Schallschutz
Durch den Einbau von Schallschutzfenstern schützt der Flughafen Zürich Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind.
Schallschutzmassnahmen und Rückerstattungen
Die Umsetzung des Schallschutzprogramms ist neben der Lärmminderung an Triebwerken ein wichtiges Element der Fluglärmbekämpfung. Das Programm umfasst passive Schallschutzmassnahmen an Gebäuden der umliegenden Gemeinden und finanziert diese. Als Anlagehalterin ist die Flughafen Zürich AG gesetzlich verpflichtet, für diese Schutzmassnahmen aufzukommen. In den Genuss der Massnahmen kommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, lärmempfindliche Räume aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, wird durch die Flughafen Zürich AG eine Kostenrückerstattung ausbezahlt.
Von 1999 bis und mit 2018 wurden rund CHF 249.0 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 6ʼ200 Gebäuden ausgegeben. Von rund CHF 12.3 Mio. Ausgaben im Jahr 2018 entfielen rund CHF 0.6 Mio. auf Projektierungen, CHF 8.1 Mio. auf Sanierungen und rund CHF 3.6 Mio. auf Rückerstattungen.
Übersichtskarte Schallschutzmassnahmen 2018 (Programm 2010, Stand Februar 2018).
Erweiterung Schallschutzprogramm
Das BAZL hat die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem genehmigten Lärm und dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 verpflichtet, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Dieser Verpflichtung kam die Flughafen Zürich AG nach und reichte termingerecht das Schallschutzprogramm 2015 ein. Mit Bundesgerichtsentscheid vom 11. Mai 2018 wurde die noch hängige Beschwerde abgewiesen. Das somit rechtskräftige Schallschutzprogramm 2015 wird gemäss öffentlicher Auflage innerhalb von zehn Jahren umgesetzt.
Schallschutzperimeter reiner Wohnzonen der Empfindlichkeitsstufe (ES) II.
Schutzkonzept Süd
Im Rahmen des Schutzkonzepts Süd hat die Flughafen Zürich AG in zahlreichen Liegenschaften in Zürich, Opfikon, Wallisellen und Dübendorf kostenlos Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter in den Schlafzimmern eingebaut.
Ein ergänzendes Konzept auf der Basis eines Lärmmasses (Phase 2) lag Anfang 2018 öffentlich auf. Die entsprechende Verfügung von Seiten des BAZL wird im Verlauf des Jahres 2019 erwartet.