Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:
Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2018, erstmals angewendet werden müssen:
- IFRS 9 Finanzinstrumente
- IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
- Änderungen von IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
- Änderungen von IAS 40: Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2014–2016)
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2018 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 Finanzinstrumente enthält überarbeitete Grundsätze zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Minderung des Werts von finanziellen Vermögenswerten sowie neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.
Aufgrund der neuen Grundsätze von IFRS 9 haben sich in einigen Fällen Änderungen in der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ergeben, insbesondere im Bereich der Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF), die bisher als zum Verkauf verfügbare Wertschriften klassifiziert wurden. Neu werden die Finanzanlagen des AZNF einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. Zudem werden gemäss den neuen Grundsätzen zur Wertminderung Verluste auf finanziellen Vermögenswerten früher erfasst. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher werden Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Die Gesellschaft hat eine Analyse gemacht, die auf ihrer bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, berücksichtigt. In der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen haben sich keine Änderungen ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat sich das Eigenkapital per 1. Januar 2018 um CHF 3.8 Mio. vermindert. Die Vorjahresangaben wurden nicht angepasst, da die modifizierte Erstanwendungsmethode gewählt wurde.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt mit einem einheitlichen fünfstufigen Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt die bestehenden Grundsätze zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.
Die neuen Grundsätze von IFRS 15 haben weder auf die Umsatzerfassung noch auf das Eigenkapital per 1. Januar 2018 wesentliche Auswirkungen. Die zusätzlich erforderlichen Offenlegungen im Rahmen von IFRS 15 sind im Anhang zur Konzernrechnung entsprechend dargestellt.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2019 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2018 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Neue Standards oder Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
IFRS 16 Leasingverhältnisse
**
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
*
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Überarbeitungen und Änderungen von Standards und Interpretationen
Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen zu IAS 19)
*
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen zu IAS 28)
*
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen zu IFRS 9)
*
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015 – 2017)
*
1. Januar 2019
Geschäftsjahr 2019
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
** Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungen oder Änderungen in der Darstellung in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 Leasingverhältnisse regelt die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazugehörenden Interpretationen. Eine Analyse hat ergeben, dass aus der Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 mit Ausnahmen von zusätzlichen Offenlegungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG zu erwarten sind.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGKREIS
Für die Erschliessung der Märkte in Asien hat die Flughafen Zürich AG im April 2018 die 100%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. mit Sitz in Kuala Lumpur (Malaysia) gegründet.
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat (statt wie bisher auf den Übergang von Risiken und Chancen abzustellen).
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Leasing als Leasingnehmer
Finanzierungsleasing
Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Bewertung erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen abzüglich der kumulierten Abschreibungen und allfälliger Wertbeeinträchtigungen (Impairment). Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.
Operatives Leasing
Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Projekte in Arbeit
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach der Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt. Bereits genutzte Projekte oder Bauten, die unter der Position «Projekte in Arbeit» bilanziert sind, werden ab Beginn der Nutzung abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden auch keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen
Aufgrund der neuen Grundsätze von IFRS 9 haben sich im Bereich der Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF), die bis Ende des Geschäftsjahrs 2017 als zum Verkauf verfügbare Wertschriften klassifiziert wurden, Änderungen ergeben. Ab 1. Januar 2018 werden die Finanzanlagen des AZNF einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertbeeinträchtigungen
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).
Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist komplex. Insbesondere der Bereich der formellen Enteignungen erfordert wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl der rechtlich relevanten Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine zuverlässige Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen vom 8. Juni 2010 und vom 9. Dezember 2011 setzte das Bundesgericht den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im ersten Halbjahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere seither letztinstanzlich entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwoherschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 350.0 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 385.0 Mio.), wovon CHF 72.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 277.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 275.2 Mio. ausgewiesen.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf die durch das BAZL verfügte zulässige Lärmbelastung und unter Berücksichtigung der beim BAZL noch hängigen Änderungen im Rahmen des Betriebsreglements 2014 hat die Gesellschaft fristgerecht das Schallschutzprogramm 2015 eingereicht. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100 Mio.
Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 5, Übrige Erträge und Aufwendungen, bzw. Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2017: CHF 340.0 Mio.), wovon CHF 249.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 150.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 148.2 Mio. ausgewiesen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über Gebühren. Die wichtigste Gebühr für die Refinanzierung bildete bis zum 1. Februar 2014 eine separate Passagierlärmgebühr von CHF 5.00. Aufgrund einer Verfügung des BAZL über die Flugbetriebsgebühren vom 14. November 2013 wurde diese passagierabhängige Lärmgebühr (Lärmfünfliber) ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben, da davon auszugehen ist, dass die Mittel des Airport Zurich Noise Fund ausreichen, um die aktuell geschätzten Kosten finanzieren zu können. Falls die zukünftigen effektiven Lärmkosten deutlich über der geschätzten Grössenordnung lägen, müsste die Gebühr mittelfristig wieder erhoben werden, um die Kosten decken zu können. Es werden weiterhin Flugzeuglärmgebühren erhoben.
WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN
Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 2.9 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mir der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
644.9
11.6
237.6
0.0
894.1
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
258.6
0.0
258.8
Total Erträge mit Dritten
645.1
11.6
496.2
0.0
1’152.9
Intersegmentäre Erträge
19.3
0.0
88.3
–107.6
0.0
Total Erträge
664.4
11.6
584.5
–107.6
1’152.9
Betriebskosten
–352.1
–60.9
–276.5
107.6
–581.9
Segmentergebnis (EBITDA)
312.3
–49.3
308.0
0.0
571.0
Abschreibungen und Amortisationen
–135.1
–4.8
–104.6
0.0
–244.5
Segmentergebnis (EBIT)
177.2
–54.1
203.4
0.0
326.5
Finanzergebnis
–23.1
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–4.3
Ertragssteuern
–61.3
Gewinn
237.8
Investiertes Kapital per 31. Dezember.2018
1’901.6
109.8
1’505.4
3’516.8
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
617.5
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
231.0
Total Aktiven per 31. Dezember 2018
4’365.3
ROIC (in %)
7.3
–32.2
11.2
7.4
Investitionen
128.8
0.2
231.8
360.8
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
12.3
12.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
380.6
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
644.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
380.8
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
645.1
Intersegmentäre Erträge
19.2
0.0
5.2
10.7
2.2
–18.0
19.3
Total Erträge
400.0
15.6
75.1
188.4
3.3
–18.0
664.4
Betriebskosten
–171.0
–13.1
–33.4
–89.0
–63.6
18.0
–352.1
EBITDA
229.0
2.5
41.7
99.4
–60.3
0.0
312.3
Abschreibungen und Amortisationen
–100.6
–0.1
–24.8
–6.2
–3.4
0.0
–135.1
EBIT
128.4
2.4
16.9
93.2
–63.7
0.0
177.2
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018
1’419.2
7.1
324.2
108.8
42.3
1’901.6
ROIC (in %)
7.1
25.1
4.2
66.5
–119.3
7.3
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’323.2
2.9
306.4
65.0
38.9
1’736.4
ROIC (in %) nach FGV
8.5
66.8
4.5
116.0
–131.6
8.8
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 15.3%.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2017 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2017
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
612.4
11.6
166.9
0.0
790.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
246.0
0.0
246.2
Total Erträge mit Dritten
612.6
11.6
412.9
0.0
1’037.1
Intersegmentäre Erträge
18.9
0.0
88.6
–107.5
0.0
Total Erträge
631.5
11.6
501.5
–107.5
1’037.1
Betriebskosten
–352.3
–3.5
–205.3
107.6
–453.5
Segmentergebnis (EBITDA)
279.2
8.1
296.2
0.1
583.6
Abschreibungen und Amortisationen
–138.6
–5.3
–99.8
0.0
–243.7
Segmentergebnis (EBIT)
140.6
2.8
196.4
0.1
339.9
Finanzergebnis
–18.3
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–3.1
Gewinn aus Verkauf von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten
36.3
Ertragssteuern
–69.3
Gewinn
285.5
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2017
1’934.4
157.5
1’378.8
3’470.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
579.8
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
248.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2017
4’298.7
ROIC (in %)
5.9
1.4
12.2
8.1
Investitionen
94.4
0.1
196.2
290.7
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
13.5
13.5
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2017
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
361.3
14.7
68.6
166.8
1.0
0.0
612.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
361.5
14.7
68.6
166.8
1.0
0.0
612.6
Intersegmentäre Erträge
19.0
0.0
5.7
10.7
2.1
–18.6
18.9
Total Erträge
380.5
14.7
74.3
177.5
3.1
–18.6
631.5
Betriebskosten
–174.7
–12.5
–33.4
–89.6
–60.7
18.6
–352.3
EBITDA
205.8
2.2
40.9
87.9
–57.6
0.0
279.2
Abschreibungen und Amortisationen
–100.8
–0.1
–24.9
–8.6
–4.2
0.0
–138.6
EBIT
105.0
2.1
16.0
79.3
–61.8
0.0
140.6
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2017
1’452.3
7.4
318.2
114.0
42.5
1’934.4
ROIC (in %)
5.8
27.0
4.0
61.1
–116.4
5.9
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’337.9
2.5
296.5
62.7
38.0
1’737.6
ROIC (in %) nach FGV
7.0
64.3
4.3
97.5
–126.6
7.0
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC für das Segment «Luftsicherheit» 9.6%.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.
Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2018 CHF 14.5 Mio. (2017: CHF 14.3 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt CHF 6.0 Mio. (2017: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 432.3 Mio. (2017: CHF 400.1 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2018
2017
Passagiergebühren
251’798
238’757
Sicherheitsgebühren
175’685
165’884
PRM-Gebühren
15’554
14’675
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
443’037
419’316
Landegebühren
86’838
82’609
Flugzeuglärmgebühren
11’629
11’561
Emissionsgebühren
4’068
3’830
Parkgebühren
26’257
25’102
Frachterträge
8’919
8’667
Andere Flugbetriebsgebühren
137’711
131’769
Total Flugbetriebsgebühren
580’748
551’085
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
43’500
41’438
Deicing
11’742
12’750
Check-in
5’900
5’830
Flugzeugenergieversorgungsanlage
3’800
3’636
Übrige Entgelte
6’148
5’933
Total Aviation-Entgelte
71’090
69’587
Rückerstattung Sicherheitskosten
1’961
943
Restliche Erträge
2’868
2’626
Total übrige Aviation-Erträge
4’829
3’569
Total Aviation-Erträge
656’667
624’241
Retail, Tax & Duty Free
111’379
102’108
Food & Beverage
18’900
17’496
Werbeflächen und Promotion
18’137
18’303
Parkingerträge
81’462
79’387
Übrige Kommerzerträge
18’427
16’924
Total Kommerz- und Parkingerträge
248’305
234’218
Mieterträge und Pachtzinsen
89’994
89’234
Energie- und Nebenkostenverrechnung
21’959
21’438
Reinigung
4’712
4’872
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’686
4’254
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
121’351
119’798
Kommunikationsdienstleistungen
15’436
15’282
Übrige Dienstleistungen und Diverses
17’446
16’072
Catering
2’109
1’977
Treibstoffgebühren
8’707
8’220
Total Erträge aus Dienstleistungen
43’698
41’551
Consultingerträge
6’048
6’596
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
36’130
7’589
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
40’698
3’132
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
82’876
17’317
Total Non-Aviation-Erträge
496’230
412’884
Total Erträge
1’152’897
1’037’125
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
2018
2017
Flugbetriebsgebühren
580’748
551’085
Aviation-Entgelte
71’090
69’587
Übrige Aviation-Erträge
4’624
3’364
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
656’462
624’036
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
205
205
Total Aviation-Erträge
656’667
624’241
Kommerz- und Parkingerträge
81’738
79’246
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
30’763
30’146
Erträge aus Dienstleistungen
42’238
40’135
Erträge aus dem internationalen Geschäft
82’876
17’317
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
237’615
166’844
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
258’615
246’040
Total Non-Aviation-Erträge
496’230
412’884
Total Erträge
1’152’897
1’037’125
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2018
2017
Löhne und Gehälter
158’551
151’131
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
21’617
23’170
Sozialversicherungsbeiträge
14’326
14’114
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
16’989
13’043
Total Personalaufwand
211’483
201’458
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)
1’735
1’618
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)
1’757
1’713
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
120
118
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 140 Aktien (Vorjahr 151 Aktien) im Wert von CHF 28ʼ506 (Vorjahr CHF 33ʼ644) abgegeben.
Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, welcher auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2018
2017
2017 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
390
401
1’921
205.20
Mitglieder des Kaders
772
760
3’560
205.20
Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)
–36
16
Total
1’126
1’177
5’481
1) Im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2017.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Erreichungsgrad des massgebenden Unternehmesergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2018 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2019), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 7ʼ150 Aktien vergütet werden müssen.
Bonusprogramm Verwaltungsrat
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2018
2017
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
20’973
20’830
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
12’111
11’768
Weitere Betriebskosten
9’235
7’478
Versicherungen und Selbstbehalte
3’599
3’201
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
3’200
3’030
Kosten eigener Fahrzeugpark
2’116
2’201
Kommunikationskosten
2’138
1’817
Passagierdienste
1’382
1’246
Total andere Betriebskosten
54’754
51’571
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2018
2017
Aktivierte Eigenleistungen
14’450
14’649
Übrige Erträge
1’020
5’101
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
15’470
19’750
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–40’698
–3’132
Übrige Aufwendungen
–63’841
–2’168
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–104’539
–5’300
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.5 Mio. (Vorjahr CHF 14.6 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
In der Position «Andere Erträge» war im Vorjahr eine Abschlagszahlung von CHF 4.8 Mio. im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF 40.7 Mio. (Vorjahr CHF 3.1 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In der Position «Übrige Aufwendungen» ist die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. verbucht (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen). Weiter enthalten sind Buchverluste aus Anlageabgängen (CHF 1.3 Mio.), eine Kostenbeteiligung am neuen Schiessstand der Kantonspolizei (CHF 3.0 Mio.) sowie Aufwendungen aus variablen Konzessionszahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäft (CHF 1.4 Mio.).
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2018
2017
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–10’960
–12’178
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–796
–1’072
Leasingzinsen
–135
–195
Übriger Zinsaufwand
–1’375
–710
Verluste auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
–6’205
–2’222
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
–1’859
–1’355
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–3’123
–843
Währungsverluste
0
–1’493
Übriger Finanzaufwand
–2’694
–4’063
Total Finanzaufwand
–27’147
–24’131
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
621
3’183
Übriger Zinsertrag
3’255
1’287
Währungsgewinne
50
650
Übriger Finanzertrag
157
687
Total Finanzertrag
4’083
5’807
Finanzergebnis
–23’064
–18’324
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen konnte im Vorjahresvergleich dank der im Mai 2017 zu günstigeren Konditionen refinanzierten Anleihe um CHF 1.2 Mio. auf CHF –11.0 Mio. gesenkt werden.
Aufgrund der neuen Vorschriften von IRFS 9 Finanzinstrumente müssen teilweise auch nicht realisierte Verluste auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund erfolgswirksam verbucht werden (bisher Verbuchung im Eigenkapital). Dies hat dazu beigetragen, dass die Verluste von CHF –2.2 Mio. auf CHF –6.2 Mio. angewachsen sind.
Aus der Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von CHF –1.9 Mio. (Vorjahr CHF –1.4 Mio.). Weiter fiel aus der Barwertanpassung der Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen in Brasilien und Chile ein Aufwand von CHF –3.1 Mio. (Vorjahr CHF –0.8 Mio.) an.
Der im Vorjahresvergleich um CHF 2.0 Mio. höhere übrige Zinsertrag ist im Wesentlichen auf höhere durchschnittliche Bankguthaben der Konzerngesellschaften in Brasilien und Chile zurückzuführen.
7 Gewinn aus dem verkauf von zur veräusserung gehaltenen Vermögenswerten
Die Flughafen Zürich AG hatte am 15. April 2016 eine Vereinbarung zum Verkauf ihrer 5%-Beteiligung an Bangalore International Airport Ltd. (BIAL), der Eigentümer- und Betriebsgesellschaft des internationalen Flughafens im indischen Bengaluru, zum Preis von USD 48.9 Mio. unterzeichnet. Die Beteiligung an BIAL wurde auf diesen Zeitpunkt letztmals gemäss der bisher angewandten Equitymethode bewertet und in der Position «Zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert» im Umlaufvermögen der Konzernbilanz der Flughafen Zürich AG ausgewiesen. Die Verkaufstransaktion konnte am 24. März 2017 abgeschlossen werden. Es resultierte ein Veräusserungsgewinn (vor Steuern) in Höhe von CHF 36.3 Mio.
8 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2018
2017
Steuern des laufenden Jahres
78’175
73’027
Steuern der Vorjahre
–94
–3’610
Total laufende Ertragssteuern
78’081
69’417
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
–16’788
–167
Total latente Ertragssteuern
–16’788
–167
Total Ertragssteuern
61’293
69’250
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Gewinn vor Ertragssteuern
299’134
354’777
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.5% (2017: 20.5%)
61’286
72’686
Steuereffekte aus Vorperioden
–94
–2’787
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
–124
–932
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
1’122
343
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
404
–138
Verschiedene Überleitungsposten
–1’301
78
Total Ertragssteuern
61’293
69’250
9 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Anlagen in Leasing
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2017
108.7
1’689.2
4’288.6
147.4
275.7
21.8
6’531.4
Zugänge
10.0
136.9
146.9
Abgänge
–3.4
–87.2
–18.7
–109.3
Transfers
26.2
110.3
–161.5
16.4
–8.6
Änderung im Konsolidierungskreis
0.1
0.1
Bestand per 31. Dezember 2017
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Bestand per 1. Januar 2018
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Zugänge
194.7
194.7
Abgänge
–3.6
–54.6
–16.3
–74.5
Transfers
50.6
59.9
–132.7
15.8
–6.4
Reklassifizierung
–61.0
61.0
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
–0.2
Bestand per 31. Dezember 2018
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2017
0.0
–822.6
–2’728.8
0.0
–194.8
–16.6
–3’762.8
Zugänge
–60.8
–156.4
–15.6
–1.4
–234.2
Abgänge
2.8
86.6
18.4
107.8
Bestand per 31. Dezember 2017
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Zugänge
–62.2
–150.7
–15.2
–1.4
–229.5
Abgänge
3.5
53.7
15.6
72.8
Reklassifizierung
40.9
–40.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2017
0.0
–10.2
–1.1
–1.1
–0.1
0.0
–12.5
Zugänge
–1.3
–1.3
Abgänge
0.7
0.1
0.3
1.1
Transfers
–1.4
–0.1
2.4
–0.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2017
0.0
–10.9
–1.1
0.0
–0.7
0.0
–12.7
Zugänge
–0.7
–0.7
Abgänge
0.8
0.1
0.3
1.2
Transfers
–0.7
0.7
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
0.0
–12.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
118.7
820.5
1’512.0
122.8
80.8
3.8
2’658.6
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
118.7
789.5
1’439.7
184.8
80.9
2.4
2’616.0
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 194.7 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 136.9 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 33.0 Mio.)
- Erstellung Multiple Entry Piste 16 und Schnellabrollwege Piste 28 (CHF 17.6 Mio.)
-
Erweiterung der Standplätze Süd (CHF 17.1 Mio.)
Leasing Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA)
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) sowie der sich damals im Bau befindenden Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) eingetreten. Aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der beiden Anlagen wurde per 1. August 2003 je eine erste Tranche der definitiven Leasingverträge über einen Gesamtbetrag von CHF 84.5 Mio. in Kraft gesetzt. In den Jahren 2004 bis 2014 sind weitere elf Tranchen im Gesamtwert von CHF 28.2 Mio. dazugekommen. Der Leasingrahmenvertrag sowie auch die entsprechenden Leasingverträge sind vom Sachverhalt her als Finanzierungsleasing einzustufen und wurden deshalb bilanziert. Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden geleasten Anlagen wurden ab Zeitpunkt der Fertigstellung abgeschrieben. Das Leasing für die Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage (GSA) endete am 31. Dezember 2016. Das Finanzierungsleasing der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) läuft bis 31. Juli 2020.
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF 229.5 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2018 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2017
950
119’186
120’136
Zugänge
0
92’123
92’123
Bestand per 31. Dezember 2017
950
211’309
212’259
Bestand per 1. Januar 2018
950
211’309
212’259
Zugänge
0
95’387
95’387
Bestand per 31. Dezember 2018
950
306’696
307’646
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2017
0
0
0
Zugänge
0
–352
–352
Bestand per 31. Dezember 2017
0
–352
–352
Bestand per 1. Januar 2018
0
–352
–352
Zugänge
0
–240
–240
Bestand per 31. Dezember 2018
0
–592
–592
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
950
210’957
211’907
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
950
306’104
307’054
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 306.1 Mio. (Vorjahr: CHF 211.0 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 373.3 Mio. (Vorjahr: CHF 242.6 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2017
188’558
0
76’357
Zugänge
0
51’294
434
Abgänge
0
0
–425
Transfer
0
0
8’596
Änderungen im Konsolidierungskreis
0
25’800
0
Bestand per 31. Dezember 2017
188’558
77’094
84’962
Bestand per 1. Januar 2018
188’558
77’094
84’962
Zugänge
0
66’763
3’937
Abgänge
–34’529
0
–2’142
Transfer
0
0
6’378
Umrechnungsdifferenzen
0
–13’382
–758
Bestand per 31. Dezember 2018
154’029
130’475
92’377
Abschreibungen/Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2017
–52’935
0
–65’951
Zugänge
–3’941
–1’901
–4’390
Abgänge
0
0
391
Bestand per 31. Dezember 2017
–56’876
–1’901
–69’950
Bestand per 1. Januar 2018
–56’876
–1’901
–69’950
Zugänge
–3’416
–5’586
–6’804
Abgänge
0
0
2’142
Umrechnungsdifferenzen
0
2’644
120
Bestand per 31. Dezember 2018
–60’292
–4’843
–74’492
Nettobuchwert per 31. Dezember 2017
131’682
75’193
15’012
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
93’737
125’632
17’885
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Gestützt auf die Bundesgerichtsentscheide des ersten Halbjahrs 2018 in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum konnte die Flughafen Zürich AG per 30. Juni 2018 eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen um CHF 34.5 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2018 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 93.7 Mio. (Vorjahr: CHF 131.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 125.6 Mio. (Vorjahr: CHF 75.2 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 30.4 Mio. (Vorjahr: CHF 24.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, sowie mit CHF 95.2 Mio. (Vorjahr: CHF 50.8 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.1 Mio. (Vorjahr: CHF 11.7 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 9, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2018 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 399 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)
12’323
13’518
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
12’323
13’518
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten in den ersten Konzessionsjahren. Ende 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Kommerzbereich sowie den Flugbetriebsleiter.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 22.2 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2018) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Unabhängig davon ist der Schiedsspruch schon jetzt bindend und vollstreckbar. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S. A.
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Erträge
96’299
122’219
Verlust
–17’316
–12’272
Gesamtergebnis
–17’316
–12’272
Anlagevermögen
607’805
676’421
Umlaufvermögen
31’669
40’335
Langfristiges Fremdkapital
–498’857
–442’898
Kurzfristiges Fremdkapital
–44’089
–167’849
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–47’238
–51’936
Nettoreinvermögen
49’290
54’073
Beteiligungsquote
25.0%
25.0%
Buchwert der assoziierten Beteiligung
12’323
13’518
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
21’967
76’578
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
377’241
360’525
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
399’208
437’103
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2018 zwischen 0.00% und 2.625% (2017: zwischen 0.00% und 2.625%). Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
102’610
110’663
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–586
–761
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
102’024
109’902
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 21.8 Mio. (2017: CHF 27.1 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2018 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Schweiz
35’013
41’927
Europa
9’110
10’004
Andere
7’670
6’031
Total Aviation
51’793
57’962
Schweiz
44’918
50’400
Europa
67
247
Lateinamerika
5’785
1’973
Andere
47
81
Total Non-Aviation
50’817
52’701
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
102’610
110’663
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
2.5
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
88’039
9’683
2’050
2’838
102’610
Erwarteter Kreditverlust
–248
–145
–51
–142
–586
(CHF in 1’000)
31.12.2017
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
2.5
4.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
88’719
12’269
1’428
8’247
110’663
Erwarteter Kreditverlust
–222
–179
–36
–325
–761
Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen
14’686
11’119
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
380
566
Vorausbezahlte Leistungen
61’712
21’923
Aktive Rechnungsabgrenzungen
76’778
33’608
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
11’812
5’600
Sonstige Forderungen
627
1’712
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
89’217
40’920
davon Finanzinstrumente
15’066
11’685
davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
74’151
29’235
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.
16 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2018
31.12.2017
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
213
0
227
0
Post- und Bankguthaben
273’288
34’242
225’346
20’184
Call- und Festgelder 1)
122’371
0
89’042
0
Total flüssige Mittel
395’872
34’242
314’615
20’184
Kurzfristige Festgelder 2)
149’167
0
230’000
0
Langfristige Festgelder 2)
37’500
0
41’667
0
Total Festgelder
186’667
0
271’667
0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
17 Aktienkapital und Reserven
(Anzahl Aktien)
Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)
Eigene Aktien
Total Aktien im Umlauf
Bestand per 1. Januar 2017
30’701’875
5’713
30’696’162
Erwerb von eigenen Aktien
2’349
–2’349
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–5’968
5’968
Bestand per 31. Dezember 2017
30’701’875
2’094
30’699’781
Erwerb von eigenen Aktien
5’185
–5’185
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–5’624
5’624
Bestand per 31. Dezember 2018
30’701’875
1’655
30’700’220
Aktienrechte
Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.
Eigene Aktien
Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.5, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.
Verkehrswertreserve
Diese Reserve enthielt bis zum 31. Dezember 2017 die kumulativen Verkehrswertanpassungen auf als zum Verkauf gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund.
Umrechnungsdifferenzen
Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.
Gewinn je Aktie
Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:
2018
2017
Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF
237’832’160
285’224’564
Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’691’512
30’698’833
Einfluss der verwässernden Aktien
8’873
7’046
Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’700’385
30’705’879
Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF
7.75
9.29
Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF
7.75
9.29
Ausschüttungsbegrenzung
Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 153.9 Mio. (Vorjahr: CHF 154.0 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.
Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung
Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:
2018
2017
Öffentliche Hand
38.60%
38.60%
Private
6.50%
4.69%
Unternehmungen
4.60%
4.55%
Pensionskassen
2.09%
1.96%
Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)
25.78%
26.58%
Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre
22.43%
23.62%
Total
100.00%
100.00%
Anzahl Aktionäre
13’592
9’862
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:
2018
2017
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
18 Finanzverbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Anleihen
1’050’244
1’050’134
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25’711
11’665
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
1’655
3’010
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
7’860
11’751
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’085’470
1’076’560
Anleihen
38’204
0
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
438
0
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’355
1’752
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’660
2’967
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
42’657
4’719
Total Finanzverbindlichkeiten
1’128’127
1’081’279
Im Geschäftsjahr 2018 wurden in Übereinstimmung mit den bestehenden Leasingverträgen insgesamt CHF 1.8 Mio. der ausstehenden Leasingverbindlichkeiten zurückbezahlt (Vorjahr: CHF 1.7 Mio.).
Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Bankkredite der Tochtergesellschaften in Brasilien und Chile.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2018
31.12.2018
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Buchwert
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungs- termin
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
Anleihe
300’000
299’816
2012 – 2020
1.250%
nein
3.7.
Anleihe
400’000
399’792
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
350’636
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
52’495
25’711
2023 – 2047
n/a
nein
n/a
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
1’195
1’655
2019 – 2020
3.476%
nein
1. des Monats
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
7’860
7’860
2022
6.200%
nein
n/a
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’085’470
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.
Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 239.9 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Fällig innerhalb 1 Jahrs
42’657
4’719
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
701’497
314’455
Fällig nach 5 Jahren
383’973
762’105
Total Finanzverbindlichkeiten
1’128’127
1’081’279
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2017
Cash Flows
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2018
(CHF in 1’000)
Zu-(+)/Abgänge(-)
Fremdwährungs- bewegungen
Wertveränderungen
Anleihen
1’050’134
110
1’050’244
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
11’665
16’656
–2’610
25’711
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
3’010
–1’355
1’655
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
11’751
–2’822
–1’069
7’860
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’076’560
0
12’479
–3’679
110
1’085’470
Anleihen
0
40’582
–2’378
0
38’204
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
0
74
364
438
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’752
–397
1’355
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’967
9
7
–323
2’660
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
4’719
40’591
–316
–2’337
0
42’657
Total Finanzverbindlichkeiten
1’081’279
40’591
12’163
–6’016
110
1’128’127
Übersicht Leasingverbindlichkeiten
Die unten dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den unter Ziffer 9, Sachanlagen, dargestellten Leasingvertrag für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA), wobei der Zinssatz der entsprechenden Leasingverbindlichkeit per Bilanzstichtag 3.476% beträgt.
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Zukünftige Minimumleasingzahlungen
Fällig innerhalb 1 Jahrs
1’887
1’887
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
1’207
3’094
Fällig nach 5 Jahren
0
0
Total zukünftige Minimumleasingzahlungen
3’094
4’981
Zukünftige Zinsen
–84
–219
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
3’010
4’762
Fällig innerhalb 1 Jahrs
1’815
1’752
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
1’195
3’010
Fällig nach 5 Jahren
0
0
19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2017
320’218
119’656
439’874
Auszahlung 1)
–4’563
–17’319
–21’882
Reduktion Rückstellung
0
0
0
Barwertanpassung 2)
968
387
1’355
Bestand per 31. Dezember 2017
316’623
102’724
419’347
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
34’140
15’980
50’120
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
282’483
86’744
369’227
Bestand per 1. Januar 2018
316’623
102’724
419’347
Auszahlung 1)
–8’263
–12’617
–20’880
Auflösung Rückstellung
–34’529
0
–34’529
Bildung Rückstellung
0
57’556
57’556
Barwertanpassung 2)
1’352
507
1’859
Bestand per 31. Dezember 2018
275’183
148’170
423’353
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
21’273
9’983
31’256
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
253’910
138’187
392’097
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.
Rückstellung für formelle Enteignungen
Im ersten Halbjahr 2018 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Diese Bundesgerichtsentscheide ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 385.0 auf CHF 350.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 30. Juni 2018 um CHF 34.5 Mio. (nominal CHF 35.0 Mio.) reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 350.0 Mio., wovon CHF 72.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 277.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 275.2 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme beträgt aufgrund eines leicht gesunkenen Zinsniveaus 0.25% (Vorjahr: 0.35%). Es wird nach wie vor damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2025 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz
Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurden per 30. Juni 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurückgestellt (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio., wovon CHF 249.1 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 150.9 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2018 zum Barwert von CHF 148.2 Mio. ausgewiesen. Der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme erhöhte sich trotz leicht gesunkenem Zinsniveau auf 0.35% (Vorjahr: 0.25%), da die durchschnittliche Frist der künftigen Auszahlungen aufgrund des erweiterten Schallschutzprogramms zugenommen hat. Es wird momentan damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 (bisher 2025) abgeschlossen werden können.
20 Airport Zurich Noise Fund
Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.
Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.
Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.
Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
443’505
457’924
Total Einnahmen Lärmgebühren
11’945
11’557
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–12’617
–17’320
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–8’629
–5’133
Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis
434’204
447’028
Operative Kosten
–3’402
–3’295
Zinsertrag aus Finanzanlagen
1’109
1’730
Marktwertveränderungen und realisierte Kursgewinne/-verluste auf Finanzanlagen
–6’506
–1’958
Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember
425’405
443’505
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
34’242
20’184
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
21’967
76’578
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
377’241
360’525
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
–8’045
–13’782
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
425’405
443’505
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:
(CHF in 1’000)
2019
2020
2021
2022
2023ff.
Total
Flüssige Mittel
34’242
34’242
AAA
9’412
13’929
44’549
15’180
66’848
149’918
AA+/AA/AA–
10’552
1’841
10’119
68’061
90’573
A+/A/A–
2’003
1’573
3’912
20’242
35’591
63’321
Ohne Rating
95’396
95’396
Übrige 1)
–8’045
–8’045
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
48’164
17’343
48’461
45’541
265’896
425’405
in %
11.3
4.1
11.4
10.7
62.5
100.0
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht von einem unveränderten Steuersatz von 20.5% aus. Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.
Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar
–61’687
–49’409
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
2’617
–12’947
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
16’736
669
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember
–42’334
–61’687
davon latente Steuerguthaben
1’950
0
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–44’284
–61’687
Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:
31.12.2018
31.12.2017
Aktiven
Passiven
Aktiven
Passiven
Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen
–15’011
–17’845
Beteiligungen und übrige Finanzanlagen
–1’321
–1’321
Erneuerungsfonds
–35’588
–34’461
Fluglärmthematik
–24’224
–37’551
Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten
50
28
Vorsorgeverpflichtung
31’848
28’134
Diverse Positionen
1’950
–38
1’329
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto
33’848
–76’182
29’491
–91’178
Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten
–31’898
31’898
–29’491
29’491
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto
1’950
–44’284
0
–61’687
22 Leistungen an Arbeitnehmer
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Nettovorsorgeverpflichtungen
–143’466
–125’560
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
–11’889
–11’678
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
–155’355
–137’238
22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2018 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 95.1% (Vorjahr: 100.0%) auf.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2%. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2018 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2018 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen
–652’069
–642’408
Marktwert des Planvermögens
508’603
516’848
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen
–143’466
–125’560
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–642’408
–657’505
Laufender Dienstzeitaufwand
–21’379
–22’912
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–4’089
–3’867
Arbeitnehmerbeiträge
–11’504
–11’219
Ausbezahlte Leistungen
30’674
29’477
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–16’181
–1’523
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
0
20’122
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
12’818
5’019
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–652’069
–642’408
Per 31. Dezember 2018 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 17.0 Jahre (Vorjahr: 17.4 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar
516’848
474’872
Arbeitgeberbeiträge
17’198
18’097
Arbeitnehmerbeiträge
11’504
11’219
Ausbezahlte Leistungen
–30’674
–29’477
Administrationskosten
–238
–258
Zinserträge auf Planvermögen
3’364
2’858
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
–9’399
39’537
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember
508’603
516’848
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–125’560
–182’633
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–22’342
–24’179
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
–12’762
63’155
Arbeitgeberbeiträge
17’198
18’097
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–143’466
–125’560
Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 18.6 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Laufender Dienstzeitaufwand
–21’379
–22’912
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–725
–1’009
Administrationskosten
–238
–258
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag
–22’342
–24’179
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–16’181
–1’523
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
0
20’122
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
12’818
5’019
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge
–9’399
39’537
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag
–12’762
63’155
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
(in % oder Jahren)
2018
2017
Diskontierungssatz per 31. Dezember
0.80
0.65
Inflation
0.75
0.50
Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)
1.50
1.00
Künftige Rentenerhöhungen
0.00
0.00
Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):
Frauen (Alter 45)
25.7
25.5
Frauen (Alter 65)
23.8
23.7
Männer (Alter 45)
23.7
23.5
Männer (Alter 65)
21.8
21.7
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2018 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation 2016 Modell (CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50% ermittelt. Aus der erstmaligen Anwendung des CMI-Modells per 31. Dezember 2017 resultierte eine Verminderung der Vorsorgeverpflichtung um CHF 15.7 Mio., die im Vorjahr als Teil der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
(in %)
31.12.2018
31.12.2017
Anlagekategorie
Flüssige Mittel
4.7
4.1
Aktien
33.3
34.8
Obligationen
36.8
34.9
Immobilien
17.0
16.9
Andere
8.2
9.3
Total
100.0
100.0
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):
2018 Effekt auf DBO
2017 Effekt auf DBO
(CHF in 1’000)
+0.25%
–0.25%
+0.25%
–0.25%
Diskontierungssatz
–24’127
26’083
–23’769
25’696
Künftige Lohnerhöhungen
1’956
–1’304
1’285
–642
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
1’956
–1’304
1’285
–642
Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.9 Mio. (Vorjahr: CHF 11.7 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.3 Jahre (Vorjahr: 9.2 Jahre) beträgt.
23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände
28’964
37’457
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
7’373
7’373
Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen
25’882
38’211
Übrige passive Rechnungsabgrenzungen
27’886
13’464
Passive Rechnungsabgrenzungen
90’105
96’505
Cross Currency Swap
5’624
6’088
Personalguthaben (Ferien und Überzeit)
4’636
4’078
An- und Vorauszahlungen von Kunden
7’819
9’225
Sozialversicherungsbeiträge
19
5’919
Andere Verpflichtungen
3’556
4’083
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
111’759
125’898
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
62’219
83’041
davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
5’624
6’088
davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente
43’916
36’769
24 Weitere Angaben
24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung
Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.
Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.
Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:
- Risikopolitische Ziele und Grundsätze
- Risk-Management-Organisation
- Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
- Risikoberichterstattung
- Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems
Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, welche die folgenden Rollen umfasst:
Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).
Abteilung Risk Management & Versicherungen
Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.
Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)
Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).
Fachstellen
In Abstimmung mit der Abteilung Risk Management & Versicherungen übernehmen die Fachstellen eine spezifische, risikobezogene Querschnittfunktion im Unternehmen, wie zum Beispiel Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung.
Bei der Risikoberichterstattung beschreibt die Flughafen Zürich AG die wichtigsten identifizierten Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sie sowohl im Hinblick auf die Eintretenswahrscheinlichkeit als auch auf die möglichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem werden Verantwortlichkeiten und ein terminierter Massnahmenplan definiert, der festhält, wie das entsprechende Risiko minimiert werden kann. Die Risk-Management-Organisation überwacht die Umsetzung der definierten Massnahmen laufend.
a) Finanzielles Risk Management
Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:
- i) Ausfallrisiko
- ii) Liquiditätsrisiko
- iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.
i) Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.
Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.
Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.
Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 21.8 Mio. (Vorjahr: CHF 27.1 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2018 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Flüssige Mittel (ohne Bargeld)
395’659
314’388
Festgelder (kurz- und langfristig)
186’667
271’667
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
377’241
360’525
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
102’024
109’902
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
21’967
76’578
Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen
15’066
11’685
Übrige finanzielle Vermögenswerte
6’713
21
Total maximales Ausfallrisiko
1’105’337
1’144’766
ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.
Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:
(CHF in 1’000)
Laufzeit bis
31.12.2018
31.12.2017
Betriebskreditlimiten (committed credit lines)
31.12.2019
240’000
240’000
Total Kreditlimiten
240’000
240’000
Beanspruchung 1)
–60
–1’522
Total nicht beanspruchte Kreditlimiten
239’940
238’478
1) Letter of Credit und Bankgarantien.
Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2018
Anleihen
1’088’448
1’149’608
49’983
736’500
363’125
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
26’149
52’932
438
5’281
47’213
Leasingverbindlichkeiten
3’010
3’094
1’887
1’207
0
Übrige Finanzverbindlichkeiten
10’520
10’520
2’660
7’860
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
53’625
53’625
53’625
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
90’105
90’105
90’105
0
0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’271’857
1’359’884
198’698
750’848
410’338
Cross Currency Swap
5’624
5’624
1’406
4’218
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
5’624
5’624
1’406
4’218
0
Total
1’277’481
1’365’508
200’104
755’066
410’338
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2017
Anleihen
1’050’134
1’123’501
11’938
340’250
771’313
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
11’665
46’576
0
0
46’576
Leasingverbindlichkeiten
4’762
4’981
1’887
3’094
0
Übrige Finanzverbindlichkeiten
14’718
14’718
2’967
11’751
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
39’846
39’846
39’846
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
83’041
83’041
83’041
0
0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’204’166
1’312’663
139’679
355’095
817’889
Cross Currency Swap
6’088
6’088
1’218
4’870
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
6’088
6’088
1’218
4’870
0
Total
1’210’254
1’318’751
140’897
359’965
817’889
iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.
Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
iiia) Fremdwährungsrisiko
Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim Brasilianischem Real (BRL), Chilenischem Peso (CLP), US-Dollar (USD) und Euro (EUR) ausgesetzt.
Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5% gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2018 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.
Verteuerung CHF plus 5%
Abwertung CHF minus 5%
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
BRL
–3’549
0
3’549
0
CLP
–921
0
921
0
USD
0
–299
0
299
EUR
0
–41
0
41
31. Dezember 2018
–4’470
–340
4’470
340
BRL
–2’194
0
2’194
0
CLP
–841
0
841
0
USD
0
–1’891
0
1’891
EUR
0
–145
0
145
31. Dezember 2017
–3’035
–2’036
3’035
2’036
iiib) Zinssatzrisiko
Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.
Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funktionalwährung CHF bevorzugt. Sind jedoch Fremdfinanzierungen in Fremdwährung zu attraktiveren Konditionen zu beschaffen, so werden das Fremdwährungs- und das Zinssatzrisiko abgesichert. Ziel ist es, bei solchen Fremdwährungstransaktionen fixe Zinszahlungen und Amortisationen in der Funktionalwährung CHF zu leisten.
Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurzfristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.
Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Festgelder (kurz- und langfristig)
186’667
271’667
Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
303’812
329’649
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
490’479
601’316
Flüssige Mittel
361’630
294’431
Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund
34’242
20’184
Variabel verzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0
6’004
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
395’872
320’619
Total verzinsliche Aktiven
886’351
921’935
Anleihen (kurz- und langfristig)
–1’088’448
–1’050’134
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–3’010
–4’762
Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–10’520
–14’718
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–1’101’978
–1’069’614
Total verzinsliche Passiven
–1’101’978
–1’069’614
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:
Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte
Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’574
0
–1’574
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–5’828
0
5’828
0
31. Dezember 2018
–5’828
1’574
5’828
–1’574
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’251
0
–1’251
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–5’203
0
5’203
0
31. Dezember 2017
–5’203
1’251
5’203
–1’251
b) Verkehrswerte (Fair Values)
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der übrigen kurzfristigen Forderungen und des kurzfristigen Fremdkapitals entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
303’812
307’599
335’654
335’654
Total Finanzanlagen
303’812
307’599
335’654
335’654
Anleihen
–1’088’448
–1’121’597
–1’050’134
–1’095’379
Total Finanzverbindlichkeiten
–1’088’448
–1’121’597
–1’050’134
–1’095’379
c) Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen
395’659
Kurz- und langfristige Festgelder
186’667
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
102’024
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
15’066
Übrige Finanzanlagen
6’713
Total Darlehen und Forderungen
706’129
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
303’812
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen
303’812
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)
95’396
Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen
95’396
Finanzverbindlichkeiten
–1’128’127
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–53’625
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–90’105
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’271’857
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)
–5’624
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–5’624
(CHF in 1’000)
31.12.2017
Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen
314’388
Festgelder (kurz- und langfristig)
271’667
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
109’902
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
11’685
Übrige Finanzanlagen
11
Total Darlehen und Forderungen
707’653
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (kurz- und langfristig)
437’103
Übrige Finanzanlagen
7’920
Total zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen
445’023
Finanzverbindlichkeiten
–1’081’279
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–39’846
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–83’041
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’204’166
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)
–6’088
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–6’088
d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
(CHF in 1’000)
31.12.2018
01.01.2018
31.12.2017
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Zur Veräusserung gehaltene Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert 1)
335’653
101’450
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert 2)
95’396
101’450
Cross Currency Swap
–5’624
–6’088
–6’088
1) Die Veränderung im Vergleich von 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 ist auf die Einführung von IFRS 9 zurückzuführen. Für weitere Ausführungen siehe auch Anhang zur Konzernrechnung, I. Grundsätze der Konzernrechnungslegung, IFRS 9 Finanzinstrumente.
2) Der gemischte Anlagefonds des AZNF wird nach wie vor zu Marktwerten bewertet. Die Veränderungen im Marktwert werden seit dem 1. Januar 2018 erfolgswirksam verbucht (vorher via sonstiges Gesamtergebnis). Siehe auch Veränderung des Konzerneigenkapitals, Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9.
e) Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.
Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.
Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.
24.2 Mietverträge
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
a) Fixmietverträge
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
b) Umsatzmietverträge
Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 24.0 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2018
31.12.2017
Fälligkeit bis 1 Jahr
202’615
184’304
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
675’995
558’469
Fälligkeit über 5 Jahre
403’071
488’045
Total
1’281’681
1’230’818
24.3 Investitionsverpflichtungen
Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 280 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 145 Mio.), die Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 23 Mio.), die Sanierung des Werkhofareals (CHF 15 Mio.) sowie die Sanierung der Parkinganlagen (CHF 15 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 200 Mio.
24.4 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 26.5 Mio. (Vorjahr: CHF 15.9 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.6 Mio. (Vorjahr: CHF 12.0 Mio.).
Im Zusammenhang mit der Konzession für den Flughafen in Florianópolis ist die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. eine Erfüllungsgarantie gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 28.8 Mio. (Vorjahr: CHF 33.5 Mio.).
Darüber hinaus hat die Gesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. mit der brasilianischen Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários im Juni 2018 eine einjährige Schuldverschreibung abgeschlossen. Die Schuldverschreibung, die zwei Tranchen in Höhe von je BRL 150 Mio. umfasst, dient zur Finanzierung der im Konzessionsvertrag festgelegten obligatorischen Infrastrukturmassnahmen und beinhaltet unter anderem den Bau eines neuen Terminalgebäudes, die Erweiterung der Parkflächen und die Verlängerung der Piste am Flughafen Florianópolis. Zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung gewährt die Flughafen Zürich AG eine Garantie gegenüber Simplific Pavarini Distribuidora de Títulos e Valores Mobiliários. Per Bilanzstichtag wurde eine erste Tranche der Schuldverschreibung in der Höhe von BRL 150 Mio. (CHF 38.0 Mio.) gezogen.
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Rückbürgschaften für Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Rückbürgschaften auf insgesamt CHF 7.0 Mio. (Vorjahr: CHF 6.9 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch.
24.5 Nahestehende Personen und Gesellschaften
Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:
- Kanton Zürich
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- Assoziierte Gesellschaften
- BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 98.0 Mio. (Vorjahr: CHF 98.4 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 5.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.3 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.
Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 2.7 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.3 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).
Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 17.2 Mio. (Vorjahr: CHF 18.1 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» (Ziffer 23) enthalten.
b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2018
31.12.2017
Andreas Schmid
Präsident
15
20
Vincent Albers
Mitglied
2’217
117
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’000
25’000
Stephan Gemkow
Mitglied
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
28’321
26’226
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2018
31.12.2017
Stephan Widrig
4’650
3’858
Lukas Brosi
698
464
Stefan Gross
515
218
Daniel Scheifele
532
235
Stefan Tschudin
130
5
Total
6’525
4’780
Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:
(CHF in 1’000)
2018
2017
Kurzfristig fällige Leistungen
3’797
3’774
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
553
569
Anteilbasierte Vergütung
390
401
Total
4’740
4’744
24.6 Konzerngesellschaften
Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Flughafen Zürich AG
Kloten
CHF 307'018'750
Muttergesellschaft
Zurich Airport International AG
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda.
Rio de Janeiro
BRL 1.8 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
A-port S.A.
Santiago de Chile
CLP 16'139 Mio.
100.0
A-port Chile S.A.
Santiago de Chile
CLP 10'613 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A.
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A.
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A.
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V.
Tegucigalpa
HNL 200 Mio.
99.0
Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A.
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
24.7 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.
Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).
Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.
24.8 Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb der ausländischen flughäfen
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau von drei ausländischen Flughäfen zuständig:
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2018 betrug das Verkehrsvolumen 3.8 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 40.1 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im Juli 2017 hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Derzeit erwartet die Flughafen Zürich AG in den ersten fünf Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 140 Mio.).
Chile
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hielt bis Ende März 2018 die Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich 41 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.4 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port Chile S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena in Iquique übernommen. Die Konzession begann am 1. April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal vorgeschriebenen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Gesellschaft in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 60 Mio. (rund CHF 60 Mio.).
24.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2018 am 7. März 2019 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven des Konzerns zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.