Anhang zur Jahresrechnung
I grundsätze der jahresrechnung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2018 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.
Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.
Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 9, Rückstellung für Fluglärm).
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist von hoher Komplexität und erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen, der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und aus den politischen Diskussionen. Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2018 noch rund 6ʼ700 offen waren. Davon sind knapp 1ʼ000 bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor.
Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Mit diesen Entscheiden wurden wichtige Fragen für die weitere Bearbeitung noch pendenter Entschädigungsforderungen in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine erneute Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 30. Juni 2018.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340 Mio. weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 60 Mio.
Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 19.9 Mio. (Vorjahr: CHF 15.1 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 468.4 Mio. (Vorjahr: CHF 485.3 Mio.) aus.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) per 1. Februar 2014 sistiert.
Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann.
LEASINGGESCHÄFTE
Leasing- und Mietgeschäfte werden nach Massgabe des rechtlichen Eigentums bilanziert. Entsprechend werden die Aufwendungen als Leasingnehmerin beziehungsweise Mieterin periodengerecht im Aufwand erfasst, die Leasing- beziehungsweise Mietgegenstände selber jedoch nicht bilanziert.
WARENLAGER
Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, welche zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
FINANZANLAGEN AIRPORT ZURICH NOISE FUND
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
IMMATERIELLE ANLAGEN
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
EIGENE AKTIEN
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
II erläuterungen zur jahresrechnung
1 Ausserordentliches Ergebnis
(CHF in 1’000)
2018
2017
Ausserordentlicher Ertrag
991
47’987
Ausserordentlicher Aufwand
–4’904
–3’081
Ausserordentliches Ergebnis
–3’913
44’906
Im Vorjahr war im ausserordentlichen Ertrag neben einer Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair der Buchgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung von 5% an Bangalore International Airport Ltd. in der Höhe von CHF 42.9 Mio. enthalten.
Der ausserordentliche Aufwand beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr Buchverluste aus Anlageabgängen. Daneben ist im Berichtsjahr eine Kostenbeteiligung von CHF 3.0 Mio. am neuen Schiessstand der Kantonspolizei enthalten.
2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
96’837
107’995
Wertberichtigung
–575
–762
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
0
895
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
96’262
108’128
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen stellen offene Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Zurich Airport International AG dar.
3 Aktive Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten
46’759
13’261
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen
97
0
Total aktive Rechnungsabgrenzungen
46’856
13’261
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen stellen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Zurich Airport International AG dar.
4 Beteiligungen
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Zurich Airport International AG 1)
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. 2)
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda. 2)
Rio de Janeiro
BRL 1.8 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
A-port S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 16'139 Mio.
100.0
A-port Chile S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 10'613 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A. 2)
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V. 2)
Tegucigalpa
HNL 200 Mio.
99.0
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A. 1)
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
1) Direkte Beteiligung.
2) Indirekte Beteiligung.
Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.
Die 100%-ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 22.2 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2018) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Eine Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
350’197
241’619
Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
–23’666
–21’509
Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
326’531
220’110
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind.
Die Miteigentümergemeinschaft ist für die Realisierung und den späteren Betrieb von THE CIRCLE zuständig.
6 Sachanlagen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Grundstücke
119’697
119’697
Hochbauten, Tiefbauten
2’170’743
2’260’389
Projekte in Arbeit
187’076
124’196
Mobile Sachanlagen
80’039
79’911
Total Sachanlagen
2’557’555
2’584’193
7 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
40’934
45’486
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
2’442
2’354
Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
43’376
47’840
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.
8 langfristige verzinsliche finanzverbindlichkeiten
31.12.2018
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungs- termin
(CHF in 1’000)
Anleihe
300’000
2012 – 2020
1.250%
nein
3.7.
Anleihe
400’000
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’050’000
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 239.9 Mio.
9 Rückstellung für Fluglärm
(CHF in 1’000)
2018
2017
Bestand per 1. Januar
485’259
497’599
Reduktion Rückstellung für Fluglärm
–16’831
–12’340
Bestand per 31. Dezember
468’428
485’259
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
31’256
50’120
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
437’172
435’139
Die Reduktion der Rückstellung für Fluglärm ergibt sich wie nachfolgend dargestellt aus dem Saldo der Erträge aus Lärmgebühren und der lärmbezogenen Kosten beziehungsweise Aufwendungen:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Erträge aus Lärmgebühren
11’629
11’561
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–12’617
–17’318
Kosten für formelle Enteignungen
–366
–570
Operative Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
–3’402
–3’295
Amortisation immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
–3’417
–3’941
Zinserträge und realisierte/unrealisierte Kursgewinne/-verluste aus Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
–8’658
1’223
Total Reduktion Rückstellung für Fluglärm
–16’831
–12’340
Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.
10 Aktienkapital und KAPITALEINLAGERESERVEN
Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.
Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag CHF 215.3 Mio. (Vorjahr: CHF 313.5 Mio.).
11 Eigene Aktien
(Anzahl Aktien)
2018
2017
Bestand per 1. Januar
2’094
5’713
Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)
5’185
2’349
Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)
–5’624
–5’968
Bestand per 31. Dezember
1’655
2’094
1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.
Im Berichtsjahr wurden 5ʼ185 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 2ʼ349 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.
12 Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen
Die Leasingverbindlichkeiten, die nicht innert Jahresfrist auslaufen oder gekündigt werden können, weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Fällig innerhalb 1 Jahrs
1’887
1’887
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
1’207
3’094
Fällig nach 5 Jahren
0
0
Total nicht bilanzierter Leasingverbindlichkeiten
3’094
4’981
13 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die neuen, aber auch die alten Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
14 Nettoauflösung Stille reserven
Im Geschäftsjahr 2018 wurden stille Reserven im Umfang von insgesamt CHF 57.6 Mio. aufgelöst (Vorjahr: CHF 4.0 Mio.). Dabei wurden im Berichtsjahr stille Reserven in der Höhe von CHF 51.7 Mio. aufgrund der unterschiedlichen Verbuchungsweise der Lärmthematik in der Konzernrechnung nach IFRS und der vorliegenden Jahresrechnung nach OR aufgelöst (siehe auch Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik»).
15 Bedeutende Aktionäre
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:
2018
2017
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
16 Beteiligung DES Verwaltungsrats
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2018
31.12.2017
Andreas Schmid
Präsident
15
20
Vincent Albers
Mitglied
2’217
117
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’000
25’000
Stephan Gemkow
Mitglied
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
28’321
26’226
17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 1ʼ921 Aktien (Vorjahr: 1ʼ960 Aktien) im Wert von CHF 394ʼ189 (Vorjahr: CHF 423ʼ360) zugeteilt und Kadermitgliedern 3ʼ560 Aktien (Vorjahr: 3ʼ849 Aktien) im Wert von CHF 730ʼ512 (Vorjahr: CHF 831ʼ384).
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2018
31.12.2017
Stephan Widrig
4’650
3’858
Lukas Brosi
698
464
Stefan Gross
515
218
Daniel Scheifele
532
235
Stefan Tschudin
130
5
Total
6’525
4’780
Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 140 Aktien (Vorjahr: 151 Aktien) im Wert von CHF 28ʼ506 (Vorjahr: CHF 33ʼ644) abgegeben.
18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2018 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 7. März 2019 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Jahresrechnung gemäss OR durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven der Jahresrechnung gemäss OR zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.