11 immaterielle vermögenswerte

(CHF in 1’000)

 

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

 

Investitionen in Flughafen- Betreiberprojekte

 

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungswerte

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2018

 

188’558

 

77’094

 

84’962

Zugänge

 

0

 

66’763

 

3’937

Abgänge

 

–34’529

 

0

 

–2’142

Transfer

 

0

 

0

 

6’378

Umrechnungsdifferenzen

 

0

 

–13’382

 

–758

Bestand per 31. Dezember 2018

 

154’029

 

130’475

 

92’377

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2019

 

154’029

 

130’475

 

92’377

Zugänge

 

0

 

242’449

 

721

Abgänge

 

–20’000

 

–211

 

–5’580

Transfer

 

0

 

–572

 

8’926

Reklassifizierungen

 

0

 

2’035

 

–2’035

Umrechnungsdifferenzen

 

0

 

–20’417

 

–295

Bestand per 31. Dezember 2019

 

134’029

 

353’759

 

94’114

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen / Amortisationen

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2018

 

–56’876

 

–1’901

 

–69’950

Zugänge

 

–3’416

 

–5’586

 

–6’804

Abgänge

 

0

 

0

 

2’142

Umrechnungsdifferenzen

 

0

 

2’644

 

120

Bestand per 31. Dezember 2018

 

–60’292

 

–4’843

 

–74’492

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2019

 

–60’292

 

–4’843

 

–74’492

Zugänge

 

–2’892

 

–7’808

 

–6’935

Abgänge

 

0

 

0

 

5’252

Transfer

 

0

 

0

 

0

Reklassifizierungen

 

0

 

–486

 

486

Umrechnungsdifferenzen

 

0

 

2’668

 

108

Bestand per 31. Dezember 2019

 

–63’184

 

–10’469

 

–75’581

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nettobuchwert per 31. Dezember 2018

 

93’737

 

125’632

 

17’885

Nettobuchwert per 31. Dezember 2019

 

70’845

 

343’290

 

18’533

Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

Mit der Erteilung der Betriebskonzession wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird.

Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen. Basierend auf der vorgenommenen Neuberechnung nahmen die erwarteten Gesamtkosten im Bereich der formellen Enteignungen von CHF 350.0 Mio. auf CHF 330.0 Mio. ab. Damit konnte die Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember 2019 um CHF 20.0 Mio. reduziert werden (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz). Gleichzeitig wurde der immaterielle Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um denselben Betrag vermindert.

Im Vorjahr konnte die Gesellschaft gestützt auf Bundesgerichtsentscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum ebenfalls eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen vornehmen und sowohl die Rückstellung für formelle Enteignungen wie auch den immateriellen Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung um CHF 34.5 Mio. reduzieren.

Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2019 weist die Flughafen Zürich AG damit immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 70.8 Mio. (Vorjahr: CHF 93.7 Mio.) aus. Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte

Bei den Investitionen in Flughafen-Betreiberprojekte in Höhe von CHF 343.3 Mio. (Vorjahr: CHF 125.6 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 34.3 Mio. (Vorjahr: CHF 30.4 Mio.) den Ausbau und Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, an denen die Flughafen Zürich AG via ihre Tochtergesellschaft A-port Chile S.A. die Kontrollmehrheit hält, mit CHF 178.3 Mio. (Vorjahr: CHF 95.2 Mio.) den Ausbau und Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, der durch die Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. wahrgenommen wird sowie mit CHF 130.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) den Ausbau und Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, der durch die Tochtergesellschaft Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. wahrgenommen wird. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 26.3 Mio. (Vorjahr: CHF 26.1 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

Impairment

Die Flughafen Zürich AG erstellt jährlich eine Kontrollrechnung auf Unternehmensstufe, um festzustellen, ob Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse bei den Sachanlagen (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) und den immateriellen Vermögenswerten vorliegen. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die erwarteten zukünftigen Free Cashflows der Flughafen Zürich AG sowie diverse Annahmen betreffend die zukünftige Entwicklung (zum Beispiel Passagier- und Verkehrsaufkommen, Investitionen, Hub-Status Flughafen Zürich sowie Diskontierungssatz). Die Kontrollrechnung per 31. Dezember 2019 zeigt, dass keine solchen Indikatoren vorliegen.