Fluglärm

Lärmauswirkungen des Flugbetriebs auf die Umgebung sind ein wichtiger Themenschwerpunkt der Flughafen Zürich AG. Die Abteilung Lärmmanagement analysiert die Lärmsituation und informiert über diese transparent.

Lärmmonitoring

Die Flughafen Zürich AG betreibt im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten ein Lärmmessstellen-Netz mit 14 ortsfesten Messstationen. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert.

An allen Messstellen wurde im Jahr 2020 sowohl am Tag wie auch in den Nachtstunden aufgrund des starken Rückgangs der Flugbewegungen eine erheblich tiefere Fluglärmbe­lastung als im Vorjahr registriert. Die Verteilung der Flugbewegungen auf An- und Abflugrouten hat einen wesentlichen Einfluss auf Änderungen in der Lärmbelastung.

Prozentuale Belegung der An- und Abflugrouten im Jahr 2020. Routen mit weniger als 50 Flügen pro Jahr sind nicht dargestellt.

Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen

Die Bevölkerung empfindet Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Im Jahr 2020 wurden lediglich 3.0 % (2019: 4.8 %) der Flugbewegungen nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Für insgesamt 69 Flüge (2019: 272 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen).

Überwachung der Abflugrouten

Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5ʼ000 Fuss (ft) ü.M. und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8ʼ000 ft ü.M.) verbindlich. Im Jahr 2020 wurden dazu 83 (2019: 136) Ermittlungen eingeleitet und es fanden 18 (2019: 29) Aussprachen mit Chefpiloten statt. Die häufigste Ursache für Abweichungen von Flugrouten waren wie im Vorjahr Anweisungen der Flugsicherung.

Lärmgebühren

Alle Jet-Flugzeuge sind in eine der fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die pro Landung und Start anfallen. Damit wird den Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmgünstigen Flugzeugen nach Zürich zu fliegen. Zusätzlich werden Nachtstundentarife erhoben, die differenziert nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts erhoben werden. Im Jahr 2020 war der Anteil der Lärmklasse 4 während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) mit rund 43 % (2019: 53 %) am höchsten.

Seit Mitte September 2019 gelten am Flughafen Zürich höhere Lärmgebührentarife für die Tagesrand- und Nachtstunden. Diese sollen eine effiziente und damit pünktlichere Abwicklung des Verkehrs am Abend bewirken und damit den Anteil verspäteter Flüge nach 23:00 Uhr reduzieren.

Nutzung der Schallschutzhalle

Im Jahr 2020 wurden in der Schallschutzhalle insgesamt 406 (2019: 487) Triebwerkstandläufe durchgeführt. Standläufe während der Nacht betrafen hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge (64 % aller Nachtstandläufe). Langstreckenflugzeuge wie A343, A333 und B777 sowie alle übrigen Flugzeugtypen wurden dagegen mehrheitlich tagsüber getestet.

Die zulässige Lärmdosis wurde im Jahr 2020 zweimal überschritten. Dies ist deutlich weniger als die 25 Überschreitungen, die gemäss Betriebsreglement pro Kalenderjahr erlaubt wären. Nach Angaben der Flugzeugunterhaltsbetriebe wurden 943 Leerlauftests (Idle) auf dem Vorfeld und den Standplätzen durchgeführt, wobei 556 tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) und 387 nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) stattfanden.

Kommunikation mit der Bevölkerung

Der Dialog mit der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen der Flughafen Zürich AG. Von Fluglärm betroffene Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Anfragen oder Reklamationen telefonisch oder per E-Mail direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden. Anflüge auf Piste 34 waren 2020 wie auch im Jahr zuvor der häufigste Grund für Anfragen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Anfragen und Reklamationen erheblich zurückgegangen.