Anhang zur Jahresrechnung

  • I Grundsätze der Jahresrechnung

    • Allgemeines

      Die Jahresrechnung 2022 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.

      Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.

      Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.

      Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.

      Die Jahresrechnung wurde in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF).

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik 

      Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 10, Rückstellung für Fluglärm).

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20’000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2022 noch etwas über 5200 offen waren. Davon sind rund 560 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte. Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallschutzmassnahmen.

      Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 24.8 Mio. (Vorjahr: CHF 26.0 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 431.3 Mio. (Vorjahr: CHF 449.2 Mio.) aus.

      Je nach weiterer Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

    • Weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, verbucht, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags erfasst.

      Warenlager

      Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      Leasingverhältnisse

      Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar. Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- beziehungsweise Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.

      Immaterielle Anlagen

      Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      Eigene Aktien

      Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.

  • II Erläuterungen zur Jahresrechnung

    • 1 Ausserordentliches Ergebnis

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      2022

       

      2021

      Ausserordentlicher Ertrag

       

      0.1

       

      6.7

      Ausserordentlicher Aufwand

       

      –29.7

       

      –6.5

      Ausserordentliches Ergebnis

       

      –29.6

       

      0.2

      Im ausserordentlichen Aufwand ist ein Betrag in Höhe von CHF –24.6 Mio. enthalten, welcher im Rahmen der Sanierung und Rekapitalisierung der Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG anfiel. Dieser ergibt sich aus dem gewährten Darlehensverzicht in Höhe von CHF –248.0 Mio., welcher einerseits durch die Auflösung der bestehenden Wertberichtigung in Höhe von CHF 75.0 Mio. und andererseits durch eine teilweise kapitalbildende Verwendung des Darlehensverzichts in Höhe von netto CHF 148.4 Mio. kompensiert wird (siehe auch Ziffer 4, Beteiligungen und Darlehen).

    • 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten

       

      82.9

       

      70.4

      Wertberichtigung

       

      –1.5

       

      –1.1

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

       

      1.0

       

      0.9

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      82.3

       

      70.2

    • 3 Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten

       

      93.8

       

      126.2

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen

       

      1.2

       

      0.8

      Total aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      95.0

       

      127.0

    • 4 Beteiligungen und Darlehen

      Die Beteiligungen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

       

       

       

       

       

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Airport Ground Services AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. 2)

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Yamuna International Airport Private Ltd. 2)

       

      Neu-Delhi

       

      INR 15'269 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda. 2)

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 581 Mio.

       

      100.0

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. 2)

       

      Vitória

       

      BRL 571 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16'139 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A. 2)

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V. 2)

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 0.2 Mio.

       

      99.0

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A. 1)

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      1) Direkte Beteiligung

      2) Indirekte Beteiligung

      Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.

      Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 als Vorsichtsmassnahme die 100 %ige Tochtergesellschaft Airport Ground Services AG mit Sitz in Kloten gegründet, die im Notfall flughafenbetriebsbezogene Dienstleistungen übernehmen könnte. Die Gesellschaft ist per Bilanzstichtag inaktiv.

      Die 100 %ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Die Darlehen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Darlehen an Zurich Airport International AG

       

      274.5

       

      391.5

      Wertberichtigung Darlehen an Zurich Airport International AG

       

      0.0

       

      –75.0

      Total Darlehen

       

      274.5

       

      316.5

      Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden für die Finanzierung der internationalen Flughafenbetreiberprojekte weitere Darlehen in Höhe von CHF 131.0 Mio. an die Zurich Airport International AG gewährt. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Sanierung und Rekapitalisierung der Tochtergesellschaft auf Darlehen in Höhe von CHF 248.0 Mio. verzichtet. In diesem Zusammenhang wurde die bestehende Wertberichtigung von CHF 75.0 Mio. aufgelöst (siehe Ziffer 1, Ausserordentliches Ergebnis).

      Die Darlehen an die Zurich Airport International AG enthalten per Bilanzstichtag einen Rangrücktritt in der Höhe von CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 150.0 Mio.).

    • 5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      597.4

       

      613.3

      Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      –22.4

       

      –45.7

      Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      575.0

       

      567.6

      Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.

      Die Realisierung des Circle durch die Miteigentümergemeinschaft The Circle wurde im Verlauf des Geschäftsjahrs 2021 weitgehend abgeschlossen. Die Miteigentümergemeinschaft ist weiterhin für den Betrieb zuständig.

    • 6 Sachanlagen

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Grundstücke

       

      139.0

       

      139.0

      Hochbauten, Tiefbauten

       

      2’191.8

       

      2’230.8

      Projekte in Arbeit

       

      234.9

       

      248.2

      Mobile Sachanlagen

       

      72.8

       

      79.2

      Total Sachanlagen

       

      2’638.6

       

      2’697.2

    • 7 Leasingverhältnisse

      Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      166.8

       

      139.3

      Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten

       

      –37.6

       

      –25.1

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      129.2

       

      114.2

      Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Fällig innerhalb 1 Jahr

       

      12.9

       

      9.9

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      47.6

       

      36.7

      Fällig nach 5 Jahren

       

      73.5

       

      72.6

      Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten

       

      134.0

       

      119.2

    • 8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

       

      38.6

       

      22.8

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

       

      2.6

       

      2.4

      Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

       

      41.2

       

      25.2

      Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.

    • 9 Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nominalbetrag

       

      Nominalbetrag

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Zinszahlungstermin

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      (CHF in Mio.)

       

       

       

       

       

       

      Anleihe (2023)

       

      n/a

       

      400.0

       

      2013 – 2023

       

      1.500 % 

       

      17.4.

      Anleihe (2024)

       

      300.0

       

      300.0

       

      2020 – 2024

       

      0.700 % 

       

      22.5.

      Anleihe (2027)

       

      200.0

       

      200.0

       

      2020 – 2027

       

      0.100 % 

       

      30.12.

      Anleihe (2029)

       

      350.0

       

      350.0

       

      2017 – 2029

       

      0.625 % 

       

      24.5.

      Anleihe (2035)

       

      365.0

       

      400.0

       

      2020 – 2035

       

      0.200 % 

       

      26.2.

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’215.0

       

      1’650.0

       

       

       

       

       

       

      Die im April 2023 fällige Anleihe über CHF 400.0 Mio. wurde von den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 288.8 Mio. (Vorjahr: CHF 287.7 Mio.).

    • 10 Rückstellung für Fluglärm

       

       

       

       

       

      (CHF in Mio.)

       

      2022

       

      2021

      Bestand per 1. Januar

       

      449.2

       

      460.5

      Veränderung der Rückstellung für Fluglärm

       

      –17.9

       

      –11.3

      Bestand per 31. Dezember

       

      431.3

       

      449.2

      davon kurzfristig

       

      45.7

       

      36.8

      davon langfristig

       

      385.6

       

      412.4

      Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.

    • 11 Aktienkapital und Kapitaleinlagereserven

      Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307’018’750 ist aufgeteilt in 30’701’875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.

      Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich unverändert CHF 117.0 Mio.

    • 12 Eigene Aktien

       

       

       

       

       

      (Anzahl Aktien)

       

      2022

       

      2021

      Bestand per 1. Januar

       

      868

       

      4’051

      Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)

       

      5’690

       

      1’439

      Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)

       

      –5’727

       

      –4’622

      Bestand per 31. Dezember

       

      831

       

      868

      1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende

      Im Berichtsjahr wurden 5690 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 1439 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Mitarbeitende der obersten Kaderstufe erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.

    • 13 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

    • 14 Nettoauflösung stille Reserven

      Im Berichtsjahr wurden keine stillen Reserven aufgelöst (Vorjahr: CHF 3.2 Mio.).

    • 15 Bedeutende Aktionäre

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:

       

       

       

       

       

       

       

      2022

       

      2021

      Kanton Zürich

       

      33.33 % 

       

      33.33 % 

      Stadt Zürich

       

      5.00 % 

       

      5.00 % 

    • 16 Beteiligung des Verwaltungsrats

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      11’115

       

      11’115

      Josef Felder

       

      Vizepräsident; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’200

       

      25’200

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’517

       

      2’517

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied; Vorsitz International Business Committee

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Mitglied; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      39’921

       

      39’921

    • 17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende

      Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 2130 Aktien (Vorjahr: 1539 Aktien) im Wert von CHF 359’970 (Vorjahr: CHF 239’776) zugeteilt und Kadermitgliedern 3543 Aktien (Vorjahr: 3001 Aktien) im Wert von CHF 598’767 (Vorjahr: CHF 467’556).

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2022

       

      31.12.2021

      Stephan Widrig

       

      8’080

       

      7’292

      Daniel Bircher

       

      847

       

      745

      Lukas Brosi

       

      2’029

       

      1’719

      Stefan Gross

       

      1’846

       

      1’536

      Lydia Naef

       

      450

       

      n/a

      Daniel Scheifele

       

      n/a

       

      1’553

      Manuela Staub

       

      167

       

      n/a

      Stefan Tschudin

       

      1’404

       

      1’094

      Total

       

      14’823

       

      13’939

      Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 54 Aktien (Vorjahr: 82 Aktien) im Wert von CHF 8645 (Vorjahr: CHF 13’024) abgegeben.

    • 18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2022 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 9. März 2023 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.