3. Geplante Anpassungen bei Vergütungen
Neues System zur variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
Das System der variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung ist auf Antrag des Nomination & Compensation Committees vom Verwaltungsrat im Berichtsjahr angepasst worden. Dieses gelangt im Geschäftsjahr 2025 erstmals zur Anwendung. Die variable Vergütung umfasst neu die Zielerreichung eines finanziellen Ziels, das zu 2/3 gewichtet wird, und die Zielerreichung dreier qualitativer Ziele, die gemeinsam zu 1/3 gewichtet werden. Das finanzielle Ziel und die drei qualitativen Ziele und die Zielwerte werden vom Verwaltungsrat jährlich überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.
Die qualitativen Ziele für das Jahr 2025 betreffen konkrete Leistungskennzahlen (KPI) im Bereich Nachhaltigkeit, Kunden- und Passagierzufriedenheit sowie Weiterempfehlungsrate/Mitarbeiterzufriedenheit. Als finanzielles Ziel wird eine definierte EBITDA Marge vorgegeben.
Die variable Vergütung bei vollständiger Zielerreichung bleibt unverändert und beträgt für den CEO 100 % und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung 50 % der Basisvergütung. Die variable Vergütung ist auf einen Faktor von 1.5 limitiert, wenn die Ziele übertroffen werden. Werden die qualitativen Ziele nicht erreicht und wird das finanzielle Ziel deutlich unterschritten, entfällt die variable Vergütung. Der Verwaltungsrat kann gemäss statutarischen und reglementarischen Grundlagen nach seinem Ermessen eine Anpassung des variablen Lohnanteils bis maximal zum Faktor 1.5 gewähren.
Die Vergütung des variablen Anteils wird beibehalten und erfolgt weiterhin zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien. Diese haben eine vierjährige Sperrfrist, womit das Anreizsystem auch ein auf eine langfristige Perspektive ausgerichtetes Element umfasst.
Diese Vergütungen werden jährlich vom Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination & Compensation Committees festgesetzt. Der CEO stellt für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung gegenüber dem Nomination & Compensation Committee einen Antrag. Darüber hinaus steht den Geschäftsleitungsmitgliedern bei diesen Entscheiden des Verwaltungsrats kein Mitspracherecht zu.