Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt
«II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2020, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
- Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
- Änderungen an IFRS 16: Mietkonzessionen im Zusammehang mit Covid-19
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 1)
- Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2021 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2020 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)
*
1. Januar 2021
Geschäftsjahr 2021
Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
*
1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS
Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat die Flughafen Zürich AG als Vorsichtmassnahme die 100 %ige Tochtergesellschaft Airport Ground Services AG mit Sitz in Kloten gegründet, die im Notfall flughafenbetriebsbezogene Dienstleistungen übernehmen könnte. Die Gesellschaft ist per Bilanzstichtag inaktiv.
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. Im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Lockdown bedingte Mietzinsausfälle werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
PROJEKTE IN ARBEIT
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Leasingverhältnisse als leasingnehmer
Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiberin das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20 % und 50 % hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20 % hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen Airport zurich noise fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Buchwerte des nicht-finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht-finanziellen Vermögenswerte Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Wert (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachssteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise – vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2020 noch rund 5ʼ800 offen waren. Davon sind knapp 700 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz) und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) führte.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
WERTminderungen von vermögenswerten nach ias 36
Die durch die Coronakrise verursachte, teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich AG ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und ihre nicht-finanziellen Vermögenswerte einen Impairment-Test in Übereinstimmung mit IAS 36 durch.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die Cashflows werden dabei für die CGU Standort Flughafen Zürich aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 und bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte aus der Planung über die jeweiligen Restlaufzeiten (fünf bis 29 Jahre) der Konzessionsverträge abgeleitet. Diese Planungen und Prognosen basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf der erwarteten Marktentwicklung und berücksichtigen die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:
Standort Flughafen Zürich
Der erzielbare Betrag für die CGU Standort Flughafen Zürich per 31. Dezember 2020 wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 abgeleitet wurden. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Nachsteuer-Diskontierungssatz (WACC) beträgt 5.5 % und die Cashflows über den Prognosezeitraum hinaus wurden mit einer realen Wachstumsrate von 0.5 % extrapoliert.
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2020 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (fünf bis 29 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 7.9 % und 10.3 %.
Ergebnis
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte führte per 31. Dezember 2020 zu keinem Wertberichtigungsbedarf für die betroffenen Vermögenswerte.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
216.0
5.5
156.4
0.0
377.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
245.9
0.0
246.1
Total Erträge mit Dritten
216.2
5.5
402.3
0.0
624.0
Intersegmentäre Erträge
21.6
0.0
68.4
–90.0
0.0
Total Erträge
237.8
5.5
470.7
–90.0
624.0
Personalkosten
–62.5
–1.6
–115.2
0.0
–179.3
Übrige Betriebskosten
–145.4
–1.4
–101.9
0.0
–248.7
Intersegmentäre Betriebskosten
–67.6
–0.8
–21.6
90.0
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
–37.7
1.7
232.0
0.0
196.0
Abschreibungen und Amortisationen
–138.1
–3.6
–110.9
0.0
–252.6
Segmentergebnis (EBIT)
–175.8
–1.9
121.1
0.0
–56.6
Finanzergebnis
–24.8
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–3.1
Ertragssteuern
15.4
Konzernergebnis
–69.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’893.9
116.1
2’255.0
4’265.0
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
581.8
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
225.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2020
5’072.0
ROIC (in %)
–7.8
–1.3
4.6
–1.1
Investitionen
128.8
0.1
284.6
413.5
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
3.7
3.7
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
136.0
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.0
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
136.2
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.2
Intersegmentäre Erträge
20.3
0.0
5.0
12.6
2.3
–18.6
21.6
Total Erträge
156.5
4.1
32.6
60.2
3.0
–18.6
237.8
Personalkosten
–53.0
0.0
–6.9
–1.9
–0.7
0.0
–62.5
Übrige Betriebskosten
–43.5
–6.4
–4.5
–46.6
–44.4
0.0
–145.4
Intersegmentäre Betriebskosten
–49.2
–0.8
–13.8
–8.3
–14.1
18.6
–67.6
EBITDA
10.8
–3.1
7.4
3.4
–56.2
0.0
–37.7
Abschreibungen und Amortisationen
–103.2
–0.2
–24.6
–6.9
–3.2
0.0
–138.1
EBIT
–92.4
–3.3
–17.2
–3.5
–59.4
0.0
–175.8
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’368.6
7.1
379.8
116.0
22.4
1’893.9
ROIC (in %)
–5.5
-62.3
–3.9
–3.3
–178.5
–7.8
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’271.8
3.0
362.0
69.3
22.7
1’728.8
ROIC (in %) nach FGV
–5.7
–97.7
–4.0
–4.1
–181.4
–8.1
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –53.8 %.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2019 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
648.4
12.8
285.3
0.0
946.6
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
263.3
0.0
263.5
Total Erträge mit Dritten
648.6
12.8
548.6
0.0
1’210.1
Intersegmentäre Erträge
21.4
91.9
–113.3
0.0
Total Erträge
670.1
12.8
640.5
–113.3
1’210.1
Personalkosten
–82.5
–1.9
–132.0
0.0
–216.3
Übrige Betriebskosten
–183.3
–0.9
–167.8
0.0
–351.9
Intersegmentäre Betriebskosten
–91.2
–0.7
–21.4
113.3
–0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
313.1
9.4
319.3
0.0
641.8
Abschreibungen und Amortisationen
–139.1
–4.3
–95.4
0.0
–238.7
Segmentergebnis (EBIT)
174.1
5.1
223.9
0.0
403.1
Finanzergebnis
–14.0
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–2.5
Ertragssteuern
–77.4
Konzernergebnis
309.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’693.0
109.6
1’951.1
3’753.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
611.6
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
228.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2019
4’593.5
ROIC (in %)
7.7
3.7
10.3
8.8
Investitionen
144.4
0.2
679.3
823.9
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9.3
9.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
381.8
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
382.0
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.6
Intersegmentäre Erträge
21.7
0.0
4.6
11.6
2.1
–18.5
21.4
Total Erträge
403.7
15.7
75.3
190.5
3.4
–18.5
670.1
Personalkosten
–69.0
0.0
–10.1
–2.5
–1.0
0.0
–82.5
Übrige Betriebskosten
–44.4
–12.3
–6.2
–73.3
–47.1
0.0
–183.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–61.3
–1.1
–17.7
–15.4
–14.3
18.5
–91.2
EBITDA
229.0
2.4
41.3
99.4
–58.9
–0.0
313.1
Abschreibungen und Amortisationen
–103.9
–0.1
–25.1
–6.8
–3.1
0.0
–139.1
EBIT
125.2
2.3
16.1
92.6
–62.0
–0.0
174.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’287.6
1.2
323.5
50.1
30.6
1’693.0
ROIC (in %)
7.4
43.1
4.0
92.7
–135.5
7.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’318.6
2.3
329.2
64.4
29.4
1’743.8
ROIC (in %) nach FGV
8.3
68.6
4.0
113.9
–144.7
8.5
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6 %.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.
Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen. Weiter sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus dem internationalen Geschäft enthalten.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2020 CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 12.7 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt CHF 4.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 145.7 Mio. (Vorjahr: CHF 445.3 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2020
2019
Passagiergebühren
68’736
253’117
Sicherheitsgebühren
47’191
176’860
PRM-Gebühren
4’089
15’730
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
120’016
445’707
Landegebühren
32’652
86’903
Flugzeuglärmgebühren
5’530
12’827
Emissionsgebühren
1’592
4’100
Parkgebühren
24’350
26’641
Frachterträge
6’343
8’352
Andere Flugbetriebsgebühren
70’467
138’823
Total Flugbetriebsgebühren
190’483
584’530
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
14’704
43’489
Deicing
4’998
12’730
Check-in
2’296
5’726
Flugzeugenergieversorgungsanlage
2’095
3’873
Übrige Entgelte
4’182
6’181
Total Aviation-Entgelte
28’275
71’999
Rückerstattung Sicherheitskosten
439
2’070
Restliche Erträge
2’519
2’852
Total übrige Aviation-Erträge
2’958
4’922
Total Aviation-Erträge
221’716
661’451
Retail, Tax & Duty Free
89’712
114’211
Food & Beverage
14’643
20’129
Werbeflächen und Promotion
13’095
18’185
Parkingerträge
40’760
82’617
Übrige Kommerzerträge
11’588
17’557
Total Kommerz- und Parkingerträge
169’798
252’699
Mieterträge und Pachtzinsen
113’543
91’708
Energie- und Nebenkostenverrechnung
20’513
23’740
Reinigung
2’314
4’896
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’550
4’913
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
140’920
125’257
Kommunikationsdienstleistungen
14’526
15’969
Übrige Dienstleistungen und Diverses
9’913
17’135
Catering
534
2’165
Treibstoffgebühren
3’191
8’869
Total Erträge aus Dienstleistungen
28’164
44’138
Consultingerträge
4’785
6’577
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
31’232
36’612
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
27’359
83’350
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
63’376
126’539
Total Non-Aviation-Erträge
402’258
548’633
Total Erträge
623’974
1’210’084
Bei den Kommerzpartnern in den Bereichen Retail, Tax & Duty Free und Food & Beverage haben sich die Umsätze aufgrund der Coronakrise wesentlich reduziert. Für von den behördlich verfügten Schliessungen betroffene Mieter ist gemäss rechtlicher Einschätzung die vereinbarte minimale Jahresmiete nicht geschuldet. Entsprechend hat die Flughafen Zürich AG die minimalen Mieterträge für die Zeit des Lockdown vom 17. März bis 10. Mai 2020 sowie für die weiteren behördlich verfügten Schliessungen im Dezember 2020 in Höhe von CHF 18.9 Mio. nicht erfasst.
Für die Phase nach dem Lockdown wurden zudem weitere Mietkonzessionen mit den betroffenen Kommerzpartnern besprochen und mit einem Grossteil der Mieter konnten Lösungen gefunden werden. Die in diesem Zusammenhang gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Lauzeiten) wurden gemäss IFRS 16 aktiviert (CHF 32.6 Mio.) und werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge abgeschrieben.
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
2020
2019
Flugbetriebsgebühren
190’483
584’530
Aviation-Entgelte
28’275
71’999
Übrige Aviation-Erträge
2’749
4’709
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
221’507
661’238
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
209
213
Total Aviation-Erträge
221’716
661’451
Kommerz- und Parkingerträge
38’785
83’132
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
26’971
33’013
Erträge aus Dienstleistungen
27’238
42’665
Erträge aus dem internationalen Geschäft
63’376
126’539
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
156’370
285’349
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
245’888
263’284
Total Non-Aviation-Erträge
402’258
548’633
Total Erträge
623’974
1’210’084
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2020
2019
Löhne und Gehälter
125’017
162’632
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
27’364
19’898
Sozialversicherungsbeiträge
14’761
14’559
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
12’151
19’242
Total Personalaufwand
179’293
216’331
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen)
1’848
1’833
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen)
1’788
1’909
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
100
113
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 34.0 Mio. mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 147 Aktien (Vorjahr: 138 Aktien) im Wert von CHF 19ʼ232 (Vorjahr: CHF 24ʼ356) abgegeben.
Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2020
2019
2019 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
240
333
2’885
115.30
Mitglieder des Kaders
479
667
5’618
115.30
Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)
–20
–4
Total
699
996
8’503
1) Im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2019.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Der Verwaltungsrat hat im Einklang mit den entsprechenden statutarischen und reglementarischen Grundlagen die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in patronaler Weise festgelegt. Darauf basierend wurde der in Aktien vergütete Anteil für das Berichtsjahr berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2021), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 4ʼ610 Aktien vergütet werden müssen.
Vergütung Verwaltungsrat
Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2020
2019
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
20’422
21’117
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
6’409
12’241
Weitere Betriebskosten
4’446
4’960
Versicherungen und Selbstbehalte
4’002
3’641
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
2’525
3’322
Kosten eigener Fahrzeugpark
1’418
2’091
Kommunikationskosten
1’622
2’020
Passagierdienste
1’167
1’450
Total andere Betriebskosten
42’011
50’842
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2020
2019
Aktivierte Eigenleistungen
14’209
15’264
Übrige Erträge
1’817
1’920
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
16’026
17’184
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–27’067
–83’350
Übrige Aufwendungen
–16’759
–7’707
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–43’826
–91’057
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (Vorjahr: CHF 15.3 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –27.1 Mio. (Vorjahr: CHF –83.4 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr Ausbuchungen von Projektkosten in der Höhe von CHF 10.1 Mio. enthalten. Weiter sind wie im Vorjahr in dieser Position unter anderem Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste erfasst.
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2020
2019
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–9’734
–10’473
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–349
–1’128
Leasingzinsen
–12
–72
Übriger Zinsaufwand
–8’202
–2’828
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
0
–5’423
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–2’706
–2’676
Währungsverluste
–10
–909
Übriger Finanzaufwand
–6’705
–4’103
Total Finanzaufwand
–27’718
–27’612
Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
422
765
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
1’804
9’103
Übriger Zinsertrag
539
3’530
Übriger Finanzertrag
138
204
Total Finanzertrag
2’903
13’602
Finanzergebnis
–24’815
–14’010
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –9.7 Mio. Da die Schulden insgesamt angestiegen sind, ist der Rückgang auf den tieferen durchschnittlichen Zinssatz zurückzuführen. Beim übrigen Zinsaufwand führten insbesondere die höheren Bankschulden der Auslandskonzessionen zum Anstieg auf CHF 8.2 Mio. für das Geschäftsjahr 2020.
Während der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz im Vorjahr CHF –5.4 Mio. betragen hat, ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des unveränderten anwendbaren Zinssatzes von 0.0 % kein Aufwand angefallen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen hat sich gegenüber dem Vorjahr praktisch nicht verändert und beträgt CHF 2.7 Mio.
Im übrigen Finanzaufwand ist im Berichtsjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 3.8 Mio. auf einer Finanzbeteiligung am Flughafen Curaçao enthalten, die durch die Tochtergesellschaft A-Port S.A. gehalten wird.
Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 1.8 Mio. erzielt werden (Vorjahr: CHF 9.1 Mio.). Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF nahm von CHF 0.8 Mio. auf CHF 0.4 Mio. ab.
7 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2020
2019
Steuern des laufenden Jahres
–759
–82’288
Steuern der Vorjahre
120
2’647
Total laufende Ertragssteuern
–639
–79’641
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
16’002
2’228
Total latente Ertragssteuern
16’002
2’228
Total Ertragssteuern
15’363
–77’413
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Ergebnis vor Ertragssteuern
–84’482
386’558
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4 % (2019: 20.4 %)
17’234
–78’774
Steuereffekte aus Vorperioden
120
2’647
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
–82
20
Nicht abzugsfähige Verluste
–1’029
–493
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–1’939
–1’377
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
1’628
778
Fremdwährungsdifferenzen
–478
–111
Verschiedene Überleitungsposten
–91
–103
Total Ertragssteuern
15’363
–77’413
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
6’652.3
Zugänge
10.3
210.4
233.9
0.5
455.1
Abgänge
–36.8
–55.3
–14.2
–106.3
Transfers
12.1
75.0
–113.5
18.0
–8.4
Reklassifizierung
0.0
–0.3
0.3
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
Bestand per 31. Dezember 2019
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
6’992.6
Bestand per 1. Januar 2020
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
6’992.6
Zugänge
9.1
0.8
234.4
244.3
Abgänge
–2.0
–27.7
–10.1
–13.2
–53.0
Transfers
12.8
100.6
–139.2
16.3
–9.5
Reklassifizierung
21.8
21.8
Umrechnungsdifferenzen
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
138.1
1’684.1
4’703.2
390.3
280.5
7’196.2
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–4’026.5
Zugänge
–59.4
–140.3
–16.1
–215.8
Abgänge
36.4
54.2
13.8
104.4
Reklassifizierung
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
–4’137.9
Bestand per 1. Januar 2020
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
–4’137.9
Zugänge
–58.9
–147.7
–16.7
–223.3
Abgänge
1.9
26.2
12.8
40.9
Reklassifizierung
–21.7
–21.7
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–978.4
–3’165.8
0.0
–197.8
–4’342.0
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
–12.2
Zugänge
–0.2
–0.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–0.2
0.2
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–9.3
–1.7
0.0
–0.2
–11.2
Zugänge
–2.2
–2.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–1.9
1.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–8.5
–3.4
–0.3
0.0
–12.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
129.0
742.6
1’583.4
305.2
83.3
2’843.5
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
138.1
697.2
1’534.0
390.0
82.7
2’842.0
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 234.4 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 233.9 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 67.7 Mio.)
- Erweiterung landseitige Passagierflächen (CHF 22.7 Mio.)
-
Sanierung Werkhofareal (CHF 17.2 Mio.)
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –223.3 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.
Impairment
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Sachanlagen wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER
(CHF in 1’000)
Technische Anlagen
Immobilien
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
21’755
41’894
63’649
Zugänge
0
45’403
45’403
Bestand per 31. Dezember 2019
21’755
87’297
109’052
Bestand per 1. Januar 2020
21’755
87’297
109’052
Zugänge
0
5’571
5’571
Reklassifizierung
–21’755
0
–21’755
Bestand per 31. Dezember 2020
0
92’868
92’868
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
–19’396
0
–19’396
Zugänge
–1’423
–4’839
–6’262
Bestand per 31. Dezember 2019
–20’819
–4’839
–25’658
Bestand per 1. Januar 2020
–20’819
–4’839
–25’658
Zugänge
–831
–7’334
–8’165
Reklassifizierung
21’650
0
21’650
Bestand per 31. Dezember 2020
0
–12’173
–12’173
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
936
82’458
83’394
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
0
80’695
80’695
technische anlagen
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten, der am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist. Auf diesen Zeitpunkt wurde die EVA zum Restwert von CHF 0.1 Mio. gekauft und in die Anlagekategorie Hochbauten (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) übernommen.
Immobilien
Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 zusätzliche Verpflichtungen im Nominalwert von CHF 91.2 Mio. ergeben.
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts The Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen im Oktober 2039.
Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Bestand per 1. Januar
–84’582
–44’904
Zugänge
–5’571
–45’403
Zahlungen
6’887
5’797
Barwertanpassung
–12
–72
Bestand per 31. Dezember
–83’278
–84’582
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–7’463
–6’163
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–75’815
–78’419
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–8’165
–6’262
Zinsaufwand Leasing
–12
–72
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
–64
–1’111
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–8’241
–7’445
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 8.2 Mio. (Vorjahr: CHF 6.9 Mio.). Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 17.6 Mio.
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
KommerzMietverträge
Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
FIXMIETVERTRÄGE
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr: CHF 14.2 Mio.), siehe auch Ziffer 2, Erträge.
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Fälligkeit bis 1 Jahr
213’122
229’706
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
801’256
774’776
Fälligkeit über 5 Jahre
308’083
368’050
Total
1’322’461
1’372’532
10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projektkosten
Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
950
305’984
712
307’646
Zugänge
0
125’823
0
125’823
Bestand per 31. Dezember 2019
950
431’807
712
433’469
Bestand per 1. Januar 2020
950
431’807
712
433’469
Zugänge
0
138’961
0
138’961
Transfer
0
–394’536
394’536
0
Bestand per 31. Dezember 2020
950
176’232
395’248
572’430
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0
0
–592
–592
Zugänge
0
0
–120
–120
Bestand per 31. Dezember 2019
0
0
–712
–712
Bestand per 1. Januar 2020
0
0
–712
–712
Zugänge
0
0
–4’776
–4’776
Bestand per 31. Dezember 2020
0
0
–5’488
–5’488
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
950
431’807
0
432’757
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
950
176’232
389’760
566’942
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.
Im November 2020 wurde der Circle eröffnet, obwohl noch nicht alle Bautätigkeiten abgeschlossen waren. Mit der Übergabe der Flächen an die Mieter werden die anteiligen Projektkosten abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 707.9 Mio. (Vorjahr: CHF 530.9 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
130’475
154’029
92’377
Zugänge
242’449
0
721
Abgänge
–211
–20’000
–5’580
Transfer
–572
0
8’926
Reklassifizierungen
2’035
0
–2’035
Umrechnungsdifferenzen
–20’417
0
–295
Bestand per 31. Dezember 2019
353’759
134’029
94’114
Bestand per 1. Januar 2020
353’759
134’029
94’114
Zugänge
30’245
0
0
Abgänge
0
0
–22’288
Transfer
0
0
9’556
Reklassifizierungen
4’326
0
–4’326
Umrechnungsdifferenzen
–88’771
0
0
Bestand per 31. Dezember 2020
299’559
134’029
77’056
Abschreibungen/Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2019
–4’843
–60’292
–74’492
Zugänge
–7’808
–2’892
–6’935
Abgänge
0
0
5’252
Reklassifizierungen
–486
0
486
Umrechnungsdifferenzen
2’668
0
108
Bestand per 31. Dezember 2019
–10’469
–63’184
–75’581
Bestand per 1. Januar 2020
–10’469
–63’184
–75’581
Zugänge
–7’733
–2’255
–7’594
Abgänge
0
0
21’867
Reklassifizierungen
–1’618
0
1’618
Umrechnungsdifferenzen
2’397
0
0
Bestand per 31. Dezember 2020
–17’423
–65’439
–59’690
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
343’290
70’845
18’533
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
282’136
68’590
17’366
INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE
Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 282.1 Mio. (Vorjahr: CHF 343.3 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 56.2 Mio. (Vorjahr: CHF 34.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 128.9 Mio. (Vorjahr: CHF 178.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, mit CHF 92.4 Mio. (Vorjahr: CHF 130.7 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé sowie mit CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) erste Investitionen für die Konzession betreffend den Noida International Airport (Indien). Die Abnahme bei den Investitionen betreffend die brasilianischen Konzessionen begründet sich mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung der entsprechenden Währung.
Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 23.2 Mio. (Vorjahr: CHF 26.3 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2020 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 68.6 Mio. (Vorjahr: CHF 70.8 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Impairment
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0 % (Vorjahr 25.0 %)
3’734
9’270
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
3’734
9’270
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25 % an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51 % am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Erträge
55’990
95’922
Verlust
–24’308
–10’193
Gesamtergebnis
–24’308
–10’193
Anlagevermögen
369’364
565’553
Umlaufvermögen
26’988
27’479
Langfristiges Fremdkapital
–343’655
–479’506
Kurzfristiges Fremdkapital
–23’453
–40’898
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–14’309
–35’548
Nettoreinvermögen
14’935
37’080
Beteiligungsquote
25.0 %
25.0 %
Buchwert der assoziierten Beteiligung
3’734
9’270
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
48’449
17’376
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
370’644
394’428
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
419’093
411’804
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2020 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00 % und 2.625 %. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
73’059
112’805
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–1’280
–616
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
71’779
112’189
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (2019: CHF 18.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Schweiz
31’488
50’513
Europa
1’921
4’356
Andere
1’846
809
Total Aviation
35’255
55’678
Schweiz
31’557
52’545
Europa
52
110
Lateinamerika
5’999
4’377
Andere
196
95
Total Non-Aviation
37’804
57’127
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
73’059
112’805
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
48’804
2’395
1’541
20’319
73’059
Erwarteter Kreditverlust
–170
–37
–47
–1’026
–1’280
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
94’505
14’754
1’499
2’047
112’805
Erwarteter Kreditverlust
–247
–221
–46
–102
–616
Bei annähernd 100 % der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Aktive Rechnungsabgrenzungen
72’794
21’388
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
363
406
Vorausbezahlte Leistungen
26’926
24’888
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
43’441
25’655
Übrige Forderungen
2’438
1’281
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
145’962
73’618
davon Finanzinstrumente
73’157
21’794
davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
72’805
51’824
In der Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» sind per Stichtag Abgrenzungen für Mietkonzessionen in der Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: 0.0 Mio.) enthalten (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.
16 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2020
31.12.2019
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
205
0
120
0
Post- und Bankguthaben
245’090
3’943
115’845
18’092
Call- und Festgelder 1)
105’919
0
16’463
0
Total flüssige Mittel
351’214
3’943
132’428
18’092
Kurzfristige Festgelder 2)
200’000
0
37’500
0
Langfristige Festgelder 2)
821
0
636
0
Total Festgelder
200’821
0
38’136
0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
17 Aktienkapital und Reserven
(Anzahl Aktien)
Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)
Eigene Aktien
Total Aktien im Umlauf
Bestand per 1. Januar 2019
30’701’875
1’655
30’700’220
Erwerb von eigenen Aktien
8’290
–8’290
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–6’812
6’812
Bestand per 31. Dezember 2019
30’701’875
3’133
30’698’742
Erwerb von eigenen Aktien
9’568
–9’568
Abgabe an Mitarbeiter und Dritte
–8’650
8’650
Bestand per 31. Dezember 2020
30’701’875
4’051
30’697’824
Aktienrechte
Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.
Eigene Aktien
Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeiter und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.
Umrechnungsdifferenzen
Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.
Gewinn je Aktie
Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Den Aktionären zustehendes Ergebnis in CHF
–69’133’285
309’135’090
Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’697’891
30’690’962
Einfluss der verwässernden Aktien
4’610
7’808
Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’702’501
30’698’770
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in CHF
–2.25
10.07
Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF
–2.25
10.07
Ausschüttungsbegrenzung
Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 154.0 Mio. (Vorjahr: CHF 154.1 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.
Aufgrund der massiven Auswirkungen von Covid-19 und zur Sicherung der Liquidität wurde auf die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet. Auch für das Berichtsjahr wird der Generalversammlung der Verzicht auf Auszahlung einer Dividende beantragt.
Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung
Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:
2020
2019
Öffentliche Hand
38.60 %
38.60 %
Private
7.68 %
6.90 %
Unternehmungen
3.85 %
5.30 %
Pensionskassen
1.51 %
2.30 %
Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)
19.04 %
22.00 %
Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre
29.32 %
24.90 %
Total
100.00 %
100.00 %
Anzahl Aktionäre
15’477
13’922
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:
2020
2019
Kanton Zürich
33.33 %
33.33 %
Stadt Zürich
5.00 %
5.00 %
18 Finanzverbindlichkeiten
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Langfristige Anleihen
1’648’536
750’416
Langfristige Bankschulden
109’887
105’277
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
75’815
78’419
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
21’664
25’256
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
20’400
0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’876’302
959’368
Kurzfristige Anleihen
0
299’938
Kurzfristige Bankschulden
64’025
2’458
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
7’463
6’163
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
1’535
1’068
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2’117
41’925
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
75’140
351’552
Total Finanzverbindlichkeiten
1’951’442
1’310’920
Bereits vor dem Ausbruch der Pandemie in Europa konnte sich die Flughafen Zürich AG Ende Februar 2020 erfolgreich mit einer 15-jährigen Anleihe über CHF 400 Mio. (Coupon 0.2 %) am Schweizer Kapitalmarkt refinanzieren. Eine weitere Platzierung einer vierjährigen Anleihe über CHF 300 Mio. (Coupon 0.7 %) folgte im Mai 2020, um unter anderem die im Juli 2020 fällige Anleihe über CHF 300 Mio. zu refinanzieren. Das positive Marktumfeld im Dezember 2020 erlaubte, eine weitere Anleihe über CHF 200 Mio. (Coupon 0.1 %) für sieben Jahre zu platzieren, um zusätzliche Liquiditätsreserven zu bilden.
Die kurzfristigen Bankschulden enthalten einen festen Vorschuss in der Höhe von CHF 60 Mio. im Rahmen der Betriebskreditlimiten. Es ist geplant, diesen bis Ende März 2021 vollständig zurückzubezahlen.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2020
31.12.2020
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Buchwert
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungstermin
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
Anleihe (2023)
400’000
399’887
2013 – 2023
1.500 %
nein
17.4.
Anleihe (2024)
300’000
299’198
2020 – 2024
0.700 %
nein
22.5.
Anleihe (2027)
200’000
199’526
2020 – 2027
0.100 %
nein
30.12.
Anleihe (2029)
350’000
350’517
2017 – 2029
0.625 %
nein
24.5.
Anleihe (2035)
400’000
399’408
2020 – 2035
0.200 %
nein
26.2.
Langfristige Bankschulden
118’226
109’887
n/a
n/a
ja
n/a
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
75’815
75’815
bis 2039
0.000 %
nein
n/a
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
22’573
21’664
bis 2047
n/a
nein
n/a
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
20’400
20’400
bis 2035
0.000 %
nein
n/a
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’876’302
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.
Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 87.9 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Fällig innerhalb 1 Jahrs
75’140
351’552
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
764’617
468’852
Fällig nach 5 Jahren
1’111’685
490’516
Total Finanzverbindlichkeiten
1’951’442
1’310’920
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nicht liquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2019
Cash Flows (+)
Cash Flows (–)
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2020
(CHF in 1’000)
Zu-(+)/Abgänge(–)
Fremdwährungs- bewegungen
Wert- veränderungen
Anleihen
750’416
900’000
–1’936
0
0
56
1’648’536
Langfristige Bankschulden
105’277
28’722
0
1’611
–25’928
205
109’887
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
78’419
0
0
–2’604
0
0
75’815
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25’256
0
0
2’374
–5’685
–281
21’664
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
0
20’400
0
0
0
0
20’400
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
959’368
949’122
–1’936
1’381
–31’613
–20
1’876’302
Anleihen
299’938
0
–300’000
0
0
62
0
Kurzfristige Bankschulden
2’458
141’467
–82’523
2’819
–199
3
64’025
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
6’163
0
–6’779
8’079
0
0
7’463
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
1’068
0
0
911
–17
–427
1’535
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
41’925
0
–40’000
821
–629
0
2’117
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
351’552
141’467
–429’302
12’630
–845
–362
75’140
Total Finanzverbindlichkeiten
1’310’920
1’090’589
–431’238
14’011
–32’458
–382
1’951’442
Übersicht Leasingverbindlichkeiten
Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte von geleasten Vermögenswerte, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten auf 0.0 % beläuft. Der Zinssatz für das Leasing der EVA, das am 31. Juli 2020 auslief, betrug 3.476 %.
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Zukünftige Minimumleasingzahlungen
Fällig innerhalb 1 Jahrs
7’463
6’175
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
28’344
25’271
Fällig nach 5 Jahren
47’471
53’148
Total zukünftige Minimumleasingzahlungen
83’278
84’594
Zukünftige Zinsen
0
–12
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
83’278
84’582
Fällig innerhalb 1 Jahrs
7’463
6’163
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
28’344
25’271
Fällig nach 5 Jahren
47’471
53’148
19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in 1’000)
Formelle Enteignungen
Lärm- und Anwohnerschutz
Total
Bestand per 1. Januar 2019
275’183
148’170
423’353
Auszahlung 1)
–9’771
–11’498
–21’269
Auflösung Rückstellung
–20’000
0
–20’000
Barwertanpassung 2)
2’667
2’756
5’423
Bestand per 31. Dezember 2019
248’079
139’428
387’507
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
12’981
14’502
27’483
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
235’098
124’926
360’024
Bestand per 1. Januar 2020
248’079
139’428
387’507
Auszahlung 1)
–2’629
–14’263
–16’892
Auflösung Rückstellung
0
0
0
Barwertanpassung 2)
0
0
0
Bestand per 31. Dezember 2020
245’450
125’165
370’615
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
17’900
14’239
32’139
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
227’550
110’926
338’476
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
2) Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr erfolgte eine Neueinschätzung der Diskontsätze sowie der zeitlichen Verteilung der zukünftig erwarteten Geldabflüsse.
Rückstellung für formelle Enteignungen
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden. Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert (siehe Ziffer 11, Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung).
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz
Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 340.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2020 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
20 Airport Zurich Noise Fund
Die Flughafen Zürich AG refinanziert sämtliche im Zusammenhang mit Fluglärm entstehenden Kosten über spezielle Lärmgebühren. Mit dieser Refinanzierung wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Sinne der Transparenz werden die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit Fluglärm in der Rechnung des Airport Zurich Noise Fund dargestellt. Der Airport Zurich Noise Fund stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Die Darstellung ist von der Rechnungslegung unabhängig. Die wesentlichen Zahlen der Fondsrechnung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.
Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.
Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
422’882
425’405
Einnahmen Lärmgebühren
5’701
12’733
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–14’263
–11’498
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–3’349
–10’130
Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis
410’971
416’510
Operative Kosten
–3’392
–3’469
Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
2’269
9’841
Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember
409’848
422’882
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
3’943
18’092
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
48’449
17’376
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
370’644
394’428
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
–13’188
–7’014
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
409’848
422’882
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:
(CHF in 1’000)
2021
2022
2023
2024
2025ff.
Total
Flüssige Mittel
3’943
3’943
AAA
43’426
15’000
29’048
8’024
60’676
156’174
AA+/AA/AA–
0
5’010
13’003
16’998
21’481
56’492
A+/A/A–
3’900
20’015
17’991
37’293
15’522
94’721
BBB+/BBB/BBB-
5’004
5’004
Ohne Rating
106’703
106’703
Übrige 1)
–13’189
–13’189
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
38’080
45’029
60’042
62’315
204’382
409’848
in %
9.3
11.0
14.6
15.2
49.9
100.00
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
21 latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich AG geht für das Berichtsjahr von einem Steuersatz von 20.4 % aus (Vorjahr: 20.4 %). Der erwartete Steuersatz bemisst sich aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung.
Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar
–34’033
–42’334
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
–450
6’212
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
16’001
2’228
Umrechnungsdifferenzen
–204
–139
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember
–18’686
–34’033
davon latente Steuerguthaben
5’403
2’121
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–24’089
–36’154
Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:
31.12.2020
31.12.2019
Aktiven
Passiven
Aktiven
Passiven
Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen
–10’428
–12’169
Konzerninterne Darlehen und übrige Finanzanlagen
–15’300
0
Erneuerungsfonds
–37’659
–36’495
Fluglärmthematik
–26’582
–26’266
Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten
–298
72
Vorsorgeverpflichtung
40’308
38’757
Aktivierte steuerbare Verlustvorträge
26’033
0
Diverse Positionen
5’403
–163
2’121
–53
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto
71’744
–90’430
40’950
–74’983
Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten
–66’341
66’341
–38’829
38’829
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto
5’403
–24’089
2’121
–36’154
Per 31. Dezember 2020 verfügen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG über steuerlich verrechenbare Verlustvorträge in Höhe von CHF 79.2 Mio., bei denen die Voraussetzungen für eine Aktivierung von latenten Steuern nicht erfüllt sind, da eine künftige Realisierung nicht gesichert ist. Vom Gesamtbetrag der Verlustvorträge verfallen CHF 2.0 Mio. im Jahr 2025, CHF 4.8 Mio. im Jahr 2026 und CHF 72.4 Mio. im Jahr 2027.
22 Leistungen an Arbeitnehmer
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Nettovorsorgeverpflichtungen
–184’339
–177’007
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
–13’250
–13’197
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
–197’589
–190’204
22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Flughafen Zürich AG unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge bei der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2020 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 105.2 % (Vorjahr: 100.5 %) auf.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Die BVK hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % und damit eine Senkung der Umwandlungssätze um knapp 0.2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 angekündigt. In diesem Zusammenhang hat die Vorsorgeeinrichtung beschlossen, den Besitzstand für Versicherte zu wahren, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem werden als Abfederungsmassnahmen für die Jahrgänge 1962 bis 2000 die Altersguthaben ab dem 1. Januar 2022, verteilt über fünf Jahre, erhöht (Jahrgänge 1962 bis 1973: +3.2 % / Jahrgänge 1974 bis 2000: +2.0 %). Diese Planänderung wurde im Geschäftsjahr 2020 in der Höhe von CHF 2.9 Mio. als vergangener Dienstzeitaufwand erfasst.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2020 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2020 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen
–775’275
–746’572
Marktwert des Planvermögens
590’936
569’565
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen
–184’339
–177’007
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–746’572
–652’069
Laufender Dienstzeitaufwand
–24’467
–19’877
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1’464
–5’121
Arbeitnehmerbeiträge
–12’128
–12’034
Ausbezahlte Leistungen
32’244
20’594
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–13’539
–9’323
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
–6’473
–68’742
Vergangener Dienstzeitaufwand
–2’876
0
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–775’275
–746’572
Per 31. Dezember 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 18.2 Jahre (Vorjahr: 18.1 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar
569’565
508’603
Arbeitgeberbeiträge
18’089
18’009
Arbeitnehmerbeiträge
12’128
12’034
Ausbezahlte Leistungen
–32’244
–20’594
Administrationskosten
–21
–21
Zinserträge auf Planvermögen
1’140
4’083
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
22’279
47’451
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember
590’936
569’565
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–177’007
–143’466
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–27’688
–20’936
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
2’267
–30’614
Arbeitgeberbeiträge
18’089
18’009
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–184’339
–177’007
Für das Geschäftsjahr 2021 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 20.2 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Laufender Dienstzeitaufwand
–27’343
–19’877
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–324
–1’038
Administrationskosten
–21
–21
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag
–27’688
–20’936
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–13’539
–9’323
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
–6’473
–68’742
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge
22’279
47’451
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag
2’267
–30’614
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
(in % oder Jahren)
2020
2019
Diskontierungssatz per 31. Dezember
0.15
0.20
Inflation
0.75
0.75
Künftige Lohnerhöhungen (inkl. Inflation)
1.50
1.50
Künftige Rentenerhöhungen
0.00
0.00
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
1.00
1.00
Lebenserwartung im Alter 65 (Anzahl Jahre):
Frauen (Alter 45)
26.5
26.4
Frauen (Alter 65)
25.7
24.7
Männer (Alter 45)
24.5
24.4
Männer (Alter 65)
23.7
22.6
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2020 wurde durch eine Projektion der zukünftigen Sterblichkeitsverbesserungen nach dem Continuous-Mortality-Investigation-2016-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Sterblichkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
(in %)
31.12.2020
31.12.2019
Anlagekategorie
Flüssige Mittel
4.0
2.0
Aktien
35.0
33.0
Obligationen
32.3
37.0
Immobilien
18.5
18.0
Andere
10.2
10.0
Total
100.0
100.0
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):
2020 Effekt auf DBO
2019 Effekt auf DBO
(CHF in 1’000)
+0.25 %
–0.25 %
+0.25 %
–0.25 %
Diskontierungssatz
–31’786
34’112
–29’863
32’849
Künftige Lohnerhöhungen
2’326
–2’326
2’240
–2’240
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
3’876
–3’101
3’733
–1’493
Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 13.3 Mio. (Vorjahr: CHF 13.2 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.0 Jahre (Vorjahr: 9.6 Jahre) beträgt.
23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Passive Rechnungsabgrenzungen
89’848
83’219
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
9’332
7’373
An- und Vorauszahlungen von Kunden
22’639
7’199
Cross Currency Swap
0
4’843
Rückstellungen für Ferien und Überzeit
3’115
4’646
Andere Verpflichtungen
3’734
6’295
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
128’668
113’575
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
99’180
88’819
davon zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
0
4’843
davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente
29’488
19’913
24 Weitere Angaben
24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung
Die Flughafen Zürich AG hat die Sicherstellung eines umfassenden Risk Management als strategisches Unternehmensziel formuliert und sich zu einer ganzheitlichen und systematischen Risikobewältigung verpflichtet.
Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.
Das Risk-Management-System ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:
- Risikopolitische Ziele und Grundsätze
- Risk-Management-Organisation
- Risk-Management-Prozess
- Risikoberichterstattung
- Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems
Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).
Der zentrale Risk Manager ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und gibt Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement in der Linie vor. Der zentrale Risk Manager ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.
Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept). Der zentrale Risk Manager zeichnet sich verantwortlich für diejenigen Risiken, die nicht einem einzigen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.
In Abstimmung mit dem zentralen Risk Manager übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risikomanagement selbst, wie zum Beispiel Safety-Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich AG wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sowohl deren Eintretenswahrscheinlichkeit, betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Massnahmen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risk Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.
a) Finanzielles Risk Management
Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:
- i) Ausfallrisiko
- ii) Liquiditätsrisiko
- iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.
i) Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.
Die Flughafen Zürich AG investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.
Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.
Mit Ausnahme des Home Carrier Swiss bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (Vorjahr: CHF 18.8 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.
Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Flüssige Mittel (ohne Bargeld)
351’009
132’308
Festgelder (kurz- und langfristig)
200’821
38’136
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
370’644
394’428
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
71’779
112’189
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
48’449
17’376
Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen
73’157
21’794
Übrige finanzielle Vermögenswerte
4’120
7’792
Total maximales Ausfallrisiko
1’119’979
724’023
ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich AG ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.
Die Flughafen Zürich AG überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch das Treasury. Der Flughafen Zürich AG stehen per Bilanzstichtag die folgenden unbenützten Kreditlimiten zur Verfügung:
(CHF in 1’000)
Laufzeit bis
31.12.2020
31.12.2019
Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien) 1)
31.12.2025
160’000
240’000
Total Kreditlimiten
160’000
240’000
Beanspruchung: Fester Vorschuss
–60’000
0
Beanspruchung: Bankgarantien
–12’110
–15’904
Total nicht beanspruchte Kreditlimiten
87’890
224’096
1) Die Betriebskreditlimiten belaufen sich ab 1. Februar 2021 auf CHF 300 Mio.
Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich AG gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2020
Anleihen
1’648’536
1’709’488
11’288
731’050
967’150
Bankschulden
173’912
173’912
64’025
32’461
77’426
Leasingverbindlichkeiten
83’278
83’278
7’463
28’344
47’471
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
23’199
24’108
1’534
7’311
15’263
Übrige Finanzverbindlichkeiten
22’517
22’517
2’117
20’400
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
60’981
60’981
60’981
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
99’180
99’180
99’180
0
0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
2’111’603
2’173’464
246’588
819’566
1’107’310
Cross Currency Swap
0
0
0
0
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
0
0
0
0
0
Total
2’111’603
2’173’464
246’588
819’566
1’107’310
(CHF in 1’000)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2019
Anleihen
1’050’354
1’099’626
311’938
426’750
360’938
Bankschulden
107’735
107’735
2’458
105’277
0
Leasingverbindlichkeiten
84’582
84’594
6’175
25’271
53’148
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
26’324
48’458
1’068
5’575
41’815
Übrige Finanzverbindlichkeiten
41’925
41’925
41’925
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
56’790
56’790
56’790
0
0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
88’819
88’819
88’819
0
0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
1’456’529
1’527’947
509’173
562’873
455’901
Cross Currency Swap
4’843
5’640
997
4’643
0
Total derivative finanzielle Verbindlichkeiten
4’843
5’640
997
4’643
0
Total
1’461’372
1’533’587
510’170
567’516
455’901
iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.
Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
iiia) Fremdwährungsrisiko
Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Der Konzern ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP), bei der indischen Rupie (INR), beim US-Dollar (USD), beim Euro (EUR) sowie beim malaysischen Ringgit (MYR) ausgesetzt.
Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2020 hätte das Konzerneigenkapital beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.
Verteuerung CHF plus 5 %
Abwertung CHF minus 5 %
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
BRL
–7’271
0
7’271
0
CLP
–838
0
838
0
INR
–190
0
190
0
MYR
–10
0
10
0
USD
0
–33
0
33
EUR
0
–188
0
188
31. Dezember 2020
–8’309
–221
8’309
221
BRL
–3’267
0
3’267
0
CLP
–872
0
872
0
MYR
–11
0
11
0
USD
0
–280
0
280
EUR
0
–523
0
523
31. Dezember 2019
–4’150
–803
4’150
803
iiib) Zinssatzrisiko
Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, das heisst das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts, das heisst das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.
Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Das Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.
Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich AG über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Festgelder (kurz- und langfristig)
200’821
38’136
Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
312’391
307’305
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
513’212
345’441
Flüssige Mittel
347’271
114’336
Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund
3’943
18’092
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
351’214
132’428
Total verzinsliche Aktiven
864’426
477’869
Anleihen (kurz- und langfristig)
–1’648’536
–1’050’354
Bankschulden (kurz- und langfristig)
–173’912
–107’735
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–83’278
–84’582
Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–22’517
–41’925
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–1’928’243
–1’284’596
Total verzinsliche Passiven
–1’928’243
–1’284’596
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 50 Basispunkten:
Anstieg Zinsniveau um 50 Basispunkte
Rückgang Zinsniveau um 50 Basispunkte
(CHF in 1’000)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
1’397
0
–1’397
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–4’815
0
4’815
0
31. Dezember 2020
–4’815
1’397
4’815
–1’397
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0
560
0
–560
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–4’664
0
4’664
0
31. Dezember 2019
–4’664
560
4’664
–560
b) Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
312’391
307’305
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen
312’391
307’305
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)
106’703
104’499
Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen
106’703
104’499
Flüssige Mittel (ohne Bargeld), Collateral und kurzfristige Geldanlagen
351’009
132’308
Kurz- und langfristige Festgelder
200’821
38’136
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
71’779
112’189
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
73’157
21’794
Übrige Finanzanlagen
4’120
7’792
Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen
700’886
312’219
Anleihen
–1’648’536
–1’050’354
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’648’536
–1’050’354
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (Cross Currency Swap)
0
–4’843
Total zu Marktwerten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
0
–4’843
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–23’199
–26’324
Bankschulden
–173’912
–107’735
Leasingverbindlichkeiten
–83’278
–84’582
Übrige Finanzverbindlichkeiten
–22’517
–41’925
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–60’981
–56’790
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–99’180
–88’819
Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten
–463’067
–406’175
c) Verkehrswerte (Fair Values)
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).
Derivative Finanzinstrumente: Der Fair Value des Cross Currency Swap wird anhand der Marktwertmethode bestimmt (Stufe 2). Die wesentlichen Inputfaktoren sind am Markt beobachtbare Wechselkurse und Zinssätze. Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren haben keinen signifikanten Bewertungseinfluss.
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
312’391
318’665
307’305
313’155
Total Finanzanlagen
312’391
318’665
307’305
313’155
Anleihen
–1’648’536
–1’672’925
–1’050’354
–1’093’000
Total Finanzverbindlichkeiten
–1’648’536
–1’672’925
–1’050’354
–1’093’000
d) Verkehrswerte Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund zum Marktwert
106’703
104’499
Cross Currency Swap
0
–4’843
e) Kapitalmanagement
Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich AG insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.
Die Flughafen Zürich AG überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ ausgeprägt ist. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 resultierende erhöhte Verschuldung soll daher in den nächsten Jahren wieder zurückgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.
Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.
24.2 Investitionsverpflichtungen
Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 280 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 132 Mio.), die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 29 Mio.) und die Erweiterung der landseitigen Passagierflächen (CHF 11 Mio.). Weiter bestehen für den Circle noch anteilige Investitionsverpflichtungen in der Höhe von rund CHF 67 Mio. Im Rahmen der Konzession für den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, bestehen per Ende 2020 vertragliche Investitionsverpflichtungen von rund CHF 35 Mio.
24.3 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer beziehungsweise abschliessender Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich – können insbesondere die «neuen», aber auch die «alten» Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens Confins in Belo Horizonte eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 20.3 Mio. (Vorjahr: CHF 25.0 Mio.). Weiter ist die Gesellschaft eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.4 Mio. (Vorjahr: CHF 10.6 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb des Flughafens in Florianópolis eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung, die von der brasilianischen Entwicklungsbank Banco Nacional de Desenvolvimento Econômico e Social (BNDES) bereitgestellt wird. Der Betrag aus dieser Garantie beträgt per Bilanzstichtag CHF 70.4 Mio. (Vorjahr: CHF 90.7 Mio.). Weiter ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 10.9 Mio. (Vorjahr: CHF 15.1 Mio.).
Im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und Betrieb der Flughäfen in Vitória und Macaé im Südosten Brasiliens ist die Flughafen Zürich AG eine Rückbürgschaft für eine Erfüllungsgarantie eingegangen, die die Betreibergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. gegenüber der brasilianischen Flugaufsichtsbehörde ANAC abgeben musste. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus der Rückbürgschaft auf CHF 7.6 Mio. (Vorjahr: CHF 10.7 Mio.)
Im Rahmen der Konzessionen für die Flughäfen in Antofagasta und Iquique sind die jeweiligen Betreibergesellschaften Erfüllungsgarantien gegenüber dem chilenischen Ministerium für öffentliche Bauten («Ministerio de Obras Públicas») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus diesen Erfüllungsgarantien auf insgesamt CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 5.7 Mio.).
Für die Angebotsabgabe betreffend den Flughafen in Noida, Neu-Delhi, ist die Flughafen Zürich AG eine Bietergarantie gegenüber der Projektfirma der lokalen indischen Behörde («Noida International Airport Limited») eingegangen. Per Bilanzstichtag beläuft sich der Betrag aus dieser Bietergarantie auf CHF 12.1 Mio. (Vorjahr: CHF 13.6 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften
Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:
- Kanton Zürich
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- Assoziierte Gesellschaften
- BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 73.0 Mio. (Vorjahr: CHF 99.3 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 11.3 Mio. (Vorjahr: CHF 7.8 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.
Die Consultingeinnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 1.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.0 Mio.) und für die Flughäfen in Bogotá und Curaçao auf CHF 2.9 Mio. (Vorjahr: CHF 3.6 Mio.).
Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.1 Mio. (Vorjahr: CHF 18.0 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.5 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.
b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2020
31.12.2019
Andreas Schmid
Präsident
11’115
11’115
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Vincent Albers
Mitglied
2’517
2’517
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’200
25’100
Stephan Gemkow
Mitglied; Vorsitz International Business Committee
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
39’921
39’821
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2020
31.12.2019
Stephan Widrig
6’693
5’572
Lukas Brosi
1’484
1’043
Stefan Gross
1’301
860
Daniel Scheifele
1’318
877
Stefan Tschudin
859
418
Total
11’655
8’770
Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Kurzfristig fällige Leistungen
3’760
3’991
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
548
543
Anteilbasierte Vergütung
155
333
Total
4’463
4’867
24.5 Konzerngesellschaften
Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Flughafen Zürich AG
Kloten
CHF 307’018’750
Muttergesellschaft
Airport Ground Services AG
Kloten
CHF 100’000
100.0
Zurich Airport International AG
Kloten
CHF 100’000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Yamuna International Airport Private Ltd.
Neu-Delhi
INR 490 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda.
Rio de Janeiro
BRL 578 Mio.
100.0
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.
Vitória
BRL 571 Mio.
100.0
A-port S.A.
Santiago de Chile
CLP 16’139 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Antofagasta S.A.
Santiago de Chile
CLP 3’600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Iquique S.A.
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Santiago de Chile
CLP 10’700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A.
Santiago de Chile
CLP 1’352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A.
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V.
Tegucigalpa
HNL 0.2 Mio.
99.0
Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A.
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.
Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).
Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in jenen Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.
24.7 BETRIEBskonzessionen für AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN
Die Flughafen Zürich AG ist per Bilanzstichtag via ihre Tochtergesellschaften für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2017 bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau des internationalen Flughafens Hercílio Luz (IATA: FLN) in Florianópolis im Süden Brasiliens erhalten. Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Menschen befindet sich auf Santa Catarina, einem beliebten Urlaubsziel für lokale wie auch internationale Reisende. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen 1.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.9 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Ein Teil der Konzessionsabgabe wurde am Tag der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung entrichtet (BRL 83.3 Mio. beziehungsweise CHF 24.7 Mio.). Darüber hinaus werden über die Laufzeit der Konzession von 30 Jahren weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt BRL 158.2 Mio. (CHF 27.0 Mio.) fällig. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb am 3. Januar 2018 von dem staatlichen Betreiber Infraero übernommen. Im Oktober 2019 wurden die in der Konzession vorgesehenen obligatorischen Infrastrukturmassnahmen im Umfang von rund BRL 550 Mio. (rund CHF 132 Mio.) abgeschlossen und ein neues Terminal eröffnet.
Am 15. März 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung den Zuschlag für den Betrieb und Ausbau der beiden Flughäfen in Vitória (IATA: VIX) und Macaé (IATA: MEA) im Südosten Brasiliens erhalten. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsvolumen der beiden Flughäfen rund 1.5 Mio. Passagiere (Vorjahr: 3.2 Mio. Passagiere). Als Gegenleistung für das Recht zum 30-jährigen Betrieb der Flughäfen wurde anlässlich der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung im September 2019 eine fixe Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105.0 Mio.) fällig. Darüber hinaus sind ab dem sechsten Betriebsjahr variable umsatzabhängige Konzessionszahlungen zu leisten. Nach der Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung hat die 100 %ige Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. als alleinige Inhaberin der Konzession den Flugbetrieb in Macaé am 20. Dezember 2019 und in Vitória am 3. Januar 2020 übernommen.
Chile
Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. hält seit 2011 die Konzession für den Ausbau und den Betrieb des internationalen Flughafens Andrés Sabella (IATA: ANF) in Antofagasta im Norden Chiles. Der Flughafen befindet sich rund 25 km nördlich der Stadt Antofagasta. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 1.1 Mio. Passagiere (Vorjahr: 2.2 Mio. Passagiere). Die Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf und endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem 75 % der maximalen aeronautischen Erträge erzielt wurden, spätestens jedoch nach 15 Jahren. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2025 erwartet. Bis zum Ende der Konzession werden keine nennenswerten Infrastrukturinvestitionen erwartet.
Die 100 %ige Tochtergesellschaft Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. hat im Jahr 2017 die neue Konzession für den Betrieb und den Ausbau des internationalen Flughafens Diego Aracena (IATA: IQQ) in Iquique im Norden Chiles übernommen. Der Flughafen befindet sich rund 40 km südwestlich der Stadt Iquique in der Region Tarapacá. Im Jahr 2020 betrug das Verkehrsaufkommen 0.9 Mio. Passagiere (Vorjahr: 1.5 Mio. Passagiere). Die Konzession begann im April 2018 zu laufen und weist eine verkehrsabhängige, variable Konzessionsdauer von erwarteten 20 Jahren bis maximal möglichen 25 Jahren auf. Das Konzessionsende wird aktuell für das Jahr 2040 erwartet. Im Rahmen der Konzession verpflichtet sich die Gesellschaft, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Die Gesellschaft erwartet im Jahr 2021 Investitionen von rund CHF 20 Mio., die die erwähnten Aufwertungs- und Erweiterungsmassnahmen abschliessen werden.
indien
Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet. Am 7. Oktober 2020 konnte der Konzessionsvertrag vor Ort unterzeichnet werden. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021. Die mit der ersten Bauphase verbundenen Investitionen betragen rund CHF 650 Mio. Nach Inbetriebnahme der ersten Bauphase wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Ab dem sechsten Jahr nach Inbetriebnahme wird eine fixe Gebühr pro abfliegendem Passagier an die Behörden des Bundesstaates Uttar Pradesh fällig.
24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2020 am 11. März 2021 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.