Menschenrechte

Die Flughafen Zürich Gruppe legt Wert auf die Einhaltung der Menschenrechte und erwartet von ihren Geschäftspartnern und Lieferanten die Einhaltung sozialer Mindeststandards.

Relevanz

Als Mitunterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet sich das Unternehmen, Menschenrechte zu schützen und sich auch bei Dritten dafür stark zu machen. Der Fokus liegt auf Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Eigentumsgarantie sowie Diskriminierung.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Flughafen Zürich AG liegt in der Schweiz, wo die Menschenrechte in der Verfassung verankert sind und die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gültig ist. Es bestehen wirksame Verfahren auf Ebene der Verwaltung und der Gerichte, die allen Personen zur Durchsetzung der Einhaltung der Menschenrechte in der Schweiz offenstehen. Die Flughafen Zürich AG erachtet das Risiko für Verletzungen der Menschenrechte in der Schweiz in ihrem eigenen Wirkungsbereich als gering.

Grundsätzlich sensibler ist dagegen die Situation in den übrigen Ländern mit Mehrheitsbeteiligungen. Obwohl auch in diesen Ländern die Menschenrechte durch Gesetze geschützt sind, ist die Flughafen Zürich AG in Brasilien, Chile und Indien besonders aufmerksam, die Menschenrechte zu achten und sich an keinen Menschenrechtsverstössen mitschuldig zu machen.

Ansatz

Der Verhaltenskodex der Flughafen Zürich Gruppe ist das zentrale Dokument, in welchem grundlegende Haltungen und Handlungsanweisungen auch in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte für die Mitarbeitenden festgehalten sind. Neu wird ebenfalls ein Managementsystem zur Verhinderung von Kinderarbeit aufgebaut. Letzteres umfasst eine Risikoevaluation und Sorgfaltsmassnahmen. Es ist vorgesehen, im Jahr 2023 mit der Umsetzung zu beginnen.

Am Flughafen Zürich sind aus dem Bereich der Menschenrechte folgende Themen relevant:

  • Aufgrund der Betriebskonzession am Standort Zürich besteht im Zusammenhang mit den Lärmimmissionen ein Enteignungsrecht, das einem gesetzlich geregelten Verfahren folgt und bei formeller Enteignung die Flughafen Zürich AG zu einer Entschädigung verpflichtet (siehe weitere Details im Kapitel Lärm unter Lärmentschädigungen [formelle Enteignungen] und Geschäftsethik).
  • Die Flughafen Zürich AG ist ein Sektorenunternehmen und als solches in der Schweiz zur Beschaffung nach öffentlichem Beschaffungsrecht verpflichtet (siehe weitere Informationen unter Regionale Wertschöpfung, Korruptionsprävention und Faire Lieferketten). Anbieter werden zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, zu Melde- und Bewilligungspflichten von Arbeitnehmenden und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit verpflichtet. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen die ILO-Kernübereinkommen eingehalten werden. Diese Pflichten müssen auch Subunternehmern auferlegt werden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Zuschlag widerrufen und der Anbieter von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Fälle eines Missbrauchs gemeldet. Dies führte dazu, dass es zu keinem Ausschluss aufgrund Nichteinhaltung der Vorgaben durch Vertragspartner kam (vgl. Compliance Management).

Die Tochtergesellschaften in Lateinamerika und Indien haben Prozesse etabliert, welche die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten sollen. Die Lieferverträge der Flughäfen in Brasilien enthalten darüber hinaus eine Klausel, wonach der Lieferant die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet. In Indien sind die Vertragsparteien von Konzessions-, Bau- und Lieferverträge ab dem Berichtsjahr verpflichtet, regelmässig über die Einhaltung der zehn UNGC Prinzipien zu berichten.