Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze der Vergütungspolitik der Flughafen Zürich AG sowie die damit zusammenhängenden Entscheidungskompetenzen und Vergütungselemente.

1. Vergütungspolitik der Flughafen Zürich AG

1. Grundlagen und Grundsätze

Die bei der Flughafen Zürich AG geltenden Regeln bezüglich Vergütungen basieren auf den gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben des Obligationenrechts, der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und den SIX-Regularien sowie auf den Gesellschaftsstatuten (Art. 25 ff.) und gestützt darauf erlassenen Beschlüssen und Reglementen.

Die Vergütungsphilosophie der Flughafen Zürich AG orientiert sich an einer auf nachhaltigen Erfolg ausgerichteten Unternehmensstrategie und soll mit der Ausrichtung marktgerechter, leistungsorientierter und erfolgsabhängiger Vergütungen die Voraussetzungen dafür schaffen, in einem kompetitiven Arbeitsmarkt qualifizierte und engagierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Das Vergütungssystem soll einfach ausgestaltet, klar und transparent sein. Das bei der Gesellschaft bestehende System der Vergütungen ist in seinen Grundzügen seit langem unverändert und über die Jahre lediglich in Einzelaspekten adjustiert worden.

2. Komponenten und Festsetzungsverfahren

Für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Vergütungen an die amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus Jahrespauschalen und Sitzungsgeldern zusammen.

Die Ansätze werden vom Gesamtverwaltungsrat auf Antrag des Nomination & Compensation Committee nach pflichtgemässem Ermessen festgesetzt. Sie behalten ihre Gültigkeit auf unbestimmte Zeit, das heisst, bis sie gegebenenfalls durch neuerlichen Beschluss geändert werden. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die gesamten auf diesen Beträgen von Gesetzes wegen anfallenden Sozialversicherungs- und beruflichen Vorsorgebeiträge. Bonus- und Beteiligungsprogramme für Verwaltungsratsmitglieder bestehen nicht.

Für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung basieren auf Einzelarbeitsverträgen und setzen sich zusammen aus einem festen Lohnanteil (Basisvergütung und Sachleistungen) sowie einem erfolgsabhängigen, variablen Anteil, zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialversicherungs- und beruflicher Vorsorgebeiträge. Der variable Anteil wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in mit einer vierjährigen Sperrfrist versehenen Aktien der Gesellschaft ausgerichtet, womit das Anreizsystem auch ein auf eine langfristige Perspektive ausgerichtetes Element miteinschliesst.

Die Bemessung des festen Lohnanteils erfolgt nach pflichtgemässem Ermessen. Die Bemessung des variablen Anteils ist abhängig vom Erreichungsgrad des vom Verwaltungsrat für das betreffende Geschäftsjahr definierten Zielwerts für den Unternehmenserfolg. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der für eine 100%ige Zielerreichung veranschlagte Zielbonus beträgt für den CEO 100% und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung 50% der Basisvergütung. Die variable Vergütung ist im Falle überschiessender Zielerreichung bei 150% des Zielbonus limitiert, im Falle eines Zielerreichungsgrads von unter 70% entfällt sie vollständig.

Diese Entschädigungen werden jährlich vom Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination & Compensation Committee festgesetzt. Eine Teilnahme oder ein Mitspracherecht steht den Geschäftsleitungsmitgliedern bei diesen Entscheiden des Verwaltungsrats nicht zu.

3. Genehmigung durch die Generalversammlung

Die Generalversammlung stimmt alljährlich in bindender Weise über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats und den Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung ab. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 26 der Gesellschaftsstatuten in prospektiver Weise; das heisst, es werden die maximalen Gesamtbeträge, die für das jeweils nächstfolgende Geschäftsjahr an die Mitglieder des Verwaltungsrats beziehungsweise an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet werden können, der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

Gegebenenfalls steht gemäss Art. 26 Abs. 2 der Statuten für die Vergütung nachträglich nominierter Geschäftsleitungsmitglieder ein Zusatzbetrag im Umfang von 30% des genehmigten Gesamtbetrags pro zusätzliches Mitglied zur Verfügung, der nicht der Genehmigung durch die Generalversammlung bedarf.

Angesichts des Umstands, dass die effektiv zur Auszahlung gelangenden Beträge auch von im Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht bekannten Faktoren abhängen (bei den Vergütungen des Verwaltungsrats die tatsächliche Anzahl Sitzungen, bei den Vergütungen der Geschäftsleitung das Unternehmensergebnis), bringt es der prospektive Genehmigungsmodus mit sich, dass den Genehmigungsbeschlüssen der Generalversammlung theoretische Maximalbeträge zugrunde gelegt werden müssen. Die tatsächlich ausgerichteten Vergütungen des betreffenden Geschäftsjahrs werden im darauffolgenden Jahr im Vergütungsbericht ausgewiesen, der der Generalversammlung zur konsultativen Abnahme unterbreitet wird.

2. Ausgerichtete Vergütungen

Die tatsächlich pro Geschäftsjahr ausgerichteten Vergütungen sind die folgenden:

1. Vergütungen des Verwaltungsrats

a) für das Berichtsjahr (2019):

(CHF)

 

 

 

Verwaltungsrats- entschädigung

 

Sitzungsgelder für VR-Sitzungen

 

Committee- Entschädigungen

 

Sitzungsgelder für Committees

 

Vorsorge- und Sozialversiche- rungsbeiträge

 

Total

Name

 

Funktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Schmid

 

Präsident

 

225’000

 

22’500

 

16’250

 

32’500

 

147’154

 

443’404

Vincent Albers

 

Mitglied

 

85’000

 

22’500

 

9’583

 

27’500

 

21’001

 

165’584

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

97’324

 

25’762

 

5’725

 

40’075

 

0

 

168’886

Josef Felder

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

97’391

 

25’780

 

11’458

 

8’593

 

0

 

143’222

Stephan Gemkow

 

Mitglied; Vorsitz International Business Committee

 

85’000

 

20’000

 

7’500

 

10’000

 

17’858

 

140’358

Corine Mauch

 

Mitglied

 

19’597

 

12’500

 

1’153

 

2’500

 

5’212

 

40’962

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

100’000

 

22’500

 

15’000

 

7’500

 

21’056

 

166’056

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

 

 

709’312

 

151’542

 

66’669

 

128’668

 

212’281

 

1’268’472

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich bezahlt wurden folgende Pauschalentschädigungen:

 

 

an die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (für die auf Carmen Walker Späh entfallende Vergütung)

 

114’167

an die Stadt Zürich (als Teil der auf Corine Mauch entfallenden Vergütung)

 

69’250

Gesamttotal

 

1’451’889

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

1’600’000

b) für das Vorjahr (2018):

(CHF)

 

 

 

Verwaltungsrats- entschädigung

 

Sitzungsgelder für VR-Sitzungen

 

Committee- Entschädigungen

 

Sitzungsgelder für Committees

 

Vorsorge- und Sozialversiche- rungsbeiträge

 

Total

Name

 

Funktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Schmid

 

Präsident

 

225’000

 

22’500

 

15’000

 

30’000

 

75’942

 

368’442

Vincent Albers

 

Mitglied

 

85’000

 

22’500

 

5’000

 

12’500

 

18’223

 

143’223

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

97’301

 

25’756

 

5’723

 

42’927

 

0

 

171’707

Josef Felder

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

97’301

 

25’756

 

11’447

 

8’585

 

0

 

143’089

Stephan Gemkow

 

Mitglied

 

85’000

 

22’500

 

5’000

 

7’500

 

17’494

 

137’494

Corine Mauch

 

Mitglied

 

9’562

 

22’500

 

563

 

5’000

 

5’485

 

43’110

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

100’000

 

22’500

 

15’000

 

10’000

 

21’386

 

168’886

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Total

 

 

 

699’164

 

164’012

 

57’733

 

116’512

 

138’530

 

1’175’951

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich bezahlt wurden folgende Pauschalentschädigungen:

 

 

an die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (für die auf Carmen Walker Späh entfallende Vergütung)

 

130’000

an die Stadt Zürich (als Teil der auf Corine Mauch entfallenden Vergütung)

 

79’875

Gesamttotal

 

1’385’826

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

1’600’000

Weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2018 wurden Abgangsentschädigungen oder andere langfristige Vergütungen ausgerichtet.

2. Vergütungen der Geschäftsleitung

a) für das Berichtsjahr (2019):

(CHF)

 

Salär

 

Bonus (Baranteil) 1)

 

Bonus (Aktienanteil) 1)

 

Vorsorge- und Sozialversiche- rungsbeiträge

 

Diverses

 

Total CHF

 

Aktien in Stück 2)

 

CHF je Aktie 2)

Name

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Widrig (CEO)

 

400’000

 

258’832

 

129’168

 

234’703

 

60’328

 

1’083’031

 

731

 

176.70

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

1’260’000

 

407’542

 

203’558

 

533’830

 

109’416

 

2’514’346

 

1’152

 

176.70

Total

 

1’660’000

 

666’374

 

332’726

 

768’533

 

169’744

 

3’597’377

 

1’883

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

4’500’000

 

 

 

 

1) Die Zuteilung wird auf ganze Aktien abgerundet und ein verbleibender Restbetrag dem Baranteil zugeschlagen. Dadurch kann sich die Aufteilung des Bonus in Bar- und Aktienanteil, bei unverändertem Gesamtbonus, noch geringfügig verändern.

2) Die oben aufgeführten Bonusaktien basieren auf dem Aktienkurs per Jahresende. Die definitive Anzahl Aktien wird gemäss Kurswert zum Zeitpunkt der Ausrichtung berechnet.

Die Vergütungen an die Geschäftsleitung setzen sich gemäss vorstehender Tabelle zusammen. Der Bonus (Bar- und Aktienanteil) wird periodengerecht für das Berichtsjahr abgegrenzt, die Auszahlung erfolgt jeweils im Frühling des Folgejahrs. Die gesamte variable Vergütung (Bonus Bar- und Aktienanteil) beläuft sich bei den einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern auf zwischen 49% und 97% ihres fixen Salärs. Die Bonusaktien sind mit einer Sperrfrist von vier Jahren belegt (siehe dazu auch Finanzbericht, Konzernrechnung gemäss IFRS, Erläuterungen zur Konzernrechnung, Ziffer 3, Personalaufwand). Im Jahr 2019 wurden keine langfristigen Vergütungen und auch keine Abgangsentschädigungen ausgerichtet.

b) für das Vorjahr (2018):

(CHF)

 

Salär

 

Bonus (Baranteil) 1)

 

Bonus (Aktienanteil) 1)

 

Vorsorge- und Sozialversiche- rungsbeiträge

 

Diverses

 

Total CHF

 

Aktien in Stück

 

CHF je Aktie

Name

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Widrig (CEO)

 

400’000

 

320’033

 

159’967

 

176’845

 

26’994

 

1’083’839

 

922

 

173.50

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

1’150’000

 

460’459

 

229’541

 

434’799

 

89’029

 

2’363’828

 

1’323

 

173.50

Total

 

1’550’000

 

780’492

 

389’508

 

611’644

 

116’023

 

3’447’667

 

2’245

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Generalversammlung genehmigter Gesamtbetrag

 

4’400’000

 

 

 

 

1) Die Aufteilung des Bonus in Bar- und Aktienanteil ist gegenüber den im Vergütungsbericht des Vorjahrs aufgeführten Angaben geringfügig verändert. Dies deshalb, weil bei der erst im Zeitpunkt der Ausrichtung erfolgenden Zuteilung der Bonusaktien auf ganze Aktien abgerundet und der verbleibende Restbetrag dem Baranteil zugeschlagen wurde.

3. Darlehen, Kredite, nicht marktübliche Vergütungen

Weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2018 wurden Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung gewährt oder nicht marktübliche Vergütungen an den Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet.

Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung des Vergütungsberichts 2019 (PDF)