Anhang zur Jahresrechnung
I grundsätze der jahresrechnung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2019 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.
Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.
Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 10, Rückstellung für Fluglärm).
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallchutzmassnahmen.
Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 26.8 Mio. (Vorjahr: CHF 19.9 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 473.4 Mio. (Vorjahr: CHF 468.4 Mio.) aus.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.
weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
LEASINGVERHÄLTNISSE
Im Rahmen der Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse für die Konzernrechnung hat die Flughafen Zürich AG entschieden, den in diesem Zusammenhang neu geltenden Rechnungslegungsgrundsatz per 1. Januar 2019 auch für die Jahresrechnung nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts zu übernehmen.
Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar.
Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- bzw. Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.
Die Auswirkungen der Anwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes für Leasingverhältnisse per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
01.01.2019
Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Effekt aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes Leasing
41’894
Zunahme Total Aktiven
41’894
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Effekt aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes Leasing
41’894
Zunahme Total Fremdkapital
41’894
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann.
WARENLAGER
Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
FINANZANLAGEN AIRPORT ZURICH NOISE FUND
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
SACHANLAGEN
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
IMMATERIELLE ANLAGEN
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
EIGENE AKTIEN
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
II erläuterungen zur jahresrechnung
1 Ausserordentliches Ergebnis
(CHF in 1’000)
2019
2018
Ausserordentlicher Ertrag
1’887
991
Ausserordentlicher Aufwand
–5’526
–4’904
Ausserordentliches Ergebnis
–3’639
–3’913
Im ausserordentlichen Ertrag ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten. Der ausserordentliche Aufwand setzt sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr aus Buchverlusten aus Anlageabgängen, Debitorenverlusten und einem Verlustanteil an der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE zusammen.
2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
111’528
96’837
Wertberichtigung
–979
–575
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
1’164
0
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
111’713
96’262
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen stellen offene Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Zurich Airport International AG dar.
3 Aktive Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten
42’492
46’759
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen
0
97
Total aktive Rechnungsabgrenzungen
42’492
46’856
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen stellen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Zurich Airport International AG dar.
4 Beteiligungen
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Zurich Airport International AG 1)
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. 2)
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda. 2)
Rio de Janeiro
BRL 578 Mio.
100.0
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. 2)
Vitória
BRL 571 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
A-port S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 16'138 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A. 2)
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V. 2)
Tegucigalpa
HNL 0.2 Mio.
99.0
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A. 1)
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
1) Direkte Beteiligung.
2) Indirekte Beteiligung.
Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.
Die 100%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad-Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
445’698
350’197
Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
–18’731
–23’666
Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE
426’967
326’531
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück für das Immobilienprojekt THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit entstand die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern, an der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind.
Die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE ist für die Realisierung und den späteren Betrieb des Immobilienprojekts THE CIRCLE zuständig.
6 Sachanlagen
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Grundstücke
129’958
119’697
Hochbauten, Tiefbauten
2’280’889
2’170’743
Projekte in Arbeit
308’745
187’076
Mobile Sachanlagen
82’053
80’039
Total Sachanlagen
2’801’645
2’557’555
7 Leasingverhältnisse
Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
133’720
Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten
–5’807
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
127’913
Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Fällig innerhalb 1 Jahrs
5’986
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
43’556
Fällig nach 5 Jahren
80’268
Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
129’810
8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2019
31.12.2018
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
84’122
40’934
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
2’559
2’442
Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
86’681
43’376
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.
9 kurz- und langfristige finanzverbindlichkeiten
31.12.2019
Nominalbetrag
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungs- termin
(CHF in 1’000)
Anleihe
300’000
2012 – 2020
1.250%
nein
3.7.
Total kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
300’000
Anleihe
400’000
2013 – 2023
1.500%
nein
17.4.
Anleihe
350’000
2017 – 2029
0.625%
nein
24.5.
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
750’000
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 224.1 Mio.
10 Rückstellung für Fluglärm
(CHF in 1’000)
2019
2018
Bestand per 1. Januar
468’428
485’259
Veränderung der Rückstellung für Fluglärm
4’940
–16’831
Bestand per 31. Dezember
473’368
468’428
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
27’483
31’256
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
445’885
437’172
Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.
11 Aktienkapital und KAPITALEINLAGERESERVEN
Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.
Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag CHF 117.0 Mio. (Vorjahr: CHF 215.3 Mio.).
12 Eigene Aktien
(Anzahl Aktien)
2019
2018
Bestand per 1. Januar
1’655
2’094
Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)
8’290
5’185
Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)
–6’812
–5’624
Bestand per 31. Dezember
3’133
1’655
1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.
Im Berichtsjahr wurden 8ʼ290 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 5ʼ185 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.
13 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die neuen, aber auch die alten Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
14 Nettoauflösung Stille reserven
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Gegensatz zum Vorjahr keine stillen Reserven aufgelöst. Die Nettoauflösung des Vorjahrs in der Höhe von CHF 57.6 Mio. stammte insbesondere aus der unterschiedlichen Verbuchungsweise der Lärmthematik in der Konzernrechnung nach IFRS und der vorliegenden Jahresrechnung nach OR (siehe auch Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik»).
15 Bedeutende Aktionäre
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:
2019
2018
Kanton Zürich
33.33%
33.33%
Stadt Zürich
5.00%
5.00%
16 Beteiligung DES Verwaltungsrats
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2019
31.12.2018
Andreas Schmid
Präsident
11’115
15
Vincent Albers
Mitglied
2’517
2’217
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’100
25’100
Stephan Gemkow
Mitglied; Vorsitz International Business Committee
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
39’821
28’421
17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 2ʼ245 Aktien (Vorjahr: 1ʼ921 Aktien) im Wert von CHF 389ʼ508 (Vorjahr: CHF 394ʼ189) zugeteilt und Kadermitgliedern 4ʼ429 Aktien (Vorjahr: 3ʼ560 Aktien) im Wert von CHF 768ʼ432 (Vorjahr: CHF 730ʼ512).
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2019
31.12.2018
Stephan Widrig
5’572
4’650
Lukas Brosi
1’043
698
Stefan Gross
860
515
Daniel Scheifele
877
532
Stefan Tschudin
418
130
Total
8’770
6’525
Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 138 Aktien (Vorjahr: 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr: CHF 28ʼ506) abgegeben.
18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2019 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 5. März 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Am 12. Februar 2020 hat die Flughafen Zürich AG eine Anleihe in der Höhe von CHF 400 Mio. mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinscoupon von 0.20% herausgegeben, welche zur Refinanzierung von Immobilienkäufen sowie als Betriebskapital verwendet wird.
Das sich derzeit ausbreitende Coronavirus wird einen negativen Einfluss auf die Ertragslage der Flughafen Zürich AG haben. Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher abgeschätzt werden.