III Erläuterungen zur Konzernrechnung

1 segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:

(CHF in Mio.)

 

Regulierter Geschäftsbereich

 

Lärm

 

Nicht regulierter Geschäftsbereich

 

Eliminationen

 

Konsolidiert

2020

 

 

 

 

 

Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

 

216.0

 

5.5

 

156.4

 

0.0

 

377.9

Andere Erträge (nicht IFRS 15)

 

0.2

 

0.0

 

245.9

 

0.0

 

246.1

Total Erträge mit Dritten

 

216.2

 

5.5

 

402.3

 

0.0

 

624.0

Intersegmentäre Erträge

 

21.6

 

0.0

 

68.4

 

–90.0

 

0.0

Total Erträge

 

237.8

 

5.5

 

470.7

 

–90.0

 

624.0

Personalkosten

 

–62.5

 

–1.6

 

–115.2

 

0.0

 

–179.3

Übrige Betriebskosten

 

–145.4

 

–1.4

 

–101.9

 

0.0

 

–248.7

Intersegmentäre Betriebskosten

 

–67.6

 

–0.8

 

–21.6

 

90.0

 

0.0

Segmentergebnis (EBITDA)

 

–37.7

 

1.7

 

232.0

 

0.0

 

196.0

Abschreibungen und Amortisationen

 

–138.1

 

–3.6

 

–110.9

 

0.0

 

–252.6

Segmentergebnis (EBIT)

 

–175.8

 

–1.9

 

121.1

 

0.0

 

–56.6

Finanzergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–24.8

Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–3.1

Ertragssteuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.4

Konzernergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–69.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

 

1’893.9

 

116.1

 

2’255.0

 

 

 

4’265.0

Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

581.8

Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

225.2

Total Aktiven per 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5’072.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ROIC (in %)

 

–7.8

 

–1.3

 

4.6

 

 

 

–1.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

128.8

 

0.1

 

284.6

 

 

 

413.5

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

 

 

 

 

 

3.7

 

 

 

3.7

1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

(CHF in Mio.)

 

Flugverkehr

 

PRM

 

Nutzungsentgelte

 

Luftsicherheit 4)

 

Zugangsentgelte 4)

 

Eliminationen

 

Total regulierter Geschäftsbereich

2020

 

 

 

 

 

 

 

Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

 

136.0

 

4.1

 

27.6

 

47.6

 

0.7

 

0.0

 

216.0

Andere Erträge (nicht IFRS 15)

 

0.2

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.2

Total Erträge mit Dritten

 

136.2

 

4.1

 

27.6

 

47.6

 

0.7

 

0.0

 

216.2

Intersegmentäre Erträge

 

20.3

 

0.0

 

5.0

 

12.6

 

2.3

 

–18.6

 

21.6

Total Erträge

 

156.5

 

4.1

 

32.6

 

60.2

 

3.0

 

–18.6

 

237.8

Personalkosten

 

–53.0

 

0.0

 

–6.9

 

–1.9

 

–0.7

 

0.0

 

–62.5

Übrige Betriebskosten

 

–43.5

 

–6.4

 

–4.5

 

–46.6

 

–44.4

 

0.0

 

–145.4

Intersegmentäre Betriebskosten

 

–49.2

 

–0.8

 

–13.8

 

–8.3

 

–14.1

 

18.6

 

–67.6

EBITDA

 

10.8

 

–3.1

 

7.4

 

3.4

 

–56.2

 

0.0

 

–37.7

Abschreibungen und Amortisationen

 

–103.2

 

–0.2

 

–24.6

 

–6.9

 

–3.2

 

0.0

 

–138.1

EBIT

 

–92.4

 

–3.3

 

–17.2

 

–3.5

 

–59.4

 

0.0

 

–175.8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

 

1’368.6

 

7.1

 

379.8

 

116.0

 

22.4

 

 

 

1’893.9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ROIC (in %)

 

–5.5

 

-62.3

 

–3.9

 

–3.3

 

–178.5

 

 

 

–7.8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

 

1’271.8

 

3.0

 

362.0

 

69.3

 

22.7

 

 

 

1’728.8

ROIC (in %) nach FGV

 

–5.7

 

–97.7

 

–4.0

 

–4.1

 

–181.4

 

 

 

–8.1

3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –53.8 %.

Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2019 wie folgt dar:

(CHF in Mio.)

 

Regulierter Geschäftsbereich

 

Lärm

 

Nicht regulierter Geschäftsbereich

 

Eliminationen

 

Konsolidiert

2019

 

 

 

 

 

Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

 

648.4

 

12.8

 

285.3

 

0.0

 

946.6

Andere Erträge (nicht IFRS 15)

 

0.2

 

0.0

 

263.3

 

0.0

 

263.5

Total Erträge mit Dritten

 

648.6

 

12.8

 

548.6

 

0.0

 

1’210.1

Intersegmentäre Erträge

 

21.4

 

 

 

91.9

 

–113.3

 

0.0

Total Erträge

 

670.1

 

12.8

 

640.5

 

–113.3

 

1’210.1

Personalkosten

 

–82.5

 

–1.9

 

–132.0

 

0.0

 

–216.3

Übrige Betriebskosten

 

–183.3

 

–0.9

 

–167.8

 

0.0

 

–351.9

Intersegmentäre Betriebskosten

 

–91.2

 

–0.7

 

–21.4

 

113.3

 

–0.0

Segmentergebnis (EBITDA)

 

313.1

 

9.4

 

319.3

 

0.0

 

641.8

Abschreibungen und Amortisationen

 

–139.1

 

–4.3

 

–95.4

 

0.0

 

–238.7

Segmentergebnis (EBIT)

 

174.1

 

5.1

 

223.9

 

0.0

 

403.1

Finanzergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–14.0

Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–2.5

Ertragssteuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–77.4

Konzernergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

309.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

 

1’693.0

 

109.6

 

1’951.1

 

 

 

3’753.7

Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

611.6

Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

228.2

Total Aktiven per 31. Dezember 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4’593.5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ROIC (in %)

 

7.7

 

3.7

 

10.3

 

 

 

8.8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

144.4

 

0.2

 

679.3

 

 

 

823.9

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

 

 

 

 

 

9.3

 

 

 

9.3

1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

(CHF in Mio.)

 

Flugverkehr

 

PRM

 

Nutzungsentgelte

 

Luftsicherheit 4)

 

Zugangsentgelte 4)

 

Eliminationen

 

Total regulierter Geschäftsbereich

2019

 

 

 

 

 

 

 

Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

 

381.8

 

15.7

 

70.7

 

178.9

 

1.3

 

0.0

 

648.4

Andere Erträge (nicht IFRS 15)

 

0.2

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.0

 

0.2

Total Erträge mit Dritten

 

382.0

 

15.7

 

70.7

 

178.9

 

1.3

 

0.0

 

648.6

Intersegmentäre Erträge

 

21.7

 

0.0

 

4.6

 

11.6

 

2.1

 

–18.5

 

21.4

Total Erträge

 

403.7

 

15.7

 

75.3

 

190.5

 

3.4

 

–18.5

 

670.1

Personalkosten

 

–69.0

 

0.0

 

–10.1

 

–2.5

 

–1.0

 

0.0

 

–82.5

Übrige Betriebskosten

 

–44.4

 

–12.3

 

–6.2

 

–73.3

 

–47.1

 

0.0

 

–183.3

Intersegmentäre Betriebskosten

 

–61.3

 

–1.1

 

–17.7

 

–15.4

 

–14.3

 

18.5

 

–91.2

EBITDA

 

229.0

 

2.4

 

41.3

 

99.4

 

–58.9

 

–0.0

 

313.1

Abschreibungen und Amortisationen

 

–103.9

 

–0.1

 

–25.1

 

–6.8

 

–3.1

 

0.0

 

–139.1

EBIT

 

125.2

 

2.3

 

16.1

 

92.6

 

–62.0

 

–0.0

 

174.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

 

1’287.6

 

1.2

 

323.5

 

50.1

 

30.6

 

 

 

1’693.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ROIC (in %)

 

7.4

 

43.1

 

4.0

 

92.7

 

–135.5

 

 

 

7.7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

 

1’318.6

 

2.3

 

329.2

 

64.4

 

29.4

 

 

 

1’743.8

ROIC (in %) nach FGV

 

8.3

 

68.6

 

4.0

 

113.9

 

–144.7

 

 

 

8.5

3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6 %.

Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

  • Segment «Flugverkehr»
  • Segment «PRM»
  • Segment «Nutzungsentgelte»
  • Segment «Luftsicherheit»
  • Segment «Zugangsentgelte»

Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.

Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

→ Flugverkehr

Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

→ PRM

Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

→ Nutzungsentgelte

Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

→ Luftsicherheit

Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

→ Zugangsentgelte

Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

→ Lärm

Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

→ Nicht regulierter Geschäftsbereich

Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen. Weiter sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus dem internationalen Geschäft enthalten.

Grundsätze der Segmentberichterstattung

In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2020 CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 12.7 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

Weitere Angaben

Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt CHF 4.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 145.7 Mio. (Vorjahr: CHF 445.3 Mio.).