Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, erstmals angewendet werden müssen:

  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
  • Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
  • Änderungen zu IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
  • Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)

Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.

Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hatte IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.

Die Flughafen Zürich AG hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird.

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:

(CHF in 1’000)

 

01.01.2019

Sachanlagen

 

 

Transfer Anlagen im Leasing zu Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

 

–2’359

Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

 

 

Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

 

2’359

Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

 

41’894

Zunahme Total Aktiven

 

41’894

 

 

 

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

 

Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

 

41’894

Zunahme Total Fremdkapital

 

41’894

 

 

 

Veränderung Eigenkapital

 

0

Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte die Flughafen Zürich AG ihre Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen) nach einem einzigen Modell.

Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Erleichterungen, die in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG angewendet worden sind:

  • Die Gesellschaft hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert.
  • Die Gesellschaft erfasste für Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung der Nutzungsrechte wurde jeweils ein Betrag in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

Die Flughafen Zürich AG nahm zudem die folgenden praktischen Erleichterungen in Anspruch:

  • Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendete die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse an.
  • Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liess die Gesellschaft die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.

Die Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 wirkte sich wie folgt auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG aus:

  • Nutzungsrechte in der Höhe von CHF 41.9 Mio. wurden in der Konzernrechnung erfasst und unter den Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in der Höhe von CHF 2.4 Mio., die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst waren.
  • Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt CHF 41.9 Mio. wurden als kurz- beziehungsweise langfristigen Leasingverbindlichkeiten erfasst.

Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:

(CHF in 1’000)

 

Total

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018

 

0

Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge 1)

 

–41’894

Verbindlichkeiten aus bisherigem Finanzierungsleasing (Flugzeug-Energieversorgungsanlage)

 

–3’010

Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019

 

–44’904

1) Aufgrund des angewandten Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 entspricht der bilanzierte Barwert der bisher nicht berücksichtigten Leasingverträge auch dem Nominalwert der künftigen Leasingzahlungen.

Einführung von neuen Standards im Jahr 2020 und später

Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2019 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

Änderungen an Standards und Interpretationen

 

 

 

Inkraftsetzung

 

Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit

 

*

 

1. Januar 2020

 

Geschäftsjahr 2020

Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

 

*

 

1. Januar 2020

 

Geschäftsjahr 2020

Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards

 

*

 

1. Januar 2020

 

Geschäftsjahr 2020

Änderungen an IAS 1: Anforderungen für die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig

 

*

 

1. Januar 2022

 

Geschäftsjahr 2022

 

 

 

 

 

 

 

* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.