Anhang zur Jahresrechnung

  • I grundsätze der jahresrechnung

    • Allgemeines

      Die Jahresrechnung 2019 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.

      Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.

      Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.

      Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik

      Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 10, Rückstellung für Fluglärm).

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2019 noch rund 6ʼ300 offen waren. Davon sind knapp 800 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallchutzmassnahmen.

      Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 26.8 Mio. (Vorjahr: CHF 19.9 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 473.4 Mio. (Vorjahr: CHF 468.4 Mio.) aus.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Refinanzierung der Kosten aus Fluglärm erfolgt über separate Gebühren. Da der Airport Zurich Noise Fund gemäss heutigem Wissensstand über genügend Mittel verfügt, um die gemäss Basisszenario derzeit abschätzbaren Kosten für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen finanzieren zu können, wurde die passagierabhängige Lärmgebühr per 1. Februar 2014 sistiert. Die Flugzeuglärmgebühren auf Basis Flugbewegung und Lärmklasse werden weiterhin erhoben.

    • weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

      LEASINGVERHÄLTNISSE

      Im Rahmen der Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse für die Konzernrechnung hat die Flughafen Zürich AG entschieden, den in diesem Zusammenhang neu geltenden Rechnungslegungsgrundsatz per 1. Januar 2019 auch für die Jahresrechnung nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts zu übernehmen.

      Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar.

      Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- bzw. Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.

      Die Auswirkungen der Anwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes für Leasingverhältnisse per 1. Januar 2019 stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      01.01.2019

      Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

       

      Effekt aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes Leasing

       

      41’894

      Zunahme Total Aktiven

       

      41’894

       

       

       

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

       

      Effekt aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes Leasing

       

      41’894

      Zunahme Total Fremdkapital

       

      41’894

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann.

      WARENLAGER

      Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      FINANZANLAGEN AIRPORT ZURICH NOISE FUND

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

      SACHANLAGEN

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      IMMATERIELLE ANLAGEN

      Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      EIGENE AKTIEN

      Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.

  • II erläuterungen zur jahresrechnung

    • 1 Ausserordentliches Ergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Ausserordentlicher Ertrag

       

      1’887

       

      991

      Ausserordentlicher Aufwand

       

      –5’526

       

      –4’904

      Ausserordentliches Ergebnis

       

      –3’639

       

      –3’913

      Im ausserordentlichen Ertrag ist im Berichtsjahr eine Abschlagszahlung im Rahmen der Nachlassliquidation der Swissair enthalten. Der ausserordentliche Aufwand setzt sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr aus Buchverlusten aus Anlageabgängen, Debitorenverlusten und einem Verlustanteil an der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE zusammen.

    • 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten

       

      111’528

       

      96’837

      Wertberichtigung

       

      –979

       

      –575

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

       

      1’164

       

      0

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      111’713

       

      96’262

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen stellen offene Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Zurich Airport International AG dar.

    • 3 Aktive Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten

       

      42’492

       

      46’759

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen

       

      0

       

      97

      Total aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      42’492

       

      46’856

      Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen stellen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Zurich Airport International AG dar.

    • 4 Beteiligungen

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Zurich Airport International AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. 2)

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda. 2)

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 578 Mio.

       

      100.0

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. 2)

       

      Vitória

       

      BRL 571 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16'138 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A. 2)

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V. 2)

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 0.2 Mio.

       

      99.0

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A. 1)

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      1) Direkte Beteiligung.

      2) Indirekte Beteiligung.

      Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.

      Die 100%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang (rund USD 24.7 Mio., aufgelaufen per 31. Dezember 2019) an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50% der Gesamtsumme der Zahlungen zu. Venezuela hat innerhalb der möglichen Frist vom 18. März 2015 die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften verlangt. Am 15. April 2019 hat das Ad-Hoc-Schiedsgericht des ICSID die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch definitiv und endgültig ist. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

    • 5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      445’698

       

      350’197

      Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      –18’731

       

      –23’666

      Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE

       

      426’967

       

      326’531

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück für das Immobilienprojekt THE CIRCLE beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit entstand die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern, an der die Flughafen Zürich AG mit 51% und die Swiss Life AG mit 49% beteiligt sind.

      Die Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE ist für die Realisierung und den späteren Betrieb des Immobilienprojekts THE CIRCLE zuständig.

    • 6 Sachanlagen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Grundstücke

       

      129’958

       

      119’697

      Hochbauten, Tiefbauten

       

      2’280’889

       

      2’170’743

      Projekte in Arbeit

       

      308’745

       

      187’076

      Mobile Sachanlagen

       

      82’053

       

      80’039

      Total Sachanlagen

       

      2’801’645

       

      2’557’555

    • 7 Leasingverhältnisse

      Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

      Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      133’720

      Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten

       

      –5’807

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      127’913

      Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      5’986

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      43’556

      Fällig nach 5 Jahren

       

      80’268

      Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten

       

      129’810

    • 8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

       

      84’122

       

      40’934

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

       

      2’559

       

      2’442

      Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

       

      86’681

       

      43’376

      Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.

    • 9 kurz- und langfristige finanzverbindlichkeiten

       

       

      31.12.2019

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nominalbetrag

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungs- termin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      300’000

       

      2012 – 2020

       

      1.250% 

       

      nein

       

      3.7.

      Total kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      300’000

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe

       

      400’000

       

      2013 – 2023

       

      1.500% 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe

       

      350’000

       

      2017 – 2029

       

      0.625% 

       

      nein

       

      24.5.

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      750’000

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 224.1 Mio.

    • 10 Rückstellung für Fluglärm

      (CHF in 1’000)

       

      2019

       

      2018

      Bestand per 1. Januar

       

      468’428

       

      485’259

      Veränderung der Rückstellung für Fluglärm

       

      4’940

       

      –16’831

      Bestand per 31. Dezember

       

      473’368

       

      468’428

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      27’483

       

      31’256

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      445’885

       

      437’172

      Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.

    • 11 Aktienkapital und KAPITALEINLAGERESERVEN

      Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10. 

      Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag CHF 117.0 Mio. (Vorjahr: CHF 215.3 Mio.).

    • 12 Eigene Aktien

      (Anzahl Aktien)

       

      2019

       

      2018

      Bestand per 1. Januar

       

      1’655

       

      2’094

      Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)

       

      8’290

       

      5’185

      Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)

       

      –6’812

       

      –5’624

      Bestand per 31. Dezember

       

      3’133

       

      1’655

      1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.

      Im Berichtsjahr wurden 8ʼ290 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 5ʼ185 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.

    • 13 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die neuen, aber auch die alten Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft THE CIRCLE sowie der einfachen Gesellschaft THE CIRCLE gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

    • 14 Nettoauflösung Stille reserven

      Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Gegensatz zum Vorjahr keine stillen Reserven aufgelöst. Die Nettoauflösung des Vorjahrs in der Höhe von CHF 57.6 Mio. stammte insbesondere aus der unterschiedlichen Verbuchungsweise der Lärmthematik in der Konzernrechnung nach IFRS und der vorliegenden Jahresrechnung nach OR (siehe auch Abschnitt «Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik»).

    • 15 Bedeutende Aktionäre

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5% der Stimmrechte:

       

       

      2019

       

      2018

      Kanton Zürich

       

      33.33% 

       

      33.33% 

      Stadt Zürich

       

      5.00% 

       

      5.00% 

    • 16 Beteiligung DES Verwaltungsrats

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      11’115

       

      15

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’517

       

      2’217

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Josef Felder

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’100

       

      25’100

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied; Vorsitz International Business Committee

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      39’821

       

      28’421

    • 17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende

      Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 2ʼ245 Aktien (Vorjahr: 1ʼ921 Aktien) im Wert von CHF 389ʼ508 (Vorjahr: CHF 394ʼ189) zugeteilt und Kadermitgliedern 4ʼ429 Aktien (Vorjahr: 3ʼ560 Aktien) im Wert von CHF 768ʼ432 (Vorjahr: CHF 730ʼ512).

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2019

       

      31.12.2018

      Stephan Widrig

       

      5’572

       

      4’650

      Lukas Brosi

       

      1’043

       

      698

      Stefan Gross

       

      860

       

      515

      Daniel Scheifele

       

      877

       

      532

      Stefan Tschudin

       

      418

       

      130

      Total

       

      8’770

       

      6’525

      Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 138 Aktien (Vorjahr: 140 Aktien) im Wert von CHF 24ʼ356 (Vorjahr: CHF 28ʼ506) abgegeben.

    • 18 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2019 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 5. März 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

      Am 12. Februar 2020 hat die Flughafen Zürich AG eine Anleihe in der Höhe von CHF 400 Mio. mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinscoupon von 0.20% herausgegeben, welche zur Refinanzierung von Immobilienkäufen sowie als Betriebskapital verwendet wird.

      Das sich derzeit ausbreitende Coronavirus wird einen negativen Einfluss auf die Ertragslage der Flughafen Zürich AG haben. Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher abgeschätzt werden.