11 immaterielle vermögenswerte

(CHF in 1’000)

 

Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

 

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

 

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungswerte

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2019

 

130’475

 

154’029

 

92’377

Zugänge

 

242’449

 

0

 

721

Abgänge

 

–211

 

–20’000

 

–5’580

Transfer

 

–572

 

0

 

8’926

Reklassifizierungen

 

2’035

 

0

 

–2’035

Umrechnungsdifferenzen

 

–20’417

 

0

 

–295

Bestand per 31. Dezember 2019

 

353’759

 

134’029

 

94’114

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2020

 

353’759

 

134’029

 

94’114

Zugänge

 

30’245

 

0

 

0

Abgänge

 

0

 

0

 

–22’288

Transfer

 

0

 

0

 

9’556

Reklassifizierungen

 

4’326

 

0

 

–4’326

Umrechnungsdifferenzen

 

–88’771

 

0

 

0

Bestand per 31. Dezember 2020

 

299’559

 

134’029

 

77’056

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen/Amortisationen

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2019

 

–4’843

 

–60’292

 

–74’492

Zugänge

 

–7’808

 

–2’892

 

–6’935

Abgänge

 

0

 

0

 

5’252

Reklassifizierungen

 

–486

 

0

 

486

Umrechnungsdifferenzen

 

2’668

 

0

 

108

Bestand per 31. Dezember 2019

 

–10’469

 

–63’184

 

–75’581

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2020

 

–10’469

 

–63’184

 

–75’581

Zugänge

 

–7’733

 

–2’255

 

–7’594

Abgänge

 

0

 

0

 

21’867

Reklassifizierungen

 

–1’618

 

0

 

1’618

Umrechnungsdifferenzen

 

2’397

 

0

 

0

Bestand per 31. Dezember 2020

 

–17’423

 

–65’439

 

–59’690

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

 

343’290

 

70’845

 

18’533

Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

 

282’136

 

68’590

 

17’366

INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE

Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 282.1 Mio. (Vorjahr: CHF 343.3 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 56.2 Mio. (Vorjahr: CHF 34.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 128.9 Mio. (Vorjahr: CHF 178.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, mit CHF 92.4 Mio. (Vorjahr: CHF 130.7 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé sowie mit CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) erste Investitionen für die Konzession betreffend den Noida International Airport (Indien). Die Abnahme bei den Investitionen betreffend die brasilianischen Konzessionen begründet sich mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung der entsprechenden Währung.

Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 23.2 Mio. (Vorjahr: CHF 26.3 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2020 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 68.6 Mio. (Vorjahr: CHF 70.8 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

Impairment

Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).