» im Umlaufvermögen der Konzernbilanz der Flughafen Zürich AG ausgewiesen. Die Verkaufstransaktion konnte am 24. März 2017 abgeschlossen werden. Es resultierte ein Veräusserungsgewinn in Höhe von CHF 31.4 Mio. (nach Steuern).
17 Aktienkapital und Reserven
(Anzahl Aktien)
Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)
Eigene Aktien
Total Aktien im Umlauf
Bestand per 1. Januar 2016
30’701’875
6’150
30’695’725
Erwerb von eigenen Aktien
5’206
–5’206
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–5’643
5’643
Bestand per 31. Dezember 2016
30’701’875
5’713
30’696’162
Erwerb von eigenen Aktien
2’349
–2’349
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–5’968
5’968
Bestand per 31. Dezember 2017
30’701’875
2’094
30’699’781
Aktiensplit
Per 6. Mai 2016 erfolgte ein Aktiensplit im Verhältnis von 1 : 5. Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist seit diesem Zeitpunkt neu aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien (bisher 6ʼ140ʼ375 Namenaktien) mit einem Nennwert von CHF 10.00 (bisher CHF 50.00).
Aktienrechte
Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.
Eigene Aktien
Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.5, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.
Hedging-Reserve
Diese Reserve enthält die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf Cashflow-Hedging-Instrumenten im Zusammenhang mit abgesicherten, noch nicht eingetretenen Transaktionen.
Verkehrswertreserve
Diese Reserve enthält die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf als zum Verkauf gehaltenen Finanzanlagen bis zum Zeitpunkt ihrer Veräusserung.
Umrechnungsdifferenzen
Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Einheiten sowie auf assoziierten Gesellschaften enthalten.
Gewinn je Aktie
Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:
2017
2016
Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF
285’224’564
247’728’063
Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’698’833
30’697’277
Einfluss der verwässernden Aktien
7’046
8’286
Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’705’879
30’705’563
Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF
9.29
8.07
Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF
9.29
8.07
Ausschüttungsbegrenzung
Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.0 Mio. (Vorjahr: CHF 154.4 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.
Dividenden
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2017 vor, eine ordentliche Dividende von CHF 3.30 pro Aktie (insgesamt CHF 101.3 Mio.) aus dem Bilanzgewinn auszuschütten. Zudem beantragt der Verwaltungsrat die Auszahlung einer Zusatzdividende in der Höhe von CHF 3.20 pro Aktie (insgesamt CHF 98.2 Mio.) zulasten der Kapitaleinlagereserven.
Gemäss Generalversammlungsbeschluss vom 20. April 2017 hat die Flughafen Zürich AG für das Geschäftsjahr 2016 eine ordentliche Dividende von insgesamt CHF 98.2 Mio. und eine Zusatzdividende von total CHF 98.2 Mio. ausbezahlt.
Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung
Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:
2017
2016
Öffentliche Hand
38.60%
38.60%
Private
4.69%
4.07%
Unternehmungen
4.55%
5.01%
Pensionskassen
1.96%
2.23%
Finanzinstitute (inkl. Nominee-Bestände)
26.58%
28.58%
Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre
23.62%
21.51%
Total
100.00%
100.00%
Anzahl Aktionäre
9’862
7’334
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mehr als 5% der Stimmrechte:
2017
2016
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
18 Finanzverbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Anleihen
1’050’134
699’274
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
11’751
0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
3’010
4’762
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
11’665
0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’076’560
704’036
Anleihen
0
249’800
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’967
0
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’752
1’692
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
4’719
251’492
Total Finanzverbindlichkeiten
1’081’279
955’528
Die im Mai 2017 fällig gewordene Anleihe über CHF 250.0 Mio. (Nominalbetrag) wurde über eine neue Anleihe über CHF 350.0 Mio. (Nominalbetrag) mit einer Laufzeit von zwölf Jahren refinanziert.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden zudem in Übereinstimmung mit den bestehenden Leasingverträgen insgesamt CHF 1.7 Mio. der ausstehenden Leasingverbindlichkeiten zurückbezahlt (Vorjahr: CHF 19.2 Mio.).
Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Bankkredite der chilenischen Tochtergesellschaft A-port S.A.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2017
31.12.2017
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Buchwert
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungs- termin
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
Anleihe
300’000
299’695
2012 – 2020
1.250%
nein
3.7.
Anleihe
400’000
399’745
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
350’695
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
11’751
11’751
2022
6.200%
nein
n/a
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
3’094
3’010
2019 – 2020
3.476%
nein
1. des Monats
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
46’576
11’665
2023 – 2047
n/a
nein
n/a
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’076’560
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.
Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 238.5 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Fällig innerhalb 1 Jahr
4’719
251’492
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
314’455
304’338
Fällig nach 5 Jahren
762’105
399’698
Total Finanzverbindlichkeiten
1’081’279
955’528
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2016
Cash Flows
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2017
(CHF in 1’000)
Zu-(+)/Abgänge(-)
Fremdwährungs- bewegungen
Wertveränderungen
Anleihen
699’274
350’731
0
0
129
1’050’134
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
0
0
10’846
905
0
11’751
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
4’762
0
–1’752
0
0
3’010
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
0
0
11’109
–287
843
11’665
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
704’036
350’731
20’203
618
972
1’076’560
Anleihen
249’800
–250’000
0
0
200
0
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0
–3’433
6’171
229
0
2’967
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’692
–1’692
1’752
0
0
1’752
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
251’492
–255’125
7’923
229
200
4’719
Total Finanzverbindlichkeiten
955’528
95’606
28’126
847
1’172
1’081’279
Übersicht Leasingverbindlichkeiten
Die unten dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den unter Ziffer 8, Sachanlagen, dargestellten Leasingvertrag für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA), wobei der Zinsatz der entsprechenden Leasingverbindlichkeit per Bilanzstichtag 3.476% beträgt.
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Zukünftige Minimumleasingzahlungen
Fällig innerhalb 1 Jahr
1’887
1’887
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
3’094
4’980
Fällig nach 5 Jahren
0
0
Total zukünftige Minimumleasingzahlungen
4’981
6’867
Zukünftige Zinsen
–219
–413
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
4’762
6’454
Fällig innerhalb 1 Jahr
1’752
1’692
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
3’010
4’762
Fällig nach 5 Jahren
0
0
19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2016
354’307
131’413
485’720
Auszahlung 1)
–10’724
–12’585
–23’309
Reduktion Rückstellung
–21’485
0
–21’485
Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)
–1’880
828
–1’052
Bestand per 31. Dezember 2016
320’218
119’656
439’874
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
19’965
13’983
33’948
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
300’253
105’673
405’926
Bestand per 1. Januar 2017
320’218
119’656
439’874
Auszahlung 1)
–4’563
–17’319
–21’882
Reduktion Rückstellung
0
0
0
Zinsertrag/-aufwand Aufzinsung 2)
968
387
1’355
Bestand per 31. Dezember 2017
316’623
102’724
419’347
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
34’140
15’980
50’120
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
282’483
86’744
369’227
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.
Rückstellung für formelle Enteignungen
Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2016 um CHF 21.5 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 10, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 385.0 Mio., wovon CHF 63.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 321.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 316.6 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung der nominellen Zahlungsströme beträgt unverändert 0.35%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 340.0 Mio., wovon CHF 236.5 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 103.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 zum Barwert von CHF 102.7 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Diskontierung beträgt unverändert 0.25%. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.
20 Airport Zurich Noise Fund
Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der unten stehenden Tabelle dargestellt.
Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.
Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.
Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
457’924
471’744
Total Einnahmen Lärmgebühren
11’557
11’601
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–17’320
–12’585
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–5’133
–11’406
Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis
447’028
459’354
Operative Kosten
–3’295
–3’277
Zinsertrag aus Finanzanlagen
1’730
2’639
Marktwertveränderung Finanzanlagen
264
1’532
Realisierte Kursgewinne/-verluste Finanzanlagen
–2’222
–2’324
Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember
443’505
457’924
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
20’184
58’605
Festgelder (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
0
50’000
Kurzfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund)
76’578
47’136
Langfristige, zum Verkauf gehaltene Wertschriften (siehe Ziffer 12, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund)
360’525
308’594
Abgrenzung gegenüber Flughafen Zürich AG 1)
–13’782
–6’411
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
443’505
457’924
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:
(CHF in 1’000)
2018
2019
2020
2021
2022ff.
Total
Flüssige Mittel
20’184
20’184
AAA
23’010
8’108
7’420
44’535
71’560
154’633
AA+/AA/AA–
30’438
8’147
41’581
80’166
A+/A/A–
8’138
2’009
22’811
32’958
Ohne Rating
14’991
5’419
10’041
3’904
134’991
169’346
Übrige 1)
–13’782
–13’782
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
82’979
23’683
17’461
48’439
270’943
443’505
in %
18.71
5.34
3.94
10.92
61.09
100.00
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
21 Verbindlichkeiten für latente Steuern
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht von einem unveränderten Steuersatz von 20.5% aus. Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.
Der Bestand der latenten Steuern entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Latente Steuerverbindlichkeiten, netto, per 1. Januar
49’409
58’238
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
12’947
–3’576
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
–669
–5’253
Latente Steuerverbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember
61’687
49’409
Die latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:
31.12.2017
31.12.2016
Aktiven
Passiven
Aktiven
Passiven
Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen
17’845
17’201
Beteiligungen und übrige Finanzanlagen
1’321
1’522
Erneuerungsfonds
34’461
33’333
Fluglärmthematik
37’551
36’674
Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten
28
190
Vorsorgeverpflichtung
28’134
39’728
Diverse Positionen
1’329
217
Latente Steueraktiven/-verbindlichkeiten
29’491
91’178
39’728
89’137
Verrechnung von Aktiven und Passiven
–29’491
–29’491
–39’728
–39’728
Latente Steuerverbindlichkeiten, netto
0
61’687
0
49’409
22 Leistungen an Arbeitnehmer
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Nettovorsorgeverpflichtungen
–125’560
–182’633
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
–11’678
–11’163
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
–137’238
–193’796
22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2017 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 100.0% (Vorjahr: 99.4%) auf. Aufgrund der im Vorjahr bestehenden Unterdeckung musste Flughafen Zürich AG bis am 30. Juni 2017 für alle versicherten Personen Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2.5% des versicherten Lohns leisten.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% (Vorjahr: 7.2% bis 14.4%) des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2% (Vorjahr: 1.8%). Bis zum 20. Altersjahr (Vorjahr: 23. Altersjahr) fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2017 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2017 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen
–642’408
–657’505
Marktwert des Planvermögens
516’848
474’872
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen
–125’560
–182’633
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–657’505
–612’545
Laufender Dienstzeitaufwand
–22’912
–23’067
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–3’867
–4’807
Arbeitnehmerbeiträge
–11’219
–9’791
Ausbezahlte Leistungen
29’477
27’302
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–1’523
–19’789
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
20’122
3’561
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
5’019
–18’369
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–642’408
–657’505
Per 31. Dezember 2017 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 17.4 Jahre (Vorjahr: 17.3 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar
474’872
454’398
Arbeitgeberbeiträge
18’097
17’443
Arbeitnehmerbeiträge
11’219
9’791
Ausbezahlte Leistungen
–29’477
–27’302
Administrationskosten
–258
–258
Zinserträge auf Planvermögen
2’858
3’647
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
39’537
17’153
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember
516’848
474’872
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–182’633
–158’147
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–24’179
–24’485
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
63’155
–17’444
Arbeitgeberbeiträge
18’097
17’443
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–125’560
–182’633
Für das Geschäftsjahr 2018 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 18.6 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Laufender Dienstzeitaufwand
–22’912
–23’067
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’009
–1’160
Administrationskosten
–258
–258
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag
–24’179
–24’485
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–1’523
–19’789
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
20’122
–18’369
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
5’019
3’561
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge
39’537
17’153
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag
63’155
–17’444
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
(in % oder Jahren)
2017
2016
Diskontierungssatz per 31. Dezember
0.65
0.60
Inflation
0.50
0.50
Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)
1.00
1.00
Künftige Rentenerhöhungen
0.00
0.00
Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):
Frauen (Alter 45)
25.5
26.3
Frauen (Alter 65)
23.7
24.4
Männer (Alter 45)
23.5
24.3
Männer (Alter 65)
21.7
22.3
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2017 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation 2016 Modell (CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50% ermittelt (2016: BVG 2015 Generationentafel). Aus der erstmaligen Anwendung des CMI-Modells resultierte eine Verminderung der Vorsorgeverpflichtung um CHF 15.7 Mio., welche als Teil der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
(in %)
31.12.2017
31.12.2016
Anlagekategorie
Flüssige Mittel
4.1
2.0
Aktien
34.8
33.0
Obligationen
34.9
37.0
Immobilien
16.9
18.0
Andere
9.3
10.0
Total
100.0
100.0
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):
2017 Effekt auf DBO
2016 Effekt auf DBO
(CHF in 1’000)
+0.25%
–0.25%
+0.25%
–0.25%
Diskontierungssatz
–23’769
25’696
–26’300
28’273
Künftige Lohnerhöhungen
1’285
–642
1’973
–1’315
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
1’285
–642
3’945
–2’630
Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.7 Mio. (Vorjahr: CHF 11.2 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.2 Jahre (Vorjahr: 9.1 Jahre) beträgt.
23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände
37’457
40’209
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
7’373
9’992
Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen
38’211
36’951
Übrige passive Rechnungsabgrenzungen
13’464
5’891
Passive Rechnungsabgrenzungen
96’505
93’043
Cross Currency Swap
6’088
0
Personalguthaben (Ferien und Überzeit)
4’078
3’594
An- und Vorauszahlungen von Kunden
9’225
4’011
Sozialversicherungsbeiträge
5’919
2’425
Andere Verpflichtungen
4’083
1’063
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
125’898
104’136
Im übrigen kurzfristigen Fremdkapital und in den Rechnungsabgrenzungen sind die folgenden Finanzinstrumente enthalten:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände
37’457
40’209
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
7’373
9’992
Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen
38’211
36’951
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
83’041
87’152
Cross Currency Swap
6’088
0
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
6’088
0
Personalguthaben (Ferien und Überzeit)
4’078
3’594
An- und Vorauszahlungen von Kunden
9’225
4’011
Sozialversicherungsbeiträge
5’919
2’425
Andere Verpflichtungen
4’083
1’063
Übrige passive Rechnungsabgrenzungen
13’464
5’891
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente
36’769
16’984
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
125’898
104’136
24 Weitere Angaben
24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung
Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.
Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.
Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:
- Risikopolitische Ziele und Grundsätze
- Risk-Management-Organisation
- Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
- Risikoberichterstattung
- Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems
Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, die die folgenden Rollen umfasst:
Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).
Abteilung Risk Management & Versicherungen
Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.
Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)
Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).
Fachstellen
In Abstimmung mit der Abteilung Risk Management & Versicherungen übernehmen die Fachstellen eine spezifische, risikobezogene Querschnittfunktion im Unternehmen, wie zum Beispiel Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung.
Bei der Risikoberichterstattung beschreibt die Flughafen Zürich AG die wichtigsten identifizierten Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sie sowohl im Hinblick auf die Eintretenswahrscheinlichkeit als auch auf die möglichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem werden Verantwortlichkeiten und ein terminierter Massnahmenplan definiert, der festhält, wie das entsprechende Risiko minimiert werden kann. Die Risk-Management-Organisation überwacht die Umsetzung der definierten Massnahmen laufend.
a) Finanzielles Risk Management
Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:
- i) Ausfallrisiko
- ii) Liquiditätsrisiko
- iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.
i) Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.
Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.
Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.
Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 27.1 Mio. (Vorjahr: CHF 35.3 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 13, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2017 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinaus führen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Flüssige Mittel (ohne Bargeld)
314’388
447’559
Festgelder (kurz- und langfristig)
271’667
50’000
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
360’525
308’594
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
109’902
110’865
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
76’578
47’136
Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen
11’685
11’164
Übrige finanzielle Vermögenswerte
21
23
Total maximales Ausfallrisiko
1’144’766
975’341
ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.
Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:
(CHF in 1’000)
Laufzeit bis
31.12.2017
31.12.2016
Betriebskreditlimiten (committed credit lines)
31.12.2019
240’000
240’000
Total Kreditlimiten
240’000
240’000
Beanspruchung 1)
–1’522
–60
Total nicht beanspruchte Kreditlimiten
238’478
239’940
1) Letter of Credit und Bankgarantien.
Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahr
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2017
Anleihen
1’050’134
1’123’500
11’938
340’250
771’313
Übrige Finanzverbindlichkeiten
14’718
14’718
2’967
11’751
0
Leasingverbindlichkeiten
4’762
4’981
1’887
3’094
0
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
11’665
46’576
0
0
46’576
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
39’846
39’846
39’846
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
83’041
83’041
83’041
0
0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’204’166
1’312’662
139’679
355’095
817’888
Cross Currency Swap
6’088
6’088
1’218
4’870
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
6’088
6’088
1’218
4’870
0
Total
1’210’254
1’318’750
140’897
359’965
817’888
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahr
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2016
Anleihen
949’074
1’012’625
265’375
335’250
412’000
Leasingverbindlichkeiten
6’454
6’867
1’887
4’980
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
32’349
32’349
32’349
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
87’152
87’152
87’152
0
0
Total nicht-derivative Finanzinstrumente
1’075’029
1’138’993
386’763
340’230
412’000
Total
1’075’029
1’138’993
386’763
340’230
412’000
iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.
Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
iiia) Fremdwährungsrisiko
Fremdwährungsrisiken treten bei Transaktionen in Währungen auf, die von der Funktionalwährung der betroffenen Gesellschaft abweichen.
Im operativen Geschäft erfolgt der überwiegende Teil der Transaktionen in der Fremdwährung der jeweiligen Tochtergesellschaften. Per Bilanzstichtag existieren Fremdwährungskonti sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Euro und US-Dollar.
Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Währungsrisiken:
31.12.2017
31.12.2016
(CHF in 1’000)
Euro
US-Dollar
Euro
US-Dollar
Post- und Bankguthaben
3’054
48’456
3’435
629
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
62
271
715
277
Total Währungsrisiken Aktiven
3’116
48’727
4’150
906
Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des CHF um 10% gegenüber den unten aufgeführten Währungen per 31. Dezember 2017 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um unten stehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben. Für das Vorjahr wurde mit der gleichen Abweichung gerechnet.
Verteuerung CHF plus 10%
Abwertung CHF minus 10%
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
US-Dollar
0
–73
0
73
Euro
0
–354
0
354
31. Dezember 2016
0
–427
0
427
US-Dollar
0
–3’781
0
3’781
Euro
0
–290
0
290
31. Dezember 2017
0
–4’071
0
4’071
iiib) Zinssatzrisiko
Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.
Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funtionalwährung CHF bevorzugt. Sind jedoch Fremdfinanzierungen in Fremdwährung zu attraktiveren Konditionen zu beschaffen, so werden das Fremdwährungs- und das Zinssatzrisiko abgesichert. Ziel ist es, bei solchen Fremdwährungstransaktionen fixe Zinszahlungen und Amortisationen in der Funktionalwährung CHF zu leisten.
Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurzfristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist hier nicht erlaubt.
Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Festgelder (kurz- und langfristig)
271’667
50’000
Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
329’649
345’688
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
601’316
395’688
Flüssige Mittel
294’431
389’173
Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund
20’184
58’605
Variabel verzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
6’004
10’042
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
320’619
457’820
Total verzinsliche Aktiven
921’935
853’508
Anleihen
–1’050’134
–949’074
Leasingverbindlichkeiten
–4’762
–6’454
Übrige Finanzverbindlichkeiten
–14’718
0
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–1’069’614
–955’528
Total verzinsliche Passiven
–1’069’614
–955’528
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:
Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte
Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’979
0
–1’979
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–5’812
0
5’812
0
31. Dezember 2016
–5’812
1’979
5’812
–1’979
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’251
0
–1’251
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–5’203
0
5’203
0
31. Dezember 2017
–5’203
1’251
5’203
–1’251
b) Verkehrswerte (Fair Values)
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfristigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2017
31.12.2016
31.12.2016
Anleihen
1’050’134
1’095’379
949’074
996’967
Total
1’050’134
1’095’379
949’074
996’967
c) Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen
314’388
447’559
Festgelder (kurz- und langfristig)
271’667
50’000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
109’902
110’865
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
11’685
11’164
Übrige Finanzanlagen
11
11
Total Darlehen und Forderungen
707’653
619’599
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (kurz- und langfristig)
437’103
355’730
Übrige Finanzanlagen 1)
7’920
3’486
Total zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen
445’023
359’216
Finanzverbindlichkeiten
–1’081’279
–955’528
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–39’846
–32’349
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–83’041
–87’152
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’204’166
–1’075’029
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)
–6’088
0
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–6’088
0
1) Bewertung zu Anschaffungskosten.
d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
Zur Veräusserung gehaltene Wertschriften Anleihen Airport Zurich Noise Fund
Cross Currency Swap
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2016
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
335’653
355’730
0
0
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
101’450
0
6’088
0
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
0
0
0
0
Total Verkehrswerte
437’103
355’730
6’088
0
e) Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.
Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.
Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.
24.2 Mietverträge
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
a) Fixmietverträge
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
b) Umsatzmietverträge
Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 90.3 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2017
31.12.2016
Fälligkeit bis 1 Jahr
184’304
98’061
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
558’469
216’039
Fälligkeit über 5 Jahre
488’045
121’706
Total
1’230’818
435’806
24.3 Investitionsverpflichtungen
Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 265 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erweiterung und Sanierung der Parkinganlagen (rund CHF 52 Mio.), die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (rund CHF 23 Mio.) sowie die Erstellung von Standplätzen im Süden des Flughafens (CHF 15 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 200 Mio.
24.4 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 15.9 Mio. (Vorjahr: CHF 14.9 Mio.). Zugleich ist die Gesellschaft im Zuge der lokalen Fremdfinanzierung eine Rückbürgschaft gegenüber der brasilianischen CCR S.A. in Höhe von CHF 14.9 Mio. eingegangen (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 12.0 Mio. (Vorjahr: CHF 22.0 Mio.).
Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf BRL 113.5 Mio. (Vorjahr BRL 0.0 Mio.) bzw. CHF 33.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.).
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 6.9 Mio.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
24.5 Nahestehende Personen und Gesellschaften
Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:
- Kanton Zürich
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- Assoziierte Gesellschaften
- BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 98.4 Mio. (Vorjahr: CHF 97.2 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 6.3 Mio. (Vorjahr: CHF 8.0 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.
Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.2 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0 Mio).
Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 17.4 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.3 Mio) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» (Ziffer 23) enthalten.
b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2017
31.12.2016
Andreas Schmid
Präsident
20
20
Vincent Albers
Mitglied
117
350
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
174
Josef Felder 1)
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’000
n/a
Stephan Gemkow 1)
Mitglied
100
n/a
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Kaspar Schiller 2)
Mitglied
n/a
65
Ulrik Svensson 3)
Mitglied
n/a
0
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
26’226
1’289
1) Seit 20. April 2017.
2) Bis 20. April 2017.
3) Bis 31. Dezember 2016.
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2017
31.12.2016
Stephan Widrig
3’858
3’025
Lukas Brosi 1)
464
n/a
Stefan Conrad 2)
n/a
2’925
Stefan Gross 3)
218
0
Daniel Scheifele 4)
235
0
Daniel Schmucki 5)
n/a
5’950
Stefan Tschudin 6)
5
n/a
Total
4’780
11’900
1) Seit 1. Februar 2017.
2) Bis 30. September 2017.
3) Seit 1. Februar 2016.
4) Seit 1. April 2016.
5) Bis 31. Januar 2017.
6) Seit 1. Oktober 2017.
Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:
(CHF in 1’000)
2017
2016
Kurzfristig fällige Leistungen
3’774
4’064
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
569
542
Andere langfristig fällige Leistungen
0
0
Anteilbasierte Vergütung
401
425
Total
4’744
5’031
24.6 Konzerngesellschaften
Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Flughafen Zürich AG
Kloten
CHF 307'018'750
Muttergesellschaft
Zurich Airport International AG
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda.
Rio de Janeiro
BRL 1.8 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis
BRL 150 Mio.
100.0
A-port S.A.
Santiago de Chile
CLP 9'760 Mio.
100.0
A-port Chile S.A.
Santiago de Chile
CLP 10'613 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A.
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Santiago de Chile
CLP 5'350 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A.
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A.
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V.
Tegucigalpa
HNL 200 Mio.
99.0
Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 399 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 762 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A.
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
24.7 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.
Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).
Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Demgemäss wurden die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der zur Bodenabfertigung Zugelassenen beschränkt werden kann, nach Ablauf einer ersten Siebenjahresperiode mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2011 mit einer Laufzeit bis Ende November 2018 neu vergeben.
24.8 Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb der ausländischen flughäfen
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau von drei ausländischen Flughäfen zuständig:
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG hat am 16. März 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2017 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens wird eine Konzessionsgebühr von BRL 241.5 Mio. (CHF 71.2 Mio.) fällig. Ein Teil der Konzessionsabgabe (BRL 83.3 Mio., inflationiert BRL 83.7 Mio. – rund CHF 24.7 Mio.) wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung bereits entrichtet. Darüber hinaus sind über die Laufzeit der Konzession weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (mit einer inflationsbedingten Anpassung; rund CHF 46.7 Mio. zum 31. Dezember 2017) zu leisten. Die Laufzeit der Konzession beträgt 30 Jahre. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung am 28. Juli 2017 und der Erfüllung sämtlicher aufschiebender Wirkungen hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (CHF 162 Mio.).
Chile
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit Januar 2013 die Konzession für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Tarapacá-Region. Mit 1.3 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Flughafen Zürich AG ist seit April 2017 zu 100% an A-port Chile S.A. beteiligt. Der Konzessionsvertrag in Iquique sieht eine Laufzeit von vier Jahren vor, die im Dezember 2016 um weitere 15 Monate bis März 2018 verlängert wurde. A-port Chile S.A. hat im Mai 2017 die Neuausschreibung der Konzession des Flughafens in Iquique gewonnen. Die neue Konzession, die im April 2018 beginnen wird, weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 63 Mio. (CHF 62 Mio.).
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
24.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2017 am 26. Februar 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.