Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:
Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, erstmals angewendet werden müssen:
- IFRS 16 Leasingverhältnisse
- IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
- Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
- Änderungen zu IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
- Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
- Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.
Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hatte IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.
Die Flughafen Zürich AG hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
01.01.2019
Sachanlagen
Transfer Anlagen im Leasing zu Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–2’359
Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
2’359
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
41’894
Zunahme Total Aktiven
41’894
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
41’894
Zunahme Total Fremdkapital
41’894
Veränderung Eigenkapital
0
Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte die Flughafen Zürich AG ihre Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen) nach einem einzigen Modell.
Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Erleichterungen, die in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG angewendet worden sind:
- Die Gesellschaft hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert.
- Die Gesellschaft erfasste für Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung der Nutzungsrechte wurde jeweils ein Betrag in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.
Die Flughafen Zürich AG nahm zudem die folgenden praktischen Erleichterungen in Anspruch:
- Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendete die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse an.
- Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liess die Gesellschaft die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.
Die Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 wirkte sich wie folgt auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG aus:
- Nutzungsrechte in der Höhe von CHF 41.9 Mio. wurden in der Konzernrechnung erfasst und unter den Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in der Höhe von CHF 2.4 Mio., die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst waren.
- Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt CHF 41.9 Mio. wurden als kurz- beziehungsweise langfristigen Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:
(CHF in 1’000)
Total
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018
0
Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge 1)
–41’894
Verbindlichkeiten aus bisherigem Finanzierungsleasing (Flugzeug-Energieversorgungsanlage)
–3’010
Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019
–44’904
1) Aufgrund des angewandten Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 entspricht der bilanzierte Barwert der bisher nicht berücksichtigten Leasingverträge auch dem Nominalwert der künftigen Leasingzahlungen.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2020 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2019 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards
*
1. Januar 2020
Geschäftsjahr 2020
Änderungen an IAS 1: Anforderungen für die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau der beiden Flughäfen Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. mit Sitz in Vitória (Brasilien) gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
PROJEKTE IN ARBEIT
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Leasingverhältnisse als leasingnehmer
Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen Airport zurich noise fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertbeeinträchtigungen
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).
Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neueinschätzung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 350.0 Mio.), wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen, beziehungsweise Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 400.0 Mio.), wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.
WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN
Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.3 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
648.4
12.8
285.3
0.0
946.6
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
263.3
0.0
263.5
Total Erträge mit Dritten
648.6
12.8
548.6
0.0
1’210.1
Intersegmentäre Erträge
21.4
91.9
–113.3
0.0
Total Erträge
670.1
12.8
640.5
–113.3
1’210.1
Personalkosten
–82.5
–1.9
–132.0
0.0
–216.3
Übrige Betriebskosten
–183.3
–0.9
–167.8
0.0
–351.9
Intersegmentäre Betriebskosten
–91.2
–0.7
–21.4
113.3
–0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
313.1
9.4
319.3
0.0
641.8
Abschreibungen und Amortisationen
–139.1
–4.3
–95.4
0.0
–238.7
Segmentergebnis (EBIT)
174.1
5.1
223.9
0.0
403.1
Finanzergebnis
–14.0
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–2.5
Ertragssteuern
–77.4
Gewinn
309.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’693.0
109.6
1’951.1
3’753.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
611.6
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
228.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2019
4’593.5
ROIC (in %)
7.7
3.7
10.3
8.8
Investitionen
144.4
0.2
679.3
823.9
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9.3
9.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
381.8
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
382.0
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.6
Intersegmentäre Erträge
21.7
0.0
4.6
11.6
2.1
–18.5
21.4
Total Erträge
403.7
15.7
75.3
190.5
3.4
–18.5
670.1
Personalkosten
–69.0
0.0
–10.1
–2.5
–1.0
0.0
–82.5
Übrige Betriebskosten
–44.4
–12.3
–6.2
–73.3
–47.1
0.0
–183.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–61.3
–1.1
–17.7
–15.4
–14.3
18.5
–91.2
EBITDA
229.0
2.4
41.3
99.4
–58.9
–0.0
313.1
Abschreibungen und Amortisationen
–103.9
–0.1
–25.1
–6.8
–3.1
0.0
–139.1
EBIT
125.2
2.3
16.1
92.6
–62.0
–0.0
174.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’287.6
1.2
323.5
50.1
30.6
1’693.0
ROIC (in %)
7.4
43.1
4.0
92.7
–135.5
7.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’318.6
2.3
329.2
64.4
29.4
1’743.8
ROIC (in %) nach FGV
8.3
68.6
4.0
113.9
–144.7
8.5
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6%.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2018 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
644.9
11.6
237.6
0.0
894.1
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
258.6
0.0
258.8
Total Erträge mit Dritten
645.1
11.6
496.2
0.0
1’152.9
Intersegmentäre Erträge
19.3
0.0
88.3
–107.6
0.0
Total Erträge
664.4
11.6
584.5
–107.6
1’152.9
Personalkosten
–80.1
–1.9
–129.5
0.0
–211.5
Übrige Betriebskosten
–184.3
–58.4
–127.7
0.0
–370.4
Intersegmentäre Betriebskosten
–87.7
–0.6
–19.3
107.6
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
312.3
–49.3
308.0
0.0
571.0
Abschreibungen und Amortisationen
–135.1
–4.8
–104.6
0.0
–244.5
Segmentergebnis (EBIT)
177.2
–54.1
203.4
0.0
326.5
Finanzergebnis
–23.1
Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften
–4.3
Ertragssteuern
–61.3
Gewinn
237.8
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018
1’901.6
109.8
1’505.4
3’516.8
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
617.5
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
231.0
Total Aktiven per 31. Dezember 2018
4’365.3
ROIC (in %)
7.3
–32.2
11.2
7.4
Investitionen
128.8
0.2
231.8
360.8
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
12.3
12.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2018
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
380.6
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
644.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
380.8
15.6
69.9
177.7
1.1
0.0
645.1
Intersegmentäre Erträge
19.2
0.0
5.2
10.7
2.2
–18.0
19.3
Total Erträge
400.0
15.6
75.1
188.4
3.3
–18.0
664.4
Personalkosten
–66.8
0.0
–10.4
–1.8
–1.1
0.0
–80.1
Übrige Betriebskosten
–44.7
–12.1
–6.3
–72.4
–48.8
0.0
–184.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–59.5
–1.0
–16.7
–14.8
–13.7
18.0
–87.7
EBITDA
229.0
2.5
41.7
99.4
–60.3
0.0
312.3
Abschreibungen und Amortisationen
–100.6
–0.1
–24.8
–6.2
–3.4
0.0
–135.1
EBIT
128.4
2.4
16.9
93.2
–63.7
0.0
177.2
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018
1’419.2
7.1
324.2
108.8
42.3
1’901.6
ROIC (in %)
7.1
25.1
4.2
66.5
–119.3
7.3
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’323.2
2.9
306.4
65.0
38.9
1’736.4
ROIC (in %) nach FGV
8.5
66.8
4.5
116.0
–131.6
8.8
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 23.0%.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.
Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2019 CHF 12.7 Mio. (2018: CHF 14.5 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2018: CHF 6.0 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 445.3 Mio. (2018: CHF 432.3 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2019
2018
Passagiergebühren
253’117
251’798
Sicherheitsgebühren
176’860
175’685
PRM-Gebühren
15’730
15’554
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
445’707
443’037
Landegebühren
86’903
86’838
Flugzeuglärmgebühren
12’827
11’629
Emissionsgebühren
4’100
4’068
Parkgebühren
26’641
26’257
Frachterträge
8’352
8’919
Andere Flugbetriebsgebühren
138’823
137’711
Total Flugbetriebsgebühren
584’530
580’748
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
43’489
43’500
Deicing
12’730
11’742
Check-in
5’726
5’900
Flugzeugenergieversorgungsanlage
3’873
3’800
Übrige Entgelte
6’181
6’148
Total Aviation-Entgelte
71’999
71’090
Rückerstattung Sicherheitskosten
2’070
1’961
Restliche Erträge
2’852
2’868
Total übrige Aviation-Erträge
4’922
4’829
Total Aviation-Erträge
661’451
656’667
Retail, Tax & Duty Free
114’211
111’379
Food & Beverage
20’129
18’900
Werbeflächen und Promotion
18’185
18’137
Parkingerträge
82’617
81’462
Übrige Kommerzerträge
17’557
18’427
Total Kommerz- und Parkingerträge
252’699
248’305
Mieterträge und Pachtzinsen
91’708
89’994
Energie- und Nebenkostenverrechnung
23’740
21’959
Reinigung
4’896
4’712
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’913
4’686
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
125’257
121’351
Kommunikationsdienstleistungen
15’969
15’436
Übrige Dienstleistungen und Diverses
17’135
17’446
Catering
2’165
2’109
Treibstoffgebühren
8’869
8’707
Total Erträge aus Dienstleistungen
44’138
43’698
Consultingerträge
6’577
6’048
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
36’612
36’130
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
83’350
40’698
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
126’539
82’876
Total Non-Aviation-Erträge
548’633
496’230
Total Erträge
1’210’084
1’152’897
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
2019
2018
Flugbetriebsgebühren
584’530
580’748
Aviation-Entgelte
71’999
71’090
Übrige Aviation-Erträge
4’709
4’624
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
661’238
656’462
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
213
205
Total Aviation-Erträge
661’451
656’667
Kommerz- und Parkingerträge
83’132
81’738
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
33’013
30’763
Erträge aus Dienstleistungen
42’665
42’238
Erträge aus dem internationalen Geschäft
126’539
82’876
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
285’349
237’615
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
263’284
258’615
Total Non-Aviation-Erträge
548’633
496’230
Total Erträge
1’210’084
1’152’897
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2019
2018
Löhne und Gehälter
162’632
158’551
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
19’898
21’617
Sozialversicherungsbeiträge
14’559
14’326
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
19’242
16’989
Total Personalaufwand
216’331
211’483
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)
1’833
1’735
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)
1’909
1’757
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
113
120
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 138 Aktien (Vorjahr 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr CHF 28ʼ506) abgegeben.
Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, der auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2019
2018
2018 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
333
390
2’245
173.50
Mitglieder des Kaders
667
772
4’429
173.50
Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)
–4
–36
Total
996
1’126
6’674
1) Im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2018.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2019 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2020), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ662 Aktien vergütet werden müssen.
Bonusprogramm Verwaltungsrat
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2019
2018
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
21’117
20’973
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
12’241
12’111
Weitere Betriebskosten
4’960
9’235
Versicherungen und Selbstbehalte
3’641
3’599
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
3’322
3’200
Kosten eigener Fahrzeugpark
2’091
2’116
Kommunikationskosten
2’020
2’138
Passagierdienste
1’450
1’382
Total andere Betriebskosten
50’842
54’754
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2019
2018
Aktivierte Eigenleistungen
15’264
14’450
Übrige Erträge
1’920
1’020
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
17’184
15’470
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–83’350
–40’698
Übrige Aufwendungen
–7’707
–63’841
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–91’057
–104’539
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 15.3 Mio. (Vorjahr CHF 14.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
In der Position «Übrige Erträge» ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –83.4 Mio. (Vorjahr CHF –40.7 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
Die übrigen Aufwendungen setzen sich im Berichtsjahr als auch im Vorjahr unter anderem aus Buchverlusten aus Anlageabgängen und aus Debitorenverlusten zusammen. Im Vorjahr war zudem die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. in der Position enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen).
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2019
2018
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–10’473
–10’960
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’128
–796
Leasingzinsen
–72
–135
Übriger Zinsaufwand
–2’828
–1’375
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0
–6’205
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
–5’423
–1’859
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–2’676
–3’123
Währungsverluste
–909
0
Übriger Finanzaufwand
–4’103
–2’694
Total Finanzaufwand
–27’612
–27’147
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
765
621
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
9’103
0
Übriger Zinsertrag
3’530
3’255
Währungsgewinne
0
50
Übriger Finanzertrag
204
157
Total Finanzertrag
13’602
4’083
Finanzergebnis
–14’010
–23’064
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –10.5 Mio.
Der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz hat im Vorjahresvergleich um CHF –3.6 Mio. auf CHF –5.4 Mio. zugenommen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen ist demgegenüber leicht gesunken.
Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 9.1 Mio. erzielt werden. Im Vorjahr fiel in diesem Zusammenhang noch eine negative Wertveränderung von CHF –6.2 Mio. an. Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF erhöhte sich leicht auf CHF 0.8 Mio.
7 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2019
2018
Steuern des laufenden Jahres
–82’288
–78’175
Steuern der Vorjahre
2’647
94
Total laufende Ertragssteuern
–79’641
–78’081
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
2’228
16’788
Total latente Ertragssteuern
2’228
16’788
Total Ertragssteuern
–77’413
–61’293
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Gewinn vor Ertragssteuern
386’558
–299’134
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4% (2018: 20.5%)
–78’774
–61’286
Steuereffekte aus Vorperioden
2’647
94
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
20
124
Nicht abzugsfähige Verluste
–493
0
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–1’377
–1’122
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
778
–404
Verschiedene Überleitungsposten
–214
1’301
Total Ertragssteuern
–77’413
–61’293
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Anlagen in Leasing
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
118.7
1’712.0
4’311.7
122.8
273.5
21.8
6’560.5
Zugänge
194.7
194.7
Abgänge
–3.6
–54.6
–16.3
–74.5
Transfers
50.6
59.9
–132.7
15.8
–6.4
Reklassifizierung
–61.0
61.0
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
–0.2
Bestand per 31. Dezember 2018
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Bestand per 31. Dezember 2018
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
21.8
6’674.1
Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16
–21.8
–21.8
Bestand per 1. Januar 2019
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
0.0
6’652.3
Zugänge
10.3
210.4
233.9
0.5
455.1
Abgänge
–36.8
–55.3
–14.2
–106.3
Transfers
12.1
75.0
–113.5
18.0
–8.4
Reklassifizierung
–0.3
0.3
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
Bestand per 31. Dezember 2019
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
0.0
6’992.6
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–880.6
–2’798.6
0.0
–192.0
–18.0
–3’889.2
Zugänge
–62.2
–150.7
–15.2
–1.4
–229.5
Abgänge
3.5
53.7
15.6
72.8
Reklassifizierung
40.9
–40.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–19.4
–4’045.9
Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16
19.4
19.4
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
0.0
–4’026.5
Zugänge
–59.4
–140.3
–16.1
–215.8
Abgänge
36.4
54.2
13.8
104.4
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
0.0
–4’137.9
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2018
0.0
–10.9
–1.1
0.0
–0.7
0.0
–12.7
Zugänge
–0.7
–0.7
Abgänge
0.8
0.1
0.3
1.2
Transfers
–0.7
0.7
0.0
Bestand per 31. Dezember 2018
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
0.0
–12.2
Zugänge
–0.2
–0.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–0.2
0.2
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–9.3
–1.7
0.0
–0.2
0.0
–11.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
118.7
789.5
1’439.7
184.8
80.9
2.4
2’616.0
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
129.0
742.6
1’583.4
305.2
83.3
0.0
2’843.5
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 233.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 194.7 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 50.2 Mio.)
- Sanierung Piste 28/10 (CHF 22.5 Mio.)
-
Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 19.6 Mio.)
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –215.8 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER
(CHF in 1’000)
Technische Anlagen
Immobilien
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 31. Dezember 2018
0
0
0
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
21’755
0
21’755
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
0
41’894
41’894
Bestand per 1. Januar 2019
21’755
41’894
63’649
Zugänge
0
45’403
45’403
Bestand per 31. Dezember 2019
21’755
87’297
109’052
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 31. Dezember 2018
0
0
0
Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen
–19’396
0
–19’396
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16
0
0
0
Bestand per 1. Januar 2019
–19’396
0
–19’396
Zugänge
–1’423
–4’839
–6’262
Bestand per 31. Dezember 2019
–20’819
–4’839
–25’658
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
936
82’458
83’394
technische anlagen
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten. Der Vertrag der EVA hat eine Laufzeit von rund 19 Jahren und läuft am 31. Juli 2020 aus. Der Vertrag enthält keine Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und das Leasinggut geht nach Ablauf der Leasingdauer ohne weitere Gegenleistung an die Flughafen Zürich AG über.
Immobilien
Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 zusätzliche Verpflichtungen von CHF 91.2 Mio. (Nominalwert) ergeben.
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts THE CIRCLE wird die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten beziehen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen) mit der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE unterzeichnet hat.
Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in 1’000)
2019
Bestand per 1. Januar
–44’904
Zugänge
–45’403
Zahlungen
5’797
Barwertanpassung
–72
Bestand per 31. Dezember
–84’582
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–6’163
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–78’419
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in 1’000)
2019
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–6’262
Zinsaufwand Leasing
–72
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
–1’111
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–7’445
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 6.9 Mio. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 23.2 Mio.
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
FIXMIETVERTRÄGE
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
UMSATZMIETVERTRÄGE
Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Fälligkeit bis 1 Jahr
229’706
202’615
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
774’776
675’995
Fälligkeit über 5 Jahre
368’050
403’071
Total
1’372’532
1’281’681
10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projekt- und Baukosten
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
950
211’309
212’259
Zugänge
0
95’387
95’387
Bestand per 31. Dezember 2018
950
306’696
307’646
Bestand per 1. Januar 2019
950
306’696
307’646
Zugänge
0
125’823
125’823
Bestand per 31. Dezember 2019
950
432’519
433’469
Abschreibungen / Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2018
0
–352
–352
Zugänge
0
–240
–240
Bestand per 31. Dezember 2018
0
–592
–592
Bestand per 1. Januar 2019
0
–592
–592
Zugänge
0
–120
–120
Bestand per 31. Dezember 2019
0
–712
–712
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
950
306’104
307’054
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
950
431’807
432’757
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 431.8 Mio. (Vorjahr: CHF 306.1 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 530.9 Mio. (Vorjahr: CHF 373.3 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2018
188’558
77’094
84’962
Zugänge
0
66’763
3’937
Abgänge
–34’529
0
–2’142
Transfer
0
0
6’378
Umrechnungsdifferenzen
0
–13’382
–758
Bestand per 31. Dezember 2018
154’029
130’475
92’377
Bestand per 1. Januar 2019
154’029
130’475
92’377
Zugänge
0
242’449
721
Abgänge
–20’000
–211
–5’580
Transfer
0
–572
8’926
Reklassifizierungen
0
2’035
–2’035
Umrechnungsdifferenzen
0
–20’417
–295
Bestand per 31. Dezember 2019
134’029
353’759
94’114
Abschreibungen / Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2018
–56’876
–1’901
–69’950
Zugänge
–3’416
–5’586
–6’804
Abgänge
0
0
2’142
Umrechnungsdifferenzen
0
2’644
120
Bestand per 31. Dezember 2018
–60’292
–4’843
–74’492
Bestand per 1. Januar 2019
–60’292
–4’843
–74’492
Zugänge
–2’892
–7’808
–6’935
Abgänge
0
0
5’252
Transfer
0
0
0
Reklassifizierungen
0
–486
486
Umrechnungsdifferenzen
0
2’668
108
Bestand per 31. Dezember 2019
–63’184
–10’469
–75’581
Nettobuchwert per 31. Dezember 2018
93’737
125’632
17’885
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
70’845
343’290
18’533
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 70.8 Mio. (Vorjahr: CHF 93.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 343.3 Mio. (Vorjahr: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 34.3 Mio. (Vorjahr: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, mit CHF 178.3 Mio. (Vorjahr: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird sowie mit CHF 130.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, der durch die Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Impairment
Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)
9’270
12’323
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9’270
12’323
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Erträge
95’922
96’299
Verlust
–10’193
–17’316
Gesamtergebnis
–10’193
–17’316
Anlagevermögen
565’553
607’805
Umlaufvermögen
27’479
31’669
Langfristiges Fremdkapital
–479’506
–498’857
Kurzfristiges Fremdkapital
–40’898
–44’089
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–35’548
–47’238
Nettoreinvermögen
37’080
49’290
Beteiligungsquote
25.0%
25.0%
Buchwert der assoziierten Beteiligung
9’270
12’323
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
17’376
21’967
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
394’428
377’241
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
411’804
399’208
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2019 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00% und 2.625%. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
112’805
102’610
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–616
–586
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
112’189
102’024
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (2018: CHF 21.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Schweiz
50’513
35’013
Europa
4’356
9’110
Andere
809
7’670
Total Aviation
55’678
51’793
Schweiz
52’545
44’918
Europa
110
67
Lateinamerika
4’377
5’785
Andere
95
47
Total Non-Aviation
57’127
50’817
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
112’805
102’610
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
94’505
14’754
1’499
2’047
112’805
Erwarteter Kreditverlust
–247
–221
–46
–102
–616
(CHF in 1’000)
31.12.2018
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
2.5
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
88’039
9’683
2’050
2’838
102’610
Erwarteter Kreditverlust
–248
–145
–51
–142
–586
Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen
21’388
14’686
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
406
380
Vorausbezahlte Leistungen
24’888
61’712
Aktive Rechnungsabgrenzungen
46’682
76’778
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
25’655
11’812
Sonstige Forderungen
1’281
627
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
73’618
89’217
davon Finanzinstrumente
21’794
15’066
davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
51’824
74’151
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.
16 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2019
31.12.2018
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
120
0
213
0
Post- und Bankguthaben
115’845
18’092
273’288
34’242
Call- und Festgelder 1)
16’463
0
122’371
0
Total flüssige Mittel
132’428
18’092
395’872
34’242
Kurzfristige Festgelder 2)
37’500
0
149’167
0
Langfristige Festgelder 2)
636
0
37’500
0
Total Festgelder
38’136
0
186’667
0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
17 Aktienkapital und Reserven
(Anzahl Aktien)
Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)
Eigene Aktien
Total Aktien im Umlauf
Bestand per 1. Januar 2018
30’701’875
2’094
30’699’781
Erwerb von eigenen Aktien
5’185
–5’185
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–5’624
5’624
Bestand per 31. Dezember 2018
30’701’875
1’655
30’700’220
Erwerb von eigenen Aktien
8’290
–8’290
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–6’812
6’812
Bestand per 31. Dezember 2019
30’701’875
3’133
30’698’742
Aktienrechte
Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.
Eigene Aktien
Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.
Umrechnungsdifferenzen
Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.
Gewinn je Aktie
Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:
2019
2018
Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF
309’135’090
237’832’160
Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’690’962
30’691’512
Einfluss der verwässernden Aktien
7’808
8’873
Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’698’770
30’700’385
Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF
10.07
7.75
Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF
10.07
7.75
Ausschüttungsbegrenzung
Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.1 Mio. (Vorjahr: CHF 153.9 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.
Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung
Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:
2019
2018
Öffentliche Hand
38.60%
38.60%
Private
6.90%
6.50%
Unternehmungen
5.30%
4.60%
Pensionskassen
2.30%
2.09%
Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)
22.00%
25.78%
Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre
24.90%
22.43%
Total
100.00%
100.00%
Anzahl Aktionäre
13’922
13’592
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:
2019
2018
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
18 Finanzverbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Anleihen
750’416
1’050’244
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25’256
25’711
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
78’419
1’655
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
105’277
7’860
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
959’368
1’085’470
Anleihen
299’938
38’204
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
1’068
438
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
6’163
1’355
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
44’383
2’660
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
351’552
42’657
Total Finanzverbindlichkeiten
1’310’920
1’128’127
Die im Juli 2020 fällige Anleihe über CHF 300.0 Mio. wurde von den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
Im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16 nahmen die Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 um CHF 41.9 Mio. zu (siehe Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, IFRS 16 Leasingverhältnisse).
Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten insbesondere Bankkredite der Tochtergesellschaften in Brasilien und Chile. Die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr begründet sich insbesondere mit der teilweisen Fremdfinanzierung des Ausbaus des Flughafens in Florianópolis.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2019
31.12.2019
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Buchwert
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungstermin
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
Anleihe
400’000
399’839
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
350’577
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
47’390
25’256
bis 2047
n/a
nein
n/a
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
78’419
78’419
bis 2039
0.000%
nein
n/a
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
105’277
105’277
bis 2042
3.900 – 5.500%
nein
n/a
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
959’368
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.
Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 224.1 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Fällig innerhalb 1 Jahrs
351’552
42’657
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
468’852
701’497
Fällig nach 5 Jahren
490’516
383’973
Total Finanzverbindlichkeiten
1’310’920
1’128’127
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2018
Cash Flows
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2019
(CHF in 1’000)
Erstanwendung IFRS 16
Zu-(+) / Abgänge(-)
Fremdwährungs- bewegungen
Anleihen
1’050’244
0
0
–299’828
0
750’416
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25’711
0
0
1’194
–1’649
25’256
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
1’655
0
38’063
38’701
0
78’419
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
7’860
108’344
0
–5’162
–5’765
105’277
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’085’470
108’344
38’063
–265’095
–7’414
959’368
Anleihen
38’204
–38’204
0
299’938
0
299’938
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
438
0
0
733
–103
1’068
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
1’355
–5’797
3’831
6’774
0
6’163
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’660
40’000
0
2’052
–329
44’383
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
42’657
–4’001
3’831
309’497
–432
351’552
Total Finanzverbindlichkeiten
1’128’127
104’343
41’894
44’402
–7’846
1’310’920
Übersicht Leasingverbindlichkeiten
Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte von geleasten Vermögenswerte, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten mit Ausnahme des Leasings für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) auf 0.0% beläuft. Der Zinssatz für das Leasing der EVA, das am 31. Juli 2020 ausläuft, beträgt 3.476%.
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Zukünftige Minimumleasingzahlungen
Fällig innerhalb 1 Jahrs
6’175
1’887
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
25’271
1’207
Fällig nach 5 Jahren
53’148
0
Total zukünftige Minimumleasingzahlungen
84’594
3’094
Zukünftige Zinsen
–12
–84
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
84’582
3’010
Fällig innerhalb 1 Jahrs
6’163
1’815
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
25’271
1’195
Fällig nach 5 Jahren
53’148
0
19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2018
316’623
102’724
419’347
Auszahlung 1)
–8’263
–12’617
–20’880
Auflösung Rückstellung
–34’529
0
–34’529
Bildung Rückstellung
0
57’556
57’556
Barwertanpassung 2)
1’352
507
1’859
Bestand per 31. Dezember 2018
275’183
148’170
423’353
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
21’273
9’983
31’256
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
253’910
138’187
392’097
Bestand per 1. Januar 2019
275’183
148’170
423’353
Auszahlung 1)
–9’771
–11’498
–21’269
Auflösung Rückstellung
–20’000
0
–20’000
Bildung Rückstellung
0
0
0
Barwertanpassung 2)
2’667
2’756
5’423
Bestand per 31. Dezember 2019
248’079
139’428
387’507
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
12’981
14’502
27’483
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
235’098
124’926
360’024
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.
Rückstellung für formelle Enteignungen
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).
Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio., wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2019 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus per Bilanzstichtag 0.00% (Vorjahr: 0.25%) beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 (bisher 2025) abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz
Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG im Vorjahr zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe auch Ziffer 5, Übrige Erträge und Aufwendungen).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio., wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2019 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus per Bilanzstichtag 0.00% (Vorjahr: 0.35%) beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
20 Airport Zurich Noise Fund
Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.
Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.
Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.
Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
425’405
443’505
Einnahmen Lärmgebühren
12’733
11’945
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–11’498
–12’617
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–10’130
–8’629
Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis
416’510
434’204
Operative Kosten
–3’469
–3’402
Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
9’841
–5’397
Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember
422’882
425’405
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
18’092
34’242
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
17’376
21’967
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
394’428
377’241
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
–7’014
–8’045
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
422’882
425’405
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:
(CHF in 1’000)
2020
2021
2022
2023
2024ff.
Total
Flüssige Mittel
18’092
18’092
AAA
13’622
44’160
15’000
29’066
55’667
157’515
AA+ / AA / AA–
1’800
5’016
18’010
30’701
55’527
A+ / A / A–
3’900
25’030
12’982
50’847
92’759
BBB+ / BBB / BBB-
1’504
1’504
Ohne Rating
104’499
104’499
Übrige 1)
–7’014
–7’014
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
28’004
48’060
45’046
60’058
241’714
422’882
in %
6.6
11.4
10.6
14.2
57.2
100.00
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht für das Berichtsjahr von einem Steuersatz von 20.4% aus (Vorjahr: 20.5%). Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.
Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar
–42’334
–61’687
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
6’212
2’617
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
2’228
16’788
Umrechnungsdifferenzen
–139
–52
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember
–34’033
–42’334
davon latente Steuerguthaben
2’121
1’950
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–36’154
–44’284
Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:
31.12.2019
31.12.2018
Aktiven
Passiven
Aktiven
Passiven
Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen
–12’169
–15’011
Beteiligungen und übrige Finanzanlagen
0
–1’321
Erneuerungsfonds
–36’495
–35’588
Fluglärmthematik
–26’266
–24’224
Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten
72
50
Vorsorgeverpflichtung
38’757
31’848
Diverse Positionen
2’121
–53
1’950
–38
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto
40’950
–74’983
33’848
–76’182
Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten
–38’829
38’829
–31’898
31’898
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto
2’121
–36’154
1’950
–44’284
22 Leistungen an Arbeitnehmer
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Nettovorsorgeverpflichtungen
–177’007
–143’466
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
–13’197
–11’889
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
–190’204
–155’355
22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2019 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 100.5% (Vorjahr: 95.1%) auf.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2%. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2019 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2019 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen
–746’572
–652’069
Marktwert des Planvermögens
569’565
508’603
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen
–177’007
–143’466
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–652’069
–642’408
Laufender Dienstzeitaufwand
–19’877
–21’379
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–5’121
–4’089
Arbeitnehmerbeiträge
–12’034
–11’504
Ausbezahlte Leistungen
20’594
30’674
Erfahrungsbezogene Gewinne / (Verluste)
–9’323
–16’181
Gewinne / (Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
–68’742
12’818
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–746’572
–652’069
Per 31. Dezember 2019 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 18.1 Jahre (Vorjahr: 17.0 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar
508’603
516’848
Arbeitgeberbeiträge
18’009
17’198
Arbeitnehmerbeiträge
12’034
11’504
Ausbezahlte Leistungen
–20’594
–30’674
Administrationskosten
–21
–238
Zinserträge auf Planvermögen
4’083
3’364
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
47’451
–9’399
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember
569’565
508’603
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–143’466
–125’560
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–20’936
–22’342
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
–30’614
–12’762
Arbeitgeberbeiträge
18’009
17’198
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–177’007
–143’466
Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 19.8 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Laufender Dienstzeitaufwand
–19’877
–21’379
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’038
–725
Administrationskosten
–21
–238
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag
–20’936
–22’342
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Erfahrungsbezogene Gewinne / (Verluste)
–9’323
–16’181
Gewinne / (Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
–68’742
12’818
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge
47’451
–9’399
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag
–30’614
–12’762
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
(in % oder Jahren)
2019
2018
Diskontierungssatz per 31. Dezember
0.20
0.80
Inflation
0.75
0.75
Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)
1.50
1.50
Künftige Rentenerhöhungen
0.00
0.00
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
1.00
1.00
Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):
Frauen (Alter 45)
26.4
25.7
Frauen (Alter 65)
24.7
23.8
Männer (Alter 45)
24.4
23.7
Männer (Alter 65)
22.6
21.8
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2019 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation-2016-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50%, ermittelt.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
(in %)
31.12.2019
31.12.2018
Anlagekategorie
Flüssige Mittel
2.0
4.7
Aktien
33.0
33.3
Obligationen
37.0
36.8
Immobilien
18.0
17.0
Andere
10.0
8.2
Total
100.0
100.0
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):
2019 Effekt auf DBO
2018 Effekt auf DBO
(CHF in 1’000)
+0.25%
–0.25%
+0.25%
–0.25%
Diskontierungssatz
–29’863
32’849
–24’127
26’083
Künftige Lohnerhöhungen
2’240
–2’240
1’956
–1’304
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
3’733
–1’493
1’956
–1’304
Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 13.2 Mio. (Vorjahr: CHF 11.9 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.6 Jahre (Vorjahr: 9.3 Jahre) beträgt.
23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände
52’294
28’964
Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen
29’152
25’882
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
7’373
7’373
Übrige passive Rechnungsabgrenzungen
1’773
27’886
Passive Rechnungsabgrenzungen
90’592
90’105
Cross Currency Swap
4’843
5’624
Personalguthaben (Ferien und Überzeit)
4’646
4’636
An- und Vorauszahlungen von Kunden
7’199
7’819
Sozialversicherungsbeiträge
241
19
Andere Verpflichtungen
6’054
3’556
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
113’575
111’759
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
88’819
62’219
davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
4’843
5’624
davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente
19’913
43’916
24 Weitere Angaben
24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung
Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.
Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.
Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:
- Risikopolitische Ziele und Grundsätze
- Risk-Management-Organisation
- Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
- Risikoberichterstattung
- Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems
Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, die die folgenden Rollen umfasst:
Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).
Abteilung Risk Management & Versicherungen
Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.
Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)
Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).
a) Finanzielles Risk Management
Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:
- i) Ausfallrisiko
- ii) Liquiditätsrisiko
- iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.
i) Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.
Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.
Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.
Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (Vorjahr: CHF 21.8 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Flüssige Mittel (ohne Bargeld)
132’308
395’659
Festgelder (kurz- und langfristig)
38’136
186’667
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
394’428
377’241
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
112’189
102’024
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
17’376
21’967
Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen
21’794
15’066
Übrige finanzielle Vermögenswerte
7’792
6’713
Total maximales Ausfallrisiko
724’023
1’105’337
ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.
Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:
(CHF in 1’000)
Laufzeit bis
31.12.2019
31.12.2018
Betriebskreditlimiten (committed credit lines) 1)
31.12.2019
240’000
240’000
Total Kreditlimiten
240’000
240’000
Beanspruchung 2)
–15’904
–60
Total nicht beanspruchte Kreditlimiten
224’096
239’940
1) Die Betriebskreditlimiten wurden am 18. Dezember 2019 über einen Gesamtbetrag von CHF 160.0 Mio. und eine sechsjährige Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2025 verlängert.
2) Letter of Credit und Bankgarantien.
Die folgende Tabellen zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2019
Anleihen
1’050’354
1’099’625
311’938
426’750
360’938
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
26’324
48’458
1’068
5’575
41’815
Leasingverbindlichkeiten
84’582
84’594
6’175
25’271
53’148
Übrige Finanzverbindlichkeiten
149’660
149’660
44’383
105’277
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
56’790
56’790
56’790
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
88’819
88’819
88’819
0
0
Total nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’456’529
1’527’946
509’172
562’873
455’901
Cross Currency Swap
4’843
5’640
997
4’643
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
4’843
5’640
997
4’643
0
Total
1’461’372
1’533’586
510’169
567’516
455’901
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2018
Anleihen
1’088’448
1’149’608
49’983
736’500
363’125
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
26’149
52’932
438
5’281
47’213
Leasingverbindlichkeiten
3’010
3’094
1’887
1’207
0
Übrige Finanzverbindlichkeiten
10’520
10’520
2’660
7’860
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
53’625
53’625
53’625
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
62’219
62’219
62’219
0
0
Total nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’243’971
1’331’998
170’812
750’848
410’338
Cross Currency Swap
5’624
5’624
1’406
4’218
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
5’624
5’624
1’406
4’218
0
Total
1’249’595
1’337’622
172’218
755’066
410’338
iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.
Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
iiia) Fremdwährungsrisiko
Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP), beim US-Dollar (USD), beim Euro (EUR) sowie beim malaysischen Ringgit (MYR) ausgesetzt.
Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5% gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2019 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.
Verteuerung CHF plus 5%
Abwertung CHF minus 5%
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
BRL
–3’267
0
3’267
0
CLP
–872
0
872
0
MYR
–11
0
11
0
USD
0
–280
0
280
EUR
0
–523
0
523
31. Dezember 2019
–4’150
–803
4’150
803
BRL
–3’549
0
3’549
0
CLP
–921
0
921
0
USD
0
–299
0
299
EUR
0
–41
0
41
31. Dezember 2018
–4’470
–340
4’470
340
iiib) Zinssatzrisiko
Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.
Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funktionalwährung CHF bevorzugt.
Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurzfristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.
Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Festgelder (kurz- und langfristig)
38’136
186’667
Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
307’305
303’812
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
345’441
490’479
Flüssige Mittel
114’336
361’630
Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund
18’092
34’242
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
132’428
395’872
Total verzinsliche Aktiven
477’869
886’351
Anleihen (kurz- und langfristig)
–1’050’354
–1’088’448
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–84’582
–3’010
Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–149’660
–10’520
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–1’284’596
–1’101’978
Total verzinsliche Passiven
–1’284’596
–1’101’978
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:
Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte
Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
560
0
–560
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–4’664
0
4’664
0
31. Dezember 2019
–4’664
560
4’664
–560
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’574
0
–1’574
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–5’828
0
5’828
0
31. Dezember 2018
–5’828
1’574
5’828
–1’574
b) Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
307’305
303’812
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen
307’305
303’812
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)
104’499
95’396
Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen
104’499
95’396
Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen
132’308
395’659
Kurz- und langfristige Festgelder
38’136
186’667
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
112’189
102’024
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
21’794
15’066
Übrige Finanzanlagen
7’792
6’713
Total Flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen
312’219
706’129
Anleihen
–1’050’354
–1’088’448
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’050’354
–1’088’448
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)
–4’843
–5’624
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–4’843
–5’624
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–26’324
–26’149
Leasingverbindlichkeiten
–84’582
–3’010
Übrige Finanzverbindlichkeiten
–149’660
–10’520
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–56’790
–53’625
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–88’819
–62’219
Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten
–406’175
–155’523
c) Verkehrswerte (Fair Values)
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
307’305
313’155
303’812
307’599
Total Finanzanlagen
307’305
313’155
303’812
307’599
Anleihen
–1’050’354
–1’093’000
–1’088’448
–1’121’597
Total Finanzverbindlichkeiten
–1’050’354
–1’093’000
–1’088’448
–1’121’597
d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert
104’499
95’396
Cross Currency Swap
–4’843
–5’624
e) Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.
Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.
Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.
24.2 Investitionsverpflichtungen
Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 330 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 155 Mio.), die Erweiterung landseitiger Passagierflächen (CHF 55 Mio.), die Erstellung von Standplätzen Zone West (CHF 20 Mio.) und die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 10 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 210 Mio.
24.3 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 25.0 Mio. (Vorjahr: CHF 26.5 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.6 Mio. (Vorjahr: CHF 10.6 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 90.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 15.1 Mio. (Vorjahr: CHF 28.8 Mio.).
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 5.7 Mio. (Vorjahr: CHF 7.0 Mio.).
Für die Angebotsabgabe betreffend den Flughafen in Jewar (Noida), Neu-Delhi, ist die Flughafen Zürich AG eine Bietergarantie gegenüber der Projektfirma der lokalen indischen Behörde («Noida International Airport Limited») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus dieser Bietergarantie auf CHF 13.6 Mio.
Im Rahmen einer Konzessionsausschreibung für Flughäfen durch die indische Flughafenbehörde («Airports Authority of India») ist die Flughafen Zürich AG Bietergarantien eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag der Bietergarantien auf insgesamt CHF 2.2 Mio.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften
Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:
- Kanton Zürich
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- Assoziierte Gesellschaften
- BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 99.3 Mio. (Vorjahr: CHF 98.0 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 7.8 Mio. (Vorjahr: CHF 5.8 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.
Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 3.0 Mio. (Vorjahr: CHF 2.7 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.6 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).
Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.0 Mio. (Vorjahr: CHF 17.2 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.
b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2019
31.12.2018
Andreas Schmid
Präsident
11’115
15
Vincent Albers
Mitglied
2’517
2’217
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’100
25’100
Stephan Gemkow
Mitglied; Vorsitz International Business Committee
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
39’821
28’421
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2019
31.12.2018
Stephan Widrig
5’572
4’650
Lukas Brosi
1’043
698
Stefan Gross
860
515
Daniel Scheifele
877
532
Stefan Tschudin
418
130
Total
8’770
6’525
Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:
(CHF in 1’000)
2019
2018
Kurzfristig fällige Leistungen
3’991
3’797
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
543
553
Anteilbasierte Vergütung
333
390
Total
4’867
4’740
24.5 Konzerngesellschaften
Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Flughafen Zürich AG
Kloten
CHF 307'018'750
Muttergesellschaft
Zurich Airport International AG
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda.
Rio de Janeiro
BRL 578 Mio.
100.0
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.
Vitória
BRL 571 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
A-port S.A.
Santiago de Chile
CLP 16'138 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A.
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A.
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A.
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V.
Tegucigalpa
HNL 0.2 Mio.
99.0
Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A.
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.
Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).
Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.
24.7 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2019 betrug das Verkehrsvolumen 3.9 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 38.1 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im Sommer 2017 hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Im Oktober 2019 wurden die in der Konzession vorgesehenen obligatorischen Infrastrukturmassnahmen im Umfang von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 132 Mio.) abgeschlossen und ein neues Terminal eröffnet.
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2019 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 3.2 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen wurde anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105.0 Mio.) fällig. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb in Macaé am 20. Dezember 2019 und in Vitória am 3. Januar 2020 übernommen.
Chile
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.5 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Gesellschaft in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 40 Mio. (rund CHF 39 Mio.).
indien
In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Die mit der ersten Bauphase (Bauzeit rund vier Jahre) verbundenen Investitionen betragen rund CHF 650 Mio. Nach Inbetriebnahme der ersten Bauphase wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Neben den notwendigen Investitionen für den Bau und Betrieb des Flughafens wird ab dem sechsten Jahr nach Inbetriebnahme eine fixe Passagiergebühr an die staatliche Behörde fällig.
24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2019 am 5. März 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Am 12. Februar 2020 hat die Flughafen Zürich AG eine Anleihe in der Höhe von CHF 400 Mio. mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinscoupon von 0.20% herausgegeben, welche zur Refinanzierung von Immobilienkäufen sowie als Betriebskapital verwendet wird.
Das sich derzeit ausbreitende Coronavirus wird einen negativen Einfluss auf die Ertragslage der Flughafen Zürich AG haben. Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher abgeschätzt werden.