Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit

Der Flughafen Zürich Gruppe ist ein respektvoller und fairer Umgang mit allen Menschen wichtig – unabhängig von Merkmalen wie Sprache, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion.

Relevanz

Die Flughafen Zürich AG betreibt Verkehrsdrehscheiben und Begegnungsorte, an denen unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Ein respektvoller und fairer Umgang ist unabdingbar, um die Dienstleistungen für alle Menschen in hoher Qualität und in einer friedvollen Atmosphäre erbringen zu können. Das Unternehmen sorgt für gleiche Chancen und toleriert keine Diskriminierung. Diese Grundhaltung gilt in besonderem Masse gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und ist im gruppenweit gültigen Verhaltenskodex festgehalten. Gleiches gilt aber auch gegenüber jeglichen Personen, mit denen die Mitarbeitenden des Unternehmens in direktem Kontakt stehen.

Ansatz

Mitarbeitende

Die Flughafen Zürich AG gewährt allen Mitarbeitenden die gleichen Rechte und Chancen. Im Personalleitbild sind die Grundsätze der Zusammenarbeit festgehalten, die einen respektvollen Umgang, gegenseitige Unterstützung in der täglichen Arbeit und eine offene sowie respektvolle Kommunikationskultur umfassen.

Bei der Flughafen Zürich AG werden Frauen, Männer und Personen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen, gleichbehandelt. Dies insbesondere in Bezug auf Mutterschaft/Vaterschaft, Lohn, Teilzeitarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie flexible Arbeitsmodelle.

Für den spezifischen Fall des Umgangs mit Diskriminierung durch sexuelle Belästigung hat die Flughafen Zürich AG einen Leitfaden entwickelt. Darin ist festgehalten, dass das Unternehmen keine Belästigung toleriert und wie Betroffene vorgehen können bzw. wo sie welche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zum Thema Mitarbeitende sind im Kapitel Verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu finden.

Die Grundsätze eines respektvollen und diskriminierungsfreien Umgangs sind auch an den Standorten in Brasilien, Chile und Indien in entsprechenden Dokumenten festgehalten und gelten für alle Mitarbeitenden. In Brasilien handelt es sich um den «Code of Ethics and Conduct», welcher zusätzlich Inklusion und Diversität als wichtige Werte definiert. In Chile ist es der «Code of Conduct». In Noida sind entsprechende Vorgaben im «HR Policy Manual» festgehalten, wo insbesondere ethisches Verhalten und die Prävention sexueller Belästigung angesprochen werden.

Kundinnen und Kunden

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen können am Flughafen Zürich die notwendige Unterstützung in Anspruch nehmen. Seit 2009 sind alle europäischen Flughäfen verpflichtet, solche Dienstleistungen kostenlos anzubieten. Die entsprechende EU-Verordnung, die auch in der Schweiz Gültigkeit hat, erfasst Personen mit jeglichen Mobilitätseinschränkungen, Blinde und stark sehbehinderte Menschen, Taube sowie Personen mit einer geistigen Einschränkung. Am Flughafen Zürich werden diese Dienstleistungen durch eine solidarische Abgabe über die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren finanziert. Die Flughafen Zürich AG hat den Auftrag für die Erbringung dieser Dienstleistungen über einen Dienstleistungsvertrag an eine Drittfirma vergeben.

Darüber hinaus bieten die an der Abfertigung beteiligten Firmen auch sonstige unterstützende Dienstleistungen an. Unbegleitete Minderjährige oder Personen mit Bedarf an medizinischer Betreuung finden am Flughafen Zürich sicher den Weg zu und von ihrem Flug.

Der Flughafen Zürich ist in allen öffentlichen Bereichen barrierefrei eingerichtet. In Lateinamerika und Indien trifft dies ebenfalls auf die Neubauten zu, welche die Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätseinschränkungen mitberücksichtigen müssen.