24 Weitere Angaben

24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unter­nehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

  • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
  • Risk-Management-Organisation
  • Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
  • Risikoberichterstattung
  • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, die die folgenden Rollen umfasst:

Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabili­tätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

Abteilung Risk Management & Versicherungen

Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)

Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).

Fachstellen

In Abstimmung mit der Abteilung Risk Management & Versicherungen übernehmen die Fachstellen eine spezifische, risikobezogene Querschnittfunktion im Unternehmen, wie zum Beispiel Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung.

Bei der Risikoberichterstattung beschreibt die Flughafen Zürich AG die wichtigsten identifizierten Unternehmens­risiken im Detail und bewertet sie sowohl im Hinblick auf die Eintretenswahrscheinlichkeit als auch auf die möglichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem werden Verantwortlichkeiten und ein terminierter Massnahmenplan definiert, der festhält, wie das entsprechende Risiko minimiert werden kann. Die Risk-Management-­Organisation überwacht die Umsetzung der definierten Massnahmen laufend.

a) Finanzielles Risk Management

Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

  • i) Ausfallrisiko
  • ii) Liquiditätsrisiko
  • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapital­management der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

i) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 27.1 Mio. (Vorjahr: CHF 35.3 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 13, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanz­stichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2017 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2017 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo not­wendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinaus führen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

 

314’388

 

447’559

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

271’667

 

50’000

Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

360’525

 

308’594

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

 

109’902

 

110’865

Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

76’578

 

47’136

Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

 

11’685

 

11’164

Übrige finanzielle Vermögenswerte

 

21

 

23

Total maximales Ausfallrisiko

 

1’144’766

 

975’341

ii) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfüg­barer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

(CHF in 1’000)

 

Laufzeit bis

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Betriebskreditlimiten (committed credit lines)

 

31.12.2019

 

240’000

 

240’000

Total Kreditlimiten

 

 

 

240’000

 

240’000

Beanspruchung 1)

 

 

 

–1’522

 

–60

Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

 

 

 

238’478

 

239’940

1) Letter of Credit und Bankgarantien.

Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

(CHF in 1’000)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahr

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2017

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’050’134

 

1’123’500

 

11’938

 

340’250

 

771’313

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

14’718

 

14’718

 

2’967

 

11’751

 

0

Leasingverbindlichkeiten

 

4’762

 

4’981

 

1’887

 

3’094

 

0

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

11’665

 

46’576

 

0

 

0

 

46’576

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

39’846

 

39’846

 

39’846

 

0

 

0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

83’041

 

83’041

 

83’041

 

0

 

0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

1’204’166

 

1’312’662

 

139’679

 

355’095

 

817’888

Cross Currency Swap

 

6’088

 

6’088

 

1’218

 

4’870

 

0

Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

6’088

 

6’088

 

1’218

 

4’870

 

0

Total

 

1’210’254

 

1’318’750

 

140’897

 

359’965

 

817’888

(CHF in 1’000)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahr

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2016

 

 

 

 

 

Anleihen

 

949’074

 

1’012’625

 

265’375

 

335’250

 

412’000

Leasingverbindlichkeiten

 

6’454

 

6’867

 

1’887

 

4’980

 

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

32’349

 

32’349

 

32’349

 

0

 

0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

87’152

 

87’152

 

87’152

 

0

 

0

Total nicht-derivative Finanzinstrumente

 

1’075’029

 

1’138’993

 

386’763

 

340’230

 

412’000

Total

 

1’075’029

 

1’138’993

 

386’763

 

340’230

 

412’000

iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanz­ergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

iiia) Fremdwährungsrisiko

Fremdwährungsrisiken treten bei Transaktionen in Währungen auf, die von der Funktionalwährung der betroffenen Gesellschaft abweichen.

Im operativen Geschäft erfolgt der überwiegende Teil der Transaktionen in der Fremdwährung der jeweiligen Tochtergesellschaften. Per Bilanzstichtag existieren Fremdwährungskonti sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Euro und US-Dollar.

Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Währungsrisiken:

 

 

31.12.2017

 

31.12.2016

(CHF in 1’000)

 

Euro

 

US-Dollar

 

Euro

 

US-Dollar

Post- und Bankguthaben

 

3’054

 

48’456

 

3’435

 

629

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

62

 

271

 

715

 

277

Total Währungsrisiken Aktiven

 

3’116

 

48’727

 

4’150

 

906

Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des CHF um 10% gegenüber den unten aufgeführten Währungen per 31. Dezember 2017 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um unten stehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben. Für das Vorjahr wurde mit der gleichen Abweichung gerechnet.

 

 

Verteuerung CHF plus 10%

 

Abwertung CHF minus 10%

(CHF in 1’000)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

US-Dollar

 

0

 

–73

 

0

 

73

Euro

 

0

 

–354

 

0

 

354

31. Dezember 2016

 

0

 

–427

 

0

 

427

 

 

 

 

 

 

 

 

 

US-Dollar

 

0

 

–3’781

 

0

 

3’781

Euro

 

0

 

–290

 

0

 

290

31. Dezember 2017

 

0

 

–4’071

 

0

 

4’071

iiib) Zinssatzrisiko

Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zins­zahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funtionalwährung CHF bevorzugt. Sind jedoch Fremdfinanzierungen in Fremdwährung zu attraktiveren Konditionen zu beschaffen, so werden das Fremdwährungs- und das Zinssatzrisiko abgesichert. Ziel ist es, bei solchen Fremdwährungstransaktionen fixe Zinszahlungen und Amortisationen in der Funktionalwährung CHF zu leisten.

Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurz­fristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist hier nicht erlaubt.

Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanz­instrumenten:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

271’667

 

50’000

Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

329’649

 

345’688

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

601’316

 

395’688

Flüssige Mittel

 

294’431

 

389’173

Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

20’184

 

58’605

Variabel verzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

6’004

 

10’042

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

320’619

 

457’820

Total verzinsliche Aktiven

 

921’935

 

853’508

 

 

 

 

 

Anleihen

 

–1’050’134

 

–949’074

Leasingverbindlichkeiten

 

–4’762

 

–6’454

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

–14’718

 

0

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–1’069’614

 

–955’528

Total verzinsliche Passiven

 

–1’069’614

 

–955’528

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

 

 

Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

 

Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

(CHF in 1’000)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0

 

1’979

 

0

 

–1’979

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–5’812

 

0

 

5’812

 

0

31. Dezember 2016

 

–5’812

 

1’979

 

5’812

 

–1’979

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0

 

1’251

 

0

 

–1’251

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–5’203

 

0

 

5’203

 

0

31. Dezember 2017

 

–5’203

 

1’251

 

5’203

 

–1’251

b) Verkehrswerte (Fair Values)

Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfris­tigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.

Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanz­stichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

 

 

Buchwert

 

Fair Value

 

Buchwert

 

Fair Value

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2017

 

31.12.2016

 

31.12.2016

Anleihen

 

1’050’134

 

1’095’379

 

949’074

 

996’967

Total

 

1’050’134

 

1’095’379

 

949’074

 

996’967

c) Kategorien von Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

 

314’388

 

447’559

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

271’667

 

50’000

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

 

109’902

 

110’865

Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

 

11’685

 

11’164

Übrige Finanzanlagen

 

11

 

11

Total Darlehen und Forderungen

 

707’653

 

619’599

 

 

 

 

 

Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (kurz- und langfristig)

 

437’103

 

355’730

Übrige Finanzanlagen 1)

 

7’920

 

3’486

Total zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen

 

445’023

 

359’216

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

–1’081’279

 

–955’528

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

–39’846

 

–32’349

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

 

–83’041

 

–87’152

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

–1’204’166

 

–1’075’029

 

 

 

 

 

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

 

–6’088

 

0

Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

–6’088

 

0

1) Bewertung zu Anschaffungskosten.

d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

 

 

Zur Veräusserung gehaltene Wertschriften Anleihen Airport Zurich Noise Fund

 

Cross Currency Swap

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2016

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

 

335’653

 

355’730

 

0

 

0

Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

 

101’450

 

0

 

6’088

 

0

Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

 

0

 

0

 

0

 

0

Total Verkehrswerte

 

437’103

 

355’730

 

6’088

 

0

e) Kapitalmanagement

Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

24.2 Mietverträge

Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

a) Fixmietverträge

Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

b) Umsatzmietverträge

Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaften­bewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 90.3 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Fälligkeit bis 1 Jahr

 

184’304

 

98’061

Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

 

558’469

 

216’039

Fälligkeit über 5 Jahre

 

488’045

 

121’706

Total

 

1’230’818

 

435’806

24.3 Investitionsverpflichtungen

Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 265 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erweiterung und Sanierung der Parkinganlagen (rund CHF 52 Mio.), die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (rund CHF 23 Mio.) sowie die Erstellung von Standplätzen im Süden des Flughafens (CHF 15 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 200 Mio.

24.4 Eventualverbindlichkeiten

Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können ins­besondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 15.9 Mio. (Vorjahr: CHF 14.9 Mio.). Zugleich ist die Gesellschaft im Zuge der lokalen Fremdfinanzierung eine Rückbürgschaft gegenüber der brasilianischen CCR S.A. in Höhe von CHF 14.9 Mio. eingegangen (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 12.0 Mio. (Vorjahr: CHF 22.0 Mio.).

Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionário do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf BRL 113.5 Mio. (Vorjahr BRL 0.0 Mio.) bzw. CHF 33.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.).

Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 6.9 Mio.

Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.

24.5 Nahestehende Personen und Gesellschaften

Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

  • Kanton Zürich
  • Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Assoziierte Gesellschaften
  • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 98.4 Mio. (Vorjahr: CHF 97.2 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 6.3 Mio. (Vorjahr: CHF 8.0 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 2.2 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0 Mio).

Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 17.4 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.3 Mio) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» (Ziffer 23) enthalten.

b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

Funktion

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Andreas Schmid

 

Präsident

 

20

 

20

Vincent Albers

 

Mitglied

 

117

 

350

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

309

 

174

Josef Felder 1)

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

25’000

 

n/a

Stephan Gemkow 1)

 

Mitglied

 

100

 

n/a

Corine Mauch

 

Mitglied

 

0

 

0

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

675

 

675

Kaspar Schiller 2)

 

Mitglied

 

n/a

 

65

Ulrik Svensson 3)

 

Mitglied

 

n/a

 

0

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

5

 

5

Total

 

 

 

26’226

 

1’289

1) Seit 20. April 2017.

2) Bis 20. April 2017.

3) Bis 31. Dezember 2016.

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

31.12.2017

 

31.12.2016

Stephan Widrig

 

3’858

 

3’025

Lukas Brosi 1)

 

464

 

n/a

Stefan Conrad 2)  

 

n/a

 

2’925

Stefan Gross 3)  

 

218

 

0

Daniel Scheifele 4)  

 

235

 

0

Daniel Schmucki 5)  

 

n/a

 

5’950

Stefan Tschudin 6)  

 

5

 

n/a

Total

 

4’780

 

11’900

1) Seit 1. Februar 2017.

2) Bis 30. September 2017.

3) Seit 1. Februar 2016.

4) Seit 1. April 2016.

5) Bis 31. Januar 2017.

6) Seit 1. Oktober 2017.

Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

(CHF in 1’000)

 

2017

 

2016

Kurzfristig fällige Leistungen

 

3’774

 

4’064

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

569

 

542

Andere langfristig fällige Leistungen

 

0

 

0

Anteilbasierte Vergütung

 

401

 

425

Total

 

4’744

 

5’031

24.6 Konzerngesellschaften

Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Flughafen Zürich AG

 

Kloten

 

CHF 307'018'750

 

Muttergesellschaft

Zurich Airport International AG

 

Kloten

 

CHF 100'000

 

100.0

Zurich Airport Latin America Ltda.

 

Rio de Janeiro

 

BRL 1.8 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis

 

BRL 150 Mio.

 

100.0

A-port S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 9'760 Mio.

 

100.0

A-port Chile S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 10'613 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 3'600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 5'350 Mio.

 

100.0

A-port Operaciones S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 1'352 Mio.

 

99.0

A-port Operaciones Columbia S.A.

 

Bogotá

 

COP 100 Mio.

 

99.0

Unique IDC S.A. de C.V.

 

Tegucigalpa

 

HNL 200 Mio.

 

99.0

Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 399 Mio.

 

25.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 762 Mio.

 

12.8

Administradora Unique IDC C.A.

 

Porlamar

 

VEB 25 Mio.

 

49.5

Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

 

Porlamar

 

VEB 10 Mio.

 

49.5

24.7 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfer­tigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Demgemäss wurden die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der zur Bodenabfertigung Zugelassenen beschränkt werden kann, nach Ablauf einer ersten Siebenjahresperiode mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2011 mit einer Laufzeit bis Ende November 2018 neu vergeben.

24.8 Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb der ausländischen flughäfen

Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau von drei ausländischen Flughäfen zuständig:

Brasilien

Die Flughafen Zürich AG hat am 16. März 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2017 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens wird eine Konzessionsgebühr von BRL 241.5 Mio. (CHF 71.2 Mio.) fällig. Ein Teil der Konzessionsabgabe (BRL 83.3 Mio., inflationiert BRL 83.7 Mio. – rund CHF 24.7 Mio.) wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung bereits entrichtet. Darüber hinaus sind über die Laufzeit der Konzession weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (mit einer inflationsbedingten Anpassung; rund CHF 46.7 Mio. zum 31. Dezember 2017) zu leisten. Die Laufzeit der Konzession beträgt 30 Jahre. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung am 28. Juli 2017 und der Erfüllung sämtlicher aufschiebender Wirkungen hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (CHF 162 Mio.).

Chile

Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit Januar 2013 die Konzession für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Tarapacá-Region. Mit 1.3 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Flughafen Zürich AG ist seit April 2017 zu 100% an A-port Chile S.A. beteiligt. Der Konzessionsvertrag in Iquique sieht eine Laufzeit von vier Jahren vor, die im Dezember 2016 um weitere 15 Monate bis März 2018 verlängert wurde. A-port Chile S.A. hat im Mai 2017 die Neuausschreibung der Konzession des Flughafens in Iquique gewonnen. Die neue Konzession, die im April 2018 beginnen wird, weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 63 Mio. (CHF 62 Mio.).

Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

24.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2017 am 26. Februar 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.