Geschäftsethik

Die Einhaltung von Gesetzen, der respektvolle Umgang mit allen Menschen und das faire sowie verlässliche Verhalten als Geschäftspartnerin gehören zu den grundlegenden Werten der Flughafen Zürich Gruppe.

Relevanz

Die herausragende Stellung der Flughäfen als Mobilitätsdrehscheiben für eine Region oder ein ganzes Land bringt eine entsprechend umfassende Verantwortung mit sich. Nur in einer funktionierenden Gesellschaft, einer intakten Umwelt und einer leistungsfähigen Wirtschaft kann das Unternehmen seinen Auftrag langfristig erfolgreich erfüllen. Mit ethischem Verhalten ist nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Selbstverpflichtungen gemeint, sondern darüber hinaus ein fairer und rücksichtsvoller Umgang mit dem Gegenüber, sei es auf einer individuellen oder institutionellen Ebene.

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Auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Korruptionsprävention wird an anderer Stelle vertieft eingegangen.

Ansatz und Fortschritt

Die Flughafen Zürich Gruppe respektiert jederzeit Gesetze sowie die Rechte und die Integrität von Menschen, Geschäftspartnern und Institutionen. Sie hat deshalb im Berichtsjahr beschlossen, die gruppenweiten Prozesse und Systeme zu erweitern. Ein Schritt dazu ist die bereits erfolgte Überarbeitung des Verhaltenskodex (Code of Conduct) im Berichtsjahr. Darin sind die ethischen Grundsätze festgehalten. Die gruppenweite Implementierung wird bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Überarbeiteter
Code of Conduct
für die Gruppe

Prozesse zur Abhilfe bei negativen Auswirkungen

Die Flughafen Zürich AG anerkennt ihre Verantwortung, im Falle von negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unzulässigerweise verursacht wurden, wirksame Abhilfe für Betroffene zu ermöglichen und entsprechende Mechanismen zu unterstützen. Das Schweizer Rechtssystem bietet diesbezüglich ausreichend Beurteilungs- und Beschwerdemechanismen am Standort Zürich, seien es staatliche oder nicht-staatliche, welche es den Betroffenen erlauben, sich im Falle eines Schadens Gehör zu verschaffen.

Die Flughafen Zürich AG ist am Standort Zürich unter bestimmten Voraussetzungen einerseits in der Pflicht, Entschädigungen für Wertminderungen an Liegenschaften aufgrund des Fluglärms bzw. besonders tiefen Direktüberflügen auszurichten (siehe Kapitel Lärmentschädigungen) und andererseits Liegenschaften mittels Schallschutzprogramm vor Lärm zu schützen (siehe Kapitel Schallschutz). Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Personalvertretung (PeV) eingerichtet, welche die Anliegen der Angestellten vertritt und für diese als Anlaufstelle dient, um Beschwerden an das Unternehmen zu richten (siehe Kapitel Mitwirkungsrechte).

Die brasilianischen Flughäfen sind gemäss Konzessionsvertrag verpflichtet, im Sinne einer Ombudsstelle niederschwellige Kontaktmöglichkeiten anzubieten. Deshalb betreiben die Flughäfen in Florianópolis, Vitória und Macaé je eine eigene Website mit Informationen und der Möglichkeit, schriftlich Beschwerden einzureichen. Der Fokus liegt auf dem Thema Lärm. Die Flughafenbetreiber sind verpflichtet, diese mit der staatlichen Aufsichtsbehörde (Agência Nacional de Aviação Civil, ANAC) zu besprechen und aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden.

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Compliance Management

Das Compliance-Management-System der Flughafen Zürich AG dient der systematischen Erfassung, Kenntnis und Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften sowie von den darauf basierenden, unternehmensintern verabschiedeten Richtlinien und ethischen Grundsätzen wie dem Verhaltenskodex. Es wird im Kapitel Risiko-Management eingehender beschrieben.

Im Berichtsjahr sind im sozialen und wirtschaftlichen Bereich aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften keine relevanten Bussen bzw. Sanktionen verzeichnet worden.

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Whistleblowing-Meldestelle

Neben dem standardisierten Compliance-Prozess unterhält die Flughafen Zürich AG eine Whistleblowing-Meldestelle. Das Unternehmen ist darauf angewiesen, dass Missstände und Verstösse gegen Vorgaben und Reglemente aufgedeckt und behoben werden. Falls der begründete Verdacht besteht, dass einer regulären Meldung nicht im erforderlichen Mass nachgegangen wird oder wenn Mitarbeitende aufgrund einer Meldung persönlich nachteilige Folgen befürchten, steht die Whistleblowing-Meldestelle, besetzt durch die Generalsekretärin, zur Verfügung. Die Identität der meldenden Person wird, soweit im Rahmen der Abklärungen möglich, vertraulich behandelt. Im Berichtsjahr hat die Meldestelle keinen Fall bearbeitet.

Ein gesondertes Meldeverfahren besteht für Meldungen zur Safety im Flugbetrieb (siehe Kapitel Arbeits- und Flugbetriebssicherheit). Auch die Abteilung Human Resources sowie die Personalvertretung (PeV) stehen für Meldungen im Bereich Mobbing, sexuelle Belästigung und Gleichstellung zur Verfügung.

Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien, Chile sowie Indien verfügen ebenfalls über eine definierte Whistleblowing-Meldestelle und entsprechenden Prozess.

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Faire Lieferketten

Um in der Lieferkette der Flughafen Zürich AG soziale, ökologische und ethische Standards sicherzustellen, setzt das Unternehmen auf einen risikobasierten Ansatz und Sorgfaltsmassnahmen. In spezifischen Fällen, wo aufgrund der Branche oder der Herkunft eines Produktes soziale, ökologische oder ethische Risiken vermutet werden, findet eine Beurteilung aufgrund von Zertifikaten und Standards statt, welche mindestens die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sicherstellen. Ein Beispiel dafür aus dem Berichtsjahr ist das Ausschreibeverfahren für neue Uniformen am Standort Zürich, wo dieses Kriterium sowie weitere Anforderungen zur Nachhaltigkeit gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema sind in den Kapiteln Regionale Wertschöpfung, Korruptionsprävention und Menschenrechte zu finden.

Wettbewerbskonformes Verhalten

Viele der Geschäftspartner der Flughafen Zürich Gruppe sind für die eigene Geschäftsausübung auf die Flughafeninfrastruktur angewiesen. Das Unternehmen hat damit eine starke Anbieterstellung und besitzt bzw. betreibt teilweise monopolisierte Infrastrukturen.

Im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Beilage 2 zu Anhang 4), das durch den Bund genehmigt wurde, wird transparent offengelegt, welche Infrastrukturen monopolisiert sind. Entgelte für die Nutzung dieser Infrastrukturen werden in einem behördlich regulierten Verfahren festgelegt und erhoben. Diese Verfahren gewährleisten, dass Nutzer in die Festsetzung der Entgelte eingebunden werden und Auskünfte über deren Kostenbasis erhalten können.

Ebenfalls im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich ist der Marktzugang für Bodenabfertigungsunternehmen und Fluggesellschaften geregelt. Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, diesen Anspruchsgruppen Zugang zu den Infrastrukturen nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien zu gewähren und diese auch so zu verwalten.

Auch die Konzessionen der internationalen Beteiligungen unterliegen einer staatlichen Regulierung, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet ist. So sind die grösseren Flughäfen in Brasilien durch die Nationale Zivilluftfahrtagentur Brasiliens (ANAC) über ein Dual-Till-System reguliert. In Chile gilt ebenfalls ein Dual-Till-System, welches durch das Ministerio de Obras Públicas (MOP) reguliert ist. Der neue Flughafen in Indien wird durch die Airports Economic Regulatory Authority of India (AERA) mittels Hybrid-Till-System reguliert. 

Im Berichtsjahr gab es gegen die Flughafen Zürich AG und ihre vollkonsolidierten Tochterunternehmen keine Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht.

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Interne Revision

Die Interne Revision ist fachtechnisch selbstständig und unabhängig. Sie berichtet funktional an das Audit & Finance Committee. Durch ihre Prüfungstätigkeit hilft sie mit, Risiken und Schwachstellen der etablierten Prozesse zu erkennen und die Möglichkeit zu schaffen, vorhandene Lücken zu schliessen. Die Interne Revision wendet einen risikobasierten Prüfungsansatz an, der auch die Mehrheitsbeteiligungen im Ausland berücksichtigt. Im 2022 wurde die Interne Revisionsfunktion personell gestärkt, um dem wachsenden internationalen Geschäft und der allgemein steigenden Komplexität gerecht zu werden.

Parteispenden

Die Flughafen Zürich AG gewährt kantonalen Parteien im Kanton Zürich einen jährlichen Pauschalbetrag und unterstützt diese in Wahljahren mit Zusatzbeträgen, sofern die Partei im Kantonsrat Fraktionsstärke erreicht und sich zu einer wettbewerbsfähigen Schweizer Luftfahrt und Flughafeninfrastruktur bekennt. Die geltenden Grundsätze sind schriftlich festgehalten. In Lateinamerika und Indien werden keine Parteispenden ausgerichtet.

Nebenbeschäftigungen und politische Ämter

Die Flughafen Zürich AG unterstützt die Übernahme von öffentlichen Ämtern durch bezahlte Freistellung wo notwendig. Mitarbeitende, die ein solches Amt ausüben oder einer zeitaufwändigen Nebenbeschäftigung nachgehen, unterstehen einer Meldepflicht gegenüber dem Unternehmen. Dies soll gewährleisten, dass allfällige Interessenskonflikte rechtzeitig erkannt werden können.

Umsiedlungen in Indien

Für die Entwicklung und den Bau des neuen Greenfield-Flughafens in Noida, Indien, werden 2377 Familien aus acht Dörfern umgesiedelt. Der Grossteil des Gebiets, das für den neuen Flughafen vorgesehen ist, besteht dabei aus landwirtschaftlichen Flächen. Der Umsiedlungs- und Entschädigungsprozess für die betroffenen Familien wird von der staatlichen Gautam Buddha Nagar Administration, zum Government of Uttar Pradesh zugehörig, durchgeführt und verantwortet. Dabei folgt die Entschädigung der Familien den staatlich etablierten Prozessen in Indien und fällt unter den «Right to Fair Compensation and Transparency in Land Acquisition, Rehabilitation and Resettlement Act» (RFCTLARR Act, 2013). Hierbei werden die meisten Familien für ihr Land in bar entschädigt und erhalten das Angebot für eine neue Unterkunft. Bei den von der Umsiedlung betroffenen Personen beträgt der Anteil Frauen ca. 49 %. Der Prozess der Umsiedlung begann im Jahr 2020 und sollte im Verlaufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein.

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