Anhang zur Jahresrechnung

  • I Grundsätze der Jahresrechnung

    • Allgemeines

      Die Jahresrechnung 2021 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.

      Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.

      Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet.

      Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.

      Die Jahresrechnung wurde in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF).

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik 

      Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 10, Rückstellung für Fluglärm).

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2021 noch rund 5600 offen waren. Davon sind etwas über 600 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte. Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallschutzmassnahmen.

      Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 26.0 Mio. (Vorjahr: CHF 27.2 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 449.2 Mio. (Vorjahr: CHF 460.5 Mio.) aus.

      Je nach weiterer Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

    • Weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, verbucht, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags erfasst.

      Warenlager

      Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      Leasingverhältnisse

      Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar. Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- beziehungsweise Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.

      Immaterielle Anlagen

      Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

      Eigene Aktien

      Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.

  • II Erläuterungen zur Jahresrechnung

    • 1 Ausserordentliches Ergebnis

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Ausserordentlicher Ertrag

       

      6.7

       

      1.3

      Ausserordentlicher Aufwand

       

      –6.5

       

      –89.1

      Ausserordentliches Ergebnis

       

      0.2

       

      –87.8

      Im ausserordentlichen Ertrag sind im Berichtsjahr Entschädigungszahlungen in der Höhe von CHF 5.0 Mio. für im Vorjahr abgeschriebene Projekte enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen in Höhe von CHF 1.1 Mio.

      Im ausserordentlichen Aufwand sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr Ausbuchungen von Projektkosten, Buchverluste aus Anlageabgängen, Debitorenverluste sowie der Ergebnisanteil am Kapitalanteil an der Miteigentümergemeinschaft The Circle erfasst. Im Vorjahr war zudem eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 75.0 Mio. auf Darlehen an Tochtergesellschaften enthalten, die insbesondere im Zusammenhang mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung in Brasilien stand (siehe Ziffer 4, Beteiligungen und Darlehen).

    • 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten

       

      70.4

       

      66.2

      Wertberichtigung

       

      –1.1

       

      –2.0

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen

       

      0.9

       

      0.8

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

       

      70.2

       

      65.0

    • 3 Aktive Rechnungsabgrenzungen

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten

       

      126.2

       

      97.4

      Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen

       

      0.8

       

      0.8

      Total aktive Rechnungsabgrenzungen

       

      127.0

       

      98.2

    • 4 Beteiligungen und Darlehen

      Die Beteiligungen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

      Gesellschaft

       

      Domizil

       

      Aktienkapital

       

      Beteiligung in %

      Airport Ground Services AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International AG 1)

       

      Kloten

       

      CHF 100'000

       

      100.0

      Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. 2)

       

      Kuala Lumpur

       

      MYR 1.0 Mio.

       

      100.0

      Yamuna International Airport Private Ltd. 2)

       

      Neu-Delhi

       

      INR 5'679 Mio.

       

      100.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)

       

      Florianópolis

       

      BRL 304 Mio.

       

      100.0

      Zurich Airport Latin America Ltda. 2)

       

      Rio de Janeiro

       

      BRL 578 Mio.

       

      100.0

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. 2)

       

      Vitória

       

      BRL 571 Mio.

       

      100.0

      A-port S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 16'139 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 3'600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 600 Mio.

       

      100.0

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 10'700 Mio.

       

      100.0

      A-port Operaciones S.A. 2)

       

      Santiago de Chile

       

      CLP 1'352 Mio.

       

      99.0

      A-port Operaciones Columbia S.A. 2)

       

      Bogotá

       

      COP 100 Mio.

       

      99.0

      Unique IDC S.A. de C.V. 2)

       

      Tegucigalpa

       

      HNL 0.2 Mio.

       

      99.0

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 474 Mio.

       

      25.0

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)

       

      Belo Horizonte

       

      BRL 907 Mio.

       

      12.8

      Administradora Unique IDC C.A. 1)

       

      Porlamar

       

      VEB 25 Mio.

       

      49.5

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)

       

      Porlamar

       

      VEB 10 Mio.

       

      49.5

      1) Direkte Beteiligung.

      2) Indirekte Beteiligung.

      Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.

      Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 als Vorsichtsmassnahme die 100-%ige Tochtergesellschaft Airport Ground Services AG mit Sitz in Kloten gegründet, die im Notfall flughafenbetriebsbezogene Dienstleistungen übernehmen könnte. Die Gesellschaft ist per Bilanzstichtag inaktiv.

      Die 100-%ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.

      Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      Die Darlehen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Darlehen an Zurich Airport International AG

       

      391.5

       

      334.5

      Wertberichtigung Darlehen an Zurich Airport International AG

       

      –75.0

       

      –75.0

      Total Darlehen

       

      316.5

       

      259.5

      Auf die Darlehen an die Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG wurde im Vorjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 75.0 Mio. erfasst, die insbesondere im Zusammenhang mit der ungünstigen Wechselkursentwicklung in Brasilien steht (siehe Ziffer 1, Ausserordentliches Ergebnis).

      Die Darlehen an die Zurich Airport International AG enthalten per Bilanzstichtag einen Rangrücktritt in der Höhe von CHF 150.0 Mio. (Vorjahr: CHF 150.0 Mio.).

    • 5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      613.3

       

      565.6

      Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      –45.7

       

      –19.8

      Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle

       

      567.6

       

      545.8

      Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.

      Die Miteigentümergemeinschaft The Circle ist für die Realisierung und den Betrieb des Immobilienprojekts zuständig.

    • 6 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Grundstücke

       

      139.0

       

      139.0

      Hochbauten, Tiefbauten

       

      2’230.8

       

      2’193.9

      Projekte in Arbeit

       

      248.2

       

      395.5

      Mobile Sachanlagen

       

      79.2

       

      82.0

      Total Sachanlagen

       

      2’697.2

       

      2’810.4

    • 7 Leasingverhältnisse

      Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      139.3

       

      139.3

      Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten

       

      –25.1

       

      –15.5

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      114.2

       

      123.8

      Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Fällig innerhalb 1 Jahrs

       

      9.9

       

      9.9

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

       

      36.7

       

      38.1

      Fällig nach 5 Jahren

       

      72.6

       

      81.1

      Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten

       

      119.2

       

      129.1

    • 8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

       

      22.8

       

      34.4

      Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

       

      2.4

       

      2.5

      Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

       

      25.2

       

      36.9

      Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.

    • 9 Langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

       

      31.12.2021

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nominalbetrag

       

      Laufzeit

       

      Zinssatz

       

      Vorzeitige Amortisation

       

      Zinszahlungs- termin

       

       

      (CHF in Mio.)

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anleihe (2023)

       

      400.0

       

      2013 – 2023

       

      1.500 % 

       

      nein

       

      17.4.

      Anleihe (2024)

       

      300.0

       

      2020 – 2024

       

      0.700 % 

       

      nein

       

      22.5.

      Anleihe (2027)

       

      200.0

       

      2020 – 2027

       

      0.100 % 

       

      nein

       

      30.12.

      Anleihe (2029)

       

      350.0

       

      2017 – 2029

       

      0.625 % 

       

      nein

       

      24.5.

      Anleihe (2035)

       

      400.0

       

      2020 – 2035

       

      0.200 % 

       

      nein

       

      26.2.

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

       

      1’650.0

       

       

       

       

       

       

       

       

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 287.7 Mio. (Vorjahr: CHF 87.9 Mio.).

    • 10 Rückstellung für Fluglärm

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Bestand per 1. Januar

       

      460.5

       

      473.4

      Veränderung der Rückstellung für Fluglärm

       

      –11.3

       

      –12.9

      Bestand per 31. Dezember

       

      449.2

       

      460.5

      davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      36.8

       

      32.1

      davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

       

      412.4

       

      428.4

      Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Anhang zur Jahresrechnung, Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.

    • 11 Aktienkapital und Kapitaleinlagereserven

      Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307ʼ018ʼ750 ist aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.

      Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich unverändert CHF 117.0 Mio.

    • 12 Eigene Aktien

      (Anzahl Aktien)

       

      2021

       

      2020

      Bestand per 1. Januar

       

      4’051

       

      3’133

      Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)

       

      1’439

       

      9’568

      Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)

       

      –4’622

       

      –8’650

      Bestand per 31. Dezember

       

      868

       

      4’051

      1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende.

      Im Berichtsjahr wurden 1439 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 9568 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Kadermitarbeitende erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.

    • 13 Eventualverbindlichkeiten

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

    • 14 Nettoauflösung stille Reserven

      Im Berichtsjahr wurden stille Reserven im Umfang von CHF 3.2 Mio. aufgelöst (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.).

    • 15 Bedeutende Aktionäre

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:

       

       

      2021

       

      2020

      Kanton Zürich

       

      33.33 % 

       

      33.33 % 

      Stadt Zürich

       

      5.00 % 

       

      5.00 % 

    • 16 Beteiligung des Verwaltungsrats

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      Funktion

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Andreas Schmid

       

      Präsident

       

      11’115

       

      11’115

      Eveline Saupper

       

      Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

       

      675

       

      675

      Vincent Albers

       

      Mitglied

       

      2’517

       

      2’517

      Guglielmo L. Brentel

       

      Mitglied

       

      309

       

      309

      Josef Felder

       

      Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

       

      25’200

       

      25’200

      Stephan Gemkow

       

      Mitglied; Vorsitz International Business Committee

       

      100

       

      100

      Corine Mauch

       

      Mitglied

       

      0

       

      0

      Carmen Walker Späh

       

      Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

       

      5

       

      5

      Total

       

       

       

      39’921

       

      39’921

    • 17 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende

      Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 1539 Aktien (Vorjahr: 2885 Aktien) im Wert von CHF 239ʼ776 (Vorjahr: CHF 332ʼ641) zugeteilt und Kadermitgliedern 3001 Aktien (Vorjahr: 5618 Aktien) im Wert von CHF 467ʼ556 (Vorjahr: CHF 647ʼ755).

      Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

       

       

      Stück

       

      Stück

      Name

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Stephan Widrig

       

      7’292

       

      6’693

      Daniel Bircher

       

      745

       

      n/a

      Lukas Brosi

       

      1’719

       

      1’484

      Stefan Gross

       

      1’536

       

      1’301

      Daniel Scheifele

       

      1’553

       

      1’318

      Stefan Tschudin

       

      1’094

       

      859

      Total

       

      13’939

       

      11’655

      Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 82 Aktien (Vorjahr: 147 Aktien) im Wert von CHF 13ʼ024 (Vorjahr: CHF 19ʼ232) abgegeben.

    • 18 Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse

      Die Flughafen Zürich AG hat die Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) mittels des Standard-Analyse-Tools des Bundes (Logib) für den Referenzmonat Februar 2021 durchgeführt. Die Logib-Auswertung ergab, dass die Flughafen Zürich AG die Toleranzschwelle hinsichtlich geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung einhält. Die Lohngleichheitsanalyse wurde gemäss Art. 13d GlG von einem zugelassenen Revisionsunternehmen überprüft. Dieses hält in seinem Bericht vom 16. September 2021 fest, dass es bei der formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen es schliessen müsste, dass die Lohngleichheitsanalyse nicht in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    • 19 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2021 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 3. März 2022 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.