Fluglärm
Lärmauswirkungen des Flugbetriebs auf die Umgebung sind ein wichtiger Themenschwerpunkt der Flughafen Zürich AG. Die Abteilung Lärmmanagement analysiert die Lärmsituation und informiert über diese transparent.
Lärmmonitoring
Die Flughafen Zürich AG betreibt im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten ein Lärmmessstellen-Netz mit 14 ortsfesten Messstationen. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert.
Gegenüber dem Vorjahr blieb die Fluglärmbelastung am Tag an allen Messstellen stabil. In der ersten Nachtstunde verzeichneten die Messstellen im Westen (1 und 2) eine Zunahme, in der ersten und zweiten Nachtstunde die Messstellen im Süden (6, 12 und 13) eine leichte Abnahme der Fluglärmbelastung. An allen anderen Messstellen blieb die Fluglärmbelastung in den beiden Nachtstunden im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Veränderungen der Lärmbelastung hängen hauptsächlich von der Verteilung der Flugbewegungen auf den An- und Abflugrouten ab.
Prozentuale Belegung der An- und Abflugrouten im Jahr 2019. Routen mit weniger als 50 Flügen pro Jahr sind nicht dargestellt.
Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen
Die Bevölkerung empfindet Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Im Jahr 2019 wurden 4.8% (2018: 5.0%) der Flugbewegungen nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Für insgesamt 272 Flüge (2018: 312 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen).
Überwachung der Abflugrouten
Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5’000 Fuss (ft) ü.M. und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8’000 ft ü.M.) verbindlich. Im Jahr 2019 wurden dazu 136 (2018: 178) Ermittlungen eingeleitet und es fanden 29 (2018: 25) Aussprachen mit Chefpiloten statt. Die häufigste Ursache für Abweichungen von Flugrouten waren wie im letzten Jahr Anweisungen der Flugsicherung.
Lärmgebühren
Alle Jet-Flugzeuge sind in eine der fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die pro Landung und Start anfallen. Damit wird den Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmgünstigen Flugzeugen nach Zürich zu fliegen. Zusätzlich werden Nachtstundentarife erhoben, die differenziert nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts erhoben werden. Im Jahr 2019 war der Anteil der Lärmklasse 4 während der Nachtzeit (22:00–06:00 Uhr) mit rund 53% (2018: 54%) am höchsten.
Seit dem 11. September 2019 gelten am Flughafen Zürich neue Lärmgebühren für die Tagesrand- und Nachtstunden. Diese sollen eine effiziente und damit pünktlichere Abwicklung des Verkehrs am Abend bewirken und damit Flüge nach 23.00 Uhr reduzieren.
Nutzung der Schallschutzhalle
Im Jahr 2019 wurden in der Schallschutzhalle insgesamt 487 (2018: 567) Triebwerkstandläufe durchgeführt. Standläufe während der Nacht betrafen hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge (88% aller Nachtstandläufe). Langstreckenflugzeuge wie A343, A333 und B777 sowie alle übrigen Flugzeugtypen wurden dagegen mehrheitlich tagsüber getestet.
Die zulässige Lärmdosis wurde im Jahr 2019 drei Mal überschritten. Dies ist deutlich weniger als die 25 Überschreitungen, die gemäss Betriebsreglement pro Kalenderjahr erlaubt wären. Nach Angaben der Flugzeugunterhaltsbetriebe wurden 973 Leerlauftests (Idle) auf dem Vorfeld und den Standplätzen durchgeführt, wobei 690 tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) und 283 nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) stattfanden.
Kommunikation mit der Bevölkerung
Der Dialog mit der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen der Flughafen Zürich AG. Von Fluglärm betroffene Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Anfragen oder Reklamationen telefonisch oder per E-Mail direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden. Anflüge auf Piste 34 waren 2019 der häufigste Grund für Anfragen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Anfragen und Reklamationen um rund 10% angestiegen.