Geschäftsethik

Die Einhaltung von Gesetzen, der respektvolle Umgang mit allen Menschen und das Verhalten als fairer und verlässlicher Geschäftspartner gehören zu den grundlegenden Werten der Flughafen Zürich Gruppe.

Relevanz

Die herausragende Stellung der Flughäfen als Mobilitätsdrehscheiben für eine Region oder ein ganzes Land bringt eine entsprechend breit gefasste Verantwortung mit sich. Nur in einer intakten Gesellschaft, einer gesunden Umwelt und einer leistungsfähigen Wirtschaft kann die Flughafen Zürich Gruppe ihren Auftrag langfristig erfüllen. Auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Massnahmen zur Verhinderung von Korruption wird an anderer Stelle vertieft eingegangen.

GRI 103-1

Ansatz und Fortschritt

Die Grundsätze der ethischen Ausrichtung der Flughafen Zürich Gruppe sind im Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten, der für jede Ländergesellschaft (Schweiz, Brasilien, Chile und Indien) spezifisch abgefasst ist. Er wird jeweils inhaltlich von weiteren Dokumenten ergänzt und präzisiert.

GRI 103-2

Mit der Unterzeichnung des «UN Global Compact» (UNGC) im vergangenen Juli hat die Flughafen Zürich AG einen Prozess zur Weiterentwicklung der genannten Grundlagen lanciert. Es wird überprüft, ob die bisherigen Dokumente den Anforderungen des UNGC bereits genügen oder ob diese angepasst werden müssen. Allfällige Anpassungen, um den Prinzipien vollständig entsprechen zu können, werden im Jahr 2022 vorgenommen.

GRI 103-3

Compliance Management

Das Compliance-Management-System der Flughafen Zürich AG dient der systematischen Erfassung, Kenntnis und Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften sowie von den darauf basierenden, unternehmensintern verabschiedeten Richtlinien und ethischen Grundsätzen wie dem Verhaltenskodex. Es wird im Kapitel Risk Management eingehender beschrieben.

GRI 103-2

Während der Berichtsperiode gab es keine Sanktionen aufgrund einer Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen (keine Bussgelder oder nichtmonetäre Sanktionen) und keine aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren infolge der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen oder -verordnungen.

GRI 307-1

Im Berichtsjahr sind im sozialen und wirtschaftlichen Bereich aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften keine relevanten Bussen bzw. Sanktionen verzeichnet worden.

GRI 419-1

Whistleblowing-Meldestelle

Neben dem standardisierten Compliance-Prozess unterhält die Flughafen Zürich AG eine Whistleblowing-Meldestelle. Das Unternehmen ist darauf angewiesen, dass Missstände und Verstösse gegen Vorgaben und Reglemente aufgedeckt und behoben werden. Falls der begründete Verdacht besteht, dass einer regulären Meldung nicht im erforderlichen Mass nachgegangen wird oder wenn Mitarbeitende aufgrund einer Meldung persönliche nachteilige Folgen befürchten, steht die Whistleblower-Stelle, besetzt durch die Generalsekretärin, zur Verfügung. Die Identität der meldenden Person wird, soweit im Rahmen der Abklärungen möglich, vertraulich behandelt. Im Berichtsjahr hat die Meldestelle keinen Fall bearbeitet.

Ein gesondertes Meldeverfahren besteht für Meldungen zur Safety im Flugbetrieb (siehe Kapitel Arbeits- und Flugbetriebssicherheit) sowie für die Personalabteilung (HR) oder die Personalvertretung (PeV) im Bereich Mobbing, sexuelle Belästigung und Gleichstellung.

GRI 103-2

Wettbewerbskonformes Verhalten

Die Flughafen Zürich Gruppe verfügt an allen Standorten über Geschäftspartner, die für die eigene Geschäftsausübung auf die Infrastruktur der Flughafen Zürich Gruppe angewiesen sind. Sie hat damit eine starke Anbieterstellung und besitzt und betreibt teilweise monopolisierte Infrastrukturen.

GRI 103-2

Im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Beilage 2 zu Anhang 4), das durch den Bund festgelegt wurde, wird transparent offengelegt, welche Infrastrukturen monopolisiert sind. Entgelte für die Nutzung dieser Infrastrukturen werden gemäss gesetzlich regulierter Verfahren festgelegt und erhoben. Diese Verfahren gewährleisten, dass Nutzer in die Festsetzung der Entgelte eingebunden werden und Auskünfte über deren Kostenbasis erhalten können.

Ebenfalls im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich ist der Marktzugang für die Bodenabfertigung und die Fluggesellschaften geregelt. Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, diesen Anspruchsgruppen Zugang zu den Infrastrukturen nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewähren und diese auch so zu verwalten.

Auch die Konzessionen der internationalen Beteiligungen unterliegen einer staatlichen Regulierung, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet ist. So sind die grösseren Flughäfen in Brasilien durch die Nationale Zivilluftfahrtagentur Brasiliens (ANAC) über ein Dual-Till-System reguliert. Der neue Flughafen in Indien wird durch die Airports Economic Regulatory Authority of India (AERA) mittels Hybrid-Till-System reguliert. 

Im Berichtsjahr gab es gegen die Flughafen Zürich AG und ihre vollkonsolidierten Tochterunternehmen keine Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht.

GRI 206-1

Interne Revision

Die Interne Revision ist fachtechnisch selbstständig und unabhängig. Sie berichtet funktional an das Audit & Finance Committee. Durch ihre Prüfungstätigkeit hilft sie mit, Risiken und Schwachstellen der etablierten Prozesse zu erkennen und die Möglichkeit zu schaffen, vorhandene Lücken zu schliessen.

GRI 103-2

Parteispenden

Die Flughafen Zürich AG gewährt kantonalen Parteien im Kanton Zürich einen jährlichen Pauschalbetrag und unterstützt diese in Wahljahren mit Zusatzbeträgen, sofern die Partei im Kantonsrat Fraktionsstärke erreicht und sich zu einer nachfrageorientierten Luftfahrtpolitik bekennt. Die geltenden Grundsätze sind schriftlich festgehalten. In Lateinamerika und Indien werden keine Parteispenden ausgerichtet.

Nebenbeschäftigungen und politische Ämter

Die Flughafen Zürich AG unterstützt die Übernahme von öffentlichen Ämtern durch bezahlte Freistellung wo notwendig. Mitarbeitende, die ein solches Amt ausüben oder einer zeitaufwändigen Nebenbeschäftigung nachgehen, unterstehen einer Meldepflicht gegenüber dem Unternehmen. Dies soll gewährleisten, dass allfällige Interessenskonflikte rechtzeitig erkannt werden können.

GRI 103-2

Umsiedlungen in Indien

Für die Entwicklung und den Bau des neuen Greenfield-Flughafens in Noida, Indien, werden 2377 Familien aus total acht Dörfern umgesiedelt. Der Grossteil des Gebiets, das für den neuen Flughafen vorgesehen ist, besteht dabei aus landwirtschaftlichen Flächen. Der Umsiedlungs- und Entschädigungsprozess für die betroffenen Familien wird von der staatlichen Gautam Buddha Nagar Administration, zum Government of Uttar Pradesh zugehörig, durchgeführt und verantwortet. Dabei folgt die Entschädigung der Familien den staatlich etablierten Prozessen in Indien und fällt unter den «Right to Fair Compensation and Transparency in Land Acquisition, Rehabilitation and Resettlement Act» (RFCTLARR Act, 2013). Hierbei werden die meisten Familien für ihr Land in bar entschädigt und erhalten das Angebot für eine neue Unterkunft. Bei den von der Umsiedlung betroffenen Personen beträgt der Anteil Frauen ca. 49 %. Der Prozess der Umsiedlung begann im Jahr 2020 und sollte im Verlaufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein.

GRI AO8