24 Weitere Angaben

24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

  • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
  • Risk-Management-Organisation
  • Risk-Management-Prozess
  • Risikoberichterstattung
  • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

Der zentrale Risk Manager ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und gibt Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement in der Linie vor. Der zentrale Risk Manager ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept). Der zentrale Risk Manager zeichnet sich verantwortlich für diejenigen Risiken, die nicht einem einzigen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.

In Abstimmung mit dem zentralen Risk Manager übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risikomanagement selbst, wie zum Beispiel Safety-Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich AG wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sowohl deren Eintretenswahrscheinlichkeit, betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risk Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.

a) Finanzielles Risk Management

Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

  • i) Ausfallrisiko
  • ii) Liquiditätsrisiko
  • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

i) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

Mit Ausnahme des Home Carrier Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (Vorjahr: CHF 18.8 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.

Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

 

351’009

 

132’308

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

200’821

 

38’136

Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

370’644

 

394’428

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

 

71’779

 

112’189

Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

48’449

 

17’376

Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

 

73’157

 

21’794

Übrige finanzielle Vermögenswerte

 

4’120

 

7’792

Total maximales Ausfallrisiko

 

1’119’979

 

724’023

ii) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

(CHF in 1’000)

 

Laufzeit bis

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien) 1)

 

31.12.2025

 

160’000

 

240’000

Total Kreditlimiten

 

 

 

160’000

 

240’000

Beanspruchung: Fester Vorschuss

 

 

 

–60’000

 

0

Beanspruchung: Bankgarantien

 

 

 

–12’110

 

–15’904

Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

 

 

 

87’890

 

224’096

1) Die Betriebskreditlimiten belaufen sich ab 1. Februar 2021 auf CHF 300 Mio.

Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

(CHF in 1’000)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahrs

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’648’536

 

1’709’488

 

11’288

 

731’050

 

967’150

Bankschulden

 

173’912

 

173’912

 

64’025

 

32’461

 

77’426

Leasingverbindlichkeiten

 

83’278

 

83’278

 

7’463

 

28’344

 

47’471

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

23’199

 

24’108

 

1’534

 

7’311

 

15’263

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

22’517

 

22’517

 

2’117

 

20’400

 

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

60’981

 

60’981

 

60’981

 

0

 

0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

99’180

 

99’180

 

99’180

 

0

 

0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

2’111’603

 

2’173’464

 

246’588

 

819’566

 

1’107’310

Cross Currency Swap

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

2’111’603

 

2’173’464

 

246’588

 

819’566

 

1’107’310

(CHF in 1’000)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahrs

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2019

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’050’354

 

1’099’626

 

311’938

 

426’750

 

360’938

Bankschulden

 

107’735

 

107’735

 

2’458

 

105’277

 

0

Leasingverbindlichkeiten

 

84’582

 

84’594

 

6’175

 

25’271

 

53’148

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

26’324

 

48’458

 

1’068

 

5’575

 

41’815

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

41’925

 

41’925

 

41’925

 

0

 

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

56’790

 

56’790

 

56’790

 

0

 

0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

88’819

 

88’819

 

88’819

 

0

 

0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

1’456’529

 

1’527’947

 

509’173

 

562’873

 

455’901

Cross Currency Swap

 

4’843

 

5’640

 

997

 

4’643

 

0

Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

4’843

 

5’640

 

997

 

4’643

 

0

Total

 

1’461’372

 

1’533’587

 

510’170

 

567’516

 

455’901

iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

iiia) Fremdwährungsrisiko

Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP), bei der indischen Rupie (INR), beim US-Dollar (USD), beim Euro (EUR) sowie beim malaysischen Ringgit (MYR) ausgesetzt.

Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2020 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

 

 

Verteuerung CHF plus 5 %

 

Abwertung CHF minus 5 %

(CHF in 1’000)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

BRL

 

–7’271

 

0

 

7’271

 

0

CLP

 

–838

 

0

 

838

 

0

INR

 

–190

 

0

 

190

 

0

MYR

 

–10

 

0

 

10

 

0

USD

 

0

 

–33

 

0

 

33

EUR

 

0

 

–188

 

0

 

188

31. Dezember 2020

 

–8’309

 

–221

 

8’309

 

221

BRL

 

–3’267

 

0

 

3’267

 

0

CLP

 

–872

 

0

 

872

 

0

MYR

 

–11

 

0

 

11

 

0

USD

 

0

 

–280

 

0

 

280

EUR

 

0

 

–523

 

0

 

523

31. Dezember 2019

 

–4’150

 

–803

 

4’150

 

803

iiib) Zinssatzrisiko

Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

200’821

 

38’136

Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

312’391

 

307’305

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

513’212

 

345’441

Flüssige Mittel

 

347’271

 

114’336

Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

3’943

 

18’092

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

351’214

 

132’428

Total verzinsliche Aktiven

 

864’426

 

477’869

 

 

 

 

 

Anleihen (kurz- und langfristig)

 

–1’648’536

 

–1’050’354

Bankschulden (kurz- und langfristig)

 

–173’912

 

–107’735

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–83’278

 

–84’582

Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–22’517

 

–41’925

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–1’928’243

 

–1’284’596

Total verzinsliche Passiven

 

–1’928’243

 

–1’284’596

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

 

 

Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

 

Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

(CHF in 1’000)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0

 

1’397

 

0

 

–1’397

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–4’815

 

0

 

4’815

 

0

31. Dezember 2020

 

–4’815

 

1’397

 

4’815

 

–1’397

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0

 

560

 

0

 

–560

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–4’664

 

0

 

4’664

 

0

31. Dezember 2019

 

–4’664

 

560

 

4’664

 

–560

b) Kategorien von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

 

312’391

 

307’305

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

 

312’391

 

307’305

 

 

 

 

 

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

 

106’703

 

104’499

Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

 

106’703

 

104’499

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

 

351’009

 

132’308

Kurz- und langfristige Festgelder

 

200’821

 

38’136

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

 

71’779

 

112’189

Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

 

73’157

 

21’794

Übrige Finanzanlagen

 

4’120

 

7’792

Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen

 

700’886

 

312’219

 

 

 

 

 

Anleihen

 

–1’648’536

 

–1’050’354

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

–1’648’536

 

–1’050’354

 

 

 

 

 

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

 

0

 

–4’843

Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

0

 

–4’843

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

–23’199

 

–26’324

Bankschulden

 

–173’912

 

–107’735

Leasingverbindlichkeiten

 

–83’278

 

–84’582

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

–22’517

 

–41’925

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

–60’981

 

–56’790

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

 

–99’180

 

–88’819

Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten

 

–463’067

 

–406’175

c) Verkehrswerte (Fair Values)

Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwertmethode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

(CHF in 1’000)

 

 

 

31.12.2020

 

 

 

31.12.2019

 

 

Buchwert

 

Fair Value

 

Buchwert

 

Fair Value

Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

 

312’391

 

318’665

 

307’305

 

313’155

Total Finanzanlagen

 

312’391

 

318’665

 

307’305

 

313’155

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

–1’648’536

 

–1’672’925

 

–1’050’354

 

–1’093’000

Total Finanzverbindlichkeiten

 

–1’648’536

 

–1’672’925

 

–1’050’354

 

–1’093’000

d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

(CHF in 1’000)

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

 

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert

 

 

 

106’703

 

 

 

 

 

104’499

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cross Currency Swap

 

 

 

0

 

 

 

 

 

–4’843

 

 

 

e) Kapitalmanagement

Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

Die Flughafen Zürich AG überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 resultierende erhöhte Verschuldung soll daher in den nächsten Jahren wieder zurückgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

24.2 Investitionsverpflichtungen

Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 280 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 132 Mio.), die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 29 Mio.) und die Erweiterung der landseitigen Passagierflächen (CHF 11 Mio.). Weiter bestehen für den Circle noch anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 67 Mio. Im Rahmen der Konzession für den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, bestehen per Ende 2020 vertragliche Investitionsverpflichtungen von rund CHF 35 Mio.

24.3 Eventualverbindlichkeiten

Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 20.3 Mio. (Vorjahr: CHF 25.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.4 Mio. (Vorjahr: CHF 10.6 Mio.).

Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 70.4 Mio. (Vorjahr: CHF 90.7 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.9 Mio. (Vorjahr: CHF 15.1 Mio.).

Im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb der Flughäfen in Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.6 Mio. (Vorjahr: CHF 10.7 Mio.)

Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 5.7 Mio.).

Für die Angebotsabgabe betreffend den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, ist die Flughafen Zürich AG eine Bietergarantie gegenüber der Projektfirma der lokalen indischen Behörde («Noida International Airport Limited») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus dieser Bietergarantie auf CHF 12.1 Mio. (Vorjahr: CHF 13.6 Mio.).

Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften

Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

  • Kanton Zürich
  • Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Assoziierte Gesellschaften
  • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 73.0 Mio. (Vorjahr: CHF 99.3 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 11.3 Mio. (Vorjahr: CHF 7.8 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

Die Consultingeinnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 1.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.0 Mio.) und für die Flughäfen in Bogotá und Curaçao auf CHF 2.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.6 Mio.).

Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 18.0 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.5 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.

b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

Funktion

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Andreas Schmid

 

Präsident

 

11’115

 

11’115

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

675

 

675

Vincent Albers

 

Mitglied

 

2’517

 

2’517

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

309

 

309

Josef Felder

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

25’200

 

25’100

Stephan Gemkow

 

Mitglied; Vorsitz International Business Committee

 

100

 

100

Corine Mauch

 

Mitglied

 

0

 

0

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

5

 

5

Total

 

 

 

39’921

 

39’821

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Stephan Widrig

 

6’693

 

5’572

Lukas Brosi

 

1’484

 

1’043

Stefan Gross

 

1’301

 

860

Daniel Scheifele

 

1’318

 

877

Stefan Tschudin

 

859

 

418

Total

 

11’655

 

8’770

Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

(CHF in 1’000)

 

2020

 

2019

Kurzfristig fällige Leistungen

 

3’760

 

3’991

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

548

 

543

Anteilbasierte Vergütung

 

155

 

333

Total

 

4’463

 

4’867

24.5 Konzerngesellschaften

Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Flughafen Zürich AG

 

Kloten

 

CHF 307’018’750

 

Muttergesellschaft

Airport Ground Services AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

 

Kuala Lumpur

 

MYR 1.0 Mio.

 

100.0

Yamuna International Airport Private Ltd.

 

Neu-Delhi

 

INR 490 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis

 

BRL 304 Mio.

 

100.0

Zurich Airport Latin America Ltda.

 

Rio de Janeiro

 

BRL 578 Mio.

 

100.0

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória

 

BRL 571 Mio.

 

100.0

A-port S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 16’139 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 3’600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 10’700 Mio.

 

100.0

A-port Operaciones S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 1’352 Mio.

 

99.0

A-port Operaciones Columbia S.A.

 

Bogotá

 

COP 100 Mio.

 

99.0

Unique IDC S.A. de C.V.

 

Tegucigalpa

 

HNL 0.2 Mio.

 

99.0

Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 474 Mio.

 

25.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 907 Mio.

 

12.8

Administradora Unique IDC C.A.

 

Porlamar

 

VEB 25 Mio.

 

49.5

Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

 

Porlamar

 

VEB 10 Mio.

 

49.5

24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

24.7 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN

Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

Brasilien

Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen 1.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.9 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 27.0 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Im Oktober 2019 wurden die in der Konzession vorgesehenen obligatorischen Infrastrukturmassnahmen im Umfang von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 132 Mio.) abgeschlossen und ein neues Terminal eröffnet.

Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 1.5 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.2 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen wurde anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105.0 Mio.) fällig. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb in Macaé am 20. Dezember 2019 und in Vitória am 3. Januar 2020 übernommen.

Chile

Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 km nördlich der Stadt Antofagasta. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 1.1 Mio. Passagiere (Vorjahr: 2.2 Mio. Passagiere). Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75 % der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 km südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 0.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 1.5 Mio. Passagiere). Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 20 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2040 erwartet. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Die Gesellschaft erwartet im Jahr 2021 Investitionen von rund CHF 20 Mio., die die erwähnten Aufwertungs- und Erweiterungsmassnahmen abschliessen werden.

indien

Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet. Am 7. Oktober 2020 konnte der Konzessionsvertrag vor Ort unterzeichnet werden. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021. Die mit der ersten Bauphase verbundenen Investitionen betragen rund CHF 650 Mio. Nach Inbetriebnahme der ersten Bauphase wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Ab dem sechsten Jahr nach Inbetriebnahme wird eine fixe Gebühr pro abfliegendem Passagier an die Behörden des Bundesstaates Uttar Pradesh fällig.

24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2020 am 11. März 2021 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.