Schallschutz

Mit der Realisierung des Schallschutzprogramms schützt der Flughafen Zürich Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind.

Schallschutzmassnahmen und Rückerstattungen

Die Umsetzung des Schallschutzprogramms ist neben der Lärmminderung an Triebwerken ein wichtiges Element der Fluglärmbekämpfung. Das Programm umfasst passive Schallschutzmassnahmen an Gebäuden der umliegenden Gemeinden und finanziert diese. In erster Linie handelt es sich dabei um den Einbau von Schallschutzfenstern. Als Anlagehalterin ist die Flughafen Zürich AG gesetzlich verpflichtet, für diese Schutzmassnahmen aufzukommen. In den Genuss der Massnahmen kommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, lärmempfindliche Räume aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigen­tümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flug­hafen Zürich AG zurückerstattet.

Von 1999 bis und mit 2019 wurden rund CHF 260 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 6ʼ400 Gebäuden ausgegeben. Von CHF 11.5 Mio. Ausgaben im Jahr 2019 entfielen CHF 0.8 Mio. auf Projektierungen, CHF 8.9 Mio. auf Sanierungen und CHF 1.8 Mio. auf Rückerstattungen.

Übersichtskarte Schallschutzmassnahmen 2019 (Programm 2010, Stand 2019).

Schutzkonzept Süd

Im Rahmen der Phase 1 des Schutzkonzepts Süd hat die Flughafen Zürich AG in zahlreichen Liegenschaften in Zürich, Opfikon, Wallisellen und Dübendorf auf ihre Kosten Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter in den Schlafzimmern eingebaut.

Für die Phase 2 des Schutzkonzepts reichte die Flughafen Zürich AG am 5. September 2019 ein überarbeitetes Konzept ein. Das Verfahren ist derzeit beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hängig.