Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines

      Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.

      Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt
      «II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:

    • Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2020, erstmals angewendet werden müssen:

      • Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
      • Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
      • Änderungen an IFRS 16: Mietkonzessionen im Zusammehang mit Covid-19
      • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 1) 
      • Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2021 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2020 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Änderungen an Standards und Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG

      Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)

       

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      1. Januar 2021

       

      Geschäftsjahr 2021

      Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

       

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      1. Januar 2023

       

      Geschäftsjahr 2023

       

       

       

       

       

       

       

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.

    • ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS

      Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).

      Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat die Flughafen Zürich AG als Vorsichtmassnahme die 100 %ige Tochtergesellschaft Airport Ground Services AG mit Sitz in Kloten gegründet, die im Notfall flughafenbetriebsbezogene Dienstleistungen übernehmen könnte. Die Gesellschaft ist per Bilanzstichtag inaktiv.

    • ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

      KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN

      Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. Im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Lockdown bedingte Mietzinsausfälle werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      PROJEKTE IN ARBEIT

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Leasingverhältnisse als leasingnehmer

      Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.

      Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.

      Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.

      Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.

      Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      GEMEINSAME VEREINBARUNGEN

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

      Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiberin das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20 % und 50 % hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20 % hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen Airport zurich noise fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert. 

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertminderungen von Vermögenswerten

      Die Buchwerte des nicht-finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht-finanziellen Vermögenswerte Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Wert (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachssteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmer

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise – vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2020 noch rund 5ʼ800 offen waren. Davon sind knapp 700 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz) und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) führte.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutz­programm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

    • WERTminderungen von vermögenswerten nach ias 36

      Die durch die Coronakrise verursachte, teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich AG ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und ihre nicht-finanziellen Vermögenswerte einen Impairment-Test in Übereinstimmung mit IAS 36 durch.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die Cashflows werden dabei für die CGU Standort Flughafen Zürich aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 und bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte aus der Planung über die jeweiligen Restlaufzeiten (fünf bis 29 Jahre) der Konzessionsverträge abgeleitet. Diese Planungen und Prognosen basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf der erwarteten Marktentwicklung und berücksichtigen die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:

      Standort Flughafen Zürich

      Der erzielbare Betrag für die CGU Standort Flughafen Zürich per 31. Dezember 2020 wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 abgeleitet wurden. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Nachsteuer-Diskontierungssatz (WACC) beträgt 5.5 % und die Cashflows über den Prognosezeitraum hinaus wurden mit einer realen Wachstumsrate von 0.5 % extrapoliert.

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2020 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (fünf bis 29 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 7.9 % und 10.3 %.

      Ergebnis

      Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte führte per 31. Dezember 2020 zu keinem Wertberichtigungsbedarf für die betroffenen Vermögenswerte.

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2020

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      216.0

       

      5.5

       

      156.4

       

      0.0

       

      377.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      245.9

       

      0.0

       

      246.1

      Total Erträge mit Dritten

       

      216.2

       

      5.5

       

      402.3

       

      0.0

       

      624.0

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.6

       

      0.0

       

      68.4

       

      –90.0

       

      0.0

      Total Erträge

       

      237.8

       

      5.5

       

      470.7

       

      –90.0

       

      624.0

      Personalkosten

       

      –62.5

       

      –1.6

       

      –115.2

       

      0.0

       

      –179.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –145.4

       

      –1.4

       

      –101.9

       

      0.0

       

      –248.7

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –67.6

       

      –0.8

       

      –21.6

       

      90.0

       

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      –37.7

       

      1.7

       

      232.0

       

      0.0

       

      196.0

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –138.1

       

      –3.6

       

      –110.9

       

      0.0

       

      –252.6

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      –175.8

       

      –1.9

       

      121.1

       

      0.0

       

      –56.6

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –24.8

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –3.1

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      15.4

      Konzernergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –69.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

       

      1’893.9

       

      116.1

       

      2’255.0

       

       

       

      4’265.0

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      581.8

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      225.2

      Total Aktiven per 31. Dezember 2020

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      5’072.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –7.8

       

      –1.3

       

      4.6

       

       

       

      –1.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      128.8

       

      0.1

       

      284.6

       

       

       

      413.5

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      3.7

       

       

       

      3.7

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2020

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      136.0

       

      4.1

       

      27.6

       

      47.6

       

      0.7

       

      0.0

       

      216.0

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      136.2

       

      4.1

       

      27.6

       

      47.6

       

      0.7

       

      0.0

       

      216.2

      Intersegmentäre Erträge

       

      20.3

       

      0.0

       

      5.0

       

      12.6

       

      2.3

       

      –18.6

       

      21.6

      Total Erträge

       

      156.5

       

      4.1

       

      32.6

       

      60.2

       

      3.0

       

      –18.6

       

      237.8

      Personalkosten

       

      –53.0

       

      0.0

       

      –6.9

       

      –1.9

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –62.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –43.5

       

      –6.4

       

      –4.5

       

      –46.6

       

      –44.4

       

      0.0

       

      –145.4

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –49.2

       

      –0.8

       

      –13.8

       

      –8.3

       

      –14.1

       

      18.6

       

      –67.6

      EBITDA

       

      10.8

       

      –3.1

       

      7.4

       

      3.4

       

      –56.2

       

      0.0

       

      –37.7

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –103.2

       

      –0.2

       

      –24.6

       

      –6.9

       

      –3.2

       

      0.0

       

      –138.1

      EBIT

       

      –92.4

       

      –3.3

       

      –17.2

       

      –3.5

       

      –59.4

       

      0.0

       

      –175.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

       

      1’368.6

       

      7.1

       

      379.8

       

      116.0

       

      22.4

       

       

       

      1’893.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –5.5

       

      -62.3

       

      –3.9

       

      –3.3

       

      –178.5

       

       

       

      –7.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’271.8

       

      3.0

       

      362.0

       

      69.3

       

      22.7

       

       

       

      1’728.8

      ROIC (in %) nach FGV

       

      –5.7

       

      –97.7

       

      –4.0

       

      –4.1

       

      –181.4

       

       

       

      –8.1

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –53.8 %.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2019 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2019

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      648.4

       

      12.8

       

      285.3

       

      0.0

       

      946.6

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      263.3

       

      0.0

       

      263.5

      Total Erträge mit Dritten

       

      648.6

       

      12.8

       

      548.6

       

      0.0

       

      1’210.1

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.4

       

       

       

      91.9

       

      –113.3

       

      0.0

      Total Erträge

       

      670.1

       

      12.8

       

      640.5

       

      –113.3

       

      1’210.1

      Personalkosten

       

      –82.5

       

      –1.9

       

      –132.0

       

      0.0

       

      –216.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –183.3

       

      –0.9

       

      –167.8

       

      0.0

       

      –351.9

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –91.2

       

      –0.7

       

      –21.4

       

      113.3

       

      –0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      313.1

       

      9.4

       

      319.3

       

      0.0

       

      641.8

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –139.1

       

      –4.3

       

      –95.4

       

      0.0

       

      –238.7

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      174.1

       

      5.1

       

      223.9

       

      0.0

       

      403.1

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –14.0

      Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –2.5

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –77.4

      Konzernergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      309.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’693.0

       

      109.6

       

      1’951.1

       

       

       

      3’753.7

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      611.6

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      228.2

      Total Aktiven per 31. Dezember 2019

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’593.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.7

       

      3.7

       

      10.3

       

       

       

      8.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      144.4

       

      0.2

       

      679.3

       

       

       

      823.9

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

       

       

       

       

      9.3

       

       

       

      9.3

      1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.

      2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 4)

       

      Zugangsentgelte 4)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2019

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      381.8

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.4

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      382.0

       

      15.7

       

      70.7

       

      178.9

       

      1.3

       

      0.0

       

      648.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.7

       

      0.0

       

      4.6

       

      11.6

       

      2.1

       

      –18.5

       

      21.4

      Total Erträge

       

      403.7

       

      15.7

       

      75.3

       

      190.5

       

      3.4

       

      –18.5

       

      670.1

      Personalkosten

       

      –69.0

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –2.5

       

      –1.0

       

      0.0

       

      –82.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –44.4

       

      –12.3

       

      –6.2

       

      –73.3

       

      –47.1

       

      0.0

       

      –183.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –61.3

       

      –1.1

       

      –17.7

       

      –15.4

       

      –14.3

       

      18.5

       

      –91.2

      EBITDA

       

      229.0

       

      2.4

       

      41.3

       

      99.4

       

      –58.9

       

      –0.0

       

      313.1

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –103.9

       

      –0.1

       

      –25.1

       

      –6.8

       

      –3.1

       

      0.0

       

      –139.1

      EBIT

       

      125.2

       

      2.3

       

      16.1

       

      92.6

       

      –62.0

       

      –0.0

       

      174.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019

       

      1’287.6

       

      1.2

       

      323.5

       

      50.1

       

      30.6

       

       

       

      1’693.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      7.4

       

      43.1

       

      4.0

       

      92.7

       

      –135.5

       

       

       

      7.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)

       

      1’318.6

       

      2.3

       

      329.2

       

      64.4

       

      29.4

       

       

       

      1’743.8

      ROIC (in %) nach FGV

       

      8.3

       

      68.6

       

      4.0

       

      113.9

       

      –144.7

       

       

       

      8.5

      3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6 %.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.

      Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen. Weiter sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus dem internationalen Geschäft enthalten.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2020 CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 12.7 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt CHF 4.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 145.7 Mio. (Vorjahr: CHF 445.3 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Passagiergebühren

       

      68’736

       

      253’117

      Sicherheitsgebühren

       

      47’191

       

      176’860

      PRM-Gebühren

       

      4’089

       

      15’730

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      120’016

       

      445’707

      Landegebühren

       

      32’652

       

      86’903

      Flugzeuglärmgebühren

       

      5’530

       

      12’827

      Emissionsgebühren

       

      1’592

       

      4’100

      Parkgebühren

       

      24’350

       

      26’641

      Frachterträge

       

      6’343

       

      8’352

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      70’467

       

      138’823

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      190’483

       

      584’530

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      14’704

       

      43’489

      Deicing

       

      4’998

       

      12’730

      Check-in

       

      2’296

       

      5’726

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      2’095

       

      3’873

      Übrige Entgelte

       

      4’182

       

      6’181

      Total Aviation-Entgelte

       

      28’275

       

      71’999

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      439

       

      2’070

      Restliche Erträge

       

      2’519

       

      2’852

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      2’958

       

      4’922

      Total Aviation-Erträge

       

      221’716

       

      661’451

      Retail, Tax & Duty Free

       

      89’712

       

      114’211

      Food & Beverage

       

      14’643

       

      20’129

      Werbeflächen und Promotion

       

      13’095

       

      18’185

      Parkingerträge

       

      40’760

       

      82’617

      Übrige Kommerzerträge

       

      11’588

       

      17’557

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      169’798

       

      252’699

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      113’543

       

      91’708

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      20’513

       

      23’740

      Reinigung

       

      2’314

       

      4’896

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      4’550

       

      4’913

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      140’920

       

      125’257

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      14’526

       

      15’969

      Übrige Dienstleistungen und Diverses

       

      9’913

       

      17’135

      Catering

       

      534

       

      2’165

      Treibstoffgebühren

       

      3’191

       

      8’869

      Total Erträge aus Dienstleistungen 

       

      28’164

       

      44’138

      Consultingerträge

       

      4’785

       

      6’577

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      31’232

       

      36’612

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      27’359

       

      83’350

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      63’376

       

      126’539

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      402’258

       

      548’633

      Total Erträge 

       

      623’974

       

      1’210’084

      Bei den Kommerzpartnern in den Bereichen Retail, Tax & Duty Free und Food & Beverage haben sich die Umsätze aufgrund der Coronakrise wesentlich reduziert. Für von den behördlich verfügten Schliessungen betroffene Mieter ist gemäss rechtlicher Einschätzung die vereinbarte minimale Jahresmiete nicht geschuldet. Entsprechend hat die Flughafen Zürich AG die minimalen Mieterträge für die Zeit des Lockdown vom 17. März bis 10. Mai 2020 sowie für die weiteren behördlich verfügten Schliessungen im Dezember 2020 in Höhe von CHF 18.9 Mio. nicht erfasst.

      Für die Phase nach dem Lockdown wurden zudem weitere Mietkonzessionen mit den betroffenen Kommerzpartnern besprochen und mit einem Grossteil der Mieter konnten Lösungen gefunden werden. Die in diesem Zusammenhang gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Lauzeiten) wurden gemäss IFRS 16 aktiviert (CHF 32.6 Mio.) und werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge abgeschrieben.

      Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Flugbetriebsgebühren

       

      190’483

       

      584’530

      Aviation-Entgelte

       

      28’275

       

      71’999

      Übrige Aviation-Erträge

       

      2’749

       

      4’709

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      221’507

       

      661’238

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      209

       

      213

      Total Aviation-Erträge

       

      221’716

       

      661’451

      Kommerz- und Parkingerträge

       

      38’785

       

      83’132

      Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      26’971

       

      33’013

      Erträge aus Dienstleistungen

       

      27’238

       

      42’665

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      63’376

       

      126’539

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      156’370

       

      285’349

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      245’888

       

      263’284

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      402’258

       

      548’633

      Total Erträge

       

      623’974

       

      1’210’084

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Löhne und Gehälter

       

      125’017

       

      162’632

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      27’364

       

      19’898

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14’761

       

      14’559

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer

       

      12’151

       

      19’242

      Total Personalaufwand

       

      179’293

       

      216’331

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen)

       

      1’848

       

      1’833

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen)

       

      1’788

       

      1’909

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember

       

      100

       

      113

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.

      Im Geschäftsjahr 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 34.0 Mio. mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 147 Aktien (Vorjahr: 138 Aktien) im Wert von CHF 19ʼ232 (Vorjahr: CHF 24ʼ356) abgegeben.

      Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.

       

       

      2020

       

      2019

       

      2019 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      240

       

      333

       

      2’885

       

      115.30

      Mitglieder des Kaders

       

      479

       

      667

       

      5’618

       

      115.30

      Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)

       

      –20

       

      –4

       

       

       

       

      Total

       

      699

       

      996

       

      8’503

       

       

      1) Im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2019.

      2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.

      Der Verwaltungsrat hat im Einklang mit den entsprechenden statutarischen und reglementarischen Grundlagen die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in patronaler Weise festgelegt. Darauf basierend wurde der in Aktien vergütete Anteil für das Berichtsjahr berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2021), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 4ʼ610 Aktien vergütet werden müssen.

      Vergütung Verwaltungsrat

      Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.

      Optionsprogramm

      Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      20’422

       

      21’117

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      6’409

       

      12’241

      Weitere Betriebskosten

       

      4’446

       

      4’960

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      4’002

       

      3’641

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      2’525

       

      3’322

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      1’418

       

      2’091

      Kommunikationskosten

       

      1’622

       

      2’020

      Passagierdienste

       

      1’167

       

      1’450

      Total andere Betriebskosten

       

      42’011

       

      50’842

    • 5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      14’209

       

      15’264

      Übrige Erträge

       

      1’817

       

      1’920

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

       

      16’026

       

      17’184

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –27’067

       

      –83’350

      Übrige Aufwendungen

       

      –16’759

       

      –7’707

      Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen

       

      –43’826

       

      –91’057

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (Vorjahr: CHF 15.3 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von­ CHF –27.1 Mio. (Vorjahr: CHF –83.4 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr Ausbuchungen von Projektkosten in der Höhe von CHF 10.1 Mio. enthalten. Weiter sind wie im Vorjahr in dieser Position unter anderem Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste erfasst.

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –9’734

       

      –10’473

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –349

       

      –1’128

      Leasingzinsen

       

      –12

       

      –72

      Übriger Zinsaufwand

       

      –8’202

       

      –2’828

      Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

       

      0

       

      –5’423

      Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –2’706

       

      –2’676

      Währungsverluste

       

      –10

       

      –909

      Übriger Finanzaufwand

       

      –6’705

       

      –4’103

      Total Finanzaufwand

       

      –27’718

       

      –27’612

       

       

       

       

       

      Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      422

       

      765

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      1’804

       

      9’103

      Übriger Zinsertrag

       

      539

       

      3’530

      Übriger Finanzertrag

       

      138

       

      204

      Total Finanzertrag

       

      2’903

       

      13’602

       

       

       

       

       

      Finanzergebnis

       

      –24’815

       

      –14’010

      Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –9.7 Mio. Da die Schulden insgesamt angestiegen sind, ist der Rückgang auf den tieferen durchschnittlichen Zinssatz zurückzuführen. Beim übrigen Zinsaufwand führten insbesondere die höheren Bankschulden der Auslandskonzessionen zum Anstieg auf CHF 8.2 Mio. für das Geschäftsjahr 2020.

      Während der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz im Vorjahr CHF –5.4 Mio. betragen hat, ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des unveränderten anwendbaren Zinssatzes von 0.0 % kein Aufwand angefallen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen hat sich gegenüber dem Vorjahr praktisch nicht verändert und beträgt CHF 2.7 Mio.

      Im übrigen Finanzaufwand ist im Berichtsjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 3.8 Mio. auf einer Finanzbeteiligung am Flughafen Curaçao enthalten, die durch die Tochtergesellschaft A-Port S.A. gehalten wird.

      Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 1.8 Mio. erzielt werden (Vorjahr: CHF 9.1 Mio.). Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF nahm von CHF 0.8 Mio. auf CHF 0.4 Mio. ab.

    • 7 Ertragssteuern

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Steuern des laufenden Jahres

       

      –759

       

      –82’288

      Steuern der Vorjahre

       

      120

       

      2’647

      Total laufende Ertragssteuern

       

      –639

       

      –79’641

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      16’002

       

      2’228

      Total latente Ertragssteuern

       

      16’002

       

      2’228

      Total Ertragssteuern

       

      15’363

       

      –77’413

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Ergebnis vor Ertragssteuern

       

      –84’482

       

      386’558

       

       

       

       

       

      Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4 % (2019: 20.4 %)

       

      17’234

       

      –78’774

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      120

       

      2’647

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      –82

       

      20

      Nicht abzugsfähige Verluste

       

      –1’029

       

      –493

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      –1’939

       

      –1’377

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze

       

      1’628

       

      778

      Fremdwährungsdifferenzen

       

      –478

       

      –111

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      –91

       

      –103

      Total Ertragssteuern

       

      15’363

       

      –77’413

    • 8 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Projekte in Arbeit

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      118.7

       

      1’698.0

       

      4’377.9

       

      184.8

       

      272.9

       

      6’652.3

      Zugänge

       

      10.3

       

       

       

      210.4

       

      233.9

       

      0.5

       

      455.1

      Abgänge

       

       

       

      –36.8

       

      –55.3

       

       

       

      –14.2

       

      –106.3

      Transfers

       

       

       

      12.1

       

      75.0

       

      –113.5

       

      18.0

       

      –8.4

      Reklassifizierung

       

       

       

      0.0

       

      –0.3

       

       

       

      0.3

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –0.1

       

      –0.1

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      1’673.3

       

      4’607.7

       

      305.2

       

      277.4

       

      6’992.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      129.0

       

      1’673.3

       

      4’607.7

       

      305.2

       

      277.4

       

      6’992.6

      Zugänge

       

      9.1

       

       

       

      0.8

       

      234.4

       

       

       

      244.3

      Abgänge

       

       

       

      –2.0

       

      –27.7

       

      –10.1

       

      –13.2

       

      –53.0

      Transfers

       

       

       

      12.8

       

      100.6

       

      –139.2

       

      16.3

       

      –9.5

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      21.8

       

       

       

       

       

      21.8

      Umrechnungsdifferenzen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      138.1

       

      1’684.1

       

      4’703.2

       

      390.3

       

      280.5

       

      7’196.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0.0

       

      –898.4

       

      –2’936.5

       

      0.0

       

      –191.6

       

      –4’026.5

      Zugänge

       

       

       

      –59.4

       

      –140.3

       

       

       

      –16.1

       

      –215.8

      Abgänge

       

       

       

      36.4

       

      54.2

       

       

       

      13.8

       

      104.4

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –921.4

       

      –3’022.6

       

      0.0

       

      –193.9

       

      –4’137.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      0.0

       

      –921.4

       

      –3’022.6

       

      0.0

       

      –193.9

       

      –4’137.9

      Zugänge

       

       

       

      –58.9

       

      –147.7

       

       

       

      –16.7

       

      –223.3

      Abgänge

       

       

       

      1.9

       

      26.2

       

       

       

      12.8

       

      40.9

      Reklassifizierung

       

       

       

       

       

      –21.7

       

       

       

       

       

      –21.7

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      –978.4

       

      –3’165.8

       

      0.0

       

      –197.8

       

      –4’342.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0.0

       

      –10.1

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.4

       

      –12.2

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –0.2

       

       

       

      –0.2

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.2

       

       

       

      0.2

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –0.2

       

      0.2

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0.0

       

      –9.3

       

      –1.7

       

      0.0

       

      –0.2

       

      –11.2

      Zugänge

       

       

       

       

       

       

       

      –2.2

       

       

       

      –2.2

      Abgänge

       

       

       

      0.8

       

      0.2

       

       

       

      0.2

       

      1.2

      Transfers

       

       

       

       

       

      –1.9

       

      1.9

       

       

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      –8.5

       

      –3.4

       

      –0.3

       

      0.0

       

      –12.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      129.0

       

      742.6

       

      1’583.4

       

      305.2

       

      83.3

       

      2’843.5

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      138.1

       

      697.2

       

      1’534.0

       

      390.0

       

      82.7

       

      2’842.0

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 234.4 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 233.9 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:

      • Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 67.7 Mio.)
      • Erweiterung landseitige Passagierflächen (CHF 22.7 Mio.)
      • Sanierung Werkhofareal (CHF 17.2 Mio.)

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –223.3 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.

      Impairment

      Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Sachanlagen wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

    • 9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER

      (CHF in 1’000)

       

      Technische Anlagen

       

      Immobilien

       

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      21’755

       

      41’894

       

      63’649

      Zugänge

       

      0

       

      45’403

       

      45’403

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      21’755

       

      87’297

       

      109’052

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      21’755

       

      87’297

       

      109’052

      Zugänge

       

      0

       

      5’571

       

      5’571

      Reklassifizierung

       

      –21’755

       

      0

       

      –21’755

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0

       

      92’868

       

      92’868

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –19’396

       

      0

       

      –19’396

      Zugänge

       

      –1’423

       

      –4’839

       

      –6’262

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –20’819

       

      –4’839

       

      –25’658

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      –20’819

       

      –4’839

       

      –25’658

      Zugänge

       

      –831

       

      –7’334

       

      –8’165

      Reklassifizierung

       

      21’650

       

      0

       

      21’650

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0

       

      –12’173

       

      –12’173

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      936

       

      82’458

       

      83’394

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      0

       

      80’695

       

      80’695

      technische anlagen

      Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten, der am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist. Auf diesen Zeitpunkt wurde die EVA zum Restwert von CHF 0.1 Mio. gekauft und in die Anlagekategorie Hochbauten (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) übernommen.

      Immobilien

      Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 zusätzliche Verpflichtungen im Nominalwert von CHF 91.2 Mio. ergeben.

      Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts The Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen im Oktober 2039.

      Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Bestand per 1. Januar

       

      –84’582

       

      –44’904

      Zugänge

       

      –5’571

       

      –45’403

      Zahlungen

       

      6’887

       

      5’797

      Barwertanpassung

       

      –12

       

      –72

      Bestand per 31. Dezember

       

      –83’278

       

      –84’582

      davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      –7’463

       

      –6’163

      davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)

       

      –75’815

       

      –78’419

      Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.

      Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –8’165

       

      –6’262

      Zinsaufwand Leasing

       

      –12

       

      –72

      Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse

       

      –64

       

      –1’111

      Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse

       

      –8’241

       

      –7’445

      Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 8.2 Mio. (Vorjahr: CHF 6.9 Mio.). Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 17.6 Mio. 

      FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER

      Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      KommerzMietverträge

      Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      FIXMIETVERTRÄGE

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr: CHF 14.2 Mio.), siehe auch Ziffer 2, Erträge.

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      213’122

       

      229’706

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      801’256

       

      774’776

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      308’083

       

      368’050

      Total

       

      1’322’461

       

      1’372’532

    • 10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in 1’000)

       

      Land

       

      Projektkosten

       

      Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      950

       

      305’984

       

      712

       

      307’646

      Zugänge

       

      0

       

      125’823

       

      0

       

      125’823

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      431’807

       

      712

       

      433’469

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      950

       

      431’807

       

      712

       

      433’469

      Zugänge

       

      0

       

      138’961

       

      0

       

      138’961

      Transfer

       

      0

       

      –394’536

       

      394’536

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      950

       

      176’232

       

      395’248

       

      572’430

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      0

       

      0

       

      –592

       

      –592

      Zugänge

       

      0

       

      0

       

      –120

       

      –120

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      0

       

      0

       

      –712

       

      –712

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      0

       

      0

       

      –712

       

      –712

      Zugänge

       

      0

       

      0

       

      –4’776

       

      –4’776

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0

       

      0

       

      –5’488

       

      –5’488

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      950

       

      431’807

       

      0

       

      432’757

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      950

       

      176’232

       

      389’760

       

      566’942

      Projekt THE CIRCLE

      Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind. 

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.

      Im November 2020 wurde der Circle eröffnet, obwohl noch nicht alle Bautätigkeiten abgeschlossen waren. Mit der Übergabe der Flächen an die Mieter werden die anteiligen Projektkosten abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 707.9 Mio. (Vorjahr: CHF 530.9 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 11 immaterielle vermögenswerte

      (CHF in 1’000)

       

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      130’475

       

      154’029

       

      92’377

      Zugänge

       

      242’449

       

      0

       

      721

      Abgänge

       

      –211

       

      –20’000

       

      –5’580

      Transfer

       

      –572

       

      0

       

      8’926

      Reklassifizierungen

       

      2’035

       

      0

       

      –2’035

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –20’417

       

      0

       

      –295

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      353’759

       

      134’029

       

      94’114

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      353’759

       

      134’029

       

      94’114

      Zugänge

       

      30’245

       

      0

       

      0

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      –22’288

      Transfer

       

      0

       

      0

       

      9’556

      Reklassifizierungen

       

      4’326

       

      0

       

      –4’326

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –88’771

       

      0

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      299’559

       

      134’029

       

      77’056

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Amortisationen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      –4’843

       

      –60’292

       

      –74’492

      Zugänge

       

      –7’808

       

      –2’892

       

      –6’935

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      5’252

      Reklassifizierungen

       

      –486

       

      0

       

      486

      Umrechnungsdifferenzen

       

      2’668

       

      0

       

      108

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      –10’469

       

      –63’184

       

      –75’581

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      –10’469

       

      –63’184

       

      –75’581

      Zugänge

       

      –7’733

       

      –2’255

       

      –7’594

      Abgänge

       

      0

       

      0

       

      21’867

      Reklassifizierungen

       

      –1’618

       

      0

       

      1’618

      Umrechnungsdifferenzen

       

      2’397

       

      0

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      –17’423

       

      –65’439

       

      –59’690

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

       

      343’290

       

      70’845

       

      18’533

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      282’136

       

      68’590

       

      17’366

      INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE

      Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 282.1 Mio. (Vorjahr: CHF 343.3 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 56.2 Mio. (Vorjahr: CHF 34.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 128.9 Mio. (Vorjahr: CHF 178.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, mit CHF 92.4 Mio. (Vorjahr: CHF 130.7 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé sowie mit CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) erste Investitionen für die Konzession betreffend den Noida International Airport (Indien). Die Abnahme bei den Investitionen betreffend die brasilianischen Konzessionen begründet sich mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung der entsprechenden Währung.

      Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 23.2 Mio. (Vorjahr: CHF 26.3 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2020 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 68.6 Mio. (Vorjahr: CHF 70.8 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Impairment

      Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0 % (Vorjahr 25.0 %)

       

      3’734

       

      9’270

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)

       

      0

       

      0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      3’734

       

      9’270

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25 % an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51 % am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Weitere Angaben

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft. 

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Erträge

       

      55’990

       

      95’922

      Verlust

       

      –24’308

       

      –10’193

      Gesamtergebnis

       

      –24’308

       

      –10’193

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      369’364

       

      565’553

      Umlaufvermögen

       

      26’988

       

      27’479

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –343’655

       

      –479’506

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –23’453

       

      –40’898

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      –14’309

       

      –35’548

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      14’935

       

      37’080

      Beteiligungsquote

       

      25.0 % 

       

      25.0 % 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      3’734

       

      9’270

    • 13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      48’449

       

      17’376

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      370’644

       

      394’428

      Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      419’093

       

      411’804

      Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2020 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00 % und 2.625 %. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).

    • 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)

       

      73’059

       

      112’805

      Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust

       

      –1’280

       

      –616

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      71’779

       

      112’189

      1)  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (2019: CHF 18.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Schweiz

       

      31’488

       

      50’513

      Europa

       

      1’921

       

      4’356

      Andere

       

      1’846

       

      809

      Total Aviation

       

      35’255

       

      55’678

      Schweiz

       

      31’557

       

      52’545

      Europa

       

      52

       

      110

      Lateinamerika

       

      5’999

       

      4’377

      Andere

       

      196

       

      95

      Total Non-Aviation

       

      37’804

       

      57’127

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      73’059

       

      112’805

      Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2020

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      3.0

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      48’804

       

      2’395

       

      1’541

       

      20’319

       

      73’059

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –170

       

      –37

       

      –47

       

      –1’026

       

      –1’280

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      31.12.2019

       

       

      Nicht fällig

       

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

       

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

       

      Fällig über 60 Tage

       

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

       

      0.3

       

      1.5

       

      3.0

       

      5.0

       

       

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

       

      94’505

       

      14’754

       

      1’499

       

      2’047

       

      112’805

      Erwarteter Kreditverlust

       

      –247

       

      –221

       

      –46

       

      –102

       

      –616

      Bei annähernd 100 % der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      72’794

       

      21’388

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

       

      363

       

      406

      Vorausbezahlte Leistungen

       

      26’926

       

      24’888

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

       

      43’441

       

      25’655

      Übrige Forderungen

       

      2’438

       

      1’281

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      145’962

       

      73’618

      davon Finanzinstrumente

       

      73’157

       

      21’794

      davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      72’805

       

      51’824

      In der Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» sind per Stichtag Abgrenzungen für Mietkonzessionen in der Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: 0.0 Mio.) enthalten (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.

      Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.

    • 16 Flüssige Mittel und Festgelder

       

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      (CHF in 1’000)

       

      Total

       

      davon AZNF

       

      Total

       

      davon AZNF

      Bargeld

       

      205

       

      0

       

      120

       

      0

      Post- und Bankguthaben

       

      245’090

       

      3’943

       

      115’845

       

      18’092

      Call- und Festgelder 1)

       

      105’919

       

      0

       

      16’463

       

      0

      Total flüssige Mittel

       

      351’214

       

      3’943

       

      132’428

       

      18’092

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Festgelder 2)

       

      200’000

       

      0

       

      37’500

       

      0

      Langfristige Festgelder 2)

       

      821

       

      0

       

      636

       

      0

      Total Festgelder

       

      200’821

       

      0

       

      38’136

       

      0

      1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

      2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.

    • 17 Aktienkapital und Reserven

      (Anzahl Aktien)

       

      Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

       

      Eigene Aktien

       

      Total Aktien im Umlauf

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      30’701’875

       

      1’655

       

      30’700’220

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      8’290

       

      –8’290

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –6’812

       

      6’812

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      30’701’875

       

      3’133

       

      30’698’742

      Erwerb von eigenen Aktien

       

       

       

      9’568

       

      –9’568

      Abgabe an Mitarbeiter und Dritte

       

       

       

      –8’650

       

      8’650

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      30’701’875

       

      4’051

       

      30’697’824

      Aktienrechte

      Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

      Eigene Aktien

      Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.

      Umrechnungsdifferenzen

      Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.

      Gewinn je Aktie

      Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

       

       

      2020

       

      2019

      Den Aktionären zustehendes Ergebnis in CHF

       

      –69’133’285

       

      309’135’090

      Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’697’891

       

      30’690’962

      Einfluss der verwässernden Aktien

       

      4’610

       

      7’808

      Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

       

      30’702’501

       

      30’698’770

      Unverwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

       

      –2.25

       

      10.07

      Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

       

      –2.25

       

      10.07

      Ausschüttungsbegrenzung

      Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.0 Mio. (Vorjahr: CHF 154.1 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.

      Aufgrund der massiven Auswirkungen von Covid-19 und zur Sicherung der Liquidität wurde auf die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet. Auch für das Berichtsjahr wird der Generalversammlung der Verzicht auf Auszahlung einer Dividende beantragt.

      Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung

      Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

       

       

      2020

       

      2019

      Öffentliche Hand

       

      38.60 % 

       

      38.60 % 

      Private

       

      7.68 % 

       

      6.90 % 

      Unternehmungen

       

      3.85 % 

       

      5.30 % 

      Pensionskassen

       

      1.51 % 

       

      2.30 % 

      Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)

       

      19.04 % 

       

      22.00 % 

      Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

       

      29.32 % 

       

      24.90 % 

      Total

       

      100.00 % 

       

      100.00 % 

       

       

       

       

       

      Anzahl Aktionäre

       

      15’477

       

      13’922

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:

       

       

      2020

       

      2019

      Kanton Zürich

       

      33.33 % 

       

      33.33 % 

      Stadt Zürich

       

      5.00 % 

       

      5.00 % 

    • 18 Finanzverbindlichkeiten

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Langfristige Anleihen

       

      1’648’536

       

      750’416

      Langfristige Bankschulden

       

      109’887

       

      105’277

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      75’815

       

      78’419

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      21’664

       

      25’256

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      20’400

       

      0

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’876’302

       

      959’368

       

       

       

       

       

      Kurzfristige Anleihen

       

      0

       

      299’938

      Kurzfristige Bankschulden

       

      64’025

       

      2’458

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      7’463

       

      6’163

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      1’535

       

      1’068

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      2’117

       

      41’925

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      75’140

       

      351’552

       

       

       

       

       

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’951’442

       

      1’310’920

      Bereits vor dem Ausbruch der Pandemie in Europa konnte sich die Flughafen Zürich AG Ende Februar 2020 erfolgreich mit einer 15-jährigen Anleihe über CHF 400 Mio. (Coupon 0.2 %) am Schweizer Kapitalmarkt refinanzieren. Eine weitere Platzierung einer vierjährigen Anleihe über CHF 300 Mio. (Coupon 0.7 %) folgte im Mai 2020, um unter anderem die im Juli 2020 fällige Anleihe über CHF 300 Mio. zu refinanzieren. Das positive Marktumfeld im Dezember 2020 erlaubte, eine weitere Anleihe über CHF 200 Mio. (Coupon 0.1 %) für sieben Jahre zu platzieren, um zusätzliche Liquiditätsreserven zu bilden.

      Die kurzfristigen Bankschulden enthalten einen festen Vorschuss in der Höhe von CHF 60 Mio. im Rahmen der Betriebskreditlimiten. Es ist geplant, diesen bis Ende März 2021 vollständig zurückzubezahlen.

      Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

       

       

      31.12.2020

       

      31.12.2020

       

       

       

       

       

       

       

       

      Finanzverbindlichkeiten

       

      Nominalbetrag

       

      Buchwert

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungstermin

       

       

      (CHF in 1’000)

       

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe (2023)

       

      400’000

       

      399’887

       

      2013 – 2023

       

      1.500 % 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe (2024)

       

      300’000

       

      299’198

       

      2020 – 2024

       

      0.700 % 

       

      nein

       

      22.5.

      Anleihe (2027)

       

      200’000

       

      199’526

       

      2020 – 2027

       

      0.100 % 

       

      nein

       

      30.12.

      Anleihe (2029)

       

      350’000

       

      350’517

       

      2017 – 2029

       

      0.625 % 

       

      nein

       

      24.5.

      Anleihe (2035)

       

      400’000

       

      399’408

       

      2020 – 2035

       

      0.200 % 

       

      nein

       

      26.2.

      Langfristige Bankschulden

       

      118’226

       

      109’887

       

      n/a

       

      n/a

       

      ja

       

      n/a

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      75’815

       

      75’815

       

      bis 2039

       

      0.000 % 

       

      nein

       

      n/a

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      22’573

       

      21’664

       

      bis 2047

       

      n/a

       

      nein

       

      n/a

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      20’400

       

      20’400

       

      bis 2035

       

      0.000 % 

       

      nein

       

      n/a

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

      1’876’302

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.

      Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 87.9 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).

      Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      75’140

       

      351’552

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      764’617

       

      468’852

      Fällig nach 5 Jahren

       

      1’111’685

       

      490’516

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’951’442

       

      1’310’920

      Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nicht liquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:

       

       

      31.12.2019

       

      Cash Flows (+)

       

      Cash Flows (–)

       

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

       

      31.12.2020

      (CHF in 1’000)

       

       

       

       

      Zu-(+)/Abgänge(–)

       

      Fremdwährungs- bewegungen

       

      Wert- veränderungen

       

      Anleihen

       

      750’416

       

      900’000

       

      –1’936

       

      0

       

      0

       

      56

       

      1’648’536

      Langfristige Bankschulden

       

      105’277

       

      28’722

       

      0

       

      1’611

       

      –25’928

       

      205

       

      109’887

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      78’419

       

      0

       

      0

       

      –2’604

       

      0

       

      0

       

      75’815

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      25’256

       

      0

       

      0

       

      2’374

       

      –5’685

       

      –281

       

      21’664

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      0

       

      20’400

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

       

      20’400

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      959’368

       

      949’122

       

      –1’936

       

      1’381

       

      –31’613

       

      –20

       

      1’876’302

      Anleihen

       

      299’938

       

      0

       

      –300’000

       

      0

       

      0

       

      62

       

      0

      Kurzfristige Bankschulden

       

      2’458

       

      141’467

       

      –82’523

       

      2’819

       

      –199

       

      3

       

      64’025

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

       

      6’163

       

      0

       

      –6’779

       

      8’079

       

      0

       

      0

       

      7’463

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      1’068

       

      0

       

      0

       

      911

       

      –17

       

      –427

       

      1’535

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      41’925

       

      0

       

      –40’000

       

      821

       

      –629

       

      0

       

      2’117

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      351’552

       

      141’467

       

      –429’302

       

      12’630

       

      –845

       

      –362

       

      75’140

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      1’310’920

       

      1’090’589

       

      –431’238

       

      14’011

       

      –32’458

       

      –382

       

      1’951’442

      Übersicht Leasingverbindlichkeiten

      Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte von geleasten Vermögenswerte, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten auf 0.0 % beläuft. Der Zinssatz für das Leasing der EVA, das am 31. Juli 2020 auslief, betrug 3.476 %.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

       

       

       

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      7’463

       

      6’175

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      28’344

       

      25’271

      Fällig nach 5 Jahren

       

      47’471

       

      53’148

      Total zukünftige Minimumleasingzahlungen

       

      83’278

       

      84’594

       

       

       

       

       

      Zukünftige Zinsen

       

      0

       

      –12

       

       

       

       

       

      Barwert der Leasingverbindlichkeiten

       

      83’278

       

      84’582

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      7’463

       

      6’163

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      28’344

       

      25’271

      Fällig nach 5 Jahren

       

      47’471

       

      53’148

    • 19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      (CHF in 1’000)

       

      Formelle Enteignungen

       

      Lärm- und Anwohnerschutz

       

      Total

      Bestand per 1. Januar 2019

       

      275’183

       

      148’170

       

      423’353

      Auszahlung 1)

       

      –9’771

       

      –11’498

       

      –21’269

      Auflösung Rückstellung

       

      –20’000

       

      0

       

      –20’000

      Barwertanpassung 2)

       

      2’667

       

      2’756

       

      5’423

      Bestand per 31. Dezember 2019

       

      248’079

       

      139’428

       

      387’507

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      12’981

       

      14’502

       

      27’483

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      235’098

       

      124’926

       

      360’024

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      248’079

       

      139’428

       

      387’507

      Auszahlung 1)

       

      –2’629

       

      –14’263

       

      –16’892

      Auflösung Rückstellung

       

      0

       

      0

       

      0

      Barwertanpassung 2)

       

      0

       

      0

       

      0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      245’450

       

      125’165

       

      370’615

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      17’900

       

      14’239

       

      32’139

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      227’550

       

      110’926

       

      338’476

      1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.

      Rückstellung für formelle Enteignungen

      Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

      Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

    • 20 Airport Zurich Noise Fund

      Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

      Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

      Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

      Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

       

      422’882

       

      425’405

      Einnahmen Lärmgebühren

       

      5’701

       

      12’733

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

       

      –14’263

       

      –11’498

      Kosten für formelle Enteignungen 1)

       

      –3’349

       

      –10’130

      Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis

       

      410’971

       

      416’510

      Operative Kosten

       

      –3’392

       

      –3’469

      Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      2’269

       

      9’841

      Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

       

      409’848

       

      422’882

      1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)

       

      3’943

       

      18’092

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      48’449

       

      17’376

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      370’644

       

      394’428

      Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)

       

      –13’188

       

      –7’014

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      409’848

       

      422’882

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

      (CHF in 1’000)

       

      2021

       

      2022

       

      2023

       

      2024

       

      2025ff.

       

      Total

      Flüssige Mittel

       

      3’943

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      3’943

      AAA

       

      43’426

       

      15’000

       

      29’048

       

      8’024

       

      60’676

       

      156’174

      AA+/AA/AA–

       

      0

       

      5’010

       

      13’003

       

      16’998

       

      21’481

       

      56’492

      A+/A/A–

       

      3’900

       

      20’015

       

      17’991

       

      37’293

       

      15’522

       

      94’721

      BBB+/BBB/BBB-

       

       

       

      5’004

       

       

       

       

       

       

       

      5’004

      Ohne Rating

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      106’703

       

      106’703

      Übrige 1)

       

      –13’189

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –13’189

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      38’080

       

      45’029

       

      60’042

       

      62’315

       

      204’382

       

      409’848

      in %

       

      9.3

       

      11.0

       

      14.6

       

      15.2

       

      49.9

       

      100.00

      1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

    • 21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

      Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht für das Berichtsjahr von einem Steuersatz von 20.4 % aus (Vorjahr: 20.4 %). Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.

      Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar

       

      –34’033

       

      –42’334

      Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht

       

      –450

       

      6’212

      Veränderung gemäss Erfolgsrechnung

       

      16’001

       

      2’228

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –204

       

      –139

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember

       

      –18’686

       

      –34’033

      davon latente Steuerguthaben

       

      5’403

       

      2’121

      davon latente Steuerverbindlichkeiten

       

      –24’089

       

      –36’154

      Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen: 

       

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

       

       

      Aktiven

       

      Passiven

       

      Aktiven

       

      Passiven

      Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen

       

       

       

      –10’428

       

       

       

      –12’169

      Konzerninterne Darlehen und übrige Finanzanlagen

       

       

       

      –15’300

       

       

       

      0

      Erneuerungsfonds

       

       

       

      –37’659

       

       

       

      –36’495

      Fluglärmthematik

       

       

       

      –26’582

       

       

       

      –26’266

      Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten

       

       

       

      –298

       

      72

       

       

      Vorsorgeverpflichtung

       

      40’308

       

       

       

      38’757

       

       

      Aktivierte steuerbare Verlustvorträge

       

      26’033

       

       

       

      0

       

       

      Diverse Positionen

       

      5’403

       

      –163

       

      2’121

       

      –53

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto

       

      71’744

       

      –90’430

       

      40’950

       

      –74’983

      Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten

       

      –66’341

       

      66’341

       

      –38’829

       

      38’829

      Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto

       

      5’403

       

      –24’089

       

      2’121

       

      –36’154

      Per 31. Dezember 2020 verfügen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG über steuerlich verrechenbare Verlustvorträge in Höhe von CHF 79.2 Mio., bei denen die Voraussetzungen für eine Aktivierung von latenten Steuern nicht erfüllt sind, da eine künftige Realisierung nicht gesichert ist. Vom Gesamtbetrag der Verlustvorträge verfallen CHF 2.0 Mio. im Jahr 2025, CHF 4.8 Mio. im Jahr 2026 und CHF 72.4 Mio. im Jahr 2027.

    • 22 Leistungen an Arbeitnehmer

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –184’339

       

      –177’007

      Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –13’250

       

      –13’197

      Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

       

      –197’589

       

      –190’204

      22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

      a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

      Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

      Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

      Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

      Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2020 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 105.2 % (Vorjahr: 100.5 %) auf.

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

      Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

      Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

      Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

      Die BVK hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % und damit eine Senkung der Umwandlungssätze um knapp 0.2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 angekündigt. In diesem Zusammenhang hat die Vorsorgeeinrichtung beschlossen, den Besitzstand für Versicherte zu wahren, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem werden als Abfederungsmassnahmen für die Jahrgänge 1962 bis 2000 die Altersguthaben ab dem 1. Januar 2022, verteilt über fünf Jahre, erhöht (Jahrgänge 1962 bis 1973: +3.2 % / Jahrgänge 1974 bis 2000: +2.0 %). Diese Planänderung wurde im Geschäftsjahr 2020 in der Höhe von CHF 2.9 Mio. als vergangener Dienstzeitaufwand erfasst.

      Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

      Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2020 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2020 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

      Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

      Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

       

      –775’275

       

      –746’572

      Marktwert des Planvermögens

       

      590’936

       

      569’565

      In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

       

      –184’339

       

      –177’007

      Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –746’572

       

      –652’069

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –24’467

       

      –19’877

      Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –1’464

       

      –5’121

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      –12’128

       

      –12’034

      Ausbezahlte Leistungen

       

      32’244

       

      20’594

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –13’539

       

      –9’323

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      –6’473

       

      –68’742

      Vergangener Dienstzeitaufwand

       

      –2’876

       

      0

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –775’275

       

      –746’572

      Per 31. Dezember 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 18.2 Jahre (Vorjahr: 18.1 Jahre).

      Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

       

      569’565

       

      508’603

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’089

       

      18’009

      Arbeitnehmerbeiträge

       

      12’128

       

      12’034

      Ausbezahlte Leistungen

       

      –32’244

       

      –20’594

      Administrationskosten

       

      –21

       

      –21

      Zinserträge auf Planvermögen

       

      1’140

       

      4’083

      Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

       

      22’279

       

      47’451

      Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

       

      590’936

       

      569’565

      Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

       

      –177’007

       

      –143’466

      Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

       

      –27’688

       

      –20’936

      Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

       

      2’267

       

      –30’614

      Arbeitgeberbeiträge

       

      18’089

       

      18’009

      Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

       

      –184’339

       

      –177’007

      Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 20.2 Mio.

      Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Laufender Dienstzeitaufwand

       

      –27’343

       

      –19’877

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –324

       

      –1’038

      Administrationskosten

       

      –21

       

      –21

      In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

       

      –27’688

       

      –20’936

      Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

       

      –13’539

       

      –9’323

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

       

      –6’473

       

      –68’742

      Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

       

      22’279

       

      47’451

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag

       

      2’267

       

      –30’614

      Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

      (in % oder Jahren)

       

      2020

       

      2019

      Diskontierungssatz per 31. Dezember

       

      0.15

       

      0.20

      Inflation

       

      0.75

       

      0.75

      Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)

       

      1.50

       

      1.50

      Künftige Rentenerhöhungen

       

      0.00

       

      0.00

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      1.00

       

      1.00

      Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):

       

       

       

       

      Frauen (Alter 45)

       

      26.5

       

      26.4

      Frauen (Alter 65)

       

      25.7

       

      24.7

      Männer (Alter 45)

       

      24.5

       

      24.4

      Männer (Alter 65)

       

      23.7

       

      22.6

      Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

      Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2020 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation-2016-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.

      Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

      (in %)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Anlagekategorie

       

       

       

       

      Flüssige Mittel

       

      4.0

       

      2.0

      Aktien

       

      35.0

       

      33.0

      Obligationen

       

      32.3

       

      37.0

      Immobilien

       

      18.5

       

      18.0

      Andere

       

      10.2

       

      10.0

      Total

       

      100.0

       

      100.0

      Sensitivitäten

      Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

       

       

      2020 Effekt auf DBO

       

      2019 Effekt auf DBO

      (CHF in 1’000)

       

      +0.25 %

       

      –0.25 %

       

      +0.25 %

       

      –0.25 %

      Diskontierungssatz

       

      –31’786

       

      34’112

       

      –29’863

       

      32’849

      Künftige Lohnerhöhungen

       

      2’326

       

      –2’326

       

      2’240

       

      –2’240

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

       

      3’876

       

      –3’101

       

      3’733

       

      –1’493

      Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

      b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

      Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

      22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

      Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 13.3 Mio. (Vorjahr: CHF 13.2 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.0 Jahre (Vorjahr: 9.6 Jahre) beträgt.

    • 23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Passive Rechnungsabgrenzungen

       

      89’848

       

      83’219

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

       

      9’332

       

      7’373

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

       

      22’639

       

      7’199

      Cross Currency Swap

       

      0

       

      4’843

      Rückstellungen für Ferien und Überzeit

       

      3’115

       

      4’646

      Andere Verpflichtungen

       

      3’734

       

      6’295

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      128’668

       

      113’575

      davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      99’180

       

      88’819

      davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      0

       

      4’843

      davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente

       

      29’488

       

      19’913

    • 24 Weitere Angaben

      24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

      Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.

      Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

      Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

      • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
      • Risk-Management-Organisation
      • Risk-Management-Prozess
      • Risikoberichterstattung
      • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

      Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

      Der zentrale Risk Manager ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und gibt Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement in der Linie vor. Der zentrale Risk Manager ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

      Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept). Der zentrale Risk Manager zeichnet sich verantwortlich für diejenigen Risiken, die nicht einem einzigen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.

      In Abstimmung mit dem zentralen Risk Manager übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risikomanagement selbst, wie zum Beispiel Safety-Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich AG wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sowohl deren Eintretenswahrscheinlichkeit, betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risk Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.

      a) Finanzielles Risk Management

      Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

      • i) Ausfallrisiko
      • ii) Liquiditätsrisiko
      • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

      i) Ausfallrisiko

      Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

      Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

      Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

      Mit Ausnahme des Home Carrier Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (Vorjahr: CHF 18.8 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.

      Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

       

      351’009

       

      132’308

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      200’821

       

      38’136

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      370’644

       

      394’428

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

       

      71’779

       

      112’189

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      48’449

       

      17’376

      Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      73’157

       

      21’794

      Übrige finanzielle Vermögenswerte

       

      4’120

       

      7’792

      Total maximales Ausfallrisiko

       

      1’119’979

       

      724’023

      ii) Liquiditätsrisiko

      Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:

      (CHF in 1’000)

       

      Laufzeit bis

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien) 1)

       

      31.12.2025

       

      160’000

       

      240’000

      Total Kreditlimiten

       

       

       

      160’000

       

      240’000

      Beanspruchung: Fester Vorschuss

       

       

       

      –60’000

       

      0

      Beanspruchung: Bankgarantien

       

       

       

      –12’110

       

      –15’904

      Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

       

       

       

      87’890

       

      224’096

      1) Die Betriebskreditlimiten belaufen sich ab 1. Februar 2021 auf CHF 300 Mio.

      Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2020

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’648’536

       

      1’709’488

       

      11’288

       

      731’050

       

      967’150

      Bankschulden

       

      173’912

       

      173’912

       

      64’025

       

      32’461

       

      77’426

      Leasingverbindlichkeiten

       

      83’278

       

      83’278

       

      7’463

       

      28’344

       

      47’471

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      23’199

       

      24’108

       

      1’534

       

      7’311

       

      15’263

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      22’517

       

      22’517

       

      2’117

       

      20’400

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      60’981

       

      60’981

       

      60’981

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      99’180

       

      99’180

       

      99’180

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      2’111’603

       

      2’173’464

       

      246’588

       

      819’566

       

      1’107’310

      Cross Currency Swap

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

       

      0

      Total

       

      2’111’603

       

      2’173’464

       

      246’588

       

      819’566

       

      1’107’310

      (CHF in 1’000)

       

      Buchwert

       

      Vertragliche Cashflows

       

      Innerhalb 1 Jahrs

       

      Zwischen 1 und 5 Jahren

       

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2019

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      1’050’354

       

      1’099’626

       

      311’938

       

      426’750

       

      360’938

      Bankschulden

       

      107’735

       

      107’735

       

      2’458

       

      105’277

       

      0

      Leasingverbindlichkeiten

       

      84’582

       

      84’594

       

      6’175

       

      25’271

       

      53’148

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      26’324

       

      48’458

       

      1’068

       

      5’575

       

      41’815

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      41’925

       

      41’925

       

      41’925

       

      0

       

      0

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      56’790

       

      56’790

       

      56’790

       

      0

       

      0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

       

      88’819

       

      88’819

       

      88’819

       

      0

       

      0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      1’456’529

       

      1’527’947

       

      509’173

       

      562’873

       

      455’901

      Cross Currency Swap

       

      4’843

       

      5’640

       

      997

       

      4’643

       

      0

      Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten

       

      4’843

       

      5’640

       

      997

       

      4’643

       

      0

      Total

       

      1’461’372

       

      1’533’587

       

      510’170

       

      567’516

       

      455’901

      iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

      Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

      iiia) Fremdwährungsrisiko

      Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP), bei der indischen Rupie (INR), beim US-Dollar (USD), beim Euro (EUR) sowie beim malaysischen Ringgit (MYR) ausgesetzt.

      Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2020 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

       

       

      Verteuerung CHF plus 5 %

       

      Abwertung CHF minus 5 %

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      BRL

       

      –7’271

       

      0

       

      7’271

       

      0

      CLP

       

      –838

       

      0

       

      838

       

      0

      INR

       

      –190

       

      0

       

      190

       

      0

      MYR

       

      –10

       

      0

       

      10

       

      0

      USD

       

      0

       

      –33

       

      0

       

      33

      EUR

       

      0

       

      –188

       

      0

       

      188

      31. Dezember 2020

       

      –8’309

       

      –221

       

      8’309

       

      221

      BRL

       

      –3’267

       

      0

       

      3’267

       

      0

      CLP

       

      –872

       

      0

       

      872

       

      0

      MYR

       

      –11

       

      0

       

      11

       

      0

      USD

       

      0

       

      –280

       

      0

       

      280

      EUR

       

      0

       

      –523

       

      0

       

      523

      31. Dezember 2019

       

      –4’150

       

      –803

       

      4’150

       

      803

      iiib) Zinssatzrisiko

      Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

      Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

      Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Festgelder (kurz- und langfristig)

       

      200’821

       

      38’136

      Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      312’391

       

      307’305

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      513’212

       

      345’441

      Flüssige Mittel

       

      347’271

       

      114’336

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

       

      3’943

       

      18’092

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

       

      351’214

       

      132’428

      Total verzinsliche Aktiven

       

      864’426

       

      477’869

       

       

       

       

       

      Anleihen (kurz- und langfristig)

       

      –1’648’536

       

      –1’050’354

      Bankschulden (kurz- und langfristig)

       

      –173’912

       

      –107’735

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –83’278

       

      –84’582

      Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

       

      –22’517

       

      –41’925

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

       

      –1’928’243

       

      –1’284’596

      Total verzinsliche Passiven

       

      –1’928’243

       

      –1’284’596

      Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:

       

       

      Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte

       

      Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte

      (CHF in 1’000)

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

       

      Eigenkapital

       

      Ergebnis

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      1’397

       

      0

       

      –1’397

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –4’815

       

      0

       

      4’815

       

      0

      31. Dezember 2020

       

      –4’815

       

      1’397

       

      4’815

       

      –1’397

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

       

      0

       

      560

       

      0

       

      –560

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

       

      –4’664

       

      0

       

      4’664

       

      0

      31. Dezember 2019

       

      –4’664

       

      560

       

      4’664

       

      –560

      b) Kategorien von Finanzinstrumenten

      Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      312’391

       

      307’305

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

       

      312’391

       

      307’305

       

       

       

       

       

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

       

      106’703

       

      104’499

      Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

       

      106’703

       

      104’499

       

       

       

       

       

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen

       

      351’009

       

      132’308

      Kurz- und langfristige Festgelder

       

      200’821

       

      38’136

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

       

      71’779

       

      112’189

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

       

      73’157

       

      21’794

      Übrige Finanzanlagen

       

      4’120

       

      7’792

      Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen

       

      700’886

       

      312’219

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’648’536

       

      –1’050’354

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –1’648’536

       

      –1’050’354

       

       

       

       

       

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)

       

      0

       

      –4’843

      Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

       

      0

       

      –4’843

       

       

       

       

       

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –23’199

       

      –26’324

      Bankschulden

       

      –173’912

       

      –107’735

      Leasingverbindlichkeiten

       

      –83’278

       

      –84’582

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

       

      –22’517

       

      –41’925

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       

      –60’981

       

      –56’790

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

       

      –99’180

       

      –88’819

      Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten

       

      –463’067

       

      –406’175

      c) Verkehrswerte (Fair Values)

      Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

      Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

      Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

      Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwertmethode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.

      (CHF in 1’000)

       

       

       

      31.12.2020

       

       

       

      31.12.2019

       

       

      Buchwert

       

      Fair Value

       

      Buchwert

       

      Fair Value

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

       

      312’391

       

      318’665

       

      307’305

       

      313’155

      Total Finanzanlagen

       

      312’391

       

      318’665

       

      307’305

       

      313’155

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihen

       

      –1’648’536

       

      –1’672’925

       

      –1’050’354

       

      –1’093’000

      Total Finanzverbindlichkeiten

       

      –1’648’536

       

      –1’672’925

       

      –1’050’354

       

      –1’093’000

      d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen

      Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

      Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

      (CHF in 1’000)

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

       

       

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Stufe 1

       

      Stufe 2

       

      Stufe 3

       

      Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert

       

       

       

      106’703

       

       

       

       

       

      104’499

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Cross Currency Swap

       

       

       

      0

       

       

       

       

       

      –4’843

       

       

       

      e) Kapitalmanagement

      Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

      Die Flughafen Zürich AG überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 resultierende erhöhte Verschuldung soll daher in den nächsten Jahren wieder zurückgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

      Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

      24.2 Investitionsverpflichtungen

      Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 280 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 132 Mio.), die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 29 Mio.) und die Erweiterung der landseitigen Passagierflächen (CHF 11 Mio.). Weiter bestehen für den Circle noch anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 67 Mio. Im Rahmen der Konzession für den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, bestehen per Ende 2020 vertragliche Investitionsverpflichtungen von rund CHF 35 Mio.

      24.3 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen. 

      Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 20.3 Mio. (Vorjahr: CHF 25.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.4 Mio. (Vorjahr: CHF 10.6 Mio.).

      Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 70.4 Mio. (Vorjahr: CHF 90.7 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.9 Mio. (Vorjahr: CHF 15.1 Mio.).

      Im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb der Flughäfen in Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.6 Mio. (Vorjahr: CHF 10.7 Mio.)

      Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 5.7 Mio.).

      Für die Angebotsabgabe betreffend den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, ist die Flughafen Zürich AG eine Bietergarantie gegenüber der Projektfirma der lokalen indischen Behörde («Noida International Airport Limited») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus dieser Bietergarantie auf CHF 12.1 Mio. (Vorjahr: CHF 13.6 Mio.).

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

      24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften

      Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

      • Kanton Zürich
      • Mitglieder des Verwaltungsrats
      • Mitglieder der Geschäftsleitung
      • Assoziierte Gesellschaften
      • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

      a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 73.0 Mio. (Vorjahr: CHF 99.3 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 11.3 Mio. (Vorjahr: CHF 7.8 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

      Die Consultingeinnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 1.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.0 Mio.) und für die Flughäfen in Bogotá und Curaçao auf CHF 2.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.6 Mio.).

      Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 18.0 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.5 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.

      b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      11’115

       

      11’115

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’517

       

      2’517

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Josef Felder

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’200

       

      25’100

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied; Vorsitz International Business Committee

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      39’921

       

      39’821

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2020

       

      31.12.2019

      Stephan Widrig

       

      6’693

       

      5’572

      Lukas Brosi

       

      1’484

       

      1’043

      Stefan Gross

       

      1’301

       

      860

      Daniel Scheifele

       

      1’318

       

      877

      Stefan Tschudin

       

      859

       

      418

      Total

       

      11’655

       

      8’770

      Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

      c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

      Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

      (CHF in 1’000)

       

      2020

       

      2019

      Kurzfristig fällige Leistungen

       

      3’760

       

      3’991

      Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

       

      548

       

      543

      Anteilbasierte Vergütung

       

      155

       

      333

      Total

       

      4’463

       

      4’867

      24.5 Konzerngesellschaften

      Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Flughafen Zürich AG

       

      Kloten

       

      CHF 307’018’750

       

      Muttergesellschaft

      Airport Ground Services AG

       

      Kloten

       

      CHF 100’000

       

      100.0

      Zurich Airport International AG

       

      Kloten

       

      CHF 100’000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Yamuna International Airport Private Ltd.

       

      Neu-Delhi

       

      INR 490 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda.

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 578 Mio.

       

      100.0

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

       

      Vitória

       

      BRL 571 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16’139 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3’600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Iquique S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10’700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A.

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1’352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A.

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V.

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 0.2 Mio.

       

      99.0

      Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

      Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

      Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

      Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

      Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

      24.7 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN

      Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen 1.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.9 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 27.0 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Im Oktober 2019 wurden die in der Konzession vorgesehenen obligatorischen Infrastrukturmassnahmen im Umfang von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 132 Mio.) abgeschlossen und ein neues Terminal eröffnet.

      Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 1.5 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.2 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen wurde anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105.0 Mio.) fällig. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb in Macaé am 20. Dezember 2019 und in Vitória am 3. Januar 2020 übernommen.

      Chile

      Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 km nördlich der Stadt Antofagasta. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 1.1 Mio. Passagiere (Vorjahr: 2.2 Mio. Passagiere). Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75 % der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.

      Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 km südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 0.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 1.5 Mio. Passagiere). Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 20 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2040 erwartet. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Die Gesellschaft erwartet im Jahr 2021 Investitionen von rund CHF 20 Mio., die die erwähnten Aufwertungs- und Erweiterungsmassnahmen abschliessen werden.

      indien

      Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet. Am 7. Oktober 2020 konnte der Konzessionsvertrag vor Ort unterzeichnet werden. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021. Die mit der ersten Bauphase verbundenen Investitionen betragen rund CHF 650 Mio. Nach Inbetriebnahme der ersten Bauphase wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Ab dem sechsten Jahr nach Inbetriebnahme wird eine fixe Gebühr pro abfliegendem Passagier an die Behörden des Bundesstaates Uttar Pradesh fällig.

      24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2020 am 11. März 2021 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.