20 Airport Zurich Noise Fund

Der Airport Zurich Noise Fund (ANZF) stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr dem Fonds zugewiesen.

Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

2022

 

2021

Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

 

394.1

 

409.8

Einnahmen Lärmgebühren

 

0.0

 

0.8

Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

 

–11.1

 

–14.5

Kosten für formelle Enteignungen 1)

 

–1.0

 

–1.4

Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis

 

382.0

 

394.7

Operative Kosten 2)

 

–6.0

 

–3.1

Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

–12.2

 

2.5

Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

 

363.8

 

394.1

1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

2) Die Zunahme bei den operativen Kosten begründet sich im Wesentlichen mit der im Berichtsjahr vorgenommenen Reparaturarbeiten an der Schallschutzhalle.

Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2022

 

31.12.2021

Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

 

17.3

 

29.8

Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

60.1

 

45.3

Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

301.0

 

327.7

Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)

 

–14.6

 

–8.7

Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

363.8

 

394.1

1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

2023

 

2024

 

2025

 

2026

 

2027ff.

 

Total

Flüssige Mittel

 

17.3

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

17.3

AAA

 

29.0

 

8.0

 

21.6

 

22.0

 

51.4

 

132.0

AA+/AA/AA–

 

13.1

 

21.0

 

17.0

 

0.0

 

14.4

 

65.5

A+/A/A–

 

18.0

 

33.2

 

4.0

 

3.5

 

8.0

 

66.7

Ohne Rating

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

96.9

 

96.9

Übrige 1)

 

–14.6

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

–14.6

Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

62.8

 

62.2

 

42.6

 

25.5

 

170.7

 

363.8

in %

 

17.3

 

17.1

 

11.7

 

7.0

 

46.9

 

100.00

1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.