Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines

      Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.

      Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:

    • Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2018, erstmals angewendet werden müssen:

      • IFRS 9 Finanzinstrumente
      • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
      • IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
      • Änderungen von IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
      • Änderungen von IAS 40: Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
      • Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014–2016)

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2018 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:

      IFRS 9 Finanzinstrumente

      IFRS 9 Finanzinstrumente enthält überarbeitete Grundsätze zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Minderung des Werts von finanziellen Vermögenswerten sowie neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

      Aufgrund der neuen Grundsätze von IFRS 9 haben sich in einigen Fällen Änderungen in der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ergeben, insbesondere im Bereich der Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF), die bisher als zum Verkauf verfügbare Wertschriften klassifiziert wurden. Neu werden die Finanzanlagen des AZNF einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. Zudem werden gemäss den neuen Grundsätzen zur Wertminderung Verluste auf finanziellen Vermögenswerten früher erfasst. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher werden Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Die Gesellschaft hat eine Analyse gemacht, die auf ihrer bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, berücksichtigt. In der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen haben sich keine Änderungen ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat sich das Eigenkapital per 1. Januar 2018 um CHF 3.8 Mio. vermindert. Die Vorjahresangaben wurden nicht angepasst, da die modifizierte Erstanwendungsmethode gewählt wurde.

      IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

      IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt mit einem einheitlichen fünfstufigen Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.

      Die neuen Grundsätze von IFRS 15 haben weder auf die Umsatzerfassung noch auf das Eigenkapital per 1. Januar 2018 wesentliche Auswirkungen. Die zusätzlich erforderlichen Offenlegungen im Rahmen von IFRS 15 sind im Anhang zur Konzernrechnung entsprechend dargestellt.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2019 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2018 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Neue Standards oder Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

       

       

       

       

       

       

       

      Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen

       

       

       

       

       

       

      Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen zu IAS 19)

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen zu IAS 28)

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen zu IFRS 9)

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015 – 2017)

       

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      1. Januar 2019

       

      Geschäftsjahr 2019

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

      ** Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungen oder Änderungen in der Darstellung in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

      IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazugehörenden Interpretationen. Eine Analyse hat ergeben, dass aus der Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 mit Ausnahmen von zusätzlichen Offenlegungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG zu erwarten sind.

    • ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGKREIS

      Für die Erschliessung der Märkte in Asien hat die Flughafen Zürich AG im April 2018 die 100%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. mit Sitz in Kuala Lumpur (Malaysia) gegründet.

    • ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

      KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN

      Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat (statt wie bisher auf den Übergang von Risiken und Chancen abzustellen).

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Leasing als Leasingnehmer

      Finanzierungsleasing

      Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Bewertung erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen abzüglich der kumulierten Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen (Impairment). Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Operatives Leasing

      Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:

      • Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Projekte in Arbeit

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach der Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt. Bereits genutzte Projekte oder Bauten, die unter der Position «Projekte in Arbeit» bilanziert sind, werden ab Beginn der Nutzung abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden auch keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.

      GEMEINSAME VEREINBARUNGEN

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen

      Aufgrund der neuen Grundsätze von IFRS 9 haben sich im Bereich der Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF), die bis Ende des Geschäftsjahrs 2017 als zum Verkauf verfügbare Wertschriften klassifiziert wurden, Änderungen ergeben. Ab 1. Januar 2018 werden die Finanzanlagen des AZNF einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. 

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertbeeinträchtigungen

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).

      Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

      Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmer

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist komplex. Insbesondere der Bereich der formellen Enteignungen erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine zuver­lässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwoherschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 350.0 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 385.0 Mio.), wovon CHF 72.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 277.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 275.2 Mio. ausgewiesen.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutz­programm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.

      Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 5, Übrige Erträge und Aufwendungen, bzw. Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 340.0 Mio.), wovon CHF 249.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 150.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 148.2 Mio. ausgewiesen.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärm­verbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über Gebühren. Die wichtigste Gebühr für die Refinanzierung bildete bis zum 1. Februar 2014 eine separate Passagierlärmgebühr von CHF 5.00. Aufgrund einer Verfügung des BAZL über die Flugbetriebsgebühren vom 14. November 2013 wurde diese passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben, da davon auszugehen ist, dass die Mittel des Airport Zurich Noise Fund ausreichen, um die aktuell geschätzten Kosten finanzieren zu können. Falls die zukünftigen effektiven Lärmkosten deutlich über der geschätzten Grössenordnung lägen, müsste die Gebühr mittelfristig wieder erhoben werden, um die Kosten decken zu können. Es werden weiterhin Flugzeuglärmgebühren er­hoben.

    • WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN

      Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 2.9 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mir der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2018

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      644.9

       

      11.6

       

      237.6

       

      0.0

       

      894.1

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      258.6

       

      0.0

       

      258.8

      Total Erträge mit Dritten

       

      645.1

       

      11.6

       

      496.2

       

      0.0

       

      1’152.9

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.3

       

      0.0

       

      88.3

       

      –107.6

       

      0.0

      Total Erträge

       

      664.4

       

      11.6

       

      584.5

       

      –107.6

       

      1’152.9

      Betriebskosten

       

      –352.1

       

      –60.9

       

      –276.5

       

      107.6

       

      –581.9

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      312.3

       

      –49.3

       

      308.0

       

      0.0

       

      571.0

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –135.1

       

      –4.8

       

      –104.6

       

      0.0

       

      –244.5

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      177.2

       

      –54.1

       

      203.4

       

      0.0

       

      326.5

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –23.1

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –4.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –61.3

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      237.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember.2018

       

      1’901.6

       

      109.8

       

      1’505.4

       

       

       

      3’516.8

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      617.5

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      231.0

      Total Aktiven per 31. Dezember 2018

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’365.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.3

       

      –32.2

       

      11.2

       

       

       

      7.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      128.8

       

      0.2

       

      231.8

       

       

       

      360.8

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      12.3

       

       

       

      12.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2018

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      380.6

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      644.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      380.8

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      645.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.2

       

      0.0

       

      5.2

       

      10.7

       

      2.2

       

      –18.0

       

      19.3

      Total Erträge

       

      400.0

       

      15.6

       

      75.1

       

      188.4

       

      3.3

       

      –18.0

       

      664.4

      Betriebskosten

       

      –171.0

       

      –13.1

       

      –33.4

       

      –89.0

       

      –63.6

       

      18.0

       

      –352.1

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.5

       

      41.7

       

      99.4

       

      –60.3

       

      0.0

       

      312.3

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –100.6

       

      –0.1

       

      –24.8

       

      –6.2

       

      –3.4

       

      0.0

       

      –135.1

      EBIT

       

      128.4

       

      2.4

       

      16.9

       

      93.2

       

      –63.7

       

      0.0

       

      177.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018

       

      1’419.2

       

      7.1

       

      324.2

       

      108.8

       

      42.3

       

       

       

      1’901.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.1

       

      25.1

       

      4.2

       

      66.5

       

      –119.3

       

       

       

      7.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’323.2

       

      2.9

       

      306.4

       

      65.0

       

      38.9

       

       

       

      1’736.4

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.5

       

      66.8

       

      4.5

       

      116.0

       

      –131.6

       

       

       

      8.8

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 15.3%.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2017 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2017

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      612.4

       

      11.6

       

      166.9

       

      0.0

       

      790.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      246.0

       

      0.0

       

      246.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      612.6

       

      11.6

       

      412.9

       

      0.0

       

      1’037.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      18.9

       

      0.0

       

      88.6

       

      –107.5

       

      0.0

      Total Erträge

       

      631.5

       

      11.6

       

      501.5

       

      –107.5

       

      1’037.1

      Betriebskosten

       

      –352.3

       

      –3.5

       

      –205.3

       

      107.6

       

      –453.5

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      279.2

       

      8.1

       

      296.2

       

      0.1

       

      583.6

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –138.6

       

      –5.3

       

      –99.8

       

      0.0

       

      –243.7

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      140.6

       

      2.8

       

      196.4

       

      0.1

       

      339.9

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –18.3

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –3.1

      Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      36.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –69.3

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      285.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2017

       

      1’934.4

       

      157.5

       

      1’378.8

       

       

       

      3’470.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      579.8

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      248.2

      Total Aktiven per 31. Dezember 2017

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’298.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.9

       

      1.4

       

      12.2

       

       

       

      8.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      94.4

       

      0.1

       

      196.2

       

       

       

      290.7

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      13.5

       

       

       

      13.5

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2017

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      361.3

       

      14.7

       

      68.6

       

      166.8

       

      1.0

       

      0.0

       

      612.4

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      361.5

       

      14.7

       

      68.6

       

      166.8

       

      1.0

       

      0.0

       

      612.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.0

       

      0.0

       

      5.7

       

      10.7

       

      2.1

       

      –18.6

       

      18.9

      Total Erträge

       

      380.5

       

      14.7

       

      74.3

       

      177.5

       

      3.1

       

      –18.6

       

      631.5

      Betriebskosten

       

      –174.7

       

      –12.5

       

      –33.4

       

      –89.6

       

      –60.7

       

      18.6

       

      –352.3

      EBITDA

       

      205.8

       

      2.2

       

      40.9

       

      87.9

       

      –57.6

       

      0.0

       

      279.2

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –100.8

       

      –0.1

       

      –24.9

       

      –8.6

       

      –4.2

       

      0.0

       

      –138.6

      EBIT

       

      105.0

       

      2.1

       

      16.0

       

      79.3

       

      –61.8

       

      0.0

       

      140.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2017

       

      1’452.3

       

      7.4

       

      318.2

       

      114.0

       

      42.5

       

       

       

      1’934.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      5.8

       

      27.0

       

      4.0

       

      61.1

       

      –116.4

       

       

       

      5.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’337.9

       

      2.5

       

      296.5

       

      62.7

       

      38.0

       

       

       

      1’737.6

      ROIC (in %) nach FGV

       

      7.0

       

      64.3

       

      4.3

       

      97.5

       

      –126.6

       

       

       

      7.0

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 9.6%.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.

      Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2018 CHF 14.5 Mio. (2017: CHF 14.3 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt CHF 6.0 Mio. (2017: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 432.3 Mio. (2017: CHF 400.1 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Passagiergebühren

       

      251’798

       

      238’757

      Sicherheitsgebühren

       

      175’685

       

      165’884

      PRM-Gebühren

       

      15’554

       

      14’675

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      443’037

       

      419’316

      Landegebühren

       

      86’838

       

      82’609

      Flugzeuglärmgebühren

       

      11’629

       

      11’561

      Emissionsgebühren

       

      4’068

       

      3’830

      Parkgebühren

       

      26’257

       

      25’102

      Frachterträge

       

      8’919

       

      8’667

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      137’711

       

      131’769

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      580’748

       

      551’085

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      43’500

       

      41’438

      Deicing

       

      11’742

       

      12’750

      Check-in

       

      5’900

       

      5’830

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      3’800

       

      3’636

      Übrige Entgelte

       

      6’148

       

      5’933

      Total Aviation-Entgelte

       

      71’090

       

      69’587

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      1’961

       

      943

      Restliche Erträge

       

      2’868

       

      2’626

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      4’829

       

      3’569

      Total Aviation-Erträge

       

      656’667

       

      624’241

      Retail, Tax & Duty Free

       

      111’379

       

      102’108

      Food & Beverage

       

      18’900

       

      17’496

      Werbeflächen und Promotion

       

      18’137

       

      18’303

      Parkingerträge

       

      81’462

       

      79’387

      Übrige Kommerzerträge

       

      18’427

       

      16’924

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      248’305

       

      234’218

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      89’994

       

      89’234

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      21’959

       

      21’438

      Reinigung

       

      4’712

       

      4’872

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      4’686

       

      4’254

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      121’351

       

      119’798

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      15’436

       

      15’282

      Übrige Dienstleistungen und Diverses

       

      17’446

       

      16’072

      Catering

       

      2’109

       

      1’977

      Treibstoffgebühren

       

      8’707

       

      8’220

      Total Erträge aus Dienstleistungen 

       

      43’698

       

      41’551

      Consultingerträge

       

      6’048

       

      6’596

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      36’130

       

      7’589

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      40’698

       

      3’132

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      82’876

       

      17’317

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      496’230

       

      412’884

      Total Erträge 

       

      1’152’897

       

      1’037’125

      Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Flugbetriebsgebühren

       

      580’748

       

      551’085

      Aviation-Entgelte

       

      71’090

       

      69’587

      Übrige Aviation-Erträge

       

      4’624

       

      3’364

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      656’462

       

      624’036

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      205

       

      205

      Total Aviation-Erträge

       

      656’667

       

      624’241

      Kommerz- und Parkingerträge

       

      81’738

       

      79’246

      Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      30’763

       

      30’146

      Erträge aus Dienstleistungen

       

      42’238

       

      40’135

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      82’876

       

      17’317

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      237’615

       

      166’844

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      258’615

       

      246’040

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      496’230

       

      412’884

      Total Erträge

       

      1’152’897

       

      1’037’125

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Löhne und Gehälter

       

      158’551

       

      151’131

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      21’617

       

      23’170

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14’326

       

      14’114

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer

       

      16’989

       

      13’043

      Total Personalaufwand

       

      211’483

       

      201’458

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’735

       

      1’618

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’757

       

      1’713

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember

       

      120

       

      118

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.

      2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 140 Aktien (Vorjahr 151 Aktien) im Wert von CHF 28ʼ506 (Vorjahr CHF 33ʼ644) abgegeben.

      Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, welcher auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.

       

       

      2018

       

      2017

       

      2017 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      390

       

      401

       

      1’921

       

      205.20

      Mitglieder des Kaders

       

      772

       

      760

       

      3’560

       

      205.20

      Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)

       

      –36

       

      16

       

       

       

       

      Total

       

      1’126

       

      1’177

       

      5’481

       

       

      1) Im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2017.

      2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.

      Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Erreichungsgrad des massgebenden Unternehmesergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2018 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2019), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 7ʼ150 Aktien vergütet werden müssen.

      Bonusprogramm Verwaltungsrat

      Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.

      Optionsprogramm

      Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      20’973

       

      20’830

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      12’111

       

      11’768

      Weitere Betriebskosten

       

      9’235

       

      7’478

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      3’599

       

      3’201

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      3’200

       

      3’030

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      2’116

       

      2’201

      Kommunikationskosten

       

      2’138

       

      1’817

      Passagierdienste

       

      1’382

       

      1’246

      Total andere Betriebskosten

       

      54’754

       

      51’571

    • 5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      14’450

       

      14’649

      Übrige Erträge

       

      1’020

       

      5’101

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

       

      15’470

       

      19’750

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –40’698

       

      –3’132

      Übrige Aufwendungen

       

      –63’841

       

      –2’168

      Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen

       

      –104’539

       

      –5’300

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.5 Mio. (Vorjahr CHF 14.6 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.

      In der Position «Andere Erträge» war im Vorjahr eine Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 40.7 Mio. (Vorjahr CHF 3.1 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      In der Position «Übrige Aufwendungen» ist die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. verbucht (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen). Weiter enthalten sind Buchverluste aus Anlageabgängen (CHF 1.3 Mio.), eine Kostenbeteiligung am neuen Schiessstand der Kantonspolizei (CHF 3.0 Mio.) sowie Aufwendungen aus variablen Konzessionszahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäft (CHF 1.4 Mio.).

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –10’960

       

      –12’178

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –796

       

      –1’072

      Leasingzinsen

       

      –135

       

      –195

      Übriger Zinsaufwand

       

      –1’375

       

      –710

      Verluste auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      –6’205

       

      –2’222

      Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –1’859

       

      –1’355

      Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –3’123

       

      –843

      Währungsverluste

       

      0

       

      –1’493

      Übriger Finanzaufwand

       

      –2’694

       

      –4’063

      Total Finanzaufwand

       

      –27’147

       

      –24’131

       

       

       

       

       

      Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      621

       

      3’183

      Übriger Zinsertrag

       

      3’255

       

      1’287

      Währungsgewinne

       

      50

       

      650

      Übriger Finanzertrag

       

      157

       

      687

      Total Finanzertrag

       

      4’083

       

      5’807

       

       

       

       

       

      Finanzergebnis

       

      –23’064

       

      –18’324

      Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen konnte im Vorjahresvergleich dank der im Mai 2017 zu günstigeren Konditionen refinanzierten Anleihe um CHF 1.2 Mio. auf CHF –11.0 Mio. gesenkt werden.

      Aufgrund der neuen Vorschriften von IRFS 9 Finanzinstrumente müssen teilweise auch nicht realisierte Verluste auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund erfolgswirksam verbucht werden (bisher Verbuchung im Eigenkapital). Dies hat dazu beigetragen, dass die Verluste von CHF –2.2 Mio. auf CHF –6.2 Mio. angewachsen sind.

      Aus der Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von CHF –1.9 Mio. (Vorjahr CHF –1.4 Mio.). Weiter fiel aus der Barwertanpassung der Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen in Brasilien und Chile ein Aufwand von CHF –3.1 Mio. (Vorjahr CHF –0.8 Mio.) an.

      Der im Vorjahresvergleich um CHF 2.0 Mio. höhere übrige Zinsertrag ist im Wesentlichen auf höhere durchschnittliche Bankguthaben der Konzerngesellschaften in Brasilien und Chile zurückzuführen.

    • 7 Gewinn aus dem verkauf von zur veräusserung gehaltenen Vermögenswerten

      Die Flughafen Zürich AG hatte am 15. April 2016 eine Vereinbarung zum Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an Bangalore International Airport Ltd. (BIAL), der Eigentümer- und Betriebsgesellschaft des internationalen Flughafens im indischen Bengaluru, zum Preis von USD 48.9 Mio. unterzeichnet. Die Beteiligung an BIAL wurde auf diesen Zeitpunkt letztmals gemäss der bisher angewandten Equitymethode bewertet und in der Position «Zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert» im Umlaufvermögen der Konzernbilanz der Flughafen Zürich AG ausgewiesen. Die Verkaufstransaktion konnte am 24. März 2017 abgeschlossen werden. Es resultierte ein Veräusserungsgewinn (vor Steuern) in Höhe von CHF 36.3 Mio.

    • 8 Ertragssteuern

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Steuern des laufenden Jahres

       

      78’175

       

      73’027

      Steuern der Vorjahre

       

      –94

       

      –3’610

      Total laufende Ertragssteuern

       

      78’081

       

      69’417

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      –16’788

       

      –167

      Total latente Ertragssteuern

       

      –16’788

       

      –167

      Total Ertragssteuern

       

      61’293

       

      69’250

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Gewinn vor Ertragssteuern

       

      299’134

       

      354’777

       

       

       

       

       

      Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.5% (2017: 20.5%)

       

      61’286

       

      72’686

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      –94

       

      –2’787

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      –124

       

      –932

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      1’122

       

      343

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze

       

      404

       

      –138

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      –1’301

       

      78

      Total Ertragssteuern

       

      61’293

       

      69’250

    • 9 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Projekte in Arbeit

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Anlagen in Leasing

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      108.7

       

      1’689.2

       

      4’288.6

       

      147.4

       

      275.7

       

      21.8

       

      6’531.4

      Zugänge

       

      10.0

       

       

       

       

       

      136.9

       

       

       

       

       

      146.9

      Abgänge

       

       

       

      –3.4

       

      –87.2

       

       

       

      –18.7

       

       

       

      –109.3

      Transfers

       

       

       

      26.2

       

      110.3

       

      –161.5

       

      16.4

       

       

       

      –8.6

      Änderung im Konsolidierungskreis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      0.1

       

       

       

      0.1

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      118.7

       

      1’712.0

       

      4’311.7

       

      122.8

       

      273.5

       

      21.8

       

      6’560.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      118.7

       

      1’712.0

       

      4’311.7

       

      122.8

       

      273.5

       

      21.8

       

      6’560.5

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      194.7

       

       

       

       

       

      194.7

      Abgänge

       

       

       

      –3.6

       

      –54.6

       

       

       

      –16.3

       

       

       

      –74.5

      Transfers

       

       

       

      50.6

       

      59.9

       

      –132.7

       

      15.8

       

       

       

      –6.4

      Reklassifizierung

       

       

       

      –61.0

       

      61.0

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.2

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      21.8

       

      6’674.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      0.0

       

      –822.6

       

      –2’728.8

       

      0.0

       

      –194.8

       

      –16.6

       

      –3’762.8

      Zugänge

       

       

       

      –60.8

       

      –156.4

       

       

       

      –15.6

       

      –1.4

       

      –234.2

      Abgänge

       

       

       

      2.8

       

      86.6

       

       

       

      18.4

       

       

       

      107.8

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0.0

       

      –880.6

       

      –2’798.6

       

      0.0

       

      –192.0

       

      –18.0

       

      –3’889.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0.0

       

      –880.6

       

      –2’798.6

       

      0.0

       

      –192.0

       

      –18.0

       

      –3’889.2

      Zugänge

       

       

       

      –62.2

       

      –150.7

       

       

       

      –15.2

       

      –1.4

       

      –229.5

      Abgänge

       

       

       

      3.5

       

      53.7

       

       

       

      15.6

       

       

       

      72.8

      Reklassifizierung

       

       

       

      40.9

       

      –40.9

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –19.4

       

      –4’045.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      0.0

       

      –10.2

       

      –1.1

       

      –1.1

       

      –0.1

       

      0.0

       

      –12.5

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –1.3

       

       

       

       

       

      –1.3

      Abgänge

       

       

       

      0.7

       

      0.1

       

       

       

      0.3

       

       

       

      1.1

      Transfers

       

       

       

      –1.4

       

      –0.1

       

      2.4

       

      –0.9

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0.0

       

      –10.9

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –12.7

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.7

       

       

       

       

       

      –0.7

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.1

       

       

       

      0.3

       

       

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.7

       

      0.7

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.4

       

      0.0

       

      –12.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      118.7

       

      820.5

       

      1’512.0

       

      122.8

       

      80.8

       

      3.8

       

      2’658.6

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      789.5

       

      1’439.7

       

      184.8

       

      80.9

       

      2.4

       

      2’616.0

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 194.7 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 136.9 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:

      • Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 33.0 Mio.)
      • Erstellung Multiple Entry Piste 16 und Schnellabrollwege Piste 28 (CHF 17.6 Mio.)
      • Erweiterung der Standplätze Süd (CHF 17.1 Mio.)

      Leasing Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA)

      Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie der sich damals im Bau befindenden Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) eingetreten. Aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der beiden Anlagen wurde per 1. August 2003 je eine erste Tranche der definitiven Leasingverträge über einen Gesamtbetrag von CHF 84.5 Mio. in Kraft gesetzt. In den Jahren 2004 bis 2014 sind weitere elf Tranchen im Gesamtwert von CHF 28.2 Mio. dazugekommen. Der Leasingrahmenvertrag sowie auch die entsprechenden Leasingverträge sind vom Sachverhalt her als Finanzierungsleasing einzustufen und wurden deshalb bilanziert. Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden geleasten Anlagen wurden ab Zeitpunkt der Fertigstellung abgeschrieben. Das Leasing für die Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) endete am 31. Dezember 2016. Das Finanzierungsleasing der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) läuft bis 31. Juli 2020.

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF 229.5 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2018 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in 1’000)

       

      Land

       

      Projekt- und Baukosten

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      950

       

      119’186

       

      120’136

      Zugänge

       

      0

       

      92’123

       

      92’123

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      950

       

      211’309

       

      212’259

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      950

       

      211’309

       

      212’259

      Zugänge

       

      0

       

      95’387

       

      95’387

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’696

       

      307’646

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      0

       

      0

       

      0

      Zugänge

       

      0

       

      –352

       

      –352

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      0

       

      –352

       

      –352

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0

       

      –352

       

      –352

      Zugänge

       

      0

       

      –240

       

      –240

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      –592

       

      –592

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      950

       

      210’957

       

      211’907

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’104

       

      307’054

      Projekt THE CIRCLE

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 306.1 Mio. (Vorjahr: CHF 211.0 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 373.3 Mio. (Vorjahr: CHF 242.6 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 11 immaterielle vermögenswerte

      (CHF in 1’000)

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      188’558

       

      0

       

      76’357

      Zugänge

       

      0

       

      51’294

       

      434

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      –425

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      8’596

      Änderungen im Konsolidierungskreis

       

      0

       

      25’800

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      188’558

       

      77’094

       

      84’962

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      188’558

       

      77’094

       

      84’962

      Zugänge

       

      0

       

      66’763

       

      3’937

      Abgänge

       

      –34’529

       

      0

       

      –2’142

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      6’378

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      –13’382

       

      –758

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      154’029

       

      130’475

       

      92’377

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Amortisationen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      –52’935

       

      0

       

      –65’951

      Zugänge

       

      –3’941

       

      –1’901

       

      –4’390

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      391

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      –56’876

       

      –1’901

       

      –69’950

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      –56’876

       

      –1’901

       

      –69’950

      Zugänge

       

      –3’416

       

      –5’586

       

      –6’804

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      2’142

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      2’644

       

      120

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      –60’292

       

      –4’843

       

      –74’492

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2017

       

      131’682

       

      75’193

       

      15’012

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      93’737

       

      125’632

       

      17’885

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

      Gestützt auf die Bundesgerichtsentscheide des ersten Halbjahrs 2018 in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2018 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 34.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2018 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 93.7 Mio. (Vorjahr: CHF 131.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 125.6 Mio. (Vorjahr: CHF 75.2 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 30.4 Mio. (Vorjahr: CHF 24.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie mit CHF 95.2 Mio. (Vorjahr: CHF 50.8 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.1 Mio. (Vorjahr: CHF 11.7 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 9, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2018 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 399 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)

       

      12’323

       

      13’518

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)

       

      0

       

      0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      12’323

       

      13’518

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten in den ersten Konzessionsjahren. Ende 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Kommerzbereich sowie den Flugbetriebsleiter.

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 22.2 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2018) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Weitere Angaben

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft. 

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S. A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Erträge

       

      96’299

       

      122’219

      Verlust

       

      –17’316

       

      –12’272

      Gesamtergebnis

       

      –17’316

       

      –12’272

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      607’805

       

      676’421

      Umlaufvermögen

       

      31’669

       

      40’335

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –498’857

       

      –442’898

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –44’089

       

      –167’849

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      –47’238

       

      –51’936

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      49’290

       

      54’073

      Beteiligungsquote

       

      25.0% 

       

      25.0% 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      12’323

       

      13’518

    • 13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      21’967

       

      76’578

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      377’241

       

      360’525

      Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      399’208

       

      437’103

      Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2018 zwischen 0.00% und 2.625% (2017: zwischen 0.00% und 2.625%). Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).

    • 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)

       

      102’610

       

      110’663

      Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust

       

      –586

       

      –761

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      102’024

       

      109’902

      1)  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 21.8 Mio. (2017: CHF 27.1 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2018 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Schweiz

       

      35’013

       

      41’927

      Europa

       

      9’110

       

      10’004

      Andere

       

      7’670

       

      6’031

      Total Aviation

       

      51’793

       

      57’962

      Schweiz

       

      44’918

       

      50’400

      Europa

       

      67

       

      247

      Lateinamerika

       

      5’785

       

      1’973

      Andere

       

      47

       

      81

      Total Non-Aviation

       

      50’817

       

      52’701

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      102’610

       

      110’663

      Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2018

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      2.5

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      88’039

       

      9’683

       

      2’050

       

      2’838

       

      102’610

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –248

       

      –145

       

      –51

       

      –142

       

      –586

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2017

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      2.5

       

      4.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      88’719

       

      12’269

       

      1’428

       

      8’247

       

      110’663

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –222

       

      –179

       

      –36

       

      –325

       

      –761

      Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen

       

      14’686

       

      11’119

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      380

       

      566

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      61’712

       

      21’923

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      76’778

       

      33’608

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      11’812

       

      5’600

      Sonstige Forderungen

       

      627

       

      1’712

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      89’217

       

      40’920

      davon Finanzinstrumente

       

      15’066

       

      11’685

      davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      74’151

       

      29’235

      Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.

      Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.

    • 16 Flüssige Mittel und Festgelder

       

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      (CHF in 1’000)

       

      Total

       

      davon AZNF

       

      Total

       

      davon AZNF

      Bargeld

       

      213

       

      0

       

      227

       

      0

      Post- und Bankguthaben

       

      273’288

       

      34’242

       

      225’346

       

      20’184

      Call- und Festgelder 1)

       

      122’371

       

      0

       

      89’042

       

      0

      Total flüssige Mittel

       

      395’872

       

      34’242

       

      314’615

       

      20’184

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Festgelder 2)

       

      149’167

       

      0

       

      230’000

       

      0

      Langfristige Festgelder 2)

       

      37’500

       

      0

       

      41’667

       

      0

      Total Festgelder

       

      186’667

       

      0

       

      271’667

       

      0

      1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

      2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.

    • 17 Aktienkapital und Reserven

      (Anzahl Aktien)

       

      Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

       

      Eigene Aktien

       

      Total Aktien im Umlauf

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      30’701’875

       

      5’713

       

      30’696’162

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      2’349

       

      –2’349

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –5’968

       

      5’968

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      30’701’875

       

      2’094

       

      30’699’781

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      5’185

       

      –5’185

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –5’624

       

      5’624

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      30’701’875

       

      1’655

       

      30’700’220

      Aktienrechte

      Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

      Eigene Aktien

      Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.5, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.

      Verkehrswertreserve

      Diese Reserve enthielt bis zum 31. Dezember 2017 die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf als zum Verkauf gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund.

      Umrechnungsdifferenzen

      Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.

      Gewinn je Aktie

      Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      2018

       

      2017

      Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF

       

      237’832’160

       

      285’224’564

      Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’691’512

       

      30’698’833

      Einfluss der verwässernden Aktien

       

      8’873

       

      7’046

      Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’700’385

       

      30’705’879

      Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      7.75

       

      9.29

      Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      7.75

       

      9.29

      Ausschüttungsbegrenzung

      Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 153.9 Mio. (Vorjahr: CHF 154.0 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.

      Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung

      Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

       

       

      2018

       

      2017

      Öffentliche Hand

       

      38.60% 

       

      38.60% 

      Private

       

      6.50% 

       

      4.69% 

      Unternehmungen

       

      4.60% 

       

      4.55% 

      Pensionskassen

       

      2.09% 

       

      1.96% 

      Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)

       

      25.78% 

       

      26.58% 

      Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

       

      22.43% 

       

      23.62% 

      Total

       

      100.00% 

       

      100.00% 

       

       

       

       

       

      Anzahl Aktionäre

       

      13’592

       

      9’862

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:

       

       

      2018

       

      2017

      Kanton Zürich

       

      33.33% 

       

      33.33% 

      Stadt Zürich

       

      5.00% 

       

      5.00% 

    • 18 Finanzverbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Anleihen

       

      1’050’244

       

      1’050’134

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      25’711

       

      11’665

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’655

       

      3’010

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      7’860

       

      11’751

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’085’470

       

      1’076’560

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      38’204

       

      0

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      438

       

      0

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’355

       

      1’752

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      2’660

       

      2’967

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      42’657

       

      4’719

       

       

       

       

       

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’128’127

       

      1’081’279

      Im Geschäftsjahr 2018 wurden in Übereinstimmung mit den bestehenden Leasingverträgen insgesamt CHF 1.8 Mio. der ausstehenden Leasingverbindlichkeiten zurückbezahlt (Vorjahr: CHF 1.7 Mio.).

      Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Bankkredite der Tochtergesellschaften in Brasilien und Chile.

      Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

      31.12.2018

       

      31.12.2018

       

       

       

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      Nominalbetrag

       

      Buchwert

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungs- termin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      300’000

       

      299’816

       

      2012 – 2020

       

      1.250% 

       

      nein

       

      3.7.

      Anleihe

       

      400’000

       

      399’792

       

      2013 – 2023

       

      1.500% 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe

       

      350’000

       

      350’636

       

      2017 – 2029

       

      0.625% 

       

      nein

       

      24.5.

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      52’495

       

      25’711

       

      2023 – 2047

       

      n/a

       

      nein

       

      n/a

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’195

       

      1’655

       

      2019 – 2020

       

      3.476% 

       

      nein

       

      1. des Monats

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      7’860

       

      7’860

       

      2022

       

      6.200% 

       

      nein

       

      n/a

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

      1’085’470

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.

      Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 239.9 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).

      Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      42’657

       

      4’719

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      701’497

       

      314’455

      Fällig nach 5 Jahren

       

      383’973

       

      762’105

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’128’127

       

      1’081’279

      Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:

       

       

      31.12.2017

       

      Cash Flows

       

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

       

      31.12.2018

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      Zu-(+)/Abgänge(-)

       

      Fremdwährungs- bewegungen

       

      Wertveränderungen

       

      Anleihen

       

      1’050’134

       

       

       

       

       

       

       

      110

       

      1’050’244

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      11’665

       

       

       

      16’656

       

      –2’610

       

       

       

      25’711

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      3’010

       

       

       

      –1’355

       

       

       

       

       

      1’655

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      11’751

       

       

       

      –2’822

       

      –1’069

       

       

       

      7’860

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’076’560

       

      0

       

      12’479

       

      –3’679

       

      110

       

      1’085’470

      Anleihen

       

      0

       

      40’582

       

       

       

      –2’378

       

      0

       

      38’204

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      0

       

       

       

      74

       

      364

       

       

       

      438

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’752

       

       

       

      –397

       

       

       

       

       

      1’355

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      2’967

       

      9

       

      7

       

      –323

       

       

       

      2’660

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      4’719

       

      40’591

       

      –316

       

      –2’337

       

      0

       

      42’657

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’081’279

       

      40’591

       

      12’163

       

      –6’016

       

      110

       

      1’128’127

      Übersicht Leasingverbindlichkeiten

      Die unten dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den unter Ziffer 9, Sachanlagen, dargestellten Leasingvertrag für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA), wobei der Zinssatz der entsprechenden Leasingverbindlichkeit per Bilanzstichtag 3.476% beträgt.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

       

       

       

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      1’887

       

      1’887

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      1’207

       

      3’094

      Fällig nach 5 Jahren

       

      0

       

      0

      Total zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

      3’094

       

      4’981

       

       

       

       

       

      Zukünftige Zinsen

       

      –84

       

      –219

       

       

       

       

       

      Barwert der Leasingverbindlichkeiten

       

      3’010

       

      4’762

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      1’815

       

      1’752

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      1’195

       

      3’010

      Fällig nach 5 Jahren

       

      0

       

      0

    • 19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      (CHF in 1’000)

       

      Formelle Enteignungen

       

      Lärm- und Anwohnerschutz

       

      Total

      Bestand per 1. Januar 2017

       

      320’218

       

      119’656

       

      439’874

      Auszahlung 1)

       

      –4’563

       

      –17’319

       

      –21’882

      Reduktion Rückstellung

       

      0

       

      0

       

      0

      Barwertanpassung 2)

       

      968

       

      387

       

      1’355

      Bestand per 31. Dezember 2017

       

      316’623

       

      102’724

       

      419’347

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      34’140

       

      15’980

       

      50’120

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      282’483

       

      86’744

       

      369’227

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      316’623

       

      102’724

       

      419’347

      Auszahlung 1)

       

      –8’263

       

      –12’617

       

      –20’880

      Auflösung Rückstellung

       

      –34’529

       

      0

       

      –34’529

      Bildung Rückstellung

       

      0

       

      57’556

       

      57’556

      Barwertanpassung 2)

       

      1’352

       

      507

       

      1’859

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      275’183

       

      148’170

       

      423’353

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      21’273

       

      9’983

       

      31’256

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      253’910

       

      138’187

       

      392’097

      1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

      Rückstellung für formelle Enteignungen

      Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 350.0 Mio., wovon CHF 72.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 277.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 275.2 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme beträgt aufgrund eines leicht gesunkenen Zinsniveaus 0.25% (Vorjahr: 0.35%). Es wird nach wie vor damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

      Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio., wovon CHF 249.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 150.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 148.2 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme erhöhte sich trotz leicht gesunkenem Zinsniveau auf 0.35% (Vorjahr: 0.25%), da die durchschnittliche Frist der künftigen Auszahlungen aufgrund des erweiterten Schallschutzprogramms zugenommen hat. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 (bisher 2025) abgeschlossen werden können.

    • 20 Airport Zurich Noise Fund

      Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.

      Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

      Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

      Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

       

      443’505

       

      457’924

      Total Einnahmen Lärmgebühren

       

      11’945

       

      11’557

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –12’617

       

      –17’320

      Kosten für formelle Enteignungen 1)

       

      –8’629

       

      –5’133

      Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis

       

      434’204

       

      447’028

      Operative Kosten

       

      –3’402

       

      –3’295

      Zinsertrag aus Finanzanlagen

       

      1’109

       

      1’730

      Marktwertveränderungen und realisierte Kursgewinne/-verluste auf Finanzanlagen

       

      –6’506

       

      –1’958

      Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

       

      425’405

       

      443’505

      1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

       

      34’242

       

      20’184

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      21’967

       

      76’578

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      377’241

       

      360’525

      Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)

       

      –8’045

       

      –13’782

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      425’405

       

      443’505

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2020

       

      2021

       

      2022

       

      2023ff.

       

      Total

      Flüssige Mittel

       

      34’242

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      34’242

      AAA

       

      9’412

       

      13’929

       

      44’549

       

      15’180

       

      66’848

       

      149’918

      AA+/AA/AA–

       

      10’552

       

      1’841

       

       

       

      10’119

       

      68’061

       

      90’573

      A+/A/A–

       

      2’003

       

      1’573

       

      3’912

       

      20’242

       

      35’591

       

      63’321

      Ohne Rating

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      95’396

       

      95’396

      Übrige 1)

       

      –8’045

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –8’045

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      48’164

       

      17’343

       

      48’461

       

      45’541

       

      265’896

       

      425’405

      in %

       

      11.3

       

      4.1

       

      11.4

       

      10.7

       

      62.5

       

      100.0

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

    • 21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

      Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht von einem unveränderten Steuersatz von 20.5% aus. Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.

      Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar

       

      –61’687

       

      –49’409

      Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht

       

      2’617

       

      –12’947

      Veränderung gemäss Erfolgsrechnung

       

      16’736

       

      669

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember

       

      –42’334

       

      –61’687

      davon latente Steuerguthaben

       

      1’950

       

      0

      davon latente Steuerverbindlichkeiten

       

      –44’284

       

      –61’687

      Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen: 

       

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

       

       

      Aktiven

       

      Passiven

       

      Aktiven

       

      Passiven

      Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen

       

       

       

      –15’011

       

       

       

      –17’845

      Beteiligungen und übrige Finanzanlagen

       

       

       

      –1’321

       

       

       

      –1’321

      Erneuerungsfonds

       

       

       

      –35’588

       

       

       

      –34’461

      Fluglärmthematik

       

       

       

      –24’224

       

       

       

      –37’551

      Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten

       

      50

       

       

       

      28

       

       

      Vorsorgeverpflichtung

       

      31’848

       

       

       

      28’134

       

       

      Diverse Positionen

       

      1’950

       

      –38

       

      1’329

       

       

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto

       

      33’848

       

      –76’182

       

      29’491

       

      –91’178

      Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten

       

      –31’898

       

      31’898

       

      –29’491

       

      29’491

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto

       

      1’950

       

      –44’284

       

      0

       

      –61’687

    • 22 Leistungen an Arbeitnehmer

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –143’466

       

      –125’560

      Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –11’889

       

      –11’678

      Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –155’355

       

      –137’238

      22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

      a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

      Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

      Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

      Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

      Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2018 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 95.1% (Vorjahr: 100.0%) auf.

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2%. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

      Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

      Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

      Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

      Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

      Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2018 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2018 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

      Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

      Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

       

      –652’069

       

      –642’408

      Marktwert des Planvermögens

       

      508’603

       

      516’848

      In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –143’466

       

      –125’560

      Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –642’408

       

      –657’505

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –21’379

       

      –22’912

      Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –4’089

       

      –3’867

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      –11’504

       

      –11’219

      Ausbezahlte Leistungen

       

      30’674

       

      29’477

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –16’181

       

      –1’523

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

       

      0

       

      20’122

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      12’818

       

      5’019

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –652’069

       

      –642’408

      Per 31. Dezember 2018 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 17.0 Jahre (Vorjahr: 17.4 Jahre).

      Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

       

      516’848

       

      474’872

      Arbeitgeberbeiträge

       

      17’198

       

      18’097

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      11’504

       

      11’219

      Ausbezahlte Leistungen

       

      –30’674

       

      –29’477

      Administrationskosten

       

      –238

       

      –258

      Zinserträge auf Planvermögen

       

      3’364

       

      2’858

      Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

       

      –9’399

       

      39’537

      Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

       

      508’603

       

      516’848

      Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –125’560

       

      –182’633

      Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

       

      –22’342

       

      –24’179

      Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

       

      –12’762

       

      63’155

      Arbeitgeberbeiträge

       

      17’198

       

      18’097

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –143’466

       

      –125’560

      Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 18.6 Mio.

      Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –21’379

       

      –22’912

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –725

       

      –1’009

      Administrationskosten

       

      –238

       

      –258

      In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

       

      –22’342

       

      –24’179

      Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –16’181

       

      –1’523

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      0

       

      20’122

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

       

      12’818

       

      5’019

      Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

       

      –9’399

       

      39’537

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag

       

      –12’762

       

      63’155

      Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

      (in % oder Jahren)

       

      2018

       

      2017

      Diskontierungssatz per 31. Dezember

       

      0.80

       

      0.65

      Inflation

       

      0.75

       

      0.50

      Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)

       

      1.50

       

      1.00

      Künftige Rentenerhöhungen

       

      0.00

       

      0.00

      Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):

       

       

       

       

      Frauen (Alter 45)

       

      25.7

       

      25.5

      Frauen (Alter 65)

       

      23.8

       

      23.7

      Männer (Alter 45)

       

      23.7

       

      23.5

      Männer (Alter 65)

       

      21.8

       

      21.7

      Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

      Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2018 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation 2016 Modell (CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50% ermittelt. Aus der erstmaligen Anwendung des CMI-Modells per 31. Dezember 2017 resultierte eine Verminderung der Vorsorgeverpflichtung um CHF 15.7 Mio., die im Vorjahr als Teil der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde.

      Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

      (in %)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Anlagekategorie

       

       

       

       

      Flüssige Mittel

       

      4.7

       

      4.1

      Aktien

       

      33.3

       

      34.8

      Obligationen

       

      36.8

       

      34.9

      Immobilien

       

      17.0

       

      16.9

      Andere

       

      8.2

       

      9.3

      Total

       

      100.0

       

      100.0

      Sensitivitäten

      Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

       

       

      2018 Effekt auf DBO

       

      2017 Effekt auf DBO

      (CHF in 1’000)

       

      +0.25%

       

      –0.25%

       

      +0.25%

       

      –0.25%

      Diskontierungssatz

       

      –24’127

       

      26’083

       

      –23’769

       

      25’696

      Künftige Lohnerhöhungen

       

      1’956

       

      –1’304

       

      1’285

       

      –642

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      1’956

       

      –1’304

       

      1’285

       

      –642

      Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

      b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

      Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

      22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

      Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.9 Mio. (Vorjahr: CHF 11.7 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.3 Jahre (Vorjahr: 9.2 Jahre) beträgt.

    • 23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände

       

      28’964

       

      37’457

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

       

      7’373

       

      7’373

      Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen

       

      25’882

       

      38’211

      Übrige passive Rechnungsabgrenzungen

       

      27’886

       

      13’464

      Passive Rechnungsabgrenzungen

       

      90’105

       

      96’505

      Cross Currency Swap

       

      5’624

       

      6’088

      Personalguthaben (Ferien und Überzeit)

       

      4’636

       

      4’078

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

       

      7’819

       

      9’225

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      19

       

      5’919

      Andere Verpflichtungen

       

      3’556

       

      4’083

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      111’759

       

      125’898

      davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      62’219

       

      83’041

      davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      5’624

       

      6’088

      davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente

       

      43’916

       

      36’769

    • 24 Weitere Angaben

      24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

      Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

      Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

      Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

      • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
      • Risk-Management-Organisation
      • Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
      • Risikoberichterstattung
      • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

      Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, welche die folgenden Rollen umfasst:

      Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer

      Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabili­tätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

      Abteilung Risk Management & Versicherungen

      Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

      Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)

      Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).

      Fachstellen

      In Abstimmung mit der Abteilung Risk Management & Versicherungen übernehmen die Fachstellen eine spezifische, risikobezogene Querschnittfunktion im Unternehmen, wie zum Beispiel Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung.

      Bei der Risikoberichterstattung beschreibt die Flughafen Zürich AG die wichtigsten identifizierten Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sie sowohl im Hinblick auf die Eintretenswahrscheinlichkeit als auch auf die möglichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem werden Verantwortlichkeiten und ein terminierter Massnahmenplan definiert, der festhält, wie das entsprechende Risiko minimiert werden kann. Die Risk-Management-Organisation überwacht die Umsetzung der definierten Massnahmen laufend.

      a) Finanzielles Risk Management

      Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

      • i) Ausfallrisiko
      • ii) Liquiditätsrisiko
      • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

      i) Ausfallrisiko

      Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

      Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

      Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

      Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 21.8 Mio. (Vorjahr: CHF 27.1 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2018 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

       

      395’659

       

      314’388

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      186’667

       

      271’667

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      377’241

       

      360’525

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

       

      102’024

       

      109’902

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      21’967

       

      76’578

      Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      15’066

       

      11’685

      Übrige finanzielle Vermögenswerte

       

      6’713

       

      21

      Total maximales Ausfallrisiko

       

      1’105’337

       

      1’144’766

      ii) Liquiditätsrisiko

      Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

      (CHF in 1’000)

       

      Laufzeit bis

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Betriebskreditlimiten (committed credit lines)

       

      31.12.2019

       

      240’000

       

      240’000

      Total Kreditlimiten

       

       

       

      240’000

       

      240’000

      Beanspruchung 1)

       

       

       

      –60

       

      –1’522

      Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

       

       

       

      239’940

       

      238’478

      1) Letter of Credit und Bankgarantien.

      Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2018

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’088’448

       

      1’149’608

       

      49’983

       

      736’500

       

      363’125

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      26’149

       

      52’932

       

      438

       

      5’281

       

      47’213

      Leasingverbindlichkeiten

       

      3’010

       

      3’094

       

      1’887

       

      1’207

       

      0

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      10’520

       

      10’520

       

      2’660

       

      7’860

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      53’625

       

      53’625

       

      53’625

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      90’105

       

      90’105

       

      90’105

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’271’857

       

      1’359’884

       

      198’698

       

      750’848

       

      410’338

      Cross Currency Swap

       

      5’624

       

      5’624

       

      1’406

       

      4’218

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      5’624

       

      5’624

       

      1’406

       

      4’218

       

      0

      Total

       

      1’277’481

       

      1’365’508

       

      200’104

       

      755’066

       

      410’338

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2017

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’050’134

       

      1’123’501

       

      11’938

       

      340’250

       

      771’313

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      11’665

       

      46’576

       

      0

       

      0

       

      46’576

      Leasingverbindlichkeiten

       

      4’762

       

      4’981

       

      1’887

       

      3’094

       

      0

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      14’718

       

      14’718

       

      2’967

       

      11’751

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      39’846

       

      39’846

       

      39’846

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      83’041

       

      83’041

       

      83’041

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’204’166

       

      1’312’663

       

      139’679

       

      355’095

       

      817’889

      Cross Currency Swap

       

      6’088

       

      6’088

       

      1’218

       

      4’870

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      6’088

       

      6’088

       

      1’218

       

      4’870

       

      0

      Total

       

      1’210’254

       

      1’318’751

       

      140’897

       

      359’965

       

      817’889

      iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

      Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

      iiia) Fremdwährungsrisiko

      Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim Brasilianischem Real (BRL), Chilenischem Peso (CLP), US-Dollar (USD) und Euro (EUR) ausgesetzt.

      Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5% gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2018 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

       

       

      Verteuerung CHF plus 5%

       

      Abwertung CHF minus 5%

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      BRL

       

      –3’549

       

      0

       

      3’549

       

      0

      CLP

       

      –921

       

      0

       

      921

       

      0

      USD

       

      0

       

      –299

       

      0

       

      299

      EUR

       

      0

       

      –41

       

      0

       

      41

      31. Dezember 2018

       

      –4’470

       

      –340

       

      4’470

       

      340

      BRL

       

      –2’194

       

      0

       

      2’194

       

      0

      CLP

       

      –841

       

      0

       

      841

       

      0

      USD

       

      0

       

      –1’891

       

      0

       

      1’891

      EUR

       

      0

       

      –145

       

      0

       

      145

      31. Dezember 2017

       

      –3’035

       

      –2’036

       

      3’035

       

      2’036

      iiib) Zinssatzrisiko

      Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

      Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funktionalwährung CHF bevorzugt. Sind jedoch Fremdfinanzierungen in Fremdwährung zu attraktiveren Konditionen zu beschaffen, so werden das Fremdwährungs- und das Zinssatzrisiko abgesichert. Ziel ist es, bei solchen Fremdwährungstransaktionen fixe Zinszahlungen und Amortisationen in der Funktionalwährung CHF zu leisten.

      Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurzfristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

      Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      186’667

       

      271’667

      Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      303’812

       

      329’649

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      490’479

       

      601’316

      Flüssige Mittel

       

      361’630

       

      294’431

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      34’242

       

      20’184

      Variabel verzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      0

       

      6’004

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      395’872

       

      320’619

      Total verzinsliche Aktiven

       

      886’351

       

      921’935

       

       

       

       

       

      Anleihen (kurz- und langfristig)

       

      –1’088’448

       

      –1’050’134

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –3’010

       

      –4’762

      Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –10’520

       

      –14’718

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

       

      –1’101’978

       

      –1’069’614

      Total verzinsliche Passiven

       

      –1’101’978

       

      –1’069’614

      Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

       

       

      Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

       

      Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’574

       

      0

       

      –1’574

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –5’828

       

      0

       

      5’828

       

      0

      31. Dezember 2018

       

      –5’828

       

      1’574

       

      5’828

       

      –1’574

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’251

       

      0

       

      –1’251

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –5’203

       

      0

       

      5’203

       

      0

      31. Dezember 2017

       

      –5’203

       

      1’251

       

      5’203

       

      –1’251

      b) Verkehrswerte (Fair Values)

      Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfristigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.

      Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

      Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

      Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      31.12.2018

       

       

       

      31.12.2017

       

       

      Buchwert

       

      Fair Value

       

      Buchwert

       

      Fair Value

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      303’812

       

      307’599

       

      335’654

       

      335’654

      Total Finanzanlagen

       

      303’812

       

      307’599

       

      335’654

       

      335’654

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’088’448

       

      –1’121’597

       

      –1’050’134

       

      –1’095’379

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’088’448

       

      –1’121’597

       

      –1’050’134

       

      –1’095’379

      c) Kategorien von Finanzinstrumenten

      Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

       

      395’659

      Kurz- und langfristige Festgelder

       

      186’667

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      102’024

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      15’066

      Übrige Finanzanlagen

       

      6’713

      Total Darlehen und Forderungen

       

      706’129

       

       

       

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      303’812

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

       

      303’812

       

       

       

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

       

      95’396

      Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

       

      95’396

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’128’127

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      –53’625

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

       

      –90’105

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –1’271’857

       

       

       

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

       

      –5’624

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –5’624

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2017

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

       

      314’388

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      271’667

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      109’902

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      11’685

      Übrige Finanzanlagen

       

      11

      Total Darlehen und Forderungen

       

      707’653

       

       

       

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (kurz- und langfristig)

       

      437’103

      Übrige Finanzanlagen

       

      7’920

      Total zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen

       

      445’023

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’081’279

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      –39’846

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

       

      –83’041

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –1’204’166

       

       

       

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

       

      –6’088

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –6’088

      d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

      Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

      Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      01.01.2018

       

      31.12.2017

       

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

      Zur Veräusserung gehaltene Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      335’653

       

      101’450

       

       

      Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert 2)

       

       

       

      95’396

       

       

       

       

       

      101’450

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Cross Currency Swap

       

       

       

      –5’624

       

       

       

       

       

      –6’088

       

       

       

       

       

      –6’088

       

       

      1) Die Veränderung im Vergleich von 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 ist auf die Einführung von IFRS 9 zurückzuführen. Für weitere Ausführungen siehe auch Anhang zur Konzernrechnung, I. Grundsätze der Konzernrechnungslegung, IFRS 9 Finanzinstrumente.

      2) Der gemischte Anlagefonds des AZNF wird nach wie vor zu Marktwerten bewertet. Die Veränderungen im Marktwert werden seit dem 1. Januar 2018 erfolgswirksam verbucht (vorher via sonstiges Gesamtergebnis). Siehe auch Veränderung des Konzerneigenkapitals, Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9.

      e) Kapitalmanagement

      Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

      Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

      24.2 Mietverträge

      Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      a) Fixmietverträge

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      b) Umsatzmietverträge

      Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 24.0 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      202’615

       

      184’304

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      675’995

       

      558’469

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      403’071

       

      488’045

      Total

       

      1’281’681

       

      1’230’818

      24.3 Investitionsverpflichtungen

      Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 280 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 145 Mio.), die Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 23 Mio.), die Sanierung des Werkhofareals (CHF 15 Mio.) sowie die Sanierung der Parkinganlagen (CHF 15 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 200 Mio.

      24.4 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 26.5 Mio. (Vorjahr: CHF 15.9 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.6 Mio. (Vorjahr: CHF 12.0 Mio.).

      Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 28.8 Mio. (Vorjahr: CHF 33.5 Mio.).

      Darüber hinaus hat die Gesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. mit der brasilianischen Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários im Juni 2018 eine einjährige Schuldverschreibung abgeschlossen. Die Schuldverschreibung, die zwei Tranchen in Höhe von je BRL 150 Mio. umfasst, dient zur Finanzierung der im Konzessionsvertrag festgelegten obligatorischen Infrastrukturmassnahmen und beinhaltet unter anderem den Bau eines neuen Terminalgebäudes, die Erweiterung der Parkflächen und die Verlängerung der Piste am Flughafen Florianópolis. Zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung gewährt die Flughafen Zürich AG eine Garantie gegenüber Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários. Per Bilanzstichtag wurde eine erste Tranche der Schuldverschreibung in der Höhe von BRL 150 Mio. (CHF 38.0 Mio.) gezogen.

      Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 7.0 Mio. (Vorjahr: CHF 6.9 Mio.).

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.

      24.5 Nahestehende Personen und Gesellschaften

      Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

      • Kanton Zürich
      • Mitglieder des Verwaltungsrats
      • Mitglieder der Geschäftsleitung
      • Assoziierte Gesellschaften
      • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

      a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 98.0 Mio. (Vorjahr: CHF 98.4 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 5.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.3 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

      Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 2.7 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).

      Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 17.2 Mio. (Vorjahr: CHF 18.1 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» (Ziffer 23) enthalten.

      b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      15

       

      20

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’217

       

      117

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Josef Felder

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’000

       

      25’000

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      28’321

       

      26’226

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2018

       

      31.12.2017

      Stephan Widrig

       

      4’650

       

      3’858

      Lukas Brosi

       

      698

       

      464

      Stefan Gross

       

      515

       

      218

      Daniel Scheifele

       

      532

       

      235

      Stefan Tschudin

       

      130

       

      5

      Total

       

      6’525

       

      4’780

      Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

      c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

      Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

      (CHF in 1’000)

       

      2018

       

      2017

      Kurzfristig fällige Leistungen

       

      3’797

       

      3’774

      Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

       

      553

       

      569

      Anteilbasierte Vergütung

       

      390

       

      401

      Total

       

      4’740

       

      4’744

      24.6 Konzerngesellschaften

      Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Flughafen Zürich AG

       

      Kloten

       

      CHF 307'018'750

       

      Muttergesellschaft

      Zurich Airport International AG

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda.

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 1.8 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16'139 Mio.

       

      100.0

      A-port Chile S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'613 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A.

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V.

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 200 Mio.

       

      99.0

      Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      24.7 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

      Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

      Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

      Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

      Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

      24.8 Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb der ausländischen flughäfen

      Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau von drei ausländischen Flughäfen zuständig:

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2018 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 40.1 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im Juli 2017 hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 140 Mio.).

      Chile

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hielt bis Ende März 2018 die Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.4 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes.

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port Chile S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena in Iquique übernommen. Die Konzession begann am 1. April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Gesellschaft in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 60 Mio. (rund CHF 60 Mio.).

      24.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2018 am 7. März 2019 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

      Zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.