19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in 1’000) |
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Formelle Enteignungen |
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Lärm- und Anwohnerschutz |
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Total |
Bestand per 1. Januar 2019 |
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275’183 |
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148’170 |
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423’353 |
Auszahlung 1) |
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–9’771 |
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–11’498 |
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–21’269 |
Auflösung Rückstellung |
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–20’000 |
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0 |
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–20’000 |
Barwertanpassung 2) |
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2’667 |
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2’756 |
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5’423 |
Bestand per 31. Dezember 2019 |
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248’079 |
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139’428 |
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387’507 |
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs) |
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12’981 |
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14’502 |
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27’483 |
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr) |
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235’098 |
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124’926 |
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360’024 |
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Bestand per 1. Januar 2020 |
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248’079 |
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139’428 |
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387’507 |
Auszahlung 1) |
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–2’629 |
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–14’263 |
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–16’892 |
Auflösung Rückstellung |
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0 |
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0 |
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0 |
Barwertanpassung 2) |
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0 |
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0 |
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0 |
Bestand per 31. Dezember 2020 |
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245’450 |
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125’165 |
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370’615 |
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs) |
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17’900 |
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14’239 |
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32’139 |
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr) |
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227’550 |
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110’926 |
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338’476 |
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.
Rückstellung für formelle Enteignungen
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz
Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.