Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:
Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, erstmals angewendet werden müssen:
- IFRS 16 Leasingverhältnisse
- IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
- Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
- Änderungen zu IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
- Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.
Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hatte IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.
Die Flughafen Zürich AG hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
01.01.2019
Sachanlagen
Transfer Anlagen im Leasing zu Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–2’359
Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
2’359
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
41’894
Zunahme Total Aktiven
41’894
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
41’894
Zunahme Total Fremdkapital
41’894
Veränderung Eigenkapital
0
Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte die Flughafen Zürich AG ihre Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen) nach einem einzigen Modell.
Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Erleichterungen, die in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG angewendet worden sind:
- Die Gesellschaft hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert.
- Die Gesellschaft erfasste für Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung der Nutzungsrechte wurde jeweils ein Betrag in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.
Die Flughafen Zürich AG nahm zudem die folgenden praktischen Erleichterungen in Anspruch:
- Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendete die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse an.
- Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liess die Gesellschaft die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.
Die Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 wirkte sich wie folgt auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG aus:
- Nutzungsrechte in der Höhe von CHF 41.9 Mio. wurden in der Konzernrechnung erfasst und unter den Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in der Höhe von CHF 2.4 Mio., die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst waren.
- Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt CHF 41.9 Mio. wurden als kurz- beziehungsweise langfristigen Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:
(CHF in 1’000)
Total
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018
0
Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge 1)
–41’894
Verbindlichkeiten aus bisherigem Finanzierungsleasing (Flugzeug-Energieversorgungsanlage)
–3’010
Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019
–44’904
1) Aufgrund des angewandten Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 entspricht der bilanzierte Barwert der bisher nicht berücksichtigten Leasingverträge auch dem Nominalwert der künftigen Leasingzahlungen.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2020 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2019 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an IAS 1: Anforderungen für die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau der beiden Flughäfen Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. mit Sitz in Vitória (Brasilien) gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
PROJEKTE IN ARBEIT
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Leasingverhältnisse als leasingnehmer
Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen Airport zurich noise fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertbeeinträchtigungen
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).
Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neueinschätzung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 350.0 Mio.), wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen, beziehungsweise Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 400.0 Mio.), wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.
WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN
Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.3 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
648.4
12.8
285.3
0.0
946.6
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
263.3
0.0
263.5
Total Erträge mit Dritten
648.6
12.8
548.6
0.0
1’210.1
Intersegmentäre Erträge
21.4
91.9
–113.3
0.0
Total Erträge
670.1
12.8
640.5
–113.3
1’210.1
Personalkosten
–82.5
–1.9
–132.0
0.0
–216.3
Übrige Betriebskosten
–183.3
–0.9
–167.8
0.0
–351.9
Intersegmentäre Betriebskosten
–91.2
–0.7
–21.4
113.3
–0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
313.1
9.4
319.3
0.0
641.8
Abschreibungen und Amortisationen
–139.1
–4.3
–95.4
0.0
–238.7
Segmentergebnis (EBIT)
174.1
5.1
223.9
0.0
403.1
Finanzergebnis
–14.0
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–2.5
Ertragssteuern
–77.4
Gewinn
309.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’693.0
109.6
1’951.1
3’753.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
611.6
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
228.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2019
4’593.5
ROIC (in %)
7.7
3.7
10.3
8.8
Investitionen
144.4
0.2
679.3
823.9
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9.3
9.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
381.8
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
382.0
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.6
Intersegmentäre Erträge
21.7
0.0
4.6
11.6
2.1
–18.5
21.4
Total Erträge
403.7
15.7
75.3
190.5
3.4
–18.5
670.1
Personalkosten
–69.0
0.0
–10.1
–2.5
–1.0
0.0
–82.5
Übrige Betriebskosten
–44.4
–12.3
–6.2
–73.3
–47.1
0.0
–183.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–61.3
–1.1
–17.7
–15.4
–14.3
18.5
–91.2
EBITDA
229.0
2.4
41.3
99.4
–58.9
–0.0
313.1
Abschreibungen und Amortisationen
–103.9
–0.1
–25.1
–6.8
–3.1
0.0
–139.1
EBIT
125.2
2.3
16.1
92.6
–62.0
–0.0
174.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’287.6
1.2
323.5
50.1
30.6
1’693.0
ROIC (in %)
7.4
43.1
4.0
92.7
–135.5
7.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’318.6
2.3
329.2
64.4
29.4
1’743.8
ROIC (in %) nach FGV
8.3
68.6
4.0
113.9
–144.7
8.5
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6%.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2018 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
644.9
11.6
237.6
0.0
894.1
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
258.6
0.0
258.8
Total Erträge mit Dritten
645.1
11.6
496.2
0.0
1’152.9
Intersegmentäre Erträge
19.3
0.0
88.3
–107.6
0.0
Total Erträge
664.4
11.6
584.5
–107.6
1’152.9
Personalkosten
–80.1
–1.9
–129.5
0.0
–211.5
Übrige Betriebskosten
–184.3
–58.4
–127.7
0.0
–370.4
Intersegmentäre Betriebskosten
–87.7
–0.6
–19.3
107.6
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
312.3
–49.3
308.0
0.0
571.0
Abschreibungen und Amortisationen
–135.1
–4.8
–104.6
0.0
–244.5
Segmentergebnis (EBIT)
177.2
–54.1
203.4
0.0
326.5
Finanzergebnis
–23.1
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–4.3
Ertragssteuern
–61.3
Gewinn
237.8
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018
1’901.6
109.8
1’505.4
3’516.8
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
617.5
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
231.0
Total Aktiven per 31. Dezember 2018
4’365.3
ROIC (in %)
7.3
–32.2
11.2
7.4
Investitionen
128.8
0.2
231.8
360.8
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
12.3
12.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
380.6
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
644.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
380.8
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
645.1
Intersegmentäre Erträge
19.2
0.0
5.2
10.7
2.2
–18.0
19.3
Total Erträge
400.0
15.6
75.1
188.4
3.3
–18.0
664.4
Personalkosten
–66.8
0.0
–10.4
–1.8
–1.1
0.0
–80.1
Übrige Betriebskosten
–44.7
–12.1
–6.3
–72.4
–48.8
0.0
–184.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–59.5
–1.0
–16.7
–14.8
–13.7
18.0
–87.7
EBITDA
229.0
2.5
41.7
99.4
–60.3
0.0
312.3
Abschreibungen und Amortisationen
–100.6
–0.1
–24.8
–6.2
–3.4
0.0
–135.1
EBIT
128.4
2.4
16.9
93.2
–63.7
0.0
177.2
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018
1’419.2
7.1
324.2
108.8
42.3
1’901.6
ROIC (in %)
7.1
25.1
4.2
66.5
–119.3
7.3
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’323.2
2.9
306.4
65.0
38.9
1’736.4
ROIC (in %) nach FGV
8.5
66.8
4.5
116.0
–131.6
8.8
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 23.0%.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.
Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2019 CHF 12.7 Mio. (2018: CHF 14.5 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2018: CHF 6.0 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 445.3 Mio. (2018: CHF 432.3 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2019
2018
Passagiergebühren
253’117
251’798
Sicherheitsgebühren
176’860
175’685
PRM-Gebühren
15’730
15’554
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
445’707
443’037
Landegebühren
86’903
86’838
Flugzeuglärmgebühren
12’827
11’629
Emissionsgebühren
4’100
4’068
Parkgebühren
26’641
26’257
Frachterträge
8’352
8’919
Andere Flugbetriebsgebühren
138’823
137’711
Total Flugbetriebsgebühren
584’530
580’748
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
43’489
43’500
Deicing
12’730
11’742
Check-in
5’726
5’900
Flugzeugenergieversorgungsanlage
3’873
3’800
Übrige Entgelte
6’181
6’148
Total Aviation-Entgelte
71’999
71’090
Rückerstattung Sicherheitskosten
2’070
1’961
Restliche Erträge
2’852
2’868
Total übrige Aviation-Erträge
4’922
4’829
Total Aviation-Erträge
661’451
656’667
Retail, Tax & Duty Free
114’211
111’379
Food & Beverage
20’129
18’900
Werbeflächen und Promotion
18’185
18’137
Parkingerträge
82’617
81’462
Übrige Kommerzerträge
17’557
18’427
Total Kommerz- und Parkingerträge
252’699
248’305
Mieterträge und Pachtzinsen
91’708
89’994
Energie- und Nebenkostenverrechnung
23’740
21’959
Reinigung
4’896
4’712
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’913
4’686
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
125’257
121’351
Kommunikationsdienstleistungen
15’969
15’436
Übrige Dienstleistungen und Diverses
17’135
17’446
Catering
2’165
2’109
Treibstoffgebühren
8’869
8’707
Total Erträge aus Dienstleistungen
44’138
43’698
Consultingerträge
6’577
6’048
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
36’612
36’130
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
83’350
40’698
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
126’539
82’876
Total Non-Aviation-Erträge
548’633
496’230
Total Erträge
1’210’084
1’152’897
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
2019
2018
Flugbetriebsgebühren
584’530
580’748
Aviation-Entgelte
71’999
71’090
Übrige Aviation-Erträge
4’709
4’624
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
661’238
656’462
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
213
205
Total Aviation-Erträge
661’451
656’667
Kommerz- und Parkingerträge
83’132
81’738
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
33’013
30’763
Erträge aus Dienstleistungen
42’665
42’238
Erträge aus dem internationalen Geschäft
126’539
82’876
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
285’349
237’615
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
263’284
258’615
Total Non-Aviation-Erträge
548’633
496’230
Total Erträge
1’210’084
1’152’897
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2019
2018
Löhne und Gehälter
162’632
158’551
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
19’898
21’617
Sozialversicherungsbeiträge
14’559
14’326
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
19’242
16’989
Total Personalaufwand
216’331
211’483
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)
1’833
1’735
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)
1’909
1’757
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
113
120
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 138 Aktien (Vorjahr 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr CHF 28ʼ506) abgegeben.
Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, der auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2019
2018
2018 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
333
390
2’245
173.50
Mitglieder des Kaders
667
772
4’429
173.50
Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)
–4
–36
Total
996
1’126
6’674
1) Im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2018.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2019 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2020), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ662 Aktien vergütet werden müssen.
Bonusprogramm Verwaltungsrat
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2019
2018
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
21’117
20’973
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
12’241
12’111
Weitere Betriebskosten
4’960
9’235
Versicherungen und Selbstbehalte
3’641
3’599
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
3’322
3’200
Kosten eigener Fahrzeugpark
2’091
2’116
Kommunikationskosten
2’020
2’138
Passagierdienste
1’450
1’382
Total andere Betriebskosten
50’842
54’754
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2019
2018
Aktivierte Eigenleistungen
15’264
14’450
Übrige Erträge
1’920
1’020
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
17’184
15’470
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–83’350
–40’698
Übrige Aufwendungen
–7’707
–63’841
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–91’057
–104’539
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 15.3 Mio. (Vorjahr CHF 14.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
In der Position «Übrige Erträge» ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –83.4 Mio. (Vorjahr CHF –40.7 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
Die übrigen Aufwendungen setzen sich im Berichtsjahr als auch im Vorjahr unter anderem aus Buchverlusten aus Anlageabgängen und aus Debitorenverlusten zusammen. Im Vorjahr war zudem die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. in der Position enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen).
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2019
2018
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–10’473
–10’960
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’128
–796
Leasingzinsen
–72
–135
Übriger Zinsaufwand
–2’828
–1’375
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0
–6’205
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
–5’423
–1’859
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–2’676
–3’123
Währungsverluste
–909
0
Übriger Finanzaufwand
–4’103
–2’694
Total Finanzaufwand
–27’612
–27’147
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
765
621
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
9’103
0
Übriger Zinsertrag
3’530
3’255
Währungsgewinne
0
50
Übriger Finanzertrag
204
157
Total Finanzertrag
13’602
4’083
Finanzergebnis
–14’010
–23’064
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –10.5 Mio.
Der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz hat im Vorjahresvergleich um CHF –3.6 Mio. auf CHF –5.4 Mio. zugenommen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen ist demgegenüber leicht gesunken.
Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 9.1 Mio. erzielt werden. Im Vorjahr fiel in diesem Zusammenhang noch eine negative Wertveränderung von CHF –6.2 Mio. an. Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF erhöhte sich leicht auf CHF 0.8 Mio.
7 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2019
2018
Steuern des laufenden Jahres
–82’288
–78’175
Steuern der Vorjahre
2’647
94
Total laufende Ertragssteuern
–79’641
–78’081
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
2’228
16’788
Total latente Ertragssteuern
2’228
16’788
Total Ertragssteuern
–77’413
–61’293
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Gewinn vor Ertragssteuern
386’558
–299’134
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4% (2018: 20.5%)
–78’774
–61’286
Steuereffekte aus Vorperioden
2’647
94
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
20
124
Nicht abzugsfähige Verluste
–493
0
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–1’377
–1’122
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
778
–404
Verschiedene Überleitungsposten
–214
1’301
Total Ertragssteuern
–77’413
–61’293
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Anlagen in Leasing
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Zugänge
194.7
194.7
Abgänge
–3.6
–54.6
–16.3
–74.5
Transfers
50.6
59.9
–132.7
15.8
–6.4
Reklassifizierung
–61.0
61.0
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
–0.2
Bestand per 31. Dezember 2018
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Bestand per 31. Dezember 2018
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16
–21.8
–21.8
Bestand per 1. Januar 2019
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
0.0
6’652.3
Zugänge
10.3
210.4
233.9
0.5
455.1
Abgänge
–36.8
–55.3
–14.2
–106.3
Transfers
12.1
75.0
–113.5
18.0
–8.4
Reklassifizierung
–0.3
0.3
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
Bestand per 31. Dezember 2019
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
0.0
6’992.6
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Zugänge
–62.2
–150.7
–15.2
–1.4
–229.5
Abgänge
3.5
53.7
15.6
72.8
Reklassifizierung
40.9
–40.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16
19.4
19.4
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
0.0
–4’026.5
Zugänge
–59.4
–140.3
–16.1
–215.8
Abgänge
36.4
54.2
13.8
104.4
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
0.0
–4’137.9
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–10.9
–1.1
0.0
–0.7
0.0
–12.7
Zugänge
–0.7
–0.7
Abgänge
0.8
0.1
0.3
1.2
Transfers
–0.7
0.7
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
0.0
–12.2
Zugänge
–0.2
–0.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–0.2
0.2
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–9.3
–1.7
0.0
–0.2
0.0
–11.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
118.7
789.5
1’439.7
184.8
80.9
2.4
2’616.0
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
129.0
742.6
1’583.4
305.2
83.3
0.0
2’843.5
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 233.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 194.7 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 50.2 Mio.)
- Sanierung Piste 28/10 (CHF 22.5 Mio.)
-
Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 19.6 Mio.)
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –215.8 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER
(CHF in 1’000)
Technische Anlagen
Immobilien
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 31. Dezember 2018
0
0
0
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
21’755
0
21’755
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
0
41’894
41’894
Bestand per 1. Januar 2019
21’755
41’894
63’649
Zugänge
0
45’403
45’403
Bestand per 31. Dezember 2019
21’755
87’297
109’052
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 31. Dezember 2018
0
0
0
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
–19’396
0
–19’396
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
0
0
0
Bestand per 1. Januar 2019
–19’396
0
–19’396
Zugänge
–1’423
–4’839
–6’262
Bestand per 31. Dezember 2019
–20’819
–4’839
–25’658
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
936
82’458
83’394
technische anlagen
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten. Der Vertrag der EVA hat eine Laufzeit von rund 19 Jahren und läuft am 31. Juli 2020 aus. Der Vertrag enthält keine Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und das Leasinggut geht nach Ablauf der Leasingdauer ohne weitere Gegenleistung an die Flughafen Zürich AG über.
Immobilien
Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 zusätzliche Verpflichtungen von CHF 91.2 Mio. (Nominalwert) ergeben.
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts THE CIRCLE wird die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten beziehen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen) mit der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE unterzeichnet hat.
Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in 1’000)
2019
Bestand per 1. Januar
–44’904
Zugänge
–45’403
Zahlungen
5’797
Barwertanpassung
–72
Bestand per 31. Dezember
–84’582
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–6’163
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–78’419
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in 1’000)
2019
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–6’262
Zinsaufwand Leasing
–72
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
–1’111
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–7’445
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 6.9 Mio. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 23.2 Mio.
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
FIXMIETVERTRÄGE
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
UMSATZMIETVERTRÄGE
Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Fälligkeit bis 1 Jahr
229’706
202’615
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
774’776
675’995
Fälligkeit über 5 Jahre
368’050
403’071
Total
1’372’532
1’281’681
10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
950
211’309
212’259
Zugänge
0
95’387
95’387
Bestand per 31. Dezember 2018
950
306’696
307’646
Bestand per 1. Januar 2019
950
306’696
307’646
Zugänge
0
125’823
125’823
Bestand per 31. Dezember 2019
950
432’519
433’469
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0
–352
–352
Zugänge
0
–240
–240
Bestand per 31. Dezember 2018
0
–592
–592
Bestand per 1. Januar 2019
0
–592
–592
Zugänge
0
–120
–120
Bestand per 31. Dezember 2019
0
–712
–712
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
950
306’104
307’054
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
950
431’807
432’757
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 431.8 Mio. (Vorjahr: CHF 306.1 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 530.9 Mio. (Vorjahr: CHF 373.3 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
188’558
77’094
84’962
Zugänge
0
66’763
3’937
Abgänge
–34’529
0
–2’142
Transfer
0
0
6’378
Umrechnungsdifferenzen
0
–13’382
–758
Bestand per 31. Dezember 2018
154’029
130’475
92’377
Bestand per 1. Januar 2019
154’029
130’475
92’377
Zugänge
0
242’449
721
Abgänge
–20’000
–211
–5’580
Transfer
0
–572
8’926
Reklassifizierungen
0
2’035
–2’035
Umrechnungsdifferenzen
0
–20’417
–295
Bestand per 31. Dezember 2019
134’029
353’759
94’114
Abschreibungen / Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2018
–56’876
–1’901
–69’950
Zugänge
–3’416
–5’586
–6’804
Abgänge
0
0
2’142
Umrechnungsdifferenzen
0
2’644
120
Bestand per 31. Dezember 2018
–60’292
–4’843
–74’492
Bestand per 1. Januar 2019
–60’292
–4’843
–74’492
Zugänge
–2’892
–7’808
–6’935
Abgänge
0
0
5’252
Transfer
0
0
0
Reklassifizierungen
0
–486
486
Umrechnungsdifferenzen
0
2’668
108
Bestand per 31. Dezember 2019
–63’184
–10’469
–75’581
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
93’737
125’632
17’885
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
70’845
343’290
18’533
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 70.8 Mio. (Vorjahr: CHF 93.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 343.3 Mio. (Vorjahr: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 34.3 Mio. (Vorjahr: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, mit CHF 178.3 Mio. (Vorjahr: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird sowie mit CHF 130.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, der durch die Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)
9’270
12’323
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9’270
12’323
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Erträge
95’922
96’299
Verlust
–10’193
–17’316
Gesamtergebnis
–10’193
–17’316
Anlagevermögen
565’553
607’805
Umlaufvermögen
27’479
31’669
Langfristiges Fremdkapital
–479’506
–498’857
Kurzfristiges Fremdkapital
–40’898
–44’089
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–35’548
–47’238
Nettoreinvermögen
37’080
49’290
Beteiligungsquote
25.0%
25.0%
Buchwert der assoziierten Beteiligung
9’270
12’323
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
17’376
21’967
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
394’428
377’241
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
411’804
399’208
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2019 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00% und 2.625%. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
112’805
102’610
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–616
–586
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
112’189
102’024
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (2018: CHF 21.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Schweiz
50’513
35’013
Europa
4’356
9’110
Andere
809
7’670
Total Aviation
55’678
51’793
Schweiz
52’545
44’918
Europa
110
67
Lateinamerika
4’377
5’785
Andere
95
47
Total Non-Aviation
57’127
50’817
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
112’805
102’610
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
94’505
14’754
1’499
2’047
112’805
Erwarteter Kreditverlust
–247
–221
–46
–102
–616
(CHF in 1’000)
31.12.2018
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
2.5
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
88’039
9’683
2’050
2’838
102’610
Erwarteter Kreditverlust
–248
–145
–51
–142
–586
Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen
21’388
14’686
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
406
380
Vorausbezahlte Leistungen
24’888
61’712
Aktive Rechnungsabgrenzungen
46’682
76’778
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
25’655
11’812
Sonstige Forderungen
1’281
627
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen