19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

(CHF in 1’000)

 

Formelle Enteignungen

 

Lärm- und Anwohnerschutz

 

Total

Bestand per 1. Januar 2019

 

275’183

 

148’170

 

423’353

Auszahlung 1)

 

–9’771

 

–11’498

 

–21’269

Auflösung Rückstellung

 

–20’000

 

0

 

–20’000

Barwertanpassung 2)

 

2’667

 

2’756

 

5’423

Bestand per 31. Dezember 2019

 

248’079

 

139’428

 

387’507

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

 

12’981

 

14’502

 

27’483

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

235’098

 

124’926

 

360’024

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2020

 

248’079

 

139’428

 

387’507

Auszahlung 1)

 

–2’629

 

–14’263

 

–16’892

Auflösung Rückstellung

 

0

 

0

 

0

Barwertanpassung 2)

 

0

 

0

 

0

Bestand per 31. Dezember 2020

 

245’450

 

125’165

 

370’615

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

 

17’900

 

14’239

 

32’139

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

227’550

 

110’926

 

338’476

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

Rückstellung für formelle Enteignungen

Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.