Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines

      Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.

      Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:

    • Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat folgende neue und geänderte International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, erstmals angewendet werden müssen:

      • IFRS 16 Leasingverhältnisse
      • IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung
      • Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
      • Änderungen zu IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
      • Änderungen zu IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
      • Jährliche Änderungen von IFRS (Zyklus 2015–2017)

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG:

      IFRS 16 Leasingverhältnisse

      IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.

      Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hatte IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.

      Die Flughafen Zürich AG hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird.

      Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      01.01.2019

      Sachanlagen

       

       

      Transfer Anlagen im Leasing zu Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –2’359

      Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

       

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      2’359

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      41’894

      Zunahme Total Aktiven

       

      41’894

       

       

       

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

       

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      41’894

      Zunahme Total Fremdkapital

       

      41’894

       

       

       

      Veränderung Eigenkapital

       

      0

      Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte die Flughafen Zürich AG ihre Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen) nach einem einzigen Modell.

      Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Erleichterungen, die in der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG angewendet worden sind:

      • Die Gesellschaft hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert.
      • Die Gesellschaft erfasste für Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung der Nutzungsrechte wurde jeweils ein Betrag in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

      Die Flughafen Zürich AG nahm zudem die folgenden praktischen Erleichterungen in Anspruch:

      • Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendete die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse an.
      • Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung liess die Gesellschaft die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.

      Die Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019 wirkte sich wie folgt auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG aus:

      • Nutzungsrechte in der Höhe von CHF 41.9 Mio. wurden in der Konzernrechnung erfasst und unter den Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in der Höhe von CHF 2.4 Mio., die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst waren.
      • Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt CHF 41.9 Mio. wurden als kurz- beziehungsweise langfristigen Leasingverbindlichkeiten erfasst.

      Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:

      (CHF in 1’000)

       

      Total

      Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen per 31. Dezember 2018

       

      0

      Bisher nicht berücksichtigte Leasingverträge 1)

       

      –41’894

      Verbindlichkeiten aus bisherigem Finanzierungsleasing (Flugzeug-Energieversorgungsanlage)

       

      –3’010

      Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019

       

      –44’904

      1) Aufgrund des angewandten Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0.0% zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 entspricht der bilanzierte Barwert der bisher nicht berücksichtigten Leasingverträge auch dem Nominalwert der künftigen Leasingzahlungen.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2020 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2019 publizierten neuen, überarbeiteten und geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Änderungen an Standards und Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

      Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards

       

      *

       

      1. Januar 2020

       

      Geschäftsjahr 2020

      Änderungen an IAS 1: Anforderungen für die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig

       

      *

       

      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

       

       

       

       

       

       

       

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

    • ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS

      Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und den Ausbau der beiden Flughäfen Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. mit Sitz in Vitória (Brasilien) gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).

    • ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

      KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN

      Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien betragen:

      • Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      PROJEKTE IN ARBEIT

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Leasingverhältnisse als leasingnehmer

      Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.

      Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.

      Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.

      GEMEINSAME VEREINBARUNGEN

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiber das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20% und 50% hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20% hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen Airport zurich noise fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. 

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertbeeinträchtigungen

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test).

      Übersteigt der Buchwert eines Aktivums oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit), zu der das Aktivum gehört, den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

      Der realisierbare Wert ist der grössere Wert von Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert. Zur Bestimmung des Nutzwerts werden die geschätzten zukünftigen Cashflows diskontiert, wobei als Diskontsatz ein Vorsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen auf den übrigen Aktiven können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmer

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neueinschätzung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 350.0 Mio.), wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutz­programm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe Ziffer 5, Andere Erträge und Aufwendungen, beziehungsweise Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio. (31. Dezember 2018: CHF 400.0 Mio.), wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. sind per 31. Dezember 2019 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.

    • WERTHALTIGKEIT DER SACHANLAGEN UND IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE SOWIE VERLÄSSLICHKEIT DER SCHÄTZUNG VON AKTIVIERUNGSPFLICHTIGEN LÄRMENTSCHÄDIGUNGEN

      Die Unternehmung besitzt Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von rund CHF 3.3 Mrd. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts durchgeführt (Impairment-Test). An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob entsprechende Indikatoren vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment-Test durchzuführen ist. Als Grundlage dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG. Zur Schätzung der zukünftigen Cashflows sind verschiedene Annahmen zu treffen. Die effektiven Cashflows können durch die im vorhergehenden Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik» erläuterten Risikofaktoren wesentlich negativ beeinflusst werden.

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2019

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      648.4

       

      12.8

       

      285.3

       

      0.0

       

      946.6

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      263.3

       

      0.0

       

      263.5

      Total Erträge mit Dritten

       

      648.6

       

      12.8

       

      548.6

       

      0.0

       

      1’210.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.4

       

       

       

      91.9

       

      –113.3

       

      0.0

      Total Erträge

       

      670.1

       

      12.8

       

      640.5

       

      –113.3

       

      1’210.1

      Personalkosten

       

      –82.5

       

      –1.9

       

      –132.0

       

      0.0

       

      –216.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –183.3

       

      –0.9

       

      –167.8

       

      0.0

       

      –351.9

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –91.2

       

      –0.7

       

      –21.4

       

      113.3

       

      –0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      313.1

       

      9.4

       

      319.3

       

      0.0

       

      641.8

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –139.1

       

      –4.3

       

      –95.4

       

      0.0

       

      –238.7

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      174.1

       

      5.1

       

      223.9

       

      0.0

       

      403.1

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –14.0

      Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –2.5

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –77.4

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      309.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’693.0

       

      109.6

       

      1’951.1

       

       

       

      3’753.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      611.6

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      228.2

      Total Aktiven per 31. Dezember 2019

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’593.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.7

       

      3.7

       

      10.3

       

       

       

      8.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      144.4

       

      0.2

       

      679.3

       

       

       

      823.9

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      9.3

       

       

       

      9.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2019

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      381.8

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.4

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      382.0

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.7

       

      0.0

       

      4.6

       

      11.6

       

      2.1

       

      –18.5

       

      21.4

      Total Erträge

       

      403.7

       

      15.7

       

      75.3

       

      190.5

       

      3.4

       

      –18.5

       

      670.1

      Personalkosten

       

      –69.0

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –2.5

       

      –1.0

       

      0.0

       

      –82.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –44.4

       

      –12.3

       

      –6.2

       

      –73.3

       

      –47.1

       

      0.0

       

      –183.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –61.3

       

      –1.1

       

      –17.7

       

      –15.4

       

      –14.3

       

      18.5

       

      –91.2

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.4

       

      41.3

       

      99.4

       

      –58.9

       

      –0.0

       

      313.1

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –103.9

       

      –0.1

       

      –25.1

       

      –6.8

       

      –3.1

       

      0.0

       

      –139.1

      EBIT

       

      125.2

       

      2.3

       

      16.1

       

      92.6

       

      –62.0

       

      –0.0

       

      174.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’287.6

       

      1.2

       

      323.5

       

      50.1

       

      30.6

       

       

       

      1’693.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.4

       

      43.1

       

      4.0

       

      92.7

       

      –135.5

       

       

       

      7.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’318.6

       

      2.3

       

      329.2

       

      64.4

       

      29.4

       

       

       

      1’743.8

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.3

       

      68.6

       

      4.0

       

      113.9

       

      –144.7

       

       

       

      8.5

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6%.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2018 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2018

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      644.9

       

      11.6

       

      237.6

       

      0.0

       

      894.1

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      258.6

       

      0.0

       

      258.8

      Total Erträge mit Dritten

       

      645.1

       

      11.6

       

      496.2

       

      0.0

       

      1’152.9

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.3

       

      0.0

       

      88.3

       

      –107.6

       

      0.0

      Total Erträge

       

      664.4

       

      11.6

       

      584.5

       

      –107.6

       

      1’152.9

      Personalkosten

       

      –80.1

       

      –1.9

       

      –129.5

       

      0.0

       

      –211.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –184.3

       

      –58.4

       

      –127.7

       

      0.0

       

      –370.4

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –87.7

       

      –0.6

       

      –19.3

       

      107.6

       

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      312.3

       

      –49.3

       

      308.0

       

      0.0

       

      571.0

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –135.1

       

      –4.8

       

      –104.6

       

      0.0

       

      –244.5

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      177.2

       

      –54.1

       

      203.4

       

      0.0

       

      326.5

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –23.1

      Anteil an Gewinn / Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –4.3

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –61.3

      Gewinn

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      237.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018

       

      1’901.6

       

      109.8

       

      1’505.4

       

       

       

      3’516.8

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      617.5

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      231.0

      Total Aktiven per 31. Dezember 2018

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’365.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.3

       

      –32.2

       

      11.2

       

       

       

      7.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      128.8

       

      0.2

       

      231.8

       

       

       

      360.8

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      12.3

       

       

       

      12.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2018

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      380.6

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      644.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      380.8

       

      15.6

       

      69.9

       

      177.7

       

      1.1

       

      0.0

       

      645.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      19.2

       

      0.0

       

      5.2

       

      10.7

       

      2.2

       

      –18.0

       

      19.3

      Total Erträge

       

      400.0

       

      15.6

       

      75.1

       

      188.4

       

      3.3

       

      –18.0

       

      664.4

      Personalkosten

       

      –66.8

       

      0.0

       

      –10.4

       

      –1.8

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –80.1

      Übrige Betriebskosten

       

      –44.7

       

      –12.1

       

      –6.3

       

      –72.4

       

      –48.8

       

      0.0

       

      –184.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –59.5

       

      –1.0

       

      –16.7

       

      –14.8

       

      –13.7

       

      18.0

       

      –87.7

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.5

       

      41.7

       

      99.4

       

      –60.3

       

      0.0

       

      312.3

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –100.6

       

      –0.1

       

      –24.8

       

      –6.2

       

      –3.4

       

      0.0

       

      –135.1

      EBIT

       

      128.4

       

      2.4

       

      16.9

       

      93.2

       

      –63.7

       

      0.0

       

      177.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2018

       

      1’419.2

       

      7.1

       

      324.2

       

      108.8

       

      42.3

       

       

       

      1’901.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.1

       

      25.1

       

      4.2

       

      66.5

       

      –119.3

       

       

       

      7.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’323.2

       

      2.9

       

      306.4

       

      65.0

       

      38.9

       

       

       

      1’736.4

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.5

       

      66.8

       

      4.5

       

      116.0

       

      –131.6

       

       

       

      8.8

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 23.0%.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.

      Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeug-Parkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2019 CHF 12.7 Mio. (2018: CHF 14.5 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und sind in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt CHF 6.6 Mio. (2018: CHF 6.0 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 445.3 Mio. (2018: CHF 432.3 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Passagiergebühren

       

      253’117

       

      251’798

      Sicherheitsgebühren

       

      176’860

       

      175’685

      PRM-Gebühren

       

      15’730

       

      15’554

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      445’707

       

      443’037

      Landegebühren

       

      86’903

       

      86’838

      Flugzeuglärmgebühren

       

      12’827

       

      11’629

      Emissionsgebühren

       

      4’100

       

      4’068

      Parkgebühren

       

      26’641

       

      26’257

      Frachterträge

       

      8’352

       

      8’919

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      138’823

       

      137’711

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      584’530

       

      580’748

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      43’489

       

      43’500

      Deicing

       

      12’730

       

      11’742

      Check-in

       

      5’726

       

      5’900

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      3’873

       

      3’800

      Übrige Entgelte

       

      6’181

       

      6’148

      Total Aviation-Entgelte

       

      71’999

       

      71’090

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      2’070

       

      1’961

      Restliche Erträge

       

      2’852

       

      2’868

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      4’922

       

      4’829

      Total Aviation-Erträge

       

      661’451

       

      656’667

      Retail, Tax & Duty Free

       

      114’211

       

      111’379

      Food & Beverage

       

      20’129

       

      18’900

      Werbeflächen und Promotion

       

      18’185

       

      18’137

      Parkingerträge

       

      82’617

       

      81’462

      Übrige Kommerzerträge

       

      17’557

       

      18’427

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      252’699

       

      248’305

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      91’708

       

      89’994

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      23’740

       

      21’959

      Reinigung

       

      4’896

       

      4’712

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      4’913

       

      4’686

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      125’257

       

      121’351

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      15’969

       

      15’436

      Übrige Dienstleistungen und Diverses

       

      17’135

       

      17’446

      Catering

       

      2’165

       

      2’109

      Treibstoffgebühren

       

      8’869

       

      8’707

      Total Erträge aus Dienstleistungen 

       

      44’138

       

      43’698

      Consultingerträge

       

      6’577

       

      6’048

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      36’612

       

      36’130

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      83’350

       

      40’698

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      126’539

       

      82’876

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      548’633

       

      496’230

      Total Erträge 

       

      1’210’084

       

      1’152’897

      Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Flugbetriebsgebühren

       

      584’530

       

      580’748

      Aviation-Entgelte

       

      71’999

       

      71’090

      Übrige Aviation-Erträge

       

      4’709

       

      4’624

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      661’238

       

      656’462

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      213

       

      205

      Total Aviation-Erträge

       

      661’451

       

      656’667

      Kommerz- und Parkingerträge

       

      83’132

       

      81’738

      Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      33’013

       

      30’763

      Erträge aus Dienstleistungen

       

      42’665

       

      42’238

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      126’539

       

      82’876

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      285’349

       

      237’615

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      263’284

       

      258’615

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      548’633

       

      496’230

      Total Erträge

       

      1’210’084

       

      1’152’897

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Löhne und Gehälter

       

      162’632

       

      158’551

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      19’898

       

      21’617

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14’559

       

      14’326

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer

       

      19’242

       

      16’989

      Total Personalaufwand

       

      216’331

       

      211’483

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’833

       

      1’735

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’909

       

      1’757

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember

       

      113

       

      120

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.

      2) Inkl. Mitarbeitende sämtlicher vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden 138 Aktien (Vorjahr 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr CHF 28ʼ506) abgegeben.

      Bonusprogramm Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einem Bonusanteil zusammen, der auf dem Unternehmensergebnis basiert. Messkriterium für das Unternehmensergebnis ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) exklusive Lärmkomponenten respektive die Abweichung des tatsächlich erreichten gegenüber dem Ziel-EBIT (ohne Lärm). Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des Unternehmensergebnisses wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Der Bonusanteil wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.

       

       

      2019

       

      2018

       

      2018 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      333

       

      390

       

      2’245

       

      173.50

      Mitglieder des Kaders

       

      667

       

      772

       

      4’429

       

      173.50

      Anpassung Bonusabgrenzung Vorjahr 2)

       

      –4

       

      –36

       

       

       

       

      Total

       

      996

       

      1’126

       

      6’674

       

       

      1) Im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Bonusprogramms für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2018.

      2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Bonusabgrenzung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.

      Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien vergütete Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2019 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2020), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5ʼ662 Aktien vergütet werden müssen.

      Bonusprogramm Verwaltungsrat

      Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein Bonusprogramm. Die Entschädigung setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.

      Optionsprogramm

      Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      21’117

       

      20’973

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      12’241

       

      12’111

      Weitere Betriebskosten

       

      4’960

       

      9’235

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      3’641

       

      3’599

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      3’322

       

      3’200

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      2’091

       

      2’116

      Kommunikationskosten

       

      2’020

       

      2’138

      Passagierdienste

       

      1’450

       

      1’382

      Total andere Betriebskosten

       

      50’842

       

      54’754

    • 5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      15’264

       

      14’450

      Übrige Erträge

       

      1’920

       

      1’020

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

       

      17’184

       

      15’470

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –83’350

       

      –40’698

      Übrige Aufwendungen

       

      –7’707

       

      –63’841

      Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen

       

      –91’057

       

      –104’539

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 15.3 Mio. (Vorjahr CHF 14.5 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.

      In der Position «Übrige Erträge» ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von­ CHF –83.4 Mio. (Vorjahr CHF –40.7 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      Die übrigen Aufwendungen setzen sich im Berichtsjahr als auch im Vorjahr unter anderem aus Buchverlusten aus Anlageabgängen und aus Debitorenverlusten zusammen. Im Vorjahr war zudem die erfolgswirksame Erhöhung der Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen um CHF 57.6 Mio. in der Position enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen).

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –10’473

       

      –10’960

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’128

       

      –796

      Leasingzinsen

       

      –72

       

      –135

      Übriger Zinsaufwand

       

      –2’828

       

      –1’375

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      0

       

      –6’205

      Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –5’423

       

      –1’859

      Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –2’676

       

      –3’123

      Währungsverluste

       

      –909

       

      0

      Übriger Finanzaufwand

       

      –4’103

       

      –2’694

      Total Finanzaufwand

       

      –27’612

       

      –27’147

       

       

       

       

       

      Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      765

       

      621

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      9’103

       

      0

      Übriger Zinsertrag

       

      3’530

       

      3’255

      Währungsgewinne

       

      0

       

      50

      Übriger Finanzertrag

       

      204

       

      157

      Total Finanzertrag

       

      13’602

       

      4’083

       

       

       

       

       

      Finanzergebnis

       

      –14’010

       

      –23’064

      Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –10.5 Mio.

      Der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz hat im Vorjahresvergleich um CHF –3.6 Mio. auf CHF –5.4 Mio. zugenommen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen ist demgegenüber leicht gesunken.

      Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 9.1 Mio. erzielt werden. Im Vorjahr fiel in diesem Zusammenhang noch eine negative Wertveränderung von CHF –6.2 Mio. an. Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF erhöhte sich leicht auf CHF 0.8 Mio.

    • 7 Ertragssteuern

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Steuern des laufenden Jahres

       

      –82’288

       

      –78’175

      Steuern der Vorjahre

       

      2’647

       

      94

      Total laufende Ertragssteuern

       

      –79’641

       

      –78’081

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      2’228

       

      16’788

      Total latente Ertragssteuern

       

      2’228

       

      16’788

      Total Ertragssteuern

       

      –77’413

       

      –61’293

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Gewinn vor Ertragssteuern

       

      386’558

       

      –299’134

       

       

       

       

       

      Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4% (2018: 20.5%)

       

      –78’774

       

      –61’286

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      2’647

       

      94

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      20

       

      124

      Nicht abzugsfähige Verluste

       

      –493

       

      0

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      –1’377

       

      –1’122

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze

       

      778

       

      –404

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      –214

       

      1’301

      Total Ertragssteuern

       

      –77’413

       

      –61’293

    • 8 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Projekte in Arbeit

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Anlagen in Leasing

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      118.7

       

      1’712.0

       

      4’311.7

       

      122.8

       

      273.5

       

      21.8

       

      6’560.5

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      194.7

       

       

       

       

       

      194.7

      Abgänge

       

       

       

      –3.6

       

      –54.6

       

       

       

      –16.3

       

       

       

      –74.5

      Transfers

       

       

       

      50.6

       

      59.9

       

      –132.7

       

      15.8

       

       

       

      –6.4

      Reklassifizierung

       

       

       

      –61.0

       

      61.0

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.2

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      21.8

       

      6’674.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      21.8

       

      6’674.1

      Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –21.8

       

      –21.8

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      0.0

       

      6’652.3

      Zugänge

       

      10.3

       

       

       

      210.4

       

      233.9

       

      0.5

       

       

       

      455.1

      Abgänge

       

       

       

      –36.8

       

      –55.3

       

       

       

      –14.2

       

       

       

      –106.3

      Transfers

       

       

       

      12.1

       

      75.0

       

      –113.5

       

      18.0

       

       

       

      –8.4

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      –0.3

       

       

       

      0.3

       

       

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –0.1

       

       

       

      –0.1

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      1’673.3

       

      4’607.7

       

      305.2

       

      277.4

       

      0.0

       

      6’992.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0.0

       

      –880.6

       

      –2’798.6

       

      0.0

       

      –192.0

       

      –18.0

       

      –3’889.2

      Zugänge

       

       

       

      –62.2

       

      –150.7

       

       

       

      –15.2

       

      –1.4

       

      –229.5

      Abgänge

       

       

       

      3.5

       

      53.7

       

       

       

      15.6

       

       

       

      72.8

      Reklassifizierung

       

       

       

      40.9

       

      –40.9

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –19.4

       

      –4’045.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –19.4

       

      –4’045.9

      Effekt aus Erstanwendung von IFRS 16

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      19.4

       

      19.4

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      0.0

       

      –4’026.5

      Zugänge

       

       

       

      –59.4

       

      –140.3

       

       

       

      –16.1

       

       

       

      –215.8

      Abgänge

       

       

       

      36.4

       

      54.2

       

       

       

      13.8

       

       

       

      104.4

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –921.4

       

      –3’022.6

       

      0.0

       

      –193.9

       

      0.0

       

      –4’137.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0.0

       

      –10.9

       

      –1.1

       

      0.0

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –12.7

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.7

       

       

       

       

       

      –0.7

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.1

       

       

       

      0.3

       

       

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.7

       

      0.7

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.4

       

      0.0

       

      –12.2

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.2

       

       

       

       

       

      –0.2

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.2

       

       

       

      0.2

       

       

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.2

       

      0.2

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –9.3

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.2

       

      0.0

       

      –11.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      118.7

       

      789.5

       

      1’439.7

       

      184.8

       

      80.9

       

      2.4

       

      2’616.0

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      742.6

       

      1’583.4

       

      305.2

       

      83.3

       

      0.0

       

      2’843.5

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 233.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr CHF 194.7 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:

      • Erweiterung und Erneuerung der Gepäcksortieranlage (CHF 50.2 Mio.)
      • Sanierung Piste 28/10 (CHF 22.5 Mio.)
      • Erneuerung der Elektroversorgung Airfield (CHF 19.6 Mio.)

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –215.8 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER

      (CHF in 1’000)

       

      Technische Anlagen

       

      Immobilien

       

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      0

       

      0

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      21’755

       

      0

       

      21’755

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      0

       

      41’894

       

      41’894

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      21’755

       

      41’894

       

      63’649

      Zugänge

       

      0

       

      45’403

       

      45’403

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      21’755

       

      87’297

       

      109’052

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      0

       

      0

      Transfer Anlagen im Leasing von Sachanlagen

       

      –19’396

       

      0

       

      –19’396

      Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16

       

      0

       

      0

       

      0

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –19’396

       

      0

       

      –19’396

      Zugänge

       

      –1’423

       

      –4’839

       

      –6’262

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –20’819

       

      –4’839

       

      –25’658

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      936

       

      82’458

       

      83’394

      technische anlagen

      Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten. Der Vertrag der EVA hat eine Laufzeit von rund 19 Jahren und läuft am 31. Juli 2020 aus. Der Vertrag enthält keine Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und das Leasinggut geht nach Ablauf der Leasingdauer ohne weitere Gegenleistung an die Flughafen Zürich AG über.

      Immobilien

      Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 zusätzliche Verpflichtungen von CHF 91.2 Mio. (Nominalwert) ergeben.

      Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts THE CIRCLE wird die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten beziehen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen) mit der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE unterzeichnet hat.

      Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

      Bestand per 1. Januar

       

      –44’904

      Zugänge

       

      –45’403

      Zahlungen

       

      5’797

      Barwertanpassung

       

      –72

      Bestand per 31. Dezember

       

      –84’582

      davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      –6’163

      davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)

       

      –78’419

      Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.

      Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

      Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –6’262

      Zinsaufwand Leasing

       

      –72

      Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse

       

      –1’111

      Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse

       

      –7’445

      Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 6.9 Mio. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 23.2 Mio. 

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER

      Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      FIXMIETVERTRÄGE

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      UMSATZMIETVERTRÄGE

      Umsatzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      229’706

       

      202’615

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      774’776

       

      675’995

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      368’050

       

      403’071

      Total

       

      1’372’532

       

      1’281’681

    • 10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in 1’000)

       

      Land

       

      Projekt- und Baukosten

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      950

       

      211’309

       

      212’259

      Zugänge

       

      0

       

      95’387

       

      95’387

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’696

       

      307’646

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      950

       

      306’696

       

      307’646

      Zugänge

       

      0

       

      125’823

       

      125’823

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      432’519

       

      433’469

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      0

       

      –352

       

      –352

      Zugänge

       

      0

       

      –240

       

      –240

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      0

       

      –592

       

      –592

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0

       

      –592

       

      –592

      Zugänge

       

      0

       

      –120

       

      –120

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0

       

      –712

       

      –712

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      950

       

      306’104

       

      307’054

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      431’807

       

      432’757

      Projekt THE CIRCLE

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück von THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind. Anschliessend hat die Flughafen Zürich AG die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Projektkosten für THE CIRCLE in die Miteigentümergemeinschaft übertragen.

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der sich im Bau befindlichen Immobilie THE CIRCLE qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Das ausgewiesene Grundstück THE CIRCLE mit einem Wert von rund CHF 1.0 Mio. stellt dabei den Anschaffungswert der anteiligen Landparzelle dar, auf dem das Projekt realisiert wird. Die Position «Projekt- und Baukosten» in der Höhe von CHF 431.8 Mio. (Vorjahr: CHF 306.1 Mio.) beinhaltet die aufgelaufenen anteiligen Herstellungskosten.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) von THE CIRCLE beträgt per Bilanzstichtag CHF 530.9 Mio. (Vorjahr: CHF 373.3 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 11 immaterielle vermögenswerte

      (CHF in 1’000)

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      188’558

       

      77’094

       

      84’962

      Zugänge

       

      0

       

      66’763

       

      3’937

      Abgänge

       

      –34’529

       

      0

       

      –2’142

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      6’378

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      –13’382

       

      –758

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      154’029

       

      130’475

       

      92’377

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      154’029

       

      130’475

       

      92’377

      Zugänge

       

      0

       

      242’449

       

      721

      Abgänge

       

      –20’000

       

      –211

       

      –5’580

      Transfer

       

      0

       

      –572

       

      8’926

      Reklassifizierungen

       

      0

       

      2’035

       

      –2’035

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      –20’417

       

      –295

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      134’029

       

      353’759

       

      94’114

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen / Amortisationen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      –56’876

       

      –1’901

       

      –69’950

      Zugänge

       

      –3’416

       

      –5’586

       

      –6’804

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      2’142

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      2’644

       

      120

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      –60’292

       

      –4’843

       

      –74’492

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –60’292

       

      –4’843

       

      –74’492

      Zugänge

       

      –2’892

       

      –7’808

       

      –6’935

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      5’252

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      0

      Reklassifizierungen

       

      0

       

      –486

       

      486

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0

       

      2’668

       

      108

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –63’184

       

      –10’469

       

      –75’581

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

       

      93’737

       

      125’632

       

      17’885

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      70’845

       

      343’290

       

      18’533

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 70.8 Mio. (Vorjahr: CHF 93.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 343.3 Mio. (Vorjahr: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 34.3 Mio. (Vorjahr: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, mit CHF 178.3 Mio. (Vorjahr: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird sowie mit CHF 130.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, der durch die Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Impairment

      Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.) / Beteiligungsquote 25.0% (Vorjahr 25.0%)

       

      9’270

       

      12’323

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) / Beteiligungsquote 49.5% (Vorjahr 49.5%)

       

      0

       

      0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      9’270

       

      12’323

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25% an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51% am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49% der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahrs 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Weitere Angaben

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft. 

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Erträge

       

      95’922

       

      96’299

      Verlust

       

      –10’193

       

      –17’316

      Gesamtergebnis

       

      –10’193

       

      –17’316

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      565’553

       

      607’805

      Umlaufvermögen

       

      27’479

       

      31’669

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –479’506

       

      –498’857

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –40’898

       

      –44’089

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      –35’548

       

      –47’238

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      37’080

       

      49’290

      Beteiligungsquote

       

      25.0% 

       

      25.0% 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      9’270

       

      12’323

    • 13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      17’376

       

      21’967

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      394’428

       

      377’241

      Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      411’804

       

      399’208

      Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2019 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00% und 2.625%. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).

    • 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)

       

      112’805

       

      102’610

      Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust

       

      –616

       

      –586

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      112’189

       

      102’024

      1)  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (2018: CHF 21.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Schweiz

       

      50’513

       

      35’013

      Europa

       

      4’356

       

      9’110

      Andere

       

      809

       

      7’670

      Total Aviation

       

      55’678

       

      51’793

      Schweiz

       

      52’545

       

      44’918

      Europa

       

      110

       

      67

      Lateinamerika

       

      4’377

       

      5’785

      Andere

       

      95

       

      47

      Total Non-Aviation

       

      57’127

       

      50’817

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      112’805

       

      102’610

      Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2019

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      3.0

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      94’505

       

      14’754

       

      1’499

       

      2’047

       

      112’805

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –247

       

      –221

       

      –46

       

      –102

       

      –616

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2018

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      2.5

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      88’039

       

      9’683

       

      2’050

       

      2’838

       

      102’610

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –248

       

      –145

       

      –51

       

      –142

       

      –586

      Bei annähernd 100% der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen

       

      21’388

       

      14’686

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      406

       

      380

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      24’888

       

      61’712

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      46’682

       

      76’778

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      25’655

       

      11’812

      Sonstige Forderungen

       

      1’281

       

      627

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      73’618

       

      89’217

      davon Finanzinstrumente

       

      21’794

       

      15’066

      davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      51’824

       

      74’151

      Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.

      Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.

    • 16 Flüssige Mittel und Festgelder

       

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      (CHF in 1’000)

       

      Total

       

      davon AZNF

       

      Total

       

      davon AZNF

      Bargeld

       

      120

       

      0

       

      213

       

      0

      Post- und Bankguthaben

       

      115’845

       

      18’092

       

      273’288

       

      34’242

      Call- und Festgelder 1)

       

      16’463

       

      0

       

      122’371

       

      0

      Total flüssige Mittel

       

      132’428

       

      18’092

       

      395’872

       

      34’242

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Festgelder 2)

       

      37’500

       

      0

       

      149’167

       

      0

      Langfristige Festgelder 2)

       

      636

       

      0

       

      37’500

       

      0

      Total Festgelder

       

      38’136

       

      0

       

      186’667

       

      0

      1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

      2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.

    • 17 Aktienkapital und Reserven

      (Anzahl Aktien)

       

      Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

       

      Eigene Aktien

       

      Total Aktien im Umlauf

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      30’701’875

       

      2’094

       

      30’699’781

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      5’185

       

      –5’185

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –5’624

       

      5’624

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      30’701’875

       

      1’655

       

      30’700’220

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      8’290

       

      –8’290

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –6’812

       

      6’812

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      30’701’875

       

      3’133

       

      30’698’742

      Aktienrechte

      Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

      Eigene Aktien

      Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.

      Umrechnungsdifferenzen

      Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.

      Gewinn je Aktie

      Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      2019

       

      2018

      Den Aktionären zustehender Gewinn in CHF

       

      309’135’090

       

      237’832’160

      Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’690’962

       

      30’691’512

      Einfluss der verwässernden Aktien

       

      7’808

       

      8’873

      Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’698’770

       

      30’700’385

      Unverwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      10.07

       

      7.75

      Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF

       

      10.07

       

      7.75

      Ausschüttungsbegrenzung

      Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.1 Mio. (Vorjahr: CHF 153.9 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.

      Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung

      Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

       

       

      2019

       

      2018

      Öffentliche Hand

       

      38.60% 

       

      38.60% 

      Private

       

      6.90% 

       

      6.50% 

      Unternehmungen

       

      5.30% 

       

      4.60% 

      Pensionskassen

       

      2.30% 

       

      2.09% 

      Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)

       

      22.00% 

       

      25.78% 

      Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

       

      24.90% 

       

      22.43% 

      Total

       

      100.00% 

       

      100.00% 

       

       

       

       

       

      Anzahl Aktionäre

       

      13’922

       

      13’592

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:

       

       

      2019

       

      2018

      Kanton Zürich

       

      33.33% 

       

      33.33% 

      Stadt Zürich

       

      5.00% 

       

      5.00% 

    • 18 Finanzverbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Anleihen

       

      750’416

       

      1’050’244

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      25’256

       

      25’711

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      78’419

       

      1’655

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      105’277

       

      7’860

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      959’368

       

      1’085’470

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      299’938

       

      38’204

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      1’068

       

      438

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      6’163

       

      1’355

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      44’383

       

      2’660

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      351’552

       

      42’657

       

       

       

       

       

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’310’920

       

      1’128’127

      Die im Juli 2020 fällige Anleihe über CHF 300.0 Mio. wurde von den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.

      Im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16 nahmen die Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 um CHF 41.9 Mio. zu (siehe Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, IFRS 16 Leasingverhältnisse).

      Die übrigen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten insbesondere Bankkredite der Tochtergesellschaften in Brasilien und Chile. Die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr begründet sich insbesondere mit der teilweisen Fremdfinanzierung des Ausbaus des Flughafens in Florianópolis.

      Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

      31.12.2019

       

      31.12.2019

       

       

       

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      Nominalbetrag

       

      Buchwert

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungstermin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      400’000

       

      399’839

       

      2013 – 2023

       

      1.500% 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe

       

      350’000

       

      350’577

       

      2017 – 2029

       

      0.625% 

       

      nein

       

      24.5.

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      47’390

       

      25’256

       

      bis 2047

       

      n/a

       

      nein

       

      n/a

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      78’419

       

      78’419

       

      bis 2039

       

      0.000% 

       

      nein

       

      n/a

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      105’277

       

      105’277

       

      bis 2042

       

      3.900 – 5.500%

       

      nein

       

      n/a

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

      959’368

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.

      Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 224.1 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).

      Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      351’552

       

      42’657

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      468’852

       

      701’497

      Fällig nach 5 Jahren

       

      490’516

       

      383’973

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’310’920

       

      1’128’127

      Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nichtliquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:

       

       

      31.12.2018

       

      Cash Flows

       

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

       

      31.12.2019

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      Erstanwendung IFRS 16

       

      Zu-(+) / Abgänge(-)

       

      Fremdwährungs- bewegungen

       

      Anleihen

       

      1’050’244

       

      0

       

      0

       

      –299’828

       

      0

       

      750’416

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      25’711

       

      0

       

      0

       

      1’194

       

      –1’649

       

      25’256

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’655

       

      0

       

      38’063

       

      38’701

       

      0

       

      78’419

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      7’860

       

      108’344

       

      0

       

      –5’162

       

      –5’765

       

      105’277

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’085’470

       

      108’344

       

      38’063

       

      –265’095

       

      –7’414

       

      959’368

      Anleihen

       

      38’204

       

      –38’204

       

      0

       

      299’938

       

      0

       

      299’938

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      438

       

      0

       

      0

       

      733

       

      –103

       

      1’068

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      1’355

       

      –5’797

       

      3’831

       

      6’774

       

      0

       

      6’163

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      2’660

       

      40’000

       

      0

       

      2’052

       

      –329

       

      44’383

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      42’657

       

      –4’001

       

      3’831

       

      309’497

       

      –432

       

      351’552

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’128’127

       

      104’343

       

      41’894

       

      44’402

       

      –7’846

       

      1’310’920

      Übersicht Leasingverbindlichkeiten

      Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte von geleasten Vermögenswerte, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten mit Ausnahme des Leasings für die Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) auf 0.0% beläuft. Der Zinssatz für das Leasing der EVA, das am 31. Juli 2020 ausläuft, beträgt 3.476%.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

       

       

       

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      6’175

       

      1’887

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      25’271

       

      1’207

      Fällig nach 5 Jahren

       

      53’148

       

      0

      Total zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

      84’594

       

      3’094

       

       

       

       

       

      Zukünftige Zinsen

       

      –12

       

      –84

       

       

       

       

       

      Barwert der Leasingverbindlichkeiten

       

      84’582

       

      3’010

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      6’163

       

      1’815

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      25’271

       

      1’195

      Fällig nach 5 Jahren

       

      53’148

       

      0

    • 19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      (CHF in 1’000)

       

      Formelle Enteignungen

       

      Lärm- und Anwohnerschutz

       

      Total

      Bestand per 1. Januar 2018

       

      316’623

       

      102’724

       

      419’347

      Auszahlung 1)

       

      –8’263

       

      –12’617

       

      –20’880

      Auflösung Rückstellung

       

      –34’529

       

      0

       

      –34’529

      Bildung Rückstellung

       

      0

       

      57’556

       

      57’556

      Barwertanpassung 2)

       

      1’352

       

      507

       

      1’859

      Bestand per 31. Dezember 2018

       

      275’183

       

      148’170

       

      423’353

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      21’273

       

      9’983

       

      31’256

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      253’910

       

      138’187

       

      392’097

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      275’183

       

      148’170

       

      423’353

      Auszahlung 1)

       

      –9’771

       

      –11’498

       

      –21’269

      Auflösung Rückstellung

       

      –20’000

       

      0

       

      –20’000

      Bildung Rückstellung

       

      0

       

      0

       

      0

      Barwertanpassung 2)

       

      2’667

       

      2’756

       

      5’423

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      248’079

       

      139’428

       

      387’507

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      12’981

       

      14’502

       

      27’483

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      235’098

       

      124’926

       

      360’024

      1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

      Rückstellung für formelle Enteignungen

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).

      Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen CHF 330.0 Mio., wovon CHF 81.9 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 248.1 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2019 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus per Bilanzstichtag 0.00% (Vorjahr: 0.25%) beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 (bisher 2025) abgeschlossen werden können.

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

      Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG im Vorjahr zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. mit einem Barwert von CHF 57.6 Mio. zurück (siehe auch Ziffer 5, Übrige Erträge und Aufwendungen).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen CHF 400.0 Mio., wovon CHF 260.6 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 139.4 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2019 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des nochmals gesunkenen Zinsniveaus per Bilanzstichtag 0.00% (Vorjahr: 0.35%) beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

    • 20 Airport Zurich Noise Fund

      Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt.

      Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil ein einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

      Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

      Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

       

      425’405

       

      443’505

      Einnahmen Lärmgebühren

       

      12’733

       

      11’945

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –11’498

       

      –12’617

      Kosten für formelle Enteignungen 1)

       

      –10’130

       

      –8’629

      Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis

       

      416’510

       

      434’204

      Operative Kosten

       

      –3’469

       

      –3’402

      Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      9’841

       

      –5’397

      Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

       

      422’882

       

      425’405

      1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

       

      18’092

       

      34’242

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      17’376

       

      21’967

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      394’428

       

      377’241

      Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)

       

      –7’014

       

      –8’045

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      422’882

       

      425’405

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2021

       

      2022

       

      2023

       

      2024ff.

       

      Total

      Flüssige Mittel

       

      18’092

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      18’092

      AAA

       

      13’622

       

      44’160

       

      15’000

       

      29’066

       

      55’667

       

      157’515

      AA+ / AA / AA–

       

      1’800

       

       

       

      5’016

       

      18’010

       

      30’701

       

      55’527

      A+ / A / A–

       

       

       

      3’900

       

      25’030

       

      12’982

       

      50’847

       

      92’759

      BBB+ / BBB / BBB-

       

      1’504

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      1’504

      Ohne Rating

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      104’499

       

      104’499

      Übrige 1)

       

      –7’014

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –7’014

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      28’004

       

      48’060

       

      45’046

       

      60’058

       

      241’714

       

      422’882

      in %

       

      6.6

       

      11.4

       

      10.6

       

      14.2

       

      57.2

       

      100.00

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

    • 21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

      Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht für das Berichtsjahr von einem Steuersatz von 20.4% aus (Vorjahr: 20.5%). Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.

      Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar

       

      –42’334

       

      –61’687

      Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht

       

      6’212

       

      2’617

      Veränderung gemäss Erfolgsrechnung

       

      2’228

       

      16’788

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –139

       

      –52

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember

       

      –34’033

       

      –42’334

      davon latente Steuerguthaben

       

      2’121

       

      1’950

      davon latente Steuerverbindlichkeiten

       

      –36’154

       

      –44’284

      Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen: 

       

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

       

       

      Aktiven

       

      Passiven

       

      Aktiven

       

      Passiven

      Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen

       

       

       

      –12’169

       

       

       

      –15’011

      Beteiligungen und übrige Finanzanlagen

       

       

       

      0

       

       

       

      –1’321

      Erneuerungsfonds

       

       

       

      –36’495

       

       

       

      –35’588

      Fluglärmthematik

       

       

       

      –26’266

       

       

       

      –24’224

      Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten

       

      72

       

       

       

      50

       

       

      Vorsorgeverpflichtung

       

      38’757

       

       

       

      31’848

       

       

      Diverse Positionen

       

      2’121

       

      –53

       

      1’950

       

      –38

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto

       

      40’950

       

      –74’983

       

      33’848

       

      –76’182

      Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten

       

      –38’829

       

      38’829

       

      –31’898

       

      31’898

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto

       

      2’121

       

      –36’154

       

      1’950

       

      –44’284

    • 22 Leistungen an Arbeitnehmer

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –177’007

       

      –143’466

      Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –13’197

       

      –11’889

      Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –190’204

       

      –155’355

      22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

      a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

      Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

      Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

      Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

      Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2019 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 100.5% (Vorjahr: 95.1%) auf.

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0% bis 17.4% des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2%. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

      Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

      Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

      Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

      Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

      Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2019 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2019 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

      Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

      Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

       

      –746’572

       

      –652’069

      Marktwert des Planvermögens

       

      569’565

       

      508’603

      In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –177’007

       

      –143’466

      Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –652’069

       

      –642’408

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –19’877

       

      –21’379

      Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –5’121

       

      –4’089

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      –12’034

       

      –11’504

      Ausbezahlte Leistungen

       

      20’594

       

      30’674

      Erfahrungsbezogene Gewinne / (Verluste)

       

      –9’323

       

      –16’181

      Gewinne / (Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      –68’742

       

      12’818

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –746’572

       

      –652’069

      Per 31. Dezember 2019 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 18.1 Jahre (Vorjahr: 17.0 Jahre).

      Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

       

      508’603

       

      516’848

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’009

       

      17’198

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      12’034

       

      11’504

      Ausbezahlte Leistungen

       

      –20’594

       

      –30’674

      Administrationskosten

       

      –21

       

      –238

      Zinserträge auf Planvermögen

       

      4’083

       

      3’364

      Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

       

      47’451

       

      –9’399

      Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

       

      569’565

       

      508’603

      Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –143’466

       

      –125’560

      Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

       

      –20’936

       

      –22’342

      Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

       

      –30’614

       

      –12’762

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’009

       

      17’198

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –177’007

       

      –143’466

      Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 19.8 Mio.

      Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –19’877

       

      –21’379

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’038

       

      –725

      Administrationskosten

       

      –21

       

      –238

      In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

       

      –20’936

       

      –22’342

      Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Erfahrungsbezogene Gewinne / (Verluste)

       

      –9’323

       

      –16’181

      Gewinne / (Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      –68’742

       

      12’818

      Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

       

      47’451

       

      –9’399

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag

       

      –30’614

       

      –12’762

      Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

      (in % oder Jahren)

       

      2019

       

      2018

      Diskontierungssatz per 31. Dezember

       

      0.20

       

      0.80

      Inflation

       

      0.75

       

      0.75

      Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)

       

      1.50

       

      1.50

      Künftige Rentenerhöhungen

       

      0.00

       

      0.00

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      1.00

       

      1.00

      Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):

       

       

       

       

      Frauen (Alter 45)

       

      26.4

       

      25.7

      Frauen (Alter 65)

       

      24.7

       

      23.8

      Männer (Alter 45)

       

      24.4

       

      23.7

      Männer (Alter 65)

       

      22.6

       

      21.8

      Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

      Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2019 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation-2016-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50%, ermittelt.

      Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

      (in %)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Anlagekategorie

       

       

       

       

      Flüssige Mittel

       

      2.0

       

      4.7

      Aktien

       

      33.0

       

      33.3

      Obligationen

       

      37.0

       

      36.8

      Immobilien

       

      18.0

       

      17.0

      Andere

       

      10.0

       

      8.2

      Total

       

      100.0

       

      100.0

      Sensitivitäten

      Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% beziehungsweise – 0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

       

       

      2019 Effekt auf DBO

       

      2018 Effekt auf DBO

      (CHF in 1’000)

       

      +0.25%

       

      –0.25%

       

      +0.25%

       

      –0.25%

      Diskontierungssatz

       

      –29’863

       

      32’849

       

      –24’127

       

      26’083

      Künftige Lohnerhöhungen

       

      2’240

       

      –2’240

       

      1’956

       

      –1’304

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      3’733

       

      –1’493

       

      1’956

       

      –1’304

      Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

      b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

      Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

      22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

      Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 13.2 Mio. (Vorjahr: CHF 11.9 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.6 Jahre (Vorjahr: 9.3 Jahre) beträgt.

    • 23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände

       

      52’294

       

      28’964

      Noch nicht in Rechnung gestellte Investitionen

       

      29’152

       

      25’882

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

       

      7’373

       

      7’373

      Übrige passive Rechnungsabgrenzungen

       

      1’773

       

      27’886

      Passive Rechnungsabgrenzungen

       

      90’592

       

      90’105

      Cross Currency Swap

       

      4’843

       

      5’624

      Personalguthaben (Ferien und Überzeit)

       

      4’646

       

      4’636

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

       

      7’199

       

      7’819

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      241

       

      19

      Andere Verpflichtungen

       

      6’054

       

      3’556

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      113’575

       

      111’759

      davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      88’819

       

      62’219

      davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      4’843

       

      5’624

      davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente

       

      19’913

       

      43’916

    • 24 Weitere Angaben

      24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

      Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

      Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

      Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

      • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
      • Risk-Management-Organisation
      • Risk-Management-Prozess (Methode zur Risikobewältigung)
      • Risikoberichterstattung
      • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

      Das Rückgrat des Systems bildet die Risk-Management-Organisation, die die folgenden Rollen umfasst:

      Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Chief Risk Officer

      Verwaltungsrat und Geschäftsleitung tragen die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabili­tätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt dabei die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

      Abteilung Risk Management & Versicherungen

      Die zentrale Abteilung Risk Management & Versicherungen wird vom Riskmanager geleitet. Er ist in dieser Funktion dem Chief Risk Officer unterstellt. Die Abteilung unterstützt die Linienstellen in allen Belangen des Risk Management und ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

      Linienstellen (Bereiche und Abteilungen)

      Im Rahmen ihrer Funktion tragen die Linienstellen auch die Verantwortung für die Risiken in ihrem Bereich beziehungsweise in ihrer Abteilung und bearbeiten diese operativ im Rahmen des Risk-Management-Systems (Risk-Owner-Konzept).

      a) Finanzielles Risk Management

      Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

      • i) Ausfallrisiko
      • ii) Liquiditätsrisiko
      • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

      i) Ausfallrisiko

      Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

      Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

      Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

      Mit Ausnahme des Hauptkunden Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 18.8 Mio. (Vorjahr: CHF 21.8 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2019 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) beziehungsweise einem Baa1 (Moodyʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

       

      132’308

       

      395’659

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      38’136

       

      186’667

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      394’428

       

      377’241

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

       

      112’189

       

      102’024

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      17’376

       

      21’967

      Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      21’794

       

      15’066

      Übrige finanzielle Vermögenswerte

       

      7’792

       

      6’713

      Total maximales Ausfallrisiko

       

      724’023

       

      1’105’337

      ii) Liquiditätsrisiko

      Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

      (CHF in 1’000)

       

      Laufzeit bis

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Betriebskreditlimiten (committed credit lines) 1)

       

      31.12.2019

       

      240’000

       

      240’000

      Total Kreditlimiten

       

       

       

      240’000

       

      240’000

      Beanspruchung 2)

       

       

       

      –15’904

       

      –60

      Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

       

       

       

      224’096

       

      239’940

      1) Die Betriebskreditlimiten wurden am 18. Dezember 2019 über einen Gesamtbetrag von CHF 160.0 Mio. und eine sechsjährige Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2025 verlängert.

      2) Letter of Credit und Bankgarantien.

      Die folgende Tabellen zeigt die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2019

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’050’354

       

      1’099’625

       

      311’938

       

      426’750

       

      360’938

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      26’324

       

      48’458

       

      1’068

       

      5’575

       

      41’815

      Leasingverbindlichkeiten

       

      84’582

       

      84’594

       

      6’175

       

      25’271

       

      53’148

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      149’660

       

      149’660

       

      44’383

       

      105’277

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      56’790

       

      56’790

       

      56’790

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      88’819

       

      88’819

       

      88’819

       

      0

       

      0

      Total nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’456’529

       

      1’527’946

       

      509’172

       

      562’873

       

      455’901

      Cross Currency Swap

       

      4’843

       

      5’640

       

      997

       

      4’643

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      4’843

       

      5’640

       

      997

       

      4’643

       

      0

      Total

       

      1’461’372

       

      1’533’586

       

      510’169

       

      567’516

       

      455’901

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2018

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’088’448

       

      1’149’608

       

      49’983

       

      736’500

       

      363’125

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      26’149

       

      52’932

       

      438

       

      5’281

       

      47’213

      Leasingverbindlichkeiten

       

      3’010

       

      3’094

       

      1’887

       

      1’207

       

      0

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      10’520

       

      10’520

       

      2’660

       

      7’860

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      53’625

       

      53’625

       

      53’625

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      62’219

       

      62’219

       

      62’219

       

      0

       

      0

      Total nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’243’971

       

      1’331’998

       

      170’812

       

      750’848

       

      410’338

      Cross Currency Swap

       

      5’624

       

      5’624

       

      1’406

       

      4’218

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      5’624

       

      5’624

       

      1’406

       

      4’218

       

      0

      Total

       

      1’249’595

       

      1’337’622

       

      172’218

       

      755’066

       

      410’338

      iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

      Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

      iiia) Fremdwährungsrisiko

      Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP), beim US-Dollar (USD), beim Euro (EUR) sowie beim malaysischen Ringgit (MYR) ausgesetzt.

      Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5% gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2019 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

       

       

      Verteuerung CHF plus 5%

       

      Abwertung CHF minus 5%

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      BRL

       

      –3’267

       

      0

       

      3’267

       

      0

      CLP

       

      –872

       

      0

       

      872

       

      0

      MYR

       

      –11

       

      0

       

      11

       

      0

      USD

       

      0

       

      –280

       

      0

       

      280

      EUR

       

      0

       

      –523

       

      0

       

      523

      31. Dezember 2019

       

      –4’150

       

      –803

       

      4’150

       

      803

      BRL

       

      –3’549

       

      0

       

      3’549

       

      0

      CLP

       

      –921

       

      0

       

      921

       

      0

      USD

       

      0

       

      –299

       

      0

       

      299

      EUR

       

      0

       

      –41

       

      0

       

      41

      31. Dezember 2018

       

      –4’470

       

      –340

       

      4’470

       

      340

      iiib) Zinssatzrisiko

      Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

      Grundsätzlich werden Fremdfinanzierungen mit festverzinslichen Konditionen und in der Funktionalwährung CHF bevorzugt.

      Sämtliche langfristigen Finanzierungen sind mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko auf kurzfristigen variablen Vorschüssen wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

      Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      38’136

       

      186’667

      Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      307’305

       

      303’812

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      345’441

       

      490’479

      Flüssige Mittel

       

      114’336

       

      361’630

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      18’092

       

      34’242

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      132’428

       

      395’872

      Total verzinsliche Aktiven

       

      477’869

       

      886’351

       

       

       

       

       

      Anleihen (kurz- und langfristig)

       

      –1’050’354

       

      –1’088’448

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –84’582

       

      –3’010

      Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –149’660

       

      –10’520

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

       

      –1’284’596

       

      –1’101’978

      Total verzinsliche Passiven

       

      –1’284’596

       

      –1’101’978

      Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

       

       

      Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

       

      Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      560

       

      0

       

      –560

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –4’664

       

      0

       

      4’664

       

      0

      31. Dezember 2019

       

      –4’664

       

      560

       

      4’664

       

      –560

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’574

       

      0

       

      –1’574

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –5’828

       

      0

       

      5’828

       

      0

      31. Dezember 2018

       

      –5’828

       

      1’574

       

      5’828

       

      –1’574

      b) Kategorien von Finanzinstrumenten

      Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      307’305

       

      303’812

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

       

      307’305

       

      303’812

       

       

       

       

       

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

       

      104’499

       

      95’396

      Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

       

      104’499

       

      95’396

       

       

       

       

       

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

       

      132’308

       

      395’659

      Kurz- und langfristige Festgelder

       

      38’136

       

      186’667

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      112’189

       

      102’024

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      21’794

       

      15’066

      Übrige Finanzanlagen

       

      7’792

       

      6’713

      Total Flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen

       

      312’219

       

      706’129

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’050’354

       

      –1’088’448

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –1’050’354

       

      –1’088’448

       

       

       

       

       

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

       

      –4’843

       

      –5’624

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –4’843

       

      –5’624

       

       

       

       

       

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –26’324

       

      –26’149

      Leasingverbindlichkeiten

       

      –84’582

       

      –3’010

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      –149’660

       

      –10’520

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      –56’790

       

      –53’625

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

       

      –88’819

       

      –62’219

      Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –406’175

       

      –155’523

      c) Verkehrswerte (Fair Values)

      Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

      Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

      Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

      Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwert-Methode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      31.12.2019

       

       

       

      31.12.2018

       

       

      Buchwert

       

      Fair Value

       

      Buchwert

       

      Fair Value

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      307’305

       

      313’155

       

      303’812

       

      307’599

      Total Finanzanlagen

       

      307’305

       

      313’155

       

      303’812

       

      307’599

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’050’354

       

      –1’093’000

       

      –1’088’448

       

      –1’121’597

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’050’354

       

      –1’093’000

       

      –1’088’448

       

      –1’121’597

      d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

      Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

      Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

       

       

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert

       

       

       

      104’499

       

       

       

       

       

      95’396

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Cross Currency Swap

       

       

       

      –4’843

       

       

       

       

       

      –5’624

       

       

       

      e) Kapitalmanagement

      Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit und unter Berücksichtigung der Kapitalkosten, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht laufend die folgenden finanziellen Kennzahlen: die Eigenkapitalquote, den Verschuldungsfaktor sowie den Zinsdeckungsgrad. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

      Für den Zweck von Mitarbeiter- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10% der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

      24.2 Investitionsverpflichtungen

      Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 330 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 155 Mio.), die Erweiterung landseitiger Passagierflächen (CHF 55 Mio.), die Erstellung von Standplätzen Zone West (CHF 20 Mio.) und die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 10 Mio.). Weiter bestehen für das Projekt THE CIRCLE anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 210 Mio.

      24.3 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 25.0 Mio. (Vorjahr: CHF 26.5 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.6 Mio. (Vorjahr: CHF 10.6 Mio.).

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 90.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 15.1 Mio. (Vorjahr: CHF 28.8 Mio.).

      Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 5.7 Mio. (Vorjahr: CHF 7.0 Mio.).

      Für die Angebotsabgabe betreffend den Flughafen in Jewar (Noida), Neu-Delhi, ist die Flughafen Zürich AG eine Bietergarantie gegenüber der Projektfirma der lokalen indischen Behörde («Noida International Airport Limited») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus dieser Bietergarantie auf CHF 13.6 Mio.

      Im Rahmen einer Konzessionsausschreibung für Flughäfen durch die indische Flughafenbehörde («Airports Authority of India») ist die Flughafen Zürich AG Bietergarantien eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag der Bietergarantien auf insgesamt CHF 2.2 Mio.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

      24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften

      Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

      • Kanton Zürich
      • Mitglieder des Verwaltungsrats
      • Mitglieder der Geschäftsleitung
      • Assoziierte Gesellschaften
      • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

      a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Der Kantonspolizei Zürich wurden im Berichtsjahr durch die Flughafen Zürich AG gemäss Leistungsvereinbarung CHF 99.3 Mio. (Vorjahr: CHF 98.0 Mio.) vergütet. In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 7.8 Mio. (Vorjahr: CHF 5.8 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

      Die Consulting-Einnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 3.0 Mio. (Vorjahr: CHF 2.7 Mio.) und für die chilenischen Flughäfen auf CHF 3.6 Mio. (Vorjahr: CHF 3.3 Mio.).

      Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.0 Mio. (Vorjahr: CHF 17.2 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 2.4 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.

      b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      11’115

       

      15

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’517

       

      2’217

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Josef Felder

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’100

       

      25’100

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied; Vorsitz International Business Committee

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      39’821

       

      28’421

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Stephan Widrig

       

      5’572

       

      4’650

      Lukas Brosi

       

      1’043

       

      698

      Stefan Gross

       

      860

       

      515

      Daniel Scheifele

       

      877

       

      532

      Stefan Tschudin

       

      418

       

      130

      Total

       

      8’770

       

      6’525

      Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

      c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

      Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Kurzfristig fällige Leistungen

       

      3’991

       

      3’797

      Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

       

      543

       

      553

      Anteilbasierte Vergütung

       

      333

       

      390

      Total

       

      4’867

       

      4’740

      24.5 Konzerngesellschaften

      Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Flughafen Zürich AG

       

      Kloten

       

      CHF 307'018'750

       

      Muttergesellschaft

      Zurich Airport International AG

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda.

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 578 Mio.

       

      100.0

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

       

      Vitória

       

      BRL 571 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16'138 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A.

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V.

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 0.2 Mio.

       

      99.0

      Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

      Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

      Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

      Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

      Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

      24.7 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN

      Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2019 betrug das Verkehrsvolumen 3.9 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 38.1 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im Sommer 2017 hat die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionaria do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Im Oktober 2019 wurden die in der Konzession vorgesehenen obligatorischen Infrastrukturmassnahmen im Umfang von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 132 Mio.) abgeschlossen und ein neues Terminal eröffnet.

      Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2019 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 3.2 Mio. Passagiere. Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen wurde anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105.0 Mio.) fällig. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100%ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb in Macaé am 20. Dezember 2019 und in Vitória am 3. Januar 2020 übernommen.

      Chile

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft von A-port Chile S.A., hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 Kilometer nördlich der Stadt Antofagasta. Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75% der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

      Die Gesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A., eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-port S.A., hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 Kilometer südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Mit 1.5 Mio. Passagieren jährlich gilt er als fünftgrösster Flughafen des Landes. Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 18 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Derzeit erwartet die Gesellschaft in den ersten vier Jahren Investitionen in die Flughafeninfrastruktur in Höhe von rund USD 40 Mio. (rund CHF 39 Mio.).

      indien

      In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Die mit der ersten Bauphase (Bauzeit rund vier Jahre) verbundenen Investitionen betragen rund CHF 650 Mio. Nach Inbetriebnahme der ersten Bauphase wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Neben den notwendigen Investitionen für den Bau und Betrieb des Flughafens wird ab dem sechsten Jahr nach Inbetriebnahme eine fixe Passagiergebühr an die staatliche Behörde fällig. 

      24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2019 am 5. März 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

      Am 12. Februar 2020 hat die Flughafen Zürich AG eine Anleihe in der Höhe von CHF 400 Mio. mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinscoupon von 0.20% herausgegeben, welche zur Refinanzierung von Immobilienkäufen sowie als Betriebskapital verwendet wird.

      Das sich derzeit ausbreitende Coronavirus wird einen negativen Einfluss auf die Ertragslage der Flughafen Zürich AG haben. Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher abgeschätzt werden.