19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

2022

 

2021

Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar

 

244.4

 

245.4

Auszahlung 1)

 

–1.0

 

–1.0

Auflösung Rückstellung

 

–17.7

 

0.0

Barwertanpassung

 

0.6

 

0.0

Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember

 

226.3

 

244.4

 

 

 

 

 

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 1. Januar

 

110.7

 

125.2

Auszahlung 1)

 

–11.1

 

–14.5

Auflösung Rückstellung

 

–7.4

 

0.0

Barwertanpassung

 

0.2

 

0.0

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

 

92.4

 

110.7

 

 

 

 

 

Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

 

318.7

 

355.1

davon kurzfristig

 

45.7

 

36.8

davon langfristig

 

273.0

 

318.3

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Rückstellung für formelle Enteignungen

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 86.6 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 243.4 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2022 zum Barwert (CHF 226.3 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 2.1 % (Vorjahr: 0.0 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 300.4 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 99.6 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2022 zum Barwert (CHF 92.4 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 2.1 % (Vorjahr: 0.0 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.