22 Leistungen an Arbeitnehmer

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Nettovorsorgeverpflichtungen

 

–184’339

 

–177’007

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

 

–13’250

 

–13’197

Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

 

–197’589

 

–190’204

22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2020 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 105.2 % (Vorjahr: 100.5 %) auf.

Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

Die BVK hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % und damit eine Senkung der Umwandlungssätze um knapp 0.2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 angekündigt. In diesem Zusammenhang hat die Vorsorgeeinrichtung beschlossen, den Besitzstand für Versicherte zu wahren, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem werden als Abfederungsmassnahmen für die Jahrgänge 1962 bis 2000 die Altersguthaben ab dem 1. Januar 2022, verteilt über fünf Jahre, erhöht (Jahrgänge 1962 bis 1973: +3.2 % / Jahrgänge 1974 bis 2000: +2.0 %). Diese Planänderung wurde im Geschäftsjahr 2020 in der Höhe von CHF 2.9 Mio. als vergangener Dienstzeitaufwand erfasst.

Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2020 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2020 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

 

–775’275

 

–746’572

Marktwert des Planvermögens

 

590’936

 

569’565

In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

 

–184’339

 

–177’007

Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

 

–746’572

 

–652’069

Laufender Dienstzeitaufwand

 

–24’467

 

–19’877

Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

 

–1’464

 

–5’121

Arbeitnehmerbeiträge

 

–12’128

 

–12’034

Ausbezahlte Leistungen

 

32’244

 

20’594

Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

 

–13’539

 

–9’323

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

 

–6’473

 

–68’742

Vergangener Dienstzeitaufwand

 

–2’876

 

0

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

 

–775’275

 

–746’572

Per 31. Dezember 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 18.2 Jahre (Vorjahr: 18.1 Jahre).

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

 

569’565

 

508’603

Arbeitgeberbeiträge

 

18’089

 

18’009

Arbeitnehmerbeiträge

 

12’128

 

12’034

Ausbezahlte Leistungen

 

–32’244

 

–20’594

Administrationskosten

 

–21

 

–21

Zinserträge auf Planvermögen

 

1’140

 

4’083

Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

 

22’279

 

47’451

Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

 

590’936

 

569’565

Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

 

–177’007

 

–143’466

Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

 

–27’688

 

–20’936

Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

 

2’267

 

–30’614

Arbeitgeberbeiträge

 

18’089

 

18’009

Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

 

–184’339

 

–177’007

Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 20.2 Mio.

Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Laufender Dienstzeitaufwand

 

–27’343

 

–19’877

Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

 

–324

 

–1’038

Administrationskosten

 

–21

 

–21

In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

 

–27’688

 

–20’936

Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

 

–13’539

 

–9’323

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

 

–6’473

 

–68’742

Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

 

22’279

 

47’451

Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag

 

2’267

 

–30’614

Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

(in % oder Jahren)

 

2020

 

2019

Diskontierungssatz per 31. Dezember

 

0.15

 

0.20

Inflation

 

0.75

 

0.75

Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)

 

1.50

 

1.50

Künftige Rentenerhöhungen

 

0.00

 

0.00

Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

 

1.00

 

1.00

Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):

 

 

 

 

Frauen (Alter 45)

 

26.5

 

26.4

Frauen (Alter 65)

 

25.7

 

24.7

Männer (Alter 45)

 

24.5

 

24.4

Männer (Alter 65)

 

23.7

 

22.6

Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2020 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation-2016-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.

Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

(in %)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Anlagekategorie

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

4.0

 

2.0

Aktien

 

35.0

 

33.0

Obligationen

 

32.3

 

37.0

Immobilien

 

18.5

 

18.0

Andere

 

10.2

 

10.0

Total

 

100.0

 

100.0

Sensitivitäten

Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

 

 

2020 Effekt auf DBO

 

2019 Effekt auf DBO

(CHF in 1’000)

 

+0.25 %

 

–0.25 %

 

+0.25 %

 

–0.25 %

Diskontierungssatz

 

–31’786

 

34’112

 

–29’863

 

32’849

Künftige Lohnerhöhungen

 

2’326

 

–2’326

 

2’240

 

–2’240

Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

 

3’876

 

–3’101

 

3’733

 

–1’493

Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 13.3 Mio. (Vorjahr: CHF 13.2 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.0 Jahre (Vorjahr: 9.6 Jahre) beträgt.