Lärm
Der Flugbetrieb hat Lärmauswirkungen auf die Umgebung. Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich dessen bewusst und realisiert zahlreiche Massnahmen, um negative Auswirkungen zu verringern.
Relevanz
Von den betriebenen Flughäfen ist Fluglärm insbesondere am Standort Zürich ein wichtiges Thema und eine Belastung für viele Anwohnende im Umland. Flüge in den Nachtstunden stehen dabei besonders in der Kritik.
Wie viel Lärm an welchem Ort verursacht und wahrgenommen wird, hängt von einer Reihe von zusammenwirkenden Faktoren ab. Grundlegend ist die Ausrichtung der Pisten und damit der Flugrouten. Diese orientieren sich an den Gegebenheiten des Geländes und des vorherrschenden Wetters. Weiter spielen der Flugplan der Fluggesellschaften und die eingesetzte Flugzeugflotte eine entscheidende Rolle. Nicht ausser Acht gelassen werden darf die Siedlungsentwicklung, die am Standort Zürich in den letzten Jahrzehnten immer mehr Anwohnende in lärmbelastete Gebiete gebracht hat. Zentral sind zudem der technische Stand und die Betriebsart der Triebwerke, was jedoch in den Händen der Fluggesellschaften liegt und nur indirekt durch die Flughäfen beeinflusst werden kann (Anreize über Lärmgebühren).
Weniger im Fokus steht die Lärmthematik bei den Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile. Jene Flughäfen weisen ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen auf. Kommt hinzu, dass die An-/Abflüge an den Standorten in Brasilien mehrheitlich über dem Meer stattfinden und die Flughäfen in Chile ausserhalb von grossen Siedlungen liegen.
Ansatz und Fortschritt
Die Flughafen Zürich AG begegnet dem Fluglärm mit technischen, baulichen, betrieblichen und finanziellen Massnahmen, die alle zum Ziel haben, den Lärm an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg zu reduzieren. Sie strebt am Standort Zürich an, dass ausserhalb des im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegten Gebiets keine Wohnzonen von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts (IGW) betroffen sind. Dieses Ziel wurde 2020 und 2021 erreicht (siehe Kennzahlen). Darüber hinaus sind im Schallschutzprogramm verschiedene Massnahmen des passiven Schallschutzes gebündelt, zu denen die Flughafen Zürich AG am Standort Zürich als Verursacherin des Lärms verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern an Liegenschaften mit lärmempfindlichen Räumen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzfenster einzubauen oder eine Rückerstattung auszuzahlen.
Kommunikation mit der Bevölkerung
Das Unternehmen ist sich bewusst, dass der Fluglärm eine Belastung darstellt und ein erhöhter Informations- und Handlungsbedarf besteht. Die transparente Information sowie der Dialog mit den Anwohnenden sind zentral. Seit Jahren werden deshalb Berichte über Massnahmen sowie Statistiken zur Lärmbelastung und zum Flugbetrieb publiziert. Die Anzahl Starts und Landungen pro Piste und Flugroute beispielsweise wird am Standort Zürich täglich auf der Website des Unternehmens ausgewiesen. Von Fluglärm betroffene Anwohnende können ihre Anfragen oder Anliegen telefonisch oder per E-Mail direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden.
Neben Einzelpersonen treten auch die Gemeinden in der Flughafenregion, der Kanton Zürich sowie Nachbarkantone, Landkreise im nahen Deutschland und eine ganze Reihe von Behörden- und Bürgerorganisationen mit Anliegen zum Thema Fluglärm an den Flughafen Zürich heran. Auch mit ihnen pflegt das Unternehmen den Dialog. Besonders im Vorfeld von Änderungen, welche die An- und Abflugverfahren betreffen, intensiviert sich dieser Austausch.
Im Berichtsjahr hat, verglichen mit dem Vorjahr, die Anzahl an Anfragen und Reklamationen zugenommen. Der häufigste Grund waren die abendlichen Südanflüge und die regelmässig verspäteteten Flüge nach 23:00 Uhr (siehe Lärmkennzahlen).
In Brasilien und in Chile nimmt die Lärmbelastung eine geringere Bedeutung ein. In Brasilien ist die Umweltlizenz der Flughäfen mit der Verpflichtung verknüpft, eine einfach zugängliche digitale Anlaufstelle für Lärmbeschwerden einzurichten und den Behörden zu berichten. In Florianópolis, Vitória und Macaé stehen Beschwerdekanäle für jegliche Themen, aber mit Schwerpunkt auf dem Lärmthema, zur Verfügung. Mehr Informationen dazu im Kapitel Geschäftsethik.
Lärmmonitoring
Eine Beurteilung der Lärmsituation sowie die Erhebung von lärmabhängigen Gebühren bedingen die präzise Ermittlung der Schallimmissionen. Der Fluglärm rund um den Flughafen Zürich wird bereits seit 1966 ermittelt und im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten wird ein Lärmmessstellen-Netz von aktuell 14 ortsfesten Messstationen betrieben. Eine davon, jene in Oberhasli in der Verlängerung der Piste 28, wurde im Berichtsjahr innerhalb der Ortschaft an einen neuen Standort verlegt. Die von den Messstationen aufgezeichneten Schallereignisse werden mit einem automatisierten System den entsprechenden Flugbewegungen zugeordnet. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert, das auf der Unternehmenswebsite frei zugänglich ist. Laut Festlegungen des SIL werden weiter die Fluglärmbelastung und der Fortschritt der Lärmminderungsmassnahmen jährlich in einem umfangreichen Bericht analysiert und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgelegt. Basierend auf diesem Bericht werden allfällige Gegenmassnahmen eingeleitet, wie beispielsweise Prozessoptimierungen bei Langstreckenstarts am Abend oder die Erhöhung der lenkenden Lärmgebühren für Starts nach 23:00 Uhr.
Zwei Jahre nach dem Tiefststand der Flugbewegungen im Jahr 2020, verursacht durch die Covid-19-Pandemie, nahm die Zahl der startenden und landenden Flugzeuge im Berichtsjahr zwar weiter zu, lag aber nach wie vor tiefer als im Jahr 2019. Entsprechend wurde an allen Messstellen sowohl in den Tag- wie auch in den Nachtstunden zum zweiten Mal in Folge eine höhere Fluglärmbelastung als im Vorjahr registriert.
Lärmkonturen diverse Jahre (Leq=60dB(A) für 06 bis 22 Uhr); Quellen: EMPA, swisstopo
Die obenstehende Grafik zeigt die Veränderung der Fluglärmbelastung im Verlauf der Zeit am Flughafen Zürich. 2019 wurde als letztes Vergleichsjahr mit regulärem Flugbetrieb vor Ausbruch der Pandemie gewählt, da die Lärmkonturen von 2022 erst per Mitte Jahr verfügbar sind. Der Vergleich der Lärmkonturen zeigt vor allem bis 2004 und dann wieder ab 2017 einen Rückgang der Lärmbelastung trotz konstantem bis wachsendem Flugverkehr. Diese Reduktion ist auf den technischen Fortschritt und die damit verbundene Lärmminderung im Flugzeugbau zurückzuführen.
Überwachung der Abflugrouten
Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden so festgelegt, dass dicht besiedeltes Gebiet möglichst von tiefen Überflügen verschont wird. Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5000 Fuss (ca. 1500m ü. M.) und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8000 Fuss bzw. 2500m ü. M.) verbindlich. Die Einhaltung dieser sogenannten lärmoptimierten Flugrouten wird mit Hilfe des Airport Track And Noise Monitoring System (ATANOMS) überwacht.
Weicht ein Flugzeug von der vorgeschriebenen Flugroute ab, so müssen plausible Gründe wie beispielsweise das Umfliegen von Gewitterwolken oder Anweisungen der Flugsicherung vorliegen. In Fällen, wo kein berechtigter Grund vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet und der betreffende Pilot bzw. die betreffende Pilotin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Untersuchungen werden häufig durch Gespräche mit Vertretern der Fluggesellschaften ergänzt. Wenn eine Untersuchung unzufriedenstellend verläuft, kann es bis zur Anzeige beim BAZL kommen. Durch diese ständige Überprüfung wird bei den Fluggesellschaften permanent auf eine Optimierung des Abflugverhaltens hingewirkt.
Im Berichtsjahr waren, wie im Vorjahr, Anweisungen der Flugsicherung die häufigste und damit berechtigte Ursache für Flugwegabweichungen. Aufgrund von unbegründeten Abweichungen wurden 138 (2021: 89) Ermittlungen eingeleitet, und es fanden 39 (2021: 13) Aussprachen mit Chefpilotinnen und -piloten statt.
Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen
Die regionale Bevölkerung am Standort Zürich empfindet Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Anlass zu Reklamationen gibt insbesondere das Zeitfenster zwischen 23:00 und 23:30 Uhr, das für den Abbau von tagsüber aufgebauten Verspätungen genutzt wird. Die Flughafen Zürich AG hat zusammen mit den Fluggesellschaften und den Abfertigungsunternehmen Massnahmen ergriffen, um die Anzahl der betroffenen Flüge in dieser Zeitspanne zu reduzieren. Diese beinhalten die Optimierung der betrieblichen Abläufe, eine Erhöhung der Lärmzuschläge und eine Priorisierung der um 22:40 und 22:45 Uhr geplanten Langstreckenabflüge. Auswertungen bis zu Beginn der Pandemie zeigen, dass die getroffenen Massnahmen eine Verbesserung der Situation zur Folge hatten.
Im Jahr 2022 wurden lediglich 4.7 % (2021: 3.5 %) der Flugbewegungen nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Für insgesamt 241 Flüge (2021: 75 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen).
Nutzung der Schallschutzhalle
Die im Jahr 2014 am Standort Zürich fertiggestellte Schallschutzhalle trägt massgeblich zur Verminderung des Lärms von Triebwerkstandläufen bei. Nachdem sie im Dezember 2021 nach einer Beschädigung ausser Betrieb genommen werden musste, konnten darin bis Anfang Oktober 2022 keine Standläufe durchgeführt werden. Diese wurden stattdessen im Freien auf Betriebsflächen durchgeführt, was einen beträchtlichen Mehraufwand für alle Beteiligten mit sich brachte. Dank der guten Zusammenarbeit aller konnten sämtliche Standläufe am Tag und in den Abendstunden durchgeführt werden. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden monatlich und detailliert über die Durchführung der Standläufe im Freien ins Bild gesetzt, so dass auch die Anzahl der Reaktionen der Bevölkerung auf tiefem Niveau blieb.
Ab Oktober stand die Halle wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Halle können Triebwerke eines Flugzeugs bis zur Grösse einer Boeing 747-800 getestet werden. Weil die Schallschutzhalle den Lärm für die Anwohnenden zwar stark reduziert, aber nicht vollständig eliminiert, sind die Triebwerktests durch ein Lärmkontingent begrenzt.
In den ersten neun Monaten des Jahres mussten aufgrund des Schadens insgesamt 147 Triebwerkstandläufe ausserhalb der Schallschutzhalle durchgeführt werden. Von Oktober bis Dezember konnten 81 Standläufe in der wieder in Betrieb genommenen Schallschutzhalle erfolgen. Im gesamten Jahr 2022 fanden somit insgesamt 228 (2021: 377) Triebwerkstandläufe statt. Zwischen 19:00 und 07:00 Uhr wurden nur gerade 36 Standläufe (16 % aller Standläufe) durchgeführt, der grösste Teil ab Oktober in der Schallschutzhalle.
Die Lärmdosis kann aufgrund der erforderlichen Messeinrichtung nur in der Schallschutzhalle ermittelt werden. Die zulässige Lärmdosis wurde in den Monaten Oktober bis Dezember, in denen die Schallschutzhalle wieder in Betrieb war, nie überschritten. Nach Angaben der Flugzeugunterhaltsbetriebe wurden zudem 893 Leerlauftests (Idle) auf dem Vorfeld und auf den Standplätzen durchgeführt, wobei 285 nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) stattfanden.
Lärmgebühren und Airport Zurich Noise Fund
Mit der Erhebung von lärmabhängigen Gebühren wird für die Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmfreundlichen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Dazu sind alle Jet-Flugzeuge in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die je nach Zeitpunkt pro Landung und Start anfallen. Zusätzlich werden Nachtstundentarife erhoben, die nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts differenziert werden.
Bis Ende 2020 wurden sämtliche Einnahmen aus den Lärmgebühren dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben. Die Gelder aus dem AZNF dienen hauptsächlich zur Deckung der anfallenden Kosten für Schallschutzmassnahmen, insbesondere das Schallschutzprogramm, sowie der Kosten für Lärm- und Überflugentschädigungen. Nach heutigem Kenntnisstand ist der AZNF gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend alimentiert, um die bekannten durch den Verwendungszweck definierten Kosten in der Zukunft zu decken. Deshalb werden seither die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Weitere Details zum AZNF sind unter Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund verfügbar.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt CHF 12.1 Mio. Erträge aus Flugzeuglärmgebühren generiert. Davon entfielen CHF 5.1 Mio. auf die ordentlichen, während 24 Stunden gültigen Lärmgebühren und CHF 7.0 Mio. auf die Tagesrand- und Nachtzuschläge, die zwischen 21:00 und 07:00 Uhr erhoben werden. Die Zuschläge wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst.
Schallschutz
Als Anlagenhalterin ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, für die Kosten der Schallschutzmassnahmen an Liegenschaften in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, aufzukommen. Als Hauptmassnahme hat sich die Flughafen Zürich AG das Ziel gesetzt, im Zeitraum von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzfenster einzubauen oder eine Rückerstattung auszuzahlen. Im Berichtsjahr konnte dieses Ziel mit 206 Objekten (Liegenschaften mit eigener Hausnummer) erreicht werden.
Als Ergänzung zur Hauptmassnahme werden auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet mit Grenzwertüberschreitungen beim Nachtlärm wahlweise automatische Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter angeboten. Anspruch auf diese passiven Schallschutzmassnahmen haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, lärmempfindliche Räume aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flughafen Zürich AG zurückerstattet.
Von 1999 bis und mit 2022 wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms rund CHF 300 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 5560 Gebäuden ausgegeben. Von CHF 11.3 Mio. Ausgaben im Jahr 2022 entfielen CHF 0.7 Mio. auf Projektierungen, CHF 8.5 Mio. auf Sanierungen und CHF 2.1 Mio. auf Rückerstattungen. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch den AZNF.
Mit dem Schutzkonzept Süd schützt die Flughafen Zürich AG die Bewohnerinnen und Bewohner vor Aufwachreaktionen durch die morgendlichen Südanflüge. Sie stattet bei Wunsch der Eigentümerschaft die Schlafzimmer in den betroffenen Gebieten mit einem automatischen Fensterschliesser oder einem Schalldämmlüfter aus. Nach Abschluss der Phase 1 hat das BAZL am 19. Januar 2021 die Verfügung zur Phase 2 des Schutzkonzeptes Süd mit vergrössertem Perimeter erlassen. Nach einer Beschwerde einer Anrainergemeinde, die eine zusätzliche Vergrösserung des Perimeters auf ihr gesamtes Gemeindegebiet beantragt, ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
Im Rahmen der abgeschlossenen Phase 1 des Schutzkonzeptes Süd wurden ab Mitte 2016 bis im Frühling 2018 rund 1100 Fensterschliesser und 900 Schalldämmlüfter in Schlafräumen eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund CHF 3 Mio.
Lärmentschädigung (formelle Enteignungen)
Fluglärm kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, weswegen am Standort Zürich rund 20’100 Entschädigungsbegehren von Eigentümern an das Unternehmen gestellt wurden. Die Entschädigungsbegehren gingen zur Zeit der Privatisierung des Flughafens und im Nachgang zu den deutschen Anflugbeschränkungen ein. Neue Ansprüche können, wenn überhaupt, nur noch aufgrund erheblicher Veränderungen des Flugbetriebes entstehen. Nicht zuletzt darum sind seither keine weiteren Begehren mehr bei der Flughafen Zürich AG gestellt worden. Von den vorliegenden Entschädigungsbegehren konnten bis Ende 2022 über 14’871 (74 %) erledigt und dabei CHF 86.6 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt werden. Sämtliche Lärmentschädigungen werden aus dem AZNF finanziert.
Weil in den Gesetzen des Bundes kaum Regelungen betreffend Lärmentschädigungen bzw. den direkten Überflug zu entnehmen sind, muss jede offene Rechtsfrage zunächst von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Im Sinne einer effizienten Abwicklung der pendenten Begehren werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung noch offener Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.
Lärmkennzahlen Flughafen Zürich
Flughafen Zürich (Standort Zürich) |
|
2018 |
|
2019 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2022 |
Anzahl Einwohner 1) über Alarmwert |
|
6’535 |
|
6’413 |
|
0 |
|
71 |
|
n/a 2) |
Anzahl Einwohner über Immissionsgrenzwert |
|
63’427 |
|
56’348 |
|
10’303 |
|
17’449 |
|
n/a 2) |
Anzahl Einwohner über Planungswert |
|
154’165 |
|
144’518 |
|
34’903 |
|
47’402 |
|
n/a 2) |
Gesamtfläche Wohnzonen ausserhalb IGW SIL (ha) 3) |
|
156.0 |
|
96.2 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
n/a 2) |
Fläche Wohnzonen Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 1. Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
|
35.5 |
|
15.6 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 2. Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
|
120.5 |
|
80.6 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
n/a 2) |
Tagesfluglärmbelastung 4) am NMT 1/ 3/ 6/ 10 (dB[A]) 5) |
|
66/58/66/58 |
|
66/59/66/59 |
|
61/55/59/55 |
|
62/55/60/54 |
|
64/57/64/57 |
Anzahl Standläufe in der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
|
334/233 |
|
273/214 |
|
303/103 |
|
284/93 |
|
58/23 |
davon Anzahl Überschreitungen der zulässigen Lärmdosis |
|
1 |
|
3 |
|
2 |
|
6 |
|
0 |
ausserhalb der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
|
2/1 |
|
1/0 |
|
1/0 |
|
19/2 |
|
134/13 |
Anzahl registrierter Flugwegabweichungen/eingeleiteter Ermittlungen |
|
4558/178 |
|
4144/136 |
|
3628/83 |
|
4584/89 |
|
4837/138 |
Anzahl Nachtflugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr) |
|
13’655 |
|
12’968 |
|
3’157 |
|
4’422 |
|
10’109 |
davon in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) |
|
10’569 |
|
10’342 |
|
2’770 |
|
3’755 |
|
7’733 |
Anzahl ausgestellter Nachtflug-Ausnahmebewilligungen 6) |
|
312 |
|
272 |
|
69 |
|
75 |
|
241 |
davon Ambulanz-, Hilfs- und Rettungsflüge |
|
61 |
|
65 |
|
31 |
|
23 |
|
38 |
davon Polizei-, Militär- und Staatsflüge |
|
28 |
|
20 |
|
12 |
|
1 |
|
7 |
davon diverse Ursachen |
|
223 |
|
187 |
|
26 |
|
51 |
|
196 |
Schallschutzprogramm 2010: Anzahl sanierter Objekte 7) |
|
6’200 |
|
6’400 |
|
6’700 |
|
5’350 |
|
5’560 |
Anzahl Lärmreklamationen und Anfragen 8) |
|
2’281 |
|
2’588 |
|
891 |
|
817 |
|
3’330 |
1) Umhüllende Lärmkurven
2) Werte werden von der Empa berechnet und von dieser erst nach Redaktionsschluss publiziert.
3) IGW SIL = Gebiet mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt und im Richtplan des Kantons Zürich.
4) Energieäquivalenter Dauerschallpegel des Fluglärms am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).
5) NMT = Noise Monitoring Terminal (Lärmmessstelle), 1 = Rümlang, 3 = Oberglatt, 6 = Glattbrugg, 10 = Nürensdorf.
6) Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen können Ausnahmebewilligungen während der Nachtflugsperrzeit erteilt werden.
7) Anzahl bis dato sanierter Gebäude und Liegenschaften, inkl. Rückerstattungen. Ab 2021 sind diejenigen Objekte ohne Anspruch auf Massnahmen nicht mehr eingerechnet.
8) Beinhaltet Klagen wie auch Anfragen über Lärmbelastung, Flugspuren, Entwicklung des Flugverkehrs usw.