Menschenrechte
Die Menschenrechte sind grundlegend für den Schutz der Würde und der Freiheit des Menschen. Die Flughafen Zürich Gruppe setzt sich für deren Einhaltung in ihrer Wertschöpfungskette ein.
Relevanz
Als Unterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet sich die Flughafen Zürich Gruppe, die Menschenrechte zu schützen und sich auch bei Dritten dafür stark zu machen. Dabei geht es um Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Eigentumsgarantie sowie Verhinderung von Diskriminierung. Dem Unternehmen ist es wichtig, dass die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet ist.
Ansatz
Im Verhaltenskodex der Flughafen Zürich Gruppe, der durch den Verwaltungsrat genehmigt worden ist, ist das Bekenntnis des Unternehmens zu den Menschenrechten festgehalten. Das Unternehmen setzt Sorgfaltsmassnahmen um, die an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgerichtet sind und sicherstellen, dass seine Geschäftstätigkeiten keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen haben. Auf diese Weise kommt das Unternehmen den Anforderungen der Gesetzgebung in der Schweiz zur nichtfinanziellen Berichterstattung und der Verordnung über Transparenz- und Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit nach.
Der Ansatz der Flughafen Zürich Gruppe umfasst neben der Grundsatzerklärung als Teil ihres Verhaltenskodex die Etablierung eines Managementsystems. Dieses soll gewährleisten, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, zu verhindern und im Falle von tatsächlich erfolgten Verstössen Verbesserungsmassnahmen umzusetzen und Wiedergutmachung zu gewährleisten, sei es gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette oder anderen potenziell Betroffenen wie lokalen Gemeinschaften.
Um die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen, setzt die Flughafen Zürich AG an verschiedenen Punkten an. Eine davon ist die vertragliche Verpflichtung der Geschäftspartner, Arbeitsschutzrechte gemäss geltender Gesetze und internationaler Regelwerke zum Verbot von Zwangsarbeit sowie Kinderarbeit einzuhalten. Am Standort Zürich erfolgt dies durch die Aufnahme von Vertragsklauseln beziehungsweise im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts durch eine Selbstdeklaration der Geschäftspartner. Auch bei den Mehrheitsbeteiligungen im Ausland wird diesem Umstand Rechnung getragen, wobei die Ausgestaltung in jedem Land individuell ist. Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile haben ebenfalls Klauseln zur Verhinderung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihre Verträge aufgenommen. Am Standort Noida, Indien, sind die Konzessionäre per Vertragsklausel zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet.
Im Berichtsjahr hat sich die Flughafen Zürich Gruppe intensiv mit ihrer menschenrechtlichen Verantwortung auseinandergesetzt und für jedes Land, in dem sie mit Mehrheitsbeteiligungen aktiv ist, eine separate Risikoanalyse erstellt. Diese stellt die Grundlage dar, um Massnahmen risikobasiert zu priorisieren. Es liegen keine begründeten Hinweise auf Verstösse gegen die Menschenrechte vor, die durch die Flughafen Zürich Gruppe verursacht wurden. Es besteht nichtsdestotrotz das Risiko, dass solche prinzipiell vorkommen können, insbesondere in ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Zentrum der Betrachtung liegt daher die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. Aus diesem Grund hat die Flughafen Zürich AG am Standort Zürich einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner verabschiedet, der die Geschäftspartner bezüglich Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht nimmt sowie Transparenz darüber verlangt (vgl. Geschäftsethik). Die Flughafen Zürich AG bedingt sich ein Recht auf Überprüfung aus und behält sich vor, bei schweren Verstössen die Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn wirksame Massnahmen ausbleiben.
Anforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte und das Verbot von Kinderarbeit finden sich auch im öffentlichen Beschaffungsrecht, welchem die Flughafen Zürich AG als Sektorenunternehmen in der Schweiz verpflichtet ist (siehe weitere Informationen unter Regionale Wertschöpfung und Korruptionsprävention). Am Standort Zürich werden Anbieter zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, zu Melde- und Bewilligungspflichten von Arbeitnehmenden und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit verpflichtet. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen die Kernübereinkommen der ILO eingehalten werden. Diese Pflichten werden auch Subunternehmern auferlegt. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann der Zuschlag widerrufen und der Anbieter von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Fälle von Missbrauch gemeldet, so dass es zu keinem Ausschluss von Vertragspartnern aufgrund von Nichteinhaltung der Vorgaben kam (vgl. Compliance Management).
Um die Einhaltung der Menschenrechte sowie arbeitsrechtlicher, sozialer, ökologischer und ethischer Standards sicherzustellen, werden darüber hinaus bei der Beschaffung weitere risikobasierte Massnahmen ergriffen. Bei sensiblen Branchen oder Produkten werden Nachweise über die Konformität via Zertifikate und die Einhaltung internationaler Standards eingefordert.
Am grössten Flughafen der Gruppe, dem Flughafen Zürich, ist aus dem Bereich der Menschenrechte die Eigentumsgarantie betroffen: Am Standort Zürich besteht im Zusammenhang mit den Lärmimmissionen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungspflicht für verursachte Liegenschaftsminderwerte. Die Beurteilung dieser Fälle erfolgt im Rahmen formeller Enteignungsverfahren, wodurch sichergestellt wird, dass die Enteignung rechtmässig erfolgt und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt. Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Betriebskonzession mit einem Enteignungsrecht ausgestattet (siehe weitere Details im Kapitel Lärm unter Lärmentschädigungen).
Umsiedlungen für den Flughafen Noida
Standort und Perimeter des neuen Flughafens in Noida, Indien, wurden, weit vor der Vergabe der Flughafenkonzession an die Tochtergesellschaft der Flughafen Zürich AG, die Yamuna International Airport Private Limited (YIAPL), durch die Behörden des betreffenden Bundesstaates Uttar Pradesh festgelegt. Zum Vorbereitungsprozess gehörte auch die Umsiedlung von 3ʼ074 Familien, die vollumfänglich durch den Staat durchgeführt und verantwortet wurde. Die Entschädigungen für das aufgegebene Land und das Angebot von neuen Unterkünften an die Familien erfolgte gemäss «Right to Fair Compensation and Transparency in Land Acquisition, Rehabilitation and Resettlement Act» (RFCTLARR Act, 2013) und wurde im Jahre 2023 ohne Mitwirkungsmöglichkeit von YIAPL abgeschlossen. Aufgrund der Unternehmensgrösse ist YIAPL behördlich verpflichtet, sich gemeinnützig zu engagieren. Um dieses Engagement zu erfüllen, hat YIAPL entschieden, die umgesiedelten Menschen in den neu entstandenen Wohnquartieren in ihrem Alltag zu unterstützen und damit die Gemeinschaft zu stärken. Dazu gehören Aktivitäten im Bereich Gesundheit und medizinische Versorgung, digitale und finanzielle Kompetenzen sowie Berufs- und Schulbildung. YIAPL hat dafür eine lokale NGO beauftragt.