Geschäftsethik

Die Einhaltung von Gesetzen, der respektvolle Umgang mit allen Menschen und das faire sowie verlässliche Verhalten als Geschäftspartnerin gehören zu den grundlegenden Werten der Flughafen Zürich Gruppe.

Relevanz

Im anspruchsvollen Umfeld, in dem sich die Flughafen Zürich Gruppe bewegt, sind sorgfältige Entscheidungen gefragt. Der Betrieb der Flughäfen erfordert vom Unternehmen jeden Tag neue Entscheidungen, die nicht nur in finanzieller, sondern auch in ethischer Hinsicht hohen Anforderungen genügen müssen. Um den Erfolg der Flughafen Zürich Gruppe langfristig sicher zu stellen, ist sie auf ein stabiles und tragfähiges Umfeld angewiesen, zu welchem sie selbst einen Beitrag leisten kann. Dies bedeutet in erster Linie die Einhaltung von Gesetzen und Selbstverpflichtungen sowie darüber hinaus ein fairer und rücksichtsvoller Umgang mit dem Gegenüber, sei es auf einer individuellen oder institutionellen Ebene.

GRI 3-3

Auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Korruptionsprävention wird an anderer Stelle vertieft eingegangen.

Ansatz und Fortschritt

Die Flughafen Zürich Gruppe respektiert jederzeit Gesetze sowie die Rechte und die Integrität von Menschen, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und Institutionen. Ihre ethischen Grundsätze hat sie im Verhaltenskodex festgehalten. Das Dokument liegt in Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch vor, also in einer der Amtssprachen aller Länder, in denen ein Auslandsengagement mit Mehrheitsbeteiligung besteht. Die Mehrheitsbeteiligungen im Ausland haben auf Länderebene ihren je eigenen Verhaltenskodex, welcher im Minimum die Anforderungen des gruppenweiten Kodex erfüllen muss.

Um auch gegenüber den Geschäftspartnern die Erwartungen zu kommunizieren, sind diese neu in einem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgehalten. Dies bezogen auf die Themen Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsprävention, Wettbewerb, Daten und Informationen. Der Verhaltenskodex ergänzt bisherige Vorgaben und verlangt die Bereitschaft zur Transparenz und zur Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit zur risikobasierten Überprüfung durch die Flughafen Zürich AG selbst oder beauftragte Dritte. Damit dehnt das Unternehmen seine Anforderungen an eine verantwortungsvolle Geschäftsführung auf die Wertschöpfungskette aus.

Prozesse zur Abhilfe bei negativen Auswirkungen

Die Flughafen Zürich AG anerkennt ihre Verantwortung, im Falle von negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unzulässigerweise verursacht wurden, wirksame Abhilfe für Betroffene zu ermöglichen und entsprechende Mechanismen zu unterstützen.

GRI 2-25

Die Flughafen Zürich AG ist am Standort Zürich unter bestimmten Voraussetzungen einerseits in der Pflicht, Entschädigungen für Wertminderungen an Liegenschaften aufgrund des Fluglärms bzw. besonders tiefen Direktüberflügen auszurichten (siehe Kapitel Lärm) und andererseits Liegenschaften mittels Schallschutzprogramm vor Lärm zu schützen (siehe Kapitel Lärm). Als Arbeitgeberin hat das Unternehmen eine Personalvertretung (PeV) eingerichtet, welche die Anliegen der Angestellten vertritt und für diese als Anlaufstelle dient, um Beschwerden an das Unternehmen zu richten (siehe Kapitel Verantwortungsvolle Arbeitgeberin). Im Berichtsjahr wurde an einem neuen, ergänzenden Beschwerdekanal gearbeitet, welcher ab dem Jahr 2025 Dritten dazu dienen soll, vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen den gruppenweiten Verhaltenskodex an das Unternehmen zu melden. Insbesondere gemeint sind die Themen Datenschutz, Korruption, Kartell- und Beschaffungsrecht sowie Menschenrechte.

Die brasilianischen Flughäfen sind durch den Konzessionsvertrag verpflichtet, im Sinne einer Ombudsstelle niederschwellige Kontaktmöglichkeiten anzubieten. Dementsprechend betreiben die Flughäfen in Florianópolis, Vitória, Macaé und Natal je eine eigene Website mit der Möglichkeit, schriftlich Beschwerden einzureichen. Der Fokus liegt hierbei auf dem Thema Lärm. Die Flughafenbetreiber sind verpflichtet, die Rückmeldungen mit der zivilen Luftfahrtagentur (Agência Nacional de Aviação Civil, ANAC) zu besprechen und aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden. Die chilenischen Flughäfen bieten Kontaktmöglichkeiten über die Website und über Telefon.

Für die Angestellten in Noida, Indien, besteht ein formaler Beschwerdeprozess auf elektronischem Weg. Für alle weiteren Stakeholder befindet sich ein solcher im Aufbau.

Compliance Management

Das Compliance-Management-System der Flughafen Zürich AG dient der systematischen Erfassung, Kenntnis und Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften sowie der darauf basierenden, unternehmensintern verabschiedeten Richtlinien und ethischen Grundsätze wie dem Verhaltenskodex. Es wird im Kapitel Risiko-Management eingehender beschrieben.

Im Berichtsjahr sind im sozialen und wirtschaftlichen Bereich aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften keine relevanten Bussen bzw. Sanktionen verzeichnet worden.

GRI 2-27

Whistleblowing-Meldestelle

Die Flughafen Zürich Gruppe ist darauf angewiesen, dass Missstände und Verstösse gegen Vorgaben und Reglemente aufgedeckt und behoben werden. Falls der begründete Verdacht besteht, dass einer regulären Meldung über den standardisierten Compliance-Prozess, via die Abteilung Human Resources oder via direkte Vorgesetzte, nicht im erforderlichen Mass nachgegangen wird, oder wenn Mitarbeitende aufgrund einer Meldung persönlich nachteilige Folgen befürchten, steht die Whistleblowing-Meldestelle der Flughafen Zürich AG, besetzt durch die Generalsekretärin, zur Verfügung. Die Identität der meldenden Person wird, soweit im Rahmen der Abklärungen möglich, vertraulich behandelt. Im Berichtsjahr ging eine Meldung ein, die analysiert wurde. Die Anfrage betraf die Einstufung von Dokumenten Dritter und ihr urheberrechtlicher Schutz. Im Gespräch konnten die offenen Fragen geklärt werden. Die Meldung erforderte darüber hinaus keine weiteren Massnahmen.

GRI 2-26

Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien, Chile sowie Indien verfügen ebenfalls über definierte Whistleblowing-Meldestellen und entsprechende Prozesse. In Brasilien ist eine Meldung zu moralisch verwerflichem Verhalten eines Mitarbeitenden eingegangen. Diese Meldung wurde gemäss geregeltem Verfahren untersucht und führte zu personellen Anpassungen, womit die Situation bereinigt werden konnte. In Chile und Indien gingen im Berichtsjahr keine Meldungen ein.

Ein gesondertes Meldeverfahren besteht für Meldungen zur Safety im Flugbetrieb (siehe Kapitel Arbeits- und Flugbetriebssicherheit) am Flughafen Zürich. Darüber hinaus stehen für Meldungen im Bereich Mobbing, sexuelle Belästigung und Gleichstellung die Personalabteilung und die PeV zur Verfügung.

Wettbewerbskonformes Verhalten

Viele Geschäftspartner der Flughafen Zürich Gruppe sind für die eigene Geschäftsausübung auf die Flughafeninfrastruktur angewiesen. Das Unternehmen hat damit eine starke Anbieterstellung und besitzt bzw. betreibt teilweise monopolisierte Infrastrukturen.

Im geltenden Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Beilage 2 zu Anhang 4) wird transparent offengelegt, welche Infrastrukturen monopolisiert sind. Flughafengebühren für die Nutzung dieser Infrastrukturen werden in einem behördlich regulierten Verfahren unter Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) festgelegt und erhoben. Dabei werden Einnahmen sowohl aus aviatischen als auch aus ausgewählten (nicht aber allen) nicht-aviatischen Aktivitäten berücksichtigt, um die Flughafengebühren zu berechnen (sog. «Hybrid-Till»; siehe hierzu auch den Abschnitt «Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)» in der Segmentberichterstattung). Diese Verfahren gewährleisten, dass Nutzer in die Festsetzung der Flughafengebühren eingebunden werden und unter anderem Auskünfte über deren Kostenbasis erhalten können.

Ebenfalls im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich ist der Marktzugang für Bodenabfertigungsunternehmen und Fluggesellschaften geregelt. Die Flughafen Zürich AG ist verpflichtet, diesen Anspruchsgruppen Zugang zu den Infrastrukturen nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien zu gewähren und die Infrastrukturen entsprechend zu verwalten.

Auch die Konzessionen der internationalen Beteiligungen unterliegen staatlichen Regulierungen, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet sind. So sind die grösseren Flughäfen in Brasilien durch die Nationale Zivilluftfahrtagentur Brasiliens (ANAC) über ein sogenanntes «Dual-Till»-System (siehe ICAO, Seite 10) reguliert. Dies bedeutet, dass aviatische und nicht-aviatische Einnahmen vollkommen separat betrachtet werden und ausschliesslich die aviatischen Einnahmen für die Berechnung der Gebühren berücksichtigt werden. In Chile gilt ebenfalls ein «Dual-Till»-System, welches durch das Ministerio de Obras Públicas (MOP) reguliert ist. Der neue Flughafen in Indien wird durch die Airports Economic Regulatory Authority of India (AERA) mittels «Hybrid-Till»-System (siehe ICAO, Seite 10) reguliert.

Im Berichtsjahr ging eine Anzeige bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission ein, die sich gegen den Umgang mit Taxi-Standplätzen am Flughafen Zürich wandte. Die Wettbewerbskommission konnte keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder den Missbrauch von relativer Marktmacht erkennen und hat deshalb die Angelegenheit nicht weiterverfolgt. Im Übrigen und bei den Mehrheitsbeteiligungen gab es keine Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht.

GRI 206-1

Interne Revision

Die Interne Revision ist fachlich selbstständig und unabhängig. Sie berichtet an das Audit & Finance Committee. Durch ihre Prüfungstätigkeit hilft sie mit, Risiken und Schwachstellen der etablierten Prozesse zu erkennen und Verbesserungen anzustossen. Die Interne Revision wendet einen risikobasierten Prüfungsansatz an, der auch die Mehrheitsbeteiligungen im Ausland berücksichtigt.

Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

Die Flughafen Zürich AG unterstützt die Übernahme von öffentlichen Ämtern durch bezahlte Freistellung wo notwendig. Mitarbeitende, die ein solches Amt ausüben oder einer zeitaufwändigen Nebenbeschäftigung nachgehen, unterstehen einer Meldepflicht gegenüber dem Unternehmen. Dies soll gewährleisten, dass allfällige Interessenskonflikte rechtzeitig erkannt werden können.