Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Neben der Verknüpfung der Verkehrsträger auf der Strasse, der Schiene und auf dem Luftweg etabliert die Flughafen Zürich AG den Flughafen Zürich als Einkaufs-, Erlebnis- und Dienstleistungszentrum.
Die Konzernrechnung wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt
«II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten» sowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter folgenden Ziffern enthalten:Neue und geänderte rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2020, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
- Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
- Änderungen an IFRS 16: Mietkonzessionen im Zusammehang mit Covid-19
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 1)
- Änderungen an den Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich AG.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2021 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2020 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich AG
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)
*
1. Januar 2021
Geschäftsjahr 2021
Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
*
1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG erwartet.
ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGsKREIS
Im November 2019 hat die Flughafen Zürich AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der indischen Regierung den Zuschlag für den Bau und Betrieb des neuen Noida International Airport erhalten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2020 mit der Yamuna International Airport Private Limited mit Sitz in Neu-Delhi (Indien) eine 100 %ige Tochtergesellschaft gegründet (siehe Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat die Flughafen Zürich AG als Vorsichtmassnahme die 100 %ige Tochtergesellschaft Airport Ground Services AG mit Sitz in Kloten gegründet, die im Notfall flughafenbetriebsbezogene Dienstleistungen übernehmen könnte. Die Gesellschaft ist per Bilanzstichtag inaktiv.
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND -METHODEN
Die Konzernrechnung umfasst die Flughafen Zürich AG und alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren beziehungsweise im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. Im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Lockdown bedingte Mietzinsausfälle werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich AG daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
PROJEKTE IN ARBEIT
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Leasingverhältnisse als leasingnehmer
Die Flughafen Zürich AG beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich AG erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich AG hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen nach IAS 36.
Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
GEMEINSAME VEREINBARUNGEN
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte
Die Konzessionsverträge für den Betrieb der ausländischen Flughäfen fallen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 und werden grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert, da die Gesellschaft als Betreiberin das Recht erhält, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung zwischen 20 % und 50 % hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20 % hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen Airport zurich noise fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Buchwerte des nicht-finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht-finanziellen Vermögenswerte Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Wert (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachssteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmer
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich AG einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem -vermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise – vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entsprechende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn beziehungsweise Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich AG, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche annahmen und Schätzungsunsicherheiten
BILANZIERUNG DER KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LÄRMTHEMATIK
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2020 noch rund 5ʼ800 offen waren. Davon sind knapp 700 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz) und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte) führte.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 84.5 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 245.5 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 274.8 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 125.2 Mio. sind per 31. Dezember 2020 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
WERTminderungen von vermögenswerten nach ias 36
Die durch die Coronakrise verursachte, teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich AG ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und ihre nicht-finanziellen Vermögenswerte einen Impairment-Test in Übereinstimmung mit IAS 36 durch.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die Cashflows werden dabei für die CGU Standort Flughafen Zürich aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 und bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte aus der Planung über die jeweiligen Restlaufzeiten (fünf bis 29 Jahre) der Konzessionsverträge abgeleitet. Diese Planungen und Prognosen basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf der erwarteten Marktentwicklung und berücksichtigen die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:
Standort Flughafen Zürich
Der erzielbare Betrag für die CGU Standort Flughafen Zürich per 31. Dezember 2020 wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die aus der genehmigten Langfristplanung bis 2040 abgeleitet wurden. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Nachsteuer-Diskontierungssatz (WACC) beträgt 5.5 % und die Cashflows über den Prognosezeitraum hinaus wurden mit einer realen Wachstumsrate von 0.5 % extrapoliert.
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2020 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (fünf bis 29 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 7.9 % und 10.3 %.
Ergebnis
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und nicht-finanziellen Vermögenswerte führte per 31. Dezember 2020 zu keinem Wertberichtigungsbedarf für die betroffenen Vermögenswerte.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
216.0
5.5
156.4
0.0
377.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
245.9
0.0
246.1
Total Erträge mit Dritten
216.2
5.5
402.3
0.0
624.0
Intersegmentäre Erträge
21.6
0.0
68.4
–90.0
0.0
Total Erträge
237.8
5.5
470.7
–90.0
624.0
Personalkosten
–62.5
–1.6
–115.2
0.0
–179.3
Übrige Betriebskosten
–145.4
–1.4
–101.9
0.0
–248.7
Intersegmentäre Betriebskosten
–67.6
–0.8
–21.6
90.0
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
–37.7
1.7
232.0
0.0
196.0
Abschreibungen und Amortisationen
–138.1
–3.6
–110.9
0.0
–252.6
Segmentergebnis (EBIT)
–175.8
–1.9
121.1
0.0
–56.6
Finanzergebnis
–24.8
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–3.1
Ertragssteuern
15.4
Konzernergebnis
–69.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’893.9
116.1
2’255.0
4’265.0
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
581.8
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
225.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2020
5’072.0
ROIC (in %)
–7.8
–1.3
4.6
–1.1
Investitionen
128.8
0.1
284.6
413.5
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
3.7
3.7
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
136.0
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.0
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
136.2
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.2
Intersegmentäre Erträge
20.3
0.0
5.0
12.6
2.3
–18.6
21.6
Total Erträge
156.5
4.1
32.6
60.2
3.0
–18.6
237.8
Personalkosten
–53.0
0.0
–6.9
–1.9
–0.7
0.0
–62.5
Übrige Betriebskosten
–43.5
–6.4
–4.5
–46.6
–44.4
0.0
–145.4
Intersegmentäre Betriebskosten
–49.2
–0.8
–13.8
–8.3
–14.1
18.6
–67.6
EBITDA
10.8
–3.1
7.4
3.4
–56.2
0.0
–37.7
Abschreibungen und Amortisationen
–103.2
–0.2
–24.6
–6.9
–3.2
0.0
–138.1
EBIT
–92.4
–3.3
–17.2
–3.5
–59.4
0.0
–175.8
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’368.6
7.1
379.8
116.0
22.4
1’893.9
ROIC (in %)
–5.5
-62.3
–3.9
–3.3
–178.5
–7.8
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’271.8
3.0
362.0
69.3
22.7
1’728.8
ROIC (in %) nach FGV
–5.7
–97.7
–4.0
–4.1
–181.4
–8.1
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –53.8 %.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2019 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
Eliminationen
Konsolidiert
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
648.4
12.8
285.3
0.0
946.6
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
263.3
0.0
263.5
Total Erträge mit Dritten
648.6
12.8
548.6
0.0
1’210.1
Intersegmentäre Erträge
21.4
91.9
–113.3
0.0
Total Erträge
670.1
12.8
640.5
–113.3
1’210.1
Personalkosten
–82.5
–1.9
–132.0
0.0
–216.3
Übrige Betriebskosten
–183.3
–0.9
–167.8
0.0
–351.9
Intersegmentäre Betriebskosten
–91.2
–0.7
–21.4
113.3
–0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
313.1
9.4
319.3
0.0
641.8
Abschreibungen und Amortisationen
–139.1
–4.3
–95.4
0.0
–238.7
Segmentergebnis (EBIT)
174.1
5.1
223.9
0.0
403.1
Finanzergebnis
–14.0
Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften
–2.5
Ertragssteuern
–77.4
Konzernergebnis
309.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’693.0
109.6
1’951.1
3’753.7
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
611.6
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
228.2
Total Aktiven per 31. Dezember 2019
4’593.5
ROIC (in %)
7.7
3.7
10.3
8.8
Investitionen
144.4
0.2
679.3
823.9
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
9.3
9.3
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern, die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer und die langfristigen Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2019
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
381.8
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
382.0
15.7
70.7
178.9
1.3
0.0
648.6
Intersegmentäre Erträge
21.7
0.0
4.6
11.6
2.1
–18.5
21.4
Total Erträge
403.7
15.7
75.3
190.5
3.4
–18.5
670.1
Personalkosten
–69.0
0.0
–10.1
–2.5
–1.0
0.0
–82.5
Übrige Betriebskosten
–44.4
–12.3
–6.2
–73.3
–47.1
0.0
–183.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–61.3
–1.1
–17.7
–15.4
–14.3
18.5
–91.2
EBITDA
229.0
2.4
41.3
99.4
–58.9
–0.0
313.1
Abschreibungen und Amortisationen
–103.9
–0.1
–25.1
–6.8
–3.1
0.0
–139.1
EBIT
125.2
2.3
16.1
92.6
–62.0
–0.0
174.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2019
1’287.6
1.2
323.5
50.1
30.6
1’693.0
ROIC (in %)
7.4
43.1
4.0
92.7
–135.5
7.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’318.6
2.3
329.2
64.4
29.4
1’743.8
ROIC (in %) nach FGV
8.3
68.6
4.0
113.9
–144.7
8.5
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 24.6 %.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden regulierten Erträge und die entsprechenden Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen, um insbesondere die Entwicklung und den Bestand des Airport Zurich Noise Fund (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) transparent darstellen zu können.
Die Flughafen Zürich AG verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Sämtliche mit dem Fluglärm zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen werden im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen. Weiter sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus dem internationalen Geschäft enthalten.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals auf die einzelnen operativen Segmente erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2020 CHF 0.0 Mio. (Vorjahr: CHF 12.7 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich AG erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt CHF 4.8 Mio. (Vorjahr: CHF 6.6 Mio.) an Beratungsleistungen ausserhalb des Flughafens Zürich erbracht – namentlich in Brasilien und Chile. Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 145.7 Mio. (Vorjahr: CHF 445.3 Mio.).
2 Erträge
(CHF in 1’000)
2020
2019
Passagiergebühren
68’736
253’117
Sicherheitsgebühren
47’191
176’860
PRM-Gebühren
4’089
15’730
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
120’016
445’707
Landegebühren
32’652
86’903
Flugzeuglärmgebühren
5’530
12’827
Emissionsgebühren
1’592
4’100
Parkgebühren
24’350
26’641
Frachterträge
6’343
8’352
Andere Flugbetriebsgebühren
70’467
138’823
Total Flugbetriebsgebühren
190’483
584’530
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
14’704
43’489
Deicing
4’998
12’730
Check-in
2’296
5’726
Flugzeugenergieversorgungsanlage
2’095
3’873
Übrige Entgelte
4’182
6’181
Total Aviation-Entgelte
28’275
71’999
Rückerstattung Sicherheitskosten
439
2’070
Restliche Erträge
2’519
2’852
Total übrige Aviation-Erträge
2’958
4’922
Total Aviation-Erträge
221’716
661’451
Retail, Tax & Duty Free
89’712
114’211
Food & Beverage
14’643
20’129
Werbeflächen und Promotion
13’095
18’185
Parkingerträge
40’760
82’617
Übrige Kommerzerträge
11’588
17’557
Total Kommerz- und Parkingerträge
169’798
252’699
Mieterträge und Pachtzinsen
113’543
91’708
Energie- und Nebenkostenverrechnung
20’513
23’740
Reinigung
2’314
4’896
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
4’550
4’913
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
140’920
125’257
Kommunikationsdienstleistungen
14’526
15’969
Übrige Dienstleistungen und Diverses
9’913
17’135
Catering
534
2’165
Treibstoffgebühren
3’191
8’869
Total Erträge aus Dienstleistungen
28’164
44’138
Consultingerträge
4’785
6’577
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
31’232
36’612
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
27’359
83’350
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
63’376
126’539
Total Non-Aviation-Erträge
402’258
548’633
Total Erträge
623’974
1’210’084
Bei den Kommerzpartnern in den Bereichen Retail, Tax & Duty Free und Food & Beverage haben sich die Umsätze aufgrund der Coronakrise wesentlich reduziert. Für von den behördlich verfügten Schliessungen betroffene Mieter ist gemäss rechtlicher Einschätzung die vereinbarte minimale Jahresmiete nicht geschuldet. Entsprechend hat die Flughafen Zürich AG die minimalen Mieterträge für die Zeit des Lockdown vom 17. März bis 10. Mai 2020 sowie für die weiteren behördlich verfügten Schliessungen im Dezember 2020 in Höhe von CHF 18.9 Mio. nicht erfasst.
Für die Phase nach dem Lockdown wurden zudem weitere Mietkonzessionen mit den betroffenen Kommerzpartnern besprochen und mit einem Grossteil der Mieter konnten Lösungen gefunden werden. Die in diesem Zusammenhang gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Lauzeiten) wurden gemäss IFRS 16 aktiviert (CHF 32.6 Mio.) und werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge abgeschrieben.
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in 1’000)
2020
2019
Flugbetriebsgebühren
190’483
584’530
Aviation-Entgelte
28’275
71’999
Übrige Aviation-Erträge
2’749
4’709
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
221’507
661’238
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
209
213
Total Aviation-Erträge
221’716
661’451
Kommerz- und Parkingerträge
38’785
83’132
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
26’971
33’013
Erträge aus Dienstleistungen
27’238
42’665
Erträge aus dem internationalen Geschäft
63’376
126’539
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
156’370
285’349
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
245’888
263’284
Total Non-Aviation-Erträge
402’258
548’633
Total Erträge
623’974
1’210’084
3 Personalaufwand
(CHF in 1’000)
2020
2019
Löhne und Gehälter
125’017
162’632
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
27’364
19’898
Sozialversicherungsbeiträge
14’761
14’559
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmer
12’151
19’242
Total Personalaufwand
179’293
216’331
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen)
1’848
1’833
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen)
1’788
1’909
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember
100
113
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 34.0 Mio. mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich AG gibt denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 147 Aktien (Vorjahr: 138 Aktien) im Wert von CHF 19ʼ232 (Vorjahr: CHF 24ʼ356) abgegeben.
Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2020
2019
2019 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF in 1’000)
(CHF in 1’000)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
240
333
2’885
115.30
Mitglieder des Kaders
479
667
5’618
115.30
Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)
–20
–4
Total
699
996
8’503
1) Im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2019.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Der Verwaltungsrat hat im Einklang mit den entsprechenden statutarischen und reglementarischen Grundlagen die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in patronaler Weise festgelegt. Darauf basierend wurde der in Aktien vergütete Anteil für das Berichtsjahr berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der gewährten Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2021), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 4ʼ610 Aktien vergütet werden müssen.
Vergütung Verwaltungsrat
Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich AG besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in 1’000)
2020
2019
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
20’422
21’117
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
6’409
12’241
Weitere Betriebskosten
4’446
4’960
Versicherungen und Selbstbehalte
4’002
3’641
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
2’525
3’322
Kosten eigener Fahrzeugpark
1’418
2’091
Kommunikationskosten
1’622
2’020
Passagierdienste
1’167
1’450
Total andere Betriebskosten
42’011
50’842
5 ANDERE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
(CHF in 1’000)
2020
2019
Aktivierte Eigenleistungen
14’209
15’264
Übrige Erträge
1’817
1’920
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
16’026
17’184
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–27’067
–83’350
Übrige Aufwendungen
–16’759
–7’707
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–43’826
–91’057
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 14.2 Mio. (Vorjahr: CHF 15.3 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –27.1 Mio. (Vorjahr: CHF –83.4 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr Ausbuchungen von Projektkosten in der Höhe von CHF 10.1 Mio. enthalten. Weiter sind wie im Vorjahr in dieser Position unter anderem Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste erfasst.
6 Finanzergebnis
(CHF in 1’000)
2020
2019
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–9’734
–10’473
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–349
–1’128
Leasingzinsen
–12
–72
Übriger Zinsaufwand
–8’202
–2’828
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
0
–5’423
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–2’706
–2’676
Währungsverluste
–10
–909
Übriger Finanzaufwand
–6’705
–4’103
Total Finanzaufwand
–27’718
–27’612
Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
422
765
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
1’804
9’103
Übriger Zinsertrag
539
3’530
Übriger Finanzertrag
138
204
Total Finanzertrag
2’903
13’602
Finanzergebnis
–24’815
–14’010
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen und beläuft sich für das Berichtsjahr auf CHF –9.7 Mio. Da die Schulden insgesamt angestiegen sind, ist der Rückgang auf den tieferen durchschnittlichen Zinssatz zurückzuführen. Beim übrigen Zinsaufwand führten insbesondere die höheren Bankschulden der Auslandskonzessionen zum Anstieg auf CHF 8.2 Mio. für das Geschäftsjahr 2020.
Während der Aufwand für die Barwertanpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz im Vorjahr CHF –5.4 Mio. betragen hat, ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des unveränderten anwendbaren Zinssatzes von 0.0 % kein Aufwand angefallen. Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen hat sich gegenüber dem Vorjahr praktisch nicht verändert und beträgt CHF 2.7 Mio.
Im übrigen Finanzaufwand ist im Berichtsjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 3.8 Mio. auf einer Finanzbeteiligung am Flughafen Curaçao enthalten, die durch die Tochtergesellschaft A-Port S.A. gehalten wird.
Im Berichtsjahr konnten auf den zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) positive Wertveränderungen von CHF 1.8 Mio. erzielt werden (Vorjahr: CHF 9.1 Mio.). Der Zinsertrag auf den übrigen Finanzanlagen des AZNF nahm von CHF 0.8 Mio. auf CHF 0.4 Mio. ab.
7 Ertragssteuern
(CHF in 1’000)
2020
2019
Steuern des laufenden Jahres
–759
–82’288
Steuern der Vorjahre
120
2’647
Total laufende Ertragssteuern
–639
–79’641
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
16’002
2’228
Total latente Ertragssteuern
16’002
2’228
Total Ertragssteuern
15’363
–77’413
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Ergebnis vor Ertragssteuern
–84’482
386’558
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz der Muttergesellschaft von 20.4 % (2019: 20.4 %)
17’234
–78’774
Steuereffekte aus Vorperioden
120
2’647
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
–82
20
Nicht abzugsfähige Verluste
–1’029
–493
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–1’939
–1’377
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
1’628
778
Fremdwährungsdifferenzen
–478
–111
Verschiedene Überleitungsposten
–91
–103
Total Ertragssteuern
15’363
–77’413
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Projekte in Arbeit
Mobile Sachanlagen
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
118.7
1’698.0
4’377.9
184.8
272.9
6’652.3
Zugänge
10.3
210.4
233.9
0.5
455.1
Abgänge
–36.8
–55.3
–14.2
–106.3
Transfers
12.1
75.0
–113.5
18.0
–8.4
Reklassifizierung
0.0
–0.3
0.3
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.1
–0.1
Bestand per 31. Dezember 2019
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
6’992.6
Bestand per 1. Januar 2020
129.0
1’673.3
4’607.7
305.2
277.4
6’992.6
Zugänge
9.1
0.8
234.4
244.3
Abgänge
–2.0
–27.7
–10.1
–13.2
–53.0
Transfers
12.8
100.6
–139.2
16.3
–9.5
Reklassifizierung
21.8
21.8
Umrechnungsdifferenzen
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
138.1
1’684.1
4’703.2
390.3
280.5
7’196.2
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–898.4
–2’936.5
0.0
–191.6
–4’026.5
Zugänge
–59.4
–140.3
–16.1
–215.8
Abgänge
36.4
54.2
13.8
104.4
Reklassifizierung
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
–4’137.9
Bestand per 1. Januar 2020
0.0
–921.4
–3’022.6
0.0
–193.9
–4’137.9
Zugänge
–58.9
–147.7
–16.7
–223.3
Abgänge
1.9
26.2
12.8
40.9
Reklassifizierung
–21.7
–21.7
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–978.4
–3’165.8
0.0
–197.8
–4’342.0
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2019
0.0
–10.1
–1.7
0.0
–0.4
–12.2
Zugänge
–0.2
–0.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–0.2
0.2
0.0
Bestand per 31. Dezember 2019
0.0
–9.3
–1.7
0.0
–0.2
–11.2
Zugänge
–2.2
–2.2
Abgänge
0.8
0.2
0.2
1.2
Transfers
–1.9
1.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–8.5
–3.4
–0.3
0.0
–12.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
129.0
742.6
1’583.4
305.2
83.3
2’843.5
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
138.1
697.2
1’534.0
390.0
82.7
2’842.0
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich AG CHF 234.4 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 233.9 Mio.). Die grössten Positionen entfallen dabei auf folgende Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 67.7 Mio.)
- Erweiterung landseitige Passagierflächen (CHF 22.7 Mio.)
-
Sanierung Werkhofareal (CHF 17.2 Mio.)
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –223.3 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.2 Mio. verrechnet.
Impairment
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Sachanlagen wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGNEHMER
(CHF in 1’000)
Technische Anlagen
Immobilien
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
21’755
41’894
63’649
Zugänge
0
45’403
45’403
Bestand per 31. Dezember 2019
21’755
87’297
109’052
Bestand per 1. Januar 2020
21’755
87’297
109’052
Zugänge
0
5’571
5’571
Reklassifizierung
–21’755
0
–21’755
Bestand per 31. Dezember 2020
0
92’868
92’868
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
–19’396
0
–19’396
Zugänge
–1’423
–4’839
–6’262
Bestand per 31. Dezember 2019
–20’819
–4’839
–25’658
Bestand per 1. Januar 2020
–20’819
–4’839
–25’658
Zugänge
–831
–7’334
–8’165
Reklassifizierung
21’650
0
21’650
Bestand per 31. Dezember 2020
0
–12’173
–12’173
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
936
82’458
83’394
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
0
80’695
80’695
technische anlagen
Die Flughafen Zürich AG ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten, der am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist. Auf diesen Zeitpunkt wurde die EVA zum Restwert von CHF 0.1 Mio. gekauft und in die Anlagekategorie Hochbauten (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) übernommen.
Immobilien
Die Flughafen Zürich AG besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Wenn die Kündigungsoptionen nicht berücksichtigt worden wären, würden sich neben den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 zusätzliche Verpflichtungen im Nominalwert von CHF 91.2 Mio. ergeben.
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts The Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen im Oktober 2039.
Die Flughafen Zürich AG mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Bestand per 1. Januar
–84’582
–44’904
Zugänge
–5’571
–45’403
Zahlungen
6’887
5’797
Barwertanpassung
–12
–72
Bestand per 31. Dezember
–83’278
–84’582
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–7’463
–6’163
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–75’815
–78’419
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in 1’000)
2020
2019
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–8’165
–6’262
Zinsaufwand Leasing
–12
–72
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
–64
–1’111
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–8’241
–7’445
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 8.2 Mio. (Vorjahr: CHF 6.9 Mio.). Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 17.6 Mio.
FLUGHAFEN ZÜRICH AG ALS LEASINGGEBER
Die von der Flughafen Zürich AG als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
KommerzMietverträge
Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
FIXMIETVERTRÄGE
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei Letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 3.1 Mio. (Vorjahr: CHF 14.2 Mio.), siehe auch Ziffer 2, Erträge.
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Fälligkeit bis 1 Jahr
213’122
229’706
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
801’256
774’776
Fälligkeit über 5 Jahre
308’083
368’050
Total
1’322’461
1’372’532
10 Als finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in 1’000)
Land
Projektkosten
Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
950
305’984
712
307’646
Zugänge
0
125’823
0
125’823
Bestand per 31. Dezember 2019
950
431’807
712
433’469
Bestand per 1. Januar 2020
950
431’807
712
433’469
Zugänge
0
138’961
0
138’961
Transfer
0
–394’536
394’536
0
Bestand per 31. Dezember 2020
950
176’232
395’248
572’430
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2019
0
0
–592
–592
Zugänge
0
0
–120
–120
Bestand per 31. Dezember 2019
0
0
–712
–712
Bestand per 1. Januar 2020
0
0
–712
–712
Zugänge
0
0
–4’776
–4’776
Bestand per 31. Dezember 2020
0
0
–5’488
–5’488
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
950
431’807
0
432’757
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
950
176’232
389’760
566’942
Projekt THE CIRCLE
Am 5. Februar 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich AG werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich AG hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.
Im November 2020 wurde der Circle eröffnet, obwohl noch nicht alle Bautätigkeiten abgeschlossen waren. Mit der Übergabe der Flächen an die Mieter werden die anteiligen Projektkosten abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 707.9 Mio. (Vorjahr: CHF 530.9 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode aufgrund der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 immaterielle vermögenswerte
(CHF in 1’000)
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2019
130’475
154’029
92’377
Zugänge
242’449
0
721
Abgänge
–211
–20’000
–5’580
Transfer
–572
0
8’926
Reklassifizierungen
2’035
0
–2’035
Umrechnungsdifferenzen
–20’417
0
–295
Bestand per 31. Dezember 2019
353’759
134’029
94’114
Bestand per 1. Januar 2020
353’759
134’029
94’114
Zugänge
30’245
0
0
Abgänge
0
0
–22’288
Transfer
0
0
9’556
Reklassifizierungen
4’326
0
–4’326
Umrechnungsdifferenzen
–88’771
0
0
Bestand per 31. Dezember 2020
299’559
134’029
77’056
Abschreibungen/Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2019
–4’843
–60’292
–74’492
Zugänge
–7’808
–2’892
–6’935
Abgänge
0
0
5’252
Reklassifizierungen
–486
0
486
Umrechnungsdifferenzen
2’668
0
108
Bestand per 31. Dezember 2019
–10’469
–63’184
–75’581
Bestand per 1. Januar 2020
–10’469
–63’184
–75’581
Zugänge
–7’733
–2’255
–7’594
Abgänge
0
0
21’867
Reklassifizierungen
–1’618
0
1’618
Umrechnungsdifferenzen
2’397
0
0
Bestand per 31. Dezember 2020
–17’423
–65’439
–59’690
Nettobuchwert per 31. Dezember 2019
343’290
70’845
18’533
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
282’136
68’590
17’366
INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE
Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 282.1 Mio. (Vorjahr: CHF 343.3 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 56.2 Mio. (Vorjahr: CHF 34.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 128.9 Mio. (Vorjahr: CHF 178.3 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, mit CHF 92.4 Mio. (Vorjahr: CHF 130.7 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé sowie mit CHF 4.6 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) erste Investitionen für die Konzession betreffend den Noida International Airport (Indien). Die Abnahme bei den Investitionen betreffend die brasilianischen Konzessionen begründet sich mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung der entsprechenden Währung.
Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 23.2 Mio. (Vorjahr: CHF 26.3 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.
Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2020 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 68.6 Mio. (Vorjahr: CHF 70.8 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Impairment
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0 % (Vorjahr 25.0 %)
3’734
9’270
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0
0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
3’734
9’270
Brasilien
Die Flughafen Zürich AG ist neben der brasilianischen CCR mit 25 % an einem privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51 % am lokalen Flughafenunternehmen Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich AG seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Im Jahr 2016 konnte nach nur 14 Monaten Bauzeit ein neues Terminal in Betrieb genommen werden. Es besteht ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA) mit der Konzessionärsgesellschaft. Aus diesem Dienstleistungsvertrag fliessen der Gesellschaft entsprechende Erträge zu. Die Flughafen Zürich AG stellt den Leiter für den Flugbetrieb.
Venezuela
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Weitere Angaben
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Erträge
55’990
95’922
Verlust
–24’308
–10’193
Gesamtergebnis
–24’308
–10’193
Anlagevermögen
369’364
565’553
Umlaufvermögen
26’988
27’479
Langfristiges Fremdkapital
–343’655
–479’506
Kurzfristiges Fremdkapital
–23’453
–40’898
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
–14’309
–35’548
Nettoreinvermögen
14’935
37’080
Beteiligungsquote
25.0 %
25.0 %
Buchwert der assoziierten Beteiligung
3’734
9’270
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
48’449
17’376
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
370’644
394’428
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
419’093
411’804
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2020 unverändert zum Vorjahr zwischen 0.00 % und 2.625 %. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
73’059
112’805
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–1’280
–616
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
71’779
112’189
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 7.2 Mio. (2019: CHF 18.8 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts 2020 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2020 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Coronakrise bis im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 gestundeten Flugsicherungsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Schweiz
31’488
50’513
Europa
1’921
4’356
Andere
1’846
809
Total Aviation
35’255
55’678
Schweiz
31’557
52’545
Europa
52
110
Lateinamerika
5’999
4’377
Andere
196
95
Total Non-Aviation
37’804
57’127
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
73’059
112’805
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in 1’000)
31.12.2020
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
48’804
2’395
1’541
20’319
73’059
Erwarteter Kreditverlust
–170
–37
–47
–1’026
–1’280
(CHF in 1’000)
31.12.2019
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
94’505
14’754
1’499
2’047
112’805
Erwarteter Kreditverlust
–247
–221
–46
–102
–616
Bei annähernd 100 % der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in 1’000)
31.12.2020
31.12.2019
Aktive Rechnungsabgrenzungen
72’794
21’388
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
363
406
Vorausbezahlte Leistungen
26’926
24’888
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
43’441
25’655
Übrige Forderungen
2’438
1’281
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
145’962
73’618
davon Finanzinstrumente
73’157
21’794
davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
72’805
51’824
In der Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» sind per Stichtag Abgrenzungen für Mietkonzessionen in der Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: 0.0 Mio.) enthalten (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.
16 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2020
31.12.2019
(CHF in 1’000)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
205
0
120
0
Post- und Bankguthaben
245’090
3’943
115’845
18’092
Call- und Festgelder 1)
105’919
0
16’463
0
Total flüssige Mittel
351’214
3’943
132’428
18’092
Kurzfristige Festgelder 2