Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines

      Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.

      Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:

    • Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, erstmals angewendet werden müssen:

      • IFRS 16 Leasingverhältnisse
      • IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
      • Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
      • Änderungen zu IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
      • Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
      • Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

      IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.

      Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hatte IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.

      Die Flughafen Zürich AG hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird.

      Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      01.01.2019

      Sachanlagen

       

       

      Transfer Anlagen im Leasing zu Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –2’359

      Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

       

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      2’359

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      41’894

      Zunahme Total Aktiven

       

      41’894

       

       

       

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

       

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      41’894

      Zunahme Total Fremdkapital

       

      41’894

       

       

       

      Veränderung Eigenkapital

       

      0

      Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte die Flughafen Zürich AG ihre Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen) nach einem einzigen Modell.

      Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Erleichterungen, die in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG angewendet worden sind:

      • Die Gesellschaft hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert.
      • Die Gesellschaft erfasste für Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung der Nutzungsrechte wurde jeweils ein Betrag in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

      Die Flughafen Zürich AG nahm zudem die folgenden praktischen Erleichterungen in Anspruch:

      • Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendete die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse an.
      • Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liess die Gesellschaft die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.

      Die Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 wirkte sich wie folgt auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG aus:

      • Nutzungsrechte in der Höhe von CHF 41.9 Mio. wurden in der Konzernrechnung erfasst und unter den Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in der Höhe von CHF 2.4 Mio., die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst waren.
      • Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt CHF 41.9 Mio. wurden als kurz- beziehungsweise langfristigen Leasingverbindlichkeiten erfasst.

      Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:

      (CHF in 1’000)

       

      Total

      Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018

       

      0

      Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge 1)

       

      –41’894

      Verbindlichkeiten aus bisherigem Finanzierungsleasing (Flugzeug-Energieversorgungsanlage)

       

      –3’010

      Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019

       

      –44’904

      1) Aufgrund des angewandten Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 entspricht der bilanzierte Barwert der bisher nicht berücksichtigten Leasingverträge auch dem Nominalwert der künftigen Leasingzahlungen.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2020 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2019 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Änderungen an Standards und Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

      Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an IAS 1: Anforderungen für die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig

       

      *

       

      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

       

       

       

       

       

       

       

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

    • ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS

      Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau der beiden Flughäfen Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. mit Sitz in Vitória (Brasilien) gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).

    • ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

      KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN

      Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:

      • Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      PROJEKTE IN ARBEIT

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Leasingverhältnisse als leasingnehmer

      Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.

      Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.

      Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.

      GEMEINSAME VEREINBARUNGEN

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen Airport zurich noise fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. 

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertbeeinträchtigungen

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).

      Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

      Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmer

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neueinschätzung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 350.0 Mio.), wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutz­programm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen, beziehungsweise Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 400.0 Mio.), wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.

    • WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN

      Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.3 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2019

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      648.4

       

      12.8

       

      285.3

       

      0.0

       

      946.6

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      263.3

       

      0.0

       

      263.5

      Total Erträge mit Dritten

       

      648.6

       

      12.8

       

      548.6

       

      0.0

       

      1’210.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.4

       

       

       

      91.9

       

      –113.3

       

      0.0

      Total Erträge

       

      670.1

       

      12.8

       

      640.5

       

      –113.3

       

      1’210.1

      Personalkosten

       

      –82.5

       

      –1.9

       

      –132.0

       

      0.0

       

      –216.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –183.3

       

      –0.9

       

      –167.8

       

      0.0

       

      –351.9

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –91.2

       

      –0.7

       

      –21.4

       

      113.3

       

      –0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      313.1

       

      9.4

       

      319.3

       

      0.0

       

      641.8

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –139.1

       

      –4.3

       

      –95.4

       

      0.0

       

      –238.7

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      174.1

       

      5.1

       

      223.9

       

      0.0

       

      403.1

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –14.0

      Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –2.5

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –77.4

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      309.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’693.0

       

      109.6

       

      1’951.1

       

       

       

      3’753.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      611.6

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      228.2

      Total Aktiven per 31. Dezember 2019

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’593.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.7

       

      3.7

       

      10.3

       

       

       

      8.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      144.4

       

      0.2

       

      679.3

       

       

       

      823.9

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      9.3

       

       

       

      9.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2019

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      381.8

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.4

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      382.0

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.7

       

      0.0

       

      4.6

       

      11.6

       

      2.1

       

      –18.5

       

      21.4

      Total Erträge

       

      403.7

       

      15.7

       

      75.3

       

      190.5

       

      3.4

       

      –18.5

       

      670.1

      Personalkosten

       

      –69.0

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –2.5

       

      –1.0

       

      0.0

       

      –82.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –44.4

       

      –12.3

       

      –6.2

       

      –73.3

       

      –47.1

       

      0.0

       

      –183.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –61.3

       

      –1.1

       

      –17.7

       

      –15.4

       

      –14.3

       

      18.5

       

      –91.2

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.4

       

      41.3

       

      99.4

       

      –58.9

       

      –0.0

       

      313.1

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –103.9

       

      –0.1

       

      –25.1

       

      –6.8

       

      –3.1

       

      0.0

       

      –139.1

      EBIT

       

      125.2

       

      2.3

       

      16.1

       

      92.6

       

      –62.0

       

      –0.0

       

      174.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’287.6

       

      1.2

       

      323.5

       

      50.1

       

      30.6

       

       

       

      1’693.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.4

       

      43.1

       

      4.0

       

      92.7

       

      –135.5

       

       

       

      7.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’318.6

       

      2.3

       

      329.2

       

      64.4

       

      29.4

       

       

       

      1’743.8

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.3

       

      68.6

       

      4.0

       

      113.9

       

      –144.7

       

       

       

      8.5

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6%.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2018 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2018

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      644.9

       

      11.6

       

      237.6

       

      0.0

       

      894.1

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      258.6

       

      0.0

       

      258.8

      Total Erträge mit Dritten

       

      645.1

       

      11.6

       

      496.2

       

      0.0

       

      1’152.9

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.3

       

      0.0

       

      88.3

       

      –107.6

       

      0.0

      Total Erträge

       

      664.4

       

      11.6

       

      584.5

       

      –107.6

       

      1’152.9

      Personalkosten

       

      –80.1

       

      –1.9

       

      –129.5

       

      0.0

       

      –211.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –184.3

       

      –58.4

       

      –127.7

       

      0.0

       

      –370.4

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –87.7

       

      –0.6

       

      –19.3

       

      107.6

       

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      312.3

       

      –49.3

       

      308.0

       

      0.0

       

      571.0

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –135.1

       

      –4.8

       

      –104.6

       

      0.0

       

      –244.5

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      177.2

       

      –54.1

       

      203.4

       

      0.0

       

      326.5

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –23.1

      Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –4.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –61.3

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      237.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018

       

      1’901.6

       

      109.8

       

      1’505.4

       

       

       

      3’516.8

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      617.5

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      231.0

      Total Aktiven per 31. Dezember 2018

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’365.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.3

       

      –32.2

       

      11.2

       

       

       

      7.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      128.8

       

      0.2

       

      231.8

       

       

       

      360.8

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      12.3

       

       

       

      12.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2018

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      380.6

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      644.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      380.8

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      645.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.2

       

      0.0

       

      5.2

       

      10.7

       

      2.2

       

      –18.0

       

      19.3

      Total Erträge

       

      400.0

       

      15.6

       

      75.1

       

      188.4

       

      3.3

       

      –18.0

       

      664.4

      Personalkosten

       

      –66.8

       

      0.0

       

      –10.4

       

      –1.8

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –80.1

      Übrige Betriebskosten

       

      –44.7

       

      –12.1

       

      –6.3

       

      –72.4

       

      –48.8

       

      0.0

       

      –184.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –59.5

       

      –1.0

       

      –16.7

       

      –14.8

       

      –13.7

       

      18.0

       

      –87.7

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.5

       

      41.7

       

      99.4

       

      –60.3

       

      0.0

       

      312.3

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –100.6

       

      –0.1

       

      –24.8

       

      –6.2

       

      –3.4

       

      0.0

       

      –135.1

      EBIT

       

      128.4

       

      2.4

       

      16.9

       

      93.2

       

      –63.7

       

      0.0

       

      177.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018

       

      1’419.2

       

      7.1

       

      324.2

       

      108.8

       

      42.3

       

       

       

      1’901.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.1

       

      25.1

       

      4.2

       

      66.5

       

      –119.3

       

       

       

      7.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’323.2

       

      2.9

       

      306.4

       

      65.0

       

      38.9

       

       

       

      1’736.4

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.5

       

      66.8

       

      4.5

       

      116.0

       

      –131.6

       

       

       

      8.8

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 23.0%.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.

      Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2019 CHF 12.7 Mio. (2018: CHF 14.5 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2018: CHF 6.0 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 445.3 Mio. (2018: CHF 432.3 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Passagiergebühren

       

      253’117

       

      251’798

      Sicherheitsgebühren

       

      176’860

       

      175’685

      PRM-Gebühren

       

      15’730

       

      15’554

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      445’707

       

      443’037

      Landegebühren

       

      86’903

       

      86’838

      Flugzeuglärmgebühren

       

      12’827

       

      11’629

      Emissionsgebühren

       

      4’100

       

      4’068

      Parkgebühren

       

      26’641

       

      26’257

      Frachterträge

       

      8’352

       

      8’919

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      138’823

       

      137’711

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      584’530

       

      580’748

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      43’489

       

      43’500

      Deicing

       

      12’730

       

      11’742

      Check-in

       

      5’726

       

      5’900

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      3’873

       

      3’800

      Übrige Entgelte

       

      6’181

       

      6’148

      Total Aviation-Entgelte

       

      71’999

       

      71’090

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      2’070

       

      1’961

      Restliche Erträge

       

      2’852

       

      2’868

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      4’922

       

      4’829

      Total Aviation-Erträge

       

      661’451

       

      656’667

      Retail, Tax & Duty Free

       

      114’211

       

      111’379

      Food & Beverage

       

      20’129

       

      18’900

      Werbeflächen und Promotion

       

      18’185

       

      18’137

      Parkingerträge

       

      82’617

       

      81’462

      Übrige Kommerzerträge

       

      17’557

       

      18’427

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      252’699

       

      248’305

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      91’708

       

      89’994

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      23’740

       

      21’959

      Reinigung

       

      4’896

       

      4’712

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      4’913

       

      4’686

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      125’257

       

      121’351

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      15’969

       

      15’436

      Übrige Dienstleistungen und Diverses

       

      17’135

       

      17’446

      Catering

       

      2’165

       

      2’109

      Treibstoffgebühren

       

      8’869

       

      8’707

      Total Erträge aus Dienstleistungen 

       

      44’138

       

      43’698

      Consultingerträge

       

      6’577

       

      6’048

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      36’612

       

      36’130

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      83’350

       

      40’698

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      126’539

       

      82’876

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      548’633

       

      496’230

      Total Erträge 

       

      1’210’084

       

      1’152’897

      Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Flugbetriebsgebühren

       

      584’530

       

      580’748

      Aviation-Entgelte

       

      71’999

       

      71’090

      Übrige Aviation-Erträge

       

      4’709

       

      4’624

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      661’238

       

      656’462

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      213

       

      205

      Total Aviation-Erträge

       

      661’451

       

      656’667

      Kommerz- und Parkingerträge

       

      83’132

       

      81’738

      Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      33’013

       

      30’763

      Erträge aus Dienstleistungen

       

      42’665

       

      42’238

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      126’539

       

      82’876

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      285’349

       

      237’615

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      263’284

       

      258’615

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      548’633

       

      496’230

      Total Erträge

       

      1’210’084

       

      1’152’897

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Löhne und Gehälter

       

      162’632

       

      158’551

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      19’898

       

      21’617

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14’559

       

      14’326

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer

       

      19’242

       

      16’989

      Total Personalaufwand

       

      216’331

       

      211’483

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’833

       

      1’735

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’909

       

      1’757

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember

       

      113

       

      120

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.

      2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 138 Aktien (Vorjahr 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr CHF 28ʼ506) abgegeben.

      Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, der auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.

       

       

      2019

       

      2018

       

      2018 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      333

       

      390

       

      2’245

       

      173.50

      Mitglieder des Kaders

       

      667

       

      772

       

      4’429

       

      173.50

      Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)

       

      –4

       

      –36

       

       

       

       

      Total

       

      996

       

      1’126

       

      6’674

       

       

      1) Im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2018.

      2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.

      Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2019 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2020), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ662 Aktien vergütet werden müssen.

      Bonusprogramm Verwaltungsrat

      Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.

      Optionsprogramm

      Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      21’117

       

      20’973

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      12’241

       

      12’111

      Weitere Betriebskosten

       

      4’960

       

      9’235

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      3’641

       

      3’599

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      3’322

       

      3’200

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      2’091

       

      2’116

      Kommunikationskosten

       

      2’020

       

      2’138

      Passagierdienste

       

      1’450

       

      1’382

      Total andere Betriebskosten

       

      50’842

       

      54’754

    • 5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      15’264

       

      14’450

      Übrige Erträge

       

      1’920

       

      1’020

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

       

      17’184

       

      15’470

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –83’350

       

      –40’698

      Übrige Aufwendungen

       

      –7’707

       

      –63’841

      Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen

       

      –91’057

       

      –104’539

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 15.3 Mio. (Vorjahr CHF 14.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.

      In der Position «Übrige Erträge» ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von­ CHF –83.4 Mio. (Vorjahr CHF –40.7 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      Die übrigen Aufwendungen setzen sich im Berichtsjahr als auch im Vorjahr unter anderem aus Buchverlusten aus Anlageabgängen und aus Debitorenverlusten zusammen. Im Vorjahr war zudem die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. in der Position enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen).

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –10’473

       

      –10’960

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’128

       

      –796

      Leasingzinsen

       

      –72

       

      –135

      Übriger Zinsaufwand

       

      –2’828

       

      –1’375

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      0

       

      –6’205

      Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –5’423

       

      –1’859

      Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –2’676

       

      –3’123

      Währungsverluste

       

      –909

       

      0

      Übriger Finanzaufwand

       

      –4’103

       

      –2’694

      Total Finanzaufwand

       

      –27’612

       

      –27’147

       

       

       

       

       

      Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      765

       

      621

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      9’103

       

      0

      Übriger Zinsertrag

       

      3’530

       

      3’255

      Währungsgewinne

       

      0

       

      50

      Übriger Finanzertrag

       

      204

       

      157

      Total Finanzertrag

       

      13’602

       

      4’083

       

       

       

       

       

      Finanzergebnis

       

      –14’010

       

      –23’064

      Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –10.5 Mio.

      Der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz hat im Vorjahresvergleich um CHF –3.6 Mio. auf CHF –5.4 Mio. zugenommen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen ist demgegenüber leicht gesunken.

      Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 9.1 Mio. erzielt werden. Im Vorjahr fiel in diesem Zusammenhang noch eine negative Wertveränderung von CHF –6.2 Mio. an. Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF erhöhte sich leicht auf CHF 0.8 Mio.

    • 7 Ertragssteuern

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Steuern des laufenden Jahres

       

      –82’288

       

      –78’175

      Steuern der Vorjahre

       

      2’647

       

      94

      Total laufende Ertragssteuern

       

      –79’641

       

      –78’081

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      2’228

       

      16’788

      Total latente Ertragssteuern

       

      2’228

       

      16’788

      Total Ertragssteuern

       

      –77’413

       

      –61’293

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Gewinn vor Ertragssteuern

       

      386’558

       

      –299’134

       

       

       

       

       

      Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4% (2018: 20.5%)

       

      –78’774

       

      –61’286

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      2’647

       

      94

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      20

       

      124

      Nicht abzugsfähige Verluste

       

      –493

       

      0

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      –1’377

       

      –1’122

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze

       

      778

       

      –404

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      –214

       

      1’301

      Total Ertragssteuern

       

      –77’413

       

      –61’293

    • 8 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Projekte in Arbeit

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Anlagen in Leasing

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      118.7

       

      1’712.0

       

      4’311.7

       

      122.8

       

      273.5

       

      21.8

       

      6’560.5

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      194.7

       

       

       

       

       

      194.7

      Abgänge

       

       

       

      –3.6

       

      –54.6

       

       

       

      –16.3

       

       

       

      –74.5

      Transfers

       

       

       

      50.6

       

      59.9

       

      –132.7

       

      15.8

       

       

       

      –6.4

      Reklassifizierung

       

       

       

      –61.0

       

      61.0

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.2

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      21.8

       

      6’674.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      21.8

       

      6’674.1

      Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –21.8

       

      –21.8

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      0.0

       

      6’652.3

      Zugänge

       

      10.3

       

       

       

      210.4

       

      233.9

       

      0.5

       

       

       

      455.1

      Abgänge

       

       

       

      –36.8

       

      –55.3

       

       

       

      –14.2

       

       

       

      –106.3

      Transfers

       

       

       

      12.1

       

      75.0

       

      –113.5

       

      18.0

       

       

       

      –8.4

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      –0.3

       

       

       

      0.3

       

       

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.1

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      1’673.3

       

      4’607.7

       

      305.2

       

      277.4

       

      0.0

       

      6’992.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0.0

       

      –880.6

       

      –2’798.6

       

      0.0

       

      –192.0

       

      –18.0

       

      –3’889.2

      Zugänge

       

       

       

      –62.2

       

      –150.7

       

       

       

      –15.2

       

      –1.4

       

      –229.5

      Abgänge

       

       

       

      3.5

       

      53.7

       

       

       

      15.6

       

       

       

      72.8

      Reklassifizierung

       

       

       

      40.9

       

      –40.9

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –19.4

       

      –4’045.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –19.4

       

      –4’045.9

      Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      19.4

       

      19.4

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      0.0

       

      –4’026.5

      Zugänge

       

       

       

      –59.4

       

      –140.3

       

       

       

      –16.1

       

       

       

      –215.8

      Abgänge

       

       

       

      36.4

       

      54.2

       

       

       

      13.8

       

       

       

      104.4

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –921.4

       

      –3’022.6

       

      0.0

       

      –193.9

       

      0.0

       

      –4’137.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0.0

       

      –10.9

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –12.7

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.7

       

       

       

       

       

      –0.7

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.1

       

       

       

      0.3

       

       

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.7

       

      0.7

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.4

       

      0.0

       

      –12.2

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.2

       

       

       

       

       

      –0.2

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.2

       

       

       

      0.2

       

       

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.2

       

      0.2

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –9.3

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.2

       

      0.0

       

      –11.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      789.5

       

      1’439.7

       

      184.8

       

      80.9

       

      2.4

       

      2’616.0

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      742.6

       

      1’583.4

       

      305.2

       

      83.3

       

      0.0

       

      2’843.5

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 233.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 194.7 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:

      • Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 50.2 Mio.)
      • Sanierung Piste 28/10 (CHF 22.5 Mio.)
      • Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 19.6 Mio.)

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –215.8 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER

      (CHF in 1’000)

       

      Technische Anlagen

       

      Immobilien

       

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      0

       

      0

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      21’755

       

      0

       

      21’755

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      0

       

      41’894

       

      41’894

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      21’755

       

      41’894

       

      63’649

      Zugänge

       

      0

       

      45’403

       

      45’403

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      21’755

       

      87’297

       

      109’052

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      0

       

      0

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      –19’396

       

      0

       

      –19’396

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      0

       

      0

       

      0

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –19’396

       

      0

       

      –19’396

      Zugänge

       

      –1’423

       

      –4’839

       

      –6’262

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –20’819

       

      –4’839

       

      –25’658

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      936

       

      82’458

       

      83’394

      technische anlagen

      Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten. Der Vertrag der EVA hat eine Laufzeit von rund 19 Jahren und läuft am 31. Juli 2020 aus. Der Vertrag enthält keine Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und das Leasinggut geht nach Ablauf der Leasingdauer ohne weitere Gegenleistung an die Flughafen Zürich AG über.

      Immobilien

      Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 zusätzliche Verpflichtungen von CHF 91.2 Mio. (Nominalwert) ergeben.

      Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts THE CIRCLE wird die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten beziehen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen) mit der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE unterzeichnet hat.

      Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

      Bestand per 1. Januar

       

      –44’904

      Zugänge

       

      –45’403

      Zahlungen

       

      5’797

      Barwertanpassung

       

      –72

      Bestand per 31. Dezember

       

      –84’582

      davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      –6’163

      davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)

       

      –78’419

      Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.

      Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

      Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –6’262

      Zinsaufwand Leasing

       

      –72

      Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse

       

      –1’111

      Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse

       

      –7’445

      Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 6.9 Mio. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 23.2 Mio. 

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER

      Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      FIXMIETVERTRÄGE

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      UMSATZMIETVERTRÄGE

      Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      229’706

       

      202’615

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      774’776

       

      675’995

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      368’050

       

      403’071

      Total

       

      1’372’532

       

      1’281’681

    • 10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in 1’000)

       

      Land

       

      Projekt- und Baukosten

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      950

       

      211’309

       

      212’259

      Zugänge

       

      0

       

      95’387

       

      95’387

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’696

       

      307’646

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      950

       

      306’696

       

      307’646

      Zugänge

       

      0

       

      125’823

       

      125’823

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      432’519

       

      433’469

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0

       

      –352

       

      –352

      Zugänge

       

      0

       

      –240

       

      –240

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      –592

       

      –592

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0

       

      –592

       

      –592

      Zugänge

       

      0

       

      –120

       

      –120

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0

       

      –712

       

      –712

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’104

       

      307’054

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      431’807

       

      432’757

      Projekt THE CIRCLE

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 431.8 Mio. (Vorjahr: CHF 306.1 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 530.9 Mio. (Vorjahr: CHF 373.3 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 11 immaterielle vermögenswerte

      (CHF in 1’000)

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      188’558

       

      77’094

       

      84’962

      Zugänge

       

      0

       

      66’763

       

      3’937

      Abgänge

       

      –34’529

       

      0

       

      –2’142

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      6’378

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      –13’382

       

      –758

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      154’029

       

      130’475

       

      92’377

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      154’029

       

      130’475

       

      92’377

      Zugänge

       

      0

       

      242’449

       

      721

      Abgänge

       

      –20’000

       

      –211

       

      –5’580

      Transfer

       

      0

       

      –572

       

      8’926

      Reklassifizierungen

       

      0

       

      2’035

       

      –2’035

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      –20’417

       

      –295

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      134’029

       

      353’759

       

      94’114

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Amortisationen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      –56’876

       

      –1’901

       

      –69’950

      Zugänge

       

      –3’416

       

      –5’586

       

      –6’804

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      2’142

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      2’644

       

      120

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      –60’292

       

      –4’843

       

      –74’492

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –60’292

       

      –4’843

       

      –74’492

      Zugänge

       

      –2’892

       

      –7’808

       

      –6’935

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      5’252

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      0

      Reklassifizierungen

       

      0

       

      –486

       

      486

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      2’668

       

      108

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –63’184

       

      –10’469

       

      –75’581

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      93’737

       

      125’632

       

      17’885

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      70’845

       

      343’290

       

      18’533

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 70.8 Mio. (Vorjahr: CHF 93.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 343.3 Mio. (Vorjahr: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 34.3 Mio. (Vorjahr: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, mit CHF 178.3 Mio. (Vorjahr: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird sowie mit CHF 130.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, der durch die Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)

       

      9’270

       

      12’323

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)

       

      0

       

      0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      9’270

       

      12’323

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Weitere Angaben

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft. 

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Erträge

       

      95’922

       

      96’299

      Verlust

       

      –10’193

       

      –17’316

      Gesamtergebnis

       

      –10’193

       

      –17’316

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      565’553

       

      607’805

      Umlaufvermögen

       

      27’479

       

      31’669

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –479’506

       

      –498’857

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –40’898

       

      –44’089

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      –35’548

       

      –47’238

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      37’080

       

      49’290

      Beteiligungsquote

       

      25.0% 

       

      25.0% 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      9’270

       

      12’323

    • 13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      17’376

       

      21’967

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      394’428

       

      377’241

      Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      411’804

       

      399’208

      Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2019 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00% und 2.625%. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).

    • 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)

       

      112’805

       

      102’610

      Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust

       

      –616

       

      –586

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      112’189

       

      102’024

      1)  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (2018: CHF 21.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Schweiz

       

      50’513

       

      35’013

      Europa

       

      4’356

       

      9’110

      Andere

       

      809

       

      7’670

      Total Aviation

       

      55’678

       

      51’793

      Schweiz

       

      52’545

       

      44’918

      Europa

       

      110

       

      67

      Lateinamerika

       

      4’377

       

      5’785

      Andere

       

      95

       

      47

      Total Non-Aviation

       

      57’127

       

      50’817

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      112’805

       

      102’610

      Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2019

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      3.0

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      94’505

       

      14’754

       

      1’499

       

      2’047

       

      112’805

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –247

       

      –221

       

      –46

       

      –102

       

      –616

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2018

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      2.5

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      88’039

       

      9’683

       

      2’050

       

      2’838

       

      102’610

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –248

       

      –145

       

      –51

       

      –142

       

      –586

      Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen

       

      21’388

       

      14’686

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      406

       

      380

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      24’888

       

      61’712

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      46’682

       

      76’778

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      25’655

       

      11’812

      Sonstige Forderungen

       

      1’281

       

      627

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen