Lärm
Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich bewusst, dass der Flugbetrieb Lärmauswirkungen auf die Umgebung hat. Sie realisiert deshalb verschiedene Massnahmen, um negative Auswirkungen zu verringern.
Relevanz
Fluglärm ist eine wesentliche Auswirkung des Flugbetriebs und insbesondere am Standort Zürich eine Belastung für viele Anwohnende im Umland. Verglichen mit anderen Drehkreuzen in Europa gilt am Flughafen Zürich die strengste Nachtflugregelung. Trotzdem stehen Flüge in den Nachtstunden besonders in der Kritik.
Wie viel Lärm an welchem Ort verursacht und wahrgenommen wird, hängt von einer Reihe zusammenwirkender Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Ausrichtung der Pisten und damit der Flugrouten ausschlaggebend. Diese orientieren sich an den Gegebenheiten des Geländes und des vorherrschenden Wetters. Weiter spielen der Flugplan der Fluggesellschaften und die eingesetzte Flugzeugflotte eine entscheidende Rolle. Einen Einfluss haben zudem der technische Stand und die Betriebsart der Triebwerke, was jedoch in den Händen der Fluggesellschaften liegt und nur indirekt durch die Flughäfen beeinflusst werden kann (Anreize über Lärmgebühren). Nicht ausser Acht gelassen werden darf die starke Zunahme der Bevölkerung in der Flughafenregion in den letzten Jahrzehnten, welche verglichen mit dem Kanton Zürich und der Gesamtschweiz überdurchschnittlich ausfiel.
Bei den Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile steht die Lärmthematik weniger im Fokus. Jene Flughäfen weisen ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen auf. Im Falle von Brasilien liegt die Anzahl Flugbewegungen an allen Standorten unter der Schwelle, ab welcher der Staat ein verpflichtendes Lärmmonitoring verlangt. Hinzu kommt, dass die An- und Abflüge an den Standorten in Brasilien mehrheitlich über dem Meer stattfinden und die Flughäfen in Chile ausserhalb von grossen Siedlungen liegen. Am Flughafen in Noida, Indien, stand im Berichtsjahr der Baulärm im Fokus. Dieser wird mit entsprechenden Messstellen überwacht. Nach der Inbetriebnahme ist die Einrichtung von weiteren Lärmmessstellen vorgesehen.
Ansatz und Fortschritt
Die Flughafen Zürich AG begegnet dem Fluglärm mit technischen, baulichen, betrieblichen und finanziellen Massnahmen, die alle zum Ziel haben, den Lärm an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg zu reduzieren. Sie strebt am Standort Zürich an, dass ausserhalb des im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegten Gebiets keine Wohnzonen von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts (IGW) betroffen sind. Weil die Zahlen des Berichtsjahres bis zur Publikation dieses Berichts noch nicht vorlagen, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf die Zielerreichung des Vorjahres (2023). Am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) wurde dieses Ziel im Jahr 2023 wie auch 2022 erreicht. In der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) konnte die betroffene Fläche von 16.9 ha im Jahr 2022 auf 5.7 ha im Jahr 2023 reduziert werden. Zurückzuführen ist dies auf veränderte meteorologische Verhältnisse, wodurch lärmgünstigere Betriebskonzepte häufiger angewandt werden konnten. Während der zweiten Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) dagegen wuchs die Fläche von 60.8 auf 114.8 ha im Jahr 2023 deutlich an. Grund dafür war die Zunahme von Verspätungen.
Im Schallschutzprogramm sind verschiedene Massnahmen des passiven Schallschutzes gebündelt, zu denen die Flughafen Zürich AG am Standort Zürich als Verursacherin des Lärms verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern an Liegenschaften in den Wohn- und Schlafräumen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzmassnahmen umzusetzen oder eine Rückerstattung auszuzahlen. Dieses Ziel wurde in den letzten Jahren erreicht, so auch im Jahr 2024.
Kommunikation mit der Bevölkerung
Die Flughafen Zürich AG ist sich bewusst, dass der Fluglärm eine Belastung darstellt und bei der Bevölkerung ein hoher Informationsbedarf besteht. Die transparente Information sowie der Dialog mit den Anwohnenden und Organisationen sind zentral. Seit Jahrzehnten werden deshalb Statistiken zur Lärmbelastung und zum Flugbetrieb publiziert. Die Anzahl Starts und Landungen pro Piste und Flugroute beispielsweise wird am Standort Zürich täglich auf der Website des Unternehmens ausgewiesen. Von Fluglärm betroffene Anwohnende können ihre Anfragen oder Anliegen telefonisch oder per Kontaktformular direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden.
Neben Einzelpersonen treten auch die Gemeinden in der Flughafenregion, der Kanton Zürich sowie Nachbarkantone, Landkreise im nahen Deutschland und eine ganze Reihe von Behörden- und Bürgerorganisationen mit Anliegen zum Thema Fluglärm an den Flughafen Zürich heran. Auch mit ihnen pflegt das Unternehmen den Dialog.
Im Berichtsjahr stieg die Anzahl an Anfragen und Reklamationen gegenüber dem Vorjahr um knapp 3 %. Der häufigste Grund für Anfragen und Reklamationen waren Starts Richtung Norden und die abendlichen Südanflüge (siehe Lärmkennzahlen).
An den Standorten in Lateinamerika hat Fluglärm eine geringere Bedeutung. Dennoch existieren an den Flughäfen in Brasilien je eigene Kanäle, welche für Lärminformationen und -beschwerden zur Verfügung stehen. Die jeweilige Umweltlizenz der Flughäfen ist mit der Verpflichtung verknüpft, eine einfach zugängliche digitale Anlaufstelle für Lärmbeschwerden einzurichten und den Behörden quartalsweise zu berichten. Mehr Informationen sind im Kapitel Geschäftsethik zu finden.
Lärmmonitoring
Eine objektive Beurteilung der Lärmsituation sowie die Erhebung von lärmabhängigen Gebühren bedingen die präzise Ermittlung der Schallimmissionen. Der Fluglärm rund um den Flughafen Zürich wird bereits seit 1966 ermittelt und im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten wird ein Lärmmessstellen-Netz von aktuell 14 ortsfesten Messstationen betrieben. Die von den Messstationen aufgezeichneten Schallereignisse werden mit einem automatisierten System den entsprechenden Flugbewegungen zugeordnet. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert, das auf der Unternehmenswebsite frei zugänglich ist. Gemäss Festlegungen des SIL werden weiter die Fluglärmbelastung und der Fortschritt der Lärmminderungsmassnahmen jährlich in einem umfangreichen Bericht analysiert und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgelegt. Basierend auf diesem Bericht werden Gegenmassnahmen eingeleitet (siehe Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen).
Die Zahl der startenden und landenden Flugzeuge nahm im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 6 % zu. Sie liegt Ende 2024 fast wieder auf dem Niveau von 2019. Entsprechend wurde an den vier wichtigsten Messstellen in den Tagstunden eine gleiche oder höhere Fluglärmbelastung als im Vorjahr registriert. Die Werte erreichten aber nicht an allen Messstellen das Niveau von 2019.

Entwicklung Taglärm (06 bis 22 Uhr), IGW Wohnzone (Leq = 60 dB(A))
Quellen: EMPA, Statistisches Amt des Kanton Zürich, swisstopo
Die obenstehende Grafik zeigt die Veränderung der Fluglärmbelastung im Verlauf der Zeit am Flughafen Zürich. Gezeigt wird die Lärmkontur des Immissionsgrenzwerts (IGW) für die Wohnzone für verschiedene Jahre, wobei die umschlossene Fläche von Grenzwertüberschreitungen betroffen ist. Der Vergleich zeigt die Verkleinerung der Fläche über die Jahre und damit den Rückgang der Lärmbelastung trotz konstantem bis wachsendem Flugverkehr. Diese Reduktion ist auf den technischen Fortschritt und die damit verbundene Lärmminderung im Flugzeugbau zurückzuführen. Zu beachten ist, dass sich die Nachfrage nach der Pandemie 2023 noch nicht ganz erholt hat und dass die Lärmbelastung im Ostanflug aufgrund der von Jahr zu Jahr schwankenden Westwindlagen unterschiedlich ausfällt. Die Lärmkonturen des Berichtsjahrs sind erst per Mitte 2025 verfügbar.
Überwachung der Abflugrouten
Die Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden so festgelegt, dass dicht besiedeltes Gebiet möglichst von tiefen Überflügen verschont wird. Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5’000 Fuss (ca. 1’500 m ü. M.) und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8’000 Fuss bzw. 2’500 m ü. M.) verbindlich. Die Einhaltung der Flugrouten wird mit Hilfe eines Monitoring-Systems überwacht.
Weicht ein Flugzeug von der vorgeschriebenen Flugroute ab, müssen plausible Gründe wie beispielsweise das Umfliegen von Gewitterwolken oder Anweisungen der Flugsicherung vorliegen. In Fällen, in denen kein berechtigter Grund vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet und der betreffende Pilot bzw. die betreffende Pilotin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Untersuchungen werden häufig durch Gespräche mit Vertretern oder Vertreterinnen der Fluggesellschaften ergänzt. Wenn eine Untersuchung nicht zufriedenstellend verläuft, kann es zu einer Anzeige ans BAZL kommen. Durch diese ständige Überprüfung wird bei den Fluggesellschaften permanent auf eine Optimierung des Abflugverhaltens hingewirkt.
Häufigste Ursache für Flugwegabweichungen waren, wie im Vorjahr, Anweisungen der Flugsicherung. Aufgrund von unbegründeten Abweichungen wurden 145 (2023: 132) Ermittlungen eingeleitet, und es fanden 29 (2023: 38) Aussprachen mit Chefpilotinnen und -piloten statt.
Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen
Die Anwohnenden am Standort Zürich empfinden Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Anlass zu Reklamationen geben insbesondere die Flüge nach 23:00 Uhr. Die Gründe für die Verspätungssituation im Jahr 2024 lagen primär in Luftraumbeschränkungen in den Kriegsgebieten in Osteuropa und dem Nahen Osten mit Auswirkungen (Mehrverkehr) auf die umliegenden Flugsicherungen insbesondere auch in Deutschland. Engpässe in der europäischen Flugsicherung trugen ebenfalls zur Verspätungssituation bei. Die Flughafen Zürich AG setzt derzeit zusammen mit den Flughafenpartnern ein Massnahmenprogramm um, damit die Anzahl der Flüge nach 23:00 Uhr reduziert werden kann. Die wesentlichen Massnahmen, die eine dauerhafte Verbesserung bringen würden, wie die Entflechtung von An- und Abflugrouten, Start geradeaus auf der Piste 16 bei Bise oder die Verlängerungen der beiden kürzeren Pisten, können aufgrund von langwierigen Entscheid- und Genehmigungsverfahren noch nicht umgesetzt werden. Die kurz- bis mittelfristigen Massnahmen beinhalten insbesondere die Planung und Bereitstellung von genügend Personal im gesamten Passagier- und Frachtabfertigungsprozess sowie die Optimierung der betrieblichen Abläufe. Ebenfalls soll durch eine am 10. Dezember 2024 beim BAZL beantragte Neueinteilung der Lärmklassen und eine Erhöhung der Lärmzuschläge in der zweiten Nachtstunde die Verspätungssituation verbessert werden.
Im Jahr 2024 wurden 3’389 Flüge (2023: 3’506) zwischen 23:00 und 06:00 Uhr durchgeführt. Für insgesamt 411 Flüge (2023: 310 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen). Gründe für die vielen Nachtflüge waren Einschränkungen im europäischen Luftraum, technische Störungen am Flugzeug, schwierige meteorologische Bedingungen, die Friedenskonferenz für die Ukraine sowie Ausfälle der IT-Systeme bei Flughafenpartnern (z.T. weltweit). Verspätungen aufgrund von knappen personellen Ressourcen bei den Flughafenpartnern konnten dagegen gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert werden.
Nutzung der Schallschutzhalle
Die Schallschutzhalle trägt massgeblich zur Verminderung des Lärms von Triebwerkstandläufen bei. In der Halle können Triebwerke eines Flugzeugs bis zur Grösse einer Boeing 747-800 getestet werden. Weil die Schallschutzhalle den Lärm für die Anwohnenden zwar stark reduziert, aber nicht vollständig eliminiert, sind die Triebwerktests durch ein Lärmkontingent begrenzt.
Im Jahr 2024 wurden in der Schallschutzhalle insgesamt 449 (2023: 416) Triebwerkstandläufe durchgeführt. Die Zeitspanne von 19:00 – 07:00 Uhr gilt für die Beurteilung des Standlauflärms gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) als Nachtzeit. Bei den in der Nacht durchgeführten 131 Standläufen handelte es sich zu 79 % um Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge sowie Business-Jets. Grossraumflugzeuge wurden hingegen mehrheitlich tagsüber von 07:00 – 19:00 Uhr getestet. Die zulässige Lärmdosis wurde sechs Mal überschritten. Der Grund für die Überschreitungen waren langandauernde Volllaststandläufe nachts zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr. Laut Vereinbarung mit den Nachbargemeinden darf die zulässige Dosis pro Jahr nicht mehr als 25-mal überschritten werden. Ausserhalb der Halle fanden im Berichtsjahr keine Standläufe über Leerlaufleistung statt.
Lärmgebühren und Airport Zurich Noise Fund
Mit der Erhebung von lärmabhängigen Gebühren wird für die Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmfreundlichen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Dazu sind alle Jet-Flugzeuge in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die je nach Zeitpunkt pro Landung und Start anfallen. Zusätzlich werden zwischen 21:00 und 07:00 Uhr Tagesrand- und Nachtzuschläge erhoben, die nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts differenziert werden.
Bis Ende 2020 wurden sämtliche Einnahmen aus den Lärmgebühren dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben. Die Gelder aus dem AZNF dienen hauptsächlich der Deckung der anfallenden Kosten für Schallschutzmassnahmen, insbesondere das Schallschutzprogramm und das Schutzkonzept Süd, sowie der Kosten für Lärm- und Überflugentschädigungen. Nach heutigem Kenntnisstand ist der AZNF gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend alimentiert, um die bekannten durch den Verwendungszweck definierten Kosten in der Zukunft zu decken. Deshalb werden seither die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Weitere Details zum AZNF sind unter Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund verfügbar.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt CHF 16.0 Mio. Erträge aus Flugzeuglärmgebühren generiert. Davon entfielen CHF 6.7 Mio. auf die ordentlichen, während 24 Stunden gültigen Lärmgebühren und CHF 9.3 Mio. auf die Tagesrand- und Nachtzuschläge.
Schallschutz
Als Anlagenhalterin ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, für die Kosten der Schallschutzmassnahmen an Liegenschaften in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, aufzukommen. Dies geschieht hauptsächlich durch den Einbau von Schallschutzfenstern im Schallschutzprogramm. Denjenigen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flughafen Zürich AG zurückerstattet. Mit 252 Objekten (Liegenschaften mit eigener Hausnummer) im Berichtsjahr hat das Unternehmen sein Ziel erreicht, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzmassnahmen umzusetzen oder eine Rückerstattung auszuzahlen.

Schallschutzprogramm – Massnahmen Fenster in 2024; Quelle Hintergrundkarte: swisstopo
Als Ergänzung zur Hauptmassnahme werden auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet mit Grenzwertüberschreitungen beim Nachtlärm wahlweise automatische Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter angeboten. Anspruch auf diese passiven Schallschutzmassnahmen haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, Schlafzimmer aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand.
Von 1999 bis und mit 2024 wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms und des Schutzkonzepts Süd rund CHF 330 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 6’010 Gebäuden ausgegeben. Von CHF 17.1 Mio. Ausgaben im Jahr 2024 entfielen CHF 0.7 Mio. auf Projektierungen, CHF 12.6 Mio. auf Sanierungen und CHF 3.8 Mio. auf Rückerstattungen. Die Finanzierung erfolgte vollständig durch den AZNF.
Mit dem Schutzkonzept Süd schützt die Flughafen Zürich AG die Bewohnerinnen und Bewohner vor Aufwachreaktionen durch morgendliche Südanflüge. Sie stattet auf Wunsch der Eigentümerschaft die Schlafzimmer in den betroffenen Gebieten mit einem automatischen Fensterschliesser oder einem Schalldämmlüfter aus. Nach Abschluss der Phase 1 hat das BAZL am 19. Januar 2021 die Verfügung zur Phase 2 des Schutzkonzeptes Süd mit vergrössertem Perimeter erlassen. Nach einer Beschwerde einer Anrainergemeinde, die eine zusätzliche Vergrösserung des Perimeters auf ihr gesamtes Gemeindegebiet beantragt, ist das Verfahren derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Im Rahmen der bereits früher abgeschlossenen Phase 1 des Schutzkonzeptes Süd wurden zwischen 2016 und 2018 rund 1’100 Fensterschliesser und 900 Schalldämmlüfter in Schlafzimmern eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund CHF 3 Mio. Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten zur ersten Etappe der Phase 2 in Angriff genommen. Bis Ende 2024 wurde in Wallisellen und Zürich Schwamendingen an 94 Liegenschaften die Ist-Aufnahme und die Projektierung durchgeführt. An 29 Häusern davon wurden die Massnahmen zudem bereits umgesetzt.
Lärmentschädigung (formelle Enteignungen)
Fluglärm kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, weswegen am Standort Zürich rund 20’100 Entschädigungsbegehren von Eigentümerinnen und Eigentümern an das Unternehmen gestellt wurden. Die Entschädigungsbegehren gingen zur Zeit der Privatisierung des Flughafens und im Nachgang zu den deutschen Anflugbeschränkungen ein. Neue Ansprüche können, wenn überhaupt, nur noch aufgrund erheblicher Veränderungen des Flugbetriebes entstehen. Nicht zuletzt darum sind seither keine weiteren Begehren mehr bei der Flughafen Zürich AG gestellt worden. Von den vorliegenden Entschädigungsbegehren wurden bis Ende 2024 15’042 (75 %) erledigt und dabei CHF 90.2 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt. Sämtliche Lärmentschädigungen werden aus dem AZNF finanziert.
Weil in den Gesetzen des Bundes kaum Regelungen betreffend Lärmentschädigungen bzw. den direkten Überflügen zu entnehmen sind, muss jede offene Rechtsfrage zunächst von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Im Sinne einer effizienten Abwicklung der pendenten Begehren werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung der Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.
Lärmkennzahlen Flughafen Zürich
GRI AO7 |
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Flughafen Zürich, Schweiz |
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2019 |
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2020 |
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2021 |
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2022 |
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2023 |
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2024 |
Anzahl Einwohnende über Immissionsgrenzwert 1) |
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56’348 |
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10’303 |
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17’449 |
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49’143 |
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59’124 |
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n/a 2) |
Gesamtfläche Wohnzonen ausserhalb IGW SIL (ha) 3) |
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96.2 |
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0.0 |
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0.0 |
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77.7 |
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120.5 |
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n/a 2) |
Fläche Wohnzonen Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
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0.0 |
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0.0 |
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0.0 |
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0.0 |
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0.0 |
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n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 1. Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
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15.6 |
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0.0 |
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0.0 |
|
16.9 |
|
5.7 |
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n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 2. Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
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80.6 |
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0.0 |
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0.0 |
|
60.8 |
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114.8 |
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n/a 2) |
Tagesfluglärmbelastung 4) am NMT 1/ 3/ 6/ 10 (dB[A]) 5) |
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66/59/66/59 |
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61/55/59/55 |
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62/55/60/54 |
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64/57/64/57 |
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64/59/65/59 |
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66/58/66/58 |
Anzahl Standläufe in der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
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273/214 |
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303/103 |
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284/93 |
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58/23 |
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307/109 |
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318/131 |
davon Anzahl Überschreitungen der zulässigen Lärmdosis |
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3 |
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2 |
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6 |
|
0 |
|
2 |
|
6 |
ausserhalb der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
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1/0 |
|
1/0 |
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19/2 |
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134/13 |
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8/0 |
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0/0 |
Anzahl registrierter Flugwegabweichungen/eingeleiteter Ermittlungen |
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4’144/136 |
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3’628/83 |
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4’584/89 |
|
4’837/138 |
|
5’202/132 |
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5’046/145 |
Anzahl Nachtflugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr) |
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12’968 |
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3’157 |
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4’422 |
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10’109 |
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13’564 |
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14’612 |
davon in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) |
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10’342 |
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2’770 |
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3’755 |
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7’733 |
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10’058 |
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11’214 |
Anzahl ausgestellter Nachtflug-Ausnahmebewilligungen 6) |
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272 |
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69 |
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75 |
|
241 |
|
310 |
|
411 |
davon Ambulanz-, Hilfs- und Rettungsflüge |
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65 |
|
31 |
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23 |
|
38 |
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30 |
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30 |
davon Polizei-, Militär- und Staatsflüge |
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20 |
|
12 |
|
1 |
|
7 |
|
9 |
|
16 |
davon diverse Ursachen |
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187 |
|
26 |
|
51 |
|
196 |
|
271 |
|
365 |
Schallschutzprogramm 2010: Anzahl sanierter Objekte 7) |
|
6’400 |
|
6’700 |
|
5’350 |
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5’560 |
|
5’760 |
|
6’010 |
Anzahl Lärmreklamationen und Anfragen 8) |
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2’588 |
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891 |
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817 |
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3’330 |
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2’695 |
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2’770 |
1) Umhüllende Lärmkurven; Informationen und Karten zum Immissionsgrenzwert sowie zum Alarm- und Planungswert sind unter www.flughafen-zuerich.com/fluglaerm zu finden.
2) Werte werden von der Empa berechnet und von dieser erst nach Redaktionsschluss publiziert.
3) IGW SIL = Gebiet mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt und im Richtplan des Kantons Zürich.
4) Energieäquivalenter Dauerschallpegel des Fluglärms am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).
5) NMT = Noise Monitoring Terminal (Lärmmessstelle), 1 = Rümlang, 3 = Oberglatt, 6 = Glattbrugg, 10 = Nürensdorf.
6) Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen können Ausnahmebewilligungen während der Nachtflugsperrzeit erteilt werden.
7) Anzahl bis dato sanierter Gebäude und Liegenschaften, inkl. Rückerstattungen; Ab 2021 sind diejenigen Objekte ohne Anspruch auf Massnahmen nicht mehr eingerechnet.
8) Beinhaltet Beschwerden wie auch Anfragen über Lärmbelastung, Flugspuren, Entwicklung des Flugverkehrs usw.