Verwaltungsrat

Wahl und Amtszeit

Die Wahl der Verwaltungsräte erfolgt durch die Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich, wobei eine altersbedingte Beendigung des Verwaltungsratsmandats an der Generalversammlung jenes Jahres stattfindet, in dem ein Mitglied sein 70. Altersjahr vollendet.

GRI 2 - 9

Dem Kanton Zürich steht statutarisch das Recht zu, drei von sieben oder acht beziehungsweise vier von neun Mitgliedern gemäss Art. 762 OR in den Verwaltungsrat zu delegieren. Die fünf durch die Generalversammlung zu wählenden Mitglieder wurden im Berichtsjahr im Einzelwahlverfahren gewählt.

Prozess der Auswahl und Ernennung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG unternimmt eine kontinuierliche und proaktive Beurteilung seines Gremiums. Die strategische Personalplanung, unter Einbezug der Anforderungen an die Zusammensetzung sowie an den Selektionsprozess, erfolgt für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates abgestimmt und koordiniert.

Der Verwaltungsrat erstellt eine Analyse zu ergänzender Fach- und Erfahrungs-Kompetenzen anhand der Kompetenzmatrix und des generellen Anforderungsprofils hinsichtlich Diversität, Persönlichkeit und Führungsverständnis. In der Regel beauftragt der Verwaltungsrat einen externen ‘Executive Search’, der auf Basis des Anforderungskatalogs eine erste Liste möglicher Persönlichkeiten erstellt. Nach einer ersten Vorauswahl wird die Liste der engeren Wahl im Nomination & Compensation Committee geprüft und die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste kontaktiert. Der ‘Executive Search’ und anschliessend das Nomination & Compensation Committee führen mit den Kandidatinnen und Kandidaten ein oder bei Bedarf mehrere Gespräche. Das Nomination & Compensation Committee empfiehlt dem Verwaltungsrat die Person, welche der Generalversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden soll. Die Auswahl der vom Kanton Zürich delegierten Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt grundsätzlich ebenfalls unter Beizug eines externen Beraters, in einem vergleichbaren Prozess und unter engem Einbezug des Präsidenten des Verwaltungsrates.

GRI 2 - 10

Der Verwaltungsrat bewertet die bei den Mitgliedern vorhandenen Kompetenzen im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Diese bilden die Ausgangslage, um erforderliche und vorhandene Kompetenzen im Gesamtgremium abzugleichen. Wird bei dieser Analyse festgestellt, dass im Verwaltungsrat gewisse Kompetenzen nicht ausreichend vorhanden sind oder gar fehlen, so fliesst die in den nächsten Auswahlprozess für neue Mitglieder ein.

GRI 2 - 18

Diversität und Kompetenzen

Im Verwaltungsrat wird ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und eine angemessene Verweildauer angestrebt. Im Berichtsjahr setzt sich der Verwaltungsrat aus drei Frauen und fünf Männern zusammen, die durchschnittliche Amtsdauer liegt bei 9 Jahren und der Altersdurchschnitt bei 64 Jahren. 

Die Kompetenzanforderungen im Verwaltungsrat umfassen die unternehmerischen Kernthemen, Führungserfahrung als Verwaltungsrat oder Mitglied einer Geschäftsleitung, internationale Erfahrung, Strategieentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Politik und Reputationsmanagement sowie Recht und Compliance, die alle breit abgestützt sind und jeweils von mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrates abgedeckt werden. Zusätzlich legt der Verwaltungsrat Wert darauf, dass (Branchen-)Kenntnisse zu wichtigen Anspruchsgruppen und in den Themenfeldern Aviatik, Tourismus, Detailhandel und Gastronomie, Immobilien, Platform Economy und Digitalisierung vertreten sind. Der Verwaltungsrat ist damit ausgewogen zusammengesetzt und kann so auch Stellvertretungsfunktionen (Vizepräsidium und Vorsitz in den Committees) besetzen.

Der Verwaltungsrat setzt sich jährlich mit ausgewählten Fokusthemen vertieft auseinander und nutzt dazu das Wissen von internen und externen Expertinnen und Experten. So hat sich der Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2022 mit dem Thema Cyber-Risiken und Umgang mit Cyber-Vorfällen befasst, wobei externe Fachleute dazu einen Workshop durchgeführt haben. Daraus wurden verschiedene Massnahmen abgeleitet, um die Auswirkungen solcher Vorfälle – auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit – zu minimieren.

GRI 2 - 17

Mitglieder

Andreas Schmid

  • Präsident des Verwaltungsrats seit GV 2000
  • Schweizer, Jahrgang 1957, lic. iur., Berufstätigkeit als Konzernleitungsmitglied bei Mövenpick von 1993 bis 1997, danach als CEO bei Jacobs AG (bis 2000) und Barry Callebaut AG (bis Mitte 2002), von 1999 bis 2005 Präsident des Verwaltungsrats der Barry Callebaut AG, ab Dezember 2005 Vizepräsident und von Dezember 2014 bis Dezember 2017 Mitglied des Verwaltungsrats der Barry Callebaut AG sowie von 2007 bis 2017 Präsident des Verwaltungsrats der Oettinger Davidoff Group und seit 2016 Präsident des Verwaltungsrats der Helvetica Capital AG
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vorsitzender Aufsichtsrat Villeroy & Boch AG, Deutschland, Verwaltungsratsmitglied der Gategroup Holding AG und der Steiner AG

Vincent Albers

  • Verwaltungsrat seit Mai 2015 (Delegation)
  • Schweizer, Jahrgang 1956, Dipl. Masch. Ing. ETH Zürich und MSc in Management an der Stanford Business School, Berufstätigkeit als Mechanical Engineer bei Amdahl Corp., Sunnyvale, und Fujitsu Ltd., Tokio, ab 1986 Direktor der Albers & Co AG, Zürich, seit 1992 verantwortlich für den Bereich Immobilien und seit 1993 Teilhaber
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsident des Verwaltungsrats der Hardturm AG, Mitglied des Verwaltungsrats der Schoeller Textil AG

Guglielmo Brentel

  • Verwaltungsrat seit GV 2014
  • Schweizer, Jahrgang 1955, kaufmännische Berufslehre, eidg. Fähigkeitsausweis Verwaltungsangestellter, Hotelfachschule Lausanne mit eidg. Diplom; seit 1989 Berufstätigkeit im Bereich Beratungsdienstleistungen in der Hotellerie- und Tourismusindustrie, Gründer, Inhaber und Geschäftsleiter der H&G Hotel Gast AG
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: keine

Josef Felder

  • Verwaltungsrat seit GV 2017
  • Schweizer, Jahrgang 1961, eidg. Dipl. Experte für Rechnungswesen und Controlling und AMP Harvard Business School, Berufstätigkeit von 1989 bis 1998 bei Crossair AG in verschiedenen Positionen, zuletzt als Stv. Direktor und Bereichsleiter, danach als CEO der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft FIG (von 1998 bis 2000) beziehungsweise der Flughafen Zürich AG (von 2000 bis 2008); seit 2009 Tätigkeit als Verwaltungsrat in verschiedenen Unternehmen
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vizepräsident des Verwaltungsrats der AMAG Group AG und Tochtergesellschaften, Mitglied des Verwaltungsrats der Careal Property Group AG, der Gebr. Knie Schweizer National-Circus AG, Präsident des Verwaltungsrats der Musikpunkt Hug Holding AG und Präsident des Verwaltungsrats der SGV Holding AG

Stephan Gemkow

  • Verwaltungsrat seit GV 2017
  • Deutscher, Jahrgang 1960, Dipl.-Kfm. mit Studium an der Universität Paderborn und am St. Olaf College, Northfield, MN, USA, Berufstätigkeit als Unternehmensberater bei BDO Deutsche Warentreuhand AG (von 1988 bis 1990) und ab 1990 in diversen Managementpositionen bei der Deutschen Lufthansa AG, von 2006 bis 2012 als Finanzverantwortlicher und Mitglied des Vorstands, von 2012 bis 2019 Vorstandsvorsitzender Franz Haniel & Cie. GmbH
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Verwaltungsrats der Airbus SE, Leiden, Niederlande, und der Amadeus IT Group S.A., Madrid, Spanien, Senior Advisor BNP Paribas Group, Frankfurt, Deutschland, sowie Mitglied des Stiftungsrats der C. D. Waelzholz GmbH & Co. KG, Hagen, Deutschland

Corine Mauch

  • Verwaltungsrätin seit GV 2011
  • Schweizerin, Jahrgang 1960, Dipl. Ing.-Agr. ETH, Berufstätigkeit in Forschungs- (von 1993 bis 2002) und Politikstudienarbeit (von 2002 bis 2008) in den Themenbereichen Umwelt, Verkehr, Energie und nachhaltige Entwicklung, politische Tätigkeit als Gemeinderätin von Zürich (von 1999 bis 2009), seit 2009 Stadtpräsidentin von Zürich
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Stiftungsrats Stiftung Greater Zurich Area, Mitglied des Metropolitanrats der Metropolitankonferenz Zürich, Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands (SSV), Mitglied des Leitenden Ausschusses des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, Mitglied des Stiftungsrats Technopark Zürich, Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Innovationspark Zürich, Mitglied und Schirmherrin Verein Digital Switzerland, Mitglied des Verwaltungsrats der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG

Eveline Saupper

  • Verwaltungsrätin seit Mai 2015 (Delegation)
  • Schweizerin, Jahrgang 1958, Dr. iur., Rechtsanwältin und dipl. Steuerexpertin, Studium an der Hochschule St. Gallen, Berufstätigkeit im Bereich Steuer- und Gesellschaftsrecht bei Homburger AG seit 1985, von 1994 bis 2014 als Partnerin und von 2014 bis 2017 als Of Counsel; seit 2017 eigene Praxis
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Verwaltungsratsmitglied der Clariant AG, Georg Fischer AG, der Forbo Holding AG, der Stäubli Holding AG und der Tourismus Savognin Bivio Albula AG

Carmen Walker Späh

  • Verwaltungsrätin seit Juli 2015 (Delegation)
  • Schweizerin, Jahrgang 1958, lic.iur., Rechtsanwältin, Berufstätigkeit als Leiterin Rechtsdienst und stellvertretende Amtsleiterin Baupolizei im Baudepartement der Stadt Winterthur (von 1998 bis 2000) und als selbstständige Rechtsanwältin (von 2000 bis 2015), politische Tätigkeit als Mitglied des Kantonsrats (von 2002 bis 2015) und seit 2015 als Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich
  • wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing, Vizepräsidentin der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs KöV Schweiz, Präsidentin der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Region Zürich, sowie Präsidentin des ZVV-Verkehrsrats, zudem Mitglied der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz sowie Mitglied der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz Region Ost, Präsidentin des Metropolitanrats Zürich und Präsidentin der Metropolitankonferenz, Mitglied der Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich, Mitglied Gotthard-Komitee

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht exekutive Mitglieder. Kein Mitglied des Verwaltungsrats gehörte in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften an. Es bestehen per Bilanzstichtag mit Ausnahme der in der Konzernrechnung offengelegten Transaktionen (siehe Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften) keine weiteren wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Verwaltungsrats beziehungsweise den von diesen vertretenen Körperschaften und der Flughafen Zürich AG.

GRI 2 - 11

Angaben zu Tätigkeiten in Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck und in anderen im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten finden sich im Vergütungsbericht. Die Anforderungen an die Offenlegung von weiteren Mandaten von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung richten sich nach der Corporate-Governance-Richtlinie der SIX, im Vergütungsbericht richten sie sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht. Diese Anforderungen sind nicht deckungsgleich. Für Mitglieder des Verwaltungsrats ist die zulässige Anzahl weiterer Mandate in obersten Führungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konsolidierungskreises der Gesellschaft gemäss Art. 19 der Statuten beschränkt auf fünf Mandate in börsenkotierten und zehn Mandate in nicht kotierten Unternehmen sowie weitere zehn Mandate in anderen im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates geben Interessenkonflikte oder einen Anschein von Interessenkonflikt mit Bezug auf ein einzelnes Geschäft niederschwellig bekannt. Der Verwaltungsrat entscheidet über die zu treffenden Massnahmen, was unter anderem auch den Ausstand des jeweiligen Mitglieds bei der Beratung und Abstimmung zu einem Geschäft umfassen kann.

Es gibt keine gegenseitigen Engagements in Verwaltungsräten durch die einzelnen Mitglieder. Im Verhaltenskodex gibt es zudem eine Pflicht zur internen Offenlegung von Interessenkonflikten. Weiter sind die wichtigsten Aktionäre mit ihren Beteiligungen offengelegt (siehe Kapitel Aktionariat).

GRI 2 - 15

Interne Organisation

Präsident des Verwaltungsrats

Andreas Schmid (wird von der Generalversammlung für eine jeweils einjährige Amtsdauer gewählt)

Vizepräsident des Verwaltungsrats

Josef Felder

Der Verwaltungsrat hat folgende Ausschüsse gebildet:

Audit & Finance Committee

Mitglieder

Josef Felder (Vorsitz), Stephan Gemkow, Vincent Albers, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich insbesondere mit vertieften Betrachtungen der Jahresrechnungen und der Rechnungslegungsgrundsätze, mit der Beurteilung des Finanzreportings und des Prüfprogramms, der Prüfungsfeststellungen und der Empfehlungen der Revisionsstelle und der internen Revision, mit ICT-Security und Cyber Resilienz, mit der Finanzierungspolitik des Unternehmens und mit der finanziellen Prüfung einzelner Geschäfte von besonderer Bedeutung. Weiter befasst sich das Committee mit den Themen zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

International Business Committee

Mitglieder

Stephan Gemkow (Vorsitz), Vincent Albers, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich mit der strategischen Entwicklung bestehender und neuer geschäftlicher Aktivitäten im Ausland und begleitet die Entwicklung grosser Investitionsprojekte. Das Committee befasst sich zudem mit Investitionsopportunitäten und -anträgen für das internationale Geschäft, insbesondere mit der Evaluierung und Finalisierung diesbezüglich abzugebender Angebote innerhalb eines vom Verwaltungsrat jeweils fallbezogen definierten Rahmens.

Nomination & Compensation Committee

Mitglieder

Eveline Saupper (Vorsitz), Vincent Albers, Guglielmo Brentel, Andreas Schmid (werden von der Generalversammlung für eine jeweils einjährige Amtsdauer gewählt)

Aufgaben

Das Committee befasst sich mit allen Fragen der Ernennung und nötigenfalls Abberufung von Mitgliedern der obersten Unternehmensführung und deren Entschädigung sowie mit Fragen der Nachfolgeplanung. Es formuliert die Grundsätze der Personal- und Kompensationspolitik des Unternehmens und kontrolliert diese. Ferner beurteilt das Committee die Situation betreffend mögliche Interessenkonflikte von Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern.

Public Affairs Committee

Mitglieder

Carmen Walker Späh (Vorsitz), Eveline Saupper, Corine Mauch, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich insbesondere mit dem Monitoring politischer Dossiers mit Relevanz für den Flughafen Zürich und dient als beratendes Gremium für politische Fragen von unternehmensstrategischer Bedeutung.

Organisation und Teilnehmer

Die Organe der Flughafen Zürich AG tagen nach Bedarf. Im Ergebnis bedeutete das im Berichtsjahr für den Verwaltungsrat sieben Sitzungen mit einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von rund fünf Stunden und eine zweitägige Klausur, für das Audit & Finance Committee sieben Sitzungen von durchschnittlich zwei Stunden, für das International Business Committee drei Sitzungen von durchschnittlich je zwei Stunden, eine eintägige Klausur und eine mehrtägige Reise nach Indien, für das Nomination & Compensation Committee sechs Sitzungen von durchschnittlich zwei Stunden und für das Public Affairs Committee eine Sitzung von zwei Stunden.

Die Committees verabschieden Empfehlungen zuhanden des Verwaltungsrats, veranlassen Abklärungen durch interne oder externe Stellen und stellen Anträge an den Gesamtverwaltungsrat. Die Committees fassen jedoch keine abschliessenden materiellen Beschlüsse.

Als regelmässige Teilnehmer werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrats der Vorsitzende und die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des Audit & Finance Committee der CEO, der CFO und die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des International Business Committee der CEO, der CFO, der MD Zurich Airport International und die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des Nomination & Compensation Committee der CEO, der Leiter Human Resources bzw. seit 1. Juni 2022 die Chief People & Communications Officer und die Generalsekretärin und zu den Sitzungen des Public Affairs Committee der CEO, der COO, der Leiter Public Affairs und die Generalsekretärin beigezogen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind gehalten, an allen Sitzungen des Verwaltungsrats sowie der Committees, denen sie angehören, teilzunehmen und die notwendige Vorbereitungszeit aufzuwenden, um ihre Verantwortung angemessen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es über alle Committee-Sitzungen zwei entschuldigte Abwesenheiten jeweils einer Vertreterin oder eines Vertreters, an den Sitzungen des Verwaltungsrates war die Sitzungsteilnahme wie folgt:

VR Mitglied

 

VR-Sitzungen

Andreas Schmid

 

8/8

Vincent Albers

 

8/8

Guglielmo Brentel

 

8/8

Josef Felder

 

8/8

Stephan Gemkow

 

7/8

Corine Mauch

 

7/8

Eveline Saupper

 

8/8

Carmen Walker Späh

 

4/8

Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die Statuten, ein Organisationsreglement im Sinne von Art. 716b OR erlassen. Darin hat er sich nebst den von Gesetzes wegen undelegierbaren Aufgaben weitere grundlegende strategische Zuständigkeiten vorbehalten. Dies erfolgte insbesondere im Zusammenhang mit den aus der bundesluftfahrtrechtlichen Konzession fliessenden Rechten und Pflichten, so namentlich der Beschlussfassung über wesentliche Konzessionsgesuche, über wesentliche Plangenehmigungsgesuche, über Gesuche für Betriebsreglementsänderungen und über Gebührenanpassungen. Im Übrigen hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung umfassend an die Geschäftsleitung delegiert.

Rolle Verwaltungsrat im Überwachen der Auswirkungen von Managementpraktiken

Der Verwaltungsrat befasst sich mit den Entwicklungen und Auswirkungen des Unternehmens sowie allen Bereichen an jeder Sitzung. Diese werden im Austausch mit der Geschäftsleitung diskutiert, wobei auch Themen der Nachhaltigkeit mit enthalten sind. Ebenfalls werden die Erfahrungen mit und Entwicklungen bei den Anspruchsgruppen beleuchtet.

GRI 2 - 12

Die Strategie und Werte sind vom Verwaltungsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung im Jahr 2021 neu festgelegt worden. Diese basieren auf den für das Unternehmen besonders relevanten Megatrends, welche die Geschäftsleitung erarbeitet hat. Die Nachhaltigkeit ist seither ausdrücklich in die Strategie (siehe Kapitel Strategie) aufgenommen.

Unternehmerische Ziele werden jährlich an einer zweitägigen Klausur von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, abgestimmt auf die Strategie, bearbeitet und definiert. Für das Thema Nachhaltigkeit war im Strategiereview 2022 ein halber Tag reserviert, wobei die Geschäftsleitung dazu in ihren Bereichen die Grundlagen erarbeitete. Regelmässig werden Vertreter von einzelnen Anspruchsgruppen an diese Klausuren eingeladen, die ihre Erwartungen und Standpunkte darlegen. An den Sitzungen der Geschäftsleitung wird standardmässig über alle wichtigen Kontakte mit den Anspruchsgruppen (siehe weitere Informationen dazu im Kapitel Anspruchsgruppen) berichtet.

Delegation der Verantwortung

Der Verwaltungsrat hat gemäss Organisationsreglement die Geschäftsführung an die Geschäftsleitung delegiert. Innerhalb der Bereiche entscheidet die, bzw. der Bereichsleitende über die personellen Zuständigkeiten, wobei das Thema der Nachhaltigkeit alle Geschäftsbereiche betrifft. Der Verwaltungsrat wird dazu an jeder Sitzung in der Umfeldbeurteilung über relevante Entwicklungen informiert. Verschiedene Berichterstattungen an den Verwaltungsrat beleuchten Elemente des Managements der Auswirkungen verteilt über das Geschäftsjahr.

GRI 2 - 13

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt mittels Integriertem Bericht. Das Audit & Finance Committee ist dementsprechend das zuständige Gremium, welches auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung vertieft analysiert und zuhanden des Verwaltungsrats vorbereitet.

GRI 2 - 14

Für die integrierte Berichterstattung ist der Bereich Finance & Services übergeordnet zuständig, wo auch die Abteilungen Finanzen und Umwelt personell angesiedelt sind. Die Berichterstattung zur Governance erfolgt unter Einbezug der Generalsekretärin. Der Bereich People & Communications verantwortet wichtige Elemente hinsichtlich des Managements der Auswirkungen auf soziale Aspekte (Menschen resp. Mitarbeitende).

Delegierte des Kantons

Die vom Kanton delegierten Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Mandat mit den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Mitglied des Verwaltungsrats aus. In gesetzlich festgelegten Fällen kann der Kanton den Delegierten Weisungen erteilen, dies gilt nur für Beschlüsse des Verwaltungsrats zu Änderungen der Lage und Länge der Pisten und zu Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung rapportiert dem Verwaltungsrat mittels eines monatlichen Management Information System (MIS). Quartalsweise erfolgt eine umfassende finanzielle und betriebswirtschaftliche Berichterstattung und jährlich ein Reporting zu den substanziellen Unternehmensrisiken und zum Stand der Compliance. Ebenfalls informiert die Geschäftsleitung den Verwaltungsrat an jeder Sitzung im Rahmen der sogenannten Umfeldbeurteilung über Entwicklungen und über kritische Belange oder besondere Risiken, die sich in der Geschäftstätigkeit zeigen. Ferner wird der Verwaltungsrat mittels einer rollenden Langfristplanung laufend in verschiedenen Szenarien über die erwartete finanzielle Entwicklung informiert und erhält während dem Geschäftsjahr Berichte z.B. zu Themen wie Compliance-Management, Lärmmanagement oder Risiko-Management.

GRI 2 - 16

In Abstimmung mit dem Audit & Finance Committee hat die externe Revisionsstelle EY (Ernst & Young AG) während der Zwischenrevision das interne Kontrollsystem geprüft. Die interne Revision, die als vom Management unabhängiges Instrument des Verwaltungsrats beziehungsweise des Audit & Finance Committee zur Wahrnehmung der Oberaufsicht ausgestaltet ist, hat im Berichtsjahr unter anderem Überprüfungen zu Aspekten des internen Kontrollsystems, Projektprüfungen sowie zu verschiedenen Aspekten bei den Tochtergesellschaften in Lateinamerika durchgeführt. Weiter haben Nachfolgeaktivitäten zu früheren Prüfungen stattgefunden. Die interne Revision rapportiert direkt an den Vorsitzenden des Audit & Finance Committee.